Wer darf was – und wo? - Steuerkanzlei München Dr. Arlt & Wendl

Immobilienerwerb in Österreich
Wer darf was – und wo?
So mancher liebäugelt mit einem Haus oder einer Wohnung in Austria. Doch zu
welchen Bedingungen können Deutsche in Österreich überhaupt Immobilien kaufen?
Ö
sterreich ist seit vielen Jahren
auch für Deutsche ein beliebter
Ort, um eine Immobilie zu erwerben. So haben derzeit bereits über
200.000 Deutsche ihren Haupt- oder
Zweitwohnsitz nach Österreich verlagert.
Dabei müssen beim Kauf einer Immobilie
zulässig (Ausnahme: landwirtschaftliche
Immobilien). Dabei erfolgt der Erwerb
nach österreichischem Recht, die Anwendung einer anderen Rechtsordnung ist
nicht möglich. In einem zweistufigen Verfahren wird zunächst das Verpflichtungsgeschäft („Titel“) geschlossen (zum Bei-
WIDMUNG Die entscheidende Frage vor dem Kauf lautet:
Wird die Immobilie als Freizeit- oder Hauptwohnsitz genutzt?
in Österreich – neben steuerlichen Fragen – zunächst primär rechtliche Gesichtspunkte beachtet werden.
In Österreich als EU-Mitgliedsland ist
für Deutsche als EU-Bürger der Kauf einer
Immobilie grundsätzlich uneingeschränkt
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spiel durch den Abschluss eines Kauf- oder
Schenkungsvertrags), anschließend erfolgt der Eigentumserwerb („Modus“)
durch die Eintragung ins Grundbuch.
Letzteres ist in Österreich von großer
Bedeutung, da der Käufer hierdurch vor
gutgläubigem Erwerb oder vor Belastungen durch Dritte geschützt wird. Um als
Eigentümer ins Grundbuch eingetragen
zu werden, wird einerseits eine grundbuchfähige Urkunde benötigt. Auf dieser
müssen die Unterschriften der Vertragsparteien von einem Gericht oder einem
Notar beglaubigt werden (ein notarieller
Kaufvertrag „per se“ ist nicht erforderlich,
kann aber sinnvoll sein).
Weiterhin muss der Käufer verschiedene Erklärungen abgeben. So muss er bei
einem Baugrundstück erklären, dass er
plant, dieses zeitnah zu bebauen. Wenn
die Immobilie bereits bebaut ist, muss eine
Erklärung abgegeben werden, dass der
Erwerber das Objekt nicht als Ferienwohnung nutzen will. Im Gegensatz zu Österreichern sind für EU-Bürger darüber hi-
RECHT I ÖSTERREICH
naus in Abhängigkeit von der jeweiligen
Region verschiedene Genehmigungen beziehungsweise Bescheide unterschiedlicher Behörden erforderlich. Die Eintragung ins Grundbuch und somit der Kauf
der Immobilie ist daher erst dann vollzogen, wenn diese vorliegen.
Problematisch ist dabei die Frage, wie
die Immobilie vom Käufer selbst oder von
einem möglichen Mieter genutzt werden
darf. Unproblematisch ist der Fall, wenn
das Objekt vom Eigentümer oder Mieter
als Hauptwohnsitz genutzt wird. Schwieriger ist es, wenn die Immobilie als Zweitbzw. Ferienwohnsitz dienen soll. In die-
hohen Anteil an Freizeitwohnsitzen, weshalb hier die Anzahl neuer, behördlich genehmigter Freizeitwohnsitze grundsätzlich
limitiert wird. Neben bereits genehmigten
Freizeitwohnsitzen dürfen neue Freizeitwohnsitze nur noch in bestimmten Ausnahmefällen geschaffen werden, was unter
Umständen mit hohen bürokratischen
Hindernissen verbunden ist. Dies kann
dazu führen, dass sich der Kauf von Immobilieneigentum für deutsche Interessenten über Jahre erstreckt. Dabei werden
von den zuständigen Behörden teilweise
Details beanstandet, die die Bewilligung
unangemessen behindern können.
wohnsitz vorliegt oder nicht, ist die Frage,
ob sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen am entsprechenden Ort befindet.
Dabei kann die Einhaltung der Nutzung
einer Immobilie als Hauptwohnsitz von
der zuständigen Behörde jederzeit über-
KONFLIKT Österreichisches
vs. Europa-Recht
prüft werden. Dies ist in der Praxis jedoch
nur schwer möglich. Deshalb erfolgen
Kontrollen meist nur nach entsprechenden
Anzeigen. Ein Deutscher, der in Österreich
eine Immobilie kaufen möchte, die er
nicht unbedingt als Hauptwohnsitz nutzt,
sollte deshalb zur Vermeidung von Risiken
einen mit behördlichem Bescheid genehmigten Freizeitwohnsitz erwerben. In diesem Fall kann das Objekt sowohl als Ferienwohnung als auch als Hauptwohnsitz
genutzt werden.
Sofern ein solcher Bescheid nicht vorliegt, kann er das entsprechende Objekt
dennoch erwerben. Allerdings sollte er
sich wegen der bestehenden Nutzungsmöglichkeiten vorab mit einem Rechtsanwalt abstimmen, der mit den Usancen und
den legalen Gestaltungsmöglichkeiten in
der jeweiligen Region vertraut ist. Dabei
muss beachten werden, dass die Landesraumordnungsgesetze teilweise im Konflikt mit Europa-Recht stehen. Deshalb
wurde vor einigen Jahren einer bekannten
deutschen Schauspielerin entgegen dem
Tiroler Raumordnungsgesetz ein „Arbeitswohnsitz“ mit der Begründung gestattet,
dass ein Käufer auch mehrere Mittelpunkte der Lebensbeziehungen haben kann. Q
sem Fall muss für die Eintragung des
Objekts im Grundbuch eine Genehmigung als Freizeitwohnsitz und ein entsprechender Freizeitwohnsitzbescheid vorgelegt werden. Zusätzlich müssen noch
diverse Vorschriften für Baulandgrundverkehr (Wohnungen, Baugrundstücke) beachtet werden. Hintergrund ist, dass die
Politik in Österreich seit dem Ende der
70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts
versucht, die unkontrollierte Zunahme
von Ferienwohnungen zu beschränken.
Man ist deshalb in Österreich insbesondere in den Regionen, die bei Ausländern
besonders beliebt sind, teilweise bemüht,
rechtliche Restriktionen aufzubauen, die
nicht gegen EU-Recht verstoßen, aber den
Erwerb von Zweitwohnsitzen in Österreich für Ausländer erschweren.
RECHT Neun Länder, neun
Raumordnungsgesetze
In Österreich sind für die Raumordnung und somit auch für die Regelung der
Freizeitwohnsitze die Bundesländer zuständig. Deshalb gibt es neun unterschiedliche Landesraumordnungsgesetze. In der
Praxis zeigt sich, dass insbesondere in bestimmten Regionen der westlichen Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg
beim Erwerb von Ferienimmobilien besondere Restriktionen bestehen. Aufgrund
ihrer Nähe zur Bundesrepublik gibt es in
diesen Regionen bereits jetzt einen relativ
Die Nutzung einer Immobilie als Freizeitwohnsitz ohne eine entsprechende
Genehmigung ist verboten und kann zur
Folge haben, dass die Immobilie im
schlimmsten Fall sogar gerichtlich versteigert wird. Grundsätzlich sollte bereits vor
dem Erwerb einer Immobilie in Österreich
geklärt werden, welche Nutzung möglich
ist bzw. welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Bedingungen dafür
erfüllt sein müssen.
Zuständig für die Verwaltung bereits
bestehender sowie für die Genehmigung
neuer Freizeitwohnsitze ist normalerweise
die jeweilige Gemeinde, die auch ein entsprechendes Register der Freizeitwohnsitze führt. Rechtsgrundlage sind die Landesraumordnungsgesetze der Bundesländer.
Dabei muss aber beachtet werden, dass in
den einzelnen Landesraumordnungsgesetzen oftmals nicht abschließend geregelt ist, was ein Freizeitwohnsitz genau
ist. So ist zum Beispiel im Tiroler Raumordnungsgesetz nur definiert, dass ein
Freizeitwohnsitz nicht der Befriedigung
eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt
der Lebensbeziehungen verbundenen
Wohnbedürfnis dient, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien,
des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig
zu Erholungszwecken verwendet wird. Ansonsten ist nur festgelegt, was alles „kein“
Hauptwohnsitz ist, so dass bereits an dieser
Stelle Zweifelsfälle entstehen können.
Ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung, ob ein Haupt- oder Freizeit-
FOTOS: Fotolia.com/Thomas Jansa (1), privat (1)
GUTE FRAGE Was ist eigentlich ein „Freizeitwohnsitz“?
Die Bestimmungen sind alles andere als klar
DER AUTOR Dr. Bernhard Arlt ist
Spezialist für internationales
Immobilien- und Steuerrecht mit
Sitz in München.
Kontakt über www.arltwendl.de
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