Amtsblatt 05.2015

Amts- und Informationsblatt
Ausgabe
Ausgabe 5/2015,
3/2011, Erscheinungstag
Erscheinungstag 30.04.2015
28.02.2011
Seiffen
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Heidersdorf
Heidersdorf
VORANKÜNDIG
UNG
FREILICHTMUSEUM
SEIFFEN
TAGE DES
u.a. die Häuselmacher - Besen- und Spankorbmachen - Wasserkrasägewerk - Spielzeugmachen - Zinngießen - Klöppeln - Reifenere Massefigurenherstellung - Fergung historischer Fahrere Buermodeln - Arbeiten in der Spanschachtelwerksta - Bohren von
Wasserröhren - Schindelmachen - Filzen - die Stübelmacher ...
Die „Seiffener Kaffeetafel“ mit ihrem berühmten
Hausmacherkuchen hat kulinarische Leckerbissen vorbereitet. Ein
Wasser- und Mühlenlabyrinth ist wieder aufgebaut: Die Kraft des
fließenden Wassers spielerisch nutzen und entdecken !
Haus des Gastes Seiffen
SAMSTAG
ist02.04.2011
Familientag !
Samstag,
auch mit historischem Kindervogelschießen,
R - Members
tribute
jeweils 9Club
- 17aUhr
to Rammstein
15. - 16. Mai 2015
Grafik: Hans
Titelblattentwurf:
Hans Reichelt
Reichelt
Vorbands:
„Shakediemess“ und „Meister der Lügen“
(siehe Seite 5)
Am 21.05.2015 erscheint ein Sonderdruck des Amtsblattes
mit Wahlbekanntmachungen!
Einlass: 21.00 Uhr
REDAKTIONSSCHLUSS
Beginn:
Uhr
In Wahlangelegenheiten
gelten
die dafür bekannt gemachten Öffnungszeiten
der 21.30
Gemeindeverwaltung!
für das Aprilheft
2011
Am 15. Mai 2015 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen (außer in Wahlangelegenheiten).
ist der 21. März 2011, 12.00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist am Donnerstag, dem 21. Mai 2015 ganztägig geschlossen.
Anfragen unter Telefon: 037362 /87712
in der Bibliothek Seiffen
Redaktionsschluss für das Juniheft 2015 ist am 19. Mai 2015, 12.00 Uhr in der Bibliothek Seiffen
Gemeindeverwaltung Seiffen:
Gemeindeverwaltung Seiffen:
Telefon: 037362/87 70, Fax: 8 77 77
Telefon: 037362/8770, Fax: 87777
Meldestelle, Telefon 87731
Meldestelle, Telefon 87731
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.seiffen.de
Internet: www.seiffen.de
Montag
Termine nach Vereinbarung
Montaggeschlossen
Dienstag
8.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr
Dienstag
8.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr
Mittwoch
Termine nach Vereinbarung
Mittwochgeschlossen
Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–16.00 Uhr
Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.00–16.00 Uhr
Freitag
8.00–12.00 Uhr
Freitag
8.00–12.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Deutschneudorf:
Gemeindeverwaltung Heidersdorf:
Telefon: 037368/218, Fax:Sprechzeiten
449
Telefon: 037361/45212, Fax: 4322
der Gemeindeverwaltungen
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.deutschneudorf.de
Internet: www.heidersdorf.de
Gemeindeverwaltung Deutschneudorf
Gemeindeverwaltung Heidersdorf:
der nach
erzgebirgischen
037361/45212
Montagim Haus
Termin
VereinbarungTradition: Dienstag Telefon:
9.00–12.00
Uhr 13.00–17.30 Uhr
Telefon:
donnerstags
037361/4322
Dienstag
8.00–12.00
Uhr 037368/218
13.00–18.00 Uhr Mittwoch Fax:
9.00–12.00
Uhr
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Mittwoch
Termin
nach Vereinbarung
DonnerstagE-Mail:
9.00–12.00
Uhr
Internet:
www.deutschneudorf.de
Internet:
www.heidersdorf.de
Donnerstag
8.00–12.00
Uhr 13.00–17.00 Uhr ➔ Das Rathaus
bleibt
am Donnerstag, den
Freitag
8.00–12.00 Uhr
10. März 2011 geschlossen (siehe Seite 13)
Donnerstag
15.00–17.00 Uhr
Dienstag
15.00–18.00 Uhr
Heft 5 • Mai 2015
Öffnungszeiten Kurort Seiffen
Gemeindeverwaltung Seiffen
Montaggeschlossen
Dienstag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Tourist-Information, Hauptstraße 73 (Museum), Tel. 037362/8438,
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag 10.00 – 16.00 Uhr
Samstag 10.00 – 14.00 Uhr
 Sonderöffnungszeiten im Mai siehe Seite 7
Bibliothek, Hauptstraße 95, Tel. 037362/8288,
E-Mail: [email protected]
Montag/Donnerstag 12.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr
 vom 21. bis 29. Mai geschlossen
Spielzeugmuseum, Tel. 8239 täglich 10.00 – 17.00 Uhr
Freilichtmuseum, Tel. 8388
täglich 10.00 – 17.00 Uhr
Kindereinrichtung „Spielzeugland“, Tel. 8344, Fax 12444
E-Mail: [email protected]
GWG Seiffen und Umgegend eG, Tel. 037362/8479
www.gwg-seiffen.de, [email protected], 09548 Kurort Seiffen,
Hauptstraße 169, Terminvereinbarung telefonisch möglich!
Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei:
Montag, Donnerstag, Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Taxi u. Mietwagen C. Börner, Seiffen, Tel.: 037362/889422,
Funk: 0162/2812628, Krankenfahrten, Schülerverkehr, Flughafentransfer,
Kurierfahrten, Rollstuhlbeförderung
Taxi & Mietwagen Clement, Seiffen, Tel. 0172/3663131 und 0174/9586263
Krankenfahrten · Einkaufsfahrten · Flughafentransfer · Kurierfahrten
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Dresden
Beschwerden bei Süd-Ost-Luft (böhmische Luft) bitte melden bei:
Bearbeiterin: Frau Oelke, Tel. 0351/26125104, Fax: 0351/26125199
E-Mail: [email protected]
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Bearbeiter: Herr Böhme, Tel. 0351 564-6522, Fax: 0351 564-6529
E-Mail: [email protected]
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/3647.htm (Fragebogen)
FOTOSTUDIO Eva Schalling, Hauptstraße 60, Tel. 76981
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Seite 2
Physiotherapie Kerstin Bilz, Rufnummer Seiffen 8418,
Am Schindelberg 2a
Montag bis Donnerstag 7.30 – 19.00 Uhr
sowie nach
Freitag 7.30 – 14.00 Uhr Vereinbarung
Physiotherapie Anke Börner
Deutschneudorfer Str. 6, Tel. 037362/88808, Termine nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag
ab 8.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag ab 9.00 Uhr
Rats-Apotheke Seiffen, Inhaber M. Maschek, Fachapotheker für OffizinPharmazie, Am Rathaus 1, Tel. 8210, Fax 7310
Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr / Samstag 9.00 – 12.00 Uhr
Unser Service-Angebot: Blutdruck messen, Blutzucker- und Cholesterinbestimmung, Anmessen von Kompressionsstrümpfen und -strumpfhosen,
Verleih von elektr. Milchpumpen und Babywaagen
Massage-Home-Service Nadine Gläßer
Zertifizierte Ernährungsberatung u. Diabetes Typ II Beratung
Nadine Gläßer, Tel.: 0162/2691121
KOSMEO-Kosmetik, Naildesign, Fußpflege
D. Schalling, Am Rathaus 3, Tel.: 037362/879844
Öffnungszeiten der Grünschnittdeponie an der Wettinhöhe
vom 08.04. bis 14.11.2015
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Grünschnittwertmarken sind in der Touristinformation Seiffen erhältlich.
WERTSTOFFENTSORGUNG
PAPIERTONNE
15.05.2015
GELBER SACK
02.05.2015 (Samstag!), 15.05.2015
4-wöchentlich Freitag
14-täglich freitags
in der geraden Kalenderwoche
 Gelbe Säcke sind in der Tourist-Information erhältlich.
RESTABFALL
07.05.2015 + 21.05.2015
14-täglich donnerstags
in der ungeraden Kalenderwoche
In der Touristinformation, Hauptstr. 95 sind blaue Säcke für Restabfall käuflich
zu erwerben! Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2015 eine neue Gebührensatzung in Kraft getreten ist. Daraus resultiert eine neue Gebühr für Restabfallsäcke in Höhe von 2,90 € je Stück.
Diese können zusätzlich zur Restabfalltonne verwendet werden. Die Entsorgung erfolgt dann kostenfrei, da durch den Kaufpreis die Gebühr für eine
Schüttung bereits entrichtet wurde.
Bitte beachten Sie, dass nur ausschließlich die erworbenen Säcke entsorgt
werden!
Medizinische Einrichtungen
DM J. Dietze, Facharzt für Allgemeinmedizin
Am Rathaus 3, Seiffen, Tel. 037362/8241
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 19.00 Uhr
Dr. med. Gunter Schneider, Facharzt für Allgemeinmedizin
Schwartenbergweg 7, Telefon 037362/8314
Montag
7.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch
7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.00 – 12.00 Uhr
Zahnarztpraxis Dr. H.-F. Budai, Dr. Carola Budai, Fachzahnärzte
Kinderzahnheilkunde NEU! Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie
Feldweg 23, Seiffen, Tel.: 037362/7272
Mo 8 – 12 und 14 – 17 Uhr; Die/Do 14 – 18 Uhr; Fr 8 – 12 Uhr
Diakonie Sozialstation Seiffen, Am Rathaus 3, Rufnummer Seiffen 8481
Heilpraktiker P. Richter, Telefon 037362/8531, Oberseiffenbach
Für alle Fälle
FFW-Rufnummern
Gerätehaus Seiffen, Jahnstraße 15, 76210
Gerätehaus Oberseiffenbach, Oberseiffenbacher Str. 23: 76220
Arztbereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist ab sofort über die bundesweite
Nummer 116117 zu erreichen!
Notruf 112
Rettungsleitstelle Marienberg
– Tel. 03733 23163 oder
– Tel. 03733 19222 (bundeseinheitliche Rufnummer für Leitstellen)
Die Notrufnummer 112 ist weiterhin uneingeschränkt verwendbar.
Seite 3
Heft 5 • Mai 2015
Gemeinde Kurort Seiffen / Erzgeb.
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl
zum Bürgermeister
zum Oberbürgermeister
X zum Landrat
am Sonntag, dem
07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015)
in der Gemeinde
Kurort Seiffen/Erzgeb.
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde
(Name der Gemeinde/Stadt)
Kurort Seiffen/Erzgeb.
(20. Tag vor der Wahl)
(16. Tag vor der Wahl)
wird in der Zeit vom
18.05.2015
bis
22.05.2015
während der folgenden Öffnungszeiten
Montag
von
08.00
bis
12.00
und von
Dienstag
von
08.00
bis
12.00
und von
Mittwoch
von
08.00
bis
12.00
und von
Donnerstag
von
08.00
bis
12.00
und von
Freitag
von
08.00
bis
12.00
und von
bis
13.00
bis
Uhr
18.00
bis
13.00
bis
Uhr
Uhr
16.00
bis
Uhr
Uhr
(Ort der Einsichtnahme)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf
die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft
gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis
durch Wahlberechtigte zulässig,
des4
Heft 5soweit
• Mai dies
2015im Zusammenhang mit der Prüfung
Seite
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt;
eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
(16. Tag vor der Wahl)
Einsichtsfrist, spätestens am
22.05.2015
bis
12.00
Uhr, bei der
(Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
(21. Tag vor der Wahl)
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
eine Wahlbenachrichtigung.
17.05.2015
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen
werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung
des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des
Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen.
X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (07.06.2015) und für den etwaigen zweiten
Wahlgang (28.06.2015) gestellt werden.
(2. Tag vor der Wahl)
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
05.06.2015
16.00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum
16.00 Uhr, bei der Gemeinde
26.06.2015
(2. Tag vor der Wahl)
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder
E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder
Seite 5
Heft
5 • Mai 2015
E-Mail als gewahrt. Eine telefonische
Beantragung
ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a)
bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des
etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
- Wahlschein
einen amtlichen
Wahlbriefumschlag,
auf dem
die Tag
vollständige
Anschrift
dieetwaigen
Bezeichnung
der
nicht zugegangen
ist, kann ihm
bis zum
vor der Wahl
bzw.der
vor Gemeinde,
dem Tag des
zweiten
Ausgabestelle
Wahlscheines,
die Wahlscheinnummer
Wahlgangs,
12.00des
Uhr,
ein neuer Wahlschein
erteilt werden. und der Wahlbezirk angegeben sind
und
6. -Mitein
dem
Wahlschein
erhält
der Wahlberechtigte
Merkblatt
für die
Briefwahl.
- einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl,
Holt
der Wahlberechtigte
persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben,
- einen
amtlichen Stimmzettelumschlag
für die Briefwahl,
dass
er
die
Briefwahl
an
Ort
und
Stelle
ausüben
kann.
Es ist sichergestellt,
dass
der Stimmzettel
unbeobachtet
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige
Anschrift der
Gemeinde,
die Bezeichnung
der
gekennzeichnet
und
in
den
Stimmzettelumschlag
gelegt
werden
kann.
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
und
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
Merkblatt für die
zur ein
Empfangnahme
derBriefwahl.
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
Holt der Wahlberechtigte
persönlich
den Wahlschein
und die
Gelegenheit gegeben,
Empfangnahme
der Unterlagen
schriftlich
zu versichern.
AufBriefwahlunterlagen
Verlangen hat sichab,dieistbevollmächtigte
Person
dass
er
die
Briefwahl
an
Ort
und
Stelle
ausüben
kann.
Es
ist
sichergestellt,
dass
der
Stimmzettel
unbeobachtet
auszuweisen.
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort
zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen.
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den
auszuweisen.
Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel
Nähere
Hinweise
über die
demangegebene
Merkblatt für
die gesandt
Briefwahl,
das mit
den
und dem
Wahlschein
so Briefwahl
rechtzeitigsind
an die
Stelle
werden,
dass
dieBriefwahlunterlagen
Unterlagen dort
übersandt
wird,
zu
entnehmen.
spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den
Unterschrift
Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Ort, Datum
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen
Kurort
Seiffen/Erzgeb.,
übersandt
wird, 09.04.2015
zu entnehmen.
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
Unterschrift
Ort, Datum
Kurort Seiffen/Erzgeb., 09.04.2015
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
Heft 5 • Mai 2015
Seite 6
Stellenausschreibung
Im Freilichtmuseum Seiffen ist ab 01.07.2015 die Stelle als
Leiter/Leiterin Baurestaurierung
zu besetzen.
Näheres zur Stellenausschreibung finden Sie unter
www.seiffen.de bzw. in der Gemeindeverwaltung,
Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
Telefon: 037362/877-0
Fax:037362/877-77
E-Mail:[email protected]
Nichtamtliche
Bekanntmachungen
Hiernach nahmen wir im Hotel das vorbestellte, leckere Mittagessen
ein, um danach in das gegenüberliegende Erzgebirgsmuseum zu
gehen. Dort roch es schon nach Krautkartoffelpuffern (Kartoffelpuffer
mit Kraut und Knoblauch), die Katarina Herzánová auf dem Küchenofen frisch gebacken hatte.
Die Kinder probierten sich währenddessen in der Herstellung von OsWie sieht eine Wolfshöhle aus?
terdekorationen aus Filz, wobei sie von der Tochter Frau Herzánová ’s,
Adéla Bártlová, angeleitet wurden.
Seiffener Familien besuchten auf Einladung des Rat­
Im Nu war es Zeit, nach Hause zu fahren. Mit dieser letzten Exkursion
hauses Chomutov und Lesná den Zoopark in Chomutov endete für sie das Projekt „Zwei Länder – eine Region“, das vom Ziel3/
Waren Sie schon einmal in einer Wolfshöhle? Nein? Die Mehrheit derer, Cíl 3-Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenardie am 7. März 2015 das Erzgebirge erkundeten, kann hierzu „ja“ beit 2007–2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechisagen. 22 Eltern mit ihren Kindern trafen sich in Seiffen, um von dort schen Republik unterstützt wurde. Die Seiffener Familien waren voll
des Lobes und Dankes, als sie sich von den Organisatoren verabschieaus Richtung Chomutov zu fahren.
Im Bus waren noch alle gespannt auf die kommenden Erlebnisse und deten.
Linda Uhlíková und Catrin Tolksdorf-Bilz
alle Kinder waren überraschend ruhig. Im Zoopark in Chomutov änderte sich die Situation sofort: Gleich neben dem Eingang befindet sich
dort das Wolfsgehege, in welches man nicht nur durch den Zaun blicken kann, sondern auch unterirdisch! Innerhalb von ein paar Sekunden verschwanden fast alle Kinder und ein paar Erwachsene in der
„Wolfshöhle“ aus durchsichtigem Plexiglas. In diesem Moment war es
Informationsveranstaltung
sehr einfach, unsere Gruppe zu finden, weil viele Kinder wie die Wölfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
„heulten“. Der rote Panda im Nachbargehege war von den seltsamen
die nächste Informationsveranstaltung zum Thema Seiffener
Geräuschen so überrascht, dass er aus seinem Schlafzimmer kam, um
Binge erfolgt am 09.06.2015 um 18:00 Uhr im Hotel Erbgericht.
uns – die Besucher – zu sehen. Zum Glück blieben die anderen Tiere
Herr Professor Fischer freut sich darauf, über den aktuellen
ruhig und wir verursachten kein Durcheinander in dem sehr schön geSachstand und die neuesten Entwicklungen zum Projekt Panostalteten Park! Es war nur schade, dass die Seehunde keine Lust auf
Binge zu berichten sowie Ihre Fragen zu beantworten. Sie dürfen
Fisch hatten! Es hätte den Kindern gefallen, sie zu füttern.
sich auf einen interessanten Abend freuen!
Nach dem Besuch des Zoos fuhren wir nach Lesná, um dort das neue
Infozentrum Lesenská pláň aufzusuchen, das unter anderem auch eng
mit dem Seiffener Tourismusbüro zusammenarbeitet.
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Heft 5 • Mai 2015
Die Tourist-Information
Kurort Seiffen informiert!
 Öffnungszeiten der Touristinformation
Montag bis Freitag
Samstag
Feiertage
1./14./24. und 25.05.
10.00–16.00 Uhr
10.00–14.00 Uhr
11.00–14.00 Uhr
11.00–14.00 Uhr
 Werte Einwohner und Gäste,
24.05.15 April bis Oktober immer Donnerstag ab 15.00 Uhr
Rodeln mit Zeitnahme an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b
02.05.15
17.00 Uhr Musik für Gesang, Violine, Blockflöte und
Orgel in der Bergkirche
03.05.15
11.00 Uhr öffentliche Sonderführung durch die aktuelle
Ausstellung, im Spielzeugmuseum Seiffen, Hauptstr. 73
www.spielzeugmuseum-seiffen.de
Ab sofort bitten wir Sie, während der Öffnungszeiten der Touristinformation, Ihre Meldescheine abzugeben und die Kurtaxe einzu- 12.05.15
zahlen. Oder Sie nutzen die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift.
Hatten Sie in einem Monat keine Gäste, informieren Sie uns bitte
15.05.–
trotzdem.
16.05.15
Ebenso können Meldescheinblöcke erworben werden.
 Veranstaltungsmeldungen:
Bitte melden Sie Ihre Veranstaltungen in der Touristinformation Seiffen, damit die Mitarbeiterinnen diese im Veranstaltungsplan, in
der Presse sowie im Internet (www.seiffen.de u.a.) veröffentlichen
16.05.–
können.
17.05.15
 An alle Gastgeber:
Bitte melden Sie uns Ihre freien Kapazitäten, um unseren Gästen einen
schnellstmöglichen Service bei kurzfristigen Übernachtungsanfragen
bieten zu können.
Aktuelle Gästebonuskarten/Seiffen (sind bei Anreise dem Gast auszuhändigen) liegen in der Touristinfo zur Abholung bereit.
 Gästeehrung
Wir ehren Gäste, die 10-mal, 15-mal, 20-mal und öfter in Seiffen verweilten. Diese werden mit einem kleinen Geschenk und einer Urkunde
überrascht.
10.00-16.00 Uhr Basteln eines Original Seiffener
Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst
eG, Bahnhofstr. 12, www.schauwerkstatt.de,
Tel.: 037362-7740; Basteln Sie sich Ihr eigenes Souvenir.
17.05.15
24.05.14
10.00 Uhr Geführte Wanderung entlang des Historischen
Bergbausteiges, Treffpunkt: Bergkirche Seiffen,
Deutschneudorfer Straße
9.00–17.00 Uhr Tage des Historischen Handwerks mit
ca. 20 traditionellen Handwerksvorführungen und vielen
Tieren auf den Wiesen und in den Ställen im Freilichtmuseum Seiffen, Hauptstraße 203,
www.spielzeugmuseum-seiffen.de
Samstag ist Familientag mit historischen Spiel- und
Erlebnisangeboten
Motocrossrennen auf der Motocrossstrecke
in Oberseiffenbach  Plakat siehe Seite 10
10.00–16.00 Uhr M wie Museum
im Freilichtmuseum Seiffen, Hauptstraße 203,
www.spielzeugmuseum-seiffen.de
Jeder Besucher der historischen Werkstatt im Freilichtmuseum darf sich ein M vom Fichtenring spalten.
Schaudrechseln zum Internationalen Museumstag
ab 7.00 Uhr Pfingstwanderung, Start Café & Restaurant
Spielzeugschachtel – Hauptstr. 72
Ansprechpartner: Jan Stephani, Pfarrweg 3,
09548 Kurort Seiffen, Telefon 037362/76916,
Strecken 12 km, 18 km, 25 km
Folgende Gäste konnten wir im April beglückwünschen:
zum 10. Mal Familie Simon aus Bonn
 Veranstaltungen:
Täglich, außer Sonntag, Feiertag und bei Veranstaltungen
12.00 Uhr Kirchenführung mit kleinem Orgelspiel in der Bergkirche
jeden Montag 10.00 Uhr Montagswanderung, die unterhaltsame,
kurzweilige und informative Wanderung zu Seiffen und Umgebung.
Treffpunkt: Touristinformation Seiffen, (witterungsabhängig)
jeden Mittwoch während der Öffnungszeiten in der Modellbahnausstellung an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18b lösen eines
„Kriminalfalls“
Die Touristinformation ist umgezogen.
Wir begrüßen Sie gern in unseren neuen Räumlichkeiten im
Spielzeugmuseum Seiffen, Hauptstraße 73 im 1 OG neben
dem Kassenbereich des Spielzeugmuseums zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Montag bis Freitag Samstag Feiertags 10.00–16.00 Uhr
10.00–14.00 Uhr
11.00–14.00 Uhr
A. Gläßer
Leiterin der Touristinformation
jeden 2. Freitag im Monat 19.00 Uhr Vereinsabend des Aquarienvereins Spielzeugdorf Seiffen e.V., wechselnde Themen, Gasthof Oberlochmühle 15, Gäste sind herzlich willkommen!
jeden Freitag 13.00–16.00 Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12
www.schauwerkstatt.de
jeden Samstag 10.00–16.00 Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12
www.schauwerkstatt.de
zusätzliche Termine Basteln:
14.05.–
Donnerstag bis Samstag 10.00–16.00 Uhr
16.05.15 Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der
Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eG, Bahnhofstr. 12,
www.schauwerkstatt.de, Tel.: 037362-7740
Basteln Sie sich Ihr eigenes Souvenir.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern des
Spielzeug- und Freilichtmuseums und beim
Bauhof Seiffen, welche uns tatkräftig bei unserem
Umzug in das Museum unterstützt haben.
Vielen Dank
A. Gläßer
Leiterin Touristinformation
Heft 5 • Mai 2015
Freizeitmesse Nürnberg
vom 18. bis 22. März 2015
Als Anschließer des Tourismusverbandes Erzgebirge
e.V. war unser Ort auf der
Freizeitmesse
Nürnberg
(Nordbayerns
größtem
Reisemarkt) vertreten, die
Teilnahme erfolgte zudem
auf der Grundlage der
Messekooperation
zwischen dem Kurort Seiffen,
Olbernhau und Marienberg. Mit 800 Ausstellern
aus 12 Ländern und rund
95.000 Besuchern war es
ein guter Messeerfolg, an
allen
5
Messetagen
herrschte ein starkes Besucheraufkommen. Größter Besuchermagnet war
der Internationale Reisemarkt mit Urlaubstipps von
nah bis fern. Auch für uns
haben sich die Erwartungen erfüllt, im Vordergrund stand die Information der Messebesucher und neben der Kontaktpflege selbstverständlich auch das Knüpfen neuer Kontakte. Viele Messebesucher waren
bereits öfter im Erzgebirge und möchten unsere Region auch weiterhin
gern besuchen.
Jubiläumswanderung
Am 24. Mai (Pfingstsonntag) heißt es zum 25. Mal „Rund ums Spielzeugland“.
Das Wanderteam und der Tourismusverein Seiffen erwarten dazu wieder zahlreiche Wanderfreunde aus Sachsen und darüber hinaus. Der
bisherige Teilnehmerrekord aus dem Vorjahr steht bei 562. Was vor
allem auch ein Verdienst der vielen Wanderer aus Seiffen und Umgebung war. Die Streckenlängen sind in diesem Jahr 12 km, 18 km sowie
eine 25 km Jubiläumsstrecke.
Dabei geht es unter anderem über den Sachsenweg, über Heidersdorf,
Hirschberg, Mortelgrund und der Wettinhöhe. Start und Ziel ist das
Café und Restaurant „Spielzeugschachtel“, Hauptstraße 72.
Startzeiten: 7.00 bis 9.00 Uhr 25 km
7.00 bis 12.00 Uhr 12 km und 18 km
Getränke und Verpflegung wie immer an der Strecke und an Start und
Ziel. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
Wanderteam Seiffen
D. Stephani
1980 – 2015
35 Jahre
Antennengemeinschaft
Schwartenberg
Am 14.04.2015 trafen sich Bereichsleiter, Techniker, Vorstand/Leitung
und Ehrengäste zur jährlichen Hauptversammlung der Antennengemeinschaft Seiffen. Neben Ausführungen zur Finanzlage, dem Stand
der Technik und organisatorischen Veränderungen, wurde besonders
auf 35 Jahre erfolgreiche Arbeit der Gemeinschaft zurückgeblickt und
allen Mitstreitern gedankt. Wie bereits angekündigt, hat Herr Johannes
Glöckner seinen Vorsitz aus Altersgründen beendet und an den Vorstand abgetreten. Eine ausführliche Mitgliederinformation erfolgt in
Kürze durch die jeweiligen Bereichsleiter. Nach wie vor wird tatkräftige
Unterstützung für den Fortbestand der Gemeinschaft gesucht!
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Heft 5 • Mai 2015
Sollten Sie uns unterstützen wollen, zahlen Sie bitte auf das Konto:
Feuerwehrverein Seiffen e.V.
IBAN DE79 8705 4000 3315 0010 99
BIC: WELADE1STB
Erzgebirgssparkasse
Auch Sachspenden werden gerne entgegen genommen.
Bitte bedenken Sie, die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist nicht nur
Hobby, sondern oft auch eine sehr schwere und gefahrvolle Arbeit,
welche für das Allgemeinwohl getätigt wird. Ob bei Brandeinsätzen in
Seiffen oder unseren Nachbargemeinden, bei Ölspuren und Hochwassereinsätzen stehen wir 24 Stunden, 365 Tage im Jahr für unsere Mitbürger bereit. Auch immer neue Gesetze und Vorschriften machen
unsere Arbeit nicht leichter. Bitte zeigen Sie durch Ihr Kommen oder
auch mit einer Spende die Verbundenheit zur FFW Seiffen.
Die Wehrleitung der FFW Seiffen
Noch eine kurze Information:
Anfang Mai bis zu unserem 140-jährigen Jubiläum steht, wie im letzten
Jahr, wieder ein Papiercontainer am Gerätehaus Seiffen. Mit dem Erlös
unterstützen wir unsere Jugendfeuerwehr.
Vereinsnachrichten
Anton-Günther-Chor Seiffen e.V.
Unsere Chorprobe findet an jedem Freitag, um 19.30 Uhr im Haus des
Gastes Seiffen statt. Sangesfreudige Männer sind jederzeit recht herzlich eingeladen.
Haben Sie ein Fest oder Jubiläum?
Der Anton-Günther-Chor Seiffen würde sich freuen, auch auf Ihrer
Festveranstaltung auftreten zu dürfen.
Weitere Auskünfte: Maik Hlawatschek, Hauptstraße 87,
Tel. (037362) 879892, mobil 0162 4836755
Ihre Feuerwehr informiert
Sehr geehrte Einwohner und Gäste des Spielzeugdorfes Seiffen,
oft werden wir, die Kameradinnen und Kameraden der FFW Seiffen
gebeten, wieder etwas für die Einwohnerschaft auf die Beine zu stellen.
Anlässlich unseres 140-jährigen Bestehens haben wir uns entschlossen vom 19.06. bis 21.06.2015 einen kulturellen Höhepunkt unseres
Ortes zu gestalten.
Die Veranstalter, die FFW Seiffen und die Gemeindeverwaltung Seiffen,
werden an diesem Wochenende ein interessantes Programm für Jung
und Alt zusammenstellen. Alle Veranstaltungen finden am Gerätehaus
Seiffen statt.
Das bedeutet natürlich einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Die Feuerwehr ist dabei auf die Hilfe und Unterstützung
der Seiffener Einwohner und Firmen angewiesen. Sie haben uns bisher
immer unterstützt und wir sind sicher, dass Sie auch diesmal Ihre Hilfe
nicht versagen werden.
Rassegeflügelzuchtverein
Seiffen und Umgeb. e.V.
Unsere nächste Versammlung findet
am Dienstag, den 12. Mai 2015, 19.00 Uhr in der Gaststätte
„Diana“ in Seiffen statt.
Heft 5 • Mai 2015
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Jahreshauptversammlung
des EZV am 10.4.2015
Rassekaninchenzuchtverein
Seiffen u. Umgeb. e.V.
Im Mai findet keine Monatsversammlung statt.
Wie jedes Jahr beteiligt sich unser Verein mit einer kleinen Werbeschau an den Handwerkertagen im Freilichtmuseum Seiffen.
Dazu laden wir alle Einwohner und Gäste recht herzlich ein.
Termin: 15. und 16. Mai 2015
Die Mitglieder des Erzgebirgszweigvereines Kurort Seiffen e.V. trafen sich am Freitag, dem 10.4.2015 zur Jahreshauptversammlung im Hotel „Buntes Haus“ in Seiffen.
Wir konnten 27 Mitglieder begrüßen. Als Gäste nahmen
die Geschäftsführerin der Dregeno, Frau Juliane Kröner
und unser Bürgermeister, Herr Martin Wittig, teil.
Unser Verein konzentriert sich mittlerweile in der Hauptsache auf die
Arbeit der Kindertrachtengruppe (KTG) „Lebendiges Spielzeug“ (derzeit 66 Mitwirkende).
„Seiffen weckt den Weihnachtsmann“ ist inzwischen zu einem „Event“
geworden und eine große Herausforderung, da das Theaterstück durch
die Kinder dargeboten wird. Unterstützt werden wir dabei von der Gemeinde Seiffen, vom Schulverein Seiffen und von Herrn Wolfgang
Glöckner, der den Wunschzettelbriefkasten immer wieder auf Vordermann bringt. Außerdem nimmt die KTG an den Adventsumzügen in
Seiffen teil und gestaltet einen Teil der Eröffnungsveranstaltung des
Weihnachtsmarktes. Auch das Lichteranzünden, der Lichtlohmd, Laternenumzug mit Geschenken vom Weihnachtsmann und das Johannisfeuer (alle 2 Jahre im Wechsel mit Neuhausen) werden vom Verein
organisiert. Nicht zu vergessen auch unsere Wandergruppe, die inzwischen ein bisschen in die Jahre gekommen ist, aber trotzdem hin und
wieder Touren macht.
Besonderer Höhepunkt war die Auszeichnung drei unserer Mitglieder
mit dem Erzgebirgsvereinsabzeichen in Gold, Silber und Bronze.
Heinz Stephani erhielt das Abzeichen in Silber als Wiederbelebungsmitglied unseres Ortsvereines und für die jahrzehntelange Mitarbeit im
Verein.
Katrin Ulbricht erhielt das Abzeichen in Gold für die Leitung der Kindertrachtengruppe und Mitarbeit im Verein. Sie schreibt auch die Programme für die Auftritte der Gruppe.
Baldur Wagner engagiert sich seit vielen Jahren bei der Gestaltung des
Schaukastens und ist auch beim „Lichtlohmd für die musikalische Ausgestaltung gefragt. Dafür erhielt er das bronzene Abzeichen des EZV.
Nochmals vielen Dank und herzliche Glückwünsche!
In der anschließenden Diskussionsrunde dankte Frau Kröner für die
Arbeit mit der Kindertrachtengruppe, die mit ihren Auftritten immer
wieder Publikum begeistert und einen großen Werbeträger für unseren
Ort darstellt. Auch Herr Wittig dankte für die ehrenamtliche Arbeit im
Verein, die auch mit viel Zeit und Aufwand verbunden ist.
Von beiden erhielten wir die Zusage, unseren Verein auch weiterhin –
wie bisher – zu unterstützen. Das freut uns sehr und wir danken ganz
herzlich!
Den „gemütlichen Teil“ unserer Hauptversammlung gestaltete Herr
Michael Kaltofen mit seiner Zither und lustigen Geschichten. Auch
dafür nochmals herzlichen Dank!
Im Namen des Vorstandes
des Erzgebirgszweigvereines Kurort Seiffen e.V.
Katrin Kempe
Impressum:
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Seiffen, Telefon: 037362 877-10
Fax: 037362 877-77
Redaktionelle Zusammenstellung:
Bibliothek Seiffen, Telefon: 037362/8288,
E-Mail: [email protected]
Gesamtherstellung:
Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestraße 7,
09496 Marienberg, Tel. 03735 9164-42, Fax 03735 916450
Auflage: 2.500
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles
ist für die Gemeinde Seiffen Bürgermeister Martin Wittig, für die
Gemeinde Heidersdorf Bürgermeister Dieter Lippmann und für die
Gemeinde Deutsch­neudorf Bürgermeister Heinz-Peter Haustein.
Für den Inhalt der anderen Beiträge zeichnet der Verfasser selbst
verantwortlich. Bitte beachten Sie die dafür geltende Satzung.
Wir gehen davon aus, dass die auf Fotos abgebildeten Personen
ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben.
Nachlesbar ist das Amtsblatt ab dem letzten Werktag im Internet unter
www.seiffen.de/rathaus/amtsblatt/
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Heft 5 • Mai 2015
Gemeinde Deutschneudorf
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl
zum Bürgermeister
zum Oberbürgermeister
X zum Landrat
am Sonntag, dem
07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015)
in der Gemeinde
Deutschneudorf
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde
(Name der Gemeinde/Stadt)
Deutschneudorf
(20. Tag vor der Wahl)
(16. Tag vor der Wahl)
wird in der Zeit vom
18.05.2015
bis
22.05.2015
während der folgenden Öffnungszeiten
Montag
von
08.00
bis
12.00
und von
Dienstag
von
08.00
bis
12.00
und von
Mittwoch
von
08.00
bis
12.00
und von
Donnerstag
von
08.00
bis
12.00
und von
Freitag
von
08.00
bis
12.00
und von
bis
13.00
bis
Uhr
18.00
bis
13.00
bis
Uhr
Uhr
16.00
bis
Uhr
Uhr
(Ort der Einsichtnahme)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf
die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft
gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Heftsoweit
5 • Mai
2015
Wählerverzeichnis
durch Wahlberechtigte zulässig,
dies
im Zusammenhang mit der PrüfungSeite
des12
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt;
eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
(16. Tag vor der Wahl)
Einsichtsfrist, spätestens am
22.05.2015
bis
12.00
Uhr, bei der
(Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
(21. Tag vor der Wahl)
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
eine Wahlbenachrichtigung.
17.05.2015
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen
werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung
des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des
Erzgebirgskreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen.
X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (07.06.2015) und für den etwaigen zweiten
Wahlgang (28.06.2015) gestellt werden.
(2. Tag vor der Wahl)
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
05.06.2015
16.00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum
16.00 Uhr, bei der Gemeinde
26.06.2015
(2. Tag vor der Wahl)
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder
E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
16.00 Uhr, bei der Gemeinde
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
schriftlich oder elektronisch beantragt
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder
Seite mündlich,
13
Heft 5 • werden.
Mai 2015
E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a)
bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des
etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl,
Wahlscheine
werden nicht ersetzt.
Versichert
ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
-Verlorene
einen amtlichen
Stimmzettelumschlag
für die
Briefwahl,
Wahlschein
nicht
zugegangen
ist,
kann
ihm
bis
zum
Tag
vor der Wahl
bzw.der
vorGemeinde,
dem Tag des
zweiten
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige
Anschrift
die etwaigen
Bezeichnung
der
Wahlgangs,
12.00
Uhr,
ein
neuer
Wahlschein
erteilt
werden.
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
6. Mit und
dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
ein
Merkblatt
für Stimmzettel
die Briefwahl.
- einen
amtlichen
für die Landratswahl,
- einen
amtlichen Stimmzettelumschlag
für die Briefwahl,
Holt
der Wahlberechtigte
persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben,
- einen
amtlichen
Wahlbriefumschlag,
auf dem kann.
die vollständige
Anschrift der
Gemeinde,
die Bezeichnung
der
dass
er die
Briefwahl
an Ort und Stelle ausüben
Es ist sichergestellt,
dass
der Stimmzettel
unbeobachtet
Ausgabestelleund
desinWahlscheines,
die Wahlscheinnummer
und
der Wahlbezirk angegeben sind
gekennzeichnet
den Stimmzettelumschlag
gelegt werden
kann.
und
Die
Abholung
vonfürWahlschein
und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
- ein
Merkblatt
die Briefwahl.
zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte
Person nicht
mehr als
Wahlberechtigte
vertritt; dies hat sie ab,
deristGemeindebehörde
vor
Holt der Wahlberechtigte
persönlich
denvier
Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen
Gelegenheit gegeben,
Empfangnahme
der Unterlagen
zu versichern.
Verlangen hat
sichder
dieStimmzettel
bevollmächtigte
Person
dass er die Briefwahl
an Ort und schriftlich
Stelle ausüben
kann. Es Auf
ist sichergestellt,
dass
unbeobachtet
auszuweisen.
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Bei
der Briefwahl
muss der
amtliche
Wahlbrief
Stimmzettelumschlag,
Stimmzettel
Die Abholung
von Wahlschein
undverschlossene
Briefwahlunterlagen
für einen
anderenmit
ist nur
möglich, wenn die Berechtigung
und
dem
Wahlschein
rechtzeitigdurch
an die
angegebene
Stelle gesandt
werden,nachgewiesen
dass die Unterlagen
zur Empfangnahme
der so
Unterlagen
Vorlage
einer schriftlichen
Vollmacht
wird und dort
die
spätestens
am Person
Wahltag
desWahlberechtigte
etwaigen zweiten
18.00 Uhr eingehen.
bevollmächtigte
nichtbzw.
mehr Tag
als vier
vertritt; Wahlgangs
dies hat sie bis
der Gemeindebehörde
vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
Der
Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den
auszuweisen.
Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel
Nähere
über die
demangegebene
Merkblatt für
die gesandt
Briefwahl,
das mit
dendie
Briefwahlunterlagen
und demHinweise
Wahlschein
so Briefwahl
rechtzeitigsind
an die
Stelle
werden,
dass
Unterlagen dort
übersandt
wird,
zu
entnehmen.
spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den
Unterschrift
Wähler
befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Ort, Datum
Kurort
Seiffen/Erzgeb.,
09.04.2015
Nähere
Hinweise
über die
Briefwahl sind dem Merkblatt für
die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen
Wittig
übersandt wird, zu entnehmen.
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf
Ort, Datum
Kurort Seiffen/Erzgeb., 09.04.2015
Unterschrift
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf
Heft 5 • Mai 2015
Seite 14
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Veranstaltungen für die Monate Mai/Juni/Juli
Änderungen vorbehalten!
Beginn/Ende
Veranstaltung
Ort
01.05.2015
10:00 Uhr
Maibaumsetzen
Feuerwehrgerätehaus Deutschneudorf
15.05.2015
Fr–So
60 Jahre Posaunenchor Deutschneudorf
Huthaus und Kirche DN (s. Plakat)
30.05.2015
15:00 Uhr bis ca.
16:30 Uhr
Kräuterwanderung
Start am Museum in Deutschneudorf;
anschließend Verkostung im Museum
Fr–So
Sommerfest
Festplatz Deutscheinsiedel
10.–13.07.2015
Fr–Mo
279. Kirmes (Volksfest)
Festplatz Deutschneudorf
11.07.2015
13:00 Uhr
Gedenkveranstaltung
Gedenkstätte „9. Juni 1945“
Mai
Juni
12.–14.06.2015
Juli
Herzliche Einladung
60 Jahre
Posaunenchor Deutschneudorf
Freitag, 15.05.2015, 18.30 Uhr
Feierstunde im Huthaus
Deutschkatharinenberg
– gemütliches Beisammensein
Sonnabend, 16.05.2015, 17.00 Uhr
Konzert der Bläsergruppe Quintessenz in der Kirche DN
Sonntag, 17.05.2015, 10.00 Uhr
Festgottesdienst in der Kirche Deutschneudorf,
gestaltet durch die Posaunenchöre
Seiffen und Deutschneudorf
Wir freuen uns auf I hr Kom m e n
Vereinsnachrichten
Mitteilungen
des EZV Deutschneudorf
EINLADUNG
Hiermit laden wir alle Einwohner und Gäste
ganz herzlich zu einer
KRÄUTERWANDERUNG
mit einer Kräuterfrau ein.
Wann:
Samstag, den 30.05.2015
Treffpunkt: 15.00 Uhr am Museum in Deutschneudorf
Die Wanderung dauert ca. 1,5 Stunden. Anschließend wollen wir
uns im Museum über die Verwendung von Kräutern austauschen
und es gibt kleine Kostproben! Unkostenbeitrag 7,00 €/Person
Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung trotzdem statt!
Sie wird aber dann nur im Museum durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Der Vorstand
des EZV Deutschneudorf
SG Deutscheinsiedel e.V.
Abt. Tischtennis
Ausfahrt nach Görlitz
Die traditionelle Ausfahrt des EZV findet am 19. September 2015 statt.
Dieses Jahr führt uns der Weg nach Görlitz. Dort werden wir die schöne
Altstadt besichtigen und auch einen Abstecher in den polnischen Teil
unternehmen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen steht die Besichtigung der Landskron-Braumanufaktur auf dem Programm. Am
Nachmittag bleibt freie Zeit für einen individuellen Stadtbummel durch
Görlitz. Den erlebnisreichen Tag beenden wir mit einem Abendessen in
einer uns noch unbekannten guten Gaststätte.
Herzlich eingeladen dazu sind alle, die schon einmal mit waren aber
natürlich begrüßen wir auch gern neue Gäste ( auch Nichtmitglieder
des EZV ).
Meldungen bitte abgeben bei: Elke Storch Tel.: 353 Deutschneudorf
 Rückblick auf unsere
Vereinsmeisterschaften am 21.02.2015
In diesem Jahr haben wir die Winterferien-Pause genutzt, um unsere
traditionellen „Ortsmeisterschaften“ um den großen Wanderpokal auszutragen. Bestmöglicher Trainingseffekt, um danach gut vorbereitet in
die letzten Punktspiele zu gehen und unsere überragende Saison zu
krönen.
Um es vorweg zu nehmen:
Unsere „Nummer 1“ Sebastian Leimert konnte sich mit seinem souveränen Spiel zum fünften Mal in Folge den Pokal sichern – herzlichen
Glückwunsch!
Seite 15
Heft 5 • Mai 2015
Diesmal jedoch hart bedrängt vom Zweitplatzierten André Beer, der
sich im direkten Duell nur 2:3 geschlagen geben musste, zumeist großartig aufspielte und die in der Mannschaftsaufstellung eigentlich vor
ihm platzierten Marko Mattheß (3:1) und Dietmar Böhme (3:0) bezwang.
Beide belegten auch die nächsten Plätze – mehr dazu in nachfolgender
Tabelle.
Eine besondere Bemerkung
verdient noch unser „Oldie“
Wolfrid Richter, der zwar
„nur“ Vorletzter wurde, aber
viele weiter vorn platzierte
Teamkollegen mehr oder weniger kräftig ärgern konnte
(z.B. fast Matchball gegen
André Beer bei der 2:3 Niederlage).
 A
usstattung mit zwei nagelneuen
Tischtennis-Tischen
Erstmals wurden diese zu o.g. Vereinsmeisterschaften „eingeweiht“.
Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem Bürgermeister und
Unternehmer Heinz-Peter Haustein, der – sicherlich auch angetan von
unserer Erfolgswelle und als neuer „Fan“ des TT-Wettkampfsports –
diese Anschaffung ermöglichte.
Nachfolgend gemeinsam zu sehen mit den Tischtennis-Spielern der
SG Deutscheinsiedel in unseren bereits gedruckten „Kreisliga-Meister
2015“ T-Shirts, zusammen mit der Mannschaft aus Pfaffroda nach dem
überragend mit 12:3 gewonnenen Punktspiel am 15.03.2015.
„Anfassen erlaubt“ –
die drei Erstplatzierten mit
dem Pokal: André Beer,
Sebastian Leimert,
Dietmar Böhme (v.l.n.r.)
Tabelle mit den Endergebnissen:
Platz
Name
Sätze
Punkte
7:0
1.
Sebastian Leimert
21:4
2.
André Beer
20:6
6:1
3.
Dietmar Böhme
15:7
5:2
4.
Marko Mattheß
15:13
4:3
5.
André Hermann
10:13
3:4
6.
Thomas Richter
8:16
2:5
7.
Wolfrid Richter
8:18
1:6
8.
Andreas Preißler
1:21
0:7
v.l.n.r. – vorn: H.-J. Hüber, W. Richter, Ufer, Harder ;
hinten: Ruscher, H. Lorenz, T. Richter, H.-P. Haustein, S. Leimert,
D. Böhme, A. Beer, Neubert, A. Hermann, A. Preißler, Scheffler
Mehr zur Punktspiel-Saison in der nächsten Ausgabe!
Laufende Ergebnisse zur Mannschaft auch regelmäßig hier:
http://erzgebirge.tischtennislive.de/
 Spielbetrieb 2014/15  Kreisliga
André Beer
Abt. Tischtennis
Öffnungszeiten Deutschneudorf
Pfarramtskanzlei Deutschneudorf:
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Museum „Haus der erzgebirgischen Tradition“, Tel.: 037368/68899
Mittwoch bis Sonntag 13.00 – 17.00 Uhr
Bibliothek im Haus der erzgebirgischen Tradition:
Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr
Bibliothek, Siedlung 10, Deutscheinsiedel
Dienstag
15.30 – 17.00 Uhr
Fachzahnärztin Andrea Pflugbeil, Tel.: 037368/212
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
Arztsprechstunden bei Frau Dipl.-Med. M. Kaden, Tel.: 037368/428
Montag 8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 10.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 10.00 Uhr
Freitag 8.00 – 11.00 Uhr
Wertstoffhof Deutschkatharinenberg
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 18.00 Uhr
Samstag 8.00 – 12.00 Uhr
Besucherbergwerk Deutschneudorf, Deutschkatharinenberg 14,
09548 Deutschneudorf, Tel.: 037368/12942,
E-Mail: [email protected], www.fortuna-bernstein.de
Montag geschlossen
Dienstag bis Sonntag Führungen 10.30, 12.00, 13.30 und 15.00 Uhr
Neue Ausstellung Bergbauzeitreise.
Heft 5 • Mai 2015
Seite 16
Gemeinde Heidersdorf
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl
X zum Bürgermeister
zum Oberbürgermeister
X zum Landrat
am Sonntag, dem
07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015)
in der Gemeinde
Heidersdorf
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde
(Name der Gemeinde/Stadt)
Heidersdorf
(20. Tag vor der Wahl)
(16. Tag vor der Wahl)
wird in der Zeit vom
18.05.2015
bis
22.05.2015
während der folgenden Öffnungszeiten
Montag
von
08.00
bis
12.00
und von
Dienstag
von
08.00
bis
12.00
und von
Mittwoch
von
08.00
bis
12.00
und von
Donnerstag
von
08.00
bis
12.00
und von
Freitag
von
08.00
bis
12.00
und von
bis
13.00
bis
Uhr
18.00
bis
13.00
bis
Uhr
Uhr
16.00
bis
Uhr
Uhr
(Ort der Einsichtnahme)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf
die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft
gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des
Wahlrechts
einzelner bestimmter Personen
Die2015
Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
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Heft steht.
5 • Mai
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt;
eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
(16. Tag vor der Wahl)
Einsichtsfrist, spätestens am
22.05.2015
bis
12.00
Uhr, bei der
(Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
(21. Tag vor der Wahl)
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
eine Wahlbenachrichtigung.
17.05.2015
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen
werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung
des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde
oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen.
X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (07.06.2015) und für den etwaigen zweiten
Wahlgang (28.06.2015) gestellt werden.
(2. Tag vor der Wahl)
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
05.06.2015
16.00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum
16.00 Uhr, bei der Gemeinde
26.06.2015
(2. Tag vor der Wahl)
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 1, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder
E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Wer den
Antrag für einen anderen stellt, muss durch
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
HeftVorlage
5 • Maieiner
2015
Seiteer18
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a)
bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des
etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- je einen amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und für die Landratswahl,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
und
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
- ein Merkblatt
die Briefwahl.
Wahlschein
nichtfür
zugegangen
ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben,
er die
Briefwahlerhält
an Ort
Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass die Stimmzettel unbeobachtet
6. dass
Mit dem
Wahlschein
derund
Wahlberechtigte
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden können.
- je einen amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und für die Landratswahl,
- einen
amtlichen
Stimmzettelumschlag
für die Briefwahl,
Die
Abholung
von Wahlschein
und Briefwahlunterlagen
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
-zur einen
amtlichen
Wahlbriefumschlag,
auf
die vollständige
Anschrift
der Gemeinde,
die Bezeichnung
Empfangnahme der Unterlagen durch dem
Vorlage
einer schriftlichen
Vollmacht
nachgewiesen
wird und der
die
Ausgabestelle
des
Wahlscheines,
die
Wahlscheinnummer
und
der
Wahlbezirk
angegeben
sind
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
und
Empfangnahme
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen.
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Bei
muss der
verschlossene
amtliche Wahlbrief
mit dem Stimmzettelumschlag,
den Stimmzetteln
Holt der
der Briefwahl
Wahlberechtigte
persönlich
den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen
ab, ist Gelegenheit
gegeben,
und
Wahlschein
so rechtzeitig
die angegebene
gesandt werden,
die Unterlagen
dort
dassdem
er die Briefwahl
an Ort
und Stelle an
ausüben
kann. Es istStelle
sichergestellt,
dass diedass
Stimmzettel
unbeobachtet
spätestens
amund
Wahltag
bzw. Tag des etwaigen
zweiten
Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen.
gekennzeichnet
in den Stimmzettelumschlag
gelegt werden
können.
Der
Wahlbrief von
wirdWahlschein
im Bereich und
der Briefwahlunterlagen
Deutschen Post AGfür
ohne
besondere
unentgeltlich
für den
Die Abholung
einen
anderen Versendungsform
ist nur möglich, wenn
die Berechtigung
Wähler
befördert. Er kann
auch bei derdurch
auf dem
Wahlbrief
abgegeben
werden. wird und die
zur Empfangnahme
der Unterlagen
Vorlage
einerangegebenen
schriftlichen Stelle
Vollmacht
nachgewiesen
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
Nähere
Hinweiseder
über
die Briefwahl
sind zu
dem
Merkblatt Auf
für die
Briefwahl,
Briefwahlunterlagen
Empfangnahme
Unterlagen
schriftlich
versichern.
Verlangen
hat das
sich mit
die den
bevollmächtigte
Person
übersandt
wird, zu entnehmen.
auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit dem Stimmzettelumschlag, den Stimmzetteln
Unterschrift
Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort
Ort,und
Datum dem
spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen.
Kurort Seiffen/Erzgeb., 11.03.2015
Wittig
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohneBürgermeister
besondereder
Versendungsform
unentgeltlich für den
Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde
für die Gemeinde
Heidersdorf
Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben
werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen
übersandt wird, zu entnehmen.
Ort, Datum
Kurort Seiffen/Erzgeb., 11.03.2015
Unterschrift
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf
Seite 19
Heft 5 • Mai 2015
Bekanntmachung
der Sitzungstermine des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des
Bürgermeisters in der Gemeinde
Heidersdorf:
Nichtamtliche
Bekanntmachungen
Naturerlebnisse in der
Heidersdorfer Kindertagesstätte
Der Gemeindewahlausschuss tagt voraussichtlich an den folgenden
Terminen. Die Sitzungen sind jeweils öffentlich, es hat jedermann Zu- Der Spruch von Goethe könnte gut voran stehen:
tritt.
12.05.2015 Konstituierende Sitzung – Prüfung und Zulassung der
Wahlvorschläge
07.06.2015
Feststellung des Wahlergebnisses
12.06.2015Beschluss über Zulassung geänderter Wahlvorschläge
zum etwaigen zweiten Wahlgang
28.06.2015Feststellung des Wahlergebnisses zum etwaigen zweiten Wahlgang
„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen:
Wurzeln und Flügel.“
Die Hortkinder der Kita „Villa Zwergenland“ Heidersdorf spielten zum
Frühlingsbeginn 2015 die „Vogelhochzeit“ mit Gesang & Tanz und
brachten mit dem Naturpädagogen, Holger Stiehl, zwei neue Nistkästen im Garten an. Die schon vorhandenen Kästen wurden gemeinsam
repariert und gesäubert. Damit gibt es jetzt insgesamt zehn Nistkästen
im Kitagelände, die den Kindern tolle Beobachtungsmöglichkeiten bieDie ortsübliche Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung erfolgt ten. Inzwischen haben die Hort- und Vorschulkinder alle ein Vogelnarechtzeitig durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Ge- men-Synonym zu ihren Vornamen und die Kästen sind damit dekoriert.
meinde Heidersdorf gegenüber dem Rathaus und an der Dorfstraße
zwischen den Hausnummern 61 und 64.
In den Ferien unternimmt Herr Stiehl mit den Kindern Exkursionen in
Wald und Flur und begleitet mit Naturprojekten die pädagogische ArSchäfer beit in der Kita. Er freut sich dabei über die Unterstützung von Eltern
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und Großeltern.
Die nächsten Veranstaltungen sind:
Mitteilung
zur Bürgermeisterwahl in der
Gemeinde Heidersdorf
Am 21.05.2015 erscheint ein Sonderdruck des Amtsblattes mit der Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge sowie der Wahlbekanntmachung.
Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Heidersdorf
am 7. Juni 2015 und im Falle eines zweiten Wahlganges am
28. Juni 2015
Soweit am 7. Juni 2015 kein Bewerber die erforderliche Mehrheit
zur Wahl als Bürgermeister erreicht, erfolgt die Bekanntmachung
des Wahlergebnisses am Montag, dem 8. Juni 2015 an den Bekanntmachungstafeln gegenüber dem Rathaus und an der Dorfstraße zwischen den Hausnummern 61 und 64 in Heidersdorf.
Ein Sonderdruck des Amtsblattes erscheint am 18. Juni 2015 mit
den zugelassenen Wahlvorschlägen, falls ein zweiter Wahlgang
am 28. Juni 2015 stattfindet.
Findet kein zweiter Wahlgang am 28. Juni 2015 statt, erscheint
der Sonderdruck mit dem Ergebnis zur Bürgermeisterwahl vom
7. Juni 2015 ebenfalls am 18. Juni 2015.
Im Falle eines zweiten Wahlganges am 28. Juni 2015 erscheint
ein Sonderdruck mit dem Ergebnis des zweiten Wahlganges der
Bürgermeisterwahl am 6. Juli 2015.
Kurort Seiffen, den 09.04.2015
Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf
 Sonntag, 26. April 2015, 7.00–11.00 Uhr:
Geführte Vogelstimmen-Wanderung,
beginnend am Bergfriedhof Niederseiffenbach
 Samstag, 9. Mai 2015, 8.30–11.00 Uhr:
Exkursion zur größten Mehlschwalben-Kolonie in der Region:
Pflegeheim Münch, Rauschenbach
 Pfingstdienstag, 26. Mai 2015, 9.00–15.00 Uhr:
Waldprojekt mit den Heidersdorfer Hortkindern
Sommer-Ferienwoche:
12.–17. Juli 2015:
Natur-Camp auf dem Erzgebirgskamm,
für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren
15.–22. August 2015:
Familien-Bergwoche in den Alpen,
für Kinder ab 9 Jahren
Heft 5 • Mai 2015
Seniorenclub
Flöhatal Heidersdorf
V E R A N S TA LT U N G S H I N W E I S .
Seite 20
Öffnungszeiten Heidersdorf
Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Jörg Preißler + DS Uta Preißler
Mortelbachstraße 15, Tel. 037361/159938
Montag/Freitag
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr
Ernährungsberatung Anke Zinke Tel.: 037361 15615
Dienstag, den 5. Mai 2015
Baudennachmittag im Landhotel Quelle,
Beginn: 14.30 Uhr
Gäste sind herzlich willkommen!
Physiotherapie Carolin Thierfelder, Tel. 037361/4451
Montag – Freitag 7.00 – 20.00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung
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Alte Straße 16, Tel. 037361/4103
Montag und Donnerstag
15.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
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Dienstag – Freitag:
Samstag:
7.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 17.00 Uhr
7.00 bis 10.30 Uhr
Werte Kundschaft
Mit dem 30. Juni werde ich mein Geschäft „Wollstübl“
in Seiffen aus Altersgründen nach 24 Jahren aufgeben.
Ich danke allen Kunden für ihre jahrelange Treue und
Verbundenheit.
Ab dem 30.06.2015 können Sie mich im Internet und
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Frauensteiner Str. 4b, 09627 Bobritzsch
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Tel.: 037362 8586 · Fax: 037362 88221 · Mobil: 0173 4425436
Ausbildung aller Klassen, BKF Weiterbildung, ASF, FES, Behindertenausbildung
Thema: Überholen – Teil 1
Das Überholen ist ein sehr schwieriges Fahrmanöver. Logisch, es ist grundsätzlich links
zu überholen. Dieses muss unter Einhaltung vieler einzelner Faktoren erfolgen. Fahrbahnbreite und Verlauf, Witterungseinflüsse und Sicht, Geschwindigkeitsbegrenzung und
Überholverbote sowie das Beschleunigungsvermögen des Kraftfahrzeuges / Zuges.
Vor dem Ansetzen zum Überholen und noch vor dem Blinken ist sorgfältige Rückschau
zu halten (OLG Karlsruhe VRS 74, 166). Das Überholen beginnt mit dem Ausscheren
und endet mit dem Wiedereinorden nach rechts in ausreichendem Abstand. Ein Blinken
ist nur beim Ausscheren und Wiedereinordnen erforderlich. Die Überholgeschwindigkeit
sollte als Richtwert 20 km/h betragen.
