Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7, 53783 Eitorf 17.03.2015 Seite 1 von 2 Öffentliche Bekanntmachung Aktenzeichen 300-11-33.119-RFA04 bei Antwort bitte angeben Herr Hönscheid Fachgebiet Hoheit Telefon 02243 / 9216-42 Mobil 0171 / 5870722 Telefax 02243 / 9216-85 [email protected] Einzelfallprüfung mit dem Ergebnis, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss Der nachstehend aufgeführte Antrag zur Erstaufforstung von Wald ist dem Regionalforstamt zur Genehmigung vorgelegt worden: Antrag auf Erstaufforstung in der Gemeinde Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) Gemarkung Bedburg zur Änderung der Nutzungsart in Wald mit einer Größe von 5,00 ha Betroffen hiervon sind folgende Grundstücke: Gemarkung Bedburg Bankverbindung Helaba Konto :4 011 912 BLZ :300 500 00 IBAN: DE10 3005 0000 0004 0119 12 BIC/SWIFT: WELA DE DD Ust.-Id.-Nr. DE 814373933 Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt Rhein-SiegErft Krewelstraße 7 53783 Eitorf Telefon 02243 9216-0 Telefax 02243 9216-85 [email protected] www.wald-und-holz.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 2 Flur 25 Flurstücke 36, 117, 118, 123, 137 Flur 26 Flurstücke 102, 103, 111 Die beantragte Maßnahme fällt unter die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Anlage 1 unter Nr. 17.1 als „Erstaufforstung“ bezeichneten Vorhaben. Gemäß § 3c des UVPG ist in einer standortbezogenen bzw. allgemeinen Einzelfall-Untersuchungen zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 UVPG unterzogen werden muss. Nach einer standortbezogenen Vorprüfung zu diesen Vorhaben (gemäß UVPG, Anlage 1, Nr. 17.1.3) wurde entschieden, dass für das o. g. Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind aufgrund der Größe, Merkmale und Wirkfaktoren der Maßnahme nicht zu erwarten. Die beantragte Erstaufforstung entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplans „Tagebaurekultivierung Nord“, der hier das Entwicklungsziel „Anreicherung der Landschaft mit gliedernden und belebenden Gehölzelementen“ vorgibt. Diese Entscheidungen werden gemäß § 3a UVPG hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eitorf, 18.03.2015 gez. Hönscheid
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