Ausgabe 4 vom 10.04.2015 Amtsblatt der Gemeinde Erlau, erscheint monatlich für alle Haushalte der Gemeinde Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keins da. -Franz Kafka- Herausgeber: Gemeindeverwaltung Erlau OT Crossen, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau Tel.: 03727/94580 Fax: 03727/945820 E-Mail: [email protected] web-Seite: www.gemeinde-erlau.de Verantwortlich für Bekanntmachungen der Gemeinde: Der Bürgermeister Redaktion: Gemeindeverwaltung Erlau Öffnungszeiten: Gemeindeverwaltung, Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt: Mo + Do: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Di: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr; Mi + Fr: nach Vereinbarung Sprechtag des Bürgermeisters: täglich, nach telefonischer Vereinbarung Zur 10. Erlauer Vorosterschau führten auch in diesem Jahr die Kinder der Kindertagesstätte „Waldhaus Erlau“ ein unterhaltsames Programm für die vielen Besucher auf. Einen herzlichen Dank an alle, die über 10 Jahre die Vorosterschau mitgestaltet haben. Seite | 2 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 07.Juni 2015 in der Gemeinde Erlau 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Erlau wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 09.00 von 09.00 nach Vereinbarung von 09.00 nach Vereinbarung bis bis 11.30 11.30 und von und von 13.00 13.00 bis bis 15.30 17.30 Uhr Uhr bis 11.30 und von 13.00 bis 15.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Erlau - Einwohnermeldeamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Gemeinde/Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Erlau - Einwohnermeldeamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 16.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Seite | 3 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. x Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015, 16.00 Uhr, und für den zweiten Wahlgang bis zum 19.06.2015, 16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Erlau – Einwohnermeldeamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte (je) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Seite | 4 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Erlau, 30.03.2015 Wolfgang Ahnert Bürgermeister Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Crossen zur Versammlung 2014-2015 am 13.03.2015 In der Versammlung am 13.03.2015 um 19.00 Uhr im Gasthof Crossen wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss 1-2015: Die Versammlung beschließt die Billigung des Protokolls vom 21.03.2014 ohne Einwände. Ergebnis: einstimmig Beschluss 2-2015: Die Versammlung beschließt die Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfung für das Jagdjahr 2014-2015. Ergebnis: einstimmig Beschluss 3-2015: Die Versammlung beschließt die Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2014-2015 in Höhe von € 644,60. Aufgliederung nach dem Beschlussvorschlag: Anspruch lt. Flächennachweis € 19,01 Verwendung für gemeinsames Wildessen € 625,59 Nicht verbrauchte Mittel werden den Rücklagen der Pacht bzw. der Wildschadenspauschale zugeführt. Ergebnis: einstimmig Beschluss 4-2015: Die Versammlung beschließt den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015-2016 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 1.046,10 = Reinertrag € 0,76 /ha. Ergebnis: einstimmig Beschluss 5-2015: Die Versammlung beschließt, auf Antrag der Pächtergemeinschaft vom 10.11.2013, den zweiten Teil der Bezuschussung „Baumaßnahme Wildbearbeitungsraum Seelitz“ in Höhe von € 239,10 aus der Wildschadenskasse. Im Jagdjahr 2014–2015 musste kein Wildschaden ersetzt werden, damit sind die Voraussetzungen für die beantragte Bezuschussung erfüllt. Ergebnis: einstimmig Anwesenheit: 25 Jagdgenossen - davon 1 Jagdpächter 1 Jagdpächter 1 Begehungsscheininhaber 12 Gäste Vertretene Fläche : 222,89 ha Widersprüche bzw. Einwände gegen die Beschlüsse der Versammlung können schriftlich bis zum 26.05.2015 unter Angabe der Gründe beim Vorstand der Jagdgenossenschaft geltend gemacht werden. Klemm Jagdvorstand Seite | 5 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Jagdgenossenschaft Erlau Einladung Der Notjagdvorstand lädt alle Landbesitzer der Jagdgenossenschaft Erlau zur Jahreshauptversammlung für das Jagdjahr 2014 - 2015 am Freitag, den 08. Mai 2015 um 19.00 Uhr in das Vereinshaus des Kleintierzuchtvereins in die Ahornstraße 19 in Erlau ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Notjagdvorstand 2. Wahl eines neuen Vorstandes 3. Beschluss zur Satzung 4. Bericht des Jagdpächters 5. Sonstiges Im Anschluss laden wir Sie zu ein gemeinsamen Wildessen und einem gemütlichen Beisammensein recht herzlich ein. Die Teilnahme ist zur besseren Planung bis zum 27.04.2015 auf dem unten abgebildeten Abschnitt mitzuteilen und bei einem der nachfolgenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft abzugeben. Frank Hofmann Frank Faustmann Sigrid Müller Siegfried Meißner Holger Sache Gemeinde Erlau Wolfgang Ahnert Notjagdvorstand der Jagdgenossenschaft/Bürgermeister Wer ist Mitglied einer Jagdgenossenschaft? Mitglied einer Jagdgenossenschaft sind entsprechend § 9 Bundesjagdgesetz alle Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, auf denen die Jagd uneingeschränkt ausgeübt werden darf. Das sind Eigentümer von Wiesen, Weiden, Ackerland und/oder Wald. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Teilnahmebestätigung Hiermit bestätige ich meine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlau am 08.05.2015 Name, Vorname ................................................................................ Mich begleiten .......................................Personen Straße, Hausnummer ........................................................................ PLZ, Ort ............................................................................................. Unterschrift ........................................................................................ Seite | 6 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Erlauer Gesprächskreis Verein für Geschichts- und Zeitfragen e. V. Einladung Zur nächsten Zusammenkunft des Erlauer Gesprächskreises e. V. möchten wir Sie ganz herzlich einladen am Dienstag, dem 21. April 2015, 19.30 Uhr nach Schweikershain in die „Alte Mühle“ zum Thema: Die Quadratur des Kreises – oder die Crux mit der Rentenangleichung von Ost und West Es spricht zu uns Herr Martin Winkelbach (Leipzig), vom Referat „Grundsatz“ bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschlands Die Rentenangleichung Ost-West halten viele Politiker und Bürger schon lange für überfällig. Noch immer bekommen Rentner in Ostdeutschland oftmals weniger Rente als diejenigen im Westen. Schuld daran ist das geringere Lohnniveau im Osten. Dieses wirkt sich auf den aktuellen Rentenwert, sprich den Wert eines Rentenpunktes aus. Mit der Rentenanpassung im Juli 2014 ist ein Rentenpunkt in den neuen Bundesländern 26,39 Euro wert, in den alten Bundesländern 28,61 Euro. Doch daran soll sich nun etwas ändern. Einem Bericht der Sächsischen Zeitung zufolge erklärte Angela Merkel (CDU), die Bundesregierung wolle bis 2017 ein Gesetz beschließen, womit bis 2020 „die Renteneinheit“ erreicht werden soll. Ob dies geschieht ist fraglich, weil schon viel früher die Rentenangleichung erfolgt sein sollte. Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Martin Winkelbach einen Fachmann der Materie gewinnen konnten, der uns Klarheit in diesen Problemkreis geben will. Wir würden uns freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können! Dr. Christoph Körner - Vereinsvorsitzender - Klarstellung: Der in Ausgabe 3 vom 10.03.2015 des Informationsblattes der Gemeinde Erlau veröffentliche Aufruf zur Bereiterklärung zum Wahlhelfer bezieht sich selbstverständlich auf die Landratswahl am 07. Juni 2015. Diesen redaktionellen Fehler bitten wir zu entschuldigen. Achtung Grundsteuer / Hundesteuer - Barzahler! Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dass bis zum 15. Mai 2015 die Grundsteuer (Barzahler II. Quartal) und der Jahresbetrag der Hundesteuer zu entrichten ist. Bitte kontrollieren Sie Ihre Unterlagen, um Mahngebühren zu vermeiden. Hinweis: Redaktionsschluss von Beiträgen für Veröffentlichungen im „Informationsblatt der Gemeinde Erlau“ zur Mai-Ausgabe 2015 ist: Donnerstag, der 30. April 2015. Alle später eingegangenen Beiträge können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. Seite | 7 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Feuerwehr Gemeinsame Ausbildung technische Hilfeleistung Die Ortsfeuerwehren Erlau und Milkau sind mit verschiedenen Gerätschaften zur Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen ausgerüstet und führen daran regelmäßig Ausbildungen durch. Die Ortsfeuerwehr Schweikershain verfügt nicht über solche Geräte, rückt aber bei Verkehrsunfällen gemeinsam mit den Kameraden aus Erlau und Milkau aus, um immer genügend Personal an der Einsatzstelle zu haben. Die dafür erforderliche Schulung der Schweikershainer Kameraden führten Erlauer Feuerwehrleute im März diesen Jahres nun schon zum wiederholten Male auf dem Firmengelände der Autowerkstatt Gärtner in Reinsdorf durch. An dem durch die Firma Gärtner kostenlos bereit gestellten PKW wurden durch die Kameraden Peter Meißner, Martin Otto, Andre Schwalbe und Frank Uhlig verschiedene Möglichkeiten der Rettung eingeklemmter Personen erklärt und von den Schweikershainer Kameraden durchgeführt. Dafür möchten wir uns bei den Erlauer Kameraden und der Firma Gärtner recht herzlich bedanken. Wehrleiter OF Schweikershain Biogasanlage Naundorf Ebenfalls im März wurde ein operativ-taktisches Studium der Biogasanlage auf dem Gelände der Firma Agraset in Naundorf durchgeführt. Dies ist eine Schulung von Objektbesonderheiten wichtiger Gebäude durch Begehung. Denny Jonies sowie Marlene Weidelt, Gerd Stockmann und Patrick Misselwitz erklärten den Führungskräften der Ortsfeuerwehr Beerwalde, Crossen, Erlau, Milkau und Schweikershain zunächst theoretisch die Funktionsweise und Besonderheiten der Biogasanlage. Im Anschluss daran fand eine Begehung der Anlage statt. Seite | 8 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Aus den Kindereinrichtungen der Gemeinde Im Farbenrausch…… ………… die Vorbereitungen auf das Osterfest bestimmten in den letzten Wochen das Leben in unseren Kitas. Seite | 9 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Was uns die Archive erzählen … Das verbotene Duell anno 1678 Hans Wilhelm von Milckau übernahm 1675 das Rittergut Gepülzig (heute zu Naundorf gehörig) von seinem Vater George Wilhelm. Am Pfingstwochenende des Jahres 1678 wurde er von Siegmund Heinrich von Schleinitz, welcher das nicht weit entfernte Rittergut Zetteritz bewohnte und mit einer Schwester Hans Wilhelms verheiratet war, gebeten, zu ihm nach Zetteritz zu kommen. Von Schleinitz hatte Gäste geladen und bat seinen Schwager, ihnen Gesellschaft zu leisten. Es soll sich dabei zugetragen haben, dass Hans Wilhelm von Milckau, weil er viel getrunken hatte, die gesellige Runde verließ, in ein Nachbarzimmer ging und sich dort schlafen legen wollte. Jedoch folgte ihm dorthin einer der Gäste: Carl Dietrich von Carlowitz, Besitzer des Rittergutes Neutaubenheim (heute zu Döhlen bei Rochlitz) und provozierte den von Milckau bzw. behauptete, dass dieser absichtlich die Anderen miede. Es kam zum Streit und zu Handgreiflichkeiten. Schließlich forderte von Carlowitz sein Gegenüber - zur Wiederherstellung der eigenen Ehre - zum Duell heraus. Sie verabredeten sich für den folgenden Morgen auf einem abgelegenen Platz zwischen Groß- und Kleinstädten und duellierten sich in drei Durchgängen mit Degen und Schwert. Danach reichten sich beide die Hand und gingen unverletzt ihrer Wege. Da das Duellieren jedoch seit dem Erlass des Mandates des Kurfürsten Johann Georgs II. vom 5. Oktober 1670 verboten war, wurden die Beteiligten angezeigt und im November 1678 eine Untersuchung angeordnet. Ein Zeuge wurde ausfindig gemacht, der das Duell beobachtet hatte und nun bestätigte. Im Mai 1679 wurden die Duellanten nach Leipzig vorgeladen, ließen sich jedoch für den Termin entschuldigen. Zuvor hatten Sie bereits beim Kurfürsten um Erlass der drohenden Strafe gebeten. Sie begründeten diese Bitte zum einen damit, dass bei dem Duell niemand verletzt wurde, zumal beide in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Die Männer waren mit Schwestern aus dem Adelsgeschlecht von Taubenheim verheiratet. Sie versicherten auch, dass ihnen das Verbot bis dahin nicht bekannt gewesen sei, da sie sich lange Zeit zum Kriegsdienst im Ausland befunden hätten. Carl Dietrich von Carlowitz schilderte nun dem Kurfürsten seine schwierige wirtschaftliche Situation als Rittergutsbesitzer. Zudem hatten beide Adelige bereits freiwillig je 150 Taler gezahlt, um damit ihre Reue zu bekunden. Daraufhin stellte der Kurfürst in Aussicht, nach Zahlung von weiteren 100 Talern, das Verfahren einzustellen. Die Untersuchungskommission legte im Januar 1680 dagegen Einspruch ein. Das entsprechende Mandat sei öffentlich bekannt gemacht worden. Zudem würde eine Begnadigung vermutlich dazu führen, dass es Nacheiferer geben könnte. Über den Abschluss der Untersuchung ist leider nichts bekannt. Vielleicht gab es für die Ritter ein „Happy End“… Berit Wittke Heimatverein Milkau e.V. Textquelle: StA Dresden, Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 9661/2 „Commission Acta Carl Dietrich von Carlowiz auf Neutaubenheim u. Hans Wilhelm von Milckau auf Gepülzig i. p. verbotenen Duellierens, Ergangen ins Ambte Leipzig vom 3. Jan. 1679“ Bildquelle: Kaiser Maximilian I. „Theuerdank 1517“, aus der Reihe „Die bibliophilen Taschenbücher“, Harrenberg Kommunikation, Dortmund 1979 Seite | 10 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Heimatverein Milkau e.V. Veranstaltungen in der Heimatstube 18.04.2015 9.30 Uhr 10.05.2015 13.00 Uhr Die Vereinsmitglieder treffen sich zum Frühjahrsputz an und in der Heimatstube. (Mittagessen ist abgesichert) Busplatz Milkau Unsere Wanderung zum Muttertag führt uns in diesem Jahr auf den Rochlitzer Berg zum Geoportal. Im Porphyrhaus und auf dem Porphyrlehrpfad erfahren wir Interessantes über die Gewinnung und Verarbeitung des Porphyrs. Anmeldungen bitte bis zum 05.05.2015 unter Tel. 03737/45253 Frauentreff 15.04.2015 9.00 Uhr Wir treffen uns in der Heimatstube zu einer Buchlesung 13.05.2015 9.00 Uhr Wir unternehmen eine Kutschfahrt Seniorentreff 29.04.2015 12.05.2015 Wir planen eine Fahrt zu einer Veranstaltung in Frankenberg. Interessenten melden sich bitte bei Frau Dietze oder Frau Michael. 14.00 Uhr Zu Gast ist eine Mitarbeiterin aus dem Seniorenheim Wir bitten Sie wieder um Mithilfe! Für unsere Ausstellung zum Dorffest im September 2015 suchen wir Informationen, Dokumente, Bilder und Utensilien, die mit Vereinen zu tun haben, die es zwischen Neugepülzig und Großmilkau in der Vergangenheit gegeben hat. Sie rufen an! Wir kommen vorbei! Tel. 03737/45151 oder 48285 Wir freuen uns auch, dass die heute in Milkau bestehenden Vereine ihre Unterstützung und Zuarbeit für diese Ausstellung zugesagt haben. Vielen Dank schon mal im Voraus! Geschichtstreff/Heimatverein Milkau Veranstaltungen der Ortsgruppe Erlau der Volkssolidarität e. V. im Mai 2015 Arztvortrag mit Frau Dr. Lüddecke Tag: Beginn:: Ort: Mittwoch, 06. Mai 2015 14:00 Uhr Versammlungsraum der FFw Erlau Frau Dr. Lüddecke spricht zu dem interessanten Thema „Entwicklungszyklen im Menschsein, Chancen und Krisen“ und bezieht dabei die Naturheilkunde mit ein. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. gez. Christa Poch, Vors. der Ortsgruppe Seite | 11 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Zahlen Sie zu viel Geld für Gas und Strom? Das muss nicht sein! Energiekostenberatung Uwe Großmann Auf dem Feld 14 a 09306 Erlau Telefon 03727-613056 Handy 0177-6865510 Jetzt ist Gazefensterzeit!! Ärgern Sie sich nicht über lästige Insekten! ....... kommen Sie zu uns! Wir bauen Ihnen schnell und preiswert Insektenschutzfenster und – türen nach Maß! Mit Metallrahmen in weiß oder dunkelbraun und Fiberglasgewebe als Gaze .....eine saubere Sache! Passend für Holz und Kunststofffenster Seite | 12 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Seite | 13 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Gebrauchte Fahrräder in großer Auswahl zum ½ Preis oder weniger Öffnungszeiten: Sonnabend, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Anruf Die Abteilung Wandern und Bewegen des SV Union Milkau e.V. lädt zum Wandern ein: Termin: 01. Mai 2015 Beginn: 13.30 Uhr Treff: Busplatz Milkau Ende: 18.00 Uhr 13.40 Uhr Sportplatz Großmilkau Wanderroute: Großmilkau – Arraser Mühle – Theesdorf Schule – Obstmühle - Kegelbahn Großmilkau Im Anschluss an die Wanderung findet ein gemütliches Kegeln auf der Kegelbahn Großmilkau statt. (Bitte Turnschuh im Rucksack verstauen.) Ihr SV Union Milkau e.V. Betina ist eine wunderschöne Hündin, ca. 3 Jahre alt und 40 cm groß, die es leider in ihrem bisherigen Hundeleben nicht schön hatte. Was genau Betina erlebt hat wissen wir nicht, jedoch kennt sie kaum Alltagssituationen und muss erst noch alles lernen, deshalb kommt nur eine Vermittlung in Haus mit Garten in Frage, damit sich die Hündin in Ruhe eingewöhnen kann. Sie ist sehr zurückhaltend am Anfang und absolut kein Hund der sofort zum Schmusen kommt, sondern erst wenn das Eis gebrochen ist. Offensichtlich hat sie kaum Zuwendung, Liebe und Streicheleinheiten bekommen, deshalb ist sie anfangs ängstlich und zurückhaltend. Bei den Tierpflegern kommt sie jetzt schon, mag gestreichelt werden und freut sich über die Leckerlies die es als Belohnung gibt. Für Betina suchen wir geduldige Menschen, die auch der Meinung sind, dass so ein Hund eine Chance verdient hat und mit ihr arbeiten möchten. Wir suchen ruhige Menschen ohne Kleinkinder, wo Betina sich in aller Ruhe einleben kann. Gern kann im neuen Zuhause schon ein sicherer Zweithund leben, an dem sie sich orientieren kann, sie ist sehr gut verträglich mit Artgenossen beiderlei Geschlechts und auch Katzen sind kein Problem. Wer möchte Betina wieder glücklich machen und ihr ein kuscheliges Körbchen anbieten? Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V. Goetheweg 127, 09247 Chemnitz-Röhrsdorf, Telefon 03722/5927040 Seite | 14 Wir trauern um Herrn Werner Rennert Einen langjährigen aktiven Sportler, Funktionär und Fan. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. SV Union Milkau e.V. Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 In Liebe und Dankbarkeit haben wir Abschied genommen von unserem lieben Vater, Schwiegervater, Schwager, Opa und Uropa Herrn Rudolf Günther * 31.07.1920 † 25.02.2015 Wir möchten uns hiermit bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten für die aufrichtige Anteilnahme recht herzlich bedanken. In stiller Trauer Tochter Gisela Sohn Klaus im Namen aller Angehörigen Zetteritz im Februar 2015 Danksagung Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre liebevolle Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten, danken wir von Herzen. Paul Eick Dank auch dem Bestattungshaus Schönfeld, die uns so sehr unterstützten. Elwira Evelyn mit Familie Matheo Winkler 06. März 2015, 11:07 Uhr 3.140 g – 50 cm Herzlichen Dank für die vielen lieben Glückwünsche und Aufmerksamkeiten zur Geburt unseres Sohnes. Sandra & Steve Winkler Seite | 15 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 SV Union Milkau -Abt. VolleyballErgebnisse der Volleyballer des SV Union Milkau Sachsenklasse Herren: SV Union Milkau I - Krostitzer SV SV Union Milkau I - SV Einheit Borna SV 04 Plauen-Oberlosa - SV Union Milkau I Bezirksklasse Damen: SV Union Milkau I - 1. VV Freiberg II SV Union Milkau I - SV Textima Chemnitz II SG Adelsberg II - SV Union Milkau I SSV Chemnitz I - SV Union Milkau I Abschlusstabelle: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Mannschaft SSV Chemnitz 1. VV Freiberg II SG Adelsberg II SV Union Milkau I SV Textima Süd II SSV 91 Brand-Erbisdorf I SSV Chemnitz II Chemnitzer PSV III SG Adelsberg III Kreisunion Damen: Mannschaft Chemnitzer PSV I LSV Langenberg/Falken I SV Pama Freiberg I SV Linda I SV Union Milkau II TV Vater Jahn Burgstädt I 1. VV Freiberg I TuS Ebersdorf Chemnitz I TSV Flöha 1848 I Siege 13 11 10 9 8 8 7 6 0 Sätze 43:21 35:21 36:27 37:28 31:31 31:31 34:31 21:35 5:48 Punkte 35 33 29 28 25 24 24 17 1 3:0 (25:23/25:17/25:21) 3:1 (25:16/25:22/12:25/25:20) 3:1 (25:17/21:25/25:22/27:25) 3:0 (25:19/25:15/25:17) SV Union Milkau II - 1. VV Freiberg I SV Union Milkau II - TUS Ebersdorf I SV Pama Freiberg I - SV Union Milkau II 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1:3 (24:26/25:23/12:25/18:25) 1:3 (25:17/18:25/20:25/23:25) 0:3 (23:25/23:25/20:25) 3:2 (25:23/25:20/20:25/21:25/15:8) Spiele 16 16 16 16 16 16 16 16 16 Bezirksklasse Herren: Chemnitzer PSV I - SV Union Milkau II Abschlusstabelle: 0:3 (22:25/16:25/21:25) 3:1 (25:21/21:25/25:22/25:22) 2:3 (19:25/25:22/18:25/25:19/11:15) Spiele 16 16 16 15 16 15 16 16 16 SSV Chemnitz III - SV Union Milkau II VT Thümmlitzwalde I - SV Union Milkau II Siege 14 10 10 9 8 7 7 4 2 Sätze 46:13 34:27 32:26 34:22 28:32 28:29 31:36 21:40 15:44 Punkte 42 29 29 28 23 22 20 13 7 2:3 (19:25/25:20/25:21/18:25/13:25) 3:0 (25:20/26:24/25:19) Vorschau auf die Heimspiele der Volleyballer des SV Union Milkau Kreisunion Damen: Am 18.04.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau: SV Union Milkau II - TV "Jahn" Burgstädt II - VfL Wildenfels Trainingszeiten der Abt. Volleyball: (in der Turnhalle Milkau) Montag: Dienstag: Freitag: 17.30-19.30 Uhr 19.30-21.30 Uhr 17.00-18.30 Uhr 19.00-21.00 Uhr Damen II (ab Jahrgang 2001 und älter) Freizeitvolleyball Jugend (Jahrgang 2004-2007) Damen I und Jungen Ansprechpartner: Tilo Gerstenberger; [email protected]; Tel.: 015757523760 Seite | 16 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Der Milkauer Feuerwehrverein e.V. lädt ein! Am 14. Mai 2015 wird in Milkau auf dem Busplatz wieder Männertag gefeiert. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Musik und gute Laune bringen von 12.00 – 15.00 Uhr die Milkauer Schalmeien Alle Männer, aber auch Frauen und Kinder sind herzlich eingeladen! … und abends geht’s noch weiter mit Disco im Zelt: Seite | 17 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Gärtnerei Liebchen Obercrossen 10, OT Crossen, 09306 Erlau Preisskat in Schweikershain Der Dorfclub Schweikershain lädt alle Skatfreunde am Freitag, den 17.April um 18.00 Uhr in den Schulungsraum der Feuerwehr Schweikershain zu unserem nächsten Preisskat ein. Gespielt werden 2 Serien á 48 Spiele, der Einsatz beträgt 10 €. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Herzliche Einladung zum „Tag der offenen Gärtnerei“ am Samstag, den 25.04.2015 & Sonntag, den 26.04.2015, jeweils vom 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr Für den Start in den blühenden Sommer bieten wir Ihnen Beet- und Balkonpflanzen in großer Auswahl. An beiden Tagen besteht die Möglichkeit eines Imbiss sowie die Verlosung aus unserer Pflanzentombola. Seite | 18 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Veranstaltungskalender Gemeinde Erlau 2015 April Veranstaltung Ort Beginn 25.04.2015 Hexenfeuer Beerwalde Sportplatz Beerwalde 18:00 Uhr Sportplatz Schweikershain 17:00 Uhr 30.04.2015 Schweikershainer Walpurgisnacht Mai Veranstaltung Ort 23.05.2015 Pfingst- & Musikfest Milkauer Schalmeien e.V. Evangelische Werksschule Milkau 30.05.2015 31.05.2015 Pfingst- & Musikfest Milkauer Schalmeien e.V. 725 Jahre Crossen 725 Jahre Crossen - Festumzug Evangelische Werksschule Milkau am Gasthof Crossen am Gasthof Crossen 14:00 Uhr 13:30 Uhr Juni Veranstaltung Ort Beginn 26.06.2015 27.06.2015 28.06.2015 28.06.2015 725 Jahre Erlau 725 Jahre Erlau 725 Jahre Erlau Zeltgottesdienst an der Feuerwehr Erlau an der Feuerwehr Erlau an der Feuerwehr Erlau an der Feuerwehr Erlau 19:00 Uhr 12:00 Uhr 9:30 Uhr 9:30 Uhr September Veranstaltung Ort Beginn 11.09.2015 12.09.2015 13.09.2015 Dorf-, Kinder- und Erntefest Milkau Dorf-, Kinder- und Erntefest Milkau Dorf-, Kinder- und Erntefest Milkau am Vereinshaus Milkau am Vereinshaus Milkau am Vereinshaus Milkau 18.00 Uhr 24.05.2015 Beginn November Veranstaltung Ort Beginn 11.11.2015 Schlüsselübergabe Rathaus Crossen Rathaus Crossen 11.11 Uhr 28.11.2015 Weihnachtsmarkt Schweikershain am Altenheim Schweikershain 14.30 Uhr 29.11.2015 Weihnachtsmarkt Crossen am Gasthof Crossen 14:00 Uhr Dezember Veranstaltung Ort 05.12.2015 Weihnachtsmarkt Milkau an der FFW Milkau 13.12.2015 Weihnachtsmarkt Erlau an der FFW Erlau Bitte beachten Sie auch Sonderveröffentlichungen und örtliche Aushänge. Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. Beginn 14.00 Uhr Initiative für Erlau e.V. B o r r e li os e, F S M E u n d b ak t er ie l l e E rk r ank u nge n e. V . M i t g l ie d im BF B D u nd L A G S e lbs t hi l f e M it t els ac hs e n e . V. V o r s itz e nd er : D i pl . - In g. J ür ge n H a ub o l d Vortrag von Dr. Petra Hopf-Seidel – Eine der renommiertesten Ärzte für Borreliose-Erkrankte und Verlegerin für Fachliteratur Thema: Chronische Borreliose – Der Patient im Fokus Themeninhalte: Welche Symptome sind verdächtig für das Vorliegen einer chronisch-persistierenden Borreliose (Erschöpfung, Müdigkeit, Schwellung der Gelenke usw.) Wann ist eine Borreliose eine Neuroborreliose oder MS? Symptome beim Befall des peripheren Nervensystems, Psychiatrische Symptome der chronischen Borreliose. Mögliche Entstehungsursachen von psychiatrischen Symptomen aus der Folge einer Borreliose, Schädigung durch Neurotoxine, Schädigung durch Entzündungsherde selbst, Hautausschläge Termin/Ort: 18.04.2015, um 11 Uhr, „Schwaneneck“Herrenstraße 21 / 09217 Burgstädt Interessenten melden sich bitte bei J. Haubold Tel. 03724 855355 oder bei W. Lose Tel. 03737 149040 oder E-Mail: [email protected] Seite | 19 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Seite | 20 Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015 Der schönste Maibaum Sachsens – steht in Erlau! Wir stellen ihn in diesem Jahr zum 25. Mal. Dieses festliche Jubiläum möchten wir mit vielen Bürgerinnen und Bürgern unseres Ortes, Freunden und Gästen würdig begehen. Dazu laden wir am Donnerstag, den 30. April 2015, ab 15.30 Uhr auf unseren kleinen Festplatz in Erlau, Rochlitzer Straße 20 A recht herzlich ein. Aus unserem Programm: - Gemütliche Frühlingskaffeetafel mit musikalischer Umrahmung für Jung und Alt - 15.30 Uhr Auftritt der „ Kuch´n Lunzner „- Blas- und Unterhaltungsmusik vom Feinsten - Festansprache des Bürgermeisters und weiterer Ehrengäste - Gemeinsames Stellen des Maibaumes - Kinderfest, Spiele, Hüpfburg, u.v.m. - Deftige Erbsen aus der Feldküche - Knüppelkuchenbacken - Ab 18.00 Uhr Tanz in den Mai Für Imbiß und Getränke ist ausreichend gesorgt. Eintritt frei !! Wir freuen uns auf Alle. DGB – Ortsverband Erlau Ver.di Ortsverband Region Erlau / Mittweida Club „ Schwarze Tulpe“ Erlau e.V. PS: Zum Parken bitten wir den Bahnhofsvorplatz zu nutzen. Vielen Dank !
© Copyright 2025 ExpyDoc