Verhalten an Querungen Suchen Sie im Seitenspiegel nach dem Gesicht des Fahrers. Nur wenn Sie dieses sehen können, sind Sie auch selbst sichtbar für den Fahrer. Achten Sie gegebenenfalls auf ein Signal des abbiegenden Fahrers, dass er Sie registriert hat, sodass Sie sicher queren können. Warten Sie als Radfahrer an der Ampel oder vor einem Fußgängerüberweg lieber deutlich vor oder erkennbar hinter statt neben Lkw und größeren Pkw. Bei einem 112-Notruf erleichtern präzise Angaben den Helfern die Orientierung: Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Warten Sie auf Rückfragen der Rettungsleitstelle. Fu ßgän ger u n d Ra d fa h rer Verhalten am Kreisverkehr Verhalten auf Rastanlagen Erste Hilfe Kreisverkehre an Landstraßen sind durch ein entsprechendes Zeichen erkennbar. Weiße Pfeile auf blauem Grund weisen die vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreis, die auf jeden Fall einzuhalten ist. Bei der Einfahrt haben alle Fahrzeuge im „Kreisel“ Vorfahrt. Radfahrer, die sich auf der Landstraße einem Kreisverkehr nähern, senken die Geschwindigkeit und bleiben bremsbereit. Denn vor einem „Kreisel“ warten oft einige Fahrzeuge, was das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht. Beim Ausfahren haben querende Fußgänger immer Vorrang – egal ob sie von links oder rechts kommen. Bei der Benutzung eines Radweges, der einige Meter hinter dem „Kreisel“ die Ausfahrt kreuzt, haben Fahrzeuge Vorfahrt. Ob jemand den Kreisverkehr verlassen will, ist am Blinken vor Verlassen des „Kreisels“ erkennbar: Kraftfahrer fahren ohne Blinker hinein und mit Blinker heraus. Doch ist es für Radfahrer ratsam, sich nicht auf ihr Recht zu verlassen. Nehmen Sie Augenkontakt auf und stellen Sie sicher, dass der Kraftfahrer Sie wahrgenommen hat. Sind bei „Kreisel“-ähnlicher Straßenführung weder Kreisverkehr-Zeichen noch „Vorfahrt gewähren“-Schilder vorhanden, gilt für alle Straßenbenutzer: rechts vor links. BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße! Ein Unfall mit Autos oder Motorrädern kann für Fußgänger oder Radfahrer aufgrund der höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen tödlich sein. Beim Überqueren von Landstraßen und Radwegen ist deshalb große Vorsicht angesagt. Wer darauf achtet, gut sichtbar zu sein und nicht von Hindernissen wie Strauchwerk, Bäumen, Verkehrsschildern oder Ähnlichem verdeckt zu werden, gelangt sicherer auf die andere Straßenseite. Auch für Auto- und Motorradfahrer ist es angenehmer, andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennen zu können. Rechnen Sie beim Überqueren der Straße auch damit, dass Sie von Fahrern abbiegender Fahrzeuge übersehen werden und eventuell im „toten Winkel“ verschwinden könnten. Vergewissern Sie sich, dass Sie gesehen wurden! „Tote Winkel“ sind Bereiche, die Fahrer nicht einsehen können. Besonders ausgeprägt sind sie bei Lkw und Transportern oder auch bei Bussen. Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Vermeiden Sie Panik, verschaffen Sie sich einen Überblick und sprechen Sie Opfern gut zu. Die Unfallstelle muss gesichert werden. Schalten Sie, wenn möglich, die Warnblinkanlage des verunglückten Wagens ein. Das Warndreieck stellen Sie in etwa 100 Metern (Landstraße) bzw. 150 Metern (Autobahn) Abstand vor der Unfallstelle auf. Bei Kurven und Bergkuppen ist das Warndreieck davor aufzustellen. Nach Sicherung der Unfallstelle ist ein Notruf per Handy oder anderweitig abzusetzen. Rastanlagen bieten Gelegenheit zur Entspannung und Erholung. Rücksicht hilft, den Aufenthalt für alle so angenehm wie möglich zu gestalten. Nach vielen Kilometern Autobahnfahrt müssen Lkw-, Pkw- und Motorradfahrer sich bewusst machen, dass hier auch wieder Fußgänger unterwegs sind. Rechnen Sie deshalb damit, dass einige Kraftfahrer noch nicht „umgeschaltet“ haben, und behalten Sie den rollenden Verkehr im Auge. Laufen Sie nicht unvermittelt auf die Fahrbahn und betreten Sie diese nur zum Überqueren. Kinder müssen auf Rastanlagen zu jeder Zeit an die Hand genommen werden. Kinderwagen, -sitze oder Babyschalen dürfen weder im Fahrbahnbereich noch in Straßennähe und ebensowenig vor, hinter oder neben dem Auto abgestellt werden. Der „tote Winkel“ auf der rechten Seite eines Fahrzeugs, z. B. eines Lkw, ist der gefährlichste und umso größer, je länger das Fahrzeug ist. Die besondere Gefahr für Zweiradfahrer, aber auch Fußgänger, besteht darin, dass sie von der Seitenpartie eines rechts abbiegenden Fahrzeugs erfasst werden könnten. Auch droht ihnen Gefahr von den Hinterrädern des Lkw, denn die Hinterachse beschreibt eine engere Kurvenspur als die gelenkte Vorderachse. Entlang von Autobahnen befinden sich Notrufsäulen im Abstand von ca. 2 Kilometern. Kleine Hinweispfeile an den Leitpfosten führen zur nächsten Säule. Ziehen Sie eine Warnweste an und gehen Sie stets hinter der Leitplanke. Vermeiden Sie den Aufenthalt im „toten Winkel“ von Lkw oder anderen Fahrzeugen und achten Sie auf sich öffnende Türen, wenn Sie zwischen geparkten Fahrzeugen hindurchgehen. UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße! UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion w w w.b le ib fa ir.i n fo Sichtbarkeit Die bessere Sichtbarkeit von Fahrrädern im seitlichen Bereich gewährleisten reflektierende Streifen auf den Reifen oder Speichenclips. Damit das eigene Handeln für die anderen erkennbar wird, ist die deutliche Verständigung unter den Verkehrsteilnehmern am Tag wie in der Nacht unerlässlich. Sowohl Abbiege- als auch Überholvorgänge sind mit entsprechenden Handzeichen anzukündigen. Reflektierende Elemente an den Ärmeln lassen Handzeichen, die Radfahrer vor dem Abbiegen geben, besser erkennen. Fußgänger und Radfahrer im Außerortsverkehr Sind mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs, dürfen sie gemäß Straßenverkehrs-Ordnung einen geschlossenen Verband bilden. Damit der Verband erkennbar ist, fahren die Mitglieder eng in der Gruppe. Diese ist von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. Im Verband dürfen je zwei Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand untereinander sowie nach vorne und hinten einhalten. Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. Auguststraße 29 53229 Bonn Telefon 0228 40001- 0 Telefax 0228 40001- 67 Zu Fuß und mit dem Rad auf der Landstraße Liebe Leserinnen, liebe Leser, auf Landstraßen ist ein bunter Mix verschiedenster Verkehrsmittel und -teilnehmer anzutreffen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren und Mähdrescher gehören dazu, aber auch Pkw, Lkw, Transporter und Motorräder. Landstraßen, die durch Waldgebiete und an grünen Wiesen vorbeiführen, ziehen Freizeitsportler wie Radfahrer oder Reiter an, die ohne schützende „Knautschzone“ besonders gefährdet sind. An Landstraßen in ländlichen Regionen und Wandergebieten befinden sich außerdem Bushaltestellen, sodass sich hier auch Fußgänger bewegen. Verkehrsteilnehmer teilen sich begrenzten Raum. Anders als in der Stadt ist hier jedoch mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu rechnen. Dies erfordert einen fairen und partnerschaftlichen Umgang miteinander. Die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, ist ein wichtiges gemeinschaftliches Interesse. Auf den folgenden Seiten finden Sie praktische Tipps zum fairen Miteinander im Straßenverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften. Viel Spaß beim Lesen! BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße! Auto- und Motorradfahrer müssen Fußgänger und Fahrradfahrer rechtzeitig sehen, um Rücksicht nehmen zu können. Fahrradfahrer, Fußgänger und Skater bringen sich und andere deshalb in Gefahr, wenn sie nicht auf ihre eigene Sichtbarkeit achten. Die Unfallbeteiligung von Fußgängern ist gerade in den Herbst- und Wintermonaten besonders hoch. Zwischen November und Februar kommen im Schnitt 12 Prozent mehr Fußgänger zu Schaden als im Jahresdurchschnitt. Retroreflektierende Elemente, die vorne, hinten sowie seitlich auf der Kleidung oder am Helm angebracht sind, verbessern die Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Am Tag tragen fluoreszierende Materialien dazu bei, dass Radfahrer und Fußgänger besser gesehen werden. Funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist nicht nur in der Dämmerung und bei Dunkelheit wichtig. Auch an trüben Tagen oder in Waldgebieten können die Lichtverhältnisse schwierig sein. Die vorschriftsmäßige Beleuchtung am Fahrrad besteht aus einer weißen Frontleuchte und einem roten Rücklicht und kann über einen Dynamo betrieben werden. Beim Warten an der Ampel sorgt Beleuchtung mit Standlichtfunktion für Sichtbarkeit. Auch der Einsatz von batterie- oder akkubetriebenen Front- und Rückleuchten ist erlaubt. Benutzen Radfahrer die Fahrbahn, halten sie sich möglichst weit rechts und fahren hintereinander. Fahrradstreifen auf Landstraßen dürfen nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, Radwege nur in der oder den freigegebenen Richtung(en) befahren werden. Darüber hinaus gehören ein weißer Front- und ein roter Heckreflektor zu einer vollständigen Ausstattung. Pedale und Speichen sind mit Reflektoren zu versehen, die – wie alle Teile – ein amtliches Prüfzeichen tragen müssen. Beim Radfahren entgegen einer freigegebenen Richtung besteht erhöhte Unfallgefahr, weil eine hinweisende Beschilderung für andere Verkehrsteilnehmer fehlt. Andere Radfahrer rechnen nicht mit Gegenverkehr. Ein Zusammenstoß in einer schlecht einsehbaren Kurve könnte fatale Folgen haben, da sportliche Radfahrer oft mit höheren Geschwindigkeiten als innerorts unterwegs sind. Auch Kraftfahrer oder Fußgänger erwarten dann an Einmündungen oder Kreuzungen keine Radfahrer „von links“ und übersehen sie leicht. UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße! Beim Überholen müssen z. B. Pkw ausreichenden Seitenabstand zum überholten Radfahrer halten, in der Regel rund 1,5 Meter. Auf einer 6 Meter breiten Landstraße nimmt ein Pkw somit beim Überholen mehr als die Hälfte der Gegenfahrbahnbreite in Anspruch. Faire Radfahrer bewegen sich deshalb auch in der Gruppe hintereinander, ermöglichen ein weiträumiges Überholen und tragen damit zu ihrer eigenen Sicherheit bei. Inline-Skater und Fußgänger müssen vorhandene Gehwege nutzen. Ist entlang von Landstraßen kein Gehweg vorhanden, bewegen sie sich vorsichtig und hintereinander am äußerst linken Straßenrand. Auf diese Weise sehen sie den herannahenden Gegenverkehr besser und sind auch umgekehrt besser sichtbar für den rollenden Verkehr. Das Inline-Fahren auf der rechten Seite von Landstraßen oder auf Radwegen ist nur gestattet, wenn ein Schild „Inliner frei“ dies anzeigt. UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion Ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft informiert Sie auch mit anderen Materialien wie zum Beispiel einer Broschüre, Videoclips und Flyern über faires Verhalten auf Autobahn und Landstraße. Zum Thema Fairness im Stadtverkehr ist ebenfalls ein umfangreiches Medienpaket erhältlich. Alle Infos finden Sie im Internet unter www.bleibfair.info. Die verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. Bildnachweis: SW media GmbH: Spalte 10; Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.: Spalte 2, 8; fotolia.com: Spalte 3, 4, 5, 6, 8
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