Finanzielle Krisen vermeiden! Aus der Praxis: Die

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Finanzielle Krisen vermeiden!
Aus der Praxis: Die häufigsten Fehler!
Der Kunsthändler und Mäzen Alfred Flechtheim (1887-1937) hatte gute Beziehungen zu Bankiers. Oft kamen Theaterleute zu Flechtheim, um über Empfehlungen an dringend benötigtes
Geld zu kommen. So klagte auch der Theaterinhaber Edmund Reinhardt in einem Termin:
„Wenn Sie wüssten Flechtheim, was es bedeutet, vier Theater am Leben zu erhalten! Jeden
Tag, wenn ich aufstehe, muss ich 20.000 Mark auf den Tisch blättern.“ Flechtheim darauf:
„Dann bleiben Sie doch im Bett!“
Was lehrt uns diese kleine Anekdote:
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Unternehmertum ist meist ein ständiger Kampf.
Das Kostenrad dreht sich immer weiter.
Liquiditätsengpässe kennt fast jeder Unternehmer, der eine mehr, der andere weniger ausgeprägt.
Auf Hilfe in Form von Liquidität von außen sollte man sich nicht verlassen.
Finanzieller Druck lähmt statt die Motivation zu fördern.
Wir wollen heute einen Überblick darüber geben, welche konkreten Maßnahmen oder Entscheidungen nach unserer Erfahrung häufig Krisen auslösten.
Unkenntnis über das eigene verfügbare Einkommen
Früher war alles besser, viel besser!
Ließ man sich in den 70er Jahren als Arzt oder Zahnarzt nieder, war die Situation vielleicht noch
eine andere.
Aber insbesondere ein Verständnisproblem gab es damals wie heute, und zwar nicht nur bei
Patienten, sondern selbst in der Presse und bei den betroffenen Ärzten und Zahnärzten (und
anderen Unternehmern): Die „Verwischung“ der Unterschiede zwischen Umsatz, Gewinn, Einkommen und verfügbarem Einkommen.
Und weil die Unterschiede zwischen den einzelnen Begriffen oft einfach nicht klar erklärt sind,
gibt es auch heute viele Unternehmer, die das Geld ausgeben, das sich auf dem Konto befindet. „Was auf dem Konto ist, gehört mir“.
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Die Entnahmen verlaufen völlig unkontrolliert, man weiß nicht wo das Geld bleibt und am Ende
schimpft man auf das Finanzamt, weil man es nicht geschafft hat, Steuerrücklagen zu bilden.
Und auf die Bank schimpft man, wenn sie keine Lust mehr hat, die dritte Steuerfinanzierung
auch noch zu genehmigen.
Kaum ein Freiberufler kann sagen, wie viel Geld er monatlich oder jährlich zur Bestreitung seiner Lebenshaltung zur Verfügung hat.
In der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), die Sie regelmäßig von uns nach Auswertung der von Ihnen eingereichten Belege erhalten, wird dieses „verfügbare Einkommen“ ermittelt nach dem folgenden Schema:
+
=
Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
Gewinn
+
=
Abschreibungen
Darlehenstilgung
Liquidität Praxis
20.000 EUR
-20.000 EUR
-
Private Versicherungen
Steuern
Private Finanzierung (z.B. Auto, Haus)
-30.000 EUR
-25.000 EUR
-15.000 EUR
=
Verfügbares Einkommen
200.000 EUR
-100.000 EUR
100.000 EUR
30.000 EUR
Sofern die Versicherungen, Steuern und Hausfinanzierung nicht vom Praxiskonto gezahlt werden, sollte hierfür ein eigenes Konto eingerichtet werden, auf welches ein monatlicher Betrag in
Höhe von 7.500 EUR vom Praxiskonto überwiesen wird.
Wenn Sie ein reines „Privatkonto“ eingerichtet haben, sollte ein Dauerauftrag in Höhe von maximal 2.500 eingerichtet werden.
Und ganz wichtig: Das Wissen über die Höhe Ihres verfügbaren Einkommens reicht nicht! Sie
müssen im Anschluss auch Finanzdisziplin üben!
Wenn Sie also die Darlehenstilgung nur einmal im Jahr leisten und – aus welchen Gründen
auch immer – im laufenden Jahr Steuervorauszahlungen nur in Höhe von 10.000 EUR leisten
müssen: Sie dürfen auf das auf dem Konto sichtbare Guthaben nicht zugreifen!
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Unkenntnis über das mittelfristig verfügbare Einkommen
Wenn Sie heute Ihr verfügbares Einkommen ausrechnen, kann dieses im nächsten Jahr –
auch bei gleichen Umsätzen und Praxiskosten – ganz anders aussehen.
Sie haben beispielsweise im Rahmen der Praxisgründung Investitionen in Höhe von 250.000
EUR vorgenommen. Diese Ausgaben sind nicht sofort absetzbar, sondern im Rahmen der sog.
„Abschreibungen“ von jährlich z.B. 50.000 EUR. In diesem Zusammenhang haben Sie ein Darlehen von 250.000 EUR aufgenommen, welches Sie über einen Zeitraum von 12 Jahren mit
jährlich 25.000 EUR nach 2 tilgungsfreien Jahren tilgen.
Ihre Berechnung in den Jahren 1,3, 6, 13 sieht dann also möglicherweise wie folgt aus:
Jahr 1
200.000 EUR
-130.000 EUR
70.000 EUR
Jahr 3
200.000 EUR
-130.000 EUR
70.000 EUR
Jahr 6
200.000 EUR
-80.000 EUR
120.000 EUR
Jahr 13
200.000 EUR
-80.000 EUR
120.000 EUR
Abschreibungen
Darlehenstilgung
Liquidität Praxis
50.000 EUR
0 EUR
120.000 EUR
50.000 EUR
-25.000 EUR
95.000 EUR
0 EUR
-25.000 EUR
95.000 EUR
0 EUR
0 EUR
120.000 EUR
-
Private Versicherungen
Steuern
Private Finanzierung
(z.B. Auto, Haus)
-30.000 EUR
-11.000 EUR
-30.000 EUR
-11.000 EUR
-30.000 EUR
-35.000 EUR
-30.000 EUR
-35.000 EUR
-15.000 EUR
-15.000 EUR
-15.000 EUR
-15.000 EUR
=
Verfügbares Einkommen
64.000 EUR
39.000 EUR
15.000 EUR
40.000 EUR
+
=
Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
Gewinn
+
=
Obwohl doch eigentlich die „Rahmenbedingungen“ gleich sind, errechnen sich krasse Unterschiede bei der Höhe des verfügbaren Einkommens.
Die Berechnungen sind nicht einfach. Sprechen Sie mit uns! Wir erarbeiten mit Ihnen eine
Mehrjahresplanung!
Jedenfalls gilt: Gewöhnen Sie sich an das niedrigste verfügbare Einkommen im Planungszeitraum!
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Unkenntnis über das notwendige Vermögen nach Renteneintritt
Möglicherweise kennen Sie schon Ihr verfügbares Einkommen aus einer Mehrjahresplanung.
Alles klingt gut!
Sie haben dauerhaft 10.000 EUR netto zur Verfügung und damit lebt es sich gut. Sie können
sogar 500 EUR im Monat sparen.
Aber: Wie sieht die entsprechende Rechnung während der Rentenzeit aus?
Nun sollte Ihnen klar sein, dass Sie aus Ihrem Versorgungswerk vielleicht nur eine Nettorente
von 2.000 oder 3.000 EUR beziehen werden. Nettorente heißt Rente abzüglich Steuern.
Wir haben bei unserem letzten Stammtisch das Thema Renten ausführlich besprochen. Nochmal kurz:
Wenn Sie ab dem Jahr 2020 Rente beziehen, müssen Sie einen Anteil von 80% hiervon versteuern. Wichtig ist immer der Rentenbeginn. Der steuerpflichtige Anteil bleibt ab diesem Jahr
für den Rentenbezieher gleich. Wenn Sie im Jahr 2030 Ihren Rentenbeginn haben, sind 90%
der Rente steuerpflichtig, bei einem Rentenbeginn ab 2040 sind es 100%.
Also: Bei Rentenbeginn in 2020 beträgt Ihre Rente beispielsweise monatlich 3.000 EUR, also
jährlich 36.000 EUR. Steuerpflichtig sind hiervon 80%, das sind 28.800 EUR. Wenn Sie verheiratet und in der Kirche sind, müssen Sie mit ca. 2.000 EUR Steuern rechnen. Daraus errechnen
wir eine monatliche Nettorente von 2.833 EUR.
Aber:
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Das schuldenfreie Eigenheim soll meistens auch in der Rentenphase weiter bewohnt werden. Alleine die Nebenkosten betragen schon 800 EUR monatlich!
Was ist mit der Krankenversicherung, um nur die voraussichtlich teuerste Versicherung anzusprechen?
Und, und, und.
Schon wird es wieder dünn. Frühzeitig müssen Sie sich deshalb über diese Lücke Gedanken
machen, je früher desto besser. Das ist wichtig!
Wie viel genau Sie benötigen und wie viel Sie dafür monatlich sparen müssen, rechnen wir
Ihnen gerne im Rahmen unseres Altersvorsorgechecks aus.
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Rücklagen für Unvorhergesehenes
Sie wissen also vielleicht jetzt schon, wie viel Sie jetzt und in Zukunft ausgeben dürfen – wenn
alles so bleibt wie geplant.
Für den privaten Kapitalanleger empfiehlt jeder vernünftige Berater: „Bevor Sie über die Geldanlage in Gold, Aktien oder Ähnliches nachdenken, Sie sollten jedenfalls 2 Monatsgehälter als
Barreserve vorhalten“.
Rücklagen für Unvorhergesehenes müssen sein.
Nicht gemeint ist damit die Rücklage für die kaputte Waschmaschine oder das kaputte Auto.
Aber Sie müssen für finanzielle „Sonderbelastungen“ vorsorgen, als da beispielsweise sind
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Studium der Kinder
Schwere Krankheitsfälle in der Familie
Alterspflege der Eltern
Das Eigenheim
Die meisten Deutschen betrachten ein eigenes Häuschen als die beste Form der Altersvorsorge. Sicher ist: Das mietfreie Wohnen im Alter sorgt für eine beträchtliche Entlastung des Rentenkontos. Aber das schöne Eigenheim ist nicht zwangsläufig die beste Art der Vorsorge.
Kein Investment wird in Deutschland so wenig kritisch hinterfragt wie die eigene Immobilie.
Insbesondere heute bei einerseits permanent steigenden Immobilienpreisen und andererseits
extrem niedrigen Zinsen muss aber genau gerechnet werden.
Viele Berechnungen zeigen, dass Mieten und die gewinnbringende Anlage der Ersparnis die
bessere Lösung sein kann.
Aber in der Praxis geht die Rechnung fast nie auf. Warum?
Wer für das Eigenheim Bankdarlehen aufnimmt, ist gezwungen, diese monatlich zu tilgen. Ohne
dieses „Zwangssparen“ neigt der Mensch dazu, das am Ende eines Jahres vielleicht „freiwillig“
gesparte Geld für ein Auto oder eine tolle Urlaubsreise abzuheben.
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Erfahrungsgemäß verzichtet der Immobilieneigentümer (zwangsweise) auf Konsum oder die Urlaubsreise. Eigenheimbesitzer haben bei Eintritt ins Rentenalter acht- bis zehnmal soviel Vermögen wie Mieterhaushalte.
Was kann trotzdem an der Entscheidung für das Eigenheim falsch sein?
In unserer Kanzlei haben wir in den letzten Jahren als Insolvenzgrund Nr. 1 die zu teure Immobilie gesehen.
Der Unternehmer verliebt sich in eine Immobilie (+ ggf. Ferienhaus). Die Bank gibt ihm auch
das Geld dafür und er entschließt sich, an Kredit alles zu nehmen was die Bank darstellen
kann.
Nach dem erfüllten Immobilientraum folgt vielleicht der Kindertraum. Die Prioritäten verschieben
sich. Die Umsätze geben ein wenig nach und oft nimmt das Unheil seinen Lauf.
Der Kontokorrentkredit wird voll ausgeschöpft und dann umgeschuldet. Dies wiederholt sich. Irgendwann schuldet die Bank nicht mehr um.
Der Steuerberater wird gebeten, die Steuervorauszahlungen herabsetzen zu lassen, was dann
oft auch trickreich gelingt. Aber irgendwann kommt die Steuernachzahlung. Und dann?
In vielen Beispielen konnten wir unseren Mandanten vorrechnen, dass sie sich die Immobilie
nicht mehr leisten können, ein Verkauf aber häufig alle finanziellen Sorgen lösen kann.
Ich habe es in jetzt 11 Jahren in unserer Kanzlei nicht erlebt, dass auch nur ein Mandant unserem Rat gefolgt wäre. Dies ist emotional auch durchaus nachvollziehbar. Wer reißt sich selbst
und seine Kinder schon gerne aus dem sozialen Umfeld. Was sollen darüber hinaus die Nachbarn denken?
Wenn dann nicht zufällig eine Erbschaft daher kam, folgte entweder die Insolvenz oder ein
Wechsel des Steuerberaters (und anschließende Insolvenz).
Daher unsere Bitte: Rechnen Sie mit uns gemeinsam, welches Haus Sie sich leisten können.
Nehmen Sie davon noch Sicherheitsabschläge! Und dann das Wichtigste und sicherlich
Schwierigste: Halten Sie sich daran! Der Architekt muss wissen: Bis hierher und nicht weiter! Er
ist der Letzte, der an niedrigen Kosten interessiert ist!
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Ehescheidung
Meist wird bei Eheschließung kein Ehevertrag geschlossen. Dann lebt man im gesetzlichen Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft.
Lassen Sie sich nichts erzählen und sich zu einer vertraglichen Gütertrennung „überreden“. Der
gesetzliche Güterstand ist ein Güterstand der Gütertrennung. Es wird also unterschieden zwischen „mein“ und „dein“. Aber: Eine evtl. während der Ehezeit entstandene Vermögensmehrung
muss bei einer Trennung ausgeglichen werden.
Ein Beispiel:
A und B heiraten. Beide haben kein Vermögen. Nach 20 Jahren ist die Ehe am Ende, A ist Eigentümer einer Praxis und einer Immobilie. B ist nach wie vor vermögenslos.
Nun muss das Endvermögen von A ermittelt werden. In Höhe der Hälfte hat B einen Geldanspruch gegenüber A.
Die Immobilie wird von einem Gutachter bewertet mit 400.000 EUR. Und die Praxis? Der Wert
eines Unternehmens setzt sich zusammen aus dem Sachwert (Maschinen, PKW etc.) und dem
ideellen Wert. Und gerade über die Höhe des ideellen Wertes kann man lange streiten. Spannweiten von 100.00 EUR bis 500.000 EUR sind keine Seltenheit.
Nehmen wir an, dass dem vermögenslosen Ehegatten 500.000 EUR Zugewinn zugesprochen
werden, dann stellt sich die Frage, ob man diesen Betrag finanziert bekommt. Und wenn man
die Finanzierung zuwege bringt: Wie soll man die Raten dafür bezahlen, zumal, wenn die Situation gegen Ende der beruflichen Aktivität eintritt? Da braucht man sich keine Gedanken mehr
darüber zu machen, dass die Zinsen für ein solches Darlehen steuerlich nicht absetzbar sind.
Und was ist mit den Anwaltskosten, und mit evtl. Unterhaltszahlungen?
Wenn es noch so unromantisch ist, vielleicht kann man sich in guten Zeiten ja doch auf einen
sinnvollen Ehevertrag einigen. Als sinnvoll betrachten wir die Vereinbarung eines sog. „modifizierten Zugewinnausgleichs“. Bei einer solchen Vereinbarung wird der Zugewinn nicht generell
ausgeschlossen, aber bei der Berechnung wird der ideelle Unternehmenswert, welcher der
„Knackpunkt“ ist, unberücksichtigt gelassen.
Ansonsten gilt das oben Gesagte. Hat man in den letzten 20 Jahren Rücklagen gebildet, übersteht man auch diese Katastrophe eher.
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Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Gemeinschaftspraxen werden mit großem Enthusiasmus und vielen Visionen gegründet, dabei
ist das eigentlich nichts anderes als eine Eheschließung. Deshalb: „Drum prüfe wer sich ewig
bindet.“
Man macht sich Gedanken über Gewinnverteilung, Stimmrechte und vieles mehr.
Wichtiger wäre es häufig, vor Aufnahme eines Partners, ggf. mit Hilfe eines Coaches/Mediators,
eine Strategie zur Unternehmensführung zu entwickeln, in welcher die Vermeidung von Konflikten zwischen den Gesellschaftern im Mittelpunkt steht. Die Investition lohnt sich meist!
Eins ist sicher: Läuft es einmal nicht rund im Unternehmen, trägt die Schuld daran immer der
andere. Eben: Genau wie in der Ehe.
Die Auswirkungen eines Streits zwischen Gesellschaftern sind häufig verheerend.
Die Mitarbeiter werden in den Streit einbezogen und laufen schließlich weg. Gerne kämpfen
auch die Ehegatten der Gesellschafter mit.
Anwälte erstellen einstweilige Verfügungen, die Unternehmen werden zerschlagen, etc.
So muss es nicht ausgehen, die Fälle haben wir aber zu häufig erlebt.
Eins ist klar: Konflikte wird es in einer Gemeinschaftspraxis fast immer geben. Wichtig ist jedoch
ein professioneller Umgang damit. Denken Sie darüber nach, solche Konflikte moderiert anzugehen.
In diesem Zusammenhang nochmals der Rückblick auf den Zugewinnausgleich: Dieser Anspruch des einen Ehegatten ist ein Bargeldanspruch. Wenn der Zahlungspflichtige nicht zahlen
kann, so kann der Berechtigte in das Unternehmen vollstrecken. Um diese ggf. verheerenden
Folgen zu vermeiden, empfehlen wir die gesellschaftsvertragliche Verpflichtung der Partner, mit
dem Ehegatten den modifizierten Zugewinnausgleich zu vereinbaren.
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Kapitalanlagen
„Palmöl: 9% sichere Rendite, 10 Jahre Laufzeit, Auszahlung ab dem ersten Jahr!“
Verlockend? Klingt so.
Stellen Sie sich bitte immer zunächst die Frage:
Warum will man Ihnen von einem solch geschmackvollen Kuchen etwas abgeben? Wenn das
alles so toll ist, dann würde der Anbieter dies doch nie verraten, sondern selbst den Profit machen, oder?
Je bunter das Angebot, desto höher die Kosten im Produkt.
Unsere Erfahrung: Von bunten angebotenen Kapitalanlagen finden Sie vielleicht eine von zehn,
die sich im Nachhinein als sinnvoll herausgestellt hat. Die anderen haben entweder Geld verbrannt oder eine magere Rendite gebracht.
Lassen Sie die Finger von Kapitalanlagen, die nur einem kleinen – exklusiven – Anlegerkreis
angeboten werden.
Lebensversicherungen
Mandanten bekommen von uns den Jahresabschluss und die Steuerübersicht und sind erstaunt. „Wo soll denn das ganze Geld geblieben sein, was ich angeblich verdient habe?“
Häufig verschwindet viel Liquidität in einer Vielzahl von unflexiblen Versicherungsprodukten.
Der Abschluss einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung kann ja durchaus mal sinnvoll
sein, u.a. auch im Sinne des im Zusammenhang mit dem Eigenheim angesprochenen
„Zwangssparens“.
In unserem extremsten Fall hatte aber ein Zahnarzt 18 (!!) Lebensversicherungen abgeschlossen!
Die Beiträge für diese Lebensversicherung werden dann häufig aus dem in Anspruch genommenen Kontokorrentkredit bezahlt.
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Man zahlt also 8% (im günstigen Falle) steuerlich nicht abzugsfähige Zinsen um 2% (ebenfalls
im günstigen Fall) Nettorendite zu erwirtschaften.
Vermögensaufbau ist wichtig, solange man sich die Sparbeiträge leisten kann.
Eine Lebensplanung, nach welcher Sie sich dreißig Jahre kasteien, um anschließend Millionär
zu werden, ist sicherlich niemals sinnvoll.
Todesfall
Der Todesfall des Praxisinhabers stürzt viele Familien häufig in große finanzielle Schwierigkeiten. Zwar sind die Praxiskredite über Lebensversicherungen abgesichert aber was geschieht
mit der Praxis selbst?
Was ist die Praxis im Falle des Todes des Praxisinhabers noch wert? Man kann zusehen, wie
sich der Praxiswert stündlich verflüchtigt. Die Praxis muss unverzüglich verkauft werden.
Genauso bedacht werden sollten die finanziellen Folgen, die sich bei Ableben des nicht als Unternehmer tätigen Ehegatten auftun.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Bewältigung des persönlichen Verlustes natürlich die Abwicklung solcher Tätigkeiten behindert. Allein das kann mit erheblichen finanziellen Einbußen
einhergehen.
Sichern Sie sich und Ihre Familie deshalb (gegenseitig!) ausreichend mit Risikolebensversicherungen ab. Diese Versicherungen sind für vergleichsweise kleines Geld zu haben.
Berufsunfähigkeit
Ich bin nie krank und kann auch noch mit dem Kopf unter dem Arm arbeiten.
Wir haben schwere Erkrankungen im Mandantenkreis erlebt, niemand hatte vorher damit gerechnet, wer tut das auch schon.
Berufsunfähigkeits-, Praxisausfall- und Krankentagegeldversicherungen sind vergleichsweise
teuer. Sie sichern aber ein existentielles Risiko ab. Zumindest die Kosten für einen Praxisvertreter sollten Sie unseres Erachtens versichert haben.
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Unternehmerische Defizite in der Praxisführung
Insolvenzen aufgrund geringer Praxisgewinne sind bislang relativ selten gewesen in unserer
Kanzlei, sofern man sich an die o.g. Spielregeln gehalten hat.
In den allermeisten Fällen kann in der Selbständigkeit ein Gewinn erwirtschaftet werden, der
zumindest das bisherige Anstellungsgehalt erreicht.
Schafft man nicht aus eigener Kraft die Ergebnisse der Praxis zu verbessern, muss in Hilfe von
außen investiert werden, also in eine Unternehmensberatung.
Sprechen Sie uns an. Wir arbeiten mit Spezialisten für die Praxisführung zusammen, die Ihnen
helfen können!