vlbs-aktuell - vlbs Rheinland

vlbs-aktuell
Organ des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer
an berufsbildenden Schulen (vlbs) im DBB
Jahrgang 37
April 2015
Nr. 4
Bezirksverband Koblenz: Aktuelles zum Versorgungsrecht
Beamtenpension für Lehrkräfte des Landes Rheinland-Pfalz
(Andreas Hoffmann) Der Vorsitzende des Bezirksverbandes Koblenz,
Willi Detemple (r.), freute sich über
die zahlreiche Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen an der Veranstaltung zum Thema Versorgungsrecht mit Referent Gerhard Peifer
(l.), die am 5. März an der JuliusWegeler-Schule in Koblenz stattfand.
Willi Detemple war es zum wiederholten Male gelungen, mit Gerhard Peifer
einen äußerst kompetenten Referenten
zu gewinnen, der einen Einblick in die
Grundlagen des aktuellen Versorgungsrechtes gab.
Gerhard Peifer ist im Philologenverband zuständig für Beamtenrecht und
Besoldung. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Bezirkspersonalrates
Gymnasien bei der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD)
Trier.
Zum zweiten Mal fand diese Veranstaltung zum Versorgungsrecht nun
in der Julius-Wegeler-Schule in Koblenz statt. In vlbs-aktuell 8-2012
wurde bereits ausführlich über die
Grundlagen des Versorgungsrechtes
für Beamtinnen und Beamte berichtet. Der entsprechende Artikel ist
abrufbar unter www.vlbs.org – vlbs
aktuell – Archiv. Weiterführende
Information finden Sie außerdem auf
der Homepage des vlbs Bezirksverbandes Koblenz (http://www.vlbsbvko.de/).
Zu Beginn der Veranstaltung hob
Gerhard Peifer hervor, dass die
Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand entscheidend
sei. Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Pensionsanspruch nur
die Verbeamtung auf Lebenszeit und
die Ableistung einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren.
Zu dieser Mindestdienstzeit gehören
die Zeit im Beamtenverhältnis inklusive Referendariat sowie Wehr- /
Ersatzdienst und vorausgegangene
Angestelltenzeiten als hauptberufliche Lehrkraft im öffentlichen
Dienst. Das Landesbeamtenversor-
Pensionsaltersgrenze – dbb kämpft um Verbesserungen
(hk) Der dbb hat eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben und den vorliegenden Entwurf abgelehnt.
Die Bildungsgewerkschaften im dbb rheinland-pfalz, der Philologenverband
(PhV), der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen
(vlbs), der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (vlw), der
Verband Reale Bildung (VRB) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE)
haben eine gemeinsame Position erarbeitet, deren Tenor der Stellungnahme des
vlbs (vgl. vlbs-aktuell, 3-2015, Titelseite) entspricht. Die Verbände kämpfen also
noch um Verbesserungen, vlbs-aktuell wird weiterhin informieren.
gungsgesetz (LBeamtVG), das am
01.07.2013 in Kraft getreten ist, sieht
Änderungen vor, von denen sich einige
auch auf den Bereich der „ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten“ beziehen.
So wird die Zeit einer Fachschulausbildung einschließlich Prüfungszeit bis
zu 1.095 Tage und die Zeit einer
Hochschulausbildung einschließlich
Prüfungszeit bis zu 855 Tagen anerkannt. Die Anerkennung erfolgt
allerdings nur auf Antrag.
Wesentliche Neuerungen ergeben sich
durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher
Vorschriften. Das Ruhegehalt kann
sich durch Versorgungsabschläge vermindern (siehe Infokasten S. 18). Die
Minderung gilt dann für die gesamte
Zeit des Ruhestands. Versorgungsabschläge werden abgezogen, wenn die
Beamtin / der Beamte vorzeitig aus
dem Dienst ausscheidet. Der VersorIn dieser Ausgabe:
BV Koblenz: Aktuelles zum Versorgungsrecht – Beamtenpension für
Lehrkräfte des Landes RheinlandPfalz
Titelseite und Seite 18
Pensionsaltersgrenze – dbb kämpft
um Verbesserungen
Titelseite
Infokasten: Versorgungsabschläge
Seite 18
Gespräch des vlbs mit dem Arbeitskreis Bildungspolitik der SPDLandtags-fraktion
Seite 18 bis 20
IN KÜRZE
Seite 21
BV Trier: Veranstaltung zum Berufsvorbereitungsjahr
Seite 21 und 22
OV Wissen: Neuer Vorsitzender bei
den Vorstandswahlen
Seite 22
Altersdiskriminierende Bezahlung –
Urteilsbegründungen liegen vor
Seite 22