So richtig durchstarten! Wichtige Tipps für den Berufseinstieg IMPRESSUM π Herausgeber BARMER GEK Lichtscheider Straße 89 42285 Wuppertal www.barmer-gek.de π Konzeption, Text und Redaktion Marketing BARMER GEK π Druckerei Rudolf Glaudo GmbH & Co. KG, Wuppertal Die BARMER GEK übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte und Verweise. Haftungsansprüche gegen die BARMER GEK, welche sich auf die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. π www.barmer-gek.de 7136 0415 π © BARMER GEK 2015 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der BARMER GEK. 14 22 BERUFSSTART VON A BIS Z GESUNDHEIT WEITER GEDACHT – DIE BARMER GEK SINNVOLL ODER ÜBERFLÜSSIG? EIN BLICK AUF VERSICHERUNGEN WIR SIND FÜR SIE DA – SERVICE UND KONTAKT 30 SO WERDEN SIE MITGLIED – IN WENIGEN SCHRITTEN GUT VERSICHERT Inhalt VON DER SCHULE IN DIE AUSBILDUNG: ALLES, WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN 2 4 DIE WICHTIGSTEN PUNKTE VOR DEM START 6 18 26 3 VON DER SCHULE IN DIE AUSBILDUNG: ALLES, WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN Herzlichen Glückwunsch! Die Schule liegt hinter Ihnen und Ihr Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Eine aufregende Zeit erwartet Sie, doch bevor es richtig losgehen kann, müssen Sie sich um einiges kümmern. Es gibt eine Menge Formalitäten, die jetzt erledigt werden müssen – die richtige Krankenkasse finden, eine Rentenversicherungsnummer beantragen, bei Sozialversicherungsträgern anmelden, überlegen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein könnte. Die BARMER GEK zeigt Ihnen, worauf es ankommt, und gibt Hilfestellung und Tipps, damit Ihr Start ins Berufsleben gelingt. 4 5 DIE WICHTIGSTEN PUNKTE VOR DEM START Sie fiebern wahrscheinlich schon dem Beginn Ihrer Ausbildung entgegen. Doch bevor Sie richtig durchstarten können, warten noch einige Formalitäten. Die wichtigsten haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt. 6 7 Lohnsteuerkarte Die Lohnsteuerkarte auf Papier ist schon seit Längerem durch die elektronische Form ersetzt worden. Wenn Sie ledig sind und erstmalig eine Ausbildung beginnen, brauchen Sie sich nicht mehr um die Beantragung einer Lohnsteuerkarte zu kümmern. Ihr Arbeitgeber kann die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn Sie ihm Ihre Identifikationsnummer, Ihr Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilen. Gleichzeitig müssen Sie bestätigen, dass es sich um Ihr erstes Beschäftigungsverhältnis handelt. Kommt die Steuerklasse 1 nicht in Frage, können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Sozialversicherungsausweis Für die Absicherung gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihren Beitrag zahlen und sorgen so für eine Basisabsicherung. Um beteiligt zu werden, melden Sie sich an. Sie erhalten dann einen Sozialversicherungsausweis und eine Sozialversicherungsnummer. Zeugnisse Vor Beginn Ihrer Ausbildung muss Ihr Arbeitgeber alle Zeugnisse von Ihnen haben. Denken Sie daran, dass alle Zeugniskopien beglaubigt sein sollten. Noch ein kleiner Tipp: Wir stellen Ihnen Zeugniskopien gerne kostenfrei aus. Besuchen Sie uns einfach vor Ort. ausbildungsbeihilfe Ihr Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe richtet sich nach Alter, Familienstand, Miete, Ausbildungsvergütung, Einkommen der Eltern und dem Einkommen des Ehepartners (falls Sie verheiratet sind). Sollten Sie keinen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe haben, haben Sie vielleicht eine Chance, Wohngeld zu bekommen. Einen ersten Check, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, finden Sie auf ∏ www.babrechner.arbeitsagentur.de FahrpreisermäSSigung Als Auszubildende/-er haben Sie eventuell Anspruch auf besondere Ticket-Angebote Ihres örtlichen Nahverkehrsunternehmens. Fragen Sie einfach beim Verkehrsunternehmen Ihrer Region nach oder melden Sie sich bei uns. Gesundheitsbescheinigung In Deutschland dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur dann eine Ausbildung absolvieren, wenn Sie für den Beruf gesundheitlich geeignet sind. Lassen Sie sich einfach beim Hausarzt, Gesundheitsamt oder Betriebsarzt untersuchen: Dieser stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Girokonto Spätestens zu Beginn der Ausbildung benötigen Sie ein Girokonto, damit Ihr Arbeitgeber weiß, wohin er Ihr Gehalt überweisen soll. Die meisten Banken und Sparkassen bieten besondere Konditionen für Auszubildende. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall. Kindergeld Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und jetzt mit einer Berufsausbildung beginnen, haben Ihre Eltern unter Umständen weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Es beträgt zurzeit 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 215 Euro. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Ansprüche bestehen. 8 PAPIERKRAM – ES LOHNT SICH, GENAUER HINZUSCHAUEN Der Ausbildungsvertrag regelt Ihre Ausbildung vom ersten bis zum letzten Tag. Bevor Sie ihn unterschreiben, sollten Sie daher auf einiges achten. Pflichtbestandteile des Ausbildungsvertrags Er muss die Art der Berufsausbildung und Ihren Ausbildungsberuf definieren. Ausbildungsbeginn und -dauer müssen ebenfalls vertraglich geregelt sein. Auch der Ausbildungsort ist wichtig: Wenn dieser vertraglich nicht festgelegt ist, steht es dem Unternehmen frei, Sie an unterschiedliche Standorte zu schicken – das kann durchaus auch in einer anderen Stadt sein. Außerdem muss der Vertrag Auskunft über Ihre tägliche Arbeitszeit und die Dauer der Probezeit geben (mindestens einen Monat, höchstens vier Monate). Ihre Kündigungsbedingungen sowie die Anzahl Ihrer Urlaubstage und die festgelegte Ausbildungsvergütung sind ebenso Pflichtbestandteile des Ausbildungsvertrages. Zuletzt sind alle weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen (z. B. der Besuch einer Berufsfachschule) und andere gültige Verträge (z. B. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen) zu nennen. Der Ausbildungsvertrag DARF NICHT ... • ... festlegen, dass Sie nach Beendigung der Ausbildung in dem Betrieb bleiben • ... zu »Entschädigungszahlungen« verpflichten • ... Regelungen zu Schadensersatzansprüchen aufstellen • ... Strafen festlegen, sollte der Vertrag nicht erfüllt werden 9 DIE ERSTEN TAGE – WORAUF ES ANKOMMT In den ersten Tagen bekommen die neuen Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzten einen ersten Eindruck von Ihnen. Bemühen Sie sich, dass dieser so positiv wie möglich ausfällt. Verhalten Sie sich freundlich und höflich, zeigen Sie Interesse und Motivation, suchen Sie Kontakt zu Ihren Kollegen, erledigen Sie zuverlässig Ihre Aufgaben und erscheinen Sie pünktlich. Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin wird Ihnen sicherlich Feedback geben. Sollte er/sie dies nicht tun, können Sie nach den ersten Monaten nachfragen, wie Ihr Auftreten und Arbeitsverhalten empfunden werden. Das hinterlässt zusätzlich einen motivierten Eindruck. In der Regel bekommen Sie als Azubi einen Betreuer/eine Betreuerin zugeteilt. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich zuerst an diesen/ diese. Wenn Ihnen niemanden zugeteilt wurde, fragen Sie so schnell wie möglich nach, wer Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im Betrieb ist. Überstunden Natürlich dürfen Sie Überstunden machen, aber als Auszubildende/-r sind Sie nicht dazu verpflichtet. Es sei denn, ein absoluter Notfall tritt ein. Personalmangel gilt übrigens nicht als Notfall. Fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung dürfen Sie als Auszubildende/-r nur aussprechen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen können. Sonst müssen Sie sich an die Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag (in der Regel vier Wochen) halten. Pflichten als Azubi Tätigkeiten Der Auszubildende ist verpflichtet, alle Aufgaben auszuführen, die ihm aufgetragen werden, solange er diesen körperlich gewachsen ist und sie dem Ausbildungsziel dienen. Krankmeldung Rechte als Azubi Urlaub Als Azubi haben Sie Anspruch auf mindestens 21 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Wenn Sie minderjährig sind, steht Ihnen auch mehr Urlaub zu. Bei der Geburt eines Kindes, dem Tod eines nahen Angehörigen oder staatsbürgerlichen Pflichten (z. B. Gerichtstermine) haben Sie Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Wenn Sie körperlich oder psychisch nicht in der Lage sind zu arbeiten, haben Sie die Pflicht, sich bei Ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Ab dem dritten Tag ist ein ärztliches Attest notwendig. Berufsschule Als Azubi sind Sie verpflichtet die Berufsschule zu besuchen und an den Prüfungen teilzunehmen. Arbeitszeit Berichtsheft Volljährige dürfen 48 Stunden wöchentlich (acht Stunden am Tag, sechs Tage die Woche) beschäftigt werden. Minderjährige dürfen 40 Stunden wöchentlich (acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche) beschäftigt werden. Jeder Azubi muss während seiner Ausbildung ein Berichtsheft führen. Dieses Heft ist der Nachweis dafür, dass Sie in Ihrer Ausbildung auch den angestrebten Beruf erlernt haben. Pausen Betriebsgeheimnisse Eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern, damit sie so genannt werden darf. In dieser Zeit dürfen Sie nicht gestört werden und nicht in Bereitschaft sein. Ihre Pause müssen Sie spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erhalten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht Ihnen eine Pause von 30 Minuten zu. Sie dürfen nicht mit Außenstehenden über Betriebsgeheimnisse (z. B. Patente, Kunden, Lagerbestände oder Preiskalkulation) sprechen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Information weitergeben dürfen, fragen Sie vorher bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder Arbeitgeber nach. 10 11 UNGEWOHNTE BELASTUNGEN LEICHTER WEGSTECKEN Gerade wenn Sie sich für eine sitzende Tätigkeit entschieden haben, ist ein sportlicher Ausgleich enorm wichtig: Wie wäre es zum Beispiel mit Schwimmen, Joggen oder Radfahren? Wenn Sie einen sehr stressigen Job haben, können auch Entspannungskurse wie Yoga, Pilates oder Tai-Chi Wunder wirken. Bei einer Bildschirmtätigkeit müssen Sie sich zusätzlich auf eine starke Beanspruchung Ihrer Augen einstellen. Deshalb sollten Sie regelmäßige Kontrolltermine beim Augenarzt wahrnehmen (alle sechs bis zwölf Monate). Wer acht Stunden am Tag in einem geschlossenen Raum verbringt, kann seine Pause nutzen, um etwas Sonne zu tanken. Vielleicht befindet sich in der Nähe Ihres Betriebs ein Park, ein Feld oder ein Platz mit Bänken. Idealerweise bereiten Sie Ihr Essen zuhause vor. So sparen Sie Geld und ernähren sich zudem gesünder. Wir empfehlen viel Gemüse, ergänzt durch etwas Kohlenhydrate (Reis, Kartoffeln, Brot oder Nudeln) und mageres Fleisch, falls Sie dieses essen. Außerdem können Sie täglich zwei bis drei Obstsnacks einplanen, um Ihren Vitaminbedarf zu decken. Riester-Rente Die Riester-Rente ist eine private Rentenvorsorge. Sie können Ihr Geld in unterschiedliche Anlagemöglichkeiten investieren (z. B. als Sparplan, Fonds oder Versicherung). Entweder durch regelmäßige monatliche Zahlungen