Ran wie Blücher - Pro D-Tunnel

HANNOVER
NR. 212 | DONNERSTAG, 11. SEPTEMBER 2014
HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG |
19
So kann der
Herbst sich
sehen lassen
Bis zum kalendarischen Herbstbeginn
ist es noch etwas Zeit – 23. September –;
aber kommt es in solch einem Sommer
darauf an? Nein, jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für das alljährliche
Herbstfestival in Herrenhausen. Vom
12. bis zum 14. September werden bis zu
15 000 Besucher bei seiner elften Auflage erwartet. Rund um den Leibniztempel erwarten rund 110 Aussteller die
Gäste zum Schlendern und zum Einkaufsbummel. Die Besucher finden hier
unter anderem Dekoration für drinnen
und draußen. Außerdem gibt es Gartenmöbel, Landhausmode und Grills. „Weil
immer mehr Leute anfangen, wieder
selbst anzupflanzen, konzentrieren wir
uns in diesem Jahr mehr auf Nutzpflanzen“, sagt Veranstalter Christian Rode.
Anders als in den vergangenen Jahren
spielen Hunde keine Hauptrolle mehr
beim Herbstfest.
Das Fest öffnet jeweils von 10 bis
18 Uhr. Karten kosten 9 Euro. Kinder unter zwölf Jahren haben freien Eintritt.
Karten gibt es auch im Vorverkauf unter
www.gartenfestivals.de.
dk
Nach einem Sommer zum Vergessen kann dieser Herbst sich sehen lassen: Christine Koch, Veranstalterin des Herbstfestivals, gibt zwischen bunten Kürbissen und einem Wagenrad voller erntefrischer Früchte einen Vorgeschmack auf das, was die Besucher in Herrenhausen von Freitag bis Sonntag erwartet.
Foto: Thomas
Ran wie Blücher
Faszinierende
Kunstmetropolen
Bundesverdienstkreuz für Albrecht Bodo von Blücher
Für die Beratung der hannoverschen
Stadtspitze allerdings hat von Blücher
er sind eigentlich die Men- nicht das Bundesverdienstkreuz bekomschen, bei denen sich Oberbür- men – sondern für sein mehr als 30-jähgermeister und Ministerpräsi- riges Engagement als Handelsrichter am
denten Rat holen? Zumeist bleiben sie
Landgericht Hannover und ehrenim Hintergrund. Gestern allerdings
amtlicher Sportfunktionär. Autrat einer von ihnen vor – um
ßerdem setze er sich seit den
sich von Oberbürgermeister
sechziger Jahren für die
e
s
(OB) Stefan Schostok das BunAusbildung und Prüfung
u
a
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u
z
desverdienstkreuz am Bande
von Werbekaufleuten ein.
in
anheften zu lassen. Es wurde
Zwischen
1994 und 2003
h a n n ov e r
eine Verleihung der kurzweiwar der Gründer der Werligeren Art. Auch, weil Albeagentur B&B Mitglied
brecht Bodo von Blücher und
der Vollversammlung der InStefan Schostok nicht mit Anekdustrie- und Handelskammer.
Bei seinem Einsatz als Handoten und freundschaftlichen Frotzedelsrichter habe sich von Blücher „durch
leien sparten.
Für einen Mann im Hintergrund ist ein bemerkenswertes Maß an Kompevon Blücher bemerkenswert schillernd tenz ausgezeichnet“, heißt es in der
gekleidet. Mit den Worten „So, mein Grußbotschaft des Bundespräsidenten.
