Die Stadt Pfungstadt informiert Nachrichten des Bürgermeisters Liebe Pfungstädterinnen und Pfungstädter! Den vielen amtlichen Bekanntmachungen über die Sitzungen der städtischen Gremien können Sie entnehmen: Es tut sich einiges in Pfungstadt! Vieles wird derzeit neu justiert, aufgearbeitet, untersucht und angeschoben. Von der Untersuchung der Organisation der Stadtverwaltung (wie stehen wir hier im Vergleich mit anderen Kommunen da), einem Flächennutzungsplan (wo und wie wollen wir Baugebiete ausweisen?), der Gründung einer eigenen Entwicklungsgesellschaft (die dann diese Gebiete entwickelt), einem Risikomanagement bei den Stadtwerken (welche Wasser- und Kanalleitungen müssen erneuert/saniert werden?), einer Strategischen Zielplanung (wohin wollen wir Pfungstadt in den nächsten Jahren entwickeln) bis hin zum bekannten Thema Haushaltskonsolidierung – vieles ist derzeit in Arbeit, wird entwickelt und ist somit auch in der politischen Diskussion. Das bringt mit sich, dass sich die Sitzungsdichte der städtischen Gremien i sehr erhöht hat. Ich möchte die Stadtverordneten sehr eng mit in die Entscheidungen einbeziehen, was letztlich bedeutet, dass sie sich intensiv mit den Themen beschäftigen müssen. Schließlich sind es auch die Stadtverordneten, die die Entscheidungen am Ende treffen und vertreten müssen. Eine transparente Entwicklung von Entscheidungsgrundlagen ist hier von großer Bedeutung. In rund einem Jahr wählen wir ein neues Stadtparlament – bis dahin haben die bisherigen Stadtverordneten noch sehr viel Arbeit vor sich. Ich bedanke mich bei allen, die hier ihre Freizeit zum Wohle der Stadt aufbringen. Doch nicht nur die Politik, auch die Wirtschaft ist ein Motor der unsere Stadt nach vorne bringt. In der vergangenen Woche hatten die Brauerei und die Stadt zum Wirtschaftsempfang geladen und rund 240 Gäste kamen. Die Vernetzung der Gewerbetreibenden mit der Stadt und der Gesellschaft ist wichtig. Gerade in Bezug auf die Wirtschaft können wir meines Erachtens noch einiges in Pfungstadt verbessern. Mit mehr als 9 Mio. Euro Gewerbesteuer im Jahr sorgen unsere Pfungstädter Betriebe auch dafür, dass die Stadt noch freiwillige Leistungen finanzieren kann, die andernorts nicht machbar sind, wie z.B. eine gute Kinder- und Jugendförderung, Unterstützung unserer Vereinswelt u.a.. Wir wollen weiter Gewerbe- und Industriebetriebe in Pfungstadt ansiedeln. Derzeit ist es aber sehr vom Zufall abhängig welche Unternehmen zu uns kommen. Hier möchte ich gemeinsam mit den Eigentümern von leerstehenden Gewerbeflächen und Gebäuden eine Strategie entwickeln, wie es uns gelingen kann Gewerbebetriebe, die vor allem Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu uns nach Pfungstadt bringen, hier anzusiedeln. Zumindest vorübergehend werden sich bekanntlich auch einige Asylbewerber bei uns ansiedeln. Das Gelände am Verkehrsübungsplatz ist inzwischen gerodet, der Pachtvertrag mit dem Betreiber der Unterkunft unterschriftsreif. Alles scheint nach Plan zu laufen. Am 24.2. hatten wie hierzu bekanntlich eine Bürgerversammlung. Währenddessen und Podiumsdiskussion mit Praktikern und Flüchtlingen Unter dem Titel „Hessische Kommunen und ihre Flüchtlinge“ diskutieren Kommunalpolitiker und Experten am Mi., 11. März, in der Sportund Kulturhalle in Pfungstadt: Was kann eine Kommune tatsächlich leisten, wo liegen die größten Herausforderungen? Zieht sich die Landespolitik aus der Verantwortung? Wie sieht eine zukunftsfähige Asylpolitik aus? Wie müsste das Ehrenamt unterstützt werden? Darüber diskutieren: Patrick Koch (Bürgermeister Pfungstadt), Hildegund Niebch (Diakonie Frankfurt), Ulrike Pfeiffer-Pantring (Bürgermeisterin Ortenberg), Dr. Jan Hilligardt (Geschäfts- führer Hessischer Landkreistag), Rosemarie Lück (Erste Kreisbeigeordnete Landkreis Darmstadt-Dieburg) sowie mehrere Flüchtlinge aus Pfungstadt. „Hessische Kommunen und ihre Flüchtlinge“ hr-iNFO-Podiumsdiskussion in Zusammenarbeit mit der Stadt Pfungstadt Termin: Mi., 11. März 2015 Zeit: 19.30 Uhr Ort: Sport- und Kulturhalle, Ringstr. 5, 64319 Pfungstadt Moderator: Christoph Scheffer Der Eintritt ist frei. Alle Infos zur Diskussion im Radio und auf dem Podium unter: www.hr-inforadio.de. SIDDET Belediye Önlem Kurumu bilgilendiriyor: Siddete ugrayan Kadınlar, Cocuklar ve Ailelere Yardım - Aile içi şiddet: Ev icinde oluşan • fiziksel ve cinsel siddet • Hakaret, Aşağılama ve Tehdit • İzolasyon ve Ekonomik şiddet Aile içi şiddetin hedefi, Güc ve Kontrol elde edine bilmeye calismaktir. Eğer şiddet magruz kaldiysaniz, bir Tavsiye ve Yardim Kurumuna basvurunuz. Özellikle kiz ve erkek cocuklarina yapilan cinsel tacizde ve şiddette Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt Wahlbekanntmachung für die Direktwahl des Landrats im Landkreis Darmstadt-Dieburg am 19. April 2015 1. Die Direktwahl des Landrats dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Stadt ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In den Wahlbenachrichtigungen, die den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.03.2015 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt bei dem Magistrat der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, wie folgt zur Einsichtnahme aus: Montag - Dienstag: 7.00 Uhr – 15.30 Uhr Mittwoch: 7.00 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr – 12.30 Uhr 2. Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Pfungstadt wird in der Zeit vom 30.03.2015 bis zum 03.04.2015 im Bürgerbüro, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme wie folgt bereitgehalten: Montag - Dienstag: 7.00 Uhr – 15.30 Uhr Mittwoch: 7.00 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr – 12.30 Uhr Freitag, 03.04.2015 ist ein Feiertag, daher bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 03.04.2015 bis 12.30 Uhr bei dem Magistrat der Stadt Pfungstadt, Wahlamt, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 29.03.2015 bei dem Magistrat der Stadt Pfungstadt (Anschrift siehe oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen. Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 29.03.2015 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen im Nachgang wurde teils empörte Kritik laut. Auch wenn ich verstehen kann, dass man emotional mit einem derartigen Projekt in der Nachbarschaft belastet ist, so ist es nicht nachzuvollziehen, dass meine Mitarbeiterinnen oder ich hier teils sehr persönlich angegriffen werden. Dies geschieht – wie ein neuerlicher Brief an die Flüchtlingsbetreuerin Halima Gutale, in dem rassistische Vorbehalte geäußert wurden, meist anonym. Manche Personen meinen eine anonyme Äußerung sei ehrlicher. Ich persönlich kann auch offen ehrlich sein, dazu bedarf es nicht des Deckmäntelchens der Unerkanntheit. Wer zu feige ist seine Botschaft mit seinem Namen zu versehen, der sollte diese besser gar nicht erst absenden. Das gilt für Briefe gleichsam wie für Anrufe oder auch im Internet! Unverständnis habe ich auch über die Falschparker in der Brunnenstraße. Hier ist beidseitig eine Zickzacklinie. Deutlicher kann man nicht kennzeichnen, dass dort nicht gehalten werden darf. Auch nicht um „nur mal schnell“ Geld bei der Sparkasse zu holen! In diesem basvururunuz gereklidir. Acil durumlarda Polise acil çağrı numarisi 110 dan ulasin. Polis size yakin bölgedeki Barınakları ve Danışma Merkezlerinin adresini bilir ve size bu yönde Yardimci olur. Eğer kendinizi evinizde güvende his etmiyor iseniz yada desteğe ihtiyacınız var ise, bir kadın sığınma evine basvurunuz. Siz ve çocuklarınız orada koruma ve bakım bulacaksınız.Danışmanlık hizmetlerinin ve Kadin Siginma evlerinin Personeli size gizli ve ücretsiz Danışmanlık yapacaktir. Polisin Magdur kisilere Yardim ve Danismanlik Kurumu: Opferschutzbeauftragte der Polizei Orangerieallee 12, 64285 Darmstadt Telefon: 06151/9694044, Fax: 06151/9694045 [email protected] Kadinlar Kadinlara Yardim ediyor Kurumu: Frauen helfen Frauen e.V. Rheingaustraße 21, 64807 Dieburg Telefon: 06071/25666, Fax: 06071/207918 [email protected] Frauen helfen Frauen e.V. Dieburg Frauenhaus Postfach 1206, 64834 Münster Telefon: 06071/33033, Fax: 06071/33016 [email protected] www.frauenhaus-da-di.de Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Lankreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen - in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, -nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 29.03.2015 oder die Einspruchsfrist bis zum 03.04.2015 versäumt haben, b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Magistrats gelangt ist. Bei dem Magistrat können Wahlscheine mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig. Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die -in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 17.04.2015, 13.00 Uhr. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr. Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. - nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a) bis c) genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15.00 Uhr. Das Wahlamt der Stadt Pfungstadt hat für diese Zwecke am Samstag, 18.04.2015, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und am Wahlsonntag, 19.04.2015, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten -einen amtlichen Stimmzettel, -einen amtlichen blauen Wahlumschlag, -einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind, und -ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert. Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Magistrat schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegen genommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, Bereich parkende Fahrzeuge behindern den Verkehrsfluss bis in die Eberstädter Str. und gefährden dadurch andere. Hier werden wir künftig verstärkt kontrollieren. Es gibt ausreichend kostenfreie Parkflächen in der Brunnenstraße und 50 Meter zum Geldautomaten zu laufen ist wirklich nicht zuviel verlangt! Am vergangenen Wochenende konnten wir die Digitalisierung des Saalbaukinos in der Lindenstr. 71 feiern. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese Kulturstätte mit viel ehrenamtlichem Engagement zu erhalten und für die Zukunft gut aufzustellen. Mein Dank gilt allen, die dazu beitrugen. Ob unser Kino weiter Erfolg haben wird, hängt nun von uns allen ab – wenn wir hingehen und es nutzen, wird es Bestand haben, wenn viele weiter nach Darmstadt gehen wohl nicht. Wir alle haben es also selbst in der Hand! Schon am Do. 12.3. um 19:30 findet die nächste Veranstaltung dort statt. In Kooperation mit den Frauen im Zentrum (FIZ) und dem Förderverein Kommunales Kino laden die Pfungstädter Frauenbeauftragten zu einem Kinoabend mit dem Film „Die Bücherdiebin“ und frühlingshaften Sektempfang mit Brezeln ein. Ich wünsche dem Saalbaukino viele Besucher und dem Förderverein viel Erfolg. Erfolgreich war auch das Schüler-Ensemble der Akkordeon-Vereinigung-Pfungstadt (AVP). Bei einem Vorentscheid zum Deutschen Akkordeon Musikpreis qualifizierten sich die 7 Schülerinnen und Schüler aus Pfungstadt mit dem Prädikat „hervorragend“ für den Bundesentscheid. Die gute Jugendarbeit des Vereins, die auch von der Stadt sehr gefördert wird, zahlt sich aus. Ich gratuliere herzlich zu dieser Leistung und wünsche viel Erfolg Anfang Juni beim Bundeswettbewerb. Viele Grüße Patrick Koch, Bürgermeister eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel. Die Wähler haben jeweils eine Stimme. Auf dem amtlichen Stimmzettel sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Bewerber untereinander in der Reihenfolge aufgeführt, dass zuerst die in der Vertretungskörperschaft des Landkreises vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl der Vertretungskörperschaft angegeben sind. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entschieden hat. Rechts neben dem Namen jedes Bewerbers befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung durch die Wählerinnen und Wähler. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung und das im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermitteln und Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, zusammen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am 10. Mai 2015 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Eine Stichwahl findet auch statt, wenn einer der Bewerber auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten sollte. Für den Fall der Stichwahl wird unverzüglich nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine neue Wahlbekanntmachung veröffentlicht. 4. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt, oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 Strafgesetzbuch). Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig. Pfungstadt, 10.03.2015 Der Magistrat der Stadt Pfungstadt Im Auftrag Reiner Maurer Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt
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