POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN PB 1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit SONDERBEILAGE München, 13.04.2016 Tel. 089/ 2910-2432 Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ 2016 Schwerpunktaktion vom 18.-29.04.2016 Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ 2016 Verkehrsunfälle haben in den allermeisten Fällen im falschen Verhalten eines oder mehrerer Beteiligter ihre eigentliche Ursache. Teilweise liegt auch riskantes und manchmal sogar bewusstes Fehlverhalten zu Grunde. Zumindest während und nach unseren bisherigen Schwerpunktaktionen der vergangenen Jahre konnten wir positive Verhaltensänderungen – hin zu mehr Beachtung der Verkehrsregeln und mehr Rücksichtnahme – unter den Verkehrsteilnehmern feststellen. Dennoch ist eine weitere Verbesserung der Regelkonformität und des Miteinanders rund um den Radverkehr dringend erforderlich, denn jeder einzelne Verletzte im Straßenverkehr ist einer zu viel. Mit einem ausgewogenen Anteil an Verkehrsaufklärung, Verkehrsüberwachung und Öffentlichkeitsarbeit wirken wir deshalb auf eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Menschen im Ballungsraum München hin. Die bewährte Kooperation mit der Landeshauptstadt München setzen wir auch heuer fort, um mit mehr Effektivität noch mehr Bürger zu erreichen und noch mehr Nachhaltigkeit zu erzielen. Mit zunehmend warmem Wetter stehen natürlich Biergartenbesuche an. Hierbei bitten wir dringend Folgendes zu beachten: Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Wahrscheinlichkeit zu verunglücken für Radfahrer bereits bei 0,8 Promille signifikant höher! Radfahrer machen sich bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn bei ihnen eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit festgestellt wird oder sie einen Unfall verursachen. Ab 1,6 Promille wird das Rad fahren als Straftat verfolgt. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad ist nach Alkoholgenuss daher keine sinnvolle Alternative. Die Münchner Polizei sagt eindeutig „ja“ zum freiwilligen Tragen des Fahrradhelms! Beim Motorrad- oder beim Skifahren haben sich Schutzhelme mittlerweile etabliert. In punkto Fahrradhelm besteht jedoch ein deutlicher Nachholbedarf. Im Sinne unseres Slogans „Gscheid radln – aufeinander achten!“ setzen wir bei unserer zweiwöchigen Schwerpunktaktion vom 18.-29.04.2016 ganz bewusst auf ein gedeihliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer untereinander. Unsere Maßnahmen richten sich deshalb in gleichem Maße an Kfz-Führer, Fußgänger und Radfahrer. Herausgeber: Polizeipräsidium München, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 80333 München, Ettstraße 2, Eingang Augustinerstraße 2 Tel. (089) 2910-2432, Fax (089) 2910-4806, E-Mail: [email protected] Internet: http://www.polizei.bayern.de/muenchen Druck: Eigendruck im Selbstverlag Polizeipräsidium München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Seite 2 - Unfalllage Im Stadtgebiet München konnten wir im Jahr 2015 erfreulicher Weise eine um 2,2% auf rund 2.542 (2.598) gesunkene Anzahl von Fahrradunfällen verzeichnen. Trotzdem – knapp 2.248 (2.276) Radfahrer wurden verletzt, 3 (4) kamen ums Leben. „Beinahe jeder zweite Schwerverletzte bei Verkehrsunfällen des letzten Jahres in München war als Fahrradfahrer unterwegs“, betont Polizeivizepräsident Werner Feiler. Über die Hälfte der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern wurden von den Radfahrern verursacht. Hauptsächlich missachteten sie dabei die Vorfahrt bzw. den Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer oder fuhren als sog. Geisterradler entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Radweg. Häufig übersehen aber auch die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen oder beim Wenden die Radfahrer, nehmen ihnen an Kreuzungen oder Einmündungen die Vorfahrt oder öffnen die Fahrer- oder Beifahrertür, ohne auf von hinten kommende Radfahrer zu achten. Ein weiteres Problem stellt der sog. Tote Winkel dar. Darunter versteht man den Bereich neben, hinter und vor einem Lkw, den der Fahrer weder durch Rundumblich, noch durch seine mittlerweile 7 vorgeschriebenen Rückspiegel einsehen kann. 2 Radfahrer verloren im vergangenen Jahr bei solchen Unfällen ihr Leben. In beiden Fällen bog der Lkw-Fahrer nach rechts ab und übersah dabei den ordnungsgemäß auf dem danebenliegenden Radweg in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer. Solche Unfälle sind letztlich nur durch entsprechendes Verhalten der Radfahrer zu vermeiden, indem sie die Gefahr des „Toten Winkels“ kennen und in entsprechenden Situationen damit rechnen, dass sie der Lkw-Fahrer nicht sehen kann, mit dem Fahrer Blickkontakt aufnehmen und im Zweifelsfall lieber auf ihre Vorfahrt verzichten. Im vergangenen Jahr haben wir zu diesem Thema einen Präventionsfilm mit dem Titel „Abbieger - Augenblick bitte!“ produziert, der auf unserer Homepage oder auf YouTube abrufbar ist. Unsere Analyse ergibt außerdem, dass bei jedem sechsten Fahrradunfall der Radfahrer alleine beteiligt war. Besonders auffällig ist hierbei die Steigerung um 20 % bei Ursache Alkohol. Insbesondere bei alkoholbedingten Stürzen geht dies regelmäßig mit erheblichen Verletzungen einher. Maßnahmen So kommen im Rahmen unserer Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bei Verstößen von Kfz-Führern beispielsweise die Benutzung von Mobiltelefonen, Fehler beim Abbiegen, das Parken auf Radwegen, das unvorsichtige Öffnen von Fahrzeugtüren oder die Missachtung von Rotlicht zur Ahndung. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Radfahrer verbessert und mehr Sicherheit für die Radfahrer erzielt werden. Fußgänger werden beim unachtsamen oder ordnungswidrigen Überqueren der Fahrbahn oder dem widerrechtlichen Benutzen von Radwegen angesprochen oder beanstandet. Besondere Gefahren bestehen zudem in der Ablenkung durch Kopfhörer und Handy. Polizeipräsidium München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Seite 3 - Auch bei Radfahrern legen wir unser Augenmerk insbesondere darauf, dass keine Handys bedient werden. Bei getragenen Kopfhörer werden wir ebenfalls auf die erheblichen Gefahren eingeschränkter Wahrnehmung hinweisen und bei lauterer Musik das ordnungswidrige Verhalten auch verwarnen. Zudem werden wir auf unerlaubtes Gehweg-Radln, sowie die korrekte Radwegbenutzung achten, da „Geisterradln“ oft folgenschwere Unfälle verursacht. „Rotlichtsünder“ stehen ebenfalls im Fokus der Kontrollen. Zudem wird die Münchner Polizei u.a. • mit dem Flyer „Augenblick bitte!“ Auto- und Lkw Fahrer daran erinnern beim Rechtsabbiegen Blickkontakt mit Radfahrern aufzunehmen, • mit dem Flyer „Geisterradler gefährden!“ auf die mit diesem häufigen Fehlverhalten einhergehenden Risiken hinweisen, • mit einer Checkliste die vollständige Ausrüstung von Fahrrädern kontrollieren und • mit „Roten Karten“, eine für Radfahrer, die andere für Kfz-Führer und Fußgänger auf gefahrenträchtige Verstöße und deren Rechtsfolgen hinweisen und einen Anstoß zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr geben, • mit Infoständen an Örtlichkeiten besonders schwerer Unfälle und bei Veranstaltungen der Landeshauptstadt München präsent sein. Zusätzlich veranschaulichen wir in unseren Videospots der Film-reihe „Obacht gebn – sicher ans Ziel!“ Gefahrensituationen und Empfehlungen, welche auf unserer FacebookSeite und über YouTube abrufbar sind. Polizeivizepräsident Werner Feiler: „Den wichtigsten Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr können alle Verkehrsteilnehmer, damit auch die Radfahrer, mit der Beachtung der Verkehrsregeln und einem stets rücksichtsvollen Verhalten immer selbst leisten. Mit einer zusätzlichen freundlichen Geste oder einem Lächeln machen Sie den Straßenverkehr harmonischer und damit sicherer. Probieren Sie es noch heute aus!“ Die Münchner Polizei bittet stets Folgendes zu beachten: Insbesondere für Radfahrer • Fahren Sie zum Schutz vor Kopfverletzungen immer mit Fahrradhelm • Fahren Sie stets nüchtern – bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen; bereits ab 0,8 Promille ist Ihr Unfallrisiko signifikant höher • Bleiben Sie an Ampeln mit Rotlicht immer vorbildlich stehen • Benutzen Sie Radwege immer in der vorgegebenen Richtung • Zeigen Sie rechtzeitig mit Handzeichen an, wohin Sie fahren möchten • Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad, vor allem mit funktionierenden Bremsen und vorschriftsmäßiger Beleuchtung • Fahren Sie rechtzeitig mit Licht, damit sie besser erkannt werden • Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material • Denken Sie daran, dass das Handy-Verbot auch für Radfahrer gilt Polizeipräsidium München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • • • • • - Seite 4 - Lassen Sie sich nicht durch Musikwiedergabegeräte /Kopfhörer ablenken Fahren Sie vorausschauend Als Radfahrer wird man bei einem Unfall sehr schnell sehr schwer verletzt. Trotz der niedrigeren Geschwindigkeit ist das Risiko, bei einem Unfall als Radfahrer ums Leben zu kommen, doppelt so hoch wie das eines Pkw-Fahrers Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger Denken Sie als Radfahrer an die Gefahren des „Toten Winkel“ und bestehen sie insbesondere gegenüber Lastwagen die Abbiegen nicht auf ihre Vorfahrt. Insbesondere für Kfz-Führer • Halten und Parken Sie nicht auf Rad- oder Gehwegen • Blinken Sie beim Abbiegen immer rechtzeitig • Achten Sie beim Abbiegen auf Radfahrer und Fußgänger – ein Schulterblick kann Leben retten. Denken Sie dabei auch an den bzw. die „Toten Winkel“ • Gewähren Sie Radfahrern und Fußgängern die vorgeschriebene Vorfahrt bzw. den Vorrang • Achten Sie bei ungünstigen Witterungsverhältnissen besonders auf dunkel gekleidete Fußgänger und Radfahrer und passen Sie Ihre Fahrtgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen an • Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger Insbesondere für Fußgänger • Überqueren Sie an einer Ampel die Fahrbahn ausschließlich bei für Sie geltendem Grünlicht! Seien Sie damit auch den Kindern ein Vorbild • Überqueren Sie die Straße nur an gesicherten Überwegen, wie Lichtzeichen-/ Fußgängerampeln, Zebrastreifen, Fußgängerunter- oder -überführungen! Auch wenn damit ein kleiner Umweg verbunden ist – er kann Ihr Leben retten! • Überqueren Sie die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg! Konzentrieren Sie sich dabei intensiv auf Ihren Weg des Überquerens! • Lassen Sie sich nicht durch Handys oder Musikwiedergabegeräte/Kopfhörer ablenken und rechnen Sie immer mit der Unaufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer • Bitten Sie als älterer Verkehrsteilnehmer oder wenn Sie sich wegen eines Handikaps bei der Fahrbahnüberquerung unsicher fühlen, andere Passanten, Ihnen beim Überqueren der Fahrbahn zu helfen • Treten Sie nie hinter einem Sichthindernis unvermittelt auf die Fahrbahn • Beachten Sie: die Sicht des Fahrers eines Lastkraftwagens oder Busses auf Fußgänger und Radfahrer ist wegen der “Toten Winkel“ erheblich eingeschränkt. Das gilt aber nicht nur seitlich, sondern auch hinter dem Fahrzeug und wegen der erhöhten Fahrerkabine auch direkt vor ihm. Meiden Sie diese Bereiche und suchen Sie Blickkontakt mit dem Fahrer. • Machen Sie sich sichtbar: Tragen Sie helle, gut sichtbare Kleidung und nutzen Sie Reflektoren, denn „Erkennbarkeit bringt Sicherheit“ Polizeipräsidium München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Seite 5 - Allgemein Mit Verstößen gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Die Einhaltung von Regeln schützt – vor allem Sie selbst. Rechnen Sie mit Fehlern anderer und suchen sie stets den Blickkontakt („Besser Blickkontakt als Blechkontakt“). Neben der Beachtung der Verkehrsvorschriften fordert die Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber einmal mehr auf Ihr Vorrecht. Die Münchner Polizei wünscht Ihnen stets sichere und entspannte Fahrt.
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