Fragen zum Planfeststellungsverfahren, zum Anhörungsverfahren und zu den Einwendungen 1. Was ist ein Anhörungsverfahren? Der Flughafen Düsseldorf GmbH hat bei dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses gestellt. Der Planfeststellungsbeschluss regelt den Rahmen, in dem der Flughafen Düsseldorf GmbH die Start- und Landebahnen benutzen darf. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist auch ein Anhörungsverfahren der betroffenen Bürger. 2. Wer kann sich an dem Anhörungsverfahren beteiligen? Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben des Düsseldorfer Flughafens berührt wird, kann für die Dauer eines Monats Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen und danach noch zwei Wochen lang Einwendungen erheben. 3. Wie lange dauert die Auslage der Antragsunterlagen? Die Antragsunterlagen werden einen Monat lang in der Stadt Kaarst ausgelegt werden. Es ist der Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis 22. Juni 2016. 4. Wie lange können Einwendungen erhoben werden? Nach der einmonatigen Auslage der Antragsunterlagen des Flughafens Düsseldorfs können die betroffenen Bürger noch zwei Wochen lang Einwendungen erheben. Die Frist endet am 6. Juli 2016 5. Was sind Einwendungen? Einwendungen sind Bedenken, die die Bürger gegen die Pläne des Flughafens vorbringen können. 6. Wie sind Einwendungen zu erheben? Einwendungen sind grundsätzlich schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. 1 7. Bei wem kann man Einwendungen vorbringen? Einwendungen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Kaarst vorgebracht werden. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V. stellt dafür Karten und Unterschriftenlisten zur Verfügung (Sie finden Sie unter: www.kagf.de) und leitet diese fristgerecht an die Bezirksregierung weiter. Sie können ihre Karten aber auch im Rathaus Kaarst, im Rathaus Büttgen oder bei den Infoständen des Vereins, jeden Samstag von 9-12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kaarst abgeben. Oder Sie senden Sie an Kaarster gegen Fluglärm e.V. Postfach 101222, 41544 Kaarst. Wichtig: Sie müssen bis spätestens 6. Juli 2016 eingegangen sein! 8. Welche Unterlagen werden ausgelegt? Es handelt sich um Schriftdokumente und Karten, die das Vorhaben des Flughafens Düsseldorf näher erläutern. Hierzu zählen auch Dokumente zur sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Unterlagen dienen zur Beschreibung des Verfahrens und ihrer Auswirkung unter anderem auf die Umwelt. 9. Welche Anschrift hat die Bezirksregierung Düsseldorf? Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 Postfach 300 865 40408 Düsseldorf oder Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf 10. Welche Angaben sind bei einer schriftlichen Äußerung notwendig? Ihre schriftlichen Äußerungen bzw. Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn Ihr vollständiger Vor- und Nachname, Ihre vollständige Anschrift in lesbarer Form und Ihre Unterschrift enthalten und fristgerecht eingereicht werden. 2 11. Können Familien gemeinsam eine Einwendung verfassen? Familien können grundsätzlich auch gemeinsam eine Einwendung verfassen. In diesem Fall sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendungen gelten sollten, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. 12. Erhalten Sie eine Eingangsbestätigung auf Ihrer Einwendungen? Sie erhalten grundsätzlich keine Eingangsbestätigung für Ihre schriftliche Stellungnahme. 13. Können Einwendungen per E-Mail erhoben werden? Grundsätzlich können Einwendungen auch per E-Mail erhoben werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass Sie eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz für Ihre E-Mail verwenden. Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail reicht nicht aus. 14. Gleichförmige Eingaben Für Ihre Einwendungen werden auch auf vorformulierte Schriftstücke zurückgegriffen werden, die z.B. der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ vorrätig hält. Werden derartige Anträge und Eingaben aufgrund vielfältiger gleichlautender Texte eingereicht bzw. unterschreiben mehr als 50 Personen Unterschriftslisten, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn ein Vertreter auf den Dokumenten benannt wird. Dies ist im Falle der Unterschriftslisten und Postkarten, die „Kaarster gegen Fluglärm“ zur Verfügung stellen, der Vorsitzende, Werner Kindsmüller. Dieser wird Ihre Rechte im weiteren Verfahren wahrnehmen. Angabe von Namen und Anschrift bei den vorformulierten Postkarten bzw. Unterschriftlisten müssen der Name und die Anschrift des Unterzeichners unbedingt leserlich angegeben werden. Dies gilt auch für Einwendungen von Familienmitgliedern. 15. Erörterungstermin Am Tag der Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird es einen Erörterungstermin geben. Zu diesem Eröterungstermin wird für den Fall, dass gleichförmige Einwendungen von einer Vielzahl von Bürgern abgegeben werden, der in den Unterlagen genannte Vertreter eingeladen werden. Dies ist bei den Dokumenten von „Kaarster gegen Fluglärm“, der Vorsitzende, Werner Kindsmüller. Sofern individuelle Einwendungen abgegeben werden, werden die Einwender gleichfalls zu dem später stattfindenden Erörterungstermin eingeladen 3 werden. In diesem Verfahren kann man sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 16. Wer entscheidet über die Einwendungen? Über die Einwendungen und sonstigen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfahrens das Ministeriums für Bauen, Wohnung, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entscheiden. 17. Entstehen durch die Einwendung Kosten für mich? Nein. Es ist ihr Recht als Bürger der Stadt Kaarst gegen Planungsvorhaben Einspruch einzulegen, wenn diese Ihre persönlichen Rechte beeinträchtigen. Ihre Einwendung ist Teil eines Sammelverfahrens. Ihre Interessen werden vom Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ wahrgenommen. Es entstehen dadurch auch keinerlei Rechtsfolgen für Sie. Stand: 30.04.2016 4
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