Einzelfallprüfung mit dem Ergebnis, dass keine

Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Krewelstraße 7, 53783 Eitorf
17.03.2015
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Öffentliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
300-11-33.119-RFA04
bei Antwort bitte angeben
Herr Hönscheid
Fachgebiet Hoheit
Telefon 02243 / 9216-42
Mobil 0171 / 5870722
Telefax 02243 / 9216-85
[email protected]
Einzelfallprüfung mit dem Ergebnis, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss
Der nachstehend aufgeführte Antrag zur Erstaufforstung von Wald ist dem
Regionalforstamt zur Genehmigung vorgelegt worden:
Antrag auf Erstaufforstung
in der Gemeinde
Bedburg (Rhein-Erft-Kreis)
Gemarkung
Bedburg
zur Änderung der Nutzungsart in Wald
mit einer Größe von
5,00 ha
Betroffen hiervon sind folgende Grundstücke:
Gemarkung
Bedburg
Bankverbindung
Helaba
Konto :4 011 912
BLZ :300 500 00
IBAN: DE10 3005 0000 0004
0119 12
BIC/SWIFT: WELA DE DD
Ust.-Id.-Nr. DE 814373933
Steuer-Nr. 337/5914/3348
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Regionalforstamt Rhein-SiegErft
Krewelstraße 7
53783 Eitorf
Telefon 02243 9216-0
Telefax 02243 9216-85
[email protected]
www.wald-und-holz.nrw.de
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
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Flur
25
Flurstücke
36, 117, 118, 123, 137
Flur
26
Flurstücke
102, 103, 111
Die beantragte Maßnahme fällt unter die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Anlage 1 unter Nr. 17.1 als „Erstaufforstung“ bezeichneten Vorhaben.
Gemäß § 3c des UVPG ist in einer standortbezogenen bzw. allgemeinen Einzelfall-Untersuchungen zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 UVPG unterzogen werden muss.
Nach einer standortbezogenen Vorprüfung zu diesen Vorhaben (gemäß
UVPG, Anlage 1, Nr. 17.1.3) wurde entschieden, dass für das o. g. Vorhaben
keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen sind aufgrund der Größe, Merkmale und Wirkfaktoren
der Maßnahme nicht zu erwarten. Die beantragte Erstaufforstung entspricht
den Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplans „Tagebaurekultivierung Nord“, der hier das Entwicklungsziel „Anreicherung der Landschaft mit
gliedernden und belebenden Gehölzelementen“ vorgibt.
Diese Entscheidungen werden gemäß § 3a UVPG hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Eitorf, 18.03.2015
gez. Hönscheid