Amt: Bauamt Aktenzeichen: 621.41 Sitzungsvorlage Nr. 14/2015 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Wohnanlage Bahnhofstraße“, Ortsteil Flehingen: - - TOP 2 Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, sowie deren Abwägung Billigung des Planentwurfs Beschluss über die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit Gremium Gemeinderat Anlagen Datum Status 24.03.2015 öffentlich Beratungszweck Beschlussfassung J 1. Zeichnerischer Teil (Entwurf) 2. Textteil und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf) 3. Begründung (Entwurf) 4. Vorschlag zur Abwägung Beschlussantrag: Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 gem. § 1 Abs. 7 BauGB untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen und ihre Behandlung so beschlossen. 2. Der Bebauungsplanentwurf wird gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dessen Basis die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. N E Sitzungsvorlage Nr. 14/2015 I. Sachverhalt und Begründung Am 22.07.2014 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnanlage Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 25.08.2014 durchgeführt, die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Planoffenlage vom 15.09.-17.10.2014. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 4 beigefügt. Im beschleunigten Verfahren könnte nun der Satzungsbeschluss gefasst werden, sofern sich der Plan gegenüber dem der Offenlage nicht ändert. Dies war jedoch aus Gründen der Erschließung notwendig geworden, es soll insgesamt weniger Erde abgetragen werden. Dadurch ergeben sich für die Höhe der baulichen Anlagen neue Bezugshöhen, sodass eine erneute Verfahrensrunde durchzuführen ist. Zusätzlich zur folgenden Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs ist eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bahnhof Flehingen für den 23.04.2015 geplant. Der Ortschaftsrat Flehingen wird weiter am Verfahren beteiligt. II. Finanzielle Auswirkungen Das Areal wurde durch einen Privatinvestor erworben und soll durch diesen auch erschlossen und vermarktet werden. Die Gemeinde ist als Privateigentümer mit ihren (wenigen) Grundstücken beteiligt und wird nach derzeitigem Sachstand einen Bauplatz erhalten. Über den städtebaulichen Vertrag wird zusammen mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abschließend entschieden. Die Vorberatung zu diesem Vertrag fand in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 15.07.2014 statt. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat die vorgeschlagene Beschlussfassung befürwortet. Die Mitglieder des ATU werden gebeten, ihre Unterlagen aus der Sitzung vom 17.03.2015 zu verwenden. Oberderdingen, 18.03.2015 gesehen gefertigt Thomas Nowitzki Bürgermeister Sören Rexroth stellv. Bauamtsleiter Seite 2
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