Sichtbar auch im Dunkeln

1. Jetzt beginnt die dunkle Jahreszeit ***Sichtbar auch im Dunkeln *** (Kreispolizeibehörde Minden,
http://www.polizei-nrw.de/minden-luebbecke/vorbeugung/verkehrssicherheitsberatung/article/sichtbar-auch-im-dunkeln.html)
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Schmuddelwetter sind nicht nur Kinder, sondern
auch Fahrradfahrer, Inlineskater und Jogger für andere Verkehrsteilnehmer oft sehr
schlecht zu erkennen. Rechtzeitig gesehen zu werden ist der beste Unfallschutz.
Hierfür dienen neben heller Kleidung und Taschenlampe, auch reflektierende
Sicherheitsprodukte, mit denen man deutlich schneller von anderen
Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird.
Am wirksamsten ist allerdings Kleidung mit reflektierenden Materialien. "Mit solchen Reflektoren ist ein Mensch
schon aus einer Entfernung von mehr als 100 Metern erkennbar", sagen Experten. "Die Aufmerksamkeit
erregenden Dinge sollten möglichst tief an der Kleidung befestigt sein", sagt Franz Schibalski,
Verkehrspsychologe des ADAC in München. Denn das Abblendlicht der Autos leuchtet die unteren Bereiche
früher an als die oberen.
Viele Verkehrsexperten bemängeln, dass Fußgänger und Radfahrer in der aktuellen Jahreszeit zu dunkel
gekleidet sind. Gerade jetzt schränken Nässe, Nebel, die lang anhaltende Dämmerung am Morgen und die früh
einsetzende Dunkelheit am Abend die Sichtverhältnisse aller Verkehrsteilnehmer erheblich ein. Darum gilt es,
das Verhalten den jahreszeitlichen Bedingungen anzupassen.
Fußgänger und Radfahrer in dunkler Kleidung leben gefährlich, weil Autofahrer diese bei schlechten
Witterungsverhältnissen oft erst aus einer Entfernung von knapp 30 Metern sehen.
Selbst bei verkehrsgerechten Verhalten der Fußgänger ist dann bei einer Vollbremsung oft schon zu spät. Helle
Kleidung ist natürlich besser als dunkle Jacken oder Hosen, aber einen wirklichen Sicherheitsgewinn bringen
nur reflektierende Materialien. Oberbekleidung, Tornister und Rucksäcke mit aufgenähten Reflektorstreifen,
Warnwesten, Reflektorbänder mit Klack- oder Klettverschluss und viele weitere reflektierende Utensilien für
Kinder und Erwachsene erhöhen die Sichtbarkeit um ein Vielfaches, so dass Autofahrer schon aus 160 Metern
auf die Verkehrsteilnehmer aufmerksam werden.
Neben Kindern und Erwachsenen, die auf dem Fahrrad oder als Fußgänger unterwegs sind, sollten sich auf
jeden Fall auch Jogger, Inlineskater und Rollstuhlfahrer mit solchen Reflektoren sichtbar machen.
Bei den Sicherheitsaccessoires sollten Verbraucher aber unbedingt darauf achten, dass es sich um Artikel
handelt, die von unabhängigen Instituten überprüft worden sind. Hinweise darauf geben die EN-Nummern 471
und 1150 bei Warnwesten und die Nummer 13356 bei Reflektorbändern, sowie GS-Zeichen für geprüfte
Sicherheit. Die zumeist günstigen Reflektorprodukte werden in diversen Geschäften oder im Internet
angeboten.
Zur Ergänzung der eigenen Sicherheit appelliert die Polizei an Fußgänger und Radfahrer solche Reflektoren
immer zu benutzen.
Für Autofahrer gilt: Nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann
(§ 3 StVO).
Einwandfrei funktionierende Beleuchtung, saubere Scheiben bei jeder Wetterlage und vorschriftsmäßige
Bereifung sind weitere Garanten für unfallfreies Fahren.
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Richterlich
entschieden:
Radfahrer
ohne
Licht
muss
bei
Unfall
haften
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Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften (Oberlandesgerichts
Frankfurt - Az.: 24 U 201/03). Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden
können. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage einer Autofahrerin gegen zwei Radfahrer
statt. Diese waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Die Klägerin bemerkte sie daher erst
sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen
in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall. Radfahrer ohne Licht könnten
in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden.