April - Gemeinde Erlau

Ausgabe 4 vom 10.04.2015
Amtsblatt der Gemeinde Erlau,
erscheint monatlich für alle Haushalte der Gemeinde
Verbringe nicht die Zeit mit der
Suche nach einem Hindernis.
Vielleicht ist keins da.
-Franz Kafka-
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Erlau
OT Crossen, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau
Tel.: 03727/94580 Fax: 03727/945820
E-Mail:
[email protected]
web-Seite: www.gemeinde-erlau.de
Verantwortlich für Bekanntmachungen der Gemeinde: Der Bürgermeister
Redaktion: Gemeindeverwaltung Erlau
Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung, Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt:
Mo + Do: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Di: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr;
Mi + Fr: nach Vereinbarung
Sprechtag des Bürgermeisters:
täglich, nach telefonischer Vereinbarung
Zur 10. Erlauer Vorosterschau führten auch in diesem Jahr die Kinder der Kindertagesstätte
„Waldhaus Erlau“ ein unterhaltsames Programm für die vielen Besucher auf.
Einen herzlichen Dank an alle, die über 10 Jahre die Vorosterschau mitgestaltet haben.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat
am Sonntag, dem
07.Juni 2015
in der Gemeinde
Erlau
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Erlau
wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
von
09.00
von
09.00
nach Vereinbarung
von
09.00
nach Vereinbarung
bis
bis
11.30
11.30
und von
und von
13.00
13.00
bis
bis
15.30
17.30
Uhr
Uhr
bis
11.30
und von
13.00
bis
15.30
Uhr
in der
Gemeindeverwaltung Erlau - Einwohnermeldeamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit
oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er
Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister
eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur
Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts
einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die
Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für
diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der
Gemeinde/Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt;
eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
Einsichtnahme, spätestens am
22.05.2015
bis
12.00 Uhr,
bei der
Gemeindeverwaltung Erlau - Einwohnermeldeamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau
einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,
hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 16.05.2015 eine
Wahlbenachrichtigung.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen
werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung
des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der
Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten,
der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen.
x Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten
Wahlgang gestellt werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015,
16.00 Uhr, und für den zweiten Wahlgang bis zum 19.06.2015, 16.00 Uhr bei der
Gemeindeverwaltung Erlau – Einwohnermeldeamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben,
Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische
Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein
Geburtsdatum
oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis
15.00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2
angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des
etwaigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
erteilt werden.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
(je) einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass
er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem
Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die
Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler
befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt
wird, zu entnehmen.
Erlau, 30.03.2015
Wolfgang Ahnert
Bürgermeister
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Crossen
zur Versammlung 2014-2015 am 13.03.2015
In der Versammlung am 13.03.2015 um 19.00 Uhr im Gasthof Crossen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1-2015:
Die Versammlung beschließt die Billigung des Protokolls vom 21.03.2014 ohne Einwände.
Ergebnis: einstimmig
Beschluss 2-2015:
Die Versammlung beschließt die Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfung für das Jagdjahr 2014-2015.
Ergebnis: einstimmig
Beschluss 3-2015:
Die Versammlung beschließt die Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2014-2015 in Höhe von € 644,60.
Aufgliederung nach dem Beschlussvorschlag:
Anspruch lt. Flächennachweis
€ 19,01
Verwendung für gemeinsames Wildessen € 625,59
Nicht verbrauchte Mittel werden den Rücklagen der Pacht bzw. der Wildschadenspauschale zugeführt.
Ergebnis: einstimmig
Beschluss 4-2015:
Die Versammlung beschließt den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015-2016 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
€ 1.046,10 = Reinertrag € 0,76 /ha.
Ergebnis: einstimmig
Beschluss 5-2015:
Die Versammlung beschließt, auf Antrag der Pächtergemeinschaft vom 10.11.2013, den zweiten Teil der
Bezuschussung „Baumaßnahme Wildbearbeitungsraum Seelitz“ in Höhe von € 239,10 aus der Wildschadenskasse. Im
Jagdjahr 2014–2015 musste kein Wildschaden ersetzt werden, damit sind die Voraussetzungen für die beantragte
Bezuschussung erfüllt.
Ergebnis: einstimmig
Anwesenheit:
25 Jagdgenossen - davon 1 Jagdpächter
1 Jagdpächter
1 Begehungsscheininhaber
12 Gäste
Vertretene Fläche : 222,89 ha
Widersprüche bzw. Einwände gegen die Beschlüsse der Versammlung können schriftlich bis zum 26.05.2015 unter
Angabe der Gründe beim Vorstand der Jagdgenossenschaft geltend gemacht werden.
Klemm
Jagdvorstand
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Jagdgenossenschaft Erlau
Einladung
Der Notjagdvorstand lädt alle Landbesitzer der Jagdgenossenschaft Erlau zur Jahreshauptversammlung für
das Jagdjahr 2014 - 2015 am
Freitag, den 08. Mai 2015 um 19.00 Uhr
in das Vereinshaus des Kleintierzuchtvereins
in die Ahornstraße 19 in Erlau ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Notjagdvorstand
2. Wahl eines neuen Vorstandes
3. Beschluss zur Satzung
4. Bericht des Jagdpächters
5. Sonstiges
Im Anschluss laden wir Sie zu ein gemeinsamen Wildessen und einem gemütlichen Beisammensein recht
herzlich ein.
Die Teilnahme ist zur besseren Planung bis zum 27.04.2015 auf dem unten abgebildeten Abschnitt
mitzuteilen und bei einem der nachfolgenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft abzugeben.
Frank Hofmann
Frank Faustmann
Sigrid Müller
Siegfried Meißner
Holger Sache
Gemeinde Erlau
Wolfgang Ahnert
Notjagdvorstand der Jagdgenossenschaft/Bürgermeister
Wer ist Mitglied einer Jagdgenossenschaft?
Mitglied einer Jagdgenossenschaft sind entsprechend § 9 Bundesjagdgesetz alle Eigentümer von Grundflächen,
die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, auf denen die Jagd uneingeschränkt ausgeübt werden darf.
Das sind Eigentümer von Wiesen, Weiden, Ackerland und/oder Wald.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Teilnahmebestätigung
Hiermit bestätige ich meine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Erlau am 08.05.2015
Name, Vorname ................................................................................
Mich begleiten .......................................Personen
Straße, Hausnummer ........................................................................
PLZ, Ort .............................................................................................
Unterschrift ........................................................................................
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Erlauer Gesprächskreis
Verein für Geschichts- und Zeitfragen e. V.
Einladung
Zur nächsten Zusammenkunft des Erlauer Gesprächskreises e. V. möchten wir Sie ganz herzlich einladen
am Dienstag, dem 21. April 2015, 19.30 Uhr
nach Schweikershain in die „Alte Mühle“
zum Thema:
Die Quadratur des Kreises – oder die Crux mit der Rentenangleichung von Ost und West
Es spricht zu uns
Herr Martin Winkelbach (Leipzig), vom Referat „Grundsatz“ bei der Deutschen Rentenversicherung
Mitteldeutschlands
Die Rentenangleichung Ost-West halten viele Politiker und Bürger schon lange für überfällig. Noch immer
bekommen Rentner in Ostdeutschland oftmals weniger Rente als diejenigen im Westen. Schuld daran ist
das geringere Lohnniveau im Osten. Dieses wirkt sich auf den aktuellen Rentenwert, sprich den Wert
eines Rentenpunktes aus. Mit der Rentenanpassung im Juli 2014 ist ein Rentenpunkt in den neuen
Bundesländern 26,39 Euro wert, in den alten Bundesländern 28,61 Euro. Doch daran soll sich nun etwas
ändern. Einem Bericht der Sächsischen Zeitung zufolge erklärte Angela Merkel (CDU), die Bundesregierung
wolle bis 2017 ein Gesetz beschließen, womit bis 2020 „die Renteneinheit“ erreicht werden soll. Ob dies
geschieht ist fraglich, weil schon viel früher die Rentenangleichung erfolgt sein sollte.
Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Martin Winkelbach einen Fachmann der Materie gewinnen konnten, der
uns Klarheit in diesen Problemkreis geben will.
Wir würden uns freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können!
Dr. Christoph Körner
- Vereinsvorsitzender -
Klarstellung:
Der in Ausgabe 3 vom 10.03.2015 des Informationsblattes der Gemeinde Erlau veröffentliche Aufruf zur
Bereiterklärung zum Wahlhelfer bezieht sich selbstverständlich auf die Landratswahl am 07. Juni 2015.
Diesen redaktionellen Fehler bitten wir zu entschuldigen.
Achtung Grundsteuer / Hundesteuer - Barzahler!
Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dass bis zum 15. Mai 2015 die Grundsteuer
(Barzahler II. Quartal) und der Jahresbetrag der Hundesteuer zu entrichten ist.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Unterlagen, um Mahngebühren zu vermeiden.
Hinweis:
Redaktionsschluss von Beiträgen für Veröffentlichungen im „Informationsblatt
der Gemeinde Erlau“ zur Mai-Ausgabe 2015 ist:
Donnerstag, der 30. April 2015.
Alle später eingegangenen Beiträge können erst in der nächsten Ausgabe
berücksichtigt werden.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Feuerwehr
Gemeinsame Ausbildung technische Hilfeleistung
Die Ortsfeuerwehren Erlau und Milkau sind mit verschiedenen Gerätschaften zur Hilfeleistung bei
Verkehrsunfällen ausgerüstet und führen daran regelmäßig Ausbildungen durch.
Die Ortsfeuerwehr Schweikershain verfügt nicht über solche Geräte, rückt aber bei Verkehrsunfällen
gemeinsam mit den Kameraden aus Erlau und Milkau aus, um immer genügend Personal an der
Einsatzstelle zu haben. Die dafür erforderliche Schulung der Schweikershainer Kameraden führten Erlauer
Feuerwehrleute im März diesen Jahres nun schon zum wiederholten Male auf dem Firmengelände der
Autowerkstatt Gärtner in Reinsdorf durch. An dem durch die Firma Gärtner kostenlos bereit gestellten PKW
wurden durch die Kameraden Peter Meißner, Martin Otto, Andre Schwalbe und Frank Uhlig verschiedene
Möglichkeiten der Rettung eingeklemmter Personen erklärt und von den Schweikershainer Kameraden
durchgeführt. Dafür möchten wir uns bei den Erlauer Kameraden und der Firma Gärtner recht herzlich
bedanken.
Wehrleiter OF Schweikershain
Biogasanlage Naundorf
Ebenfalls im März wurde ein operativ-taktisches Studium der Biogasanlage auf dem Gelände der Firma
Agraset in Naundorf durchgeführt. Dies ist eine Schulung von Objektbesonderheiten wichtiger Gebäude
durch Begehung. Denny Jonies sowie Marlene Weidelt, Gerd Stockmann und Patrick Misselwitz erklärten
den Führungskräften der Ortsfeuerwehr Beerwalde, Crossen, Erlau, Milkau und Schweikershain zunächst
theoretisch die Funktionsweise und Besonderheiten der Biogasanlage. Im Anschluss daran fand eine
Begehung der Anlage statt.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Aus den Kindereinrichtungen der Gemeinde
Im Farbenrausch……
………… die Vorbereitungen auf das
Osterfest bestimmten in den letzten
Wochen das Leben in unseren Kitas.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Was uns die Archive erzählen …
Das verbotene Duell anno 1678
Hans Wilhelm von Milckau übernahm 1675 das Rittergut Gepülzig (heute zu Naundorf gehörig) von
seinem Vater George Wilhelm. Am Pfingstwochenende des Jahres 1678 wurde er von Siegmund
Heinrich von Schleinitz, welcher das nicht weit entfernte Rittergut Zetteritz bewohnte und mit einer
Schwester Hans Wilhelms verheiratet war, gebeten, zu ihm nach Zetteritz zu kommen. Von Schleinitz
hatte Gäste geladen und bat seinen Schwager, ihnen Gesellschaft zu leisten.
Es soll sich dabei zugetragen haben, dass Hans Wilhelm von Milckau, weil er viel getrunken hatte, die
gesellige Runde verließ, in ein Nachbarzimmer ging und sich dort schlafen legen wollte. Jedoch folgte
ihm dorthin einer der Gäste: Carl Dietrich von Carlowitz, Besitzer des Rittergutes Neutaubenheim
(heute zu Döhlen bei Rochlitz) und provozierte den von Milckau bzw. behauptete, dass dieser
absichtlich die Anderen miede. Es kam zum Streit und zu Handgreiflichkeiten. Schließlich forderte von
Carlowitz sein Gegenüber - zur Wiederherstellung der eigenen Ehre - zum Duell heraus. Sie
verabredeten sich für den folgenden Morgen auf einem abgelegenen Platz zwischen Groß- und
Kleinstädten und duellierten sich in drei Durchgängen
mit Degen und Schwert. Danach reichten sich beide die
Hand und gingen unverletzt ihrer Wege.
Da das Duellieren jedoch seit dem Erlass des Mandates
des Kurfürsten Johann Georgs II. vom 5. Oktober 1670
verboten war, wurden die Beteiligten angezeigt und im
November 1678 eine Untersuchung angeordnet. Ein
Zeuge wurde ausfindig gemacht, der das Duell
beobachtet hatte und nun bestätigte. Im Mai 1679
wurden die Duellanten nach Leipzig vorgeladen, ließen
sich jedoch für den Termin entschuldigen. Zuvor
hatten Sie bereits beim Kurfürsten um Erlass der
drohenden Strafe gebeten. Sie begründeten diese Bitte
zum einen damit, dass bei dem Duell niemand verletzt
wurde, zumal beide in verwandtschaftlicher Beziehung
zueinander standen. Die Männer waren mit
Schwestern aus dem Adelsgeschlecht von Taubenheim
verheiratet. Sie versicherten auch, dass ihnen das
Verbot bis dahin nicht bekannt gewesen sei, da sie sich
lange Zeit zum Kriegsdienst im Ausland befunden
hätten.
Carl Dietrich von Carlowitz schilderte nun dem
Kurfürsten seine schwierige wirtschaftliche Situation
als Rittergutsbesitzer. Zudem hatten beide Adelige
bereits freiwillig je 150 Taler gezahlt, um damit ihre Reue zu bekunden. Daraufhin stellte der Kurfürst
in Aussicht, nach Zahlung von weiteren 100 Talern, das Verfahren einzustellen. Die
Untersuchungskommission legte im Januar 1680 dagegen Einspruch ein. Das entsprechende Mandat
sei öffentlich bekannt gemacht worden. Zudem würde eine Begnadigung vermutlich dazu führen, dass
es Nacheiferer geben könnte.
Über den Abschluss der Untersuchung ist leider nichts bekannt. Vielleicht gab es für die Ritter ein
„Happy End“…
Berit Wittke
Heimatverein Milkau e.V.
Textquelle: StA Dresden, Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 9661/2 „Commission Acta Carl Dietrich von Carlowiz auf
Neutaubenheim u. Hans Wilhelm von Milckau auf Gepülzig i. p. verbotenen Duellierens, Ergangen ins Ambte Leipzig vom 3. Jan. 1679“
Bildquelle: Kaiser Maximilian I. „Theuerdank 1517“, aus der Reihe „Die bibliophilen Taschenbücher“, Harrenberg Kommunikation, Dortmund 1979
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Heimatverein Milkau e.V.
Veranstaltungen in der Heimatstube
18.04.2015
9.30 Uhr
10.05.2015
13.00 Uhr
Die Vereinsmitglieder treffen sich zum
Frühjahrsputz an und in der Heimatstube.
(Mittagessen ist abgesichert)
Busplatz Milkau
Unsere Wanderung zum Muttertag führt uns in diesem Jahr
auf den Rochlitzer Berg zum Geoportal.
Im Porphyrhaus und auf dem Porphyrlehrpfad erfahren wir
Interessantes
über die Gewinnung und Verarbeitung des Porphyrs.
Anmeldungen bitte bis zum 05.05.2015 unter Tel. 03737/45253
Frauentreff
15.04.2015
9.00 Uhr Wir treffen uns in der Heimatstube zu einer Buchlesung
13.05.2015
9.00 Uhr Wir unternehmen eine Kutschfahrt
Seniorentreff
29.04.2015
12.05.2015
Wir planen eine Fahrt zu einer Veranstaltung in Frankenberg.
Interessenten melden sich bitte bei Frau Dietze oder Frau Michael.
14.00 Uhr Zu Gast ist eine Mitarbeiterin aus dem Seniorenheim
Wir bitten Sie wieder um Mithilfe!
Für unsere Ausstellung zum Dorffest im September 2015 suchen wir Informationen, Dokumente,
Bilder und Utensilien, die mit Vereinen zu tun haben, die es zwischen Neugepülzig und Großmilkau
in der Vergangenheit gegeben hat.
Sie rufen an! Wir kommen vorbei! Tel. 03737/45151 oder 48285
Wir freuen uns auch, dass die heute in Milkau bestehenden Vereine ihre Unterstützung und Zuarbeit
für diese Ausstellung zugesagt haben. Vielen Dank schon mal im Voraus!
Geschichtstreff/Heimatverein Milkau
Veranstaltungen der Ortsgruppe Erlau der Volkssolidarität e. V. im Mai 2015
 Arztvortrag mit Frau Dr. Lüddecke
Tag:
Beginn::
Ort:
Mittwoch, 06. Mai 2015
14:00 Uhr
Versammlungsraum der FFw Erlau
Frau Dr. Lüddecke spricht zu dem interessanten Thema „Entwicklungszyklen im Menschsein,
Chancen und Krisen“ und bezieht dabei die Naturheilkunde mit ein.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
gez. Christa Poch, Vors. der Ortsgruppe
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
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Das muss nicht sein!
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Gebrauchte Fahrräder in
großer Auswahl
zum ½ Preis oder weniger
Öffnungszeiten:
Sonnabend, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Anruf
Die Abteilung Wandern und Bewegen
des SV Union Milkau e.V. lädt zum
Wandern ein:
Termin: 01. Mai 2015
Beginn: 13.30 Uhr
Treff:
Busplatz Milkau
Ende:
18.00 Uhr
13.40 Uhr
Sportplatz Großmilkau
Wanderroute:
Großmilkau – Arraser Mühle – Theesdorf Schule –
Obstmühle - Kegelbahn Großmilkau
Im Anschluss an die Wanderung findet ein
gemütliches Kegeln auf der Kegelbahn Großmilkau
statt. (Bitte Turnschuh im Rucksack verstauen.)
Ihr SV Union Milkau e.V.
Betina ist eine wunderschöne Hündin, ca. 3 Jahre alt und 40 cm groß, die es leider in ihrem
bisherigen Hundeleben nicht schön hatte. Was genau Betina erlebt hat wissen wir nicht,
jedoch kennt sie kaum Alltagssituationen und muss erst noch alles lernen, deshalb kommt
nur eine Vermittlung in Haus mit Garten in Frage, damit sich die Hündin in Ruhe eingewöhnen
kann. Sie ist sehr zurückhaltend am Anfang und absolut kein Hund der sofort zum Schmusen
kommt, sondern erst wenn das Eis gebrochen ist. Offensichtlich hat sie kaum Zuwendung,
Liebe und Streicheleinheiten bekommen, deshalb ist sie anfangs ängstlich und zurückhaltend.
Bei den Tierpflegern kommt sie jetzt schon, mag gestreichelt werden und freut sich über die Leckerlies die es als
Belohnung gibt. Für Betina suchen wir geduldige Menschen, die auch der Meinung sind, dass so ein Hund eine
Chance verdient hat und mit ihr arbeiten möchten. Wir suchen ruhige Menschen ohne Kleinkinder, wo Betina sich
in aller Ruhe einleben kann. Gern kann im neuen Zuhause schon ein sicherer Zweithund leben, an dem sie sich
orientieren kann, sie ist sehr gut verträglich mit Artgenossen beiderlei
Geschlechts und auch Katzen sind kein Problem. Wer möchte Betina
wieder glücklich machen und ihr ein kuscheliges Körbchen anbieten?
Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.
Goetheweg 127, 09247 Chemnitz-Röhrsdorf,
Telefon 03722/5927040
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Wir trauern um
Herrn Werner Rennert
Einen langjährigen aktiven
Sportler, Funktionär und Fan.
Wir werden ihm stets ein
ehrendes Andenken bewahren.
SV Union Milkau e.V.
Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
In Liebe und Dankbarkeit haben wir Abschied
genommen von unserem lieben Vater,
Schwiegervater, Schwager, Opa und Uropa
Herrn
Rudolf Günther
* 31.07.1920 † 25.02.2015
Wir möchten uns hiermit bei allen Verwandten,
Freunden, Nachbarn und Bekannten für die
aufrichtige Anteilnahme recht herzlich
bedanken.
In stiller Trauer
Tochter Gisela
Sohn Klaus
im Namen aller Angehörigen
Zetteritz im Februar 2015
Danksagung
Allen, die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten und ihre liebevolle
Anteilnahme auf so vielfältige Weise
zum Ausdruck brachten, danken wir
von Herzen.
Paul Eick
Dank auch dem
Bestattungshaus Schönfeld,
die uns so sehr unterstützten.
Elwira
Evelyn mit Familie
Matheo Winkler
06. März 2015, 11:07 Uhr
3.140 g – 50 cm
Herzlichen Dank für die vielen lieben
Glückwünsche und Aufmerksamkeiten
zur Geburt unseres Sohnes.
Sandra & Steve Winkler
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
SV Union Milkau -Abt. VolleyballErgebnisse der Volleyballer des SV Union Milkau
Sachsenklasse Herren: SV Union Milkau I - Krostitzer SV
SV Union Milkau I - SV Einheit Borna
SV 04 Plauen-Oberlosa - SV Union Milkau I
Bezirksklasse Damen: SV Union Milkau I - 1. VV Freiberg II
SV Union Milkau I - SV Textima Chemnitz II
SG Adelsberg II - SV Union Milkau I
SSV Chemnitz I - SV Union Milkau I
Abschlusstabelle:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Mannschaft
SSV Chemnitz
1. VV Freiberg II
SG Adelsberg II
SV Union Milkau I
SV Textima Süd II
SSV 91 Brand-Erbisdorf I
SSV Chemnitz II
Chemnitzer PSV III
SG Adelsberg III
Kreisunion Damen:
Mannschaft
Chemnitzer PSV I
LSV Langenberg/Falken I
SV Pama Freiberg I
SV Linda I
SV Union Milkau II
TV Vater Jahn Burgstädt I
1. VV Freiberg I
TuS Ebersdorf Chemnitz I
TSV Flöha 1848 I
Siege
13
11
10
9
8
8
7
6
0
Sätze
43:21
35:21
36:27
37:28
31:31
31:31
34:31
21:35
5:48
Punkte
35
33
29
28
25
24
24
17
1
3:0 (25:23/25:17/25:21)
3:1 (25:16/25:22/12:25/25:20)
3:1 (25:17/21:25/25:22/27:25)
3:0 (25:19/25:15/25:17)
SV Union Milkau II - 1. VV Freiberg I
SV Union Milkau II - TUS Ebersdorf I
SV Pama Freiberg I - SV Union Milkau II
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1:3 (24:26/25:23/12:25/18:25)
1:3 (25:17/18:25/20:25/23:25)
0:3 (23:25/23:25/20:25)
3:2 (25:23/25:20/20:25/21:25/15:8)
Spiele
16
16
16
16
16
16
16
16
16
Bezirksklasse Herren: Chemnitzer PSV I - SV Union Milkau II
Abschlusstabelle:
0:3 (22:25/16:25/21:25)
3:1 (25:21/21:25/25:22/25:22)
2:3 (19:25/25:22/18:25/25:19/11:15)
Spiele
16
16
16
15
16
15
16
16
16
SSV Chemnitz III - SV Union Milkau II
VT Thümmlitzwalde I - SV Union Milkau II
Siege
14
10
10
9
8
7
7
4
2
Sätze
46:13
34:27
32:26
34:22
28:32
28:29
31:36
21:40
15:44
Punkte
42
29
29
28
23
22
20
13
7
2:3 (19:25/25:20/25:21/18:25/13:25)
3:0 (25:20/26:24/25:19)
Vorschau auf die Heimspiele der Volleyballer des SV Union Milkau
Kreisunion Damen:
Am 18.04.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau:
SV Union Milkau II - TV "Jahn" Burgstädt II - VfL Wildenfels
Trainingszeiten der Abt. Volleyball: (in der Turnhalle Milkau)
Montag:
Dienstag:
Freitag:
17.30-19.30 Uhr
19.30-21.30 Uhr
17.00-18.30 Uhr
19.00-21.00 Uhr
Damen II (ab Jahrgang 2001 und älter)
Freizeitvolleyball
Jugend (Jahrgang 2004-2007)
Damen I und Jungen
Ansprechpartner: Tilo Gerstenberger; [email protected]; Tel.: 015757523760
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Der Milkauer Feuerwehrverein e.V. lädt ein!
Am 14. Mai 2015 wird in Milkau auf dem Busplatz wieder
Männertag gefeiert.
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
Musik und gute Laune bringen von 12.00 – 15.00 Uhr die
Milkauer Schalmeien
Alle Männer, aber auch Frauen und
Kinder sind herzlich eingeladen!
… und abends geht’s noch weiter mit Disco im Zelt:
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Gärtnerei Liebchen
Obercrossen 10, OT Crossen, 09306 Erlau
Preisskat in Schweikershain
Der Dorfclub Schweikershain lädt alle
Skatfreunde am
Freitag, den 17.April um 18.00 Uhr
in den Schulungsraum der Feuerwehr
Schweikershain zu unserem nächsten
Preisskat ein. Gespielt werden 2 Serien á
48 Spiele, der Einsatz beträgt 10 €.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Herzliche Einladung
zum
„Tag der offenen Gärtnerei“
am
Samstag, den 25.04.2015 &
Sonntag, den 26.04.2015,
jeweils vom 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Für den Start in den blühenden Sommer
bieten wir Ihnen Beet- und Balkonpflanzen in
großer Auswahl.
An beiden Tagen besteht die Möglichkeit
eines Imbiss sowie die Verlosung aus unserer
Pflanzentombola.
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Veranstaltungskalender Gemeinde Erlau 2015
April
Veranstaltung
Ort
Beginn
25.04.2015
Hexenfeuer Beerwalde
Sportplatz Beerwalde
18:00 Uhr
Sportplatz Schweikershain
17:00 Uhr
30.04.2015
Schweikershainer Walpurgisnacht
Mai
Veranstaltung
Ort
23.05.2015
Pfingst- & Musikfest Milkauer
Schalmeien e.V.
Evangelische Werksschule
Milkau
30.05.2015
31.05.2015
Pfingst- & Musikfest Milkauer
Schalmeien e.V.
725 Jahre Crossen
725 Jahre Crossen - Festumzug
Evangelische Werksschule
Milkau
am Gasthof Crossen
am Gasthof Crossen
14:00 Uhr
13:30 Uhr
Juni
Veranstaltung
Ort
Beginn
26.06.2015
27.06.2015
28.06.2015
28.06.2015
725 Jahre Erlau
725 Jahre Erlau
725 Jahre Erlau
Zeltgottesdienst
an der Feuerwehr Erlau
an der Feuerwehr Erlau
an der Feuerwehr Erlau
an der Feuerwehr Erlau
19:00 Uhr
12:00 Uhr
9:30 Uhr
9:30 Uhr
September
Veranstaltung
Ort
Beginn
11.09.2015
12.09.2015
13.09.2015
Dorf-, Kinder- und Erntefest Milkau
Dorf-, Kinder- und Erntefest Milkau
Dorf-, Kinder- und Erntefest Milkau
am Vereinshaus Milkau
am Vereinshaus Milkau
am Vereinshaus Milkau
18.00 Uhr
24.05.2015
Beginn
November
Veranstaltung
Ort
Beginn
11.11.2015
Schlüsselübergabe Rathaus Crossen
Rathaus Crossen
11.11 Uhr
28.11.2015
Weihnachtsmarkt Schweikershain
am Altenheim Schweikershain
14.30 Uhr
29.11.2015
Weihnachtsmarkt Crossen
am Gasthof Crossen
14:00 Uhr
Dezember
Veranstaltung
Ort
05.12.2015
Weihnachtsmarkt Milkau
an der FFW Milkau
13.12.2015
Weihnachtsmarkt Erlau
an der FFW Erlau
Bitte beachten Sie auch Sonderveröffentlichungen und örtliche Aushänge.
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
Beginn
14.00 Uhr
Initiative für Erlau e.V.
B o r r e li os e, F S M E u n d
b ak t er ie l l e E rk r ank u nge n e. V .
M i t g l ie d im BF B D u nd
L A G S e lbs t hi l f e M it t els ac hs e n e . V.
V o r s itz e nd er : D i pl . - In g. J ür ge n H a ub o l d
Vortrag von Dr. Petra Hopf-Seidel – Eine der renommiertesten Ärzte für Borreliose-Erkrankte und
Verlegerin für Fachliteratur
Thema: Chronische Borreliose – Der Patient im Fokus
Themeninhalte: Welche Symptome sind verdächtig für das Vorliegen einer chronisch-persistierenden
Borreliose (Erschöpfung, Müdigkeit, Schwellung der Gelenke usw.) Wann ist eine Borreliose eine
Neuroborreliose oder MS? Symptome beim Befall des peripheren Nervensystems, Psychiatrische
Symptome der chronischen Borreliose. Mögliche Entstehungsursachen von psychiatrischen Symptomen
aus der Folge einer Borreliose, Schädigung durch Neurotoxine, Schädigung durch Entzündungsherde
selbst, Hautausschläge
Termin/Ort: 18.04.2015, um 11 Uhr, „Schwaneneck“Herrenstraße 21 / 09217 Burgstädt
Interessenten melden sich bitte bei J. Haubold Tel. 03724 855355 oder
bei W. Lose Tel. 03737 149040 oder E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
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Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2015
Der schönste Maibaum
Sachsens –
steht in Erlau!
Wir stellen ihn in
diesem Jahr zum
25. Mal.
Dieses festliche Jubiläum möchten wir mit vielen Bürgerinnen und Bürgern
unseres Ortes, Freunden und Gästen würdig begehen.
Dazu laden wir am Donnerstag, den 30. April 2015, ab 15.30 Uhr auf
unseren kleinen Festplatz in Erlau, Rochlitzer Straße 20 A recht herzlich
ein.
Aus unserem Programm:
- Gemütliche Frühlingskaffeetafel mit musikalischer Umrahmung für
Jung und Alt
- 15.30 Uhr Auftritt der „ Kuch´n Lunzner „- Blas- und
Unterhaltungsmusik vom Feinsten - Festansprache des Bürgermeisters und weiterer Ehrengäste
- Gemeinsames Stellen des Maibaumes
- Kinderfest, Spiele, Hüpfburg, u.v.m.
- Deftige Erbsen aus der Feldküche
- Knüppelkuchenbacken
- Ab 18.00 Uhr Tanz in den Mai
Für Imbiß und Getränke ist ausreichend gesorgt.
Eintritt frei !!
Wir freuen uns auf Alle.
DGB – Ortsverband Erlau
Ver.di Ortsverband Region Erlau / Mittweida
Club „ Schwarze Tulpe“ Erlau e.V.
PS: Zum Parken bitten wir den Bahnhofsvorplatz zu nutzen.
Vielen Dank !