Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Der Bürgermeister Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Postfach 10 52 38668 Clausthal-Zellerfeld Verwaltungssteuerung, Service und Wahlen Dienstgebäude: An der Marktkirche 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld Auskunft erteilt: Herr Medico - Zimmer: 15 Telefon-Durchwahl: 05323 / 931-110 Fax-Durchwahl: 05323 / 931-99-110 E-Mail: [email protected] Internet: www.clausthal-zellerfeld.de >> Zur Kommunikation per E-Mail bitte Hinweis auf unserer Homepage beachten << Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Mein Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Datum 33 92 01 28.04.2015 Wahlbekanntmachung Die Stichwahl für die Direktwahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld findet am Sonntag, dem 10. Mai 2015, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Alle Wahlberechtigten, die bereits für die erste Wahl am 26.04.2015 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl. Für diese Wahl sind wiederum die Wahlbezirke mit der jeweiligen Abgrenzung und Wahlräumen gebildet worden, wie sie auch schon bei der Wahl am 26.04.2015 vorhanden waren. Ich verweise dazu auch auf die Angaben in dem übersandten Wahlbenachrichtigungsschreiben oder in der ausgestellten Ersatzbescheinigung, sofern an der ersten Wahl mit Briefwahl teilgenommen worden ist. Zur Durchführung der Stichwahl gebe ich folgende Hinweise: 1. Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden am Wahltag im Wahlraum den Wahlberechtigten ausgehändigt. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge. 2. Jede Wählerin/jeder Wähler hat für die Wahl eine Stimme, die sie/er in der Weise abgibt, dass sie/er den Wahlvorschlag, der die Stimme erhalten soll, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnet. 3. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sie sich über ihre/seine Person auszuweisen. 4. Ein Wahlberechtigter, der verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er Konten: Sparkasse Goslar/Harz BIC: NOLADE21GSL IBAN: DE92 2685 0001 0000 0093 16 Volksbank im Harz eG BIC: GENODEF10HA IBAN: DE79 2689 1484 0011 8150 00 eingetragen ist, oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag nach den allgemeinen Vorschriften einen Wahlschein. 5. Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind und Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag den Wahlraum nicht aufsuchen können, erhalten auf Antrag einen Wahlschein für die Stichwahl. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und bereits im Zusammenhang mit der ersten Wahl einen Wahlscheinantrag für die Stichwahl gestellt haben, erhalten den Wahlschein zugeschickt. 6. Wahlberechtigte, die für die Stichwahl einen Wahlschein erhalten, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 7. Ein Wahlschein kann bis zum 08. Mai 2015, 13.00 Uhr, bei der Berg- und Universitätsstadt ClausthalZellerfeld, Bürgerbüro, Am Rathaus 1, Zimmer 37, 38678 Clausthal-Zellerfeld, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Bewerberinnen und Bewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sind dabei auf den Kreis naher Familienangehöriger beschränkt. In der Zeit vom 28.04. bis 08.05.2015 hat die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld im Bürgerbüro, Am Rathaus 1, Zimmer 37, 38678 Clausthal-Zellerfeld, erneut eine Briefwahlausgabestelle mit folgenden Öffnungszeiten eingerichtet: montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können dort auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Wahlscheine können noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden der oder dem Wahlberechtigten übersandt, ausgehändigt oder amtlich überbracht. An eine andere als die wahlberechtigte Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die/Der Bevollmächtigte muss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gegenüber versichern, dass sie/er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. 8. Hinweise zur Briefwahl: Die Wählerin/der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den ihr/ihm ausgehändigten Stimmzettel. Sie/Er legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Sie/Er unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Hat die Wählerin/der Wähler den Stimmzettel durch eine Vertrauensperson kennzeichnen lassen, so hat diese die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu unterschreiben. Die Wählerin/der Wähler legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Sie/Er verschließt den Wahlbriefumschlag. Sofern die Briefwahl nicht an Ort und Stelle im Briefwahlamt ausgeübt wird, kann der Wahlbrief im Wahlamt der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Am Rathaus 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld, abgegeben oder per Post übersandt werden. Im letzteren Fall erhält die Wählerin/der Wähler einen freigemachten Wahlbriefumschlag. In jedem Fall muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Nach Eingang des Wahlbriefes bei der Gemeindewahlleitung darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Im Übrigen nehme ich Bezug auf meine Erläuterungen in den Wahlbekanntmachungen vom 25.03.2015 und 16.04.2015. 9. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. 10. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Wahlergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft. In Vertretung Angelika Tebbe
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