So richtig durchStarten! Wichtige tipps für den

So richtig
durchstarten!
Wichtige Tipps für den Berufseinstieg
IMPRESSUM
π Herausgeber
BARMER GEK
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
www.barmer-gek.de
π Konzeption, Text und Redaktion
Marketing BARMER GEK
π Druckerei
Rudolf Glaudo GmbH & Co. KG, Wuppertal
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nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung der BARMER GEK.
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BERUFSSTART
VON A BIS Z
GESUNDHEIT
WEITER GEDACHT –
DIE BARMER GEK
SINNVOLL ODER
ÜBERFLÜSSIG?
EIN BLICK AUF
VERSICHERUNGEN
WIR SIND FÜR
SIE DA – SERVICE
UND KONTAKT
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SO WERDEN SIE
MITGLIED –
IN WENIGEN
SCHRITTEN GUT
VERSICHERT
Inhalt
VON DER SCHULE IN
DIE AUSBILDUNG:
ALLES, WAS SIE JETZT
WISSEN MÜSSEN
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DIE WICHTIGSTEN
PUNKTE VOR DEM
START
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VON DER SCHULE IN DIE
AUSBILDUNG: ALLES, WAS SIE
JETZT WISSEN MÜSSEN
Herzlichen Glückwunsch! Die Schule liegt hinter Ihnen und Ihr Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Eine aufregende Zeit
erwartet Sie, doch bevor es richtig losgehen kann, müssen Sie sich um einiges kümmern. Es gibt eine Menge Formalitäten,
die jetzt erledigt werden müssen – die richtige Krankenkasse finden, eine Renten­versicherungsnummer beantragen,
bei Sozialversicherungsträgern anmelden, überlegen, ob eine Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll sein könnte.
Die BARMER GEK zeigt Ihnen, worauf es ankommt, und gibt Hilfestellung und Tipps, damit Ihr Start ins Berufsleben gelingt.
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DIE WICHTIGSTEN PUNKTE
VOR DEM START
Sie fiebern wahrscheinlich schon dem Beginn Ihrer Ausbildung entgegen.
Doch bevor Sie richtig durchstarten können, warten noch einige Formalitäten.
Die wichtigsten haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
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Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte auf Papier ist schon seit Längerem durch die elektronische Form ersetzt worden. Wenn Sie ledig sind und
erstmalig eine Ausbildung beginnen, brauchen Sie sich nicht mehr um die Beantragung einer Lohnsteuerkarte zu kümmern.
Ihr Arbeitgeber kann die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn Sie ihm Ihre Identifikationsnummer, Ihr Geburtsdatum sowie die
Religionszugehörigkeit mitteilen. Gleichzeitig müssen Sie bestätigen, dass es sich um Ihr erstes Beschäftigungsverhältnis
handelt. Kommt die Steuerklasse 1 nicht in Frage, können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für
den Lohnsteuerabzug beantragen.
Sozialversicherungsausweis
Für die Absicherung gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihren Beitrag zahlen und
sorgen so für eine Basisabsicherung. Um beteiligt zu werden, melden Sie sich an. Sie erhalten
dann einen Sozialversicherungsausweis und eine Sozialversicherungsnummer.
Zeugnisse
Vor Beginn Ihrer Ausbildung muss Ihr Arbeitgeber alle Zeugnisse von Ihnen haben.
Denken Sie daran, dass alle Zeugniskopien beglaubigt sein sollten.
Noch ein kleiner Tipp:
Wir stellen Ihnen Zeugniskopien gerne kostenfrei aus. Besuchen Sie uns einfach vor Ort.
ausbildungsbeihilfe
Ihr Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe richtet sich nach Alter, Familienstand, Miete, Ausbildungsvergütung, Einkommen
der Eltern und dem Einkommen des Ehepartners (falls Sie verheiratet sind). Sollten Sie keinen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe
haben, haben Sie vielleicht eine Chance, Wohngeld zu bekommen. Einen ersten Check, ob Sie Anspruch auf finanzielle
Unterstützung haben, finden Sie auf ∏ www.babrechner.arbeitsagentur.de
FahrpreisermäSSigung
Als Auszubildende/-er haben Sie eventuell Anspruch auf besondere Ticket-Angebote Ihres örtlichen Nahverkehrsunternehmens.
