Zur Kundmachung

Gemeinde Mittelberg
Rieziern
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Hirschegg
Kleinwalsertal
/Mitlelberg
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KUNDMACHUNG
Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung
In den letzten Tagen 1st eine Person in der Gemeinde Mittelberg an Masern erkrankt und bei
einer weiteren Person muss davon ausgegangen werden, dass sie auch an Masern erkrankt ist.
Bei Masern handelt es sich urn eine sehr ansteckende Krankheit, die in bis zu 20 % der Fälle zu
Komplikationen wie z.B. Lungenentzundung, Enzephalitis (Entzundung des Gehirns) oder
Mittelohrentzundung etc. mit Folgeschaden führen kann.
Zur Vorbeugung einer Erkrankung an Masern wird die Impfung empfohlen. Die Masernimpfung
(MMR-Impfung) kann auch kurz nach erfolgter Ansteckung (moglichst innerhaib von 72
Stunden) eingesetzt werden. Auch Personen, die die Erkrankung durchgernacht haben, sind em
Leben lang immun.
1st Ihr Kind gar nicht geimpft, besteht die Gefahr, dass es mit Masern infiziert 1st. Elne Impfung
ist auch moglich, wenn Ihr Kind schon Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und sich
moglicherweise angesteckt hat. Die Impfung kann den Verlauf der Erkrankung abmildern.
Lassen Sie Ihr Kind durch Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, Kinderärztin bzw.
Kinderarzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst unverzüglich impfen!
Bis dahin gilt Ihr Kind als ansteckungsverdachtig und darf daher für die Dauer der
Inkubationszeit von etwa 18 Tagen die Gemeinschaftseinrichtung vorerst nicht mehr
besuchen. Ihr Kind darf die Gerneinschaftseinrichtung erst wieder besuchen, wenn Sie eine
Impfung nachweisen können oder eine ärztliche Bestätigung bzw. Aussage der Eltern vorliegt,
dass Ihr Kind schon einmal eine Masernerkrankung durchgernacht hat. In fraglichen Fallen kann
auch der Nachweis der Immunität mittels Blutentnahme verlangt werden.
1st Ihr Kind bereits an Masern erkrankt oder besteht der Verdacht dazu, ist dies der
Gemeinschaftseinrichtung sofort zu rnelden und Ihr Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung
nicht besuchen. Die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt wird Ihnen rnitteilen, wann Ihr Kind in die
Gemeinschaftseinrichtung zurückkehren darf. Personen aus der Wohngemeinschaft, z. B.
Geschwisterkinder, dürfen ebenfalls keine Gerneinschaftseinrichtung besuchen, solange zu
befürchten 1st, dass sie die Erkrankung weiterverbreiten können also Masern noch nicht
durchgemacht haben oder nicht geimpft sind.
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Auch Erwachsene können an Masern erkranken. Bitle kontrollieren Sie daher auch Ihren
eigenen Impfschutz und den der ubrigen Personen Ihres Haushaltes anhand der personlichen
Impfausweise. Für eine Irnpfung gibt es keine Altersbeschrankung und auch im Zweifelsfall
kann eine Impfung durchgefuhrt werden, selbst wenn unwissentlich früher eine Erkrankung
durchgemacht wurde. Der Impfstoff ist auch für Erwachsene kostenfrei’
Weitere Informationen flnden Sie auch unter www.keinemasern.at.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gesundheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (Tel. 05574 4951-52615) gerne zur
Verfügung.
Kundmachung
am
24.07.2015
Angesclilagen:
Abgeriommen:
Zoichen
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jermeister Andi Haid