Fragen zu den Einwendungen - Kaarster gegen Fluglärm eV

Fragen zum Planfeststellungsverfahren, zum Anhörungsverfahren
und zu den Einwendungen
1. Was ist ein Anhörungsverfahren?
Der Flughafen Düsseldorf GmbH hat bei dem Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag
auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses gestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss regelt den Rahmen, in dem der Flughafen
Düsseldorf GmbH die Start- und Landebahnen benutzen darf.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist auch ein Anhörungsverfahren
der betroffenen Bürger.
2. Wer kann sich an dem Anhörungsverfahren beteiligen?
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben des Düsseldorfer Flughafens
berührt wird, kann für die Dauer eines Monats Einsicht in die
Antragsunterlagen nehmen und danach noch zwei Wochen lang
Einwendungen erheben.
3. Wie lange dauert die Auslage der Antragsunterlagen?
Die Antragsunterlagen werden einen Monat lang in der Stadt Kaarst ausgelegt
werden. Es ist der Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis 22. Juni 2016.
4. Wie lange können Einwendungen erhoben werden?
Nach der einmonatigen Auslage der Antragsunterlagen des Flughafens
Düsseldorfs können die betroffenen Bürger noch zwei Wochen lang
Einwendungen erheben. Die Frist endet am 6. Juli 2016
5. Was sind Einwendungen?
Einwendungen sind Bedenken, die die Bürger gegen die Pläne des
Flughafens vorbringen können.
6. Wie sind Einwendungen zu erheben?
Einwendungen sind grundsätzlich schriftlich oder zur Niederschrift
vorzubringen.
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7. Bei wem kann man Einwendungen vorbringen?
Einwendungen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt
Kaarst vorgebracht werden.
Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V. stellt dafür Karten und
Unterschriftenlisten zur Verfügung (Sie finden Sie unter:
www.kagf.de) und leitet diese fristgerecht an die Bezirksregierung
weiter.
Sie können ihre Karten aber auch im Rathaus Kaarst, im Rathaus
Büttgen oder bei den Infoständen des Vereins, jeden Samstag von
9-12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kaarst abgeben. Oder Sie
senden Sie an Kaarster gegen Fluglärm e.V. Postfach 101222,
41544 Kaarst.
Wichtig:
Sie müssen bis spätestens 6. Juli 2016 eingegangen sein!
8. Welche Unterlagen werden ausgelegt?
Es handelt sich um Schriftdokumente und Karten, die das Vorhaben des
Flughafens Düsseldorf näher erläutern. Hierzu zählen auch Dokumente zur
sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Unterlagen dienen zur
Beschreibung des Verfahrens und ihrer Auswirkung unter anderem auf die
Umwelt.
9. Welche Anschrift hat die Bezirksregierung Düsseldorf?
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
Postfach 300 865
40408 Düsseldorf
oder
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
10. Welche Angaben sind bei einer schriftlichen Äußerung notwendig?
Ihre schriftlichen Äußerungen bzw. Einwendungen können nur berücksichtigt
werden, wenn Ihr vollständiger Vor- und Nachname, Ihre vollständige Anschrift
in lesbarer Form und Ihre Unterschrift enthalten und fristgerecht eingereicht
werden.
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11. Können Familien gemeinsam eine Einwendung verfassen?
Familien können grundsätzlich auch gemeinsam eine Einwendung verfassen.
In diesem Fall sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die
Einwendungen gelten sollten, leserlich anzugeben und von allen
unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen.
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
12. Erhalten Sie eine Eingangsbestätigung auf Ihrer Einwendungen?
Sie erhalten grundsätzlich keine Eingangsbestätigung für Ihre schriftliche
Stellungnahme.
13. Können Einwendungen per E-Mail erhoben werden?
Grundsätzlich können Einwendungen auch per E-Mail erhoben werden. Hierzu
ist es jedoch erforderlich, dass Sie eine qualifizierte elektronische Signatur
nach dem Signaturgesetz für Ihre E-Mail verwenden. Eine Einwendung mittels
einfacher E-Mail reicht nicht aus.
14. Gleichförmige Eingaben
Für Ihre Einwendungen werden auch auf vorformulierte Schriftstücke
zurückgegriffen werden, die z.B. der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ vorrätig
hält. Werden derartige Anträge und Eingaben aufgrund vielfältiger
gleichlautender Texte eingereicht bzw. unterschreiben mehr als 50 Personen
Unterschriftslisten, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn ein Vertreter
auf den Dokumenten benannt wird. Dies ist im Falle der Unterschriftslisten und
Postkarten, die „Kaarster gegen Fluglärm“ zur Verfügung stellen, der
Vorsitzende, Werner Kindsmüller. Dieser wird Ihre Rechte im weiteren
Verfahren wahrnehmen. Angabe von Namen und Anschrift bei den
vorformulierten Postkarten bzw. Unterschriftlisten müssen der Name und die
Anschrift des Unterzeichners unbedingt leserlich angegeben werden. Dies gilt
auch für Einwendungen von Familienmitgliedern.
15. Erörterungstermin
Am Tag der Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird es
einen Erörterungstermin geben. Zu diesem Eröterungstermin wird für den Fall,
dass gleichförmige Einwendungen von einer Vielzahl von Bürgern abgegeben
werden, der in den Unterlagen genannte Vertreter eingeladen werden. Dies ist
bei den Dokumenten von „Kaarster gegen Fluglärm“, der Vorsitzende, Werner
Kindsmüller.
Sofern individuelle Einwendungen abgegeben werden, werden die Einwender
gleichfalls zu dem später stattfindenden Erörterungstermin eingeladen
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werden. In diesem Verfahren kann man sich auch durch einen
Bevollmächtigten vertreten lassen.
16. Wer entscheidet über die Einwendungen?
Über die Einwendungen und sonstigen Stellungnahmen wird nach Abschluss
des Verfahrens das Ministeriums für Bauen, Wohnung, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entscheiden.
17. Entstehen durch die Einwendung Kosten für mich?
Nein. Es ist ihr Recht als Bürger der Stadt Kaarst gegen Planungsvorhaben
Einspruch einzulegen, wenn diese Ihre persönlichen Rechte beeinträchtigen.
Ihre Einwendung ist Teil eines Sammelverfahrens. Ihre Interessen werden
vom Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ wahrgenommen. Es entstehen
dadurch auch keinerlei Rechtsfolgen für Sie.
Stand: 30.04.2016
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