Bewerberinformation - Landkreis Esslingen

Bewerberinformationen zur Ausschreibung von
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 8 durch
den Landkreis Esslingen
Hinweis: Die jeweils neueste Bewerberinformation (mit der höchsten Nummer) wird stets
zuvorderst dargestellt, frühere Informationen folgen in absteigender Nummerierung.
Bewerberinformation Nr.
23.03.2016
Bezug: Anhang I zur Leistungsbeschreibung
Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz
Frage 1: Es ist uns nicht ganz klar, welche Mindestfahrzeugqualitäten auf den einzelnen Fahrten vorgeschrieben sind und welche Mindestkapazität erforderlich ist. Bitte überlassen Sie uns
eine Zusammenstellung aus der dies für jede im Fahrplan aufgeführte Fahrt zweifelsfrei hervorgeht.
Antwort der Vergabestelle:
Der zulässige Fahrzeugeinsatz ist in Anhang I zur Leistungsbeschreibung eindeutig geregelt.
Dort wird auf Seite unter der Überschrift „Generelle Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz“ grundsätzlich das Folgende geregelt:
„Bei Fahrten, die im Rahmenfahrplan nicht mit besonderen Angaben zur Kapazität bzw. zu den
Fahrzeugstandards versehen sind, wird eine Mindestkapazität von 75 Fahrgästen je Fahrt sowie der Einsatz von Bussen der Kategorien A oder B vorgegeben (siehe Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise; Anlagen 1 bis 3 sowie Abschnitt A 1.2 der Leistungsbeschreibung).“
Ob im Rahmen dieser Regelung Busse der Kategorie A (= Neufahrzeuge) oder der Kategorie B
eingesetzt werden, bleibt dem Verkehrsunternehmen überlassen, da beide Kategorien einen
gleichwertigen Standard darstellen.
Die Anforderungen an die Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge regelt die Leistungsbeschreibung LB in Ziffer E unter Rückgriff auf die „Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise“ Ziffer 3 in Verbindung mit deren Anlagen 1 bis 4 (Standards). Wir bitten hierbei insbesondere auch um Beachtung von Anlage 4 (Standards), die aufgrund eines redaktionellen Versehens in oben zitierter Fundstelle nicht benannt wurde.
Des Weiteren ist im Zusammenhang mit der Fragestellung das Folgende zu beachten:
Besondere Regelungen zu Kapazitäten und Mindestsitzplatzzahlen finden sich in der Leistungsbeschreibung LB Ziffern A.1.2 und LB A.2.5. Hier werden im Hinblick auf die besonderen
Einsatzbedingungen im Regionalbusverkehr auch ergänzende und – insbesondere bzgl. der
minimalen Sitzplatzzahl - erhöhte Vorgaben gegenüber den für Stadt- und Regionalbusse verbundeinheitlich gültigen, gemeinsamen (Mindest-)„Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise“ definiert.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass sich ergänzende, spezielle Reglungen zum Fahrzeugeinsatz auf einzelnen Linien bzw. bestimmen Fahrten im einleitenden Textteil zum Rahmenfahrplan Anhang I zur Leistungsbeschreibung festgelegt wurden. Die gilt insbesondere hinsichtlich des aufgrund schwieriger Straßenverhältnisse auf der Linie 176 zulässigen Einsatzes von,
von den Standards abweichenden Fahrzeugen mit Flurhöhen bis zu 860 mm.
In diesem Zusammenhang bitten wir zugleich um Kenntnisnahe, dass die Fahrzeuge nicht wie
irrtümlicherweise angeben eine „Einstiegshöhe von 860 mm“ aufweisen dürfen, sondern dass
sich die Maximalvorgabe von 860 mm auf die Fußbodenhöhe im Wageninneren (Flurhöhe) über
dem Straßenniveau bezieht. Die Höhe der Einstiege ist unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich deutlich niedriger zu halten.
Seite 1
Bewerberinformationen zur Ausschreibung von
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 8 durch
den Landkreis Esslingen
Hinweis: Die jeweils neueste Bewerberinformation (mit der höchsten Nummer) wird stets
zuvorderst dargestellt, frühere Informationen folgen in absteigender Nummerierung.
Bezug: Anhang I zur Leistungsbeschreibung
Kilometerleistung
Frage 2: Aus den von Ihnen gemachten Angaben können wir die von Ihnen angegebene Jahresfahrleistung von rund 1,1 Mio. Jahreskilometer nicht nachvollziehen. Bitte seien Sie so
freundlich und präzisieren Sie Ihren Rechengang unter Angabe der Linienleistungen je Fahrzeugqualität, Verkehrstag und Anzahl der Verkehrstage, sowie um die Angabe der vorgenommenen Rundungen.
Antwort der Vergabestelle:
Die von Ihnen gewünschten Angaben können wir leider so nicht zur Verfügung stellen, da dies
dem gewählten funktionalen Ausschreibungskonzept widerspricht. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass sich die Ausschreibungsunterlagen bewusst auf die
Vorgabe eines Rahmenfahrplans beschränken, damit die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit
erhalten, unternehmerisches Knowhow zur Optimierung ihres Angebotes soweit als möglich
einzubringen.
Wir verwiesen dazu auf das erste Kapitel der Leistungsbeschreibung LB Ziffer A.1.1 Absatz 2.
Dort wird das Folgende ausgeführt:
„Das VU erarbeitet eigenverantwortlich ein Betriebskonzept als Kalkulationsgrundlage, das die
Vorgaben des Rahmenfahrplanes gem. Anhang I vollumfänglich erfüllt und ermittelt daraus die
kalkulationsrelevanten Mengen (Fahrzeugbedarf, Kilometer- und Stundenleistungen). Die sich
aus diesem Betriebskonzept ergebenden Mengen sind entsprechend der Regelungen in Ziffer
A.3 im Preisblatt in der dort gebotenen Gliederung auszuweisen. Das der Angebotskalkulation
des Bieters zugrunde liegende Betriebskonzept ist jedoch nicht zusammen mit dem Angebot,
sondern erst und nur im Falle der Bezuschlagung dem Landkreis vorzulegen; Ziffer A.2.1.3.“
Als Unterstützung ist eine unverbindliche Planungshilfe (Anhang IV) beigefügt, in der mögliche
Ansätze zur Umsetzung des Rahmenfahrplanes in ein Betriebskonzept dargestellt wurden.
Da die konkreten Leistungsmengen jedoch von der vom Bieter tatsächlich gewählten Umsetzung in ein Betriebskonzept abhängen, kann den Bietern weder ein abgeschlossener Rechengang noch eine abschließenden Aufstellung von Linienleistungen, Leistungen nach Fahrzeugtypen oder Verkehrstagen an die Hand gegeben werden.
In Anhang I stehen jedoch am Ende des Dokumentes detaillierte Linien- und Fahrtbezogene
Kilometrierungen auf Basis des Rahmenfahrplans zur Verfügung. Auf die Ausführungen hierzu
in der Leistungsbeschreibung LB Ziffer A.1.3 wird verwiesen.
Seite 2