KUNDMACHUNG - Vorarlberg

Zahl: BHFK-II-1301-2015/0059
Feldkirch, am 09.03.2015
(Bei Antwortschreiben bitte anführen)
Auskunft:
Mag. Erich Kaufmann
Tel: +43(0)5522/3591-54210
KUNDMACHUNG
Die Carcoustics Austria GmbH, Klaus, hat um die gewerbebehördliche
Genehmigung und Baubewilligung für die Errichtung einer Heißprägepresse und
zweier Dachaufbauten in der bestehenden Betriebsanlage auf GST-NR 2017 und 2024,
GB Klaus (Treietstraße 10), angesucht.
Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt.
Zeit:
Ort/Treffpunkt:
D o n n e r s t a g, den 9.4.2015 um 09:45 Uhr
An Ort und Stelle
Weitere Informationen:
Die Antragsunterlagen liegen bis zum Tag vor der Verhandlung zur Einsichtnahme auf:
 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, IV. Stock, Zi-Nr. 418
(Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung)
 beim Gemeindeamt K l a u s während der Zeiten des Parteienverkehrs.
Allfällige Stellungnahmen und Einwendungen im baurechtlichen Verfahren:
Ob jemand Beteiligter oder Partei im Verfahren ist, ergibt sich aus § 8 Allgemeines
Verwaltungsverfahrensgesetz-AVG. Parteistellung im Bauverfahren haben gemäß § 2 Abs.1 lit. k
BauG die Eigentümer oder Bauberechtigten jener Grundstücke, die so nahe am Baugrundstück liegen,
dass durch die Anlage oder deren Benützung mit Auswirkungen im Sinne der Schutznorm des § 26
Abs. 1 BauG zu rechnen ist.
Parteistellung im gewerberechtlichen Verfahren haben gemäß den §§ 74 Abs. 2, 75 und 356
Gewerbeordnung 1994 Personen, die durch die Errichtung oder den Betrieb der Betriebsanlage gefährdet
oder belästigt werden könnten und sich nicht nur vorübergehend in der Nähe aufhalten. Ebenso haben
Personen Parteistellung, deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden könnten.
Verlust der Parteistellung / Präklusion:
Allfällige begründete Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis 17.00 Uhr vor dem
Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung
vorzubringen. Eine Person verliert gemäß § 42 Abs. 1 AVG ihre Parteistellung, soweit sie nicht
rechtzeitig Einwendungen erhebt.
Entsendung von Vertretern:
Beteiligte können alleine, in Begleitung eines Vertreters oder mit einer Person ihres Vertrauens zur
Verhandlung kommen. Wenn sie selbst nicht zur Verhandlung kommen, haben die Vertreter
unmissverständliche Vollmachten mit zu bringen. Dies gilt nicht für amtsbekannte Personen oder
berufsmäßige Rechtsvertreter.
Die Entfernung oder Beschädigung
der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin
ist gemäß § 273 StGB verboten!
Der Bezirkshauptmann
Im Auftrag
Mag. Erich Kaufmann
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1 A-6800 Feldkirch www.vorarlberg.at/bh DVR 0058807
Tel: +43(0)5522/3591-0 Fax: +43(0)5574/511-954095 E-Mail: [email protected]