Informations- und Nachrichtenblatt

Bärensteiner
Informations- und Nachrichtenblatt
Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein
Jahrgang 25
Erscheinungstag: 15. April 2015
Nummer 4
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Bärenstein
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Bernd Schlegel
Auflage: 1500 Exemplare
Verteiler: kostenlos in alle Haushalte der Gemeinde
Erscheinungszeitraum: monatlich
Internet: www.baerenstein-erzgebirge.de E-mail: [email protected]
Telefon: 037347 - 1840 Fax: 037347 - 18420
Amtlicher Teil
Foto: Marcel Schmiedel
Foto: Johannes Pfeiffer
Doppelrodel-Nachwuchstalent Johannes Pfeiffer (links)
mit seinem Obermann Nico Semmler (rechts)
Foto: Patrick Herrl
Bärensteins Vereinschef Frank Siegl (links) und Dietmar
Bastian, Vizepräsident des Kreissportbunds (rechts)
Konkurrenz war dabei die russische Mannschaft. Insgesamt ist
Johannes recht zufrieden mit diesen Ergebnissen. Wir wünschen ihm und seiner Mannschaft für die kommenden
Wettkämpfe alles Gute und natürlich viele Podestplätze. Wir
in der letzten Amtsblatt-Ausgabe konnte ich Ihnen von den
sind sehr stolz auf unsere Nachwuchssportler.
Erfolgen unserer Bärensteiner Rennrodlerin Sophie Großmann
berichten.
Eine weitere gute Nachricht aus dem Sport gab es zur
Jahreshauptversammlung des Skivereines „Kristiania 1913"
Heute möchte ich Ihnen von einem weiteren Bärensteiner Stern
Bärenstein e.V. am 21. März. Der 1. Vorsitzende Frank Siegl
am Rodlerhimmel berichten. Der 17-jährige Johannes
erhielt für seine Verdienste rund um den Wintersport vom VizePfeiffer hat in der vergangenen Wintersaison gemeinsam mit
präsidenten des Kreissportbundes, Herrn Dietmar Bastian, die
seinem Doppelrodel-Teamkollegen Nico Semmler beachtliche
Ehrennadel des Landessportbundes in Silber. (Lesen Sie bitte
Erfolge eingefahren:
dazu auch den Artikel von Patrick Herrl auf Seite 4.)
Liebe Einwohner von Bärenstein,
Kühberg und Niederschlag,
4. Platz Junioren WM Lillehammer/Norwegen
1. Platz Weltcup Whistler/Kanada
2. Platz Innsbruck/Österreich
3. Platz Park City/USA
4. Plätze: 2. Weltcup Whistler/Kanada
Oberhof/Deutschland
5. Platz Winterberg/Deutschland
Auch ich möchte mich diesen Glückwünschen anschließen und
wünsche uns allen, dass sich der Bärensteiner Skiverein unter
der Leitung von Frank Siegl auch weiterhin so engagiert für
den Wintersport einsetzt.
Ihr
Gesamtweltcup: Platz 2 hinter Russland
Für Johannes war es die erste Teilnahme an Weltcups in ÜberBernd Schlegel
see, welche er jedoch mit Bravour meisterte. Die härteste
Bürgermeister
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 2 -
Gemeinde Bärenstein
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 in der Gemeinde Bärenstein
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Bärenstein wird in der Zeit vom 18. Mai 2015 bis 22. Mai 2015
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Bärenstein - Meldebehörde, Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Bärenstein, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit
der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus
denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten
anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen
Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang
mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht
hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge
dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine
nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
Einsichtnahme, spätestens am 22. Mai 2015 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bärenstein - Meldebehörde,
Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Bärenstein, einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17. Mai 2015 eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden
grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des
Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde
Bärenstein oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten,
der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 3 -
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05. Juni 2015, 16:00 Uhr, und
für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 26. Juni 2015, 16:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bärenstein Meldebehörde, Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Bärenstein, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare
elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift
des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird,
anzugeben.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr,
bei der Gemeinde Bärenstein unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
15:00 Uhr, stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag
vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- (je) einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die
Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den
Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde Bärenstein vor Empfangnahme der Unterlagen
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein
so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am
Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird,
zu entnehmen.
Bärenstein, 15. April 2015
Bernd Schlegel
Bürgermeister
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 4 -
Frühjahrsputz in unserem Ort
Die Kehrmaschine kommt!
In der Woche vom
slalom war meine Disziplin", sagt der Bärensteiner. Er wurde
unter anderem Bezirksmeister und landete bei DDR-Meisterschaften mehrfach auf vorderen Plätzen.
20. bis 24. April 2015 Zufrieden blickt Siegl zudem auf die vergangene Saison
werden alle Ortsstraßen durch
die Kehrmaschine der Fa. Städtereinigung
Annaberg GmbH gereinigt.
Wir bitten um Beachtung!
Es wäre schön, wenn die Straßen
in dieser Zeit nicht unnötig von
parkenden Fahrzeugen blockiert werden.
zurück. "Dabei hatten wir lange die Befürchtung, dass es ein
ähnlich enttäuschender Winter wird wie 2013/14. Da hatte der
Lift nicht einmal auf." Doch Frau Holle hatte ein Nachsehen.
Pünktlich mit Beginn der Ferien in Berlin war der Skihang drei
Wochen lang geöffnet. "Trotz lediglich 30 Zentimeter Schneedecke. Aber Ingolf Werner, Nicky Leibelt, Gunter Glaser und
André Schmiedel haben das Beste daraus gemacht", lobt Siegl
seine Mitstreiter. "Letztlich waren es zwar ein Drittel weniger
Gäste. Damit können wir jedoch zufrieden sein."
In den kommenden Monaten wollen sich die Bärensteiner
bereits für den nächsten Winter rüsten. Mit Hilfe der Kommune
Meldebehörde geschlossen
erhält die Pistenraube neue Ketten. Das Hauptaugenmerk der
Vereinsmitglieder wird aber auf die Skihütte gelegt. Siegl:
Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, dass am "Wir müssen unter anderem in einen neuen Heizkessel inDonnerstag, 21. Mai 2015, die Meldebehörde in Bärenstein vestieren."
wegen einer Weiterbildungsveranstaltung geschlossen ist.
Die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Landratswahl
2015 erfolgt an diesem Tag im Sekretariat des Bürgermeisters.
Jens Schmiedel
Meldebehörde
Mitteilung der Friedhofsverwaltung
Bärensteiner WohnungsVerwaltungs-Gesellschaft mbH
Oberwiesenthaler Straße 1
09471 Bärenstein
Telefon: 037347 - 8201 oder 8202
Internet: www.bwvg.de
Mietwohnungen in Bärenstein:
Die Grabstellen des Jahres 1995 werden in diesem Jahr eingeÄ 2-Raum-Wohnung, 2. Obergeschoss, ca. 54 m²
ebnet. Bitte melden Sie sich in der Friedhofsverwaltung,
Ä 3-Raum-Wohnung, Erdgeschoss, ca. 58 m²
Pfarramt, Tel. 037347 - 1360.
Ä 3-Raum-Wohnung, 1. Obergeschoss, ca. 63 m²
Ä 3-Raum-Wohnung, 1. Obergeschoss, ca. 75 m²
Allgemeines
"Motor des Vereins"
für Engagement ausgezeichnet
Wintersport: Bärensteins Klubchef Frank Siegl
erhält silberne Ehrennadel
Gewerberaum in Bärenstein:
Ä Erdgeschoss, in zentraler Lage, Größe: ca. 43 m²
Herbert Richter
Geschäftsführer
Seniorenklub der AWO Bärenstein
Mitglied im Verein
LÄNDLICHE ERWACHSENEN-
Von Patrick Herrl
BILDUNG IM FREISTAAT SACHSEN e.V.
Bärenstein - Noch hängen die Schlepper am Lift in Bärenstein.
Die 44 Mitglieder des örtlichen Skivereins Kristiania haben 21.04.2015
14.00 Uhr im „Gästehaus Hutweide“
aber schon einen Haken hinter die Saison gesetzt. Klubchef
Bitte bringt Euer Brautbild mit.
Frank Siegl hatte dabei beim "Abwintern" in der Skihütte 28.04.2015
14.00 Uhr in der „Linde“ Weipert
gleich doppelt Grund zur Freude.
Frühlingstanz
05.05.2015
14.00 Uhr im „Café Neubert“
Sichtlich überrascht und gerührt erhielt der 52-Jährige unter
Gedächtnistraining
dem Beifall seiner Vereinskameraden die Ehrennadel des
Landessportbundes in Silber. "Frank Siegl ist der Motor des Jeden Donnerstag:
Vereins", begründet Dietmar Bastian, Vizepräsident des Kreis- Sportnachmittag in der Kegelbahn
sportbundes, die Auszeichnung.
Jeden 2. Donnerstag:
Fahrt ins Thermalbad Wiesenbad
Siegl leitet seit nunmehr 20 Jahren als Vorsitzender die Anmeldung unter Telefon: 1357
Geschicke des Vereins. Bereits seit der politischen Wende (Taxi-Stephan)
gehört er dem Vorstand an. Bis 1980 war das 1969 beigetretene
Vereinsmitglied selbst als Abfahrtsläufer erfolgreich. "Riesen- Der Vorstand
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 5 -
Einladung zur Jahreshauptversammlung des FSV 1911 Bärenstein e.V.
mit Vorstandswahlen
Schrottsammlung
Vom 04. bis 08. Mai 2015 wird in Bärenstein wieder auf dem
"Alten Sportplatz" eine Schrottsammlung durchgeführt.
Zu diesem Zweck wird von der Fa. Kreislaufwirtschaft
Sehr geehrte Sportfreunde,
hiermit lade ich Sie zur Jahreshauptversammlung des FSV GRÜBLER GmbH & Co KG ein Container (Schrottmulde)
1911 Bärenstein e.V. ein. Sie findet am 17. April 2015 im aufgestellt, in den folgender Schrott entsorgt werden kann:
Sportlerheim am Waldstadion statt. Beginn ist 19.00 Uhr.
Metallrohre und -wannen; Blechtonnen; Motoren aller Art
ohne Öl; Fahrräder ohne Reifen; Autofelgen ohne Reifen;
Der Ablaufplan ist wie folgt gegliedert:
Kabelschrott; Heizkörper etc.
1. Begrüßung durch den Vereinspräsidenten Oliver Bauer
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Bestimmung eines Protokollführers
4. Revisionsbericht für das Haushaltsjahr 2013
Einladung zur Jagdgenossen5. Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2013
schaftsversammlung
6. Revisionsbericht für das Haushaltsjahr 2014
7. Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2014
8. Festlegung eines Wahlkomitees
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
9. Wahlen
Bärenstein am Montag, 11. Mai 2015, um 19.00 Uhr, in der
10.Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Gaststätte „Bergblick“ in Kühberg werden hiermit alle Eigen11.Beratung des neuen Vorstandes über die künftigen
tümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen JagdFunktionen
bezirk Bärenstein/Niederschlag gehören und auf denen Jagd
12.Vorstellung des neuen Vorstandes
ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
13.Fragestunde
Tagesordnung:
Mit sportlichen Grüßen
1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
2. Bericht über abgelaufenes Jagdjahr durch Pächter
Oliver Bauer
3. Kassenbericht
1. Vorstand des FSV 1911 Bärenstein e.V.
4. Entlastung des Vorstandes und Kassenwarts
5. Beschlussfassung über Verwendung der Jagdpacht
6. Allgemeine Diskussion
Achtung Fahrerlaubnisbesitzer!
Anmerkung: Bei Verhinderung können sich die Eigentümer
Die Verkehrswacht lädt alle Fahrerlaubnisbesitzer zur jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch
Kraftfahrerschulung am Montag, 20. April, 18.00 Uhr, in eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der
Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollden Pavillon der „Gemeinsamen Mitte“, Grenzstraße 10,
mächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen verherzlich ein.
treten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Themen:
„Veränderte
Regelungen
im Verkehrsrecht
sowie die Bedeutung
von Verkehrszeichen
- Aktuelles“
Die Schulung wird von einem erfahrenen und qualifizierten
VK-Moderator durchgeführt.
Hermann Löser
Vorsitzender des Jagdvorstandes
Kirchliche Nachrichten
Evangelisch-Lutherische
Erlösergemeinde
Einladung
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Weiterbildung, denn die sich zu einem besonderen Gottesdienst
Neben den regelmäßig stattfindenden
Gottesdiensten möchten wir zu drei besonderen Veranstaltungen in der
kommenden Zeit einladen: Am Sonntag
Jubilate, dem 26. April findet 10:00 Uhr
Wir würden uns freuen, recht viele Besucher zu dieser der Festgottesdienst anlässlich der
Jubelkonfirmation statt. Im GottesVeranstaltung begrüßen zu können.
dienst feiern wir das Heilige Abendmahl, zugleich ist Kindergottesdienst.
Ihre Verkehrswacht
ständig verändernden Verkehrsbedingungen und Vorschriften
machen eine Teilnahme einfach notwendig, um auf dem
Laufenden zu bleiben. Es ist auch möglich, Fragen zu unklaren
VK-Rechtsproblemen zu stellen.
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 6 -
Und am Sonntag Kantate, dem 03. Mai stehen Musik und Ratgeber Recht - Arbeitsrecht:
Gesang im Mittelpunkt. Kantate ist lateinisch und heißt
Fälligkeit des gesetzlichen Mindestlohnes
übersetzt: „Singet!“ Begleitet vom Klang unserer JehmlichOrgel wollen wir diesem Aufruf in einer hoffentlich gefüllten
Kirche nachkommen und miteinander Gott loben, auch wenn Seit 01.Januar 2015 gilt in Deutschland – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ein flächendeckender branchenüberder Gottesdienst 08:30 Uhr stattfindet.
greifender gesetzlicher Mindestlohn. Die Regelungen dazu
Am Donnerstag, dem 14. Mai, feiern wir die Himmelfahrt finden sich im Mindestlohngesetz (MiLoG). Dabei hat der
Gesetzgeber nicht nur bestimmt, dass ein gesetzlicher
Jesu. Der Gottesdienst beginnt 08:30 Uhr.
Mindestlohn zu zahlen ist, sondern auch wann.
Gemeinderüstzeit 2015
Vom 08. bis 10. Mai 2015 fahren wir als Kirchgemeinde zur
Rüstzeit nach Kurort Rathen in die Sächsische Schweiz.
Gemeinsam wollen wir über die Jahreslosung 2015 nachdenken und bei Ausflügen und Aktionen die Region und
einander näher kennenlernen. Es gibt noch freie Restplätze!
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Pfarramt Bärenstein
(037347-1360).
Alle, die daheim bleiben, möchten bitte beachten, dass am 10.
Mai 2015 in Bärenstein kein Gottesdienst stattfindet. Nutzen
Sie bitte die Gottesdienstangebote unserer Schwestergemeinden.
Der Kirchenvorstand
Neuapostolische Kirche
Gottesdienste:
Mittwoch, 15.04.2015, 19.30 Uhr:
Gottesdienst mit Bischof Th. Matthes
aus Leipzig / Taucha
Sonntag, 19.04.2015, 09.30 Uhr
- kein Gottesdienst in Bärenstein 09.30 Uhr, Gottesdienst mit
Apostel Bimberg aus Magdeburg
in 09456 Annaberg-Buchholz,
Adam-Ries-Straße 3-5
Sonntag, 10.05.2015, 09.30 Uhr:
Gottesdienst mit Konfirmation
Nach § 2 MiLoG ist der Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, spätestens am letzten Bankarbeitstag
(Frankfurt am Main) des Folgemonats zu zahlen. Bis zu dieser
Obergrenze können die Arbeitsvertragsparteien eine Vereinbarung zur Fälligkeit treffen. Ohne (wirksame) Vereinbarung
gilt regelmäßig der Erste des Folgemonats als Fälligkeit (§ 614
BGB).
In den vergangenen Monaten hatte unsere Anwaltskanzlei
vielfach die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu
prüfen, sowohl für Arbeitnehmer, wie auch für Arbeitgeber.
Dabei hat sich herausgestellt, dass oftmals erst im Laufe des
Folgemonats gezahlt wird, ohne dass es eine entsprechende
schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt.
Das ist gefährlich. Kann die Vereinbarung nicht nachgewiesen
werden, ist der gesetzliche Mindestlohn bereits in diesen Fällen
zu spät gezahlt. Das gleiche gilt, falls keine wirksame schriftliche Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto besteht. Werden
dann Arbeitsstunden fälschlicherweise dem Arbeitszeitkonto
gutgeschrieben und nicht sogleich ausgezahlt, stellt auch dies
einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz dar.
Arbeitgebern sollte aber noch mehr als Arbeitnehmern daran
gelegen sein, dass der gesetzliche Mindestlohn zum Zeitpunkt
der Fälligkeit gezahlt wird, sonst droht als Ordnungswidrigkeit
eine Geldbuße bis zu 500.000,00 € pro Verstoß. Es ist daher
wichtiger denn je, dass nicht nur die Zahlung des gesetzlichen
Mindestlohns an sich, sondern auch die Beachtung dessen
Fälligkeit eingehalten und für eine spätere Kontrolle des Zoll
ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei für Fragen des gesetzlichen Mindestlohns wie auch sonst im Arbeitsrecht beratend
und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Norman Münzner
Donnerstag, 14.05.2015, 09.30 Uhr:
www.nm-rechtsanwalt.de
- kein Gottesdienst in Bärenstein Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt der Gemeinden Bären- (Anzeige siehe Seite 16)
stein und Wiesa in der Gemeinde Wiesa, Talstraße 37, 09488
Thermalbad Wiesenbad, OT Wiesa
sonntags: 09.30 Uhr
Termine unter Vorbehalt. Bitte die Aushänge am Kirchenraum
beachten. Die Gottesdienste sind öffentlich. Sie sind herzlich
eingeladen, mit uns Gottesdienst zu erleben.
Andreas Kreher
Gemeindevorsteher
Redaktionsschluss
für die Maiausgabe
ist der 08. Mai 2015.
voraussichtliches
Erscheinungsdatum: 18. Mai 2015
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 7 -
Einladung des SV Bärenstein e.V.
(Abt. Kegeln) zum
9. Wanderpokal
der Vereine und Gruppen
der Gemeinde Bärenstein im Kegeln
Schirmherr:
Bürgermeister der Gemeinde Bärenstein,
Herr Bernd Schlegel
Auslosung:
Freitag, 17. April 2015, 19.30 Uhr, im Kegelheim
(Staffeln, Staffeleinteilung, Startfolge)
Turnier:
Samstag, 18. April 2015, Beginn: 09.00 Uhr,
Anreise bis 08.45 Uhr
Titelverteidiger:
Aue Fans Bärenstein (2014)
Mannschaft:
pro Verein und Gruppe
eine Mannschaft,
á 4 Spieler plus
max. 2 Ersatzspieler
- nur Nichtaktive -
Wettkampf:
gespielt wird nur in die Vollen
(Spielmodus und Wurfzahl wird je nach Teilnehmeranzahl bis zur Auslosung festgelegt)
Startgebühr:
(neu)
Verpflegung:
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Hinweis:
Bitte Turnschuhe (möglichst mit heller Sohle) mitbringen ! ! !
12,00 EUR pro Mannschaft
„Gut Holz“
Sportverein Bärenstein e.V.
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 8 -
Geburtstagsjubilare im Mai 2015
Wir gratulieren herzlich ...
Frau Franziska Trabs am 02.05. zum 80. Geburtstag
Frau Helga Heimann am 03.05. zum 79. Geburtstag
Frau Ria Wenk am 03.05. zum 77. Geburtstag
Herrn Manfred Grund am 04.05. zum 77. Geburtstag
Herrn Dieter Schneider am 04.05. zum 79. Geburtstag
Frau Hedwig Helmert am 05.05. zum 102. Geburtstag
Frau Irene Schlosser am 05.05. zum 83. Geburtstag
Frau Ilse Melzer am 06.05. zum 94. Geburtstag
Frau Herta Ertl am 07.05. zum 90. Geburtstag
Herrn Ernst Bartl am 09.05. zum 82. Geburtstag
Frau Ursula Steinmüller am 09.05. zum 79. Geburtstag
Frau Christa Neubert am 10.05. zum 86. Geburtstag
Frau Hilde Neubert am 10.05. zum 83. Geburtstag
Frau Renate Poller am 11.05. zum 80. Geburtstag
Herrn Horst Engert am 12.05. zum 80. Geburtstag
Herrn Roland Kreher am 12.05. zum 76. Geburtstag
Herrn Gottfried Schönfelder am 12.05. zum 80. Geburtstag
Herrn Joachim Rohner am 13.05. zum 77. Geburtstag
Frau Elke Wächtler am 14.05. zum 81. Geburtstag
Frau Ursula Schulz am 15.05. zum 82. Geburtstag
Frau Anneliese Kugler am 19.05. zum 78. Geburtstag
Frau Annaliese Gahlert am 21.05. zum 81. Geburtstag
Frau Renate Graul am 23.05. zum 79. Geburtstag
Herrn Dieter Härtel am 23.05. zum 78. Geburtstag
Frau Gertrud Michling am 23.05. zum 82. Geburtstag
Frau Lisa Philipp am 26.05. zum 86. Geburtstag
Frau Dorit Klaus am 28.05. zum 79. Geburtstag
Altböhmische Maifeier
Samstag, 16. Mai 2015 im Kulturhaus Weipert
ab 19.00 Uhr:
Folkloretänze der Tanzgruppe
der Weiperter Grundschule
ab 20.00 Uhr:
Musik und Tanz
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 9 -
Pavillon Gemeinsame Mitte Bärenstein-Vejprty
Foto-Ausstellung bis Ende April 2015
Burgen und Schlösser
im sächsisch-böhmischen Erzgebirge
von Petra Blumberg
aus Bärenstein
Herzliche Einladung zur
Lesung mit Georg Gehler aus Walthersdorf
Sonntag, 26. April 2015, 15:30 Uhr
Herr Gehler wird uns an diesem Nachmittag 2 seiner Geschichten vorstellen:
Die verschwundene Grenze
Adam Ries – der Schmied von Weipert
Wie immer Eintritt frei !
Neue Ausstellung im Mai 2015
Der Aquarell-Kurs-Cranzahl lädt Sie herzlich ein zur Ausstellung im Pavillon “Gemeinsame Mitte“.
Ab 5. Mai 2015 bis Monatsende wird die
Aquarellmalerei der Cranzahler Künstlergruppe
zu sehen sein. Lassen Sie sich überraschen, welche zauberhaften Werke hier entstanden sind.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Eintritt ist wie immer frei
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 10 -
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 11 -
Gemeinsame Mitte Bärenstein - Vejprty
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 12 -
Sprechzeiten
der Gemeindeverwaltung
am Donnerstag,
30. April 2015,
auf dem Sportplatz
in Kühberg
Sprechzeiten des Bürgermeisters:
Beginn: 20.00 Uhr
Dienstag:
anschließend Tanz
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
allgemeine Sprechzeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
Meldebehörde:
Bärenstein
Donnerstag:
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
Königswalde
Montag:
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
in der Turnhalle
Für H
exens
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ist rei hmaus und
Es lädt ein
chlich
G
gesor ebräu
Fam. Harald Stoll
gt.
Gaststätte "Bergblick"
Kleintiermarkt
Kaninchen, Tauben und Geflügel
Standesamt:
Bärenstein
Montag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Königswalde
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
Bei Anmeldungen zur Eheschließung wird um vorherige
Terminvereinbarung gebeten.
Gemeindebücherei im „Haus d. Begegnung“
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
09.30 - 11.30 Uhr
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13.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 02. Mai 2015
Samstag, 06. Juni 2015
Samstag, 04. Juli 2015
Samstag, 01. August 2015
Samstag, 05. September 2015
Samstag, 03. Oktober 2015
Samstag, 07. November 2015
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Informationen: Viktor Nagler
Telefon: 00420 721 566 857
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Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 13 -
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Bitte rufen Sie im Bedarfsfall die Rettungsleitstelle Annaberg an.
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Zeitraum
18.04.2015,
19.04.2015,
25.04.2015,
26.04.2015,
01.05.2015,
02.05.2015,
03.05.2015,
09.05.2015,
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08:00 - 11:00 Uhr
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08:00 - 11:00 Uhr
10:00 - 11:00 Uhr
08:00 - 11:00 Uhr
10:00 - 11:00 Uhr
Bereitschaftsarzt
Telefon
Dipl.-Stom. Lutz Zimmermann, Annaberg-Buchholz
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Dr. med. Konrad Krauß, Jöhstadt
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Dipl.Stom. Kerstin Siegert & Dipl.Stom. Uwe Siegert, Mildenau
Dipl.-Stom. Michael Wolf, Gelenau
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Dr. med. Brigitte Böhme, Schlettau
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03733/22453
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037343/2600
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03733/53458
037297/7215
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03733/65088
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Quelle: Notfalldienst auf www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Apotheken
Zeitraum
Durchgehend dienstbereit
Telefon
(08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am nächsten Tag)
10.04. – 16.04.2015
17.04. – 23.04.2015
24.04. – 30.04.2015
01.05. – 07.05.2015
08.05. – 14.05.2015
15.05. – 21.05.2015
Schwanen-Apotheke Sehma
Lilien-Apotheke Schlettau
Sonnen-Apotheke Bärenstein
Raben-Apotheke Mildenau
und Adler-Apotheke Oberwiesenthal
Adler-Apotheke Scheibenberg
Lilien-Apotheke Schlettau
03733 / 65310
03733 / 676834
037347 / 1214
03733 / 53178
037348 / 8626
037349 / 8309
03733/676834
Quelle: Bereitschaftsdienste auf www.loewen-apotheke-annaberg.de
TierärztE
Zeitraum
13.04.- 19.04.2015
20.04.- 26.04.2015
27.04.- 03.05.2015
04.05.- 10.05.2015
11.05.- 17.05.2015
18.05.- 24.05.2015
Bereitschaftsarzt
Herr TA Alexander Armbrecht, Schlettau
Frau DVM Gabriele Schnelle, Dörfel
Herr TA Denny Beck, Gelenau
Frau TÄ Susann Zieboll, Ehrenfriedersdorf
Herr TA Lindner/Thum OT Herold
Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz, Gelenau
Frau DVM Gabriele Schnelle, Dörfel
Herr TA Lindner/Thum OT Herold
Herr TA Stanley Geisler, Annaberg-Buchholz
Herr TA Alexander Armbrecht, Schlettau
Telefon
Tel. 0162-3280467
Kleintierpraxis Tel. 03733-26837 oder 0171-2336710
Großtierpraxis Tel. 0173-9173384
Kleintierpraxis Tel. 037341-574380
Großtierpraxis Tel. 037297-476312 oder 0162-3794419
Tel. 037297-765649 oder 0174-3160020
Kleintierpraxis Tel. 03733-26837 oder 0171-2336710
Großtierpraxis Tel. 037297-476312 oder 0162-3794419
Kleintierpraxis Tel. 0160-96246798
Tel. 0162-3280467
Der tierärztliche Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18:00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 06:00 Uhr.
Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet Montag 06:00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst
nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen.
Quelle: Tierärztlicher Bereitschaftsdienst auf www.erzgebirgskreis.de
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 14 -
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Danken möchten wir denen,
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geliebt, gemocht und sehr geehrt haben.
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möchten wir uns für die vielen Beileidsbekundungen bei
allen Verwandten und Nachbarn recht herzlich bedanken.
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in Oberwiesenthal
Zechenstraße 17, 09484 Kurort Oberwiesenthal
Dank auch an Frau Dipl. Med. Brigitte Rölle und die
Schwestern der Diakonie Bärenstein für die jahrelange
Betreuung. Unser Dank gilt ebenso Frau Konrad vom Bestattungshaus ANTEA für die Trauerbegleitung und
ihrem Kollegen für die gelungene Trauerrede.
Telefon: (037348) 23 441
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Wir sind zertifiziert und Mitglied der
Landesinnung der Bestatter Sachsen.
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im Namen aller Angehörigen
Bärenstein, März 2015
Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 15 -
VORSICHT !
Diese Nachricht gilt denjenigen, die zwischen
dem 24. März 2015, 18.00 Uhr, und dem 25. März
2015, 06.00 Uhr, Holzdiebstahl auf dem Grundstück Alte Sportplatzstraße 36 in Bärenstein vorgenommen haben.
Auf meinem Grundstück
ist Prügelstrafe öffentlich erlaubt!
Ihr Name und Ihre Adresse sind mir bekannt.
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haben Sie die Möglichkeit, binnen einer Woche
das gestohlene Eschenhartholz wieder an Ort
und Stelle zu hinterlegen.
Für die zahlreichen Glückwünsche,
Geschenke und Blumen zu meinem
80. Geburtstag
möchte ich mich recht herzlich bei
allen Verwandten, Bekannten und
der Hausgemeinschaft bedanken.
Ein besonderer Dank an das Team vom
Café Neubert für die schöne Ausgestaltung
und Durchführung der Geburtstagsfeier.
Marlise Geier
Bärenstein im März 2015
Ich finde diese Aktion dreist und auch frech
zugleich, wenn Leute, zu faul sind oder sich zu
fein dafür fühlen, selbst Holz zu kaufen oder aus
dem Wald zu schlagen. Einfach Holz von einem
Privatgrundstück zu nehmen ist Diebstahl.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr schlimmster Albtraum
Jan Großmann
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Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 4/2015 - Seite 16 -