TYPISCH MANN: DIE PROSTATA

DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
66 | April 2015
TYPISCH MANN:
DIE PROSTATA
BELASTUNGSGRENZE
SERVICEANGEBOTE
Befreiung von den
Zuzahlungen
Beratung, Versorgung
und Behandlung
Ab Seite 4
PETER REICHELT
Vorstandsvorsitzender der PBeaKK
die vergangenen Wochen haben wir
genutzt und vitamin einem kleinen
„Frühjahrs­putz“ unterzogen. Wir
möchten, dass für Sie die Lektüre
unseres Kundenmagazins nicht nur
informativ und abwechslungsreich ist,
sondern auch angenehm fürs Auge.
Durch eine verbesserte Textanordnung
und Bildgestaltung unterstützen wir
auch sehbehinderte Leserinnen und
Leser bei der Lektüre. Darum ist unsere
Schrift größer als in Magazinen
normalerweise üblich und auch die
verwendeten Farben sind kontrastreich
gewählt. Artikel, die bei den Überschriften mit Dunkelblau arbeiten,
behandeln immer Themen zu Ihrem
PBeaKK-Versicherungsschutz. Überschriften in Orange zeigen an, dass
wir Sie über Inhalte aus dem Medizinund Gesundheits­bereich informieren.
2 | 3 Grußwort
LIEBE
LESERIN,
LIEBER
LESER,
Bereits heute ist unsere Internetseite
barrierefrei programmiert – das heißt,
dass die Seiteninhalte zum Beispiel
durch eine Software vorgelesen werden
können. Ab dieser Ausgabe wird auch
das PDF von vitamin barriere­frei sein.
Eine weitere Besonderheit dieser
Ausgabe ist unsere Beilage zu den
Serviceangeboten der PBeaKK
bezüglich Beratung, Versorgung
und Behandlung. Diese Beilage
enthält die aktuellen Angebote und
alle wichtigen Kontaktdaten.
Ich wünsche Ihnen ein sonniges
Frühjahr und einen guten Start in
den Sommer.
Ihr Peter Reichelt
In vitamin finden Sie Beiträge und
Texte, die auch über Maßnahmen
berichten, deren Kosten wir nicht
erstatten können. Trotz­dem möchten wir es nicht versäumen, Sie
über diese Konzepte, beispielsweise hinsichtlich neuer oder
alternativer Behandlungs- und
Heilmethoden und aktueller
Trends im Sport­bereich, umfassend zu infor­mieren. Falls Sie sich
für eine der genannten Behand­
lungen interessieren und wissen
möchten, ob wir die Kosten über­
nehmen, sprechen Sie bitte mit
unserer Kundenberatung. Sie hilft
Ihnen gerne weiter.
Nicht alle in vitamin bewor­benen
Produkte und Dienst­leistungen
sind beihilfe- und erstattungs­fähig.
Dieses Magazin ist nach aktuellen­
Erkenntnissen sorgfältig erar­
beitet worden; trotzdem erfolgen
alle An­gaben ohne den Anspruch
auf Vollständigkeit und Gewähr.
Maßgebend ist die ärztliche bzw.
therapeutische Beratung.
INHALT
04
Typisch Mann: die Prostata
Viele Männer lernen sie erst im Alter
besser kennen
20
Unsere Angebote
in der Zusatzversicherung
IHRE PBeaKK
26
Pflege und Beruf
vereinbaren
08
Arzneimittel – Festbetrag und Zuzahlung
10Osteopathie und die Kostenübernahme
der PBeaKK
12
Kompakt
16Befreiung von Zuzahlungen und
Eigenbehalten
19
Unsere kostenlosen Serviceangebote für Sie
20
Unsere Angebote in der Zusatzversicherung
24
Unsere Jahresthemen im Überblick
26
Pflege und Beruf vereinbaren
28Änderungen in Ihren persönlichen
Verhältnissen
GESUNDHEIT
04
Typisch Mann: die Prostata
GENIESSEN UND GEWINNEN
30
31
Das Preisrätsel
Thymian-Polenta mit Pilzen
66 | April 2015
TYPISCH MANN:
DIE PROSTATA
Viele Männer lernen sie erst im Alter besser kennen.
Für das männliche Wohlbefinden – und den Fortbestand der Menschheit –
unerlässlich: die Prostata oder Vorsteherdrüse. Sie produziert einen Teil der
Samenflüssigkeit, in der die Spermien schwimmen. Und ihre Kontraktionen
machen den Samenerguss erst richtig lustvoll. Im Bewusstsein der meisten
Männer ist die Prostata eher negativ besetzt: als Hindernis beim Urinieren.
Oder als Krebsrisiko. Warum das quasi „natürlich“ ist, man aber trotzdem
einiges dagegen tun kann, erfahren Sie in unserem Artikel.
BEUGEN SIE VOR!
TIPPS
AB SEITE 6
4 | 5 Gesundheit
EINE DRÜSE MIT
HOHEM SPASSFAKTOR
RISIKO
PROSTATAVERGRÖSSERUNG
Schon im 17. Jahrhundert wusste
man ziemlich gut über die Funktion
der Prostata Bescheid: Obwohl die
Harnröhre durch sie hindurch führt,
hat die Drüse selbst nichts mit der
Harnproduktion zu tun. In der Pros­
tata wird ein Teil der Samenflüssigkeit
produziert. Die Flüssigkeit ist dabei
Nährlösung, Transportmittel und
Schutzbereich in einem. Stimmt die
Mischung nicht, werden die Spermien
unfruchtbar oder kommen im Säure­
milieu der Vagina um. Außerdem sorgt
die Prostata dafür, dass die Spermien
auf die Reise geschickt werden: Durch
das Zusammenziehen der sie durch­
ziehenden Muskeln entleert sie das
von ihr gebildete Sekret explosions­
artig in die Harnröhre und befördert
Spermien im Strahl hinaus.
Gesteuert wird die Prostatafunktion
durch das Hormon Testosteron.
Im normalen Zustand ist die Prostata
so groß wie eine Kastanie. Je älter
ein Mann wird, desto höher wird auch
das Risiko, dass sich seine Prostata
vergrößert. Ab zirka dem 60. Lebens­
jahr leben bereits knapp 50 Prozent
aller Männer mit einer vergrößerten
Prostata. In der weit überwiegenden
Zahl der Fälle handelt es sich dabei
um eine gutartige Vergrößerung, nicht
um Prostatakrebs. Aber auch die
sogenannte benigne Prostatahyper­
plasie kann, wenn sie unbehandelt
bleibt, zu sehr ernsthaften gesund­
heitlichen Problemen führen. Denn
wenn sich die Prostata immer weiter
ausdehnt, kann der Platz für die
anderen urogenitalen Organe, vor
allem die Harnröhre, knapp werden.
NORMALE
PROSTATA:
GROSSE
PROSTATA:
Wird die Harnröhre zusammengedrückt,
kommt es zu Problemen beim Wasser­
lassen: Der Harnfluss wird immer
geringer, im schlimmsten Fall kommt
er nur noch tröpfchenweise oder
versiegt ganz. Weil die Blase voll ist,
leiden die Betroffenen aber an stän­
digem Harndrang. Unbehandelt kann
eine Prostatavergrößerung zu Nieren­
schäden führen und den Einsatz eines
Blasenkatheters notwendig machen.
SYMPTOME EINER PROSTATAVERGRÖSSERUNG
Wer an sich
Symptome wie verstärkten Harndrang, geringer werdenden Harnfluss,
Unterleibsschmerzen oder Tröpfchenharn beobachtet, sollte auf jeden Fall
den Arzt aufsuchen. Auch Erektionsstörungen können Folge einer Prostata­
vergrößerung sein.
66 | April 2015
45
AB
JAHREN
VORSORGEPAKET
Männer ab dem 45. Lebensjahr
haben die Möglichkeit, jährlich die Prostata checken
zu lassen. Die Leistung gehört zum Vorsorgepaket
der PBeaKK.
UNKLARE URSACHE,
ERFOLGREICHE THERAPIEN
REGELMÄSSIG ZUM CHECK
Fest steht: Prostatavergrößerungen
sind ein Alterungsphänomen und
hängen mit Veränderungen im Testos­
teronhaushalt zusammen. Was konkret
passiert, ist aber immer noch unbe­
kannt. Deswegen gibt es auch keine
ursächliche Therapie, aber sehr erfolg­
reiche Möglichkeiten, die Aus­wirkungen
zu bekämpfen. Auch bei der gutartigen
Prostatavergrößerung gilt: Je früher
sie diagnostiziert wird, desto besser.
Oft lassen sich die Auswirkungen
durch Medikamente behandeln.
mal-invasives Verfahren etabliert,
bei dem der Arzt ein Instrument über
die Harn­röhre bis zur vergrößerten
Prostata führt. Über eine eingebaute
Optik erkennt er den Teil, der die
Harnröhre einengt. Mithilfe einer
elektrischen Schlinge trägt er das
überflüssige Gewebe ab, das dann
über die Harnröhre entfernt wird.
Vor allem in Kliniken, die auf diesen
Eingriff spezialisiert sind, ist die
Komplikationsquote bei dieser
Operation sehr gering.
In fortgeschrittenen Fällen kann eine
chirurgische Entfernung des störenden Prostatagewebes angeraten sein.
Als Standard hat sich dafür ein mini-
Ist der Betroffene nicht gesund
genug für einen operativen Eingriff,
wird meist ein Blasenkatheter gelegt.
6 | 7 Gesundheit
Auch wenn sie es besser wissen: Für
viele Männer ist die Vorstellung einer
Prostata-Vorsorgeuntersuchung eher
unangenehm. Wer sich aber einmal
überwunden hat, weiß: Alles nicht so
wild. Durch das Abtasten vom Darm
her lässt sich die Größe der Prostata
einschätzen. Eine Urinuntersuchung
klärt, ob eventuell eine Infektion
vorliegt. Liegt ein Krankheitsverdacht vor, kann die Bestimmung der
PSA-Konzentration im Blut durchgeführt werden. PSA ist das prostata­
spezifische Antigen. Definitive Aussagen über die Größe der Prostata
liefert eine Ultra­schalluntersuchung,
die gleichfalls rektal durchgeführt
wird. Je nach Ergebnis – und der
Schwere der Symptome – sind dann
weitere Untersuchungen nötig. Liegt
zum Beispiel ein Verdacht auf verändertes Drüsengewebe vor, müssen
Gewebeproben aus der Prostata
entnommen werden.
PROSTATAKREBS:
KEIN GRUND ZUR PANIK
Leider ist eine Prostatavergrößerung
nicht immer gutartig, sondern kann
auch Ergebnis eines Karzinoms sein.
2013 wurde bei gut 67.000 Männern in
Deutschland Prostatakrebs diagnostiziert. Wie bei jedem Krebs gilt auch
hier: Je eher die Diagnose gestellt
wird, desto besser – und gerade beim
Prostatakarzinom sind die Heilungschancen gut. Viele Tumoren werden
im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen festgestellt und haben den
Betroffenen bisher keine Schmerzen
bereitet. Deswegen müssen entdeckte
Tumoren auch nicht immer sofort
aktiv behandelt werden, vor allem
wenn der Betroffene bereits über
75 Jahre ist. Ist ein aktives Eingreifen erforderlich, wird meist operiert.
Es steht mittlerweile aber auch eine
Vielzahl anderer Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen
unter anderem die Strahlen­therapie,
die Chemotherapie oder die Hormon­
therapie. Der behandelnde Urologe
erstellt dem Betroffenen einen individuellen Behandlungsplan.
Gerne können Sie bei Fragen zum
Thema „Prostata“ bei unserem
Gesundheitstelefon anrufen. Es ist
für Sie kostenfrei zu erreichen unter
0800 140 55 41 290 90, immer Montag
bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Zum Test des prostataspezifischen
Antigens bei Verdacht auf eine
Erkrankung (PSA-Test) haben wir
Sie in der letzten Ausgabe (Januar
2015) in Kompakt informiert. Ihre
Fragen zur Erstattungsfähigkeit von
Leistungen beantwortet Ihnen unsere
Kundenberatung.
VORSORGE UND RISIKOFAKTOR
Der größte Risikofaktor für Prostatavergrößerung oder -karzinom ist das Alter. Männer über 50 sollten deswegen auf jeden
Fall die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Es scheint außerdem
eine Verbindung zwischen den Faktoren starkes Übergewicht, zu wenig Bewegung
und starkem Nikotinkonsum zu geben. Eine gesunde Ernährung und viel Bewegung
helfen, das Risiko zu senken, an Prostatakrebs zu erkranken.
WEITERE INFORMATIONEN ZUR FUNKTION DER PROSTATA UND IHREN ERKRANKUNGEN
FINDEN SIE HIER:
Deutsche Gesellschaft für Urologie und Berufsverband der deutschen Urologen
www.urologenportal.de/patienteninfo.html
Deutsches Grünes Kreuz e. V.
www.dgk.de/gesundheit/maennergesundheit/prostataerkrankungen.html
Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/prostatakrebs.html
66 | April 2015
ARZNEIMITTEL –
FESTBETRAG UND ZUZAHLUNG
Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt gibt es eine Vielzahl von Arzneimitteln. Viele weisen
vergleichbare Qualitäten, vergleichbare Wirkungen und identische Zusammensetzungen auf.
Die Preise aber weichen zum Teil erheblich voneinander ab.
Deshalb hat der Gesetzgeber das Instrument der Arzneimittelfestbeträge eingeführt. Bis zur
Höhe dieser Festbeträge werden Arzneimittel von der PBeaKK und der Beihilfe erstattet. Als
Versicherter können Sie auch höherpreisige Arzneimittel in Anspruch nehmen. Die Mehrkosten
müssen Sie dann allerdings selbst tragen.
GENERIKA
Generika sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes eines Wirkstoffes auf den Markt gebracht werden. Sie sind in Wirkstoffart und -menge sowie in Darreichungsform (z. B. als Tablette oder Dragee)
mit dem Originalpräparat identisch. Generika werden oft sogar noch weiter­
entwickelt, sodass Tabletten z. B. einfacher zu teilen sind. Bevor Generika auf
den Markt kommen, werden sie in gleicher Weise wie Originalpräparate von
der zuständigen Behörde geprüft. Voraussetzung für eine Zulassung ist ihre
therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat. Sie müssen also
dem Originalpräparat in ihrer Wirksamkeit ebenbürtig sein.
8 | 9 Ihre PBeaKK
MEHR INFOS ZUR ZUZAHLUNGSFREIHEIT:
Wenn Sie ein Arzneimittel beziehen, entfällt die Zuzahlung, wenn dessen Apothekeneinkaufspreis (einschließlich MwSt.)
mindestens 30 Prozent niedriger als der zugehörige Festbetrag ist. Bei den zuzahlungsfreien Arzneimitteln handelt es
sich bei der PBeaKK grundsätzlich um die gleichen Arzneimittel, die auch bei den gesetzlichen Krankenkassen von der
Zuzahlung befreit sind.
GENERIKA: HINWEIS
IN IHRER LEISTUNGSABRECHNUNG
WIE ENTSTEHT DER
FESTBETRAG?
Zum Festlegen eines Festbetrages
fassen Experten vergleichbare Arzneimittel zunächst zu Gruppen zusammen.
Für diese Gruppen werden dann vom
Spitzenverband der Kranken­kassen
(GKV-Spitzenverband) die Festbeträge festgelegt. Die Festbeträge
werden regelmäßig überprüft und der
Entwicklung auf dem Arzneimittelmarkt
angepasst. Auf der Internetseite des
„Deutschen Instituts für Medizinische
Dokumentation und Information“
(www.dimdi.de) finden Sie im Bereich
„Arzneimittel – Festbeträge“ eine
Übersicht zu den aktuellen Festbeträgen. Diese Übersicht wird 14-tägig
aktualisiert und umfasst tausende
Präparate. Ärzte und Apotheker haben
bei der Verordnung ebenfalls die
Möglichkeit, die aktuelle Liste zu Rate
zu ziehen und Sie zu informieren.
Um die Preisvorteile der Generika noch
besser zu nutzen, haben wir Rabattverträge mit Generikaher­stellern abgeschlossen. Die Abrechnung der Rabatte
erfolgt direkt zwischen dem Hersteller
und der PBeaKK. Die Einsparungen
kommen Ihnen im Rahmen stabiler
Mitgliedsbeiträge zugute.
Zeigen Sie keine Scheu und sprechen
Sie bei Ihrem Arzt die Verordnung von
Generika an. Oder fragen Sie direkt
beim Bezug in der Apotheke, ob es
anstelle des verordneten Originalpräparates ein Generikum – insbesondere
eines unserer Vertragspartner – gibt.
Zu den derzeitigen Vertragspartnern
zählen biomo pharma, TAD Pharma
und Wörwag Pharma. Eine Übersicht
über Generika-Neueinführungen
unserer Vertragspartner finden Sie
auf www.pbeakk.de im Bereich
„Service – Vertragspartner“.
Damit Sie die Vorteile von Generika
nutzen können, informieren wir Sie
mit einem Hinweistext in der Leistungsabrechnung, falls es für ein
von Ihnen bezogenes Arzneimittel
eine günstigere Alternative gibt. Der
Hinweistext erscheint auch, wenn Sie
bereits ein Generikum bezogen haben,
es jedoch eine günstigere Alternative
gibt. Eine Verpflichtung, die Medikation umzustellen, besteht selbstverständlich nicht. Im Hinweistext weisen
wir auch auf unsere Vertragspartner
hin. Sie müssen die Generika nicht von
unseren Vertragspartnern beziehen.
Dies gilt vor allem in den Fällen, in
denen unserer Vertragspartner kein
passendes Generikum anbieten.
GENERIKA KÖNNEN
HELFEN, ZUZAHLUNGEN
ZU VERMEIDEN
Generika sind in der Regel preiswerter als die Originalpräparate und ihre
Apothekenabgabepreise liegen meistens unter dem sogenannten Festbetrag, so dass Selbstbehalte entfallen.
Darüber hinaus sind viele Generika
von Zuzahlungen befreit.
66 | April 2015
OSTEOPATHIE
UND DIE KOSTENÜBERNAHME
DER PBeaKK
Die Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, welche um das Jahr 1900 von einem amerikanischen
Arzt entwickelt worden ist und sich seit etwa 1980 auch in Deutschland wachsender Beliebtheit erfreut.
Diese Therapieform wird sowohl zur Behandlung lokaler Beschwerden als auch ganzheitlich, d.h. den
ganzen Organismus betreffend, eingesetzt. Anders als die Chirotherapie, welche kräftige manuelle
Eingriffe vorsieht, ist die Osteopathie eher sanft.
Die meisten Anbieter von Osteopathie sind speziell für diesen Bereich fortgebildete Ärzte, Heilpraktiker
oder auch Physiotherapeuten. Allerdings ist der Begriff „Osteopath“ bzw. „Osteopathin“ in Deutschland
kein eigenständig anerkanntes medizinisches Berufsbild.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die Technik wissenschaftlich anerkannt und für das
Krankheitsbild geeignet ist. Der Kraniosakraltherapie („Schädel-Kreuzbein-Therapie“) fehlt beispielsweise diese wissenschaftliche Anerkennung, so dass eine Kostenerstattung nicht möglich ist. Darüber
hinaus muss die Behandlung durch einen der drei im Folgenden dargestellten Leistungserbringer
erfolgen: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten. Die Abrechnungsgrundlagen unterscheiden sich
je nach Leistungserbringer.
10 | 11 Ihre PBeaKK
ÄRZTE:
Die Abrechnung einer ärztlichen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Als Besonderheit sieht die GOÄ vor, dass Leistungen, die
in der GOÄ nicht aufgeführt sind, analog einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand
gleichwertigen Leistung zu berechnen sind. Dies ist bei der Osteopathie der Fall.
Als Analogleistung erkennen wir die GOÄ 3306 an. Diese kann je Sitzung maximal
zweimal, einmal für die Wirbelsäule und einmal für den restlichen Körper, berechnet
werden. Wir berücksichtigen als Kassenleistung für ärztliche Leistungen den
1,9-fachen Steigerungsfaktor.
HEILPRAKTIKER:
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind in der
Berechnung ihrer Leistungen weitgehend frei. Aus diesem Grund treten wir
mit Leistungen bis zu Höchstbeträgen ein. Die Liste der Höchstbeträge für
Heilpraktikerleistungen finden Sie auf www.pbeakk.de. Weisen Sie Ihren
Heilpraktiker am besten auf diese Höchstbeträge hin. Damit wir die Leistung
richtig zuordnen können, muss auf der Rechnung die erbrachte Leistung
entsprechend dieser Liste genau beschrieben sein, z. B. „35.1 Osteo­pathische
Behandlung des Unterkiefers“.
PHYSIOTHERAPEUTEN ODER KRANKENGYMNASTEN:
Werden
osteopathische Behandlungen durch Physiotherapeuten oder Krankengymnasten erbracht, ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Für diese Art der
Behandlung gibt es keine spezielle Regelung in der Bundesbeihilfeverordnung,
daher wird diese Leistung der Manuellen Therapie zugeordnet und kann bis zu
einem Betrag von 22,50 Euro anerkannt werden.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, erhalten Sie diese auf
www.pbeakk.de oder von unserer telefonischen Kundenberatung.
66 | April 2015
KOMPAKT
KUNDENBEFRAGUNG 2014
BELEGT WEITEREN ANSTIEG
DER ZUFRIEDENHEIT
Ende 2014 haben wir unsere jährliche
Kundenbefragung durchgeführt. 1.000
Teilnehmer wurden zufällig ausgewählt
und konnten postalisch oder online
teilnehmen. Die Rücklaufquote lag
bei 44 %, ein für solche Befragungen
erfreulich hoher Wert. Es handelte
sich um eine repräsentative Umfrage,
deren Fragen im Schulnotensystem
(1 bis 6) bewertet wurden.
Erfreulich ist, dass Ihre Zufriedenheit
mit uns weiter gestiegen ist. Beeindruckend ist dabei vor allem die
Betrachtung der Veränderung über
einen längeren Zeitraum: 2008 gaben
Sie uns noch eine 3,2. 2014 geben Sie
uns eine 2,4. Bewertet wurden jeweils
die zentralen Bereiche Bearbeitungsdauer der Leistungsanträge,
12 | 13 Ihre PBeaKK
INTRAVITREALE
MEDIKAMENTENEINGABE
(IVOM)
Erreichbarkeit der Kundenberatung,
Preis-Leistungs-Verhältnis und
Kundenservice allgemein.
Darüber hinaus schätzen Sie die Arbeit
unserer Kundenberaterinnen und
Kundenberater sehr und geben ihnen
eine glatte 2. Auch unser Angebot in
der Zusatzversicherung erhält mit
einer 2,3 ein gutes Ergebnis.
Wir sind sehr froh, dass die Veränderungen der letzten Jahre und die
Arbeit unserer Beschäftigten so positiv
von Ihnen angenommen werden und
bedanken uns herzlich bei Ihnen –
natürlich bleiben wir weiter dran.
Mit der IVOM werden Arzneimittel
(z. B. Lucentis, Eylea oder Ozurdex)
mit einer Spritze direkt in das Auge
eingebracht. Die Durchführung erfolgt
durch niedergelassene Augenärzte,
die von der Kassenärztlichen Vereinigung für die IVOM zugelassen sind.
Die IVOM dient zum Beispiel zur
Therapie der altersbedingten feuchten Makuladegeneration und ist seit
dem 1. Oktober 2014 als Leistung der
Gesetzlichen Kranken­versicherung
anerkannt. Unsere Mitglieder der
Gruppe A können die IVOM seitdem
über die Krankenver­sichertenkarte
in Anspruch nehmen.
Versicherte der Mitgliedergruppe B
erhalten wie bisher eine Rechnung
nach der GOÄ. In dieser Rechnung
MEHR ZUM
THEMA
„PFLEGE“
FINDEN SIE AUF
WWW.PFLEGEBERATUNG.DE
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT:
HILFE FÜR BETROFFENE UND
ANGEHÖRIGE
können Auslagen für Arzneimittel
(z. B. Lucentis, Eylea oder Ozurdex)
aufgeführt sein. Übersteigt der Betrag
der einzelnen Auslage den Wert von
25,56 Euro, benötigen wir einen Beleg
oder einen sonstigen Kostennachweis,
damit wir diese Auslagen erstatten
können.
Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit
stellt die Betroffenen und deren
Angehörige oft plötzlich vor große
Herausforderungen. Um Sie in dieser
Situation zu unterstützen, steht Ihnen
seit November 2014 das neue Internetportal www.pflegeberatung.de
zur Verfügung. Dort erhalten Sie
umfassende Informationen und
Hilfsangebote zur Pflege.
Das Portal bietet eine Suchfunktion,
um die Suche nach einer geeigneten
Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe –
egal, ob ambulanter Pflegedienst,
Betreuungsangebote oder stationäre
Einrichtungen – zu erleichtern sowie
zu den Themen Pflegeplanung, Finanzierung der Pflege oder Entlastung
von Angehörigen zu recherchieren.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit,
dass Betroffene und ihre Angehörigen
in einen persönlichen Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegenden
und Pflegebedürftigen treten. Weitere
Tipps und Checklisten runden das
Angebot ab.
Die Internetseite wird durch unseren
Partner COMPASS Private Pflegeberatung GmbH betreut und beruht
auf einer Initiative des Verbands der
Privaten Krankenversicherung e. V.
66 | April 2015
RUHENSBEITRAG IN DER
GRUNDVERSICHERUNG
Damit Versicherte trotz einer vorübergehenden Pflichtversicherung
oder freiwilligen Versicherung in
einer gesetzlichen Krankenkasse
zur PBeaKK zurückkehren können,
bieten wir die Möglichkeit an, eine
bestehende Mitgliedschaft oder eine
Mitversicherung bei uns ruhen zu
lassen. Hierfür ist ein Ruhensbeitrag
zu zahlen. Die ruhende Mitgliedschaft
oder Mitversicherung kann dann zu
einem späteren Zeitpunkt wieder
aktiviert werden.
14 | 15 Ihre PBeaKK
EINKOMMENSABFRAGE BEI
MITVERSICHERTEN
Eine Beendigung der ruhenden
Mitgliedschaft empfiehlt sich, falls
Sie oder Ihr mitversicherter Angehöriger eine Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung erhalten und
dadurch eine Pflichtversicherung in
der Krankenversicherung der Rentner eingetreten ist. Sie können Ihre
ruhende Versicherung immer zum
Ende des Monats kündigen, indem Sie
uns ein Kündigungsschreiben senden.
Ehepartner oder Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften können
ggf. günstig bei uns mitversichert
werden. Auch Beihilfeansprüche
können bestehen. Voraussetzung ist
allerdings, dass das Einkommen der
Partner bestimmte Grenzen nicht
überschreitet.
Dies müssen wir jährlich überprüfen.
Wenn Ihr Partner bereits mitversichert ist, erhalten Sie die jährliche
Einkommensanfrage direkt zugesandt. Als Einkommensnachweis
ist eine Kopie des Steuerbescheids
erforderlich: Aktuell benötigen wir
den Steuerbescheid des Jahres 2013.
Eigene Ausdrucke, die mithilfe von
Steuerprogrammen erstellt wurden,
können nicht berücksichtigt werden.
AUSZAHLUNG DES KRANKENHAUSTAGEGELDES
Wenn Sie die Krankenhaustagegeldstufe abgeschlossen haben, zahlen
wir Ihnen das Tagegeld bei vollstationären Krankenhausaufenthalten
zusammen mit der Erstattung der
Rechnung über die allgemeinen
Krankenhausleistungen aus. Gesetzliche Zuzahlungen verrechnen wir ggf.
mit den Leistungen der Krankenhaustagegeldstufe. Hierüber erhalten Sie
von uns eine Leistungsabrechnung.
UMZÜGE IN DORTMUND UND
DÜSSELDORF
Unsere Geschäftsstelle in Dortmund
ist im Dezember 2014 umgezogen.
Die neue Adresse lautet: Voßkuhle 38
in 44141 Dortmund.
Auch in Düsseldorf stehen Änderungen
bevor – denn die Umzugswagen sind
für die zweite Maihälfte 2015 bestellt.
Der Umzug wird schnellstmöglich und
ohne lange Unterbrechung unserer
Beratungsleistung vor Ort durch­geführt.
Sie müssen daher nur am Freitag, den
22.05.2015 auf unsere persönliche
Kundenberatung in Düsseldorf verzichten. Ab Dienstag, den 26.05.2015 ist
die Geschäftsstelle in der Grafen­
berger Allee 297 in 40237 Düsseldorf
für Sie zu erreichen.
Die Servicezeiten unserer persönlichen
Beratung vor Ort bleiben an allen
Stand­orten unverändert: Montag bis
Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr und am
Freitag von 8 Uhr bis 15 Uhr. Die
Adressen aller Geschäftsstellen
finden Sie immer auf der Rückseite
von vitamin und auf www.pbeakk.de.
66 | April 2015
BEFREIUNG VON
ZUZAHLUNGEN UND EIGENBEHALTEN
Viele unter Ihnen werden dieses Thema auch unter dem Begriff „Belastungsgrenze“ kennen,
denn die Festsetzung der Belastungsgrenze ist Voraussetzung dafür, dass Sie keine Eigenbehalte und Zuzahlungen mehr leisten müssen, wenn ihr Wert überschritten wird. Damit soll
eine finanzielle Überforderung des Einzelnen vermieden werden. Zuzahlungen und Eigenbehalte fallen zum Beispiel bei Arznei- und Hilfsmitteln oder auch bei stationären Krankenhausaufenthalten und Fahrtkosten an.
PBeaKK
RATGEBER
AUF
16 | 17 Ihre PBeaKK
WWW.PBEAKK.DE
WAS IST DIE SOGENANNTE
BELASTUNGSGRENZE?
WELCHE AUSWIRKUNG HABEN NICHT
VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE
MEDIKAMENTE AUF DIE BELASTUNGSGRENZE?
Die Belastungsgrenze gibt den Wert an, bis zu welchem
Sie innerhalb eines Kalenderjahres Zuzahlungen und
Eigenbehalte bezahlen müssen.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Werden Ihnen diese aber
vom Arzt verordnet und sind sie apothekenpflichtig, werden
nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei der Ermittlung der Belastungsgrenze berücksichtigt. Entscheidend ist
das Kalenderjahr, in dem das Arzneimittel bezogen wurde.
WIE HOCH IST DIE JÄHRLICHE
BELASTUNG, ALSO WO LIEGT
MEINE BELASTUNGSGRENZE?
WIE BEANTRAGE ICH DIE
BEFREIUNG VON ZUZAHLUNGEN UND
EIGENBEHALTEN?
Die Belastungsgrenze beträgt 2 % Ihres jährlichen
Einkommens. Bei chronisch Kranken ist die Grenze auf 1 %
herabgesetzt. Sie ist somit individuell verschieden und wir
berechnen jeden Antrag auf Festsetzung der Belastungsgrenze einzeln.
Sie erhalten den Antrag auf www.pbeakk.de und über
unsere Kundenberatung. Wir teilen Ihnen im Anschluss die
Höhe Ihrer Belastungsgrenze mit und berücksichtigen die
Befreiung bei den entstehenden Leistungen des jeweiligen
Kalenderjahres.
BEI WELCHEN EIGENBEHALTEN
UND ZUZAHLUNGEN GREIFT
DIE BELASTUNGSGRENZE?
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR
DIE BEANTRAGUNG BENÖTIGT?
Bei der Belastungsgrenze werden Eigenbehalte und
Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel,
Fahrtkosten sowie für Familien- und Haushaltshilfen,
Soziotherapie, vollstationäre Krankenhausleistungen,
Rehabilitationsmaßnahmen und häusliche Krankenpflege
berücksichtigt. Maßgeblich sind die Zahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres von Ihnen geleistet werden.
Einkommensart
Die Belastungsgrenze orientiert sich am Einkommen des
Vorjahres. Damit wir Ihre Belastungsgrenze berechnen
können, benötigen wir unbedingt einen Nachweis über das
Einkommen des Vorjahres vor der Antragstellung. Reichen
Sie uns daher mit dem Antrag folgende Einkommensnachweise ein.
möglicher Nachweis
Dienst- und Versorgungsbezüge
Bezügemitteilung vom Monat Dezember
des Vorjahres
Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung
Rentenanpassungsmitteilung vom Monat Juli
des Vorjahres
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
des Mitglieds und des Ehe- bzw. Lebenspartners
Mitteilung der Rentenkasse, z. B. Betriebsrenten
Der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Einkommensteuergesetz des mitversicherten oder privat
versicherten Ehe-/Lebenspartners
Einkommensteuerbescheid
66 | April 2015
WIESO GILT DIE BEFREIUNG
NUR FÜR EIN KALENDERJAHR?
KANN ICH AUCH FÜR VORJAHRE NOCH
EINE BEFREIUNG BEANTRAGEN?
Da die Höhe der Belastungsgrenze auf Ihrem Jahreseinkommen beruht, verursachen jegliche Einkommensänderungen auch eine Änderung bei der Belastungsgrenze. Wir
sind daher verpflichtet, diese jedes Jahr neu festzusetzen.
Ja, das ist möglich. Ihr Antrag muss bei uns spätestens bis
zum Ablauf des Kalenderjahres eingehen, welches auf das
Kalenderjahr folgt, in dem die Aufwendungen entstanden
sind. Bis Ende 2015 können Sie also beispielsweise noch
eine Befreiung für Zuzahlungen und Eigenbehalte aus dem
Kalenderjahr 2014 beantragen. Wenn wir bei der nachträglichen Festsetzung der Belastungsgrenze feststellen,
dass Sie höhere Abzüge hatten, als Ihre Belastungsgrenze
vorgibt, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag.
ICH BIN CHRONISCH KRANK, WIESO MUSS
ICH TROTZDEM JÄHRLICH EINEN
ANTRAG STELLEN?
Der Grund hierfür ist, dass die Belastungsgrenze sich
am Jahreseinkommen des Antragstellers und eines
eventuell mitversicherten oder privat versicherten
Ehe-/Lebenspartners orientiert. Daher ist es auch bei
einer chronischen Erkrankung notwendig, jedes Jahr
einen neuen Antrag zu stellen.
INFORMATIONEN FÜR A-MITGLIEDER
Die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen werden von den
Apotheken automatisch an die PBeaKK übermittelt und
von uns erfasst. Damit ist die Vorlage von Zuzahlungsquittungen nicht erforderlich. Bewahren Sie Quittungsbelege
bei Ihren privaten Unterlagen auf. Mitglieder der Gruppe A
erhalten bei Erreichen der Belastungsgrenze einen Befreiungsausweis zur Vorlage beim Arzt und in der Apotheke.
Bei einer nachträglichen Antragsstellung entfällt der
Befreiungsausweis.
MEHR INFOS AUF UNSERER INTERNETSEITE:
Zum Thema Befreiung von Zuzahlungen und Eigenbehalten bzw. zur Feststellung der Belastungsgrenze haben wir
für Sie einen PBeaKK-Ratgeber auf www.pbeakk.de zur Verfügung gestellt. Dort erhalten Sie auch weiterführende
Informationen und alle Antragsformulare. Sollten Sie keinen Internet­zugang haben, hilft Ihnen gerne unsere
telefonische Kundenberatung weiter.
18 | 19 Ihre PBeaKK
UNSERE KOSTENLOSEN
SERVICEANGEBOTE
FÜR SIE
Wir bieten Ihnen Kassen-, Beihilfe-, Pflege- und Zusatzversicherungsleistungen aus einer Hand. Zusätzlich gehen wir in
Ihrem Interesse Kooperationen mit Dienstleistern aus dem Gesundheitsbereich ein, um Ihnen möglichst umfassend zur
Seite zu stehen mit Beratung, Versorgung und speziellen Behandlungsmöglichkeiten. Dieser Ausgabe von vitamin haben
wir einen Flyer beigelegt, der Ihnen einen Überblick über unsere aktuellen Serviceangebote bietet.
AKTUELL BIETEN WIR IHNEN
1 Das Gesundheitstelefon
4 Die Versorgung chronischer Wunden
2 Eine Zweitmeinung bei Krebs
5 Minimal-invasive Operationen (ambulant)
3 Die Pflegeberatung
6 Das Fallmanagement bei stationären Aufenthalten
KUNDENBERATUNG
Wenn Sie mit uns direkt Kontakt aufnehmen möchten, wenden Sie sich gerne
an unsere Kundenberatung. Dort erhalten Sie alle Informationen zu Ihrem
Versicherungsverhältnis sowie zur Leistungserstattung der PBeaKK.
Tel.: 0711 346 529 96 oder 0180 2 346 529 96*
Fax: 0711 346 529 98
E-Mail: [email protected]
Post: Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart
*Ein Anruf bei unserer 0180-Servicenummer kostet 0,06 Euro für jede Verbindung
aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
66 | April 2015
UNSERE ANGEBOTE
IN DER ZUSATZVERSICHERUNG
Mit dem Grundversicherungsschutz der PBeaKK und den Beihilfeleistungen sind Sie umfassend
gegen die finanziellen Folgen von Krankheit abgesichert. Mit unseren Angeboten in der Zusatz­
versicherung können Sie diesen Versicherungsschutz bedarfsgerecht und individuell ergänzen. Im
April 1960 – vor nunmehr 55 Jahren – haben wir die erste Zusatzversicherung eingeführt. Seitdem
haben wir unser Angebot ständig weiterentwickelt, um Ihrem sich ändernden Bedarf zu entsprechen.
Unser jüngstes Angebot, die ISH-Stufe, wurde 2013 eingeführt. Bisher haben bereits über 140.000
Versicherte diese abgeschlossen.
Wir möchten Ihnen in dieser Ausgabe einen Überblick geben, welche Selbstbehalte Sie durch
unsere Zusatzversicherung weitgehend abdecken können:
1
Zahnärztliche Behandlungen
4
Vollstationäre Aufenthalte
2
Sehhilfen
5
Pflegebedürftigkeit
3
Hörgeräte
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Auslands-Krankenergänzungsversicherung an, die wir Ihnen
in der nächsten vitamin-Ausgabe näher vorstellen werden.
20 | 21 Ihre PBeaKK
ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN
In diesem Bereich bieten wir Ihnen die Ergänzungsstufe
mit zwei Schritten für Material- und Laborkosten bei Zahn­
ersatz und die ISH-Stufe speziell für Zahnimplantate an.
Die Kostenübernahme aus Grundversicherung und Beihilfe
für die Material- und Laborkosten ist auf maximal 40 %
beschränkt. Mit den Leistungen aus der Ergänzungsstufe
lassen sich die verbleibenden Selbstbehalte eingrenzen.
Sie umfasst die Erstattung entstandener Material- und
Laborkosten bei Zahnersatz. Die Ergänzungsstufe kann in
zwei Schritten abgeschlossen werden, je Schritt erhalten
Sie 30 % der Material- und Laborkosten. Sie können so
im Bereich der Material- und Laborkosten die Kostenerstattung auf 100 % aufstocken. Insgesamt sind dies bis
zu 2.820 Euro pro Versicherungsjahr. Honorarkosten sind
grundsätzlich beihilfe- und erstattungsfähig.
VERSORGUNG MIT ZAHNERSATZ
Honorar
100 % Grundversicherung/Beihilfe
Material- und Laborkosten
40 %
Grundversicherung/Beihilfe
30 %
Ergänzungsstufe
Schritt 1
30 %
Ergänzungsstufe
Schritt 2
Zahnimplantate entwickeln sich immer mehr zur Standardversorgung. Allerdings sind die Kassen- und Beihilfeleistungen auf zwei Implantate pro Kiefer begrenzt. Wir bieten
Ihnen daher die ISH-Stufe an, die sowohl Honorarkosten
als auch Material- und Laborkosten bei Zahnimplantaten
absichert. Hier können Sie bis zu 1.600 Euro pro Versicherungsjahr erhalten.
VERSORGUNG MIT ZAHNIMPLANTATEN
Honorar
100 % ISH-Stufe
Material- und Laborkosten
40 %
ISH-Stufe
30 %
Ergänzungsstufe
Schritt 1
30 %
Ergänzungsstufe
Schritt 2
66 | April 2015
VOLLSTATIONÄRE
AUFENTHALTE
SEHHILFEN
Bei Sehhilfen können Sie ebenfalls die
Ergänzungsstufe mit zwei Schritten
und die ISH-Stufe nutzen. Obwohl fast
alle Menschen im Laufe ihres Lebens
Bedarf an Sehhilfen haben, ist dieser
Bereich durch den Gesetzgeber fast
vollständig in die finanzielle Eigenverantwortung abgegeben worden.
Durch den Abschluss der Ergänzungsstufe (2 Schritte) stehen Ihnen pro
Versicherungsjahr bis maximal
210 Euro zur Verfügung. Die ISH-Stufe
ergänzt diesen Betrag nochmals um
105 Euro, sodass insgesamt bis zu
315 Euro abgedeckt sind.
HÖRGERÄTE
In ihrer Anschaffung sind Hörgeräte
teuer. Unsere Grundversicherung und
die Beihilfe erstatten Ihnen bereits
einen Großteil der Kosten. Dennoch
können erhebliche Selbstbehalte
22 | 23 Ihre PBeaKK
verbleiben, die Sie durch Leistungen aus der ISH-Stufe ausgleichen
können. Bis zu 500 Euro je Ohr erhalten Sie alle fünf Jahre von uns.
Bei vollstationären Aufenthalten im
Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung bieten wir Ihnen drei
Tarife an: die Grundstufe, die Ergänzungsstufe mit zwei Schritten und
die Krankenhaustagegeldstufe mit
insgesamt zehn Schritten. Zusätzlich
können Sie auch Leistungen aus der
Aufbaustufe erhalten, die seit 1987
jedoch nicht mehr abgeschlossen
werden kann.
Wahlleistungen wie z. B. der Erhalt
Ihrer Privatsphäre in einem Ein- oder
Zweibettzimmer oder der Fernseher
und das Telefon am Krankenbett sind
vermeintlich alltägliche Annehmlichkeiten, verursachen jedoch Selbstbehalte. Darüber hinaus werden in
der Regel je Aufenthaltstag 10 Euro
Zuzahlung fällig. Ist eine Behandlung in einer speziellen Einrichtung
notwendig, kommen auf die Angehörigen oft hohe Anfahrtskosten bei
Besuchen zu.
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Um diese Mehrbelastungen ausgleichen zu können, bieten wir Ihnen
unsere Produkte an. Der ausbezahlte
Betrag ist frei verfügbar – Sie können
ihn nach Ihren Wünschen verwenden.
Wenn Sie die Grundstufe und die
Kranken­haustagegeldstufe (10 Schritte)
abschließen, erhalten Sie pro Tag
während eines vollsta­tionären
Auf­ent­halts im Krankenhaus mehr
als 60 Euro. Bei einer vollstationären
Rehabilitations­maßnahme beträgt das
Tagegeld aus Grund­stufe und Ergänzungsstufe (2 Schritte) circa 20 Euro.
Die finanzielle Belastung für die
betroffenen Familien ist groß. Die
Versorgungslücke kann bereits in
Pflegestufe 1 mehrere Hundert Euro
pro Monat betragen. In den höheren
Pflegestufen sind 1.000 Euro und
mehr keine Seltenheit. In der Oktoberausgabe 2014 haben wir für Sie einen
ausführlichen Artikel zur Absicherung im Pflegefall veröffentlicht.
Ein wichtiger Baustein kann unsere
Pflegetagegeldstufe sein. Sie können
insgesamt drei Schritte abschließen.
Die monatlichen Leistungen hängen
mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit zusammen (Pflegestufe).
Wenn Sie in Pflegestufe 2 eingestuft
werden und 3 Schritte in der Pflegetagegeldstufe abgeschlossen haben,
erhalten Sie pro Monat 900 Euro.
Das ausgezahlte Tagegeld ist frei
verfügbar.
Beträge in Euro.
Grundstufe
Tagegeld bei vollstationärem
Krankenhausaufenthalt
8,20
Tagegeld bei vollstationärer
Rehabilitationsmaßnahme
7,70
Krankenhaustagegeldstufe
(max. 10 Schritte)
Ergänzungsstufe
(max. 2 Schritte)
ISH-Stufe
Pflegetagegeldstufe
(max. 3 Schritte)
1 Schritt: 5,20
10 Schritte: 52
(je Schritt 5,20 )
1 Schritt: 7,70
2 Schritte: 15,40
Zahnersatz
(Material- und Laborkosten)
1 Schritt: bis 1.410
2 Schritte: bis 2.820
Implantate bei Zahnersatz
(Material- und Laborkosten
bzw. Honorar)
1 Schritt: bis 1.410
2 Schritte: bis 2.820
Sehhilfen
(Brillen und Kontaktlinsen)
1 Schritt: bis 105
2 Schritte: bis 210
Hörgeräte (je Ohr)
bis 1.600
bis 105
bis 500
Pflegebedürftigkeit
(Bsp. Pflegestufe 1)*
1 Schritt: 150
2 Schritte: 300
3 Schritte: 450
*bei 30 Tagen pro Monat; für die Berechnung der Leistungen bei Pflegestufe 2 verdoppeln sich die Beträge je Schritt,
bei Pflegestufe 3 betragen sie den 4-fachen Wert.
MEHR INFOS AUF UNSERER INTERNETSEITE:
Auf www.pbeakk.de finden Sie zur Zusatzversicherung ausführliche Informationen, Broschüren und einen PBeaKK-Ratgeber.
Wir bieten Ihnen auch einen Beitragsrechner an und informieren über eventuelle Wartezeiten. Selbstverständlich hilft Ihnen
auch unsere Kundenberatung bei Fragen gerne weiter.
66 | April 2015
UNSERE JAHRESTHEMEN
IM ÜBERBLICK
Auch in diesem Jahr stellen wir Ihnen gerne nochmals die Themen aus den
vergangenen 12 Monaten als Überblick zur Verfügung. Damit möchten wir
Sie bei der Recherche zu Hintergrundinformationen oder mit Grundwissen
zu bestimmten Gesundheitsthemen und vor allem zu unseren Fachthemen
unterstützen. So sind Sie immer auf dem Laufenden, was Ihren
Versicherungsschutz bei uns anbelangt.
DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
BEITRÄGE 2015
Grundversicherung
DAS KLEINE
WUNDER:
DIE NIEREN
24 | 25 Ihre PBeaKK
65 | Januar 2015
AUSGABE JANUAR 2015
¡ Die Nieren: Entgiften, Feuchtigkeitshaushalt regulieren und
Hormonproduktion steuern
¡ Beiträge 2015: Grundversicherung der PBeaKK und Private
Pflegepflichtversicherung
¡ Professionelle Wundversorgung in gvw WundZentren
¡ Serviceangebot: die Zweitmeinung Krebs
¡ Erstattung von Fahrtkosten
¡ Das erste Pflegestärkungsgesetz: Verbesserungen zum 01.01.2015
¡ Kompakt: Mitgliedergruppenwechsel und ermäßigter Beitrag,
Beitragsinformation 2014, Gesundheitstelefon, Adress- und Kontoänderungen,
Kundenbefragung 2014, Begleitperson während einer Reha-Maßnahme,
PSA-Test, Versichertenkarte ohne Bild gültig, neuer alternierender
Vorsitzender des Verwaltungsrats
64 | Oktober 2014
DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
¡ Leben mit Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
Serviceangebot: Gesundheitstelefon
Serviceangebot: die Zweitmeinung Krebs neu ab Oktober
Patientenverfügung: Möglichkeiten und die gesetzliche Grundlage
Pflegebedürftigkeit: Welche finanziellen Absicherungen es gibt
Vollmacht und Bevollmächtigung: Hilfestellung und Entlastung
Serviceangebote im Internet: PBeaKK-Ratgeber mit Ihren Fragen im Überblick
Drei Angebote: telefonische Kundenberatung der PBeaKK,
das Gesundheitstelefon, die COMPASS Pflegeberatung
Kompakt: Wohnsitz oder Zweitwohnsitz im Ausland, Änderung der BBhV,
Mitgliedergruppenwechsel und ermäßigter Beitrag, Internetseite www.pbeakk.de,
professionelle Wundversorgung, Betreuungswerk „Tanzen Befreit“,
Gesundheitsvorsorge ab 35 Jahre, Übernahme von Fahrtkosten,
Partnerschaftslimitierung in der PPV
DIE
ZWEITMEINUNG
KREBS
PFLEGE
finanzielle Absicherung
63 | Juli 2014
DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
AUSGABE JULI 2014
¡ Vorsicht Sonne: So schützen Sie sich vor Hautkrebs
Organspende: gesetzliche Regelungen und Kostenübernahme
Serviceangebote: Gesundheitstelefon neu ab Juli
Die telefonische Kundenberatung einfach und günstig erreichbar
Mitversicherung von Kindern während Schule, Ausbildung und Studium
Leistungsausgaben: Wofür wir Ihre Beiträge verwenden
Kompakt: Rechnungsdaten prüfen bei ambulanten Behandlungen,
Wahlleistungen im Krankenhaus, Leistungsantrag online, Barrierefreiheit
auf www.pbeakk.de, medizinische Fußpflege, UK PT hilft bei
Asbest-Spätfolgen, GoGreen-Zertifikat
DAS
GESUNDHEITSTELEFON
Unser neuer, kostenfreier
Service für Sie!
DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
AUSGABE OKTOBER 2014
62 | April 2014
Ab sofort sind wir
schon um 7:30 Uhr
telefonisch für Sie
erreichbar.
AUSGABE APRIL 2014
¡ Arthrosen und Arthritis: Wenn Gelenke schmerzen
Venenleiden: Wenn das Blut sich staut
Neuer Leistungsantrag: einfacher beantragen
Internetseite www.pbeakk.de: reinklicken und informieren
Kundenbefragung 2013: Ihre Meinung über uns
Telefonische Kundenberatung: Ausweitung der Servicezeiten
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme: Direktabrechnung
und integrative Medizin
Jahresthemen von vitamin im Überblick
Kompakt: Ultraschalluntersuchungen, Vergütungsvereinbarung bei Pflege,
Mitversicherung des Ehe- oder Lebenspartners, Hilfsmittelversorgung bei
Pflege, zentrale Bewegungsstörungen, Befreiung von Eigenbehalten
66 | April 2015
PFLEGE UND BERUF
VEREINBAREN
Pflegebedürftigkeit und die Pflege von Angehörigen werden in unserer Gesellschaft immer
gegenwärtiger. Wir berichten daher in vitamin regelmäßig zum Thema Pflege und haben
im Oktober 2014 und im Januar 2015 jeweils ausführliche Artikel veröffentlicht. In dieser
Ausgabe möchten wir Sie nun über das Pflegeunterstützungsgeld informieren.
IM AKUTFALL WIRD AUCH
DER LOHN ERSETZT
Es kann von heute auf morgen passieren. Ein naher Angehöriger gerät
plötzlich in eine akute Pflegesituation.
Bereits in der Vergangenheit hatten
Beschäftigte das Recht, bis zu zehn
Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben,
wenn dies erforderlich war, um für
einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut auftretenden
Pflegesituation eine bedarfsgerechte
Pflege zu organisieren bzw. sicherzustellen. Seit dem 01.01.2015 wird die
zehntägige Auszeit mit einer Lohnersatzleistung, dem Pflegeunterstützungsgeld, verknüpft.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist
Teil des Gesetzes zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege
26 | 27 Ihre PBeaKK
PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD
und Beruf. Betroffene haben Anspruch
auf unbezahlte Freistellung durch
ihren Arbeitgeber. Das Pflegeunterstützungsgeld gibt somit Familien die
Möglichkeit, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern,
ohne sich um den Verdientsausfall
sorgen zu müssen. Wichtig ist, dass
es sich hierbei um einen nahen
Angehörigen – wie z. B. Großeltern,
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, Geschwister oder Kinder handelt.
Zu den Voraussetzungen gehört auch,
dass die Pflegesituation akut – also
unerwartet und unvorhersehbar –
eingetreten ist und dass danach im
konkreten Fall die Notwendigkeit der
pflegerischen Versorgung besteht.
Als Beschäftigter stellen Sie Ihren
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
bei der Pflegekasse oder dem privaten
Pflegeversicherungsunternehmen
Ihres nahen Angehörigen – denn diese
leistet die Zahlungen. Reichen Sie bitte
mit dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung ein sowie die Ihres Arbeitgebers über den Verdienstausfall.
Die ärztliche Bescheinigung muss folgende Informationen enthalten:
Als Grundlage für die individuelle
Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes wird – vergleichbar mit
dem Kinderpflegekrankengeld – das
während der Freistellung ausgefallene Arbeitsentgelt herangezogen. Aus
dem Pflegeunterstützungsgeld sind
Beiträge zur Arbeitslosen-, Rentenund Krankenversicherung zu zahlen.
Diese werden durch die Pflegekasse,
auch für den Arbeitnehmer, automatisch abgeführt.
ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG:
1
Bestätigung der Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen im Sinne von
§§ 14, 15 SGB XI oder dass diese Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt
sein werden.
2
Der Name des Beschäftigten, der von der Arbeit fernbleibt und das
Pflegeunterstützungsgeld beziehen möchte.
3
Bestätigung, dass dieser Beschäftigte von der Arbeit fernbleiben muss,
um die bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische
Versorgung des pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der Zeit
sicherzustellen.
WIR STELLEN AUF WWW.PBEAKK.DE EINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG ZUR VERFÜGUNG.
Datum
Telefon
Ärztliche Bescheinigung zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld
Die Pflegebedürftigkeit liegt im Sinne von
§§ 14, 15 SGB XI vor.
oder
Vorname
Name
Die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit
sind nach §§ 14, 15 SGB XI voraussichtlich
erfüllt.
Folgende/r Beschäftigte/r muss der Arbeit
fernbleiben und beantragt den Bezug von
Pflegeunterstützungsgeld.
Die/Der Beschäftigt/r steht in folgendem nahen
Verwandtschaftsverhältnis.
Die/Der Beschäftigt/r bleibt der Arbeit fern
Vorname
Name
Art
von
bis
Die/Der genannte Beschäftigte/r bleibt der
Arbeit fern, um die bedarfsgerechte Pflege
zu organisieren oder die pflegerische
Versorgung des folgenden nahen
Angehörigen in der Zeit sicherzustellen.
Vorname
Name
66 | April 2015
ÄNDERUNGEN
IN IHREN PERSÖNLICHEN
VERHÄLTNISSEN
Das Leben steckt voller Veränderungen. Einige davon haben auch direkte Auswirkungen auf
Ihren Krankenversicherungsschutz und die Beihilfeleistungen. Dazu zählt beispielsweise
die Aufnahme einer Beschäftigung eines mitversicherten Ehepartners. Daher ist es wichtig,
dass Sie uns solche Änderungen mitteilen. So können Sie auch fehlerhafte Beitrags- oder
Leistungsberechnungen vermeiden.
NUTZEN SIE ZUR MITTEILUNG EINFACH
UNSERE JEWEILIGEN FORMULARE:
1
für das Mitglied selbst
4
für eine Adressänderung
2
für mitversicherte Ehe- oder
eingetragene Lebenspartner
5
für die Änderung der Bankverbindung/
des SEPA-Lastschriftmandats
3
für mitversicherte Kinder
WANN MUSS DAS MITGLIED UNTERSCHREIBEN?
Das Mitglied muss immer unterschreiben – auch wenn die Änderung ein
mitversichertes Kind oder z. B. die Ehefrau betrifft.
28 | 29 Ihre PBeaKK
Das jeweilige Formular bietet Ihnen einen Überblick
über die wichtigsten Änderungen, die Auswirkung auf Ihr
Versicherungsverhältnis haben. Gleichzeitig sehen Sie auf
einen Blick, welche Unterlagen z. B. Bescheinigungen oder
andere Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen. Unsere
Formulare decken dabei selbstverständlich die Grundver­
sicherung (und Beihilfe), die Zusatzversicherung und die
private Pflegepflichtversicherung ab.
SIE ERHALTEN
ALLE ÄNDERUNGSFORMULARE
AUF WWW.PBEAKK.DE UND
ÜBER UNSERE
KUNDENBERATUNG.
Beispiel: Eine mitversicherte Ehefrau nimmt eine Beschäf­
tigung mit einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Krankenkasse auf (Formularauszug).
Bitte die Mitgliedsangaben eintragen.
Das Mitglied muss immer am Formu­
larende unterschreiben, damit wir
die Änderungen vornehmen können.
Tragen Sie bitte hier den Namen und
das Geburtsdatum Ihrer Ehefrau ein.
Tragen Sie hier den Versicherungs­
beginn in der gesetzlichen Kranken­
kasse ein.
Unterhalb der Änderung erkennen Sie,
welche Bescheinigung wir benötigen;
in diesem Fall fügen Sie bitte die
Mitgliedsbescheinigung der gesetz­
lichen Krankenkasse bei.
Machen Sie Angaben, wie die Mitver­
sicherung fortgesetzt werden soll:
¡ Grundversicherung
¡ Zusatzversicherung
¡ private Pflegepflichtversicherung
66 | April 2015
DAS PREISRÄTSEL
Alle Antworten auf die gestellten Fragen finden Sie in den Artikeln dieser
Ausgabe. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gratulieren den Gewinnern
schon jetzt recht herzlich!
1
2
3. Der Unterschied von Generika zu Originalpräparaten
liegt im ...
4
4. Welches Organ liegt oberhalb der Prostata?
5. In welches Organ wird ein Medikament „intravitreal“
injiziert?
5
6. In welcher Stadt ist unsere Geschäftsstelle
im Dezember 2014 umgezogen?
6
7. Zu welchem Thema gibt es seit November 2014
ein Internetportal?
7
2
1. W
ie nennt man eine alternative Therapieform, die
um das Jahr 1900 von einem amerikanischen Arzt
entwickelt worden ist?
2. Durch welches Hormon wird die Prostatafunktion
gesteuert?
3
1
Bitte senden Sie Ihre Lösung an:
Postbeamtenkrankenkasse,
Hauptverwaltung, 70460 Stuttgart
(Diese Anschrift bitte nur für das
Preisausschreiben verwenden) oder
an [email protected]
3
4
5
6
7
Die markierten Buchstaben
ergeben das Lösungswort.
Schicken Sie uns das Lösungswort
und Ihre Adresse bis zum 18.05.2015
(Einsendeschluss).
Die Gewinne können nicht ausbezahlt
werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitmachen können alle Mitglieder
und mitversicherten A
­ ngehörigen
der PBeaKK. Unter allen richtigen
Einsendungen verlosen wir die Preise.
Beschäftigte der PBeaKK und deren
Angehörige dürfen leider nicht teilnehmen.
Die Lösung des Preisrätsels aus
­vitamin 65 lautete ­„Trinken“.
Hier die Gewinner:
IMPRESSUM vitamin – Das Magazin der Postbeamtenkranken­
kasse (PBeaKK) erscheint viermal jährlich. Für unaufge­fordert
eingesandte Manuskripte oder Fotos übernehmen wir keine
Gewähr. © Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugs­
weise, nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der
PBeaKK. HERAUS­GEBER: Post­beamtenkrankenkasse, Haupt­
verwal­tung, Postfach 30 08 66, 70448 Stuttgart, www.pbeakk.de,
[email protected]; VERANTWORTLICH: Kirsten Hufeland
(Leitung); ­MITARBEIT: Karin Herrmann, Eileen Gnadt,
Günther Haag, Annika Schaer, Orsolya Zilinski; GESUND­
HEITSTEXTE: „Die Prostata“: Dr. phil. Christina Dongowski;
MEDIZINISCHES LEKTORAT: Dr. med. Sibylle Tönjes;
30 | 31 Genießen und Gewinnen
1. Preis: S. Liesecke
2. Preis: H. Walz
3. Preis: F. Bielmeier
ZU GEWINNEN GIBT ES:
1. Preis: LeCreuset Wok
inkl. GU Kochbuch
2. Preis: Kaffee-Set von Bodum
3. Preis: Gartenhelferpaket
inkl. poppigem Gemüse
GESTALTUNG & PRODUKTION: Panama Werbe­agentur GmbH,
Eugens­p latz 1, 70184 Stuttgart, [email protected],
www.panama.de; BILDNACHWEIS: Thinkstock (1,3,4,6,7,8,10,
11,12,14,15,16,18,20,21,22,24,26,28), ­iStock (19), Gräfe und
Unzer Verlag (40), Stefan Daub (2); DRUCK: Krögers ­­Buchund Verlagsdruckerei GmbH, I­ ndustriestr. 21, 22880 ­Wedel.
THYMIAN-
POLENTA MIT PILZEN
Mit freundlicher Genehmigung
aus „Expresskochen Vegetarisch“,
Marina Kittler, Gräfe und Unzer,
ISBN: 987-3-8338-1884-4
ZUBEREITUNG
Schritt 1 Die Brühe mit Milch, Thymian, Salz und Pfeffer aufkochen. Polenta
einstreuen und unter Rühren nach Packungsangabe 10 Min. garen.
Schritt 2 Inzwischen die Tomaten waschen und vierteln. Die Champignons putzen
und vierteln. Die Austernpilze abreiben und grob zerschneiden. Den Schnittlauch waschen, trocken schütteln und in feine Röllchen schneiden.
Schritt 3 Das Öl in einer Pfanne erhitzen, die Pilze darin 2 Min. bei starker Hitze
braten. Tomaten dazugeben, 2 Min. mitdünsten. Den Schnittlauch bis auf 1 El
untermischen, mit Salz und Pfeffer würzen.
Schritt 4 Den Parmesan unter die Polenta mischen, mit den Pilzen auf Tellern
anrichten. Den übrigen Schnittlauch darüberstreuen.
ZUTATEN
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750 ml Gemüsebrühe
250 ml Milch
2 TL getrockneter Thymian
Salz /Pfeffer
250 g Instant-Polenta
400 g kleine Strauchtomaten
250 g weiße oder braune Champignons
250 g Austernpilze
1/2 Bund Schnittlauch
2 EL Olivenöl
2 EL frisch geriebener Parmesan
Menge 4 Portionen | Zubereitungszeit 25 Min. | Pro Portion ca. 355 kcal
66 | April 2015
66 | April 2015
PBeaKK Hauptver waltung Stuttgart: Postfach 30 08 66, 70448 Stuttgart
Deutsche Post AG Postvertriebsstück 51377 Entgelt bezahlt
Unser zentraler Posteingang:
Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Kundenberatung:
Tel.: 0711 346 529 96 oder 0180 2 346 529 96*
Fax: 0711 346 529 98
E-Mail: [email protected]
Servicezeiten unserer telefonischen Kundenberatung:
Mo – Do 7:30 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 16:00 Uhr
*Ein Anruf bei unserer 0180-Servicenummer kostet 0,06 Euro für jede Verbindung
aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
DIE SERVICEZEITEN UNSERER PERSÖNLICHEN KUNDENBERATUNG: MO – DO 8:00 – 16:00 UHR UND FR 8:00 – 15:00 UHR
BERLIN
Spichernstr. 2–3
10777 Berlin
FRANKFURT
Trakehner Str. 5
60487 Frankfurt
KARLSRUHE
Rüppurrer Str. 1 A
76137 Karlsruhe
MÜNCHEN
Landsberger Str. 314
80687 München
SAARBRÜCKEN
St. Johanner Str. 49
66111 Saarbrücken
BREMEN
Kurfürstenallee 130
28211 Bremen
FREIBURG
Berliner Allee 3
79114 Freiburg
KIEL
Eckernförder Str. 150
24116 Kiel
MÜNSTER
Roddestr. 12
48153 Münster
STUTTGART
Maybachstr. 54
70469 Stuttgart
DORTMUND
Voßkuhle 38
44141 Dortmund
HAMBURG
Hammerbrookstr. 5
20097 Hamburg
KOBLENZ
Am Wöllershof 12
56068 Koblenz
NÜRNBERG
Willy-Brandt-Platz 16
90402 Nürnberg
DÜSSELDORF
Sohnstr. 45
40237 Düsseldorf
HANNOVER
KÖLN
Innere Kanalstr. 15
50823 Köln
REGENSBURG
Friedenstr. 28
93053 Regensburg
Großer Kolonnenweg 23
30163 Hannover