Abwägungsbeschluss

Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
Beschlussauszug
Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nichtöffentliche 6. Sitzung des Stadtrates
Kandel
Sitzungstag:
Tagesordnungspunkt:
05.05.2015
TOP 6 - 2014/275-1
Bebauungsplan "1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Östlich der
Lauterburger Straße - Teilbereich Jahnstraße"
- Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangen Anregungen aus der
erneuten Offenlage und der Trägerbeteiligung
Zu den eingegangenen Anregungen aus der erneuten Offenlage und der
Trägerbeteiligung beschließt der Stadtrat im Einzelnen wie folgt:
zu Ziffer1:
Die Traufhöhe wird auf 10m erhöht.
Beschlussfassung einstimmig
zu Ziffer 2:
Die Grundstücksfläche der Familie Soysal wird aus dem Plangebiet
herausgenommen. Die Beurteilung der Bebauung erfolgt daher nach §34 BauGB.
Beschlussfassung bei 1 Enthaltung:
zu Ziffer 3:
Für die Aufstellung des Werbepylons für den EDEKA-Markt und weitere
Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet „Östlich der Lauterburger Straße“ wird eine
entsprechende Fläche ausgewiesen.
Beschlussfassung einstimmig.
zu Ziffer 4:
Der Einwand von Herrn Hoffmann wird zur Kenntnis genommen und wird im Rahmen
des Umlegungsverfahrens berücksichtigt.
zu Ziffer 5:
Die Ablehnung der vorliegenden Planung durch die SDW und LAG wird zur Kenntnis
genommen. Im Umweltbericht bzw. in der Begründung zum Bebauungsplan erfolgt
eine sachgerechte Abarbeitung der naturschutzfachlichen Belange. Entsprechend
erfolgt für die wasserwirtschaftlichen Belange im Rahmen der Erschließungs/Ausführungsplanung.
zu Ziffer 6:
Eine Abstimmung mit dem LBM Speyer erfolgt dann, wenn die Erschließungsstraße
tatsächlich durch die Unterführung unter der Bahn als Ortsrandstraße genutzt wird.
Beschlussfassung einstimmig
zu Ziffer 7:
Beschlussfassung wie aus der Anlage ersichtlich.
zu Ziffer 8:
Beschlussfassung wie aus der Anlage ersichtlich.
zu Ziffer 9:
Beschlussfassung wie aus der Anlage ersichtlich.
zu Ziffer 10:
Beschlussfassung wie aus der Anlage ersichtlich.
zu Ziffer 11:
Beschlussfassung wie aus der Anlage ersichtlich.
zu Ziffer 12:
Für jedes Gewerbegrundstück sind 2 Zufahrten zulässig. Auf die Festsetzung einer
Dachbegrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (0°bis 15°) im
Plangebiet wird verzichtet. Die bisherigen textlichen Festsetzungen Ziffer 1.7.2.6 und
Ziffer 1.7.2.7 werden ersatzlos gestrichen.
Beschlussfassung einstimmig.
zu Ziffer 13:
Beschlussfassung wie vorgeschlagen.
zu Ziffer 14:
Beschlussfassung wie vorgeschlagen.
zu Ziffer 15:
Beschlussfassung wie vorgeschlagen.
zu Ziffer 16:
Die „Anlagen für soziale Zwecke“ bleiben weiterhin ausgeschlossen und werden
auch nicht ausnahmsweise zugelassen.
Beschlussfassung bei 3 Gegenstimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und
eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussfassung einstimmig
Abstimmungsergebnis:
siehe Text
Befangen waren:
Herr Dietmar Kolb
Herr Markus Schowalter