Fragen Sie einfach beim Verkehrsunternehmen Ihrer Region nach oder melden Sie sich bei uns.
Gesundheitsbescheinigung
In Deutschland dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur dann eine Ausbildung absolvieren, wenn Sie für den Beruf gesundheitlich
geeignet sind. Lassen Sie sich einfach beim Hausarzt, Gesundheitsamt oder Betriebsarzt untersuchen: Dieser stellt Ihnen dann
eine Bescheinigung aus, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
Girokonto
Spätestens zu Beginn der Ausbildung benötigen Sie ein Girokonto, damit Ihr Arbeitgeber weiß, wohin er Ihr Gehalt überweisen
soll. Die meisten Banken und Sparkassen bieten besondere Konditionen für Auszubildende. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.
Kindergeld
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und jetzt mit einer Berufsausbildung beginnen,
haben Ihre Eltern unter Umständen weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Es beträgt zurzeit 184 Euro für das erste und zweite Kind,
190 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 215 Euro. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Ansprüche bestehen.
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PAPIERKRAM – ES LOHNT SICH,
GENAUER HINZUSCHAUEN
Der Ausbildungsvertrag regelt Ihre Ausbildung vom ersten bis zum letzten Tag. Bevor Sie ihn unterschreiben,
sollten Sie daher auf einiges achten.
Pflichtbestandteile des Ausbildungsvertrags
Er muss die Art der Berufsausbildung und Ihren Ausbildungsberuf definieren.
Ausbildungsbeginn und -dauer müssen ebenfalls vertraglich geregelt sein.
Auch der Ausbildungsort ist wichtig: Wenn dieser vertraglich nicht festgelegt ist,
steht es dem Unternehmen frei, Sie an unterschiedliche Standorte zu schicken –
das kann durchaus auch in einer anderen Stadt sein. Außerdem muss der
Vertrag Auskunft über Ihre tägliche Arbeitszeit und die Dauer der Probezeit geben
(mindestens einen Monat, höchstens vier Monate). Ihre Kündigungsbedingungen
sowie die Anzahl Ihrer Urlaubstage und die festgelegte Ausbildungsvergütung
sind ebenso Pflichtbestandteile des Ausbildungsvertrages.
Zuletzt sind alle weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen (z. B. der Besuch einer
Berufsfachschule) und andere gültige Verträge (z. B. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen) zu nennen.
Der Ausbildungsvertrag DARF NICHT ...
• ... festlegen, dass Sie nach Beendigung der Ausbildung in dem Betrieb bleiben
• ... zu »Entschädigungszahlungen« verpflichten
• ... Regelungen zu Schadensersatzansprüchen aufstellen
• ... Strafen festlegen, sollte der Vertrag nicht erfüllt werden
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DIE ERSTEN TAGE –
WORAUF ES ANKOMMT
In den ersten Tagen bekommen die neuen Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzten einen ersten Eindruck von Ihnen. Bemühen
Sie sich, dass dieser so positiv wie möglich ausfällt. Verhalten Sie sich freundlich und höflich, zeigen Sie Interesse und Motivation,
suchen Sie Kontakt zu Ihren Kollegen, erledigen Sie zuverlässig Ihre Aufgaben und erscheinen Sie pünktlich. Ihr Betreuer/Ihre
Betreuerin wird Ihnen sicherlich Feedback geben. Sollte er/sie dies nicht tun, können Sie nach den ersten Monaten nachfragen,
wie Ihr Auftreten und Arbeitsverhalten empfunden werden. Das hinterlässt zusätzlich einen motivierten Eindruck. In der Regel
bekommen Sie als Azubi einen Betreuer/eine Betreuerin zugeteilt. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich zuerst an diesen/
diese. Wenn Ihnen niemanden zugeteilt wurde, fragen Sie so schnell wie möglich nach, wer Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im Betrieb ist.
Überstunden
Natürlich dürfen Sie Überstunden machen, aber als Auszubildende/-r sind Sie nicht
dazu verpflichtet. Es sei denn, ein absoluter Notfall tritt ein. Personalmangel gilt
übrigens nicht als Notfall.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung dürfen Sie als Auszubildende/-r nur aussprechen, wenn Sie
Ihrem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen können. Sonst müssen
Sie sich an die Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag (in der Regel vier Wochen) halten.
