Amtsblatt - Salzlandkreis

Amtsblatt
für den Salzlandkreis
- Amtliches Verkündungsblatt 9. Jahrgang
Bernburg (Saale), 29. April 2015
Nummer 19
INHALT
A.
B.
Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises

Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 05.05.2015
126

Sitzung des Kreisausschusses am 06.05.2015
127
Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
Stadt Hecklingen
1. Bekanntmachung über die Wasserqualität des gelieferten Trinkwassers
im Jahre 2014 aus dem Wasserwerk Colbitz für die Städte und Gemeinden, die durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“
versorgt werden
128
2. Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
128
Die Bekanntmachungen 1. und 2. sind als Anlagen beigefügt.
C.
Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen
Jobcenter Salzlandkreis
Standort Staßfurt
Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
D.
128
Sonstige Mitteilungen
Impressum
Herausgeber und Herstellung:
Erscheinungsweise:
Bezug:
Salzlandkreis
nach Bedarf
Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service,
11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209,
Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale)
125
Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015
A. Amtliche Bekanntmachungen des
Salzlandkreises

Sitzung des Gesundheits- und
Sozialausschusses am 05.05.2015
Datum:
Dienstag, 05.05.2015, 17:00 Uhr
Ort:
Bildungsakademie des
Salzlandkreises
Standort Staßfurt (Saal)
Bernburger Straße 13
39418 Staßfurt
6
Jahresbericht 2014 des Jobcenters
Salzlandkreis
Mitteilungsvorlage M/0060/2015
7
Jahresbericht 2014 der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle
Schönebeck für die Regionen
Aschersleben, Staßfurt und Schönebeck (AWO Kreisverband Salzland e. V.)
Mitteilungsvorlage M/0058/2015
8
Jahresbericht zur Umsetzung der
Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes im
Salzlandkreis
Mitteilungsvorlage M/0054/2015
9
Sachstandsbericht 2014 zum Projekt Familienintegrationscoach
Mitteilungsvorlage M/0055/2015
10
Information zur Sprachförderung
von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie zur Beschulung von
schulpflichtigen Kindern mit Migrationshintergrund im Salzlandkreis
Mitteilungsvorlage M/0057/2015
11
Information zum neuen ESFFörderprogramm
"Regionales
Übergangsmanagement in Sachsen-Anhalt" (RÜMSA)
Mitteilungsvorlage M/0056/2015
12
Bestellung einer/s Ausländerbeauftragten des Salzlandkreises für die
laufende Wahlperiode des Kreistages (§ 17 der Hauptsatzung des
Salzlandkreises)
Beschlussvorlage B/0190/2015
13
Aufwandsentschädigungssatzung
des Salzlandkreises für ehrenamtlich tätige Soziallotsen
Beschlussvorlage B/0189/2015
14
Informationen aus der Verwaltung
15
Anfragen und Anregungen
16
Schließung des öffentlichen Teils
der Sitzung
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Geschäftsordnung
1.1
Eröffnung der Sitzung
1.2
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils
1.3
Einwendungen gegen die Niederschriften über den öffentlichen Teil
der Sitzungen am 09.12.2014 und
24.02.2015
2
Verpflichtung eines sachkundigen
Einwohners auf die gewissenhafte
Erfüllung seiner Pflichten
3
Haushaltskonsolidierungskonzept
des Salzlandkreises für den Zeitraum 2015 – 2023
Beschlussvorlage B/0174/2015
4
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Salzlandkreises für das
Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage B/0175/2015
5
Ergebnisse aus der Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für
Unterkunft und Heizung gemäß
§ 22 SGB II im Salzlandkreis
Mitteilungsvorlage M/0067/2015
126
Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015
Nicht öffentlicher Teil
3
Haushaltskonsolidierungskonzept
des Salzlandkreises für den Zeitraum 2015 – 2023
Beschlussvorlage B/0174/2015
17
Geschäftsordnung
17.1
Feststellung der Tagesordnung des
nichtöffentlichen Teils
4
Einwendungen gegen die Niederschriften über den nichtöffentlichen
Teil der Sitzungen am 09.12.2014
und 24.02.2015
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Salzlandkreises für das
Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage B/0175/2015
5
Aufnahme eines Kommunalkredites
Beschlussvorlage B/0197/2015
6
Stundung der Kreisumlage 2014
und 2015 der Gemeinde Wolmirsleben
Beschlussvorlage B/0186/2015
gez. Christian Jethon
Ausschussvorsitzender
7
Stundung der Kreisumlage 2015
der Stadt Güsten
Beschlussvorlage B/0188/2015

8
Stundung der Kreisumlage 2015
der Gemeinde Plötzkau
Beschlussvorlage B/0192/2015
9
1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich Tätige
vom 19. Dezember 2014
Beschlussvorlage B/0201/2015
10
Vertrag zur Aufhebung der Vereinbarung
„Mittelverbund“
vom
24.06.2010 zwischen den Landkreisen Börde, Harz und Salzlandkreis sowie die bilaterale Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Salzlandkreis
Beschlussvorlage B/0203/2015
11
Anfragen und Anregungen
12
Schließung des öffentlichen Teils
der Sitzung
17.2
18
Anfragen und Anregungen
19
Schließung des nichtöffentlichen
Teils der Sitzung
Sitzung des Kreisausschusses am
06.05.2015
Datum: Mittwoch, 06.05.2015, 17:00 Uhr
Ort:
Salzlandkreis, Bernburg Haus 1,
3. Obergeschoss, Zimmer 413
Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg
(Saale)
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Geschäftsordnung
1.1
Eröffnung der Sitzung
1.2
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils
1.3
Einwohnerfragestunde
1.4
Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil
der Sitzung am 25.02.2015
Nicht öffentlicher Teil
2
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes des Salzlandkreises
Mitteilungsvorlage M/0064/2015
13
Geschäftsordnung
13.1
Feststellung der Tagesordnung des
nichtöffentlichen Teils
13.2
Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen
Teil der Sitzung am 25.05.2015
127
Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015
14
Externe unbefristete Einstellung Fachdienst Gesundheit (FD 34)
Beschlussvorlage B/0193/2015
B. Amtliche Bekanntmachungen der
Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
15
Unbefristete Weiterbeschäftigung
im Fachdienst Gebäudemanagement (FD 13)
Mitteilungsvorlage M/0063/2015
Stadt Hecklingen
16
17
18
Vergabe – K 2104 Verbindungsstraße Bernburg – Peißen, einschließlich Kreisverkehr Krakauer
Berg, 2. Abschnitt, Gewerk: Verkehrswege- und Landschaftsbau,
einschließlich
Entwässerungskanalarbeiten
Beschlussvorlage B/0191/2015
Vergabe – Kreishaus 4, ThomasMünzer-Straße 41, 06406 Bernburg (Saale) –
Unterhaltsreinigung
Beschlussvorlage B/0195/2015
Vergabe – Abschluss eines EVB-IT
Systemvertrages zur Herstellung
einer Systemlösung (Applikationspark) und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems
für die Schulen in Trägerschaft des
Salzlandkreises
einschließlich
Pflege- und Supportleistung im
Rahmen des Projektes „IT macht
Schule“
Beschlussvorlage B/0199/2015
19
Vergabe – Salzlandkreis – Miete
von Arbeitsplatztechnik PC/Monitor
Beschlussvorlage B/0200/2015
20
Anfragen und Anregungen
21
Schließung des nichtöffentlichen
Teils der Sitzung
gez. Markus Bauer
Ausschussvorsitzender
1. Bekanntmachung über die Wasserqualität des gelieferten Trinkwassers im Jahre 2014 aus dem Wasserwerk Colbitz für die Städte und
Gemeinden, die durch den Wasserund Abwasserzweckverband „BodeWipper“ versorgt werden
2. Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen
Die Bekanntmachungen 1. und 2. sind als
Anlagen beigefügt.
C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen
Jobcenter Salzlandkreis
Standort Staßfurt
Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Herr
Tommy
Ulze,
geboren
am
21.07.1980 in Staßfurt, letzte bekannte
Anschrift: 39435 Egeln, Am Mühlenholz
2a, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird
hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass
folgendes für ihn bestimmte Schriftstücke:
endgültiger Bewilligungsbescheid des
Jobcenter Salzlandkreis,
endgültiger Ablehnungsbescheid
des Jobcenter Salzlandkreis und
Erstattungsbescheid des Jobcenter
Salzlandkreis
vom 20.04.2015
Aktenzeichen: 551100.11.036417
128
Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015
beim Jobcenter Salzlandkreis, Standort
Staßfurt, Bernburger Straße 26, 39418
Staßfurt im Zimmer 204 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann.
Die Bescheide gelten an dem Tage als
zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im
Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen
in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Bernburg (Saale), 20.04.2015
gez. Völksch
Betriebsleiterin
129
Wasser- und Abwasserzweckverband
„Bode-Wipper“
- Körperschaft öffentlichen Rechts Der Verbandsgeschäftsführer
Bekanntmachung über die Wasserqualität des gelieferten Trinkwassers im Jahre 2014 aus dem Wasserwerk Colbitz für die Städte
und Gemeinden, die durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ versorgt werden
Bezeichnung
berechnet als
Grenzwert
ermittelter Wert
pH – Wert
Leitfähigkeit 20°C
µS/cm
Coliforme Bakterien
100ml
Escherichia coli (E.coli)
100ml
Fluorid
mg/l
Nitrat
mg/l
Pflanzenschutzmittel
mg/l
Blei
mg/l
Kupfer
mg/l
Nitrit
mg/l
Eisen
mg/l
Sulfat
mg/l
Gesamthärte
°dH
Gesamthärte (WRMG)
mmol/l CaCo3
Härtebereich (nach Wasch-
6,5 - 9,5
2500
0
0
1,5
50
0,0005
0,025
2,0
0,5
0,2
240
-
7,61
564
0
0
<0,20
<1,0
<0,0005
<0,001
<0,002
<0,010
<0,013
96,8
13,3
2,35
und Reinigungsmittelgesetz)
mittel
Das Wasser aus dem WW Colbitz wird allen Ansprüchen an ein Trinkwasser nach der TrinkwV 2001,
i.d.F.vom 14.12.2012 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), insbes. der
DIN 2000, der DIN 1988 und der DIN 50930-6 gerecht.
Der relativ niedrige Salzgehalt prädestiniert das Wasser für den Einsatz im Haushalt wie auch für
techn. Zwecke
Die naturnahe Aufbereitung frei von Zusatzstoffen und die enthaltenen natürlichen Wasserinhaltsstoffe
sorgen für einen guten und erfrischenden Geschmack
Das für die Trinkwasseraufbereitung aus genügender Tiefe gewonnene und über ein ausreichend
undurchlässiges Deckgebirgssystem geschützte Grundwasser weist eine einwandfreie
bakteriologische Beschaffenheit auf, so dass auf eine Desinfektion des Trinkwassers verzichtet
werden kann. Spurenstoffe, wie z. B. Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel- und
Biozidproduktwirkstoffe, liegen unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. Der Nitratgehalt ist
kleiner als 1,0 mg/l (Grenzwert 50 mg/l). Das Wasser weist eine Gesamthärte von 13,3 °dH auf,
welche nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) einer Härte von 2,35 mmol/l CaCO3
und dem Härtebereich "Mittel" entspricht. Es liegt ein Gleichgewichtswasser vor, das die maximal
erlaubte Calcitlösekapazität von 5 mg/l nicht überschreitet. Nach DIN 50930-6 können alle Werkstoffe
mit Ausnahme schmelztauchverzinkter Stähle in der Trinkwasser-Installation verwendet werden,
sofern die Bauausführung und der Betrieb der Trinkwasser-Installation den a.a.R.d.T. entspricht.
Im Jahr 2014 war kein Blei im Trinkwasser enthalten. Es wird regelmäßig kontrolliert und entspricht
den gesetzlichen Anforderungen.
Weitere Angaben erhalten Sie beim Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ in Staßfurt
durch unsere Mitarbeiterin Frau Langner, Tel.-Nr. 03925/ 925717 oder unter www.bode-wipper.de .
Bekanntmachung
über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Bürgermeisterwahl
in der Stadt Hecklingen
am 7. Juni 2015
1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Wahlbezirke der Stadt Hecklingen kann in der
Zeit vom 14.05.2015 bis 23.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
und am
23.05.2015
von
09.00 bis 12.00 Uhr
in der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, 39444 Hecklingen, OT Hecklingen
eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 23.05.2015, 12.00 Uhr.
Bei Führung im automatisierten Verfahren ist die Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses auch durch ein
Datensichtgerät möglich. Das Datensichtgerät darf nur von einem Bediensteten der Gemeinde bedient
2)
werden.
Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme, ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch
Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter
Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
Auf Verlangen des Wahlberechtigten ist in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme
das Geburtsdatum unkenntlich zu machen.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält kann innerhalb der möglichen Frist zur
Einsichtnahme, spätestens bis 23.05.2015, 12.00 Uhr bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt,
Hermann-Danz-Str. 46, 39444 Hecklingen, OT Hecklingen einen Antrag auf Berichtigung des
Wählerverzeichnisses stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel
beizubringen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 13.05.2015 eine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das
Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht
Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des
Wählerverzeichnisses versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.
Wahlscheine können bis zum 05.06.2015, 18.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Stadt Hecklingen,
Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, 39444 Hecklingen, OT Hecklingen beantragt werden.
Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag auch elektronisch übermittelt werden, wenn
er dokumentierbar ist. Der Schriftform wird auch durch E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie
Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
bedienen.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2
angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr stellen.
Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das
Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dass sie/er dazu berechtigt ist.
Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erteilt werden.
Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des
zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen.
Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen
will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich
- einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen Wahlumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen
Wahlbriefumschlag.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte
Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berichtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Es dürfen von der
bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die
Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr
eingeht.
Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Weitere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen.
Hecklingen, den 28. April 2015
gez. Nancy Funke
Gemeindewahlleiterin
1)
2)
Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben.
Streichen, wenn das Wählerverzeichnis nicht im automatisierten Verfahren geführt wird.