Bürgerinitiative Gegenwind Sindelbachtal www.gegenwind-sindelbachtal.de Liebe Vereinsmitglieder und vom Windpark Weißbach Betroffene, wir haben am 1. April 2015 in der Pfarrscheune Sindeldorf den Vortrag unseres Rechtsanwaltes, Herrn Baumann, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen gehört. Die wichtigsten Informationen an diesem Abend waren das weitere Vorgehen und wie Einwendungen gegen die Planungen gemacht werden können. Jede Privatperson kann kostenfrei Einwendungen gegen den Antrag der Fa. ENERKRAFT GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Windpark Weißbach erheben! Die persönlichen Gründe hierfür sind individuell (z.B. Gesundheit, Lärm etc.). Je mehr schriftliche Einwendungen eingereicht werden, umso besser – allein schon wegen der möglichen Wertevernichtung bei Immobilien sollte eigentlich jeder Hausbesitzer eine Einwendung einreichen, um sich spätere rechtliche Möglichkeiten zu sichern! Hinweis: Einwendungen sind rechtlich gesehen keine Einsprüche oder Widersprüche und daher von Amts wegen für den Verfasser nicht gebührenpflichtig! Dies als Klarstellung zum HZ-Pressebericht vom Donnerstag, 9.4.2015! Herr Baumann wird den allgemeinen Teil der schriftlichen Einwendungen vorbereiten. Dies sind grundsätzliche Aussagen, die einleitend für alle Einwendungen übernommen werden können. Diesen allgemeinen Teil kann dann jeder um seine persönliche Betroffenheit ergänzen. Hierbei solltet ihr möglichst individuell und kreativ vorgehen, damit die eigene persönliche Note sichtbar wird und nicht alle das Gleiche vorbringen. Diese eigenen Einwendungen müssen sorgfältig vorbereitet und gut begründet werden. Macht euch bitte jetzt schon Gedanken, was ihr vorbringen wollt. Bei der Formulierung des persönlichen Teils der Einwendungen sind wir als Bürgerinitiative gerne behilflich. Wir laden hiermit zu einer Informationsveranstaltung am Montag, den 27. April 2015 um 20.00 Uhr in die Pfarrscheune in Sindeldorf ein. Den allgemeinen Teil der Einwendungen werden wir auf der Informationsveranstaltung vorstellen. Wir bieten ab 28. April 2015 „Sprechstunden“ an und machen dazu bei der Veranstaltung auch Vorschläge, wann und wo wir uns zusammensetzen können, um eure Einwendungen zu konkretisieren, ergänzen und in Form zu bringen. Das muss dann alles bis 8. Mai 2015 über die Bühne gehen, damit spätestens zum Ende der Einwendungsfrist am 15. Mai 2015 alle persönlichen Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden können. Wir schlagen vor, alle Einwendungen über die Bürgerinitiative laufen zu lassen, damit wir den Überblick haben, wer mitgemacht hat und was alles vorgetragen wurde. Die Einschaltung des Rechtsanwaltes war absolut nötig, denn ohne qualifizierten Rechtsbeistand hätten wir bei diesem sehr komplizierten Verfahren von vornherein verloren. Ganz klar ist dabei auch, dass ein solcher Spezialist für das Immissionsrecht richtig Geld kostet. Wir rechnen mit mindestens 10.000,-- Euro, die bis zum öffentlichen Erörterungstermin am 25. Juni 2015 um 9.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Crispenhofen anfallen. Die vorhandenen Mittel der Bürgerinitiative geben diesen Betrag bei weitem nicht her. Wir sind auf die finanzielle Hilfe unserer Mitglieder, Kostenbeteiligungen und großzügige Spenden dringend angewiesen und bitten um euer Verständnis. Wenn wir uns eine Chance auf Abwendung der Windkraftanlagen oder Zeitgewinn erhalten wollen, haben wir keine andere Möglichkeit! Freundliche Grüße Eberhard Humm Vorsitzender
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