Bürgerinitiative Gegenwind Sindelbachtal

Bürgerinitiative Gegenwind Sindelbachtal
www.gegenwind-sindelbachtal.de
Liebe Vereinsmitglieder und vom Windpark Weißbach Betroffene,
wir haben am 1. April 2015 in der Pfarrscheune Sindeldorf den Vortrag unseres Rechtsanwaltes, Herrn Baumann, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Genehmigung von
Windkraftanlagen gehört. Die wichtigsten Informationen an diesem Abend waren das
weitere Vorgehen und wie Einwendungen gegen die Planungen gemacht werden können.
Jede Privatperson kann kostenfrei Einwendungen gegen den Antrag der Fa. ENERKRAFT
GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Windpark
Weißbach erheben! Die persönlichen Gründe hierfür sind individuell (z.B. Gesundheit, Lärm
etc.). Je mehr schriftliche Einwendungen eingereicht werden, umso besser – allein schon
wegen der möglichen Wertevernichtung bei Immobilien sollte eigentlich jeder Hausbesitzer
eine Einwendung einreichen, um sich spätere rechtliche Möglichkeiten zu sichern!
Hinweis: Einwendungen sind rechtlich gesehen keine Einsprüche oder Widersprüche und
daher von Amts wegen für den Verfasser nicht gebührenpflichtig! Dies als Klarstellung zum
HZ-Pressebericht vom Donnerstag, 9.4.2015!
Herr Baumann wird den allgemeinen Teil der schriftlichen Einwendungen vorbereiten. Dies
sind grundsätzliche Aussagen, die einleitend für alle Einwendungen übernommen werden
können. Diesen allgemeinen Teil kann dann jeder um seine persönliche Betroffenheit ergänzen. Hierbei solltet ihr möglichst individuell und kreativ vorgehen, damit die eigene persönliche Note sichtbar wird und nicht alle das Gleiche vorbringen. Diese eigenen Einwendungen müssen sorgfältig vorbereitet und gut begründet werden. Macht euch bitte jetzt
schon Gedanken, was ihr vorbringen wollt. Bei der Formulierung des persönlichen Teils der
Einwendungen sind wir als Bürgerinitiative gerne behilflich.
Wir laden hiermit zu einer Informationsveranstaltung am Montag, den 27. April 2015 um
20.00 Uhr in die Pfarrscheune in Sindeldorf ein.
Den allgemeinen Teil der Einwendungen werden wir auf der Informationsveranstaltung vorstellen. Wir bieten ab 28. April 2015 „Sprechstunden“ an und machen dazu bei der Veranstaltung auch Vorschläge, wann und wo wir uns zusammensetzen können, um eure Einwendungen zu konkretisieren, ergänzen und in Form zu bringen. Das muss dann alles bis
8. Mai 2015 über die Bühne gehen, damit spätestens zum Ende der Einwendungsfrist am
15. Mai 2015 alle persönlichen Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden
können. Wir schlagen vor, alle Einwendungen über die Bürgerinitiative laufen zu lassen,
damit wir den Überblick haben, wer mitgemacht hat und was alles vorgetragen wurde.
Die Einschaltung des Rechtsanwaltes war absolut nötig, denn ohne qualifizierten Rechtsbeistand hätten wir bei diesem sehr komplizierten Verfahren von vornherein verloren. Ganz klar
ist dabei auch, dass ein solcher Spezialist für das Immissionsrecht richtig Geld kostet. Wir
rechnen mit mindestens 10.000,-- Euro, die bis zum öffentlichen Erörterungstermin am
25. Juni 2015 um 9.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Crispenhofen anfallen. Die vorhandenen Mittel der Bürgerinitiative geben diesen Betrag bei weitem nicht her. Wir sind auf die
finanzielle Hilfe unserer Mitglieder, Kostenbeteiligungen und großzügige Spenden dringend
angewiesen und bitten um euer Verständnis. Wenn wir uns eine Chance auf Abwendung der
Windkraftanlagen oder Zeitgewinn erhalten wollen, haben wir keine andere Möglichkeit!
Freundliche Grüße
Eberhard Humm
Vorsitzender