oder ganz individuell und flexibel durch Einmalzahlungen. Der Staat unterstützt die private Vorsorge mit bis zu 154 Euro pro Jahr auf die eigene Sparleistung. Betriebliche Altersvorsorge Vielleicht bietet Ihr Arbeitgeber auch eine betriebliche Altersvorsorge an – fragen Sie ihn danach. Es gibt fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge: die Direktversicherung, die Direktzusage, den Pensionsfond, die Pensionskasse und die Unterstützungskasse. Zahlt der Arbeitgeber direkt Teile Ihres Gehalts in eines dieser Vorsorgesysteme ein, sind darauf keine Steuern und Sozialabgaben mehr fällig. Mitgedacht – weiter gedacht Wichtige Links für angehende Auszubildende ∏ www.azubister.de ∏ www.azubi.net ∏ www.ausbildungplus.de ∏ www.azubiyo.de ∏ www.azubi-azubine.de Gesundheitliche Eignung Die meisten Betriebe verlangen eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihren angestrebten Beruf auszuüben. Dieses Zeugnis sollte bei Beginn Ihrer Ausbildung nicht älter als drei Monate sein. Machen Sie einfach einen Termin beim Hausarzt. Dieser wird Sie durchchecken und Ihnen ggf. die Eignung für Ihren Wunschberuf bescheinigen. Getestet werden Sie je nach Berufswunsch unter anderem auf erhebliche Seh- und Hörstörungen, die nicht korrigiert werden können, sowie auf Sprachstörungen und ansteckende Krankheiten, die nicht vorübergehend sind. Außerdem sollen durch diesen Gesundheitstest Psychosen, Verhaltensstörungen sowie Abhängigkeiten (z. B. von Alkohol, Medikamenten oder Rauschmitteln) ausgeschlossen werden. ALTERSVORSORGE – JETZT SCHON AN SPÄTER DENKEN Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren – das demographische Gleichgewicht gerät aus den Fugen und weniger Beiträge fließen in die Altersversorgung. Schwache Konjunkturen und Arbeits losigkeit reißen weitere Löcher in die Rentenkasse. Deshalb sollten Sie sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Private Altersvorsorge Junge Berufsstarter/-innen sollten über den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge nachdenken, um sich frühzeitig abzusichern. Holen Sie verschiedene Angebote ein und nutzen Sie unbedingt staatliche Anreize, um langfristig von den Fördermöglichkeiten zu profitieren. 12 GESUND IM JOB Stundenlanges Sitzen, ungesunde Fertiggerichte und angestrengtes Starren auf den flimmernden Computerbildschirm – der Arbeitsalltag stellt eine ungewohnte Belastung für den Körper dar. Hier kommen einige schnelle Tipps, diese leichter wegzustecken: Sitzen Wenn Sie einer sitzenden Tätigkeit nachgehen, bemühen Sie sich um eine aufrechte Sitzposition. Durch einen Gymnastikball oder ein spezielles Kissen können Sie Ihre Rückenmuskulatur zusätzlich fit halten. Pausen Auch aus kurzen Pausen lässt sich Kraft ziehen. Gönnen Sie sich zwischendurch einige Minuten Entspannung. Luft Gerade in Großraumbüros ist der Sauerstoff meist knapp. Denken Sie daran, regelmäßig zu lüften. Sie werden merken, dass Sie viel mehr Energie haben. Bewegung Bringen Sie Bewegung in Ihren Alltag. Fahren Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit oder gehen Sie in der Mittagspause spazieren. Widerstehen Sie der Fahrstuhlversuchung und laufen Sie direkt zu Kollegen/Kolleginnen, anstatt sie anzurufen oder ihnen eine E-Mail zu schicken. 13 BERUFSSTART VON A BIS Z Spannende neue Aufgaben erwarten Sie im neuen Job, aber auch viele Begriffe und Regelungen, von denen Sie vielleicht bisher noch nichts gehört haben. Um nicht die Übersicht zu verlieren, haben wir die wichtigsten in alphabetischer Reihenfolge für Sie zusammengestellt. 