Die Stadt Pfungstadt informiert

Die Stadt Pfungstadt informiert
Nachrichten des Bürgermeisters
am Montag hat die Stadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten
beschlossen. Ein langer und breit
angelegter Diskussionsprozess hat
damit seinen Abschluss gefunden.
Letztmalig wurden 2007 die Kinderbetreuungsgebühren angepasst. Seither
stiegen die jährlichen Personal- und
Energiekosten im Bereich der Kinderbetreuung in Pfungstadt und
den Stadtteilen um rund 700.000 € –
eine Kostensteigerung, die die Stadt
ganz alleine geschultert hat. Die
Stadt bezuschusst die Kinderbetreuung (U3 und Kindergarten) jährlich mit
mehr als 5,5 Millionen €, damit werden
80% der Betreuungskosten von der
Stadt alleine getragen. Der Elternanteil
liegt aktuell einrichtungsabhängig bei
rund 17% - geradezu verschwindend
niedrig sind die Zuschüsse von Bund
oder Land bei der Kinderbetreuung,
die den Rest der Finanzierung eines
Betreuungsplatzes ausmachen.
Mehr Geld von Land oder Bund ist leider nicht in Sicht und die finanziellen
Spielräume der Stadt veranlassten
die Stadtverordneten eine Gebührenerhöhung zu planen. Dieses Projekt
wurde im September 2014 begonnen,
der Familientisch – an diesem sind
Elternvertreter,
Kindertagesstätten,
Erziehungskräfte sowie die Politik
Pfungstadts beteiligt – beschäftigte
sich in einer Arbeitsgruppe Gebühren intensiv mit diesem Thema und
der Vorgabe, diese 700.000 € mittels
einer Gebührenerhöhung auf die Elternbeiträge umzulegen. In der Arbeitsgruppe waren Elternvertreter aus allen
Einkommensklassen, sowie Leitungen
aller Träger und Politiker eingeladen.
Auch in den städtischen Gremien
wurde stets öffentlich über den Diskussionsstand des Familientischs
berichtet. Auch wurden alle Mitglieder
des Familientisches über die Besprechungen per Protokoll beteiligt. Nun
stand das Ergebnis fest und es gab
einen großen, auch von den Parteien weitgehend einhellig getragenen,
Kompromiss. Dieser sah lediglich Gebührenmehreinnahmen von 350.000
€ jährlich vor, was einer durchschnittlichen Erhöhung des Elternbeitrags
von ca. 25% entspricht. In Pfungstadt
haben wir seit Jahren ein nach Einkommen und Nutzung gestaffeltes
Gebührensystem. Damit ist gewähr-
Wertstoffhof
Das Standesamt der Stadt Pfungstadt
Neue Öffnungszeiten
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
ab 01. April 2015 hat der Wertstoffhof
der Stadt Pfungstadt wieder länger für
Sie geöffnet. Die Sommeröffnungszeiten vom 01.04.2015 - 31.10.2015
sind
Mittwoch:
Freitag:
Samstag:
13:30 - 15:30 Uhr
8:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
8:00 - 12:00 Uhr
Am 04. April 2015, Samstag vor
Ostern, bleibt der Wertstoffhof
geschlossen!
Breitwieserweg 8
Tel.: 06157 / 988 1531
Stadtarchiv
Stadtarchiv
und
und
Stadtmuseum
Stadtmuseum
Pfungstadt
Pfungstadt
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Zur Vortragsreihe
WissenswertesZur
- Interessantes
- Historisches
Vortragsreihe
in und- über
Pfungstadt - Historisches
Wissenswertes
Interessantes
in und über Pfungstadt
„Das Historische Rathaus“
(26. März)
Referentin:
Sabine Gabriel M.A.
„Das
Historische
Rathaus“
Stadtarchiv Pfungstadt
(26. März)
Referentin: Sabine Moor“
Gabriel M.A.
„Pfungstädter
Stadtarchiv
Pfungstadt
(25. Juni)
Referentin: Marion Roth M.A.
Stadtmuseum PfungstadtMoor“
„Pfungstädter
Juni)
„Torf (25.
stechen“
Referentin: Marion Roth M.A.
(24. September)
Stadtmuseum Pfungstadt
Referent: Wolfgang Roth
Verein für Heimatgeschichte Eschollbrücken-Eich 1982 e.V.
„Torf stechen“
„Pfungstädter Weihnachtsbräuche“
(24. September)
(17. Dezember)
Referent: Wolfgang Roth
Referent: Günter Krämer
Verein für Heimatgeschichte Eschollbrücken-Eich 1982 e.V.
Heimatverein Pfungstadt 1948 e. V.
Veranstaltungsort:
„Pfungstädter Weihnachtsbräuche“
Kulturhaus Ehemalige Synagoge, Hillgasse 8
(17. Dezember)
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Referent:
Günter bereits
Krämer um 17.00 Uhr.
An diesen Tagen schließt das
Stadtarchiv
Heimatverein Pfungstadt 1948 e. V.
Veranstaltungsort:
Kulturhaus Ehemalige Synagoge, Hillgasse 8
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
An diesen Tagen schließt das Stadtarchiv bereits um 17.00 Uhr.
Nun gab es im Vorfeld Proteste und
Unterschriftenaktionen von Eltern vornehmlich aus den Kindertagesstätten,
die sich nicht am Familientisch einbrachten, nun aber offenbar mit dem
Ergebnis unzufrieden sind. Zudem
wurden falsche Informationen gestreut
und damit Elternproteste generiert.
Mein Verständnis hierfür hält sich dann
schon in Grenzen. Vorwürfe, die Politik
hätte nicht informiert, Pfungstadt sei
familienunfreundlich und einiges mehr
wurde geäußert. Auf die Angriffe im Internet gegen politisch Verantwortliche
und die Beschäftigten der Stadtverwaltung gehe ich gar nicht erst ein. Alle,
die sich für die Gesellschaft interessieren, hätten sich beteiligen und
informieren können, waren frühzeitig dazu aufgerufen mitzumachen
– diejenigen, die jetzt lautstark protestierten, haben das leider nicht
getan! Geradezu vorbildlich haben
hier die Leitungen der städtischen,
Wir stellen uns vor
Das Büro des Standesamtes ist im
ersten Stock des Stadthauses II über
dem Bürgerbüro. Von Vielen wird es
hauptsächlich mit Eheschließungen in
Verbindung gebracht. Paare zu verheiraten ist wahrscheinlich die schönste
Aufgabe der Standesbeamten, aber
bei weitem nicht die einzige. Mit der
Zuständigkeit für die Beurkundung
von Geburten ist ein Standesamt die
erste amtliche Stelle, die ein neugeborener kleiner Erdenbürger in Anspruch nimmt. Standesbeamte sind
also schon an zwei wichtigen Ereignissen im Leben eines jeden beteiligt.
Und ganz am Ende des Lebens erfolgt
auf dem Standesamt die Beurkundung
des sog. Sterbefalles jeder Person.
Aber auch zwischen diesen drei Ereignissen kann es Anlaufstelle für die
Bürger sein, zum Beispiel wenn eine
Personenstandsurkunde
gebraucht
wird, wenn jemand seinen Namen ändern will, oder Paare, die ein Kind erwarten und nicht verheiratet sind, eine
Vaterschaftsanerkennung beurkunden
lassen wollen. Ergeben sich Veränderungen im Leben eines Menschen, die
i
den Personenstand betreffen, machen
Standesbeamte in den Registern sog.
Folgebeurkundungen und passen sie
so den neuen Gegebenheiten an. Wie
in manchen anderen Städten oder Gemeinden ist das Pfungstädter Standesamt auch die Anlaufstelle für Mitbürger
mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
die schon etliche Jahre in Deutschland
leben oder hier geboren sind und Deutsche werden möchten. Sie können hier
einen Antrag auf Einbürgerung stellen
wenn sie die Voraussetzungen dafür
erfüllen.
Die Stadt Pfungstadt möchte darüber
informieren, dass im Stadtteil Hahn
„An der Gehrengasse“ noch wenige
Parkplätze zum Verkauf stehen.
der katholischen und der Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft
ihre Eltern informiert und „mitgenommen“ – dafür danke ich sehr!
Wer die Zeitung nicht liest und wer die
politischen Entwicklungen nicht wenigstens etwas verfolgt, wer sich nicht
einbringt, obwohl er es könnte, der
darf sich hinterher aus meiner Sicht
auch nicht über das Ergebnis, an dem
man nicht mitgearbeitet hat beklagen.
Nur meckern und nichts machen geht
nicht! Im Übrigen müsste sich der Protest doch an die Institutionen (Bund
und Land) richten, die sich nicht ausreichend an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen!
Pfungstadt hat eine hervorragende,
flexible und auf fast alle Bedürfnisse abgestimmte Kinderbetreuungslandschaft. Dies bieten wir trotz der
ersten Gebührenerhöhung seit vielen
Jahren zu immer noch vernünftigen
Preisen. Jeder Kitaplatz wird pro
Monat mit bis zu 1000 Euro von der
Stadt bezuschusst! Hier von Kinderfeindlichkeit zu sprechen finde ich
mehr als unangebracht.
Letztlich muss die Gebührenerhöhung
immer individuell für die Familien betrachtet werden. Pauschale Äußerungen, dass 50% erhöht werden treffen
nicht zu! Zudem wurde bisher kaum
diskutiert, dass die Krippengebühren
(U3) lediglich um 10% erhöht werden.
Auch wenn ich verstehen kann, dass
man angesichts einer Gebührenerhöhung ungehalten reagiert, hätte ich mir
eine sachlichere und unaufgeregtere
Diskussion gewünscht.
