Sonderbeilage - Polizei Bayern

POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN
PB 1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
SONDERBEILAGE
München, 13.04.2016
Tel. 089/ 2910-2432
Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ 2016
Schwerpunktaktion vom 18.-29.04.2016
Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ 2016
Verkehrsunfälle haben in den allermeisten Fällen im falschen Verhalten eines oder
mehrerer Beteiligter ihre eigentliche Ursache. Teilweise liegt auch riskantes und
manchmal sogar bewusstes Fehlverhalten zu Grunde.
Zumindest während und nach unseren bisherigen Schwerpunktaktionen der
vergangenen Jahre konnten wir positive Verhaltensänderungen – hin zu mehr Beachtung
der Verkehrsregeln und mehr Rücksichtnahme – unter den Verkehrsteilnehmern
feststellen. Dennoch ist eine weitere Verbesserung der Regelkonformität und des
Miteinanders rund um den Radverkehr dringend erforderlich, denn jeder einzelne
Verletzte im Straßenverkehr ist einer zu viel.
Mit einem ausgewogenen Anteil an Verkehrsaufklärung, Verkehrsüberwachung und
Öffentlichkeitsarbeit wirken wir deshalb auf eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit
für alle Menschen im Ballungsraum München hin.
Die bewährte Kooperation mit der Landeshauptstadt München setzen wir auch heuer fort,
um mit mehr Effektivität noch mehr Bürger zu erreichen und noch mehr Nachhaltigkeit zu
erzielen.
Mit zunehmend warmem Wetter stehen natürlich Biergartenbesuche an. Hierbei bitten
wir dringend Folgendes zu beachten: Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die
Wahrscheinlichkeit zu verunglücken für Radfahrer bereits bei 0,8 Promille signifikant
höher! Radfahrer machen sich bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn bei ihnen eine
alkoholbedingte Fahrunsicherheit festgestellt wird oder sie einen Unfall verursachen. Ab
1,6 Promille wird das Rad fahren als Straftat verfolgt. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist
möglich. Der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad ist nach Alkoholgenuss daher keine
sinnvolle Alternative.
Die Münchner Polizei sagt eindeutig „ja“ zum freiwilligen Tragen des Fahrradhelms! Beim
Motorrad- oder beim Skifahren haben sich Schutzhelme mittlerweile etabliert. In punkto
Fahrradhelm besteht jedoch ein deutlicher Nachholbedarf.
Im Sinne unseres Slogans „Gscheid radln – aufeinander achten!“ setzen wir bei unserer
zweiwöchigen Schwerpunktaktion vom 18.-29.04.2016 ganz bewusst auf ein
gedeihliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer untereinander. Unsere Maßnahmen
richten sich deshalb in gleichem Maße an Kfz-Führer, Fußgänger und Radfahrer.
Herausgeber: Polizeipräsidium München, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
80333 München, Ettstraße 2, Eingang Augustinerstraße 2
Tel. (089) 2910-2432, Fax (089) 2910-4806, E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.polizei.bayern.de/muenchen Druck: Eigendruck im Selbstverlag
Polizeipräsidium München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Seite 2 -
Unfalllage
Im Stadtgebiet München konnten wir im Jahr 2015 erfreulicher Weise eine um 2,2% auf
rund 2.542 (2.598) gesunkene Anzahl von Fahrradunfällen verzeichnen. Trotzdem –
knapp 2.248 (2.276) Radfahrer wurden verletzt, 3 (4) kamen ums Leben.
„Beinahe jeder zweite Schwerverletzte bei Verkehrsunfällen des letzten Jahres in
München war als Fahrradfahrer unterwegs“, betont Polizeivizepräsident Werner Feiler.
Über die Hälfte der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern wurden von den
Radfahrern verursacht. Hauptsächlich missachteten sie dabei die Vorfahrt bzw. den
Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer oder fuhren als sog. Geisterradler entgegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Radweg.
Häufig übersehen aber auch die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen oder beim Wenden
die Radfahrer, nehmen ihnen an Kreuzungen oder Einmündungen die Vorfahrt oder
öffnen die Fahrer- oder Beifahrertür, ohne auf von hinten kommende Radfahrer zu
achten.
Ein weiteres Problem stellt der sog. Tote Winkel dar. Darunter versteht man den Bereich
neben, hinter und vor einem Lkw, den der Fahrer weder durch Rundumblich, noch durch
seine mittlerweile 7 vorgeschriebenen Rückspiegel einsehen kann. 2 Radfahrer verloren
im vergangenen Jahr bei solchen Unfällen ihr Leben. In beiden Fällen bog der Lkw-Fahrer
nach rechts ab und übersah dabei den ordnungsgemäß auf dem danebenliegenden
Radweg in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer.
Solche Unfälle sind letztlich nur durch entsprechendes Verhalten der Radfahrer zu
vermeiden, indem sie die Gefahr des „Toten Winkels“ kennen und in entsprechenden
Situationen damit rechnen, dass sie der Lkw-Fahrer nicht sehen kann, mit dem Fahrer
Blickkontakt aufnehmen und im Zweifelsfall lieber auf ihre Vorfahrt verzichten.
Im vergangenen Jahr haben wir zu diesem Thema einen Präventionsfilm mit dem Titel
„Abbieger - Augenblick bitte!“ produziert, der auf unserer Homepage oder auf YouTube
abrufbar ist.
Unsere Analyse ergibt außerdem, dass bei jedem sechsten Fahrradunfall der Radfahrer
alleine beteiligt war. Besonders auffällig ist hierbei die Steigerung um 20 % bei Ursache
Alkohol. Insbesondere bei alkoholbedingten Stürzen geht dies regelmäßig mit
erheblichen Verletzungen einher.
Maßnahmen
So kommen im Rahmen unserer Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bei Verstößen von
Kfz-Führern beispielsweise die Benutzung von Mobiltelefonen, Fehler beim Abbiegen,
das Parken auf Radwegen, das unvorsichtige Öffnen von Fahrzeugtüren oder die
Missachtung von Rotlicht zur Ahndung. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die
Radfahrer verbessert und mehr Sicherheit für die Radfahrer erzielt werden.
Fußgänger werden beim unachtsamen oder ordnungswidrigen Überqueren der Fahrbahn
oder dem widerrechtlichen Benutzen von Radwegen angesprochen oder beanstandet.
Besondere Gefahren bestehen zudem in der Ablenkung durch Kopfhörer und Handy.
Polizeipräsidium München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Seite 3 -
Auch bei Radfahrern legen wir unser Augenmerk insbesondere darauf, dass keine
Handys bedient werden. Bei getragenen Kopfhörer werden wir ebenfalls auf die
erheblichen Gefahren eingeschränkter Wahrnehmung hinweisen und bei lauterer Musik
das ordnungswidrige Verhalten auch verwarnen. Zudem werden wir auf unerlaubtes
Gehweg-Radln, sowie die korrekte Radwegbenutzung achten, da „Geisterradln“ oft
folgenschwere Unfälle verursacht. „Rotlichtsünder“ stehen ebenfalls im Fokus der
Kontrollen.
Zudem wird die Münchner Polizei u.a.
• mit dem Flyer „Augenblick bitte!“ Auto- und Lkw Fahrer daran erinnern beim
Rechtsabbiegen Blickkontakt mit Radfahrern aufzunehmen,
• mit dem Flyer „Geisterradler gefährden!“ auf die mit diesem häufigen Fehlverhalten
einhergehenden Risiken hinweisen,
• mit einer Checkliste die vollständige Ausrüstung von Fahrrädern kontrollieren und
• mit „Roten Karten“, eine für Radfahrer, die andere für Kfz-Führer und Fußgänger auf
gefahrenträchtige Verstöße und deren Rechtsfolgen hinweisen und einen Anstoß zum
sicheren Verhalten im Straßenverkehr geben,
• mit Infoständen an Örtlichkeiten besonders schwerer Unfälle und bei Veranstaltungen
der Landeshauptstadt München präsent sein.
Zusätzlich veranschaulichen wir in unseren Videospots der Film-reihe „Obacht gebn –
sicher ans Ziel!“ Gefahrensituationen und Empfehlungen, welche auf unserer FacebookSeite und über YouTube abrufbar sind.
Polizeivizepräsident Werner Feiler: „Den wichtigsten Beitrag für mehr Sicherheit
im Straßenverkehr können alle Verkehrsteilnehmer, damit auch die Radfahrer, mit
der Beachtung der Verkehrsregeln und einem stets rücksichtsvollen Verhalten
immer selbst leisten. Mit einer zusätzlichen freundlichen Geste oder einem Lächeln
machen Sie den Straßenverkehr harmonischer und damit sicherer. Probieren Sie
es noch heute aus!“
Die Münchner Polizei bittet stets Folgendes zu beachten:
Insbesondere für Radfahrer
• Fahren Sie zum Schutz vor Kopfverletzungen immer mit Fahrradhelm
• Fahren Sie stets nüchtern – bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen;
bereits ab 0,8 Promille ist Ihr Unfallrisiko signifikant höher
• Bleiben Sie an Ampeln mit Rotlicht immer vorbildlich stehen
• Benutzen Sie Radwege immer in der vorgegebenen Richtung
• Zeigen Sie rechtzeitig mit Handzeichen an, wohin Sie fahren möchten
• Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad, vor allem mit funktionierenden
Bremsen und vorschriftsmäßiger Beleuchtung
• Fahren Sie rechtzeitig mit Licht, damit sie besser erkannt werden
• Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material
• Denken Sie daran, dass das Handy-Verbot auch für Radfahrer gilt
Polizeipräsidium München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
•
•
•
•
•
- Seite 4 -
Lassen Sie sich nicht durch Musikwiedergabegeräte /Kopfhörer ablenken
Fahren Sie vorausschauend
Als Radfahrer wird man bei einem Unfall sehr schnell sehr schwer verletzt. Trotz der
niedrigeren Geschwindigkeit ist das Risiko, bei einem Unfall als Radfahrer ums Leben
zu kommen, doppelt so hoch wie das eines Pkw-Fahrers
Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger
Denken Sie als Radfahrer an die Gefahren des „Toten Winkel“ und bestehen sie
insbesondere gegenüber Lastwagen die Abbiegen nicht auf ihre Vorfahrt.
Insbesondere für Kfz-Führer
• Halten und Parken Sie nicht auf Rad- oder Gehwegen
• Blinken Sie beim Abbiegen immer rechtzeitig
• Achten Sie beim Abbiegen auf Radfahrer und Fußgänger – ein Schulterblick kann
Leben retten. Denken Sie dabei auch an den bzw. die „Toten Winkel“
• Gewähren Sie Radfahrern und Fußgängern die vorgeschriebene Vorfahrt bzw. den
Vorrang
• Achten Sie bei ungünstigen Witterungsverhältnissen besonders auf dunkel gekleidete
Fußgänger und Radfahrer und passen Sie Ihre Fahrtgeschwindigkeit den
Sichtverhältnissen an
• Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger
Insbesondere für Fußgänger
• Überqueren Sie an einer Ampel die Fahrbahn ausschließlich bei für Sie geltendem
Grünlicht! Seien Sie damit auch den Kindern ein Vorbild
• Überqueren Sie die Straße nur an gesicherten Überwegen, wie Lichtzeichen-/
Fußgängerampeln, Zebrastreifen, Fußgängerunter- oder -überführungen! Auch wenn
damit ein kleiner Umweg verbunden ist – er kann Ihr Leben retten!
• Überqueren Sie die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg! Konzentrieren Sie
sich dabei intensiv auf Ihren Weg des Überquerens!
• Lassen Sie sich nicht durch Handys oder Musikwiedergabegeräte/Kopfhörer ablenken
und rechnen Sie immer mit der Unaufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer
• Bitten Sie als älterer Verkehrsteilnehmer oder wenn Sie sich wegen eines Handikaps
bei der Fahrbahnüberquerung unsicher fühlen, andere Passanten, Ihnen beim
Überqueren der Fahrbahn zu helfen
• Treten Sie nie hinter einem Sichthindernis unvermittelt auf die Fahrbahn
• Beachten Sie: die Sicht des Fahrers eines Lastkraftwagens oder Busses auf
Fußgänger und Radfahrer ist wegen der “Toten Winkel“ erheblich eingeschränkt. Das
gilt aber nicht nur seitlich, sondern auch hinter dem Fahrzeug und wegen der erhöhten
Fahrerkabine auch direkt vor ihm. Meiden Sie diese Bereiche und suchen Sie
Blickkontakt mit dem Fahrer.
• Machen Sie sich sichtbar: Tragen Sie helle, gut sichtbare Kleidung und nutzen Sie
Reflektoren, denn „Erkennbarkeit bringt Sicherheit“
Polizeipräsidium München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Seite 5 -
Allgemein
Mit Verstößen gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Die Einhaltung von Regeln schützt – vor allem Sie selbst. Rechnen Sie mit Fehlern
anderer und suchen sie stets den Blickkontakt („Besser Blickkontakt als Blechkontakt“).
Neben der Beachtung der Verkehrsvorschriften fordert die Straßenverkehrsordnung von
allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber einmal mehr auf Ihr Vorrecht.
Die Münchner Polizei wünscht Ihnen stets sichere und entspannte Fahrt.