1. Jetzt beginnt die dunkle Jahreszeit ***Sichtbar auch im Dunkeln *** (Kreispolizeibehörde Minden, http://www.polizei-nrw.de/minden-luebbecke/vorbeugung/verkehrssicherheitsberatung/article/sichtbar-auch-im-dunkeln.html) Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Schmuddelwetter sind nicht nur Kinder, sondern auch Fahrradfahrer, Inlineskater und Jogger für andere Verkehrsteilnehmer oft sehr schlecht zu erkennen. Rechtzeitig gesehen zu werden ist der beste Unfallschutz. Hierfür dienen neben heller Kleidung und Taschenlampe, auch reflektierende Sicherheitsprodukte, mit denen man deutlich schneller von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Am wirksamsten ist allerdings Kleidung mit reflektierenden Materialien. "Mit solchen Reflektoren ist ein Mensch schon aus einer Entfernung von mehr als 100 Metern erkennbar", sagen Experten. "Die Aufmerksamkeit erregenden Dinge sollten möglichst tief an der Kleidung befestigt sein", sagt Franz Schibalski, Verkehrspsychologe des ADAC in München. Denn das Abblendlicht der Autos leuchtet die unteren Bereiche früher an als die oberen. Viele Verkehrsexperten bemängeln, dass Fußgänger und Radfahrer in der aktuellen Jahreszeit zu dunkel gekleidet sind. Gerade jetzt schränken Nässe, Nebel, die lang anhaltende Dämmerung am Morgen und die früh einsetzende Dunkelheit am Abend die Sichtverhältnisse aller Verkehrsteilnehmer erheblich ein. Darum gilt es, das Verhalten den jahreszeitlichen Bedingungen anzupassen. Fußgänger und Radfahrer in dunkler Kleidung leben gefährlich, weil Autofahrer diese bei schlechten Witterungsverhältnissen oft erst aus einer Entfernung von knapp 30 Metern sehen. Selbst bei verkehrsgerechten Verhalten der Fußgänger ist dann bei einer Vollbremsung oft schon zu spät. Helle Kleidung ist natürlich besser als dunkle Jacken oder Hosen, aber einen wirklichen Sicherheitsgewinn bringen nur reflektierende Materialien. Oberbekleidung, Tornister und Rucksäcke mit aufgenähten Reflektorstreifen, Warnwesten, Reflektorbänder mit Klack- oder Klettverschluss und viele weitere reflektierende Utensilien für Kinder und Erwachsene erhöhen die Sichtbarkeit um ein Vielfaches, so dass Autofahrer schon aus 160 Metern auf die Verkehrsteilnehmer aufmerksam werden. Neben Kindern und Erwachsenen, die auf dem Fahrrad oder als Fußgänger unterwegs sind, sollten sich auf jeden Fall auch Jogger, Inlineskater und Rollstuhlfahrer mit solchen Reflektoren sichtbar machen. Bei den Sicherheitsaccessoires sollten Verbraucher aber unbedingt darauf achten, dass es sich um Artikel handelt, die von unabhängigen Instituten überprüft worden sind. Hinweise darauf geben die EN-Nummern 471 und 1150 bei Warnwesten und die Nummer 13356 bei Reflektorbändern, sowie GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Die zumeist günstigen Reflektorprodukte werden in diversen Geschäften oder im Internet angeboten. Zur Ergänzung der eigenen Sicherheit appelliert die Polizei an Fußgänger und Radfahrer solche Reflektoren immer zu benutzen. Für Autofahrer gilt: Nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann (§ 3 StVO). Einwandfrei funktionierende Beleuchtung, saubere Scheiben bei jeder Wetterlage und vorschriftsmäßige Bereifung sind weitere Garanten für unfallfreies Fahren. ! Richterlich entschieden: Radfahrer ohne Licht muss bei Unfall haften ! Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften (Oberlandesgerichts Frankfurt - Az.: 24 U 201/03). Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage einer Autofahrerin gegen zwei Radfahrer statt. Diese waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Die Klägerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall. Radfahrer ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden.
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