Seite 1 von 4 zum Antrag auf AU-Anerkennung Ein Exemplar reichen Sie bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit den nötigen Anlagen bei Ihrer zuständigen Kfz-Innung ein. Bitte machen Sie sich für Ihre Akten eine Kopie des ausgefüllten Antrages. Nun zu den einzelnen Punkten: Zu Ziffer 1: Der Antragsteller Hier tragen Sie bitte die genaue Firmenanschrift (wie in der Handwerksrolleneintragung) ein und benennen den Inhaber/Geschäftsführer namentlich. Bitte bestätigen Sie, ob es sich um einen Haupt- oder Filialbetrieb handelt. Zu Ziffer 1.1.2: Führungszeugnis des Antragstellers (Inhaber/Geschäftsführer) Gefordert wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers (Inhaber/Geschäftsführer). Der Nachweis erfolgt durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate sein darf. Bitte beantragen Sie diese bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt nach der Belegart 0 (d.h., dass es direkt von der ausstellenden Behörde zur Innung geschickt wird). Da es schon mal bis zu sechs Wochen dauern kann, bis das Zeugnis bei uns eintrifft, legen Sie bitte mit dem Antrag eine Bescheinigung (Quittung) des Einwohnermeldeamtes vor. Zu Ziffer 1.1.4: Haftpflichtversicherungsnachweis Die Bestätigung einer Versicherung ist vorzulegen, dass das Risiko aus der AU-Durchführung im Rahmen und im Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert ist. Zu Ziffer 1.1.5: Freistellung des Staates Damit der Staat von jeder Haftung freigestellt wird, ist eine entsprechende Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen (Beispiel einer Versicherungsbestätigung: „Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von § 4 Ziffer I a AHB auch auf die Freistellung“). Ein Mustertext zur Vorlage bei Ihrem Versicherungsvertreter liegt als Anlage bei. Für Eigenüberwacher/Fuhrparkwerkstätten ohne Handwerksrolleneintragung entfällt der Versicherungsnachweis, da keine Ansprüche Dritter entstehen. Seite 2 von 4 Zu Ziffer 1.2 und Ziffer 1.2.1: Vorhandene Voraussetzungen und Beschaffenheit und Ausstattung 1. Bitte bestätigen Sie, das der in der Anlage gesonderte Erhebungsbogen (Seite 7) ausgefüllt ist und unter Punkt 1.2.1, dass Ihr Betrieb nach der Anlage VIIId StVZO beschaffen ist. Einzelheiten hierzu gehen aus dem Erhebungsbogen hervor. 2. Füllen Sie bitte die in der Anlage beiliegenden Nachweis des Abgasmessgerätes (Seite 8) aus. 3. Die Betriebe, die auch die Anerkennung auf Durchführung der AU an OBD-Fahrzeugen beantragen möchten, müssen bitte unbedingt Musterausdrucke nach Durchführung einer AU an OBD-Fahrzeugen (G-Kat bzw. Diesel) einreichen. Zu Ziffer 1.2.2: Einschlägige Vorschriften 1. eine gültige Fassung der StVZO, wir empfehlen www.autohaus-online-shop.de Heribert Braun § 29, AU und Wichtiges aus der StVZO Der aktuelle Leitfaden zur technischen Prüfung und Überwachung im Fahrzeugbereich. ISBN-Nr. 3-89059-093-4 oder (Einschlägige Vorschriften sind §§ 47 a und 29 StVZO und die hierzu ergangenen Anlagen VIIIc und VIIId StVZO 2. Der Bezug des Verkehrsblattes oder ein Abonnentennachweis einer Fachzeitschrift (KfzBetrieb), die Auszüge aus dem Verkehrsblatt abdruckt und eine Erklärung gemäß Verkehrsblatt-Verlautbarung, Heft 20/98, abgegeben hat, ist vorzulegen. In NRW gilt das Mitteilungsblatt des Verbandes des Kfz-Gewerbes NRW (TACHOmeter) als Ersatz des Verkehrsblattes (nur für Innungsmitglieder). Bezugsquelle des Kfz-Betriebes: Business Medien GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 7/9 97082 Würzburg Ansprechpartner: Anna Gredel Tel. 0931 418-2920 [email protected] 3. Technische Daten: Der Nachweis wird durch die Innung vor Ort geprüft. Zu Ziffer 1.2.1: Dokumentation nach Nummer 2.8 Anlage VIIIc StVZO (Sicherstellung der Prüfqualität) Als Dokumentation muß bereits bei der Antragstellung ein QS-System nachgewiesen werden. Das Deutsche Kfz-Gewerbe stellt den Betrieben für diese Aufgabe eine Arbeitshilfe (QSHandbuch) zur Verfügung, alternativ die EDV-Lösung ‚AU-Plus’. Die Anlegung des QSHandbuches bzw. die Freischaltung von AU-Plus (Internet-Download: www.auplus.de) wird vor Ort geprüft und braucht nicht mit dem Antragsformular eingereicht werden. Seite 3 von 4 Zu Ziffer 1.4: Verpflichtungen und Änderungen Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, dass Sie sich verpflichten Änderungen unverzüglich der Innung mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere: • • • • • Änderung der Rechtsform des Unternehmens Änderung der Anschrift des Betriebes Veränderungen der Personalien des Inhaber, des Meisters und der Gesellen Wechsel in der Funktion des AUB Neuanschaffung eines Abgasmessgerätes usw. Zu Ziffer 3.1: Handwerksrolleneintragung Bitte bestätigen Sie hier die Eintragung in die Handwerksrolle oder ob Sie die Eintragung beantragt haben; in diesem Fall werden wir uns mit unserer Handwerksrollenabteilung in Verbindung setzen. Hinweis: Natürlich kann die Anerkennung erst ausgesprochen werden, wenn die Eintragung von der Handwerkskammer bestätigt ist. Zu Ziffer 3.2: Verantwortliche Person (Meister) bei mehreren Meistern, kopieren Sie bitte die Seite 4 1. Machen Sie bitte auf der Seite 4 die persönlichen Angaben Ihres Meisters. Falls Ihr Meister die Funktion des AUB (AU-Beuaftragten) übernehmen soll, kreuzen Sie dies bitte an. 2. Auch für den AU-verantwortlichen Meister muß ein aktuelles Führungszeugnis vorgelegt werden (siehe hierzu Ziffer 1.1.2). Zu Ziffer 3.2.2: Qualifikation- und Schulungsnachweise 1. Tragen Sie bitte die geforderte Qualifikation (i.d.R. Meister des Kfz-Techniker-Handwerks) ein und reichen eine Kopie des entsprechenden Meisterbriefes mit ein. 2. Bitte tragen Sie auf der Seite 4 ein, wann und wo Ihr Meister eine gültige AU-Schulung besucht hat und legen Sie die Teilnahmebescheinigung/en in Form einer Kopie bei. Falls er bei uns im Handwerklichen Bildungszentrum geschult wurde, brauchen wir natürlich keine Kopie. 3. Bitte bestätigen Sie, dass ein festes Anstellungsverhältnis besteht und ob Ihr Meister vollzeitbeschäftigt ist. 4. Achten Sie darauf, dass die Seite 4 von Ihrem Meister unterschrieben wird. Zu Ziffer 3.3: Fachkräfte (Gesellen) bei mehreren Gesellen, kopieren Sie bitte die Seite 5 Machen Sie bitte auf der Seite 5 die persönlichen Angaben Ihres Gesellen. Falls Ihr Geselle die Funktion des AUB (AU-Beuaftragten) übernehmen soll, kreuzen Sie dies bitte an. Seite 4 von 4 Zu Ziffer 3.3.2: Qualifikation- und Schulungsnachweise 1. Tragen Sie bitte die geforderte Qualifikation ein. Eine Kopie des entsprechenden Prüfungszeugnisses reichen Sie bitte mit ein. 2. Bitte tragen Sie auf der Seite 5 ein, wann und wo Ihr Geselle eine gültige AU-Schulung besucht hat und legen Sie die Teilnahmebescheinigungen in Form einer Kopie bei. Falls er bei uns im Handwerklichen Bildungszentrum geschult wurde, brauchen wir natürlich keine Kopie. 3. Achten Sie darauf, dass die Seite 4 von Ihrem Gesellen unterschrieben wird. Die Funktion des AUB (AU-Beauftragten) kann sowohl von einem Gesellen als auch einem Meister übernommen werden, Voraussetzung dafür ist aber eine gültige AU-Schulung. Zu Ziffer 3.4: Beschränkungen Auf Antrag kann die AU-Anerkennung auf bestimmte Fahrzeughersteller beschränkt werden. Eine Beschränkung kann durch die anerkennende Stelle ausgesprochen werden, wenn dies durch fehlende Ausstattung gemäß Anlage VIIIc StVZO begründet wird. Anlagen - Erhebungsbogen zu Ziffer 1.2 (Beschaffung und Ausstattung) - Gerätenachweis - Mustertext zur Vorlage bei der Versicherung
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