Die Stadt Pfungstadt informiert

Die Stadt Pfungstadt informiert
Nachrichten des Bürgermeisters
Liebe Pfungstädterinnen
und Pfungstädter!
Den vielen amtlichen Bekanntmachungen über die Sitzungen der städtischen Gremien können Sie entnehmen: Es tut sich einiges in Pfungstadt!
Vieles wird derzeit neu justiert, aufgearbeitet, untersucht und angeschoben. Von
der Untersuchung der Organisation der
Stadtverwaltung (wie stehen wir hier im
Vergleich mit anderen Kommunen da),
einem Flächennutzungsplan (wo und wie
wollen wir Baugebiete ausweisen?), der
Gründung einer eigenen Entwicklungsgesellschaft (die dann diese Gebiete entwickelt), einem Risikomanagement bei
den Stadtwerken (welche Wasser- und
Kanalleitungen müssen erneuert/saniert
werden?), einer Strategischen Zielplanung (wohin wollen wir Pfungstadt in den
nächsten Jahren entwickeln) bis hin zum
bekannten Thema Haushaltskonsolidierung – vieles ist derzeit in Arbeit, wird
entwickelt und ist somit auch in der politischen Diskussion.
Das bringt mit sich, dass sich die Sitzungsdichte der städtischen Gremien
i
sehr erhöht hat. Ich möchte die Stadtverordneten sehr eng mit in die Entscheidungen einbeziehen, was letztlich
bedeutet, dass sie sich intensiv mit den
Themen beschäftigen müssen. Schließlich sind es auch die Stadtverordneten,
die die Entscheidungen am Ende treffen
und vertreten müssen. Eine transparente
Entwicklung von Entscheidungsgrundlagen ist hier von großer Bedeutung. In
rund einem Jahr wählen wir ein neues
Stadtparlament – bis dahin haben die
bisherigen Stadtverordneten noch sehr
viel Arbeit vor sich. Ich bedanke mich bei
allen, die hier ihre Freizeit zum Wohle
der Stadt aufbringen.
Doch nicht nur die Politik, auch die Wirtschaft ist ein Motor der unsere Stadt
nach vorne bringt. In der vergangenen
Woche hatten die Brauerei und die Stadt
zum Wirtschaftsempfang geladen und
rund 240 Gäste kamen. Die Vernetzung
der Gewerbetreibenden mit der Stadt
und der Gesellschaft ist wichtig. Gerade in Bezug auf die Wirtschaft können
wir meines Erachtens noch einiges in
Pfungstadt verbessern. Mit mehr als 9
Mio. Euro Gewerbesteuer im Jahr sorgen
unsere Pfungstädter Betriebe auch dafür, dass die Stadt noch freiwillige Leistungen finanzieren kann, die andernorts
nicht machbar sind, wie z.B. eine gute
Kinder- und Jugendförderung, Unterstützung unserer Vereinswelt u.a.. Wir wollen
weiter Gewerbe- und Industriebetriebe in
Pfungstadt ansiedeln. Derzeit ist es aber
sehr vom Zufall abhängig welche Unternehmen zu uns kommen. Hier möchte
ich gemeinsam mit den Eigentümern von
leerstehenden Gewerbeflächen und Gebäuden eine Strategie entwickeln, wie
es uns gelingen kann Gewerbebetriebe,
die vor allem Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu uns nach Pfungstadt bringen, hier anzusiedeln.
Zumindest vorübergehend werden sich
bekanntlich auch einige Asylbewerber
bei uns ansiedeln. Das Gelände am
Verkehrsübungsplatz ist inzwischen gerodet, der Pachtvertrag mit dem Betreiber der Unterkunft unterschriftsreif. Alles
scheint nach Plan zu laufen. Am 24.2.
hatten wie hierzu bekanntlich eine Bürgerversammlung. Währenddessen und
Podiumsdiskussion mit
Praktikern und Flüchtlingen
Unter dem Titel „Hessische
Kommunen und ihre Flüchtlinge“ diskutieren Kommunalpolitiker und Experten am
Mi., 11. März, in der Sportund Kulturhalle in Pfungstadt:
Was kann eine Kommune tatsächlich leisten, wo liegen die
größten Herausforderungen?
Zieht sich die Landespolitik
aus der Verantwortung? Wie
sieht eine zukunftsfähige
Asylpolitik aus? Wie müsste das Ehrenamt unterstützt
werden? Darüber diskutieren:
Patrick Koch (Bürgermeister Pfungstadt), Hildegund
Niebch (Diakonie Frankfurt),
Ulrike
Pfeiffer-Pantring
(Bürgermeisterin Ortenberg),
Dr. Jan Hilligardt (Geschäfts-
führer Hessischer Landkreistag), Rosemarie Lück (Erste
Kreisbeigeordnete Landkreis
Darmstadt-Dieburg)
sowie
mehrere
Flüchtlinge
aus
Pfungstadt.
„Hessische
Kommunen
und ihre Flüchtlinge“ hr-iNFO-Podiumsdiskussion in Zusammenarbeit mit der Stadt
Pfungstadt
Termin: Mi., 11. März 2015
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Sport- und Kulturhalle,
Ringstr. 5, 64319 Pfungstadt
Moderator: Christoph Scheffer
Der Eintritt ist frei.
Alle Infos zur Diskussion im
Radio und auf dem Podium
unter: www.hr-inforadio.de.
SIDDET
Belediye Önlem Kurumu bilgilendiriyor:
Siddete ugrayan Kadınlar, Cocuklar
ve Ailelere Yardım - Aile içi şiddet:
Ev icinde oluşan
•
fiziksel ve cinsel siddet
•
Hakaret, Aşağılama ve Tehdit
•
İzolasyon ve Ekonomik şiddet
Aile içi şiddetin hedefi, Güc ve Kontrol elde edine bilmeye
calismaktir. Eğer şiddet magruz kaldiysaniz, bir Tavsiye ve Yardim Kurumuna basvurunuz. Özellikle kiz
ve erkek cocuklarina yapilan cinsel tacizde ve şiddette
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt
Wahlbekanntmachung
für die Direktwahl des Landrats im Landkreis Darmstadt-Dieburg
am 19. April 2015
1. Die Direktwahl des Landrats dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Stadt ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die allgemeinen
Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.03.2015 übersandt werden, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten
zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem
Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt bei dem Magistrat der Stadt Pfungstadt,
Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, wie folgt zur Einsichtnahme aus:
Montag - Dienstag:
7.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch:
7.00 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag:
7.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr – 12.30 Uhr
2. Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt
Pfungstadt wird in der Zeit vom 30.03.2015 bis zum 03.04.2015 im Bürgerbüro, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme wie folgt bereitgehalten:
Montag - Dienstag:
7.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch:
7.00 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag:
7.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr – 12.30 Uhr
Freitag, 03.04.2015 ist ein Feiertag, daher bleibt die Stadtverwaltung
geschlossen.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das
Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
während der Einsichtsfrist, spätestens am 03.04.2015 bis 12.30 Uhr bei
dem Magistrat der Stadt Pfungstadt, Wahlamt, Borngasse 17, 64319
Pfungstadt, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Der Antrag ist schriftlich bis zum 29.03.2015 bei dem Magistrat der Stadt
Pfungstadt (Anschrift siehe oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist
durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger
Weise glaubhaft zu machen.
Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 29.03.2015 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen
im Nachgang wurde teils empörte Kritik laut. Auch wenn ich verstehen kann,
dass man emotional mit einem derartigen
Projekt in der Nachbarschaft belastet ist,
so ist es nicht nachzuvollziehen, dass
meine Mitarbeiterinnen oder ich hier teils
sehr persönlich angegriffen werden. Dies
geschieht – wie ein neuerlicher Brief an
die Flüchtlingsbetreuerin Halima Gutale,
in dem rassistische Vorbehalte geäußert
wurden, meist anonym. Manche Personen meinen eine anonyme Äußerung
sei ehrlicher. Ich persönlich kann auch
offen ehrlich sein, dazu bedarf es
nicht des Deckmäntelchens der Unerkanntheit. Wer zu feige ist seine Botschaft mit seinem Namen zu versehen,
der sollte diese besser gar nicht erst absenden. Das gilt für Briefe gleichsam wie
für Anrufe oder auch im Internet!
Unverständnis habe ich auch über die
Falschparker in der Brunnenstraße.
Hier ist beidseitig eine Zickzacklinie.
Deutlicher kann man nicht kennzeichnen,
dass dort nicht gehalten werden darf.
Auch nicht um „nur mal schnell“ Geld
bei der Sparkasse zu holen! In diesem
basvururunuz gereklidir. Acil durumlarda Polise acil
çağrı numarisi 110 dan ulasin. Polis size yakin bölgedeki Barınakları ve Danışma Merkezlerinin adresini bilir
ve size bu yönde Yardimci olur. Eğer kendinizi evinizde güvende his etmiyor iseniz yada desteğe ihtiyacınız
var ise, bir kadın sığınma evine basvurunuz. Siz ve çocuklarınız orada koruma ve bakım bulacaksınız.Danışmanlık hizmetlerinin ve Kadin Siginma evlerinin Personeli size gizli ve ücretsiz Danışmanlık yapacaktir.
Polisin Magdur kisilere Yardim ve Danismanlik Kurumu:
Opferschutzbeauftragte der Polizei
Orangerieallee 12, 64285 Darmstadt
Telefon: 06151/9694044, Fax: 06151/9694045
[email protected]
Kadinlar Kadinlara Yardim ediyor Kurumu:
Frauen helfen Frauen e.V.
Rheingaustraße 21, 64807 Dieburg
Telefon: 06071/25666, Fax: 06071/207918
[email protected]
Frauen helfen Frauen e.V. Dieburg
Frauenhaus Postfach 1206, 64834 Münster
Telefon: 06071/33033, Fax: 06071/33016
[email protected]
www.frauenhaus-da-di.de
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr
laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in
einem beliebigen Wahlbezirk des Lankreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen
- in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
-nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum
29.03.2015 oder die Einspruchsfrist bis zum 03.04.2015 versäumt
haben,
b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren
festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Magistrats gelangt ist.
Bei dem Magistrat können Wahlscheine mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben,
Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die
-in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 17.04.2015,
13.00 Uhr. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein
Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15.00
Uhr. Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis
zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
-
nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den
oben unter a) bis c) genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.
Das Wahlamt der Stadt Pfungstadt hat für diese Zwecke am Samstag, 18.04.2015, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und am Wahlsonntag,
19.04.2015, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte
Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten
-einen amtlichen Stimmzettel,
-einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
-einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift,
an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind,
und
-ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere
Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen
der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte
vertritt; dies hat sie dem Magistrat schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegen genommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr,
Bereich parkende Fahrzeuge behindern
den Verkehrsfluss bis in die Eberstädter
Str. und gefährden dadurch andere. Hier
werden wir künftig verstärkt kontrollieren.
Es gibt ausreichend kostenfreie Parkflächen in der Brunnenstraße und 50 Meter
zum Geldautomaten zu laufen ist wirklich
nicht zuviel verlangt!
Am vergangenen Wochenende konnten
wir die Digitalisierung des Saalbaukinos in der Lindenstr. 71 feiern. Ich freue
mich, dass es gelungen ist, diese Kulturstätte mit viel ehrenamtlichem Engagement zu erhalten und für die Zukunft gut
aufzustellen. Mein Dank gilt allen, die
dazu beitrugen. Ob unser Kino weiter Erfolg haben wird, hängt nun von uns allen
ab – wenn wir hingehen und es nutzen,
wird es Bestand haben, wenn viele weiter nach Darmstadt gehen wohl nicht. Wir
alle haben es also selbst in der Hand!
Schon am Do. 12.3. um 19:30 findet die
nächste Veranstaltung dort statt. In Kooperation mit den Frauen im Zentrum (FIZ)
und dem Förderverein Kommunales Kino
laden die Pfungstädter Frauenbeauftragten zu einem Kinoabend mit dem Film
„Die Bücherdiebin“ und frühlingshaften
Sektempfang mit Brezeln ein. Ich wünsche dem Saalbaukino viele Besucher
und dem Förderverein viel Erfolg.
Erfolgreich war auch das Schüler-Ensemble der Akkordeon-Vereinigung-Pfungstadt (AVP). Bei einem Vorentscheid zum Deutschen Akkordeon
Musikpreis qualifizierten sich die 7 Schülerinnen und Schüler aus Pfungstadt mit
dem Prädikat „hervorragend“ für den
Bundesentscheid. Die gute Jugendarbeit
des Vereins, die auch von der Stadt sehr
gefördert wird, zahlt sich aus. Ich gratuliere herzlich zu dieser Leistung und
wünsche viel Erfolg Anfang Juni beim
Bundeswettbewerb.
Viele Grüße
Patrick Koch, Bürgermeister
eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur
Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel.
Die Wähler haben jeweils eine Stimme.
Auf dem amtlichen Stimmzettel sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Bewerber untereinander in der Reihenfolge aufgeführt, dass
zuerst die in der Vertretungskörperschaft des Landkreises vertretenen
Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten
Wahl der Vertretungskörperschaft angegeben sind. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entschieden hat.
Rechts neben dem Namen jedes Bewerbers befindet sich ein Kreis für die
Kennzeichnung durch die Wählerinnen und Wähler.
Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, welchem
Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraums
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet
werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Die Wahlhandlung und das im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende
Ermitteln und Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts
möglich ist.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
um 16.00 Uhr im Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, zusammen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wird die
erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am 10. Mai 2015 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Eine
Stichwahl findet auch statt, wenn einer der Bewerber auf die Teilnahme an
der Stichwahl verzichten sollte. Für den Fall der Stichwahl wird unverzüglich nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine neue Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
4. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt, oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107
a Abs. 1 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der
Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger
als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung
verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der
Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der
Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.
Pfungstadt, 10.03.2015
Der Magistrat der Stadt Pfungstadt
Im Auftrag
Reiner Maurer
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt