Erstinformation - Waldorfschule

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Marburg, 7. Mai 2015
MASERNFALL in der Schule
Liebe Eltern der Kinderstube, des Kindergartens und der Schule,
wie Sie vielleicht schon der Wochenpost oder der Presse entnommen haben, ist ein Schüler
unserer Schule an Masern erkrankt. Deshalb möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand
informieren und Ihnen die richtige Verhaltensweise in dieser Situation erläutern. Sie finden dazu in
der Ranzenpost (und auch als Mail) ein „Erreger-Merkblatt“ der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und ein Anschreiben des hiesigen Gesundheitsamtes. Bitte lesen Sie beides gut
durch und leisten Sie den Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt Folge.
Wir werden bis zum Donnerstag, den 14. Mai (Christi Himmelfahrt) morgens die Namen ALLER
FEHLENDEN KINDER an das Gesundheitsamt weitergeben. Von dort aus wird ein Mitarbeiter/eine
Mitarbeiterin mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um sich über den Gesundheitszustand Ihres Kindes zu
informieren und Sie notfalls mit Ratschlägen zu unterstützen, falls Ihr Kind mögliche
Masernsymptome zeigen sollte.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie vormittags erreichbar sind – bitte geben Sie uns idealerweise
eine aktuelle Notfallnummer weiter, falls uns keine vorliegen sollte. Wir bitten außerdem darum,
uns unbedingt telefonisch über Krankheitsfälle – gleich welcher Art – zeitnah zu informieren.
Wir bitten sehr um Ihr Verständnis, was z. B. die Information an das Gesundheitsamt angeht, aber
wir möchten wirklich sicher gehen, dass alles in unserer Macht Stehende getan worden ist, damit
sich kein weiteres Kind infiziert. Deshalb hoffen wir sehr auf Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Aufgrund des genannten Falles haben wir uns entschieden, bis zum 15. Mai keine größeren
gemeinschaftlichen Unternehmungen innerhalb der Schule durchzuführen. Deshalb wird der am
Freitag, 8.Mai geplante „Musische Abend“ der 13. Klasse verschoben auf Freitag, 22. Mai.
In dieser für alle Seiten sehr komplexen und auch arbeitsintensiven Zeit bedanken wir uns ganz
herzlich bei Ihnen für Ihr Verständnis. Wir werden Sie bei Bedarf natürlich über alle weiter
erforderlich werdenden Maßnahmen zeitnah auf dem Laufenden halten. Bitte kontrollieren Sie
dazu täglich den Ranzen Ihres Kindes bzw. Ihr Emailfach.
Bei ganz akuten Fragen stehe ich Ihnen am Freitag, 8. Mai von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
telefonisch zur Verfügung: 06421 16538-12.
Für die Leitung der Schule
Martin Jennemann
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DER KREISAUSSCHUSS
Landkreis Marburg-Biedenkopf
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35034 Marburg
An alle Schülerinnen und Schüler
und alle Lehrkräfte der
Waldorfschule Marburg,
die nicht der 11. Jahrgangsstufe angehören
bzw. in dieser unterrichten
Fachbereich:
Gesundheitsamt
.......................................................................................................
Fachdienst:
Gesundheitsaufsicht und Infektionsschutz
.......................................................................................................
Ansprechpartner/in: Dr. med. Martin Just
.......................................................................................................
Zimmer:
309
.......................................................................................................
Telefon:
06421 405-4129
.......................................................................................................
Fax:
06421 405-4165
.......................................................................................................
Vermittlung:
06421 405-40
.......................................................................................................
E-Mail:
[email protected]
.......................................................................................................
[email protected]
.......................................................................................................
Unser Zeichen:
.......................................................................................................
(bitte bei Antwort angeben)
06.05.2015
Masern Erkrankung
Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzs (IfSG) für Schülerinnen, Schüler und
Lehrkräfte der Waldorfschule Marburg, die nicht der 11. Jahrgangsstufe angehören bzw. in
dieser unterrichten (weite Kontaktpersonen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Schüler der 11. Klasse der Waldorfschule Marburg ist an Masern erkrankt.
Bei Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Alle Personen, die nicht
über einen sicheren Schutz vor einer Masern-Infektion (Masern-Immunität) verfügen, können sich
beim Kontakt zu einer erkrankten Person infizieren.
Eine sichere Masern-Immunität ist unter folgenden Voraussetzungen anzunehmen:
1. Zwei, in der Vergangenheit durchgeführte und dokumentierte
(Impfausweis) oder
2. serologischer Nachweis einer Masern-Immunität (Blutbefund).
Masern-Impfungen
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für Personen, die über keine sichere MasernImmunität verfügen. Diese Personen bitten wir, folgende Empfehlungen zu beachten:
1. Da nicht sicher auszuschließen ist, dass Sie bzw. Ihr Kind Infektionsrelevanten Kontakt zu
der erkrankten Person hatten, können Sie bzw. Ihr Kind bis zum 14.05.2015 selbst an
Masern erkranken. Da Masern noch vor dem Auftreten von Krankheitszeichen ansteckend
sind, sollten Gemeinschaftseinrichtungen* daher erst wieder ab dem 15.05.2015 betreten
werden, vorausgesetzt Sie bzw. Ihr Kind bleiben bis dahin gesund.
2. Sie bzw. Ihr Kind sollten bis einschließlich 14.05.2015 nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
also auch nicht an Sport- und Freizeitaktivitäten teilnehmen. Besuche in Ihrem Haushalt
sollten in dieser Zeit auf Personen beschränkt bleiben, die sicher gegen Masern immun sind
(s.o.).
3. Bei Symptomen, die an Masern denken lassen (s. Informationsblatt in der Anlage), nehmen
Sie bitte umgehend Kontakt mit Ihrem Kinder- bzw. Hausarzt auf. Berichten Sie von Ihrem
Verdacht und suchen Sie den Arzt nicht auf, ohne die Praxis vorher informiert zu haben.
Bitte benutzen Sie für die Fahrt zur Praxis auch keine öffentlichen Verkehrsmittel.
! Servicezeiten:
Montag bis Freitag
8.00 – 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung
" Dienstgebäude:
Schwanallee 23
35037 Marburg
Fax: 06421 405-4165
" Buslinien:
Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383
(H Radestraße)
MR-75, MR-80, MR-86
" Bankverbindungen:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf | Konto-Nr.: 19 | BLZ: 533 500 00
IBAN für Konto 19: DE08 5335 0000 0000 0000 19
SWIFT-BIC.: HELADEF1MAR
E-Mail: [email protected] | Internet: www.marburg-biedenkopf.de | Umsatzsteuer-ID: DE 112 591 630 | Gläubiger-ID: DE76ZZZ00000006458
- 2 4. Sollten Sie oder Ihr Kind mit Masern-typischen Symptomen erkranken, so besteht
automatisch und bis auf weiteres auch für alle anderen Personen Ihres Haushaltes, die nicht
sicher gegen Masern immun sind (d.h. zwei dokumentierte Impfungen bzw. Bestätigung
über eine durchgemachte Masern-Erkrankung), automatisch ein Betretungsverbot für
Gemeinschaftseinrichtungen*. D.h. nicht sicher immune (s.o.) Geschwisterkinder oder
Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, dürfen diese nicht betreten bzw.
in diesen tätig sein.
Unabhängig davon empfehlen wir eine zeitnahe Masern-Impfung für alle engen Kontaktpersonen
ohne sichere Masern-Immunität. Bitte nehmen Sie hierzu zunächst telefonisch Kontakt mit Ihrem
behandelnden Arzt auf und unterrichten ihn über den Hintergrund Ihrer Anfrage. Suchen Sie den
Arzt nicht auf, ohne die Praxis vorher informiert zu haben. Bitte benutzen Sie für die Fahrt zur Praxis
auch keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt. Sie erreichen uns
jederzeit unter 06421 – 405 40.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. med. Martin Just
Fachdienstleiter
*) Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen, in denen
überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen,
Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen,
Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.
Anlage
MASERN
Informationen über Krankheitserreger beim Menschen
– Impfen schützt!
Was sind Masern?
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist
keine harmlose Kinderkrankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. In Deutschland
ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder
zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Zunehmend trifft es auch Jugendliche und junge
Erwachsene. Um die Masern in Deutschland auszurotten, müssen besonders in diesen Altersgruppen noch mehr
Menschen geimpft werden.
Wie werden Masern
übertragen?
Von Mensch zu Mensch
Welche Krankheitszeichen haben
Erkrankte?
Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie
Entzündungen im Nasen-Rachenraum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische
Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der
Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und verschwindet nach 3 bis 4 Tagen von selbst. Dabei kann es
zu einer Schuppung der Haut kommen.
Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer
ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung, selbst aus einigen Metern Entfernung. Beim
Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen über die Luft verbreiten und
eingeatmet werden.
Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem, so dass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So
können Komplikationen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden, wie beispielsweise
Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine besonders gefürchtete Komplikation der MasernErkrankung ist die Gehirnentzündung. Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf. 10% bis 20% der
Betroffenen sterben daran. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder
Lähmungen zurück.
Sehr selten tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Masern-Infektion eine so genannte SSPE, die subakute
sklerosierende Panenzephalitis, auf. Die SSPE ist eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems
und verläuft immer tödlich. Besonders betroffen sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind.
Wann bricht die
Krankheit aus und
wie lange ist man
ansteckend?
Die ersten Beschwerden treten ungefähr 8 bis 10 Tage nach der Ansteckung auf. Bis zum Ausbruch des Hautausschlages
dauert es meistens 2 Wochen. Erkrankte sind ansteckend bereits etwa 5 Tage bevor der Ausschlag sichtbar wird. Nach
Auftreten des Hautausschlages ist man noch für 4 Tage ansteckend. Wer eine Masern-Erkrankung überstanden hat, ist
lebenslang vor einer erneuten Infektion geschützt.
Wer ist besonders
gefährdet?
An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine
vollständige Impfung geschützt ist. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die zu jung für eine Impfung sind sowie immer
mehr Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder gar beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden.
Menschen mit geschwächter Abwehrlage, die selbst nicht gegen Masern geimpft werden können, Säuglinge und
Erwachsene haben zudem ein höheres Risiko, bei einer Masern-Erkrankung Komplikationen zu entwickeln.
Was muss ich bei einer
Erkrankung beachten?
Stand: Mai 2014 | Seite 1
Erkrankte sollten in der akuten Erkrankungsphase Bettruhe einhalten und isoliert werden.
Informieren Sie die Arztpraxis über den Verdacht einer Masern-Infektion, damit das Praxisteam entsprechende
Schutzmaßnahmen vor dem Besuch ergreifen kann.
Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht, es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das
Fieber gemildert.
Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum
Einsatz wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.
MASERN
Informationen über Krankheitserreger beim Menschen
– Impfen schützt!
Was muss ich bei einer
Erkrankung beachten?
Wie kann ich mich
schützen?
Erkrankte dürfen im Krankheitsfall Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend
nicht besuchen. Es besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Eine
Wiederzulassung ist nach dem Abklingen der Beschwerden und frühestens am 5. Tag nach dem Auftreten des
Hautausschlages möglich.
Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Masern. Sie soll vorzugsweise mit einem
sogenannten MMR-Kombinationsimpfstoff erfolgen, der neben Masern zeitgleich auch vor Mumps und Röteln schützt.
Für Kinder wird der Aufbau eines Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von
11 bis 14 Monaten und die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Die Impfungen können am besten
zeitgleich mit den Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7 durchgeführt werden. Erst nach der zweiten
Impfung gibt es einen vollständigen Schutz. Die erste MMR-Impfung kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten
erfolgen, wenn das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll.
Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen
nachgeholt werden.
Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und keine Masern-Erkrankung durchgemacht haben, wird eine
Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft sind. Das gilt auch bei einem
unklaren Impfstatus. Sie erhalten eine einmalige Impfung.
Für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindergärten oder
Schulen oder in der Betreuung von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, wird ebenfalls eine Impfung
gegen Masern empfohlen.
Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine
MMR-Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen
noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden.
Kontaktpersonen von Masern-Erkrankten, die nicht vollständig geimpft sind oder die Erkrankung nicht durchgemacht
haben, dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
Die Gemeinschaftseinrichtung darf nur dann besucht werden, wenn:
im Impfausweis ein vollständiger Impfschutz dokumentiert ist
die Riegelungs-Impfung innerhalb von 3 Tagen erfolgt ist
eine durchgemachte Erkrankung durch Laboruntersuchungen bestätigt wurde
Falls der Impfschutz unzureichend ist, gilt ein 14-tägiges Besuchsverbot.
Wo kann ich mich
informieren?
Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratungen zur Verfügung. Da Masern-Infektionen gemeldet
werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung
vor.
Weitere (Fach-) Informationen gibt es auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/masern).
Weitere Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de).
Herausgeberin:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln. Alle Rechte
vorbehalten.
STEMPEL
Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der
Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.
und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut.
Diese Bürgerinformation wird auf der Homepage
www.infektionsschutz.de kostenlos zum Download angeboten.
Stand: Mai 2014 | Seite 2