Amts- und Informationsblatt Ausgabe Ausgabe 5/2015, 3/2011, Erscheinungstag Erscheinungstag 30.04.2015 28.02.2011 Seiffen Deutschneudorf Deutschneudorf Heidersdorf Heidersdorf VORANKÜNDIG UNG FREILICHTMUSEUM SEIFFEN TAGE DES u.a. die Häuselmacher - Besen- und Spankorbmachen - Wasserkrasägewerk - Spielzeugmachen - Zinngießen - Klöppeln - Reifenere Massefigurenherstellung - Fergung historischer Fahrere Buermodeln - Arbeiten in der Spanschachtelwerksta - Bohren von Wasserröhren - Schindelmachen - Filzen - die Stübelmacher ... Die „Seiffener Kaffeetafel“ mit ihrem berühmten Hausmacherkuchen hat kulinarische Leckerbissen vorbereitet. Ein Wasser- und Mühlenlabyrinth ist wieder aufgebaut: Die Kraft des fließenden Wassers spielerisch nutzen und entdecken ! Haus des Gastes Seiffen SAMSTAG ist02.04.2011 Familientag ! Samstag, auch mit historischem Kindervogelschießen, R - Members tribute jeweils 9Club - 17aUhr to Rammstein 15. - 16. Mai 2015 Grafik: Hans Titelblattentwurf: Hans Reichelt Reichelt Vorbands: „Shakediemess“ und „Meister der Lügen“ (siehe Seite 5) Am 21.05.2015 erscheint ein Sonderdruck des Amtsblattes mit Wahlbekanntmachungen! Einlass: 21.00 Uhr REDAKTIONSSCHLUSS Beginn: Uhr In Wahlangelegenheiten gelten die dafür bekannt gemachten Öffnungszeiten der 21.30 Gemeindeverwaltung! für das Aprilheft 2011 Am 15. Mai 2015 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen (außer in Wahlangelegenheiten). ist der 21. März 2011, 12.00 Uhr Das Einwohnermeldeamt ist am Donnerstag, dem 21. Mai 2015 ganztägig geschlossen. Anfragen unter Telefon: 037362 /87712 in der Bibliothek Seiffen Redaktionsschluss für das Juniheft 2015 ist am 19. Mai 2015, 12.00 Uhr in der Bibliothek Seiffen Gemeindeverwaltung Seiffen: Gemeindeverwaltung Seiffen: Telefon: 037362/87 70, Fax: 8 77 77 Telefon: 037362/8770, Fax: 87777 Meldestelle, Telefon 87731 Meldestelle, Telefon 87731 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.seiffen.de Internet: www.seiffen.de Montag Termine nach Vereinbarung Montaggeschlossen Dienstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr Dienstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr Mittwoch Termine nach Vereinbarung Mittwochgeschlossen Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–16.00 Uhr Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–16.00 Uhr Freitag 8.00–12.00 Uhr Freitag 8.00–12.00 Uhr Gemeindeverwaltung Deutschneudorf: Gemeindeverwaltung Heidersdorf: Telefon: 037368/218, Fax:Sprechzeiten 449 Telefon: 037361/45212, Fax: 4322 der Gemeindeverwaltungen E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.deutschneudorf.de Internet: www.heidersdorf.de Gemeindeverwaltung Deutschneudorf Gemeindeverwaltung Heidersdorf: der nach erzgebirgischen 037361/45212 Montagim Haus Termin VereinbarungTradition: Dienstag Telefon: 9.00–12.00 Uhr 13.00–17.30 Uhr Telefon: donnerstags 037361/4322 Dienstag 8.00–12.00 Uhr 037368/218 13.00–18.00 Uhr Mittwoch Fax: 9.00–12.00 Uhr E-Mail: [email protected] [email protected] Mittwoch Termin nach Vereinbarung DonnerstagE-Mail: 9.00–12.00 Uhr Internet: www.deutschneudorf.de Internet: www.heidersdorf.de Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–17.00 Uhr ➔ Das Rathaus bleibt am Donnerstag, den Freitag 8.00–12.00 Uhr 10. März 2011 geschlossen (siehe Seite 13) Donnerstag 15.00–17.00 Uhr Dienstag 15.00–18.00 Uhr Heft 5 • Mai 2015 Öffnungszeiten Kurort Seiffen Gemeindeverwaltung Seiffen Montaggeschlossen Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Tourist-Information, Hauptstraße 73 (Museum), Tel. 037362/8438, E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag 10.00 – 16.00 Uhr Samstag 10.00 – 14.00 Uhr Sonderöffnungszeiten im Mai siehe Seite 7 Bibliothek, Hauptstraße 95, Tel. 037362/8288, E-Mail: [email protected] Montag/Donnerstag 12.00 – 17.00 Uhr Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr vom 21. bis 29. Mai geschlossen Spielzeugmuseum, Tel. 8239 täglich 10.00 – 17.00 Uhr Freilichtmuseum, Tel. 8388 täglich 10.00 – 17.00 Uhr Kindereinrichtung „Spielzeugland“, Tel. 8344, Fax 12444 E-Mail: [email protected] GWG Seiffen und Umgegend eG, Tel. 037362/8479 www.gwg-seiffen.de, [email protected], 09548 Kurort Seiffen, Hauptstraße 169, Terminvereinbarung telefonisch möglich! Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei: Montag, Donnerstag, Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Mittwochgeschlossen Taxi u. Mietwagen C. Börner, Seiffen, Tel.: 037362/889422, Funk: 0162/2812628, Krankenfahrten, Schülerverkehr, Flughafentransfer, Kurierfahrten, Rollstuhlbeförderung Taxi & Mietwagen Clement, Seiffen, Tel. 0172/3663131 und 0174/9586263 Krankenfahrten · Einkaufsfahrten · Flughafentransfer · Kurierfahrten Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dresden Beschwerden bei Süd-Ost-Luft (böhmische Luft) bitte melden bei: Bearbeiterin: Frau Oelke, Tel. 0351/26125104, Fax: 0351/26125199 E-Mail: [email protected] Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bearbeiter: Herr Böhme, Tel. 0351 564-6522, Fax: 0351 564-6529 E-Mail: [email protected] http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/3647.htm (Fragebogen) FOTOSTUDIO Eva Schalling, Hauptstraße 60, Tel. 76981 Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Seite 2 Physiotherapie Kerstin Bilz, Rufnummer Seiffen 8418, Am Schindelberg 2a Montag bis Donnerstag 7.30 – 19.00 Uhr sowie nach Freitag 7.30 – 14.00 Uhr Vereinbarung Physiotherapie Anke Börner Deutschneudorfer Str. 6, Tel. 037362/88808, Termine nach Vereinbarung Dienstag und Donnerstag ab 8.00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag ab 9.00 Uhr Rats-Apotheke Seiffen, Inhaber M. Maschek, Fachapotheker für OffizinPharmazie, Am Rathaus 1, Tel. 8210, Fax 7310 Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr / Samstag 9.00 – 12.00 Uhr Unser Service-Angebot: Blutdruck messen, Blutzucker- und Cholesterinbestimmung, Anmessen von Kompressionsstrümpfen und -strumpfhosen, Verleih von elektr. Milchpumpen und Babywaagen Massage-Home-Service Nadine Gläßer Zertifizierte Ernährungsberatung u. Diabetes Typ II Beratung Nadine Gläßer, Tel.: 0162/2691121 KOSMEO-Kosmetik, Naildesign, Fußpflege D. Schalling, Am Rathaus 3, Tel.: 037362/879844 Öffnungszeiten der Grünschnittdeponie an der Wettinhöhe vom 08.04. bis 14.11.2015 Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Samstag 10.00 – 12.00 Uhr Grünschnittwertmarken sind in der Touristinformation Seiffen erhältlich. WERTSTOFFENTSORGUNG PAPIERTONNE 15.05.2015 GELBER SACK 02.05.2015 (Samstag!), 15.05.2015 4-wöchentlich Freitag 14-täglich freitags in der geraden Kalenderwoche Gelbe Säcke sind in der Tourist-Information erhältlich. RESTABFALL 07.05.2015 + 21.05.2015 14-täglich donnerstags in der ungeraden Kalenderwoche In der Touristinformation, Hauptstr. 95 sind blaue Säcke für Restabfall käuflich zu erwerben! Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2015 eine neue Gebührensatzung in Kraft getreten ist. Daraus resultiert eine neue Gebühr für Restabfallsäcke in Höhe von 2,90 € je Stück. Diese können zusätzlich zur Restabfalltonne verwendet werden. Die Entsorgung erfolgt dann kostenfrei, da durch den Kaufpreis die Gebühr für eine Schüttung bereits entrichtet wurde. Bitte beachten Sie, dass nur ausschließlich die erworbenen Säcke entsorgt werden! Medizinische Einrichtungen DM J. Dietze, Facharzt für Allgemeinmedizin Am Rathaus 3, Seiffen, Tel. 037362/8241 Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr Dienstag 14.00 – 19.00 Uhr Dr. med. Gunter Schneider, Facharzt für Allgemeinmedizin Schwartenbergweg 7, Telefon 037362/8314 Montag 7.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.00 – 12.00 Uhr Zahnarztpraxis Dr. H.-F. Budai, Dr. Carola Budai, Fachzahnärzte Kinderzahnheilkunde NEU! Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie Feldweg 23, Seiffen, Tel.: 037362/7272 Mo 8 – 12 und 14 – 17 Uhr; Die/Do 14 – 18 Uhr; Fr 8 – 12 Uhr Diakonie Sozialstation Seiffen, Am Rathaus 3, Rufnummer Seiffen 8481 Heilpraktiker P. Richter, Telefon 037362/8531, Oberseiffenbach Für alle Fälle FFW-Rufnummern Gerätehaus Seiffen, Jahnstraße 15, 76210 Gerätehaus Oberseiffenbach, Oberseiffenbacher Str. 23: 76220 Arztbereitschaftsdienst Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist ab sofort über die bundesweite Nummer 116117 zu erreichen! Notruf 112 Rettungsleitstelle Marienberg – Tel. 03733 23163 oder – Tel. 03733 19222 (bundeseinheitliche Rufnummer für Leitstellen) Die Notrufnummer 112 ist weiterhin uneingeschränkt verwendbar. Seite 3 Heft 5 • Mai 2015 Gemeinde Kurort Seiffen / Erzgeb. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister zum Oberbürgermeister X zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015) in der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde (Name der Gemeinde/Stadt) Kurort Seiffen/Erzgeb. (20. Tag vor der Wahl) (16. Tag vor der Wahl) wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der folgenden Öffnungszeiten Montag von 08.00 bis 12.00 und von Dienstag von 08.00 bis 12.00 und von Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und von Freitag von 08.00 bis 12.00 und von bis 13.00 bis Uhr 18.00 bis 13.00 bis Uhr Uhr 16.00 bis Uhr Uhr (Ort der Einsichtnahme) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, des4 Heft 5soweit • Mai dies 2015im Zusammenhang mit der Prüfung Seite Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der (16. Tag vor der Wahl) Einsichtsfrist, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr, bei der (Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. (21. Tag vor der Wahl) 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. 17.05.2015 Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (07.06.2015) und für den etwaigen zweiten Wahlgang (28.06.2015) gestellt werden. (2. Tag vor der Wahl) Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015 16.00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 16.00 Uhr, bei der Gemeinde 26.06.2015 (2. Tag vor der Wahl) (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder Seite 5 Heft 5 • Mai 2015 E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte - Wahlschein einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die Tag vollständige Anschrift dieetwaigen Bezeichnung der nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum vor der Wahl bzw.der vor Gemeinde, dem Tag des zweiten Ausgabestelle Wahlscheines, die Wahlscheinnummer Wahlgangs, 12.00des Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. und der Wahlbezirk angegeben sind und 6. -Mitein dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Merkblatt für die Briefwahl. - einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl, Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung Merkblatt für die zur ein Empfangnahme derBriefwahl. Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Gelegenheit gegeben, Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. AufBriefwahlunterlagen Verlangen hat sichab,dieistbevollmächtigte Person dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet auszuweisen. gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen. bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den auszuweisen. Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel Nähere Hinweise über die demangegebene Merkblatt für die gesandt Briefwahl, das mit den und dem Wahlschein so Briefwahl rechtzeitigsind an die Stelle werden, dass dieBriefwahlunterlagen Unterlagen dort übersandt wird, zu entnehmen. spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Unterschrift Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen Kurort Seiffen/Erzgeb., übersandt wird, 09.04.2015 zu entnehmen. Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. Unterschrift Ort, Datum Kurort Seiffen/Erzgeb., 09.04.2015 Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. Heft 5 • Mai 2015 Seite 6 Stellenausschreibung Im Freilichtmuseum Seiffen ist ab 01.07.2015 die Stelle als Leiter/Leiterin Baurestaurierung zu besetzen. Näheres zur Stellenausschreibung finden Sie unter www.seiffen.de bzw. in der Gemeindeverwaltung, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. Telefon: 037362/877-0 Fax:037362/877-77 E-Mail:[email protected] Nichtamtliche Bekanntmachungen Hiernach nahmen wir im Hotel das vorbestellte, leckere Mittagessen ein, um danach in das gegenüberliegende Erzgebirgsmuseum zu gehen. Dort roch es schon nach Krautkartoffelpuffern (Kartoffelpuffer mit Kraut und Knoblauch), die Katarina Herzánová auf dem Küchenofen frisch gebacken hatte. Die Kinder probierten sich währenddessen in der Herstellung von OsWie sieht eine Wolfshöhle aus? terdekorationen aus Filz, wobei sie von der Tochter Frau Herzánová ’s, Adéla Bártlová, angeleitet wurden. Seiffener Familien besuchten auf Einladung des Rat Im Nu war es Zeit, nach Hause zu fahren. Mit dieser letzten Exkursion hauses Chomutov und Lesná den Zoopark in Chomutov endete für sie das Projekt „Zwei Länder – eine Region“, das vom Ziel3/ Waren Sie schon einmal in einer Wolfshöhle? Nein? Die Mehrheit derer, Cíl 3-Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenardie am 7. März 2015 das Erzgebirge erkundeten, kann hierzu „ja“ beit 2007–2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechisagen. 22 Eltern mit ihren Kindern trafen sich in Seiffen, um von dort schen Republik unterstützt wurde. Die Seiffener Familien waren voll des Lobes und Dankes, als sie sich von den Organisatoren verabschieaus Richtung Chomutov zu fahren. Im Bus waren noch alle gespannt auf die kommenden Erlebnisse und deten. Linda Uhlíková und Catrin Tolksdorf-Bilz alle Kinder waren überraschend ruhig. Im Zoopark in Chomutov änderte sich die Situation sofort: Gleich neben dem Eingang befindet sich dort das Wolfsgehege, in welches man nicht nur durch den Zaun blicken kann, sondern auch unterirdisch! Innerhalb von ein paar Sekunden verschwanden fast alle Kinder und ein paar Erwachsene in der „Wolfshöhle“ aus durchsichtigem Plexiglas. In diesem Moment war es Informationsveranstaltung sehr einfach, unsere Gruppe zu finden, weil viele Kinder wie die Wölfe Sehr geehrte Damen und Herren, „heulten“. Der rote Panda im Nachbargehege war von den seltsamen die nächste Informationsveranstaltung zum Thema Seiffener Geräuschen so überrascht, dass er aus seinem Schlafzimmer kam, um Binge erfolgt am 09.06.2015 um 18:00 Uhr im Hotel Erbgericht. uns – die Besucher – zu sehen. Zum Glück blieben die anderen Tiere Herr Professor Fischer freut sich darauf, über den aktuellen ruhig und wir verursachten kein Durcheinander in dem sehr schön geSachstand und die neuesten Entwicklungen zum Projekt Panostalteten Park! Es war nur schade, dass die Seehunde keine Lust auf Binge zu berichten sowie Ihre Fragen zu beantworten. Sie dürfen Fisch hatten! Es hätte den Kindern gefallen, sie zu füttern. sich auf einen interessanten Abend freuen! Nach dem Besuch des Zoos fuhren wir nach Lesná, um dort das neue Infozentrum Lesenská pláň aufzusuchen, das unter anderem auch eng mit dem Seiffener Tourismusbüro zusammenarbeitet. Seite 7 Heft 5 • Mai 2015 Die Tourist-Information Kurort Seiffen informiert! Öffnungszeiten der Touristinformation Montag bis Freitag Samstag Feiertage 1./14./24. und 25.05. 10.00–16.00 Uhr 10.00–14.00 Uhr 11.00–14.00 Uhr 11.00–14.00 Uhr Werte Einwohner und Gäste, 24.05.15 April bis Oktober immer Donnerstag ab 15.00 Uhr Rodeln mit Zeitnahme an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b 02.05.15 17.00 Uhr Musik für Gesang, Violine, Blockflöte und Orgel in der Bergkirche 03.05.15 11.00 Uhr öffentliche Sonderführung durch die aktuelle Ausstellung, im Spielzeugmuseum Seiffen, Hauptstr. 73 www.spielzeugmuseum-seiffen.de Ab sofort bitten wir Sie, während der Öffnungszeiten der Touristinformation, Ihre Meldescheine abzugeben und die Kurtaxe einzu- 12.05.15 zahlen. Oder Sie nutzen die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift. Hatten Sie in einem Monat keine Gäste, informieren Sie uns bitte 15.05.– trotzdem. 16.05.15 Ebenso können Meldescheinblöcke erworben werden. Veranstaltungsmeldungen: Bitte melden Sie Ihre Veranstaltungen in der Touristinformation Seiffen, damit die Mitarbeiterinnen diese im Veranstaltungsplan, in der Presse sowie im Internet (www.seiffen.de u.a.) veröffentlichen 16.05.– können. 17.05.15 An alle Gastgeber: Bitte melden Sie uns Ihre freien Kapazitäten, um unseren Gästen einen schnellstmöglichen Service bei kurzfristigen Übernachtungsanfragen bieten zu können. Aktuelle Gästebonuskarten/Seiffen (sind bei Anreise dem Gast auszuhändigen) liegen in der Touristinfo zur Abholung bereit. Gästeehrung Wir ehren Gäste, die 10-mal, 15-mal, 20-mal und öfter in Seiffen verweilten. Diese werden mit einem kleinen Geschenk und einer Urkunde überrascht. 10.00-16.00 Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12, www.schauwerkstatt.de, Tel.: 037362-7740; Basteln Sie sich Ihr eigenes Souvenir. 17.05.15 24.05.14 10.00 Uhr Geführte Wanderung entlang des Historischen Bergbausteiges, Treffpunkt: Bergkirche Seiffen, Deutschneudorfer Straße 9.00–17.00 Uhr Tage des Historischen Handwerks mit ca. 20 traditionellen Handwerksvorführungen und vielen Tieren auf den Wiesen und in den Ställen im Freilichtmuseum Seiffen, Hauptstraße 203, www.spielzeugmuseum-seiffen.de Samstag ist Familientag mit historischen Spiel- und Erlebnisangeboten Motocrossrennen auf der Motocrossstrecke in Oberseiffenbach Plakat siehe Seite 10 10.00–16.00 Uhr M wie Museum im Freilichtmuseum Seiffen, Hauptstraße 203, www.spielzeugmuseum-seiffen.de Jeder Besucher der historischen Werkstatt im Freilichtmuseum darf sich ein M vom Fichtenring spalten. Schaudrechseln zum Internationalen Museumstag ab 7.00 Uhr Pfingstwanderung, Start Café & Restaurant Spielzeugschachtel – Hauptstr. 72 Ansprechpartner: Jan Stephani, Pfarrweg 3, 09548 Kurort Seiffen, Telefon 037362/76916, Strecken 12 km, 18 km, 25 km Folgende Gäste konnten wir im April beglückwünschen: zum 10. Mal Familie Simon aus Bonn Veranstaltungen: Täglich, außer Sonntag, Feiertag und bei Veranstaltungen 12.00 Uhr Kirchenführung mit kleinem Orgelspiel in der Bergkirche jeden Montag 10.00 Uhr Montagswanderung, die unterhaltsame, kurzweilige und informative Wanderung zu Seiffen und Umgebung. Treffpunkt: Touristinformation Seiffen, (witterungsabhängig) jeden Mittwoch während der Öffnungszeiten in der Modellbahnausstellung an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18b lösen eines „Kriminalfalls“ Die Touristinformation ist umgezogen. Wir begrüßen Sie gern in unseren neuen Räumlichkeiten im Spielzeugmuseum Seiffen, Hauptstraße 73 im 1 OG neben dem Kassenbereich des Spielzeugmuseums zu den gewohnten Öffnungszeiten. Montag bis Freitag Samstag Feiertags 10.00–16.00 Uhr 10.00–14.00 Uhr 11.00–14.00 Uhr A. Gläßer Leiterin der Touristinformation jeden 2. Freitag im Monat 19.00 Uhr Vereinsabend des Aquarienvereins Spielzeugdorf Seiffen e.V., wechselnde Themen, Gasthof Oberlochmühle 15, Gäste sind herzlich willkommen! jeden Freitag 13.00–16.00 Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12 www.schauwerkstatt.de jeden Samstag 10.00–16.00 Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12 www.schauwerkstatt.de zusätzliche Termine Basteln: 14.05.– Donnerstag bis Samstag 10.00–16.00 Uhr 16.05.15 Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12, www.schauwerkstatt.de, Tel.: 037362-7740 Basteln Sie sich Ihr eigenes Souvenir. Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern des Spielzeug- und Freilichtmuseums und beim Bauhof Seiffen, welche uns tatkräftig bei unserem Umzug in das Museum unterstützt haben. Vielen Dank A. Gläßer Leiterin Touristinformation Heft 5 • Mai 2015 Freizeitmesse Nürnberg vom 18. bis 22. März 2015 Als Anschließer des Tourismusverbandes Erzgebirge e.V. war unser Ort auf der Freizeitmesse Nürnberg (Nordbayerns größtem Reisemarkt) vertreten, die Teilnahme erfolgte zudem auf der Grundlage der Messekooperation zwischen dem Kurort Seiffen, Olbernhau und Marienberg. Mit 800 Ausstellern aus 12 Ländern und rund 95.000 Besuchern war es ein guter Messeerfolg, an allen 5 Messetagen herrschte ein starkes Besucheraufkommen. Größter Besuchermagnet war der Internationale Reisemarkt mit Urlaubstipps von nah bis fern. Auch für uns haben sich die Erwartungen erfüllt, im Vordergrund stand die Information der Messebesucher und neben der Kontaktpflege selbstverständlich auch das Knüpfen neuer Kontakte. Viele Messebesucher waren bereits öfter im Erzgebirge und möchten unsere Region auch weiterhin gern besuchen. Jubiläumswanderung Am 24. Mai (Pfingstsonntag) heißt es zum 25. Mal „Rund ums Spielzeugland“. Das Wanderteam und der Tourismusverein Seiffen erwarten dazu wieder zahlreiche Wanderfreunde aus Sachsen und darüber hinaus. Der bisherige Teilnehmerrekord aus dem Vorjahr steht bei 562. Was vor allem auch ein Verdienst der vielen Wanderer aus Seiffen und Umgebung war. Die Streckenlängen sind in diesem Jahr 12 km, 18 km sowie eine 25 km Jubiläumsstrecke. Dabei geht es unter anderem über den Sachsenweg, über Heidersdorf, Hirschberg, Mortelgrund und der Wettinhöhe. Start und Ziel ist das Café und Restaurant „Spielzeugschachtel“, Hauptstraße 72. Startzeiten: 7.00 bis 9.00 Uhr 25 km 7.00 bis 12.00 Uhr 12 km und 18 km Getränke und Verpflegung wie immer an der Strecke und an Start und Ziel. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme! Wanderteam Seiffen D. Stephani 1980 – 2015 35 Jahre Antennengemeinschaft Schwartenberg Am 14.04.2015 trafen sich Bereichsleiter, Techniker, Vorstand/Leitung und Ehrengäste zur jährlichen Hauptversammlung der Antennengemeinschaft Seiffen. Neben Ausführungen zur Finanzlage, dem Stand der Technik und organisatorischen Veränderungen, wurde besonders auf 35 Jahre erfolgreiche Arbeit der Gemeinschaft zurückgeblickt und allen Mitstreitern gedankt. Wie bereits angekündigt, hat Herr Johannes Glöckner seinen Vorsitz aus Altersgründen beendet und an den Vorstand abgetreten. Eine ausführliche Mitgliederinformation erfolgt in Kürze durch die jeweiligen Bereichsleiter. Nach wie vor wird tatkräftige Unterstützung für den Fortbestand der Gemeinschaft gesucht! Seite 8 Seite 9 Heft 5 • Mai 2015 Sollten Sie uns unterstützen wollen, zahlen Sie bitte auf das Konto: Feuerwehrverein Seiffen e.V. IBAN DE79 8705 4000 3315 0010 99 BIC: WELADE1STB Erzgebirgssparkasse Auch Sachspenden werden gerne entgegen genommen. Bitte bedenken Sie, die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist nicht nur Hobby, sondern oft auch eine sehr schwere und gefahrvolle Arbeit, welche für das Allgemeinwohl getätigt wird. Ob bei Brandeinsätzen in Seiffen oder unseren Nachbargemeinden, bei Ölspuren und Hochwassereinsätzen stehen wir 24 Stunden, 365 Tage im Jahr für unsere Mitbürger bereit. Auch immer neue Gesetze und Vorschriften machen unsere Arbeit nicht leichter. Bitte zeigen Sie durch Ihr Kommen oder auch mit einer Spende die Verbundenheit zur FFW Seiffen. Die Wehrleitung der FFW Seiffen Noch eine kurze Information: Anfang Mai bis zu unserem 140-jährigen Jubiläum steht, wie im letzten Jahr, wieder ein Papiercontainer am Gerätehaus Seiffen. Mit dem Erlös unterstützen wir unsere Jugendfeuerwehr. Vereinsnachrichten Anton-Günther-Chor Seiffen e.V. Unsere Chorprobe findet an jedem Freitag, um 19.30 Uhr im Haus des Gastes Seiffen statt. Sangesfreudige Männer sind jederzeit recht herzlich eingeladen. Haben Sie ein Fest oder Jubiläum? Der Anton-Günther-Chor Seiffen würde sich freuen, auch auf Ihrer Festveranstaltung auftreten zu dürfen. Weitere Auskünfte: Maik Hlawatschek, Hauptstraße 87, Tel. (037362) 879892, mobil 0162 4836755 Ihre Feuerwehr informiert Sehr geehrte Einwohner und Gäste des Spielzeugdorfes Seiffen, oft werden wir, die Kameradinnen und Kameraden der FFW Seiffen gebeten, wieder etwas für die Einwohnerschaft auf die Beine zu stellen. Anlässlich unseres 140-jährigen Bestehens haben wir uns entschlossen vom 19.06. bis 21.06.2015 einen kulturellen Höhepunkt unseres Ortes zu gestalten. Die Veranstalter, die FFW Seiffen und die Gemeindeverwaltung Seiffen, werden an diesem Wochenende ein interessantes Programm für Jung und Alt zusammenstellen. Alle Veranstaltungen finden am Gerätehaus Seiffen statt. Das bedeutet natürlich einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Die Feuerwehr ist dabei auf die Hilfe und Unterstützung der Seiffener Einwohner und Firmen angewiesen. Sie haben uns bisher immer unterstützt und wir sind sicher, dass Sie auch diesmal Ihre Hilfe nicht versagen werden. Rassegeflügelzuchtverein Seiffen und Umgeb. e.V. Unsere nächste Versammlung findet am Dienstag, den 12. Mai 2015, 19.00 Uhr in der Gaststätte „Diana“ in Seiffen statt. Heft 5 • Mai 2015 Seite 10 Jahreshauptversammlung des EZV am 10.4.2015 Rassekaninchenzuchtverein Seiffen u. Umgeb. e.V. Im Mai findet keine Monatsversammlung statt. Wie jedes Jahr beteiligt sich unser Verein mit einer kleinen Werbeschau an den Handwerkertagen im Freilichtmuseum Seiffen. Dazu laden wir alle Einwohner und Gäste recht herzlich ein. Termin: 15. und 16. Mai 2015 Die Mitglieder des Erzgebirgszweigvereines Kurort Seiffen e.V. trafen sich am Freitag, dem 10.4.2015 zur Jahreshauptversammlung im Hotel „Buntes Haus“ in Seiffen. Wir konnten 27 Mitglieder begrüßen. Als Gäste nahmen die Geschäftsführerin der Dregeno, Frau Juliane Kröner und unser Bürgermeister, Herr Martin Wittig, teil. Unser Verein konzentriert sich mittlerweile in der Hauptsache auf die Arbeit der Kindertrachtengruppe (KTG) „Lebendiges Spielzeug“ (derzeit 66 Mitwirkende). „Seiffen weckt den Weihnachtsmann“ ist inzwischen zu einem „Event“ geworden und eine große Herausforderung, da das Theaterstück durch die Kinder dargeboten wird. Unterstützt werden wir dabei von der Gemeinde Seiffen, vom Schulverein Seiffen und von Herrn Wolfgang Glöckner, der den Wunschzettelbriefkasten immer wieder auf Vordermann bringt. Außerdem nimmt die KTG an den Adventsumzügen in Seiffen teil und gestaltet einen Teil der Eröffnungsveranstaltung des Weihnachtsmarktes. Auch das Lichteranzünden, der Lichtlohmd, Laternenumzug mit Geschenken vom Weihnachtsmann und das Johannisfeuer (alle 2 Jahre im Wechsel mit Neuhausen) werden vom Verein organisiert. Nicht zu vergessen auch unsere Wandergruppe, die inzwischen ein bisschen in die Jahre gekommen ist, aber trotzdem hin und wieder Touren macht. Besonderer Höhepunkt war die Auszeichnung drei unserer Mitglieder mit dem Erzgebirgsvereinsabzeichen in Gold, Silber und Bronze. Heinz Stephani erhielt das Abzeichen in Silber als Wiederbelebungsmitglied unseres Ortsvereines und für die jahrzehntelange Mitarbeit im Verein. Katrin Ulbricht erhielt das Abzeichen in Gold für die Leitung der Kindertrachtengruppe und Mitarbeit im Verein. Sie schreibt auch die Programme für die Auftritte der Gruppe. Baldur Wagner engagiert sich seit vielen Jahren bei der Gestaltung des Schaukastens und ist auch beim „Lichtlohmd für die musikalische Ausgestaltung gefragt. Dafür erhielt er das bronzene Abzeichen des EZV. Nochmals vielen Dank und herzliche Glückwünsche! In der anschließenden Diskussionsrunde dankte Frau Kröner für die Arbeit mit der Kindertrachtengruppe, die mit ihren Auftritten immer wieder Publikum begeistert und einen großen Werbeträger für unseren Ort darstellt. Auch Herr Wittig dankte für die ehrenamtliche Arbeit im Verein, die auch mit viel Zeit und Aufwand verbunden ist. Von beiden erhielten wir die Zusage, unseren Verein auch weiterhin – wie bisher – zu unterstützen. Das freut uns sehr und wir danken ganz herzlich! Den „gemütlichen Teil“ unserer Hauptversammlung gestaltete Herr Michael Kaltofen mit seiner Zither und lustigen Geschichten. Auch dafür nochmals herzlichen Dank! Im Namen des Vorstandes des Erzgebirgszweigvereines Kurort Seiffen e.V. Katrin Kempe Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Seiffen, Telefon: 037362 877-10 Fax: 037362 877-77 Redaktionelle Zusammenstellung: Bibliothek Seiffen, Telefon: 037362/8288, E-Mail: [email protected] Gesamtherstellung: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestraße 7, 09496 Marienberg, Tel. 03735 9164-42, Fax 03735 916450 Auflage: 2.500 Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles ist für die Gemeinde Seiffen Bürgermeister Martin Wittig, für die Gemeinde Heidersdorf Bürgermeister Dieter Lippmann und für die Gemeinde Deutschneudorf Bürgermeister Heinz-Peter Haustein. Für den Inhalt der anderen Beiträge zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie die dafür geltende Satzung. Wir gehen davon aus, dass die auf Fotos abgebildeten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben. Nachlesbar ist das Amtsblatt ab dem letzten Werktag im Internet unter www.seiffen.de/rathaus/amtsblatt/ Seite 11 Heft 5 • Mai 2015 Gemeinde Deutschneudorf Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister zum Oberbürgermeister X zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015) in der Gemeinde Deutschneudorf 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde (Name der Gemeinde/Stadt) Deutschneudorf (20. Tag vor der Wahl) (16. Tag vor der Wahl) wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der folgenden Öffnungszeiten Montag von 08.00 bis 12.00 und von Dienstag von 08.00 bis 12.00 und von Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und von Freitag von 08.00 bis 12.00 und von bis 13.00 bis Uhr 18.00 bis 13.00 bis Uhr Uhr 16.00 bis Uhr Uhr (Ort der Einsichtnahme) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Heftsoweit 5 • Mai 2015 Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, dies im Zusammenhang mit der PrüfungSeite des12 Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der (16. Tag vor der Wahl) Einsichtsfrist, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr, bei der (Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. (21. Tag vor der Wahl) 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. 17.05.2015 Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (07.06.2015) und für den etwaigen zweiten Wahlgang (28.06.2015) gestellt werden. (2. Tag vor der Wahl) Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015 16.00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 16.00 Uhr, bei der Gemeinde 26.06.2015 (2. Tag vor der Wahl) (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren 16.00 Uhr, bei der Gemeinde (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. schriftlich oder elektronisch beantragt Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder Seite mündlich, 13 Heft 5 • werden. Mai 2015 E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl, Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte -Verlorene einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw.der vorGemeinde, dem Tag des zweiten - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift die etwaigen Bezeichnung der Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind 6. Mit und dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für Stimmzettel die Briefwahl. - einen amtlichen für die Landratswahl, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem kann. die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet Ausgabestelleund desinWahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind gekennzeichnet den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. und Die Abholung vonfürWahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung - ein Merkblatt die Briefwahl. zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie ab, deristGemeindebehörde vor Holt der Wahlberechtigte persönlich denvier Wahlschein und die Briefwahlunterlagen Gelegenheit gegeben, Empfangnahme der Unterlagen zu versichern. Verlangen hat sichder dieStimmzettel bevollmächtigte Person dass er die Briefwahl an Ort und schriftlich Stelle ausüben kann. Es Auf ist sichergestellt, dass unbeobachtet auszuweisen. gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Bei der Briefwahl muss der amtliche Wahlbrief Stimmzettelumschlag, Stimmzettel Die Abholung von Wahlschein undverschlossene Briefwahlunterlagen für einen anderenmit ist nur möglich, wenn die Berechtigung und dem Wahlschein rechtzeitigdurch an die angegebene Stelle gesandt werden,nachgewiesen dass die Unterlagen zur Empfangnahme der so Unterlagen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht wird und dort die spätestens am Person Wahltag desWahlberechtigte etwaigen zweiten 18.00 Uhr eingehen. bevollmächtigte nichtbzw. mehr Tag als vier vertritt; Wahlgangs dies hat sie bis der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den auszuweisen. Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel Nähere über die demangegebene Merkblatt für die gesandt Briefwahl, das mit dendie Briefwahlunterlagen und demHinweise Wahlschein so Briefwahl rechtzeitigsind an die Stelle werden, dass Unterlagen dort übersandt wird, zu entnehmen. spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Unterschrift Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Kurort Seiffen/Erzgeb., 09.04.2015 Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen Wittig übersandt wird, zu entnehmen. Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf Ort, Datum Kurort Seiffen/Erzgeb., 09.04.2015 Unterschrift Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf Heft 5 • Mai 2015 Seite 14 Nichtamtliche Bekanntmachungen Veranstaltungen für die Monate Mai/Juni/Juli Änderungen vorbehalten! Beginn/Ende Veranstaltung Ort 01.05.2015 10:00 Uhr Maibaumsetzen Feuerwehrgerätehaus Deutschneudorf 15.05.2015 Fr–So 60 Jahre Posaunenchor Deutschneudorf Huthaus und Kirche DN (s. Plakat) 30.05.2015 15:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr Kräuterwanderung Start am Museum in Deutschneudorf; anschließend Verkostung im Museum Fr–So Sommerfest Festplatz Deutscheinsiedel 10.–13.07.2015 Fr–Mo 279. Kirmes (Volksfest) Festplatz Deutschneudorf 11.07.2015 13:00 Uhr Gedenkveranstaltung Gedenkstätte „9. Juni 1945“ Mai Juni 12.–14.06.2015 Juli Herzliche Einladung 60 Jahre Posaunenchor Deutschneudorf Freitag, 15.05.2015, 18.30 Uhr Feierstunde im Huthaus Deutschkatharinenberg – gemütliches Beisammensein Sonnabend, 16.05.2015, 17.00 Uhr Konzert der Bläsergruppe Quintessenz in der Kirche DN Sonntag, 17.05.2015, 10.00 Uhr Festgottesdienst in der Kirche Deutschneudorf, gestaltet durch die Posaunenchöre Seiffen und Deutschneudorf Wir freuen uns auf I hr Kom m e n Vereinsnachrichten Mitteilungen des EZV Deutschneudorf EINLADUNG Hiermit laden wir alle Einwohner und Gäste ganz herzlich zu einer KRÄUTERWANDERUNG mit einer Kräuterfrau ein. Wann: Samstag, den 30.05.2015 Treffpunkt: 15.00 Uhr am Museum in Deutschneudorf Die Wanderung dauert ca. 1,5 Stunden. Anschließend wollen wir uns im Museum über die Verwendung von Kräutern austauschen und es gibt kleine Kostproben! Unkostenbeitrag 7,00 €/Person Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung trotzdem statt! Sie wird aber dann nur im Museum durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Der Vorstand des EZV Deutschneudorf SG Deutscheinsiedel e.V. Abt. Tischtennis Ausfahrt nach Görlitz Die traditionelle Ausfahrt des EZV findet am 19. September 2015 statt. Dieses Jahr führt uns der Weg nach Görlitz. Dort werden wir die schöne Altstadt besichtigen und auch einen Abstecher in den polnischen Teil unternehmen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen steht die Besichtigung der Landskron-Braumanufaktur auf dem Programm. Am Nachmittag bleibt freie Zeit für einen individuellen Stadtbummel durch Görlitz. Den erlebnisreichen Tag beenden wir mit einem Abendessen in einer uns noch unbekannten guten Gaststätte. Herzlich eingeladen dazu sind alle, die schon einmal mit waren aber natürlich begrüßen wir auch gern neue Gäste ( auch Nichtmitglieder des EZV ). Meldungen bitte abgeben bei: Elke Storch Tel.: 353 Deutschneudorf Rückblick auf unsere Vereinsmeisterschaften am 21.02.2015 In diesem Jahr haben wir die