Eine weitere Verpflichtung der Stadt
sorgt vornehmlich im Innenstadtbereich für Ärger. Derzeit werden viele
Straßen grundhaft saniert. Die Bauarbeiten in der Zieglerstraße, aber auch
in Teilen der Pfarrgasse, Fabrikstraße
oder der Ringstraße wären schon weiter fortgeschritten. Das Bauamt stellte
bei Überprüfungen allerdings fest, dass
durch die ausführenden Baufirmen
keine einwandfreie Leistung abgeliefert wurde, und die Verdichtung der
Asphaltschicht nicht dem entspricht,
was die anerkannten Regelwerke vorschreiben. Diese Minderverdichtung
des Asphaltes stellt einen groben Mangel dar, was mittelfristig zu Schäden
an der Fahrbahn führt, und damit nach
Ablauf der Gewährleistungspflicht
zu erneuten Schäden führt, die dann
durch die Stadt wieder instandgesetzt
werden müsste. Diese Kosten würden
somit dann durch den Steuerzahler getragen werden. Deshalb wurden Bauarbeiten wegen Baumängeln teilweise gestoppt. Mit den Firmen werden
nun Lösungen erarbeitet. Teilweise
müssen die Mängel, die die Langlebigkeit der Straße beeinflussen, durch
Austausch des Asphalts behoben, und
neue Bauzeitenpläne erstellt werden.
In den letzten Jahren kam es sehr selten vor, dass keine einwandfreien Leistungen erbracht wurden, die jetzige
Häufung ist daher sehr ungewöhnlich.
Daraus resultierend wird die Bauzeit
in der Pfarrgasse, Fabrikstraße und
Kirchstraße angepasst, damit der Knotenpunkt zwischen Fabrikstraße und
Kirchstraße in wenigen Wochen wieder befahrbar ist. Es tut mir leid Ihnen
allen hier keine besseren Nachrichten
mitteilen zu können, aber wir alle haben sicher ein Interesse daran, dass
die Bauleistungen in einer ordentlichen
Qualität ausgeführt werden.
Abschließend möchte ich Sie alle auf
den Verkaufsoffenen Sonntag auf der
Eberstädter Straße hinweisen. Nutzen
Sie die Gelegenheit in Ruhe über die
Straße zu bummeln und zu schauen,
was unsere Pfungstädter Geschäfte zu bieten haben. Zahlreiche Geschäftsleute beteiligen sich. Wer nur
im Internet bestellt, darf sich nicht
beklagen, wenn die Geschäfte in der
eigenen Stadt schließen müssen. Deshalb freue ich mich, wenn Sie alle mit
Ihrem Interesse und Ihrer Beteiligung
dafür sorgen, dass unsere Innenstadt
belebt bleibt!
Uns allen wünsche ich ein schönes
Palmsonntagwochenende!
Patrick Koch, Bürgermeister
Pfungstädter Kerb
Jetzt Bewerbungsunterlagen anfordern
Jetzt schon bewerben - Macht mit! Bewerbungsschluss ist der 01. Mai
Bewerben Sie sich für einen Standplatz an der Pfungstädter Kerb (11.13.09.2015). Die Unterlagen können beim Stadtmarketing Pfungstadt unter der
Tel.: 06157-988 1138 oder per E-Mail: [email protected] angefordert werden. Oder einfach direkt herunterladen unter :
www.pfungstadt.de – Freizeit & Tourismus – Pfungstädter Kerb.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt
von links die Standesbeamtinnen
Diana Nikoles und Rita Gogoll-Klein
Die Liegenschaftsstelle
der Stadt Pfungstadt informiert!

Liebe Pfungstädterinnen
und Pfungstädter,
leistet, dass diejenigen, die mehr
verdienen und ihr Kind länger in
der Tagesstätte unterbringen auch
mehr bezahlen. An diesem System
wurde weiterhin festgehalten, was
dazu führte, dass einige Eltern eine
deutlich höhere Gebühr zahlen müssen, da eine neue Gruppe für Gutverdiener über 70.000 € Familienbruttoeinkommen eingeführt wurde. Hier sei
erwähnt, dass rund ¾ der Eltern sich
in der Einkommensgruppe A (42.000
€ Jahreseinkommen) befinden, für die
die Gebühren nur leicht angehoben
werden.
Bei Interesse bitte bis zum 30.04.2015
unter der Nummer 06157 / 988 1170
oder unter [email protected]
melden.
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
Nach § 83 des Baugesetzbuches vom 23.September 2004 (BGBl.I S.2414) in
der derzeit geltenden Fassung.
In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet
Gebiet Gemarkung Flur
Breitwieserweg
Pfungstadt
2 und 18
Wird nach § 83 BauGB bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.12.2014 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand
durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen
neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Soweit in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum
an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf
die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an
diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile
(§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch)
Die Geldleistungen sind fällig.
Pfungstadt, den 16.03.2015 Der Magistrat der Stadt Pfungstadt
als Umlegungsstelle
Patrick Koch, Bürgermeister
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt