Die Stadt Pfungstadt informiert Nachrichten des Bürgermeisters am Montag hat die Stadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten beschlossen. Ein langer und breit angelegter Diskussionsprozess hat damit seinen Abschluss gefunden. Letztmalig wurden 2007 die Kinderbetreuungsgebühren angepasst. Seither stiegen die jährlichen Personal- und Energiekosten im Bereich der Kinderbetreuung in Pfungstadt und den Stadtteilen um rund 700.000 € – eine Kostensteigerung, die die Stadt ganz alleine geschultert hat. Die Stadt bezuschusst die Kinderbetreuung (U3 und Kindergarten) jährlich mit mehr als 5,5 Millionen €, damit werden 80% der Betreuungskosten von der Stadt alleine getragen. Der Elternanteil liegt aktuell einrichtungsabhängig bei rund 17% - geradezu verschwindend niedrig sind die Zuschüsse von Bund oder Land bei der Kinderbetreuung, die den Rest der Finanzierung eines Betreuungsplatzes ausmachen. Mehr Geld von Land oder Bund ist leider nicht in Sicht und die finanziellen Spielräume der Stadt veranlassten die Stadtverordneten eine Gebührenerhöhung zu planen. Dieses Projekt wurde im September 2014 begonnen, der Familientisch – an diesem sind Elternvertreter, Kindertagesstätten, Erziehungskräfte sowie die Politik Pfungstadts beteiligt – beschäftigte sich in einer Arbeitsgruppe Gebühren intensiv mit diesem Thema und der Vorgabe, diese 700.000 € mittels einer Gebührenerhöhung auf die Elternbeiträge umzulegen. In der Arbeitsgruppe waren Elternvertreter aus allen Einkommensklassen, sowie Leitungen aller Träger und Politiker eingeladen. Auch in den städtischen Gremien wurde stets öffentlich über den Diskussionsstand des Familientischs berichtet. Auch wurden alle Mitglieder des Familientisches über die Besprechungen per Protokoll beteiligt. Nun stand das Ergebnis fest und es gab einen großen, auch von den Parteien weitgehend einhellig getragenen, Kompromiss. Dieser sah lediglich Gebührenmehreinnahmen von 350.000 € jährlich vor, was einer durchschnittlichen Erhöhung des Elternbeitrags von ca. 25% entspricht. In Pfungstadt haben wir seit Jahren ein nach Einkommen und Nutzung gestaffeltes Gebührensystem. Damit ist gewähr- Wertstoffhof Das Standesamt der Stadt Pfungstadt Neue Öffnungszeiten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab 01. April 2015 hat der Wertstoffhof der Stadt Pfungstadt wieder länger für Sie geöffnet. Die Sommeröffnungszeiten vom 01.04.2015 - 31.10.2015 sind Mittwoch: Freitag: Samstag: 13:30 - 15:30 Uhr 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr 8:00 - 12:00 Uhr Am 04. April 2015, Samstag vor Ostern, bleibt der Wertstoffhof geschlossen! Breitwieserweg 8 Tel.: 06157 / 988 1531 Stadtarchiv Stadtarchiv und und Stadtmuseum Stadtmuseum Pfungstadt Pfungstadt laden ein laden ein Zur Vortragsreihe WissenswertesZur - Interessantes - Historisches Vortragsreihe in und- über Pfungstadt - Historisches Wissenswertes Interessantes in und über Pfungstadt „Das Historische Rathaus“ (26. März) Referentin: Sabine Gabriel M.A. „Das Historische Rathaus“ Stadtarchiv Pfungstadt (26. März) Referentin: Sabine Moor“ Gabriel M.A. „Pfungstädter Stadtarchiv Pfungstadt (25. Juni) Referentin: Marion Roth M.A. Stadtmuseum PfungstadtMoor“ „Pfungstädter Juni) „Torf (25. stechen“ Referentin: Marion Roth M.A. (24. September) Stadtmuseum Pfungstadt Referent: Wolfgang Roth Verein für Heimatgeschichte Eschollbrücken-Eich 1982 e.V. „Torf stechen“ „Pfungstädter Weihnachtsbräuche“ (24. September) (17. Dezember) Referent: Wolfgang Roth Referent: Günter Krämer Verein für Heimatgeschichte Eschollbrücken-Eich 1982 e.V. Heimatverein Pfungstadt 1948 e. V. Veranstaltungsort: „Pfungstädter Weihnachtsbräuche“ Kulturhaus Ehemalige Synagoge, Hillgasse 8 (17. Dezember) 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Referent: Günter bereits Krämer um 17.00 Uhr. An diesen Tagen schließt das Stadtarchiv Heimatverein Pfungstadt 1948 e. V. Veranstaltungsort: Kulturhaus Ehemalige Synagoge, Hillgasse 8 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr An diesen Tagen schließt das Stadtarchiv bereits um 17.00 Uhr. Nun gab es im Vorfeld Proteste und Unterschriftenaktionen von Eltern vornehmlich aus den Kindertagesstätten, die sich nicht am Familientisch einbrachten, nun aber offenbar mit dem Ergebnis unzufrieden sind. Zudem wurden falsche Informationen gestreut und damit Elternproteste generiert. Mein Verständnis hierfür hält sich dann schon in Grenzen. Vorwürfe, die Politik hätte nicht informiert, Pfungstadt sei familienunfreundlich und einiges mehr wurde geäußert. Auf die Angriffe im Internet gegen politisch Verantwortliche und die Beschäftigten der Stadtverwaltung gehe ich gar nicht erst ein. Alle, die sich für die Gesellschaft interessieren, hätten sich beteiligen und informieren können, waren frühzeitig dazu aufgerufen mitzumachen – diejenigen, die jetzt lautstark protestierten, haben das leider nicht getan! Geradezu vorbildlich haben hier die Leitungen der städtischen, Wir stellen uns vor Das Büro des Standesamtes ist im ersten Stock des Stadthauses II über dem Bürgerbüro. Von Vielen wird es hauptsächlich mit Eheschließungen in Verbindung gebracht. Paare zu verheiraten ist wahrscheinlich die schönste Aufgabe der Standesbeamten, aber bei weitem nicht die einzige. Mit der Zuständigkeit für die Beurkundung von Geburten ist ein Standesamt die erste amtliche Stelle, die ein neugeborener kleiner Erdenbürger in Anspruch nimmt. Standesbeamte sind also schon an zwei wichtigen Ereignissen im Leben eines jeden beteiligt. Und ganz am Ende des Lebens erfolgt auf dem Standesamt die Beurkundung des sog. Sterbefalles jeder Person. Aber auch zwischen diesen drei Ereignissen kann es Anlaufstelle für die Bürger sein, zum Beispiel wenn eine Personenstandsurkunde gebraucht wird, wenn jemand seinen Namen ändern will, oder Paare, die ein Kind erwarten und nicht verheiratet sind, eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen wollen. Ergeben sich Veränderungen im Leben eines Menschen, die i den Personenstand betreffen, machen Standesbeamte in den Registern sog. Folgebeurkundungen und passen sie so den neuen Gegebenheiten an. Wie in manchen anderen Städten oder Gemeinden ist das Pfungstädter Standesamt auch die Anlaufstelle für Mitbürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die schon etliche Jahre in Deutschland leben oder hier geboren sind und Deutsche werden möchten. Sie können hier einen Antrag auf Einbürgerung stellen wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Stadt Pfungstadt möchte darüber informieren, dass im Stadtteil Hahn „An der Gehrengasse“ noch wenige Parkplätze zum Verkauf stehen. der katholischen und der Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft ihre Eltern informiert und „mitgenommen“ – dafür danke ich sehr! Wer die Zeitung nicht liest und wer die politischen Entwicklungen nicht wenigstens etwas verfolgt, wer sich nicht einbringt, obwohl er es könnte, der darf sich hinterher aus meiner Sicht auch nicht über das Ergebnis, an dem man nicht mitgearbeitet hat beklagen. Nur meckern und nichts machen geht nicht! Im Übrigen müsste sich der Protest doch an die Institutionen (Bund und Land) richten, die sich nicht ausreichend an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen! Pfungstadt hat eine hervorragende, flexible und auf fast alle Bedürfnisse abgestimmte Kinderbetreuungslandschaft. Dies bieten wir trotz der ersten Gebührenerhöhung seit vielen Jahren zu immer noch vernünftigen Preisen. Jeder Kitaplatz wird pro Monat mit bis zu 1000 Euro von der Stadt bezuschusst! Hier von Kinderfeindlichkeit zu sprechen finde ich mehr als unangebracht. Letztlich muss die Gebührenerhöhung immer individuell für die Familien betrachtet werden. Pauschale Äußerungen, dass 50% erhöht werden treffen nicht zu! Zudem wurde bisher kaum diskutiert, dass die Krippengebühren (U3) lediglich um 10% erhöht werden. Auch wenn ich verstehen kann, dass man angesichts einer Gebührenerhöhung ungehalten reagiert, hätte ich mir eine sachlichere und unaufgeregtere Diskussion gewünscht. Eine weitere Verpflichtung der Stadt sorgt vornehmlich im Innenstadtbereich für Ärger. Derzeit werden viele Straßen grundhaft saniert. Die Bauarbeiten in der Zieglerstraße, aber auch in Teilen der Pfarrgasse, Fabrikstraße oder der Ringstraße wären schon weiter fortgeschritten. Das Bauamt stellte bei Überprüfungen allerdings fest, dass durch die ausführenden Baufirmen keine einwandfreie Leistung abgeliefert wurde, und die Verdichtung der Asphaltschicht nicht dem entspricht, was die anerkannten Regelwerke vorschreiben. Diese Minderverdichtung des Asphaltes stellt einen groben Mangel dar, was mittelfristig zu Schäden an der Fahrbahn führt, und damit nach Ablauf der Gewährleistungspflicht zu erneuten Schäden führt, die dann durch die Stadt wieder instandgesetzt werden müsste. Diese Kosten würden somit dann durch den Steuerzahler getragen werden. Deshalb wurden Bauarbeiten wegen Baumängeln teilweise gestoppt. Mit den Firmen werden nun Lösungen erarbeitet. Teilweise müssen die Mängel, die die Langlebigkeit der Straße beeinflussen, durch Austausch des Asphalts behoben, und neue Bauzeitenpläne erstellt werden. In den letzten Jahren kam es sehr selten vor, dass keine einwandfreien Leistungen erbracht wurden, die jetzige Häufung ist daher sehr ungewöhnlich. Daraus resultierend wird die Bauzeit in der Pfarrgasse, Fabrikstraße und Kirchstraße angepasst, damit der Knotenpunkt zwischen Fabrikstraße und Kirchstraße in wenigen Wochen wieder befahrbar ist. Es tut mir leid Ihnen allen hier keine besseren Nachrichten mitteilen zu können, aber wir alle haben sicher ein Interesse daran, dass die Bauleistungen in einer ordentlichen Qualität ausgeführt werden. Abschließend möchte ich Sie alle auf den Verkaufsoffenen Sonntag auf der Eberstädter Straße hinweisen. Nutzen Sie die Gelegenheit in Ruhe über die Straße zu bummeln und zu schauen, was unsere Pfungstädter Geschäfte zu bieten haben. Zahlreiche Geschäftsleute beteiligen sich. Wer nur im Internet bestellt, darf sich nicht beklagen, wenn die Geschäfte in der eigenen Stadt schließen müssen. Deshalb freue ich mich, wenn Sie alle mit Ihrem Interesse und Ihrer Beteiligung dafür sorgen, dass unsere Innenstadt belebt bleibt! Uns allen wünsche ich ein schönes Palmsonntagwochenende! Patrick Koch, Bürgermeister Pfungstädter Kerb Jetzt Bewerbungsunterlagen anfordern Jetzt schon bewerben - Macht mit! Bewerbungsschluss ist der 01. Mai Bewerben Sie sich für einen Standplatz an der Pfungstädter Kerb (11.13.09.2015). Die Unterlagen können beim Stadtmarketing Pfungstadt unter der Tel.: 06157-988 1138 oder per E-Mail: [email protected] angefordert werden. Oder einfach direkt herunterladen unter : www.pfungstadt.de – Freizeit & Tourismus – Pfungstädter Kerb. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt von links die Standesbeamtinnen Diana Nikoles und Rita Gogoll-Klein Die Liegenschaftsstelle der Stadt Pfungstadt informiert! Liebe Pfungstädterinnen und Pfungstädter, leistet, dass diejenigen, die mehr verdienen und ihr Kind länger in der Tagesstätte unterbringen auch mehr bezahlen. An diesem System wurde weiterhin festgehalten, was dazu führte, dass einige Eltern eine deutlich höhere Gebühr zahlen müssen, da eine neue Gruppe für Gutverdiener über 70.000 € Familienbruttoeinkommen eingeführt wurde. Hier sei erwähnt, dass rund ¾ der Eltern sich in der Einkommensgruppe A (42.000 € Jahreseinkommen) befinden, für die die Gebühren nur leicht angehoben werden. Bei Interesse bitte bis zum 30.04.2015 unter der Nummer 06157 / 988 1170 oder unter [email protected] melden. Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Nach § 83 des Baugesetzbuches vom 23.September 2004 (BGBl.I S.2414) in der derzeit geltenden Fassung. In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet Gebiet Gemarkung Flur Breitwieserweg Pfungstadt 2 und 18 Wird nach § 83 BauGB bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.12.2014 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Soweit in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch) Die Geldleistungen sind fällig. Pfungstadt, den 16.03.2015 Der Magistrat der Stadt Pfungstadt als Umlegungsstelle Patrick Koch, Bürgermeister Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt
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