Winterferien-Pause genutzt, um unsere traditionellen „Ortsmeisterschaften“ um den großen Wanderpokal auszutragen. Bestmöglicher Trainingseffekt, um danach gut vorbereitet in die letzten Punktspiele zu gehen und unsere überragende Saison zu krönen. Um es vorweg zu nehmen: Unsere „Nummer 1“ Sebastian Leimert konnte sich mit seinem souveränen Spiel zum fünften Mal in Folge den Pokal sichern – herzlichen Glückwunsch! Seite 15 Heft 5 • Mai 2015 Diesmal jedoch hart bedrängt vom Zweitplatzierten André Beer, der sich im direkten Duell nur 2:3 geschlagen geben musste, zumeist großartig aufspielte und die in der Mannschaftsaufstellung eigentlich vor ihm platzierten Marko Mattheß (3:1) und Dietmar Böhme (3:0) bezwang. Beide belegten auch die nächsten Plätze – mehr dazu in nachfolgender Tabelle. Eine besondere Bemerkung verdient noch unser „Oldie“ Wolfrid Richter, der zwar „nur“ Vorletzter wurde, aber viele weiter vorn platzierte Teamkollegen mehr oder weniger kräftig ärgern konnte (z.B. fast Matchball gegen André Beer bei der 2:3 Niederlage). A usstattung mit zwei nagelneuen Tischtennis-Tischen Erstmals wurden diese zu o.g. Vereinsmeisterschaften „eingeweiht“. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem Bürgermeister und Unternehmer Heinz-Peter Haustein, der – sicherlich auch angetan von unserer Erfolgswelle und als neuer „Fan“ des TT-Wettkampfsports – diese Anschaffung ermöglichte. Nachfolgend gemeinsam zu sehen mit den Tischtennis-Spielern der SG Deutscheinsiedel in unseren bereits gedruckten „Kreisliga-Meister 2015“ T-Shirts, zusammen mit der Mannschaft aus Pfaffroda nach dem überragend mit 12:3 gewonnenen Punktspiel am 15.03.2015. „Anfassen erlaubt“ – die drei Erstplatzierten mit dem Pokal: André Beer, Sebastian Leimert, Dietmar Böhme (v.l.n.r.) Tabelle mit den Endergebnissen: Platz Name Sätze Punkte 7:0 1. Sebastian Leimert 21:4 2. André Beer 20:6 6:1 3. Dietmar Böhme 15:7 5:2 4. Marko Mattheß 15:13 4:3 5. André Hermann 10:13 3:4 6. Thomas Richter 8:16 2:5 7. Wolfrid Richter 8:18 1:6 8. Andreas Preißler 1:21 0:7 v.l.n.r. – vorn: H.-J. Hüber, W. Richter, Ufer, Harder ; hinten: Ruscher, H. Lorenz, T. Richter, H.-P. Haustein, S. Leimert, D. Böhme, A. Beer, Neubert, A. Hermann, A. Preißler, Scheffler Mehr zur Punktspiel-Saison in der nächsten Ausgabe! Laufende Ergebnisse zur Mannschaft auch regelmäßig hier: http://erzgebirge.tischtennislive.de/ Spielbetrieb 2014/15 Kreisliga André Beer Abt. Tischtennis Öffnungszeiten Deutschneudorf Pfarramtskanzlei Deutschneudorf: Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 13.00 Uhr Museum „Haus der erzgebirgischen Tradition“, Tel.: 037368/68899 Mittwoch bis Sonntag 13.00 – 17.00 Uhr Bibliothek im Haus der erzgebirgischen Tradition: Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr Bibliothek, Siedlung 10, Deutscheinsiedel Dienstag 15.30 – 17.00 Uhr Fachzahnärztin Andrea Pflugbeil, Tel.: 037368/212 Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag 7.30 – 12.00 Uhr Arztsprechstunden bei Frau Dipl.-Med. M. Kaden, Tel.: 037368/428 Montag 8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Dienstag 8.00 – 10.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 10.00 Uhr Freitag 8.00 – 11.00 Uhr Wertstoffhof Deutschkatharinenberg Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr Besucherbergwerk Deutschneudorf, Deutschkatharinenberg 14, 09548 Deutschneudorf, Tel.: 037368/12942, E-Mail: [email protected], www.fortuna-bernstein.de Montag geschlossen Dienstag bis Sonntag Führungen 10.30, 12.00, 13.30 und 15.00 Uhr Neue Ausstellung Bergbauzeitreise. Heft 5 • Mai 2015 Seite 16 Gemeinde Heidersdorf Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl X zum Bürgermeister zum Oberbürgermeister X zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015) in der Gemeinde Heidersdorf 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde (Name der Gemeinde/Stadt) Heidersdorf (20. Tag vor der Wahl) (16. Tag vor der Wahl) wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der folgenden Öffnungszeiten Montag von 08.00 bis 12.00 und von Dienstag von 08.00 bis 12.00 und von Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und von Freitag von 08.00 bis 12.00 und von bis 13.00 bis Uhr 18.00 bis 13.00 bis Uhr Uhr 16.00 bis Uhr Uhr (Ort der Einsichtnahme) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen Die2015 Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und Seite 17 Heft steht. 5 • Mai unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der (16. Tag vor der Wahl) Einsichtsfrist, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr, bei der (Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. (21. Tag vor der Wahl) 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. 17.05.2015 Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (07.06.2015) und für den etwaigen zweiten Wahlgang (28.06.2015) gestellt werden. (2. Tag vor der Wahl) Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015 16.00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 16.00 Uhr, bei der Gemeinde 26.06.2015 (2. Tag vor der Wahl) (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass HeftVorlage 5 • Maieiner 2015 Seiteer18 dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - je einen amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und für die Landratswahl, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte - ein Merkblatt die Briefwahl. Wahlschein nichtfür zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, er die Briefwahlerhält an Ort Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass die Stimmzettel unbeobachtet 6. dass Mit dem Wahlschein derund Wahlberechtigte gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden können. - je einen amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und für die Landratswahl, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung -zur einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung Empfangnahme der Unterlagen durch dem Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und der die Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor und Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. - ein Merkblatt für die Briefwahl. Bei muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit dem Stimmzettelumschlag, den Stimmzetteln Holt der der Briefwahl Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, und Wahlschein so rechtzeitig die angegebene gesandt werden, die Unterlagen dort dassdem er die Briefwahl an Ort und Stelle an ausüben kann. Es istStelle sichergestellt, dass diedass Stimmzettel unbeobachtet spätestens amund Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen. gekennzeichnet in den Stimmzettelumschlag gelegt werden können. Der Wahlbrief von wirdWahlschein im Bereich und der Briefwahlunterlagen Deutschen Post AGfür ohne besondere unentgeltlich für den Die Abholung einen anderen Versendungsform ist nur möglich, wenn die Berechtigung Wähler befördert. Er kann auch bei derdurch auf dem Wahlbrief abgegeben werden. wird und die zur Empfangnahme der Unterlagen Vorlage einerangegebenen schriftlichen Stelle Vollmacht nachgewiesen bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Nähere Hinweiseder über die Briefwahl sind zu dem Merkblatt Auf für die Briefwahl, Briefwahlunterlagen Empfangnahme Unterlagen schriftlich versichern. Verlangen hat das sich mit die den bevollmächtigte Person übersandt wird, zu entnehmen. auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit dem Stimmzettelumschlag, den Stimmzetteln Unterschrift Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort Ort,und Datum dem spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen. Kurort Seiffen/Erzgeb., 11.03.2015 Wittig Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohneBürgermeister besondereder Versendungsform unentgeltlich für den Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Ort, Datum Kurort Seiffen/Erzgeb., 11.03.2015 Unterschrift Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf Seite 19 Heft 5 • Mai 2015 Bekanntmachung der Sitzungstermine des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Heidersdorf: Nichtamtliche Bekanntmachungen Naturerlebnisse in der Heidersdorfer Kindertagesstätte Der Gemeindewahlausschuss tagt voraussichtlich an den folgenden Terminen. Die Sitzungen sind jeweils öffentlich, es hat jedermann Zu- Der Spruch von Goethe könnte gut voran stehen: tritt. 12.05.2015 Konstituierende Sitzung – Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge 07.06.2015 Feststellung des Wahlergebnisses 12.06.2015Beschluss über Zulassung geänderter Wahlvorschläge zum etwaigen zweiten Wahlgang 28.06.2015Feststellung des Wahlergebnisses zum etwaigen zweiten Wahlgang „Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ Die Hortkinder der Kita „Villa Zwergenland“ Heidersdorf spielten zum Frühlingsbeginn 2015 die „Vogelhochzeit“ mit Gesang & Tanz und brachten mit dem Naturpädagogen, Holger Stiehl, zwei neue Nistkästen im Garten an. Die schon vorhandenen Kästen wurden gemeinsam repariert und gesäubert. Damit gibt es jetzt insgesamt zehn Nistkästen im Kitagelände, die den Kindern tolle Beobachtungsmöglichkeiten bieDie ortsübliche Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung erfolgt ten. Inzwischen haben die Hort- und Vorschulkinder alle ein Vogelnarechtzeitig durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Ge- men-Synonym zu ihren Vornamen und die Kästen sind damit dekoriert. meinde Heidersdorf gegenüber dem Rathaus und an der Dorfstraße zwischen den Hausnummern 61 und 64. In den Ferien unternimmt Herr Stiehl mit den Kindern Exkursionen in Wald und Flur und begleitet mit Naturprojekten die pädagogische ArSchäfer beit in der Kita. Er freut sich dabei über die Unterstützung von Eltern Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und Großeltern. Die nächsten Veranstaltungen sind: Mitteilung zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Heidersdorf Am 21.05.2015 erscheint ein Sonderdruck des Amtsblattes mit der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge sowie der Wahlbekanntmachung. Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Heidersdorf am 7. Juni 2015 und im Falle eines zweiten Wahlganges am 28. Juni 2015 Soweit am 7. Juni 2015 kein Bewerber die erforderliche Mehrheit zur Wahl als Bürgermeister erreicht, erfolgt die Bekanntmachung des Wahlergebnisses am Montag, dem 8. Juni 2015 an den Bekanntmachungstafeln gegenüber dem Rathaus und an der Dorfstraße zwischen den Hausnummern 61 und 64 in Heidersdorf. Ein Sonderdruck des Amtsblattes erscheint am 18. Juni 2015 mit den zugelassenen Wahlvorschlägen, falls ein zweiter Wahlgang am 28. Juni 2015 stattfindet. Findet kein zweiter Wahlgang am 28. Juni 2015 statt, erscheint der Sonderdruck mit dem Ergebnis zur Bürgermeisterwahl vom 7. Juni 2015 ebenfalls am 18. Juni 2015. Im Falle eines zweiten Wahlganges am 28. Juni 2015 erscheint ein Sonderdruck mit dem Ergebnis des zweiten Wahlganges der Bürgermeisterwahl am 6. Juli 2015. Kurort Seiffen, den 09.04.2015 Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf Sonntag, 26. April 2015, 7.00–11.00 Uhr: Geführte Vogelstimmen-Wanderung, beginnend am Bergfriedhof Niederseiffenbach Samstag, 9. Mai 2015, 8.30–11.00 Uhr: Exkursion zur größten Mehlschwalben-Kolonie in der Region: Pflegeheim Münch, Rauschenbach Pfingstdienstag, 26. Mai 2015, 9.00–15.00 Uhr: Waldprojekt mit den Heidersdorfer Hortkindern Sommer-Ferienwoche: 12.–17. Juli 2015: Natur-Camp auf dem Erzgebirgskamm, für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren 15.–22. August 2015: Familien-Bergwoche in den Alpen, für Kinder ab 9 Jahren Heft 5 • Mai 2015 Seniorenclub Flöhatal Heidersdorf V E R A N S TA LT U N G S H I N W E I S . Seite 20 Öffnungszeiten Heidersdorf Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Jörg Preißler + DS Uta Preißler Mortelbachstraße 15, Tel. 037361/159938 Montag/Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr Ernährungsberatung Anke Zinke Tel.: 037361 15615 Dienstag, den 5. Mai 2015 Baudennachmittag im Landhotel Quelle, Beginn: 14.30 Uhr Gäste sind herzlich willkommen! Physiotherapie Carolin Thierfelder, Tel. 037361/4451 Montag – Freitag 7.00 – 20.00 Uhr Samstags nach Vereinbarung DM J. Dietze, Facharzt für Allgemeinmedizin Alte Straße 16, Tel. 037361/4103 Montag und Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Dienstag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Gemeinsame Informationen Anzeige www.schulspeise.de Oberheidelberger Str. 10 · 09548 Kurort Seiffen Tel. 037362 7236 · Fax 037362 88755 Vermietung von Partyräumen Zeltverleih · Hüpfburg · Catering für Geburtstage, Firmen- und Familienfeiern u.v.m. Frühstück · Mittagstisch (Lieferung nach Seiffen, Neuhausen, Heidersdorf, Olbernhau, Sayda und Deutschneudorf frei Haus) NEU! Mieten Sie zur Party die Hüpfburg und das Zelt gleich mit dazu! Anzeigen Hauptstraße 2 · 09548 Seiffen • Tel. (03 73 62) 82 46 • Fax (03 73 62) 1 70 00 Montag bis Freitag Sonnabend 700 – 1800 Uhr 900 – 1200 Uhr Ihr Spezialist für Lacke, Farben und Zubehör Autolacke Holzlacke Holzlasuren Beizen Fassadenfarben Wandfarben Tapeten Bodenbeläge Laminat Klebstoffe Sprays Werkzeuge Sommerpreise Brikett Heizprofi Halbsteine und Gemisch Bündelbrikett 25 kg / 10 kg · Holzbrikett 10 kg Steinkohle, Steinkohlenkoks, Holzpellets 15 kg Steinkohle 6–13 mm Nuss 5 Bäckerei Gottfried Schellenberger Seiffen, Bahnhofstraße 5 (ehemals „Café Eismann“) Telefon: 037362 88761 hat für Sie geöffnet: Dienstag – Freitag: Samstag: 7.00 bis 13.00 Uhr 14.30 bis 17.00 Uhr 7.00 bis 10.30 Uhr Werte Kundschaft Mit dem 30. Juni werde ich mein Geschäft „Wollstübl“ in Seiffen aus Altersgründen nach 24 Jahren aufgeben. Ich danke allen Kunden für ihre jahrelange Treue und Verbundenheit. Ab dem 30.06.2015 können Sie mich im Internet und telefonisch für Bestellung und Beratung unter (automatische Feuerungsanlagen) Brennstoffhandel K. Wetzel Frauensteiner Str. 4b, 09627 Bobritzsch www.wollstuebl.de sowie unter 0371 222510 erreichen. Ihre Margit Matthes Tel.: 037325 / 92636 Fahrschule Mike Dienel · Mittelstraße 3 · Kurort Seiffen Tel.: 037362 8586 · Fax: 037362 88221 · Mobil: 0173 4425436 Ausbildung aller Klassen, BKF Weiterbildung, ASF, FES, Behindertenausbildung Thema: Überholen – Teil 1 Das Überholen ist ein sehr schwieriges Fahrmanöver. Logisch, es ist grundsätzlich links zu überholen. Dieses muss unter Einhaltung vieler einzelner Faktoren erfolgen. Fahrbahnbreite und Verlauf, Witterungseinflüsse und Sicht, Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbote sowie das Beschleunigungsvermögen des Kraftfahrzeuges / Zuges. Vor dem Ansetzen zum Überholen und noch vor dem Blinken ist sorgfältige Rückschau zu halten (OLG Karlsruhe VRS 74, 166). Das Überholen beginnt mit dem Ausscheren und endet mit dem Wiedereinorden nach rechts in ausreichendem Abstand. Ein Blinken ist nur beim Ausscheren und Wiedereinordnen erforderlich. Die Überholgeschwindigkeit sollte als Richtwert 20 km/h betragen. Auf drei- und mehrspurigen Autobahnen mit schwachem Verkehr kann die Überholgeschwindigkeit geringer als 10 km/h sein. Bei hohem Verkehrsaufkommen auf Autobahnen sind 9,8 km/h als Differenzgeschwindigkeit unzureichend. (AG Lüdinghausen) Wer darf Wann? Zunächst sollte immer der Erste hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug überholen. Will, oder kann er es nicht (zu geringe Leistung des Fahrzeuges), so muss er eine genügend große Lücke schaffen, sodass andere Fahrzeuge ihn überholen und vor ihm einscheren können. Achtung vor schnell von hinten sich nähernden Motorradfahrern. Nächster Fahrschullehrgang am 18.05.2015 Nächste BKF Weiterbildung am 23.05.2015 Nächste beschleunigte Grundqualifikation am 31.05.2015 Im Teil 2 gibt es dazu Besonderheiten und Ausnahmen. Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt. Anzeige Zum Ausmalen Trödelmarkt zur 2. Olbernhauer Shoppingnacht Im Rahmen der „2. Olbernhauer Shoppingnacht“ in der Einkaufsmeile Grünthaler Straße veranstaltet das Kirchspiel Olbernhau wieder einen großen Trödelmarkt im Stadtzentrum. Dieser findet gegenüber der Kirche im Hof und Gebäude Markt 16, am 2. Mai von 8 bis Nacht und am 3. Mai von 11 bis 16 Uhr statt. Neben einem breiten Trödelangebot, außer Kleidung, Schuhe und Plüschtiere, gibt es Kaffee & Kuchen, Leckeres vom Grill, Kinderschminken, Infos zum neuen Gemeindezentrum, Lifemusik u.a. mit den Posaunenchören Pfaffroda und Olbernhau, David Neuber E-Piano, Flexible, Millennium, Every Second Saturday und den VHS-Klampfern. Lassen Sie sich vom Ambiente dieser Location und des Trödelfestes verwöhnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wir suchen noch viele schöne Dinge, die Sie nicht mehr benötigen aber anderen noch Freude bereiten würden. Bitte durchsuchen Sie Ihre Speicher und bringen die Sachen für den Trödelmarkt in das Pfarramt Olbernhau oder am 29. und 30. April von 14 bis 19 Uhr direkt zum Gebäude Markt 16 in Olbernhau. Trödelverkauf im eigenen Namen ist nicht möglich. Die Kirchgemeindevertretung und das Organisationsteam Quelle: http://www.ausmalbilder.info Anzeigen Hiermit bedanke ich mich recht herzlich für die vielen Glückwünsche zu meiner Konfirmation. Tom Wagner Deutschneudorf Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 22.05.2015 Gisbert und Christine Neubert sowie Frieder und Rosemarie Ulbricht 09548 Deutschneudorf • Brüderwiese 13 Tel. 03 73 68 / 6 88 83 Fax 03 73 68 / 1 27 55 Mobil 01 72 / 3 66 46 47 Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht noch viele schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. Heft 5 • Mai 2015 Seite 24 Wir gratulieren unseren Jubilaren und wünschen alles erdenklich Gute für Gesundheit und Wohlergehen Seiffen Ulbricht, Leokardia Stephani, Renate Gläßer, Ursula Gläßer, Renate Hänig, Isolde Walther, Günter Heinrich, Erna Reichl, Horst Einhorn, Gerda Stephani, Inge Rockott, Herta Glöß, Irmfried Beer, Helga Hofmann, Edgar Bartzschke, Gotthard Reuther, Helga Reuß, Marga Reinhardt, Gerda Bilz, Horst Stephani, Helfried Ulbricht, Manfred Reichelt, Thea Kluge, Maria Helbig, Erich Hiemann, Christa Kluge, Ruth 03.05.1938 05.05.1929 07.05.1938 08.05.1939 08.05.1936 08.05.1940 09.05.1930 09.05.1934 12.05.1939 12.05.1933 13.05.1933 14.05.1931 15.05.1937 15.05.1939 16.05.1932 17.05.1937 19.05.1923 24.05.1933 25.05.1934 25.05.1939 25.05.1933 26.05.1939 27.05.1936 28.05.1929 30.05.1930 31.05.1929 77 Jahre 86 Jahre 77 Jahre 76 Jahre 79 Jahre 75 Jahre 85 Jahre 81 Jahre 76 Jahre 82 Jahre 82 Jahre 84 Jahre 78 Jahre 76 Jahre 83 Jahre 76 Jahre 92 Jahre 82 Jahre 81 Jahre 76 Jahre 82 Jahre 76 Jahre 79 Jahre 86 Jahre 85 Jahre 86 Jahre Deutschneudorf Meitzner, Dorothea Hauptmannl, Albert Zeidler, Helmut Papenfuß, Siegfried Goy, Erwin Börner, Inge Bürger-Rogmann, Ingrid Monzer, Ruth 04.05.1938 13.05.1927 17.05.1926 19.05.1938 21.05.1935 27.05.1940 29.05.1940 30.05.1925 77 Jahre 88 Jahre 89 Jahre 77 Jahre 80 Jahre 75 Jahre 75 Jahre 90 Jahre im Seniorenheim „Bernstein“ Trautsch, Erna Kolbe, Jürgen 07.05.1929 14.05.1937 86 Jahre 78 Jahre Deutscheinsiedel Kaden, Ingeburg 22.05.1938 77 Jahre Heidersdorf Nitschel, Edeltraud Reichelt, Lothar Weidensdörfer, Manfred Kempe, Elfriede Dietze, Gitta Vogel, Ingeborg Lässig, Brunhilde Reichelt, Ingeborg Zemmrich, Hanna Nowak, Helga 01.05.1940 02.05.1931 04.05.1940 06.05.1923 08.05.1933 10.05.1930 14.05.1932 25.05.1931 25.05.1931 31.05.1940 75 Jahre 84 Jahre 75 Jahre 92 Jahre 82 Jahre 85 Jahre 83 Jahre 84 Jahre 84 Jahre 75 Jahre Unsere Gottesdienste in Seiffen, Deutschneudorf und Deutscheinsiedel im Mai 2015 Sonnabend, 2. Mai 17.00 Uhr Geistliche Musik mit Katrin Ulbricht, Sopran und Kantor Tobias Braun, Orgel (Eintritt frei, Spende am Ausgang erbeten!) 3. Mai – 4. Sonntag nach Ostern (Kantate) 9.30 Uhr Gemeinsamer Singegottesdienst in Seiffen Sonnabend, 9. Mai Eröffnung der Ausstellung zum malerischen Werk von Max Schanz 19.30 Uhr Musikalische Andacht zur Eröffnung in Deutscheinsiedel 10. Mai – 5. Sonntag nach Ostern (Rogate) 9.30 Uhr Predigtgottesdienst in Seiffen, zugl. Sonntagsschule 10.00 Uhr Lichtblickgottesdienst in Deutschneudorf 14. Mai – Christi Himmelfahrt 9.30 Uhr Gemeinsamer Abendmahlsgottesdienst in Seiffen, mitgestaltet vom Posaunenchor, zugl. Kindergottesdienst 19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Deutscheinsiedel 16. Mai – Sonnabend 17.00 Uhr Blechbläserkonzert mit „Quintessenz“ in Deutschneudorf 17. Mai – 6. Sonntag nach Ostern (Exaudi) 10.00 Uhr Festgottesdienst zum 60-jährigen Jubiläum des Deutschneudorfer Posaunenchores in Deutschneudorf, mit Feier der Heiligen Taufe 24. Mai – Pfingstsonntag 7.00 Uhr Pfingstblasen des Posaunenchores von der Binge 8.30 Uhr Festgottesdienst in Deutschneudorf, 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Heiliger Taufe und Heiligem Abendmahl, mitgestaltet durch den Posaunenchor in Seiffen, zugl. Sonntagsschule 25. Mai – Pfingstmontag 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst im Grünen mit den Gemeinden Deutscheinsiedel, Deutschneudorf, Heidersdorf, Neuhausen und Seiffen mit den Chören und Posaunenchören an der Kirche Deutscheinsiedel anschl. Möglichkeit zum Mittagessen 31. Mai – Dreieinigkeitsfest (Trinitatis) 9.30 Uhr Festgottesdienst zur Jubelkonfirmation in Seiffen, zugleich Sonntagsschule 14.00 Uhr Festgottesdienst zur Jubelkonfirmation in Deutscheinsiedel Neue Öffnungszeiten des Pfarramtes Seiffen Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 11.00 Uhr – 16.30 Uhr Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc