Leporello Fußgänger und Fahrradfahrer

Verhalten an Querungen
Suchen Sie im Seitenspiegel nach dem Gesicht des Fahrers.
Nur wenn Sie dieses sehen können, sind Sie auch selbst sichtbar für den Fahrer. Achten Sie gegebenenfalls auf ein Signal
des abbiegenden Fahrers, dass er Sie registriert hat, sodass
Sie sicher queren können.
Warten Sie als Radfahrer an der Ampel oder vor einem Fußgängerüberweg lieber deutlich vor oder erkennbar hinter
statt neben Lkw und größeren Pkw.
Bei einem 112-Notruf erleichtern präzise Angaben den Helfern die Orientierung: Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Warten Sie auf Rückfragen
der Rettungsleitstelle.
Fu ßgän ger u n d Ra d fa h rer
Verhalten am Kreisverkehr
Verhalten auf Rastanlagen
Erste Hilfe
Kreisverkehre an Landstraßen sind durch ein entsprechendes
Zeichen erkennbar. Weiße Pfeile auf blauem Grund weisen
die vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreis, die auf jeden
Fall einzuhalten ist. Bei der Einfahrt haben alle Fahrzeuge im
„Kreisel“ Vorfahrt.
Radfahrer, die sich auf der Landstraße einem Kreisverkehr
nähern, senken die Geschwindigkeit und bleiben bremsbereit. Denn vor einem „Kreisel“ warten oft einige Fahrzeuge,
was das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht. Beim Ausfahren
haben querende Fußgänger immer Vorrang – egal ob sie
von links oder rechts kommen. Bei der Benutzung eines Radweges, der einige Meter hinter dem „Kreisel“ die Ausfahrt
kreuzt, haben Fahrzeuge Vorfahrt.
Ob jemand den Kreisverkehr verlassen will, ist am Blinken vor
Verlassen des „Kreisels“ erkennbar: Kraftfahrer fahren ohne
Blinker hinein und mit Blinker heraus. Doch ist es für Radfahrer ratsam, sich nicht auf ihr Recht zu verlassen. Nehmen
Sie Augenkontakt auf und stellen Sie sicher, dass der Kraftfahrer Sie wahrgenommen hat. Sind bei „Kreisel“-ähnlicher
Straßenführung weder Kreisverkehr-Zeichen noch „Vorfahrt
gewähren“-Schilder vorhanden, gilt für alle Straßenbenutzer:
rechts vor links.
BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße!
Ein Unfall mit Autos oder Motorrädern kann für Fußgänger
oder Radfahrer aufgrund der höheren Geschwindigkeiten
auf Landstraßen tödlich sein. Beim Überqueren von Landstraßen und Radwegen ist deshalb große Vorsicht angesagt.
Wer darauf achtet, gut sichtbar zu sein und nicht von Hindernissen wie Strauchwerk, Bäumen, Verkehrsschildern oder
Ähnlichem verdeckt zu werden, gelangt sicherer auf die andere Straßenseite. Auch für Auto- und Motorradfahrer ist es
angenehmer, andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennen
zu können.
Rechnen Sie beim Überqueren der Straße auch damit, dass
Sie von Fahrern abbiegender Fahrzeuge übersehen werden
und eventuell im „toten Winkel“ verschwinden könnten. Vergewissern Sie sich, dass Sie gesehen wurden! „Tote Winkel“
sind Bereiche, die Fahrer nicht einsehen können. Besonders
ausgeprägt sind sie bei Lkw und Transportern oder auch bei
Bussen.
Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Vermeiden Sie Panik, verschaffen Sie sich einen Überblick
und sprechen Sie Opfern gut zu. Die Unfallstelle muss gesichert werden. Schalten Sie, wenn möglich, die Warnblinkanlage des verunglückten Wagens ein. Das Warndreieck stellen
Sie in etwa 100 Metern (Landstraße) bzw. 150 Metern (Autobahn) Abstand vor der Unfallstelle auf. Bei Kurven und Bergkuppen ist das Warndreieck davor aufzustellen. Nach Sicherung der Unfallstelle ist ein Notruf per Handy oder anderweitig abzusetzen.
Rastanlagen bieten Gelegenheit zur Entspannung und Erholung. Rücksicht hilft, den Aufenthalt für alle so angenehm
wie möglich zu gestalten. Nach vielen Kilometern Autobahnfahrt müssen Lkw-, Pkw- und Motorradfahrer sich bewusst
machen, dass hier auch wieder Fußgänger unterwegs sind.
Rechnen Sie deshalb damit, dass einige Kraftfahrer noch
nicht „umgeschaltet“ haben, und behalten Sie den rollenden
Verkehr im Auge.
Laufen Sie nicht unvermittelt auf die Fahrbahn und betreten
Sie diese nur zum Überqueren. Kinder müssen auf Rastanlagen zu jeder Zeit an die Hand genommen werden. Kinderwagen, -sitze oder Babyschalen dürfen weder im Fahrbahnbereich noch in Straßennähe und ebensowenig vor, hinter oder
neben dem Auto abgestellt werden.
Der „tote Winkel“ auf der rechten Seite eines Fahrzeugs, z. B.
eines Lkw, ist der gefährlichste und umso größer, je länger
das Fahrzeug ist. Die besondere Gefahr für Zweiradfahrer,
aber auch Fußgänger, besteht darin, dass sie von der Seitenpartie eines rechts abbiegenden Fahrzeugs erfasst werden
könnten. Auch droht ihnen Gefahr von den Hinterrädern des
Lkw, denn die Hinterachse beschreibt eine engere Kurvenspur
als die gelenkte Vorderachse.
Entlang von Autobahnen befinden sich Notrufsäulen im
Abstand von ca. 2 Kilometern. Kleine Hinweispfeile an den
Leitpfosten führen zur nächsten Säule. Ziehen Sie eine Warnweste an und gehen Sie stets hinter der Leitplanke.
Vermeiden Sie den Aufenthalt im „toten Winkel“ von Lkw oder
anderen Fahrzeugen und achten Sie auf sich öffnende Türen,
wenn Sie zwischen geparkten Fahrzeugen hindurchgehen.
UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion
BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße!
UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion
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Sichtbarkeit
Die bessere Sichtbarkeit von Fahrrädern im seitlichen Bereich
gewährleisten reflektierende Streifen auf den Reifen oder
Speichenclips.
Damit das eigene Handeln für die anderen erkennbar wird,
ist die deutliche Verständigung unter den Verkehrsteilnehmern am Tag wie in der Nacht unerlässlich. Sowohl Abbiege- als auch Überholvorgänge sind mit entsprechenden
Handzeichen anzukündigen. Reflektierende Elemente an den
Ärmeln lassen Handzeichen, die Radfahrer vor dem Abbiegen geben, besser erkennen.
Fußgänger und Radfahrer im Außerortsverkehr
Sind mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs, dürfen
sie gemäß Straßenverkehrs-Ordnung einen geschlossenen
Verband bilden. Damit der Verband erkennbar ist, fahren die
Mitglieder eng in der Gruppe. Diese ist von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. Im Verband dürfen je zwei
Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand untereinander sowie nach vorne
und hinten einhalten.
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.
Auguststraße 29
53229 Bonn
Telefon 0228 40001- 0
Telefax 0228 40001- 67
Zu Fuß und mit dem Rad auf der Landstraße
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auf Landstraßen ist ein bunter Mix verschiedenster Verkehrsmittel und -teilnehmer anzutreffen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge
wie Traktoren und Mähdrescher gehören dazu, aber auch Pkw,
Lkw, Transporter und Motorräder. Landstraßen, die durch Waldgebiete und an grünen Wiesen vorbeiführen, ziehen Freizeitsportler wie Radfahrer oder Reiter an, die ohne schützende
„Knautschzone“ besonders gefährdet sind.
An Landstraßen in ländlichen Regionen und Wandergebieten befinden sich außerdem Bushaltestellen, sodass sich hier
auch Fußgänger bewegen. Verkehrsteilnehmer teilen sich
begrenzten Raum. Anders als in der Stadt ist hier jedoch mit
sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu rechnen. Dies
erfordert einen fairen und partnerschaftlichen Umgang miteinander. Die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, ist
ein wichtiges gemeinschaftliches Interesse.
Auf den folgenden Seiten finden Sie praktische Tipps
zum fairen Miteinander im Straßenverkehr außerhalb
geschlossener Ortschaften.
Viel Spaß beim Lesen!
BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße!
Auto- und Motorradfahrer müssen Fußgänger und Fahrradfahrer rechtzeitig sehen, um Rücksicht nehmen zu können.
Fahrradfahrer, Fußgänger und Skater bringen sich und andere deshalb in Gefahr, wenn sie nicht auf ihre eigene Sichtbarkeit achten.
Die Unfallbeteiligung von Fußgängern ist gerade in den
Herbst- und Wintermonaten besonders hoch. Zwischen November und Februar kommen im Schnitt 12 Prozent mehr
Fußgänger zu Schaden als im Jahresdurchschnitt.
Retroreflektierende Elemente, die vorne, hinten sowie seitlich
auf der Kleidung oder am Helm angebracht sind, verbessern
die Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Am Tag tragen fluoreszierende Materialien dazu bei, dass Radfahrer und Fußgänger besser gesehen werden.
Funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist nicht nur in der
Dämmerung und bei Dunkelheit wichtig. Auch an trüben
Tagen oder in Waldgebieten können die Lichtverhältnisse
schwierig sein. Die vorschriftsmäßige Beleuchtung am Fahrrad besteht aus einer weißen Frontleuchte und einem roten
Rücklicht und kann über einen Dynamo betrieben werden.
Beim Warten an der Ampel sorgt Beleuchtung mit Standlichtfunktion für Sichtbarkeit. Auch der Einsatz von batterie- oder
akkubetriebenen Front- und Rückleuchten ist erlaubt.
Benutzen Radfahrer die Fahrbahn, halten sie sich möglichst
weit rechts und fahren hintereinander. Fahrradstreifen auf
Landstraßen dürfen nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, Radwege nur in der oder den freigegebenen Richtung(en) befahren werden.
Darüber hinaus gehören ein weißer Front- und ein roter Heckreflektor zu einer vollständigen Ausstattung.
Pedale und Speichen sind mit Reflektoren zu versehen, die –
wie alle Teile – ein amtliches Prüfzeichen tragen müssen.
Beim Radfahren entgegen einer freigegebenen Richtung besteht erhöhte Unfallgefahr, weil eine hinweisende Beschilderung für andere Verkehrsteilnehmer fehlt. Andere Radfahrer
rechnen nicht mit Gegenverkehr. Ein Zusammenstoß in einer
schlecht einsehbaren Kurve könnte fatale Folgen haben, da
sportliche Radfahrer oft mit höheren Geschwindigkeiten als
innerorts unterwegs sind. Auch Kraftfahrer oder Fußgänger
erwarten dann an Einmündungen oder Kreuzungen keine
Radfahrer „von links“ und übersehen sie leicht.
UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion
BLEIB FAIR ... auf Autobahn und Landstraße!
Beim Überholen müssen z. B. Pkw ausreichenden Seitenabstand zum überholten Radfahrer halten, in der Regel rund
1,5 Meter. Auf einer 6 Meter breiten Landstraße nimmt ein
Pkw somit beim Überholen mehr als die Hälfte der Gegenfahrbahnbreite in Anspruch. Faire Radfahrer bewegen sich
deshalb auch in der Gruppe hintereinander, ermöglichen ein
weiträumiges Überholen und tragen damit zu ihrer eigenen
Sicherheit bei.
Inline-Skater und Fußgänger müssen vorhandene Gehwege
nutzen. Ist entlang von Landstraßen kein Gehweg vorhanden,
bewegen sie sich vorsichtig und hintereinander am äußerst
linken Straßenrand. Auf diese Weise sehen sie den herannahenden Gegenverkehr besser und sind auch umgekehrt
besser sichtbar für den rollenden Verkehr.
Das Inline-Fahren auf der rechten Seite von Landstraßen
oder auf Radwegen ist nur gestattet, wenn ein Schild „Inliner
frei“ dies anzeigt.
UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion
Ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft informiert
Sie auch mit anderen Materialien wie zum Beispiel
einer Broschüre, Videoclips und Flyern über faires
Verhalten auf Autobahn und Landstraße. Zum Thema
Fairness im Stadtverkehr ist ebenfalls ein umfangreiches Medienpaket erhältlich. Alle Infos finden Sie im
Internet unter www.bleibfair.info.
Die verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein.
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Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.: Spalte 2, 8;
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