Auf drei- und mehrspurigen Autobahnen mit schwachem Verkehr kann die Überholgeschwindigkeit geringer als 10 km/h sein. Bei hohem Verkehrsaufkommen auf Autobahnen sind 9,8 km/h als Differenzgeschwindigkeit unzureichend. (AG Lüdinghausen)
Wer darf Wann? Zunächst sollte immer der Erste hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug überholen. Will, oder kann er es nicht (zu geringe Leistung des Fahrzeuges), so muss
er eine genügend große Lücke schaffen, sodass andere Fahrzeuge ihn überholen und vor
ihm einscheren können.
Achtung vor schnell von hinten sich nähernden Motorradfahrern.
Nächster
Fahrschullehrgang
am 18.05.2015
Nächste
BKF Weiterbildung
am 23.05.2015
Nächste
beschleunigte
Grundqualifikation
am 31.05.2015
Im Teil 2 gibt es dazu Besonderheiten und Ausnahmen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt.
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Zum Ausmalen
Trödelmarkt zur
2. Olbernhauer Shoppingnacht
Im Rahmen der „2. Olbernhauer Shoppingnacht“ in der
Einkaufsmeile Grünthaler Straße veranstaltet das Kirchspiel Olbernhau wieder einen großen Trödelmarkt im
Stadtzentrum.
Dieser findet gegenüber der Kirche im Hof und Gebäude
Markt 16, am 2. Mai von 8 bis Nacht und am 3. Mai von
11 bis 16 Uhr statt.
Neben einem breiten Trödelangebot, außer Kleidung,
Schuhe und Plüschtiere, gibt es Kaffee & Kuchen, Leckeres vom Grill, Kinderschminken, Infos zum neuen Gemeindezentrum, Lifemusik u.a. mit den Posaunenchören Pfaffroda und Olbernhau, David Neuber E-Piano, Flexible,
Millennium, Every Second Saturday und den VHS-Klampfern.
Lassen Sie sich vom Ambiente dieser Location und des
Trödelfestes verwöhnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
 Wir suchen noch viele schöne Dinge, die Sie nicht mehr
benötigen aber anderen noch Freude bereiten würden.
Bitte durchsuchen Sie Ihre Speicher und bringen die Sachen für den Trödelmarkt in das Pfarramt Olbernhau oder
am 29. und 30. April von 14 bis 19 Uhr direkt zum Gebäude
Markt 16 in Olbernhau.
Trödelverkauf im eigenen Namen ist nicht möglich.
Die Kirchgemeindevertretung und das Organisationsteam
Quelle: http://www.ausmalbilder.info
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Hiermit bedanke ich mich
recht herzlich für die vielen
Glückwünsche zu meiner
Konfirmation.
Tom Wagner
Deutschneudorf
Das Fest der
Goldenen Hochzeit
feiern am 22.05.2015
Gisbert und Christine Neubert
sowie
Frieder und Rosemarie Ulbricht
09548 Deutschneudorf • Brüderwiese 13
Tel. 03 73 68 / 6 88 83
Fax 03 73 68 / 1 27 55
Mobil 01 72 / 3 66 46 47
Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich
und wünscht noch viele schöne gemeinsame
Jahre bei bester Gesundheit.
Heft 5 • Mai 2015
Seite 24
Wir gratulieren
unseren Jubilaren und wünschen
alles erdenklich Gute
für Gesundheit und
Wohlergehen
Seiffen
Ulbricht, Leokardia
Stephani, Renate
Gläßer, Ursula
Gläßer, Renate
Hänig, Isolde
Walther, Günter
Heinrich, Erna
Reichl, Horst
Einhorn, Gerda
Stephani, Inge
Rockott, Herta
Glöß, Irmfried
Beer, Helga
Hofmann, Edgar
Bartzschke, Gotthard
Reuther, Helga
Reuß, Marga
Reinhardt, Gerda
Bilz, Horst
Stephani, Helfried
Ulbricht, Manfred
Reichelt, Thea
Kluge, Maria
Helbig, Erich
Hiemann, Christa
Kluge, Ruth
03.05.1938
05.05.1929
07.05.1938
08.05.1939
08.05.1936
08.05.1940
09.05.1930
09.05.1934
12.05.1939
12.05.1933
13.05.1933
14.05.1931
15.05.1937
15.05.1939
16.05.1932
17.05.1937
19.05.1923
24.05.1933
25.05.1934
25.05.1939
25.05.1933
26.05.1939
27.05.1936
28.05.1929
30.05.1930
31.05.1929
77 Jahre
86 Jahre
77 Jahre
76 Jahre
79 Jahre
75 Jahre
85 Jahre
81 Jahre
76 Jahre
82 Jahre
82 Jahre
84 Jahre
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76 Jahre
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92 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
76 Jahre
82 Jahre
76 Jahre
79 Jahre
86 Jahre
85 Jahre
86 Jahre
Deutschneudorf
Meitzner, Dorothea
Hauptmannl, Albert
Zeidler, Helmut
Papenfuß, Siegfried
Goy, Erwin
Börner, Inge
Bürger-Rogmann, Ingrid
Monzer, Ruth
04.05.1938
13.05.1927
17.05.1926
19.05.1938
21.05.1935
27.05.1940
29.05.1940
30.05.1925
77 Jahre
88 Jahre
89 Jahre
77 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
90 Jahre
im Seniorenheim „Bernstein“
Trautsch, Erna
Kolbe, Jürgen
07.05.1929
14.05.1937
86 Jahre
78 Jahre
Deutscheinsiedel
Kaden, Ingeburg
22.05.1938
77 Jahre
Heidersdorf
Nitschel, Edeltraud
Reichelt, Lothar
Weidensdörfer, Manfred
Kempe, Elfriede
Dietze, Gitta
Vogel, Ingeborg
Lässig, Brunhilde
Reichelt, Ingeborg
Zemmrich, Hanna
Nowak, Helga
01.05.1940
02.05.1931
04.05.1940
06.05.1923
08.05.1933
10.05.1930
14.05.1932
25.05.1931
25.05.1931
31.05.1940
75 Jahre
84 Jahre
75 Jahre
92 Jahre
82 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
84 Jahre
84 Jahre
75 Jahre
Unsere Gottesdienste in Seiffen,
Deutschneudorf und Deutscheinsiedel
im Mai 2015
Sonnabend, 2. Mai
17.00 Uhr Geistliche Musik mit Katrin Ulbricht, Sopran
und Kantor Tobias Braun, Orgel
(Eintritt frei, Spende am Ausgang erbeten!)
3. Mai – 4. Sonntag nach Ostern (Kantate)
9.30 Uhr Gemeinsamer Singegottesdienst in Seiffen
Sonnabend, 9. Mai
Eröffnung der Ausstellung zum malerischen Werk von Max Schanz
19.30 Uhr Musikalische Andacht zur Eröffnung in Deutscheinsiedel
10. Mai – 5. Sonntag nach Ostern (Rogate)
9.30 Uhr Predigtgottesdienst in Seiffen, zugl. Sonntagsschule
10.00 Uhr Lichtblickgottesdienst in Deutschneudorf
14. Mai – Christi Himmelfahrt
9.30 Uhr Gemeinsamer Abendmahlsgottesdienst in Seiffen, mitgestaltet vom Posaunenchor, zugl. Kindergottesdienst
19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Deutscheinsiedel
16. Mai – Sonnabend
17.00 Uhr Blechbläserkonzert mit „Quintessenz“
in Deutschneudorf
17. Mai – 6. Sonntag nach Ostern (Exaudi)
10.00 Uhr Festgottesdienst zum 60-jährigen Jubiläum des
Deutschneudorfer Posaunenchores
in Deutschneudorf, mit Feier der Heiligen Taufe
24. Mai – Pfingstsonntag
7.00 Uhr Pfingstblasen des Posaunenchores von der Binge
8.30 Uhr Festgottesdienst in Deutschneudorf,
9.30 Uhr Festgottesdienst mit Heiliger Taufe und Heiligem
Abendmahl, mitgestaltet durch den Posaunenchor
in Seiffen, zugl. Sonntagsschule
25. Mai – Pfingstmontag
10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst im Grünen mit den
Gemeinden Deutscheinsiedel, Deutschneudorf,
Heidersdorf, Neuhausen und Seiffen mit den Chören
und Posaunenchören an der Kirche Deutscheinsiedel
anschl. Möglichkeit zum Mittagessen
31. Mai – Dreieinigkeitsfest (Trinitatis)
9.30 Uhr Festgottesdienst zur Jubelkonfirmation in Seiffen,
zugleich Sonntagsschule
14.00 Uhr Festgottesdienst zur Jubelkonfirmation
in Deutscheinsiedel
Neue Öffnungszeiten des Pfarramtes Seiffen
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Dienstag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 11.00 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr