vlbs-aktuell Organ des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen (vlbs) im DBB Jahrgang 37 April 2015 Nr. 4 Bezirksverband Koblenz: Aktuelles zum Versorgungsrecht Beamtenpension für Lehrkräfte des Landes Rheinland-Pfalz (Andreas Hoffmann) Der Vorsitzende des Bezirksverbandes Koblenz, Willi Detemple (r.), freute sich über die zahlreiche Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen an der Veranstaltung zum Thema Versorgungsrecht mit Referent Gerhard Peifer (l.), die am 5. März an der JuliusWegeler-Schule in Koblenz stattfand. Willi Detemple war es zum wiederholten Male gelungen, mit Gerhard Peifer einen äußerst kompetenten Referenten zu gewinnen, der einen Einblick in die Grundlagen des aktuellen Versorgungsrechtes gab. Gerhard Peifer ist im Philologenverband zuständig für Beamtenrecht und Besoldung. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Bezirkspersonalrates Gymnasien bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Zum zweiten Mal fand diese Veranstaltung zum Versorgungsrecht nun in der Julius-Wegeler-Schule in Koblenz statt. In vlbs-aktuell 8-2012 wurde bereits ausführlich über die Grundlagen des Versorgungsrechtes für Beamtinnen und Beamte berichtet. Der entsprechende Artikel ist abrufbar unter www.vlbs.org – vlbs aktuell – Archiv. Weiterführende Information finden Sie außerdem auf der Homepage des vlbs Bezirksverbandes Koblenz (http://www.vlbsbvko.de/). Zu Beginn der Veranstaltung hob Gerhard Peifer hervor, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand entscheidend sei. Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Pensionsanspruch nur die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Ableistung einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren. Zu dieser Mindestdienstzeit gehören die Zeit im Beamtenverhältnis inklusive Referendariat sowie Wehr- / Ersatzdienst und vorausgegangene Angestelltenzeiten als hauptberufliche Lehrkraft im öffentlichen Dienst. Das Landesbeamtenversor- Pensionsaltersgrenze – dbb kämpft um Verbesserungen (hk) Der dbb hat eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben und den vorliegenden Entwurf abgelehnt. Die Bildungsgewerkschaften im dbb rheinland-pfalz, der Philologenverband (PhV), der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen (vlbs), der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (vlw), der Verband Reale Bildung (VRB) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben eine gemeinsame Position erarbeitet, deren Tenor der Stellungnahme des vlbs (vgl. vlbs-aktuell, 3-2015, Titelseite) entspricht. Die Verbände kämpfen also noch um Verbesserungen, vlbs-aktuell wird weiterhin informieren. gungsgesetz (LBeamtVG), das am 01.07.2013 in Kraft getreten ist, sieht Änderungen vor, von denen sich einige auch auf den Bereich der „ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten“ beziehen. So wird die Zeit einer Fachschulausbildung einschließlich Prüfungszeit bis zu 1.095 Tage und die Zeit einer Hochschulausbildung einschließlich Prüfungszeit bis zu 855 Tagen anerkannt. Die Anerkennung erfolgt allerdings nur auf Antrag. Wesentliche Neuerungen ergeben sich durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Das Ruhegehalt kann sich durch Versorgungsabschläge vermindern (siehe Infokasten S. 18). Die Minderung gilt dann für die gesamte Zeit des Ruhestands. Versorgungsabschläge werden abgezogen, wenn die Beamtin / der Beamte vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet. Der VersorIn dieser Ausgabe: BV Koblenz: Aktuelles zum Versorgungsrecht – Beamtenpension für Lehrkräfte des Landes RheinlandPfalz Titelseite und Seite 18 Pensionsaltersgrenze – dbb kämpft um Verbesserungen Titelseite Infokasten: Versorgungsabschläge Seite 18 Gespräch des vlbs mit dem Arbeitskreis Bildungspolitik der SPDLandtags-fraktion Seite 18 bis 20 IN KÜRZE Seite 21 BV Trier: Veranstaltung zum Berufsvorbereitungsjahr Seite 21 und 22 OV Wissen: Neuer Vorsitzender bei den Vorstandswahlen Seite 22 Altersdiskriminierende Bezahlung – Urteilsbegründungen liegen vor Seite 22
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