Lieber ...“ steckt ihm Schostok den Or- Ihm sei es zu verdanken gewesen, dass
den an seinem auffällig bläulich schim- die Kammer häufig aus eigener Sachmernden Anzug. „Wie immer farblich kunde entscheiden konnte. Offenbar
ganz stilvoll“, neckt Schostok. Ein offen- hat von Blücher nicht nur
siver Stil ist eine der Spezialitäten des Schmalstieg, sondern auch
geborenen Berliners. Er war es, der da- die 6. Kammer für Hanaufpoliert:
mals Herbert Schmalstieg riet, die Haare delssachen
zu scheren und die Brille mit dem Me- „Durch seine persönlitallgestell wegzuwerfen. „Es war schwer,
ihn von dem Armani-Gestell zu überzeugen“, verrät von Blücher – selbst ein
Freund kurzer Haartracht. Damals habe
Schmalstiegs Frau Heidi Merk gefragt,
ob ihr Mann nicht wenigstens einen seiner Anzüge behalten könne. Aber von
Blücher blieb hart – ganz im Stile seines
Urururgroßonkels, des preußischen
Generalfeldmarschalls, der in
der Schlacht von Waterloo zur
Legende wurde: „Alles auf
ein Bettlaken werfen, das Laken verschnüren, und weg
damit!“, sagt von Blücher –
und die Erinnerung lässt
ihn verschmitzt lächeln.
Schmalstieg und Stephan Weil ließen bei der
Preisverleihung Grüße
ausrichten. Auch der heutige Ministerpräsident hat
den Rat des Werbefachmanns
immer geschätzt – und 2004
nahm er Stefan Schostok beiseite und sagte: „Ich kenne da
einen interessanten Mann, mit
dem solltest du dich mal verabreden“, erinnert sich der heutige OB.
Von RüdigeR Meise
W
che Ausstrahlung wurde stets die Autorität und Fachkunde des Gerichts hervorgehoben“, schreibt das Büro von
Joachim Gauck.
Außerdem würdigte das Bundespräsidialamt von Blüchers Einsatz beim
Turn-Klubb zu Hannover (TKH). Unter
seiner Leitung fusionierte das Tanzsportzentrum Hannover mit dem TKH.
Bis 1997 leitete von Blücher die Tanzabteilung, später den Gesamtverein. Heute ist er Ehrenpräsident des TKH, dem
mitgliederstärksten Verein der Stadt.
„Unter seiner Leitung ist der Verein zu
einer festen Größe im städtischen Sportangebot und einem verlässlichen Ansprechpartner für die Stadt herangewachsen“, sagt Schostok. Verdienstvoll
sei auch sein Engagement für die Nachwuchsarbeit im TKH. Beispielhaft nannte er das Projekt „TK Hasenheide“, für
das auf dem Freigelände des TKH in
Kirchrode neben einem pädagogisch
betreuten Kinderspielplatz auch ein Naturerlebnispfad eingerichtet wurde, der
allen Kindern offensteht – unabhängig
von einer Mitgliedschaft im Verein.
„Ein toller Mensch“, schloss Schostok seine Laudatio.
Und was rät der frisch Ausgezeichnete nun dem Oberbürgermeister? „Du könntest noch ein bisschen mehr aus dir herausgehen“,
neckt von Blücher.
„Das bekommst du
doch gar nicht mit“,
frotzelt Schostok zurück und legt nach:
„Mir rät er immer, ein
Plakat von mir müsse
wirken wie ein trockener Schlag ins
Gesicht – aber das
kannst du in der Politik nicht so oft machen.“
Könnte sein, dass
der Urururgroßneffe
des Generalfeldmarschalls da anderer
Meinung ist.
Bekanntmachung der Landeshauptstadt Hannover
für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr
Planfeststellungsverfahren für die Stadtbahnstrecke D-West Abschnitte 1
und 2 (Neu- und Ausbaustrecke Lister Meile und Haltestelle Hauptbahnhof/Rosenstraße) in der Landeshauptstadt Hannover.
I.
Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) hat für die o.g.
Vorhaben die Durchführung von zwei gesonderten Planfeststellungsverfahren
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis
78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A,
30453 Hannover, beantragt.
Für beide Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
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Die vorliegenden Planungsunterlagen sind Teile eines Gesamtkonzepts für den
Ausbau der Stadtbahnstrecke D-West (Linien 10 und 17). Die Stadtbahnstrecke
D-West soll im Abschnitt zwischen Glocksee und Raschplatz, maßgeblich unter
dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, neu- und ausgebaut werden. Das Gesamtkonzept gliedert sich in 5 Abschnitte, für welche getrennte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen. Vorliegend werden die Planunterlagen für die
Abschnitte 1 und 2 ausgelegt.
Der Planfeststellungsabschnitt 1 (Neubaustrecke Lister Meile) beinhaltet die
Verlegung des Streckenendpunktes vom Aegidientorplatz zum Raschplatz.
Zwischen dem Ernst-August-Platz und dem Raschplatz wird ein neuer
Streckenabschnitt in der Lister Meile gebaut. Die Neubaustrecke führt ab der
Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Alte Celler Heerstraße auf der Lister Meile
unter dem Posttunnel entlang. Sie hat eine Gleisbauabschnittslänge von 390 m.
Der zukünftige Endpunkt Hauptbahnhof/Raschplatz befindet sich in der Lister
Meile zwischen Rundestraße und Hamburger Allee. Die Endhaltestelle wird als
Mittelhochbahnsteig mit einer Breite von 4 m und einer Länge von 45 m angelegt. Der bisherige Endpunkt Aegidientorplatz wird zurückgebaut, genauso wie
die Haltestellen Ernst-August-Platz und Thielenplatz/Schauspielhaus.
Der Planfeststellungsabschnitt 2 umfasst die Einrichtung einer neuen Haltestelle
Hauptbahnhof/Rosenstraße mit einem barrierefreien Mittelhochbahnsteig mit
einer Breite von 4 m und einer Länge von 55 m. Sie befindet sich in der KurtSchumacher-Straße in Höhe der Ernst-August-Galerie und ersetzt die auf dem
Ernst-August-Platz gelegene Haltestelle Hauptbahnhof.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten u.a. Erläuterungsbericht, Lageplan,
Ausbauquerschnitt, schalltechnische Untersuchung, umweltfachliche Untersuchung und Prüfkatalog zur UVP-Pflicht.
II.
(1) Die Planfeststellungsunterlagen für beide Planfeststellungsverfahren liegen
in der Zeit vom 18. September 2014 bis zum 17. Oktober 2014 einschließlich in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1,
30159 Hannover montags bis freitags
im Bürgerservice Bauen
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen montags bis freitags von
6.30 Uhr bis 18 Uhr neben der Pförtnerloge zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Hannover unter
www.hannover.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann gem. § 73 Abs.
4 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ab dem 18. September
2014 bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis
zum 31. Oktober 2014 einschließlich, bei der Landeshauptstadt Hannover,
Bereich Stadtplanung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover Einwendungen gegen
die Pläne schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Vor dem 18. September
2014 eingehende Einwendungen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist sind Einwendungen
ausgeschlossen (§ 29 Abs. 4 PBefG i. V. m. § 73 Abs. 4 VwVfG).
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Weiterhin muss aus der Einwendung zweifelsfrei erkennbar sein, auf welchen der beiden Planungsabschnitte sie
sich bezieht.
Stefan Schostok (r.)
überreicht
Albrecht von Blücher
das Bundesverdienstkreuz.
Foto: Petrow
Bunte Bilder für die HAZ-Weihnachtshilfe
Einige Beilagen erscheinen nur in Teilgebieten.
Es ist möglich, dass Sie nur einen Teil der Prospekte vorfinden.
Fotograf Michael Wallmüller lädt zur Versteigerung in die Geschäftsstelle
mit den Bildern helfen kann, ist das doch
eine gute Sache.“ Wallmüller hat sich
Die größte Spendensammlung für Men- vor fünf Jahren als homosexuell geoutet.
schen in Not in Hannover beginnt mit Mit Anfeindungen habe er nur äußerst
der HAZ-Weihnachtshilfe eigentlich erst selten zu kämpfen. Es stört ihn aber, dass
Ende November. Weil das
seine sexuelle Orientierung
Spendenkonto aber das genicht als ganz normal empfunsamte Jahr hindurch geöffnet
den wird. Den CSD fotograist und Menschen auch im
fiert er allerdings lieber, anHerbst Hilfe brauchen, engastatt daran teilzunehmen. „Ich
giert sich HAZ-Fotograf Migehe lieber täglich mit meichael Wallmüller schon jetzt
nem Partner Hand in Hand
für den guten Zweck. Morgen
durch die Stadt – das hat noch
lädt der 26-Jährige darum zu
mehr Wirkung als eine bunte
einer Benefiz-Versteigerung
Parade einmal im Jahr.“ Insseiner Bilder ein. In der Gegesamt können Interessierte
schäftsstelle an der Langen HAZ-Fotograf
17 Bilder ersteigern. Drei VierLaube präsentiert er um Michael Wallmüller tel der Gesamterlöse spendet
15 Uhr Aufnahmen, die sich engagiert sich für
Wallmüller direkt vor Ort an
um die Themen Christopher den guten Zweck.
die HAZ-Weihnachtshilfe und
Street Day (CSD), das Codie Hannöversche Aidshilfe.
ming-out und Transsexualität drehen. Die Spenden werden als Bargeld entgeVor allem Bilder von Malereien zum gengenommen. Um 15 Uhr geht es los.
Thema haben es Wallmüller angetan. Ab 14 Uhr können sich die Besucher die
„Ich wollte den Themen ein Gesicht ge- Bilder schon einmal direkt in der Geben“, sagt der Fotograf. „Und wenn ich schäftsstelle anschauen.
Mehr zum Thema unter
www.haz.li/herbstfestival
Wo gibt’s die besten Angebote
und wichtige Informationen?
Von Jan sedelies
Verschaffen Sie sich einen Überblick
mit den heute beiliegenden Prospekten.
HAZ und NP – das stärkste
Anzeigenduo der Region.
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Bekanntmachungen
Landeshauptstadt Hannover
Sitzung des Sportausschusses
Der Sportausschuss tagt am Montag, dem
15. September 2014, 18.15 Uhr, in der
Volkshochschule Hannover, TheodorLessing Platz 1, Theodor-Lessing-Saal,
öffentlich.
Der Oberbürgermeister
Die vollständige Tagesordnung hängt
an der Informationstafel in der Rathaushalle und steht im Internet, unter
www.ratsinfo-hannover.de
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Landeshauptstadt Hannover
Gemeinsame Sitzung
des Sportausschusses und des
Schulausschusses
Der Sportausschuss tagt gemeinsam mit
dem Schulausschuss am Montag, dem
15. September 2014, 17.00 Uhr, in der
Volkshochschule Hannover, TheodorLessing Platz 1, Theodor-Lessing-Saal,
öffentlich.
Der Oberbürgermeister
Die vollständige Tagesordnung hängt
an der Informationstafel in der Rathaushalle und steht im Internet, unter
www.ratsinfo-hannover.de
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Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden
sind (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als
Vertreterin/Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw.
gleich lautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/Vertreter kann nur
eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gemäß
§ 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen
Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 29 Abs.1 a Nr. 5 PBefG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen oder Stellungnahmen
erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/der Vertreter,
von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen
vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt
werden.
(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen
und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit der Verfahren und die Einwendungen bzw. Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde)
entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an
die Einwenderinnen/Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1
VwVfG).
(5) Die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c S. 1 UVPG hat für beide Planfeststellungsabschnitte ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem
UVPG für die vorstehenden Vorhaben nicht erforderlich ist, da von den Vorhaben
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese
Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a UVPG bekannt gemacht.
III.
Mit dem Beginn der Auslegung der Pläne tritt die Veränderungssperre
nach § 28 a Abs. 1 PBefG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom
Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen
nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise
vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer
bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von den Plänen betroffenen Flächen zu (§ 28 a Abs. 3 PBefG).
Hannover den 4. September 2014
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag Rotaug
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