Gemeinde Mittelberg Rieziern — Hirschegg Kleinwalsertal /Mitlelberg — KUNDMACHUNG Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung In den letzten Tagen 1st eine Person in der Gemeinde Mittelberg an Masern erkrankt und bei einer weiteren Person muss davon ausgegangen werden, dass sie auch an Masern erkrankt ist. Bei Masern handelt es sich urn eine sehr ansteckende Krankheit, die in bis zu 20 % der Fälle zu Komplikationen wie z.B. Lungenentzundung, Enzephalitis (Entzundung des Gehirns) oder Mittelohrentzundung etc. mit Folgeschaden führen kann. Zur Vorbeugung einer Erkrankung an Masern wird die Impfung empfohlen. Die Masernimpfung (MMR-Impfung) kann auch kurz nach erfolgter Ansteckung (moglichst innerhaib von 72 Stunden) eingesetzt werden. Auch Personen, die die Erkrankung durchgernacht haben, sind em Leben lang immun. 1st Ihr Kind gar nicht geimpft, besteht die Gefahr, dass es mit Masern infiziert 1st. Elne Impfung ist auch moglich, wenn Ihr Kind schon Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und sich moglicherweise angesteckt hat. Die Impfung kann den Verlauf der Erkrankung abmildern. Lassen Sie Ihr Kind durch Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, Kinderärztin bzw. Kinderarzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst unverzüglich impfen! Bis dahin gilt Ihr Kind als ansteckungsverdachtig und darf daher für die Dauer der Inkubationszeit von etwa 18 Tagen die Gemeinschaftseinrichtung vorerst nicht mehr besuchen. Ihr Kind darf die Gerneinschaftseinrichtung erst wieder besuchen, wenn Sie eine Impfung nachweisen können oder eine ärztliche Bestätigung bzw. Aussage der Eltern vorliegt, dass Ihr Kind schon einmal eine Masernerkrankung durchgernacht hat. In fraglichen Fallen kann auch der Nachweis der Immunität mittels Blutentnahme verlangt werden. 1st Ihr Kind bereits an Masern erkrankt oder besteht der Verdacht dazu, ist dies der Gemeinschaftseinrichtung sofort zu rnelden und Ihr Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt wird Ihnen rnitteilen, wann Ihr Kind in die Gemeinschaftseinrichtung zurückkehren darf. Personen aus der Wohngemeinschaft, z. B. Geschwisterkinder, dürfen ebenfalls keine Gerneinschaftseinrichtung besuchen, solange zu befürchten 1st, dass sie die Erkrankung weiterverbreiten können also Masern noch nicht durchgemacht haben oder nicht geimpft sind. — Auch Erwachsene können an Masern erkranken. Bitle kontrollieren Sie daher auch Ihren eigenen Impfschutz und den der ubrigen Personen Ihres Haushaltes anhand der personlichen Impfausweise. Für eine Irnpfung gibt es keine Altersbeschrankung und auch im Zweifelsfall kann eine Impfung durchgefuhrt werden, selbst wenn unwissentlich früher eine Erkrankung durchgemacht wurde. Der Impfstoff ist auch für Erwachsene kostenfrei’ Weitere Informationen flnden Sie auch unter www.keinemasern.at. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (Tel. 05574 4951-52615) gerne zur Verfügung. Kundmachung am 24.07.2015 Angesclilagen: Abgeriommen: Zoichen ... jermeister Andi Haid
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