Pflichten als Azubi
Tätigkeiten
Der Auszubildende ist verpflichtet, alle Aufgaben auszuführen, die ihm aufgetragen
werden, solange er diesen körperlich gewachsen ist und sie dem Ausbildungsziel
dienen.
Krankmeldung
Rechte als Azubi
Urlaub
Als Azubi haben Sie Anspruch auf mindestens 21 Arbeitstage Urlaub im
Kalenderjahr. Wenn Sie minderjährig sind, steht Ihnen auch mehr Urlaub zu.
Bei der Geburt eines Kindes, dem Tod eines nahen Angehörigen oder
staatsbürgerlichen Pflichten (z. B. Gerichtstermine) haben Sie Anspruch auf
zusätzlichen Urlaub.
Wenn Sie körperlich oder psychisch nicht in der Lage sind zu arbeiten, haben Sie
die Pflicht, sich bei Ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Ab dem dritten Tag ist ein
ärztliches Attest notwendig.
Berufsschule
Als Azubi sind Sie verpflichtet die Berufsschule zu besuchen und an den Prüfungen
teilzunehmen.
Arbeitszeit
Berichtsheft
Volljährige dürfen 48 Stunden wöchentlich (acht Stunden am Tag, sechs Tage
die Woche) beschäftigt werden. Minderjährige dürfen 40 Stunden wöchentlich
(acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche) beschäftigt werden.
Jeder Azubi muss während seiner Ausbildung ein Berichtsheft führen. Dieses Heft
ist der Nachweis dafür, dass Sie in Ihrer Ausbildung auch den angestrebten Beruf
erlernt haben.
Pausen
Betriebsgeheimnisse
Eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern, damit sie so genannt werden
darf. In dieser Zeit dürfen Sie nicht gestört werden und nicht in Bereitschaft sein.
Ihre Pause müssen Sie spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erhalten.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht Ihnen eine Pause von
30 Minuten zu.
Sie dürfen nicht mit Außenstehenden über Betriebsgeheimnisse (z. B. Patente, Kunden,
Lagerbestände oder Preiskalkulation) sprechen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie
eine Information weitergeben dürfen, fragen Sie vorher bei Ihrem Betreuer/Ihrer
Betreuerin oder Arbeitgeber nach.
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UNGEWOHNTE BELASTUNGEN
LEICHTER WEGSTECKEN
Gerade wenn Sie sich für eine sitzende Tätigkeit entschieden haben, ist ein
sportlicher Ausgleich enorm wichtig: Wie wäre es zum Beispiel mit Schwimmen,
Joggen oder Radfahren? Wenn Sie einen sehr stressigen Job haben, können auch
Entspannungskurse wie Yoga, Pilates oder Tai-Chi Wunder wirken.
Bei einer Bildschirmtätigkeit müssen Sie sich zusätzlich auf eine starke
Beanspruchung Ihrer Augen einstellen. Deshalb sollten Sie regelmäßige
Kontrolltermine beim Augenarzt wahrnehmen (alle sechs bis zwölf Monate).
Wer acht Stunden am Tag in einem geschlossenen Raum verbringt, kann seine
Pause nutzen, um etwas Sonne zu tanken. Vielleicht befindet sich in der Nähe Ihres
Betriebs ein Park, ein Feld oder ein Platz mit Bänken. Idealerweise bereiten Sie Ihr
Essen zuhause vor. So sparen Sie Geld und ernähren sich zudem gesünder. Wir
empfehlen viel Gemüse, ergänzt durch etwas Kohlenhydrate (Reis, Kartoffeln, Brot
oder Nudeln) und mageres Fleisch, falls Sie dieses essen. Außerdem können Sie
täglich zwei bis drei Obstsnacks einplanen, um Ihren Vitaminbedarf zu decken.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine private Rentenvorsorge. Sie können Ihr Geld in unterschiedliche Anlagemöglichkeiten investieren
(z. B. als Sparplan, Fonds oder Versicherung). Entweder durch regelmäßige monatliche Zahlungen oder ganz individuell und flexibel
durch Einmalzahlungen. Der Staat unterstützt die private Vorsorge mit bis zu 154 Euro pro Jahr auf die eigene Sparleistung.
Betriebliche Altersvorsorge
Vielleicht bietet Ihr Arbeitgeber auch eine betriebliche Altersvorsorge an – fragen Sie ihn danach. Es gibt fünf Varianten der
betrieblichen Altersvorsorge: die Direktversicherung, die Direktzusage, den Pensionsfond, die Pensionskasse und die Unterstützungskasse. Zahlt der Arbeitgeber direkt Teile Ihres Gehalts in eines dieser Vorsorgesysteme ein, sind darauf keine Steuern und
Sozialabgaben mehr fällig.
Mitgedacht – weiter gedacht
Wichtige Links für angehende Auszubildende
∏ www.azubister.de
∏ www.azubi.net
∏ www.ausbildungplus.de
∏ www.azubiyo.de
∏ www.azubi-azubine.de
Gesundheitliche Eignung
Die meisten Betriebe verlangen eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihren angestrebten
Beruf aus­zuüben. Dieses Zeugnis sollte bei Beginn Ihrer Ausbildung nicht älter als drei Monate sein. Machen Sie einfach einen
Termin beim Hausarzt. Dieser wird Sie durchchecken und Ihnen ggf. die Eignung für Ihren Wunschberuf bescheinigen. Getestet
werden Sie je nach Berufswunsch unter anderem auf erhebliche Seh- und Hörstörungen, die nicht korrigiert werden können,
sowie auf Sprachstörungen und ansteckende Krankheiten, die nicht vorübergehend sind. Außerdem sollen durch diesen Gesundheitstest Psychosen, Verhaltensstörungen sowie Abhängigkeiten (z. B. von Alkohol, Medikamenten oder Rauschmitteln)
ausgeschlossen werden.
ALTERSVORSORGE –
JETZT SCHON AN SPÄTER DENKEN
Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren – das demographische
Gleichgewicht gerät aus den Fugen und weniger Beiträge fließen in die Altersversorgung. Schwache Konjunkturen und Arbeits­
losigkeit reißen weitere Löcher in die Rentenkasse. Deshalb sollten Sie sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen.
Private Altersvorsorge
Junge Berufsstarter/-innen sollten über den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge nachdenken, um sich frühzeitig
abzusichern. Holen Sie verschiedene Angebote ein und nutzen Sie unbedingt staatliche Anreize, um langfristig von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.
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GESUND IM JOB
Stundenlanges Sitzen, ungesunde Fertiggerichte und angestrengtes Starren auf den flimmernden Computerbildschirm –
der Arbeitsalltag stellt eine ungewohnte Belastung für den Körper dar. Hier kommen einige schnelle Tipps, diese leichter
wegzustecken:
Sitzen
Wenn Sie einer sitzenden Tätigkeit nachgehen, bemühen Sie sich um eine aufrechte Sitzposition. Durch einen
Gymnastikball oder ein spezielles Kissen können Sie Ihre Rückenmuskulatur zusätzlich fit halten.
Pausen
Auch aus kurzen Pausen lässt sich Kraft ziehen. Gönnen Sie sich zwischendurch einige Minuten Entspannung.
Luft
Gerade in Großraumbüros ist der Sauerstoff meist knapp. Denken Sie daran, regelmäßig zu lüften. Sie werden merken,
dass Sie viel mehr Energie haben.
Bewegung
Bringen Sie Bewegung in Ihren Alltag. Fahren Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit oder gehen Sie in der Mittagspause spazieren.
Widerstehen Sie der Fahrstuhlversuchung und laufen Sie direkt zu Kollegen/Kolleginnen, anstatt sie anzurufen oder ihnen
eine E-Mail zu schicken.
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BERUFSSTART
VON A BIS Z
Spannende neue Aufgaben erwarten Sie im neuen Job, aber auch viele Begriffe und
Regelungen, von denen Sie vielleicht bisher noch nichts gehört haben. Um nicht die Übersicht
zu verlieren, haben wir die wichtigsten in alphabetischer Reihenfolge für Sie zusammengestellt.
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Arbeitslosenversicherung
Brutto-Netto-Rechner
Von Ihrem Bruttogehalt, das offiziell im Arbeitsvertrag steht, werden jeden
Monat Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
abgezogen. Der am Ende des Monats aufs Konto gezahlte Betrag ist Ihr Netto­
gehalt. Dieses können Sie sich auch selbst errechnen, zum Beispiel mit dem
Beitragsrechner auf der BARMER GEK Website ∏ www.barmer-gek.de/100808
Chefarztbehandlung
Den Anspruch auf Chefarztbehandlung können gesetzlich Versicherte durch eine
Zusatzversicherung erwerben.
Dienstbefreiung
Bezeichnet Sonderurlaub, der für Einzelfälle gewährt wird
(z. B. beim Tod eines Angehörigen oder bei einem wichtigen Gerichtstermin).
Eigenanteil
Der Eigenanteil bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Betrag, der für
Hilfsmittel wie z. B. Zahnspangen oder orthopädische Schuhe vom Versicherten
selbst zu tragen ist.
Festbetrag
Der Festbetrag ist die preisliche Höchstgrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Medikament oder Hilfsmittel übernehmen müssen.
Alles, was über den Festbetrag hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.
Gesundheitsbescheinigung
Haftpflichtversicherung
Identifikationsnummer
Jugendarbeitsschutzgesetz
Kündigungsschutz
Ein Arzt/eine Ärztin bestätigt mit dieser Bescheinigung, dass Sie körperlich in der
Lage sind, den angestrebten Beruf auszuüben.
Die elfstellige Steueridentifikationsnummer wird Ihnen einmal zugeteilt und
bleibt ein Leben lang gültig.
Eine Regelung, die die Kündigung eines Vertrages erschwert oder ausschließt.
Originalpräparat
Als Originalpräparat werden zugelassene Arzneimittel bezeichnet, die erstmals den
Einsatz eines bestimmten Arzneistoffs zu therapeutischen Zwecken ermöglichen.
Rentenversicherung
Überstunden
Volontariat
Wohngeld
Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Einen Berufseinstieg ohne absolvierte Ausbildung
(z. B. durch ein Volontariat oder ein Praktikum).
Gesetzliche Vorsorge zur Absicherung gesundheitlicher Risiken.
Eine Pflichtversicherung, die nicht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer/-in ausgeschlossen werden kann, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Dieser Vertrag enthält die Rechtsnormen, die
den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln.
Arbeitsstunden, die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeiten überschreiten.
Eine gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung. Der/Die Auszubildende wird als
Volontär/-in bezeichnet.
Staatlicher Mietzuschuss für Bürger/-innen mit geringem Einkommen.
Xing
Größtes deutschsprachiges Netzwerk für berufliche Kontakte (ähnlich wie LinkedIn).
Yoga
Entspannungssportart, die sich gut zum Abbau von beruflichem Stress eignet.
Zeugnisse
Schriftliche Bestätigung und Beurteilung über den Abschluss einer Schule oder
Ausbildung.
Jugendliche unter 18 Jahren genießen durch dieses Gesetz besonderen Schutz im
Ausbildungsalltag (z. B. durch längere Pausen und mehr Urlaub).
Papierloses Dokument, das Daten enthält, die dem Arbeitgeber zur Berechnung
der Lohnsteuer dienen.
Quereinstieg
SozialabgabenTarifvertrag
Eine Versicherung, die an Sie gestellte Schadensersatzansprüche übernimmt
Lohnsteuerkarte
Private Altersvorsorge
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Eine Sozialversicherung mit dem Ziel, arbeitslosen Menschen während der
Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern
GESUND IM JOB
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen frei praktizierenden oder fest angestellten Arzt/eine frei praktizierende oder fest
angestellte Ärztin für Untersuchungen und medizinische Beratung zur Verfügung zu stellen. Zu seinen/ihren Aufgaben
zählen auch die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Kleine Betriebe arbeiten meist einem externen Betriebsarzt/einer externen Betriebsärztin zusammen, in Betrieben mit
sehr vielen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen finden sich sogar betriebsärztliche Abteilungen.
