HANNOVER NR. 212 | DONNERSTAG, 11. SEPTEMBER 2014 HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG | 19 So kann der Herbst sich sehen lassen Bis zum kalendarischen Herbstbeginn ist es noch etwas Zeit – 23. September –; aber kommt es in solch einem Sommer darauf an? Nein, jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für das alljährliche Herbstfestival in Herrenhausen. Vom 12. bis zum 14. September werden bis zu 15 000 Besucher bei seiner elften Auflage erwartet. Rund um den Leibniztempel erwarten rund 110 Aussteller die Gäste zum Schlendern und zum Einkaufsbummel. Die Besucher finden hier unter anderem Dekoration für drinnen und draußen. Außerdem gibt es Gartenmöbel, Landhausmode und Grills. „Weil immer mehr Leute anfangen, wieder selbst anzupflanzen, konzentrieren wir uns in diesem Jahr mehr auf Nutzpflanzen“, sagt Veranstalter Christian Rode. Anders als in den vergangenen Jahren spielen Hunde keine Hauptrolle mehr beim Herbstfest. Das Fest öffnet jeweils von 10 bis 18 Uhr. Karten kosten 9 Euro. Kinder unter zwölf Jahren haben freien Eintritt. Karten gibt es auch im Vorverkauf unter www.gartenfestivals.de. dk Nach einem Sommer zum Vergessen kann dieser Herbst sich sehen lassen: Christine Koch, Veranstalterin des Herbstfestivals, gibt zwischen bunten Kürbissen und einem Wagenrad voller erntefrischer Früchte einen Vorgeschmack auf das, was die Besucher in Herrenhausen von Freitag bis Sonntag erwartet. Foto: Thomas Ran wie Blücher Faszinierende Kunstmetropolen Bundesverdienstkreuz für Albrecht Bodo von Blücher Für die Beratung der hannoverschen Stadtspitze allerdings hat von Blücher er sind eigentlich die Men- nicht das Bundesverdienstkreuz bekomschen, bei denen sich Oberbür- men – sondern für sein mehr als 30-jähgermeister und Ministerpräsi- riges Engagement als Handelsrichter am denten Rat holen? Zumeist bleiben sie Landgericht Hannover und ehrenim Hintergrund. Gestern allerdings amtlicher Sportfunktionär. Autrat einer von ihnen vor – um ßerdem setze er sich seit den sich von Oberbürgermeister sechziger Jahren für die e s (OB) Stefan Schostok das BunAusbildung und Prüfung u a h u z desverdienstkreuz am Bande von Werbekaufleuten ein. in anheften zu lassen. Es wurde Zwischen 1994 und 2003 h a n n ov e r eine Verleihung der kurzweiwar der Gründer der Werligeren Art. Auch, weil Albeagentur B&B Mitglied brecht Bodo von Blücher und der Vollversammlung der InStefan Schostok nicht mit Anekdustrie- und Handelskammer. Bei seinem Einsatz als Handoten und freundschaftlichen Frotzedelsrichter habe sich von Blücher „durch leien sparten. Für einen Mann im Hintergrund ist ein bemerkenswertes Maß an Kompevon Blücher bemerkenswert schillernd tenz ausgezeichnet“, heißt es in der gekleidet. Mit den Worten „So, mein Grußbotschaft des Bundespräsidenten. Lieber ...“ steckt ihm Schostok den Or- Ihm sei es zu verdanken gewesen, dass den an seinem auffällig bläulich schim- die Kammer häufig aus eigener Sachmernden Anzug. „Wie immer farblich kunde entscheiden konnte. Offenbar ganz stilvoll“, neckt Schostok. Ein offen- hat von Blücher nicht nur siver Stil ist eine der Spezialitäten des Schmalstieg, sondern auch geborenen Berliners. Er war es, der da- die 6. Kammer für Hanaufpoliert: mals Herbert Schmalstieg riet, die Haare delssachen zu scheren und die Brille mit dem Me- „Durch seine persönlitallgestell wegzuwerfen. „Es war schwer, ihn von dem Armani-Gestell zu überzeugen“, verrät von Blücher – selbst ein Freund kurzer Haartracht. Damals habe Schmalstiegs Frau Heidi Merk gefragt, ob ihr Mann nicht wenigstens einen seiner Anzüge behalten könne. Aber von Blücher blieb hart – ganz im Stile seines Urururgroßonkels, des preußischen Generalfeldmarschalls, der in der Schlacht von Waterloo zur Legende wurde: „Alles auf ein Bettlaken werfen, das Laken verschnüren, und weg damit!“, sagt von Blücher – und die Erinnerung lässt ihn verschmitzt lächeln. Schmalstieg und Stephan Weil ließen bei der Preisverleihung Grüße ausrichten. Auch der heutige Ministerpräsident hat den Rat des Werbefachmanns immer geschätzt – und 2004 nahm er Stefan Schostok beiseite und sagte: „Ich kenne da einen interessanten Mann, mit dem solltest du dich mal verabreden“, erinnert sich der heutige OB. Von RüdigeR Meise W che Ausstrahlung wurde stets die Autorität und Fachkunde des Gerichts hervorgehoben“, schreibt das Büro von Joachim Gauck. Außerdem würdigte das Bundespräsidialamt von Blüchers Einsatz beim Turn-Klubb zu Hannover (TKH). Unter seiner Leitung fusionierte das Tanzsportzentrum Hannover mit dem TKH. Bis 1997 leitete von Blücher die Tanzabteilung, später den Gesamtverein. Heute ist er Ehrenpräsident des TKH, dem mitgliederstärksten Verein der Stadt. „Unter seiner Leitung ist der Verein zu einer festen Größe im städtischen Sportangebot und einem verlässlichen Ansprechpartner für die Stadt herangewachsen“, sagt Schostok. Verdienstvoll sei auch sein Engagement für die Nachwuchsarbeit im TKH. Beispielhaft nannte er das Projekt „TK Hasenheide“, für das auf dem Freigelände des TKH in Kirchrode neben einem pädagogisch betreuten Kinderspielplatz auch ein Naturerlebnispfad eingerichtet wurde, der allen Kindern offensteht – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein. „Ein toller Mensch“, schloss Schostok seine Laudatio. Und was rät der frisch Ausgezeichnete nun dem Oberbürgermeister? „Du könntest noch ein bisschen mehr aus dir herausgehen“, neckt von Blücher. „Das bekommst du doch gar nicht mit“, frotzelt Schostok zurück und legt nach: „Mir rät er immer, ein Plakat von mir müsse wirken wie ein trockener Schlag ins Gesicht – aber das kannst du in der Politik nicht so oft machen.“ Könnte sein, dass der Urururgroßneffe des Generalfeldmarschalls da anderer Meinung ist. Bekanntmachung der Landeshauptstadt Hannover für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Planfeststellungsverfahren für die Stadtbahnstrecke D-West Abschnitte 1 und 2 (Neu- und Ausbaustrecke Lister Meile und Haltestelle Hauptbahnhof/Rosenstraße) in der Landeshauptstadt Hannover. I. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) hat für die o.g. Vorhaben die Durchführung von zwei gesonderten Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für beide Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Begleiten Sie uns an Bord der komfortablen Swiss Crown auf dieser außergewöhnlichen Flussreise nach Holland und Belgien! Viele Sonderleistungen im Preis inklusive! Hannover Sonderreise ab/bis Düsseldorf 10. –10. 16. bis Oktober 2014 (Herbstferien) 16. Oktober 2014 Stationen der Reise: Amsterdam – Antwerpen – Brüssel – Gent – Willemstad – Dordrecht – Amsterdam Unsere Leistungen: • Busanreise ab/bis Hannover Düsseldorfnach nachAmsterdam Amsterdam • 6 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie mit DU/WC, Sat-TV, Radio und Telefon. Die Kabinen auf dem Mitteldeck verfügen über einen französischen Balkon und auf dem Oberdeck über einen Balkon mit Sitzgelegenheit • Vollpension (vier Mahlzeiten täglich) • Besuch van Gogh Museum Amsterdam inklusive • Stadtrundfahrten Amsterdam und Brüssel inklusive • Umfangreiches Bordprogramm und Bordreiseleitung Reisepreis pro Person in einer: 2-Bett-Außenkabine Hauptdeck 2-Bett-Außenkabine Mitteldeck 2-Bett-Außenkabine Oberdeck 399,- € nur 599,- € nur 699,- € nur Veranstalter der Reise: Schwertheim Touristik GmbH, Lippstädter Str. 30, 59510 Lippetal Sichern Sie sich jetzt noch Ihre Teilnahme an dieser außergewöhnlichen Fluss.- und Kulturreise. 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Die Neubaustrecke führt ab der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Alte Celler Heerstraße auf der Lister Meile unter dem Posttunnel entlang. Sie hat eine Gleisbauabschnittslänge von 390 m. Der zukünftige Endpunkt Hauptbahnhof/Raschplatz befindet sich in der Lister Meile zwischen Rundestraße und Hamburger Allee. Die Endhaltestelle wird als Mittelhochbahnsteig mit einer Breite von 4 m und einer Länge von 45 m angelegt. Der bisherige Endpunkt Aegidientorplatz wird zurückgebaut, genauso wie die Haltestellen Ernst-August-Platz und Thielenplatz/Schauspielhaus. Der Planfeststellungsabschnitt 2 umfasst die Einrichtung einer neuen Haltestelle Hauptbahnhof/Rosenstraße mit einem barrierefreien Mittelhochbahnsteig mit einer Breite von 4 m und einer Länge von 55 m. Sie befindet sich in der KurtSchumacher-Straße in Höhe der Ernst-August-Galerie und ersetzt die auf dem Ernst-August-Platz gelegene Haltestelle Hauptbahnhof. Die vorliegenden Planunterlagen enthalten u.a. Erläuterungsbericht, Lageplan, Ausbauquerschnitt, schalltechnische Untersuchung, umweltfachliche Untersuchung und Prüfkatalog zur UVP-Pflicht. II. (1) Die Planfeststellungsunterlagen für beide Planfeststellungsverfahren liegen in der Zeit vom 18. September 2014 bis zum 17. Oktober 2014 einschließlich in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover montags bis freitags im Bürgerservice Bauen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 18 Uhr neben der Pförtnerloge zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Hannover unter www.hannover.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann gem. § 73 Abs. 4 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ab dem 18. September 2014 bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 31. Oktober 2014 einschließlich, bei der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Stadtplanung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover Einwendungen gegen die Pläne schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Vor dem 18. September 2014 eingehende Einwendungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 29 Abs. 4 PBefG i. V. m. § 73 Abs. 4 VwVfG). Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Weiterhin muss aus der Einwendung zweifelsfrei erkennbar sein, auf welchen der beiden Planungsabschnitte sie sich bezieht. Stefan Schostok (r.) überreicht Albrecht von Blücher das Bundesverdienstkreuz. Foto: Petrow Bunte Bilder für die HAZ-Weihnachtshilfe Einige Beilagen erscheinen nur in Teilgebieten. Es ist möglich, dass Sie nur einen Teil der Prospekte vorfinden. Fotograf Michael Wallmüller lädt zur Versteigerung in die Geschäftsstelle mit den Bildern helfen kann, ist das doch eine gute Sache.“ Wallmüller hat sich Die größte Spendensammlung für Men- vor fünf Jahren als homosexuell geoutet. schen in Not in Hannover beginnt mit Mit Anfeindungen habe er nur äußerst der HAZ-Weihnachtshilfe eigentlich erst selten zu kämpfen. Es stört ihn aber, dass Ende November. Weil das seine sexuelle Orientierung Spendenkonto aber das genicht als ganz normal empfunsamte Jahr hindurch geöffnet den wird. Den CSD fotograist und Menschen auch im fiert er allerdings lieber, anHerbst Hilfe brauchen, engastatt daran teilzunehmen. „Ich giert sich HAZ-Fotograf Migehe lieber täglich mit meichael Wallmüller schon jetzt nem Partner Hand in Hand für den guten Zweck. Morgen durch die Stadt – das hat noch lädt der 26-Jährige darum zu mehr Wirkung als eine bunte einer Benefiz-Versteigerung Parade einmal im Jahr.“ Insseiner Bilder ein. In der Gegesamt können Interessierte schäftsstelle an der Langen HAZ-Fotograf 17 Bilder ersteigern. Drei VierLaube präsentiert er um Michael Wallmüller tel der Gesamterlöse spendet 15 Uhr Aufnahmen, die sich engagiert sich für Wallmüller direkt vor Ort an um die Themen Christopher den guten Zweck. die HAZ-Weihnachtshilfe und Street Day (CSD), das Codie Hannöversche Aidshilfe. ming-out und Transsexualität drehen. Die Spenden werden als Bargeld entgeVor allem Bilder von Malereien zum gengenommen. Um 15 Uhr geht es los. Thema haben es Wallmüller angetan. Ab 14 Uhr können sich die Besucher die „Ich wollte den Themen ein Gesicht ge- Bilder schon einmal direkt in der Geben“, sagt der Fotograf. „Und wenn ich schäftsstelle anschauen. Mehr zum Thema unter www.haz.li/herbstfestival Wo gibt’s die besten Angebote und wichtige Informationen? Von Jan sedelies Verschaffen Sie sich einen Überblick mit den heute beiliegenden Prospekten. HAZ und NP – das stärkste Anzeigenduo der Region. 57441201_000114 Bekanntmachungen Landeshauptstadt Hannover Sitzung des Sportausschusses Der Sportausschuss tagt am Montag, dem 15. September 2014, 18.15 Uhr, in der Volkshochschule Hannover, TheodorLessing Platz 1, Theodor-Lessing-Saal, öffentlich. Der Oberbürgermeister Die vollständige Tagesordnung hängt an der Informationstafel in der Rathaushalle und steht im Internet, unter www.ratsinfo-hannover.de 58693301_000114 Landeshauptstadt Hannover Gemeinsame Sitzung des Sportausschusses und des Schulausschusses Der Sportausschuss tagt gemeinsam mit dem Schulausschuss am Montag, dem 15. September 2014, 17.00 Uhr, in der Volkshochschule Hannover, TheodorLessing Platz 1, Theodor-Lessing-Saal, öffentlich. Der Oberbürgermeister Die vollständige Tagesordnung hängt an der Informationstafel in der Rathaushalle und steht im Internet, unter www.ratsinfo-hannover.de 58694001_000114 Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben. (2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 29 Abs.1 a Nr. 5 PBefG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden. (3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. (4) Über die Zulässigkeit der Verfahren und die Einwendungen bzw. Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwenderinnen/Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG). (5) Die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c S. 1 UVPG hat für beide Planfeststellungsabschnitte ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die vorstehenden Vorhaben nicht erforderlich ist, da von den Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a UVPG bekannt gemacht. III. Mit dem Beginn der Auslegung der Pläne tritt die Veränderungssperre nach § 28 a Abs. 1 PBefG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von den Plänen betroffenen Flächen zu (§ 28 a Abs. 3 PBefG). Hannover den 4. September 2014 Der Oberbürgermeister Im Auftrag Rotaug 58568501_000114
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