14 15 Arbeitslosenversicherung Brutto-Netto-Rechner Von Ihrem Bruttogehalt, das offiziell im Arbeitsvertrag steht, werden jeden Monat Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der am Ende des Monats aufs Konto gezahlte Betrag ist Ihr Netto gehalt. Dieses können Sie sich auch selbst errechnen, zum Beispiel mit dem Beitragsrechner auf der BARMER GEK Website ∏ www.barmer-gek.de/100808 Chefarztbehandlung Den Anspruch auf Chefarztbehandlung können gesetzlich Versicherte durch eine Zusatzversicherung erwerben. Dienstbefreiung Bezeichnet Sonderurlaub, der für Einzelfälle gewährt wird (z. B. beim Tod eines Angehörigen oder bei einem wichtigen Gerichtstermin). Eigenanteil Der Eigenanteil bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Betrag, der für Hilfsmittel wie z. B. Zahnspangen oder orthopädische Schuhe vom Versicherten selbst zu tragen ist. Festbetrag Der Festbetrag ist die preisliche Höchstgrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Medikament oder Hilfsmittel übernehmen müssen. Alles, was über den Festbetrag hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen. Gesundheitsbescheinigung Haftpflichtversicherung Identifikationsnummer Jugendarbeitsschutzgesetz Kündigungsschutz Ein Arzt/eine Ärztin bestätigt mit dieser Bescheinigung, dass Sie körperlich in der Lage sind, den angestrebten Beruf auszuüben. Die elfstellige Steueridentifikationsnummer wird Ihnen einmal zugeteilt und bleibt ein Leben lang gültig. Eine Regelung, die die Kündigung eines Vertrages erschwert oder ausschließt. Originalpräparat Als Originalpräparat werden zugelassene Arzneimittel bezeichnet, die erstmals den Einsatz eines bestimmten Arzneistoffs zu therapeutischen Zwecken ermöglichen. Rentenversicherung Überstunden Volontariat Wohngeld Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Einen Berufseinstieg ohne absolvierte Ausbildung (z. B. durch ein Volontariat oder ein Praktikum). Gesetzliche Vorsorge zur Absicherung gesundheitlicher Risiken. Eine Pflichtversicherung, die nicht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in ausgeschlossen werden kann, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Dieser Vertrag enthält die Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln. Arbeitsstunden, die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeiten überschreiten. Eine gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung. Der/Die Auszubildende wird als Volontär/-in bezeichnet. Staatlicher Mietzuschuss für Bürger/-innen mit geringem Einkommen. Xing Größtes deutschsprachiges Netzwerk für berufliche Kontakte (ähnlich wie LinkedIn). Yoga Entspannungssportart, die sich gut zum Abbau von beruflichem Stress eignet. Zeugnisse Schriftliche Bestätigung und Beurteilung über den Abschluss einer Schule oder Ausbildung. Jugendliche unter 18 Jahren genießen durch dieses Gesetz besonderen Schutz im Ausbildungsalltag (z. B. durch längere Pausen und mehr Urlaub). Papierloses Dokument, das Daten enthält, die dem Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer dienen. Quereinstieg SozialabgabenTarifvertrag Eine Versicherung, die an Sie gestellte Schadensersatzansprüche übernimmt Lohnsteuerkarte Private Altersvorsorge 16 Eine Sozialversicherung mit dem Ziel, arbeitslosen Menschen während der Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern GESUND IM JOB Jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen frei praktizierenden oder fest angestellten Arzt/eine frei praktizierende oder fest angestellte Ärztin für Untersuchungen und medizinische Beratung zur Verfügung zu stellen. Zu seinen/ihren Aufgaben zählen auch die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Kleine Betriebe arbeiten meist einem externen Betriebsarzt/einer externen Betriebsärztin zusammen, in Betrieben mit sehr vielen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen finden sich sogar betriebsärztliche Abteilungen. Ihr Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin berät Sie bei allen gesundheitlichen Fragen, bringt gesundheitsfördernde Veränderungen in den Arbeitsalltag und integriert Arbeitnehmer/-innen nach einer Erkrankung wieder in den Arbeitsprozess. Übrigens: Auch der Betriebsarzt/die Betriebsärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf dem Arbeitgeber keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand geben. 17 SINNVOLL ODER ÜBERFLÜSSIG? EIN BLICK AUF VERSICHERUNGEN Im Fall der Fälle versichert sein – die Deutschen geben viel Geld aus, um sich vor möglichen Risiken zu schützen. Durchschnittlich investiert jeder Deutsche 2.219 Euro im Jahr in Versicherungen. Über die Hälfte davon gehen in eine private Altersvorsorge. Doch welche Versicherungen braucht man wirklich und bei welchen kann man sich das Geld sparen? Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick. 18 19 WELCHE VERSICHERUNGEN KOMMEN IN FRAGE? Private Haftpflichtversicherung Damit Sie auch einmal Fehler machen dürfen, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Denn wer einen Schaden verursacht (auch durch Unachtsamkeit), haftet dafür. Bei Personenschäden kann es sich schnell um Millionenbeträge handeln. Übrigens, während Ihrer ersten Ausbildung sind Sie in der Regel über Ihre Eltern mitversichert, auch wenn Sie bereits volljährig sind. Informieren Sie sich daher erst einmal durch Rückfrage bei dem entsprechenden Versicherungsunternehmen. Am besten per E-Mail. Kooperationspartner im Rahmen der Auslandskrankenversicherung ist die HUK-COBURG Krankenversicherung. Berufsunfähigkeitsversicherung Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Sollten Sie irgendwann auf Grund gesundheitlicher Probleme Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, erhalten Sie durch diese Versicherung weiterhin regelmäßig die vereinbarte Rente. Hausratversicherung Wem sein Hab und Gut wichtig ist, kann dieses vom Tablet bis zum Musikinstrument durch eine Hausratversicherung schützen. Diese Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits zuhause ausgezogen sind und keinen Versicherungsschutz über die Versicherung Ihrer Eltern haben. Private Rechtsschutzversicherung Ein Gerichtsverfahren ist oft zeitraubend und mit hohen Kosten verbunden. Damit Sie die finanziellen Mittel haben, um für Ihr Recht zu kämpfen, ist eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Auch bei dieser Versicherung sind Sie häufig während der Ausbildung über Ihre Eltern kostenlos mitversichert. Erkundigen Sie sich daher einfach beim betreffenden Versicherungsunternehmen über die genauen Konditionen und Details. Private Altersvorsorge Sorgen Sie privat vor, wenn Sie auch nach dem Arbeitsleben einen guten Lebensstandard genießen möchten. Die gesetzliche Versorgung reicht längst nicht mehr aus. Eine persönliche Vorsorgestrategie zu entwickeln ist wichtig. Informieren Sie sich bei den verschiedenen Anbietern über deren Angebote und Konditionen. Je früher Sie damit beginnen, Geld anzulegen, desto besser. Unfallversicherung Ein Unfall ist schnell passiert. Manchmal kommt man mit dem Schrecken und leichten Blessuren davon – leider geht es nicht immer so glimpflich aus. Deshalb ist die private Unfallversicherung für alle wichtig. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nämlich keine Unfälle in der Freizeit, sondern nur während der Arbeit ab. Wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommen sollte, besteht daher ein großes finanzielles Risiko. Insbesondere Sportlern ist eine private Unfallversicherung besonders zu empfehlen. Auslandsreisekrankenversicherung Unfälle und Krankheiten kennen keinen Urlaub. Gesetzlicher Schutz besteht meist ohnehin nur in Europa – und das sehr eingeschränkt. Sorgen Sie deshalb mit einem Auslandsreisekrankenversicherung vor und sichern Sie sich weltweiten Schutz und das Gefühl von Sicherheit auf Reisen. GESUND IM JOB Die BARMER GEK bietet für Unternehmen eine betriebliche Gesundheitsförderung an. Diese beinhaltet Fitnesskurse, die durch Trainer/-innen und Seminarleiter/-innen der BARMER GEK im Unternehmen veranstaltet werden. Als zukünftige/-r Auszubildende/-r können Sie beim Arbeitgeber anfragen, ob bereits entsprechende Angebote bestehen. 20 21 GESUNDHEIT WEITER GEDACHT – DIE BARMER GEK WIR MACHEN UNS FÜR SIE STARK – JETZT UND IN ZUKUNFT Die Welt verändert sich. Täglich. Und immer schneller. Die Anforderungen in der Ausbildung und im Beruf steigen. Das Leben wird mobiler, mit atemberaubender Geschwindigkeit. Unsere Familien und Freundschaften werden immer offener. Der Fortschritt ist manchmal schneller als wir selbst. Deshalb ist es wichtig, vorauszudenken. Was wird morgen sein? Wie werden wir leben? Wird es uns gut gehen? Und wer ist später für uns da? Ihre BARMER GEK 22 23 WAS BIETET MIR DIE BARMER GEK? Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse achten sollten, sagen Ihnen unsere Fachleute. Sie kennen sich aus mit den Themen Gesundheit, Berufsstart und Ausbildung. Weil Gesundheit wichtig ist, unterstützen wir Sie – mit Angeboten zur Prävention und einem großen Spektrum medizinischer Leistungen. Was Jugendliche und Azubis brauchen, ist uns wichtig. Wir hören zu, schauen hin und geben Tipps zu Trends und Chancen für ein gesünderes Leben. Nachfragen lohnt sich. 24/7 BARMER GEK Teledoktor Sie erhalten eine ärztliche Zweitmeinung und fundierte medizinische Auskunft zu allen Gesundheitsfragen: 0800 333 35 00 *. BARMER GEK Arztnavi Online Ärzte und Zahnärzte finden, bewerten und weiterempfehlen. HAUTCHECK vor 35 Als Extraleistung für BARMER GEK Versicherte, alle zwei Jahre kostenlos bis zum Alter von 34 Jahren. Keine Zuzahlungen bis zum 18. Lebensjahr Gilt für ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung von Verhütungsmitteln (bis zum 20. Lebensjahr ist die Pille kostenfrei). ONLINEPATIENTENQUITTUNG Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen, die über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet wurden. Den Zugang erhalten Sie über den »Persönlichen Bereich« auf der BARMER GEK Website. BONUSPROGRAMM »aktiv pluspunkten« Fit statt faul sein: Mit viel Spaß halten Sie sich gesund und sichern sich attraktive Prämien. Es GEHT AUCH GÜNSTIGER Während der Ausbildung zählt oft jeder Cent: Die Wahltarife der BARMER GEK stehen deshalb gerade bei jungen Menschen hoch im Kurs. Geldprämien ermöglichen es, den Beitrag individuell zu steuern: Wer clever rechnet, keine bis wenige Leistungen in Anspruch nimmt und gesundheitsbewusst lebt, kann jedes Jahr bares Geld sparen. RUNDUM GUT GESCHÜTZT – MIT DEN ZUSATZVERSICHERUNGEN UNSERER PARTNER Gemeinsam mit unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Zusatzversicherungen zu exklusiven Bedingungen an, z. B. für Krankenhausbehandlung (Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer) oder Zahnersatz. SO WERDEN SIE MITGLIED Sie möchten sich bei der BARMER GEK krankenversichern? So einfach geht’s: Füllen Sie den Mitgliedsantrag am Ende der Broschüre vollständig aus, trennen Sie ihn heraus und schicken Sie ihn per Post an eine Filiale in Ihrer Nähe. Oder bequem im Internet ausfüllen und abschicken: ∏ www.barmer-gek.de/141961 Geschenk nach Wunsch Erzählen Sie Ihren Freunden von der BARMER GEK. Für jedes von Ihnen empfohlene Mitglied bedanken wir uns mit einem kleinen Geschenk Ihrer Wahl. *Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei. DAS GIBT ES NUR FÜR AZUBIS! • BARMER GEK Jugendberater • Aktion »Moveguide« • Bewerbungstraining • BARMER GEK Praktikums- und Azubibörse • Kostenlose Ratgeberbroschüren 24 MITGEDACHT – WEITER GEDACHT. Damit Sie sofort alle nötigen Unterlagen bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber einreichen können, gibt es die Mitgliedsbescheinigung bei der BARMER GEK direkt nach Beantragung der Mitgliedschaft. 25 WIR SIND FÜR SIE DA PERSÖNLICH Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder Ihrem Versicherungsschutz? Unser Telefonservice hilft Ihnen weiter – sieben Tage in der Woche, rund um die Uhr: 0800 333 10 10*. Sie möchten, dass wir Sie anrufen? Schicken Sie uns per Onlineformular Ihre Telefonnummer und Ihren Wunschtermin. Wir rufen Sie dann zurück. Schnelle Antworten erhalten Sie auch per E-Mail. Schreiben Sie an: [email protected] ONLINE Vieles lässt sich heute übers Internet erledigen. Nutzen Sie die Möglichkeiten auf unserer Website, von zu Hause oder unterwegs – wo immer Sie wollen. ∏ www.barmer-gek.de Infos für Schüler/-innen und Azubis: ∏ www.barmer-gek.de/107113 Infos für Studierende: ∏ www.barmer-gek.de/104862 FACEBOOK Aktionen und Veranstaltungen finden Sie unter ∏ www.facebook.com/barmer.gek YOUTUBE Fitnesstipps per Video: ∏ www.youtube.com/user/BARMERGEK MOBIL Auch unterwegs ist die BARMER GEK für Sie da! Mit unserem Service können Sie zahlreiche Internetangebote mobil nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter ∏ www.mobile.barmer-gek.de und unter ∏ www.barmer-gek.de/100019 Eine Auswahl unserer Apps für unterwegs: • FIT2GO – Bewegungs-App • Arztnavi-App Sie können unsere Apps im Play Store bzw. im App Store herunterladen. NEWS Bunte Themen rund um ein gesundes Leben finden Sie unter ∏ https://magazin.barmer-gek.de *Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei. 26 27 Raum für persönliche Notizen 29 # SO WERDEN SIE MITGLIED Ja, ich wähle die BARMER GEK zum Hinweis: Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist aufgrund der Bestimmungen der §§ 206 SGB V und 50 SGB XI erforderlich. Fehlende, falsche oder unvollständige Angaben können zu nachteiligen Folgen (§§ 206 Abs. 2 und 307 SGB V) führen. Für meine Mitgliedschaft mache ich folgende Angaben: VON ANFANG AN GUT ABGESICHERT Werden Sie jetzt in drei einfachen Schritten BARMER GEK Mitglied. So einfach ist es: Schneiden Sie den MITGLIEDSANTRAG vorsichtig aus. 1 Tragen Sie alle Daten vollständig und gut leserlich ein. 2 Schicken Sie den Antrag in einem frankierten Umschlag an uns. 3 Persönliche Angaben Name, Vorname Titel Straße/Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl Geburtsort2 Ort Telefonnummer1 Handynummer1 E-Mail-Adresse1 w m Geburtsname2 Ja, ich möchte das BARMER GEK Magazin als Online Ausgabe erhalten. Rentenversicherungsnummer Geschlecht Staatsangehörigkeit2 Krankenversicherungsnummer Angaben zu Personenkreis und Vorversicherung Ich bin Auszubildende/-r Arbeitnehmer/-in ab/seit dem mtl. Bruttoentgelt in € beschäftigt/tätig als bei Arbeitgeber/Firma, Anschrift Ich bin mit dem Arbeitgeber verwandt, verschwägert etc. ab/seit dem Ich bin Student/-in voraussichtlich bis Ich war zuletzt vom bis Bitte Immatrikula‑ tionsbescheinigung beifügen! Krankenkasse bei der Ich kenne weitere Personen, die sich für eine BARMER GEK Mitgliedschaft interessieren könnten Unterschrift Datum Unterschrift Mit der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung wird auch grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung begründet, sofern keine Befreiung hiervon vorliegt. 30 1 GS-Nummer Freiwillige Angabe. 2Angabe nur erforderlich, wenn keine Rentenversicherungsnummer vorliegt.
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