Ihr Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin berät Sie bei allen gesundheitlichen Fragen, bringt gesundheitsfördernde Veränderungen in den Arbeitsalltag und integriert Arbeitnehmer/-innen nach einer Erkrankung wieder in den Arbeitsprozess. Übrigens:
Auch der Betriebsarzt/die Betriebsärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf dem Arbeitgeber keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand geben.
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SINNVOLL ODER ÜBERFLÜSSIG?
EIN BLICK AUF
VERSICHERUNGEN
Im Fall der Fälle versichert sein – die Deutschen geben viel Geld aus, um sich vor möglichen Risiken zu schützen.
Durchschnittlich investiert jeder Deutsche 2.219 Euro im Jahr in Versicherungen. Über die Hälfte davon gehen in eine
private Altersvorsorge. Doch welche Versicherungen braucht man wirklich und bei welchen kann man sich das Geld
sparen? Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick.
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WELCHE VERSICHERUNGEN KOMMEN IN FRAGE?
Private Haftpflichtversicherung
Damit Sie auch einmal Fehler machen dürfen, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Denn wer einen Schaden verursacht
(auch durch Unachtsamkeit), haftet dafür. Bei Personenschäden kann es sich schnell um Millionenbeträge handeln.
Übrigens, während Ihrer ersten Ausbildung sind Sie in der Regel über Ihre Eltern mitversichert, auch wenn Sie bereits volljährig
sind. Informieren Sie sich daher erst einmal durch Rückfrage bei dem entsprechenden Versicherungsunternehmen.
Am besten per E-Mail.
Kooperationspartner im Rahmen der Auslandskrankenversicherung
ist die HUK-COBURG Krankenversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Sollten Sie irgendwann auf Grund gesundheitlicher Probleme Ihrem
Beruf nicht mehr nachgehen können, erhalten Sie durch diese Versicherung weiterhin regelmäßig die vereinbarte Rente.
Hausratversicherung
Wem sein Hab und Gut wichtig ist, kann dieses vom Tablet bis zum Musikinstrument durch eine Hausratversicherung schützen.
Diese Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits zuhause ausgezogen sind und keinen Versicherungsschutz über die
Versicherung Ihrer Eltern haben.
Private Rechtsschutzversicherung
Ein Gerichtsverfahren ist oft zeitraubend und mit hohen Kosten verbunden. Damit Sie die finanziellen Mittel haben, um für Ihr
Recht zu kämpfen, ist eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.
Auch bei dieser Versicherung sind Sie häufig während der Ausbildung über Ihre Eltern kostenlos mitversichert. Erkundigen Sie sich
daher einfach beim betreffenden Versicherungsunternehmen über die genauen Konditionen und Details.
Private Altersvorsorge
Sorgen Sie privat vor, wenn Sie auch nach dem Arbeitsleben einen guten Lebensstandard genießen möchten. Die gesetzliche
Versorgung reicht längst nicht mehr aus. Eine persönliche Vorsorgestrategie zu entwickeln ist wichtig.
Informieren Sie sich bei den verschiedenen Anbietern über deren Angebote und Konditionen. Je früher Sie damit beginnen,
Geld anzulegen, desto besser.
Unfallversicherung
Ein Unfall ist schnell passiert. Manchmal kommt man mit dem Schrecken und leichten Blessuren davon – leider geht es nicht
immer so glimpflich aus. Deshalb ist die private Unfallversicherung für alle wichtig.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nämlich keine Unfälle in der Freizeit, sondern nur während der Arbeit ab. Wenn es
tatsächlich zu einem Unfall kommen sollte, besteht daher ein großes finanzielles Risiko. Insbesondere Sportlern ist eine private
Unfallversicherung besonders zu empfehlen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Unfälle und Krankheiten kennen keinen Urlaub. Gesetzlicher Schutz besteht meist ohnehin nur in Europa – und das sehr
eingeschränkt. Sorgen Sie deshalb mit einem Auslandsreisekrankenversicherung vor und sichern Sie sich weltweiten Schutz
und das Gefühl von Sicherheit auf Reisen.
GESUND IM JOB
Die BARMER GEK bietet für Unternehmen eine betriebliche Gesundheitsförderung an. Diese beinhaltet Fitnesskurse,
die durch Trainer/-innen und Seminarleiter/-innen der BARMER GEK im Unternehmen veranstaltet werden.
Als zukünftige/-r Auszubildende/-r können Sie beim Arbeitgeber anfragen, ob bereits entsprechende Angebote bestehen.
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GESUNDHEIT
WEITER GEDACHT –
DIE BARMER GEK
WIR MACHEN UNS FÜR SIE STARK –
JETZT UND IN ZUKUNFT
Die Welt verändert sich. Täglich. Und immer schneller.
Die Anforderungen in der Ausbildung und im Beruf steigen.
Das Leben wird mobiler, mit atemberaubender Geschwindigkeit.
Unsere Familien und Freundschaften werden immer offener.
Der Fortschritt ist manchmal schneller als wir selbst.
Deshalb ist es wichtig, vorauszudenken. Was wird morgen sein?
Wie werden wir leben? Wird es uns gut gehen?
Und wer ist später für uns da?
Ihre BARMER GEK
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23
WAS BIETET MIR DIE BARMER GEK?
Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse achten sollten, sagen Ihnen unsere Fachleute. Sie kennen sich aus mit den
Themen Gesundheit, Berufsstart und Ausbildung. Weil Gesundheit wichtig ist, unterstützen wir Sie – mit Angeboten
zur Prävention und einem großen Spektrum medizinischer Leistungen.
Was Jugendliche und Azubis brauchen, ist uns wichtig. Wir hören zu, schauen hin und geben Tipps zu Trends und Chancen für ein
gesünderes Leben. Nachfragen lohnt sich.
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Sie erhalten eine ärztliche Zweitmeinung und fundierte medizinische Auskunft zu allen Gesundheitsfragen: 0800 333 35 00 *.
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Gilt für ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung von Verhütungsmitteln (bis zum 20. Lebensjahr ist die Pille kostenfrei).
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Beitrag individuell zu steuern: Wer clever rechnet, keine
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MITGEDACHT –
WEITER GEDACHT.
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Raum für persönliche Notizen
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#
SO WERDEN SIE MITGLIED
Ja, ich wähle die BARMER GEK
zum
Hinweis: Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist aufgrund der
Bestimmungen der §§ 206 SGB V und 50 SGB XI erforderlich.
Fehlende, falsche oder unvollständige Angaben können zu
nachteiligen Folgen (§§ 206 Abs. 2 und 307 SGB V) führen.
Für meine Mitgliedschaft mache ich
folgende Angaben:
VON ANFANG AN GUT ABGESICHERT
Werden Sie jetzt in drei einfachen Schritten BARMER GEK Mitglied. So einfach ist es:
Schneiden
Sie den MITGLIEDSANTRAG vorsichtig aus.
1
Tragen
Sie alle Daten vollständig und gut leserlich ein.
2
Schicken
Sie den Antrag in einem frankierten Umschlag an uns.
3
Persönliche Angaben
Name, Vorname
Titel
Straße/Hausnummer
Geburtsdatum
Postleitzahl
Geburtsort2
Ort
Telefonnummer1
Handynummer1
E-Mail-Adresse1
w
m
Geburtsname2
Ja, ich möchte das
BARMER GEK Magazin als
Online Ausgabe erhalten.
Rentenversicherungsnummer
Geschlecht
Staatsangehörigkeit2
Krankenversicherungsnummer
Angaben zu Personenkreis und Vorversicherung
Ich bin
Auszubildende/-r
Arbeitnehmer/-in
ab/seit dem
mtl. Bruttoentgelt in €
beschäftigt/tätig als
bei Arbeitgeber/Firma, Anschrift
Ich bin mit dem Arbeitgeber
verwandt, verschwägert etc.
ab/seit dem
Ich bin Student/-in
voraussichtlich bis
Ich war zuletzt vom
bis
Bitte Immatrikula‑
tionsbescheinigung
beifügen!
Krankenkasse
bei der
Ich kenne weitere Personen, die sich für eine BARMER GEK Mitgliedschaft interessieren könnten
Unterschrift
Datum
Unterschrift
Mit der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung wird auch grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung begründet,
sofern keine Befreiung hiervon vorliegt.
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GS-Nummer
Freiwillige Angabe. 2Angabe nur erforderlich, wenn keine Rentenversicherungsnummer vorliegt.