Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt 9. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. April 2015 Nummer 19 INHALT A. B. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 05.05.2015 126 Sitzung des Kreisausschusses am 06.05.2015 127 Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Hecklingen 1. Bekanntmachung über die Wasserqualität des gelieferten Trinkwassers im Jahre 2014 aus dem Wasserwerk Colbitz für die Städte und Gemeinden, die durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ versorgt werden 128 2. Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 128 Die Bekanntmachungen 1. und 2. sind als Anlagen beigefügt. C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Jobcenter Salzlandkreis Standort Staßfurt Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz D. 128 Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service, 11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) 125 Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015 A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 05.05.2015 Datum: Dienstag, 05.05.2015, 17:00 Uhr Ort: Bildungsakademie des Salzlandkreises Standort Staßfurt (Saal) Bernburger Straße 13 39418 Staßfurt 6 Jahresbericht 2014 des Jobcenters Salzlandkreis Mitteilungsvorlage M/0060/2015 7 Jahresbericht 2014 der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle Schönebeck für die Regionen Aschersleben, Staßfurt und Schönebeck (AWO Kreisverband Salzland e. V.) Mitteilungsvorlage M/0058/2015 8 Jahresbericht zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Salzlandkreis Mitteilungsvorlage M/0054/2015 9 Sachstandsbericht 2014 zum Projekt Familienintegrationscoach Mitteilungsvorlage M/0055/2015 10 Information zur Sprachförderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie zur Beschulung von schulpflichtigen Kindern mit Migrationshintergrund im Salzlandkreis Mitteilungsvorlage M/0057/2015 11 Information zum neuen ESFFörderprogramm "Regionales Übergangsmanagement in Sachsen-Anhalt" (RÜMSA) Mitteilungsvorlage M/0056/2015 12 Bestellung einer/s Ausländerbeauftragten des Salzlandkreises für die laufende Wahlperiode des Kreistages (§ 17 der Hauptsatzung des Salzlandkreises) Beschlussvorlage B/0190/2015 13 Aufwandsentschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich tätige Soziallotsen Beschlussvorlage B/0189/2015 14 Informationen aus der Verwaltung 15 Anfragen und Anregungen 16 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwendungen gegen die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen am 09.12.2014 und 24.02.2015 2 Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten 3 Haushaltskonsolidierungskonzept des Salzlandkreises für den Zeitraum 2015 – 2023 Beschlussvorlage B/0174/2015 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorlage B/0175/2015 5 Ergebnisse aus der Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II im Salzlandkreis Mitteilungsvorlage M/0067/2015 126 Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015 Nicht öffentlicher Teil 3 Haushaltskonsolidierungskonzept des Salzlandkreises für den Zeitraum 2015 – 2023 Beschlussvorlage B/0174/2015 17 Geschäftsordnung 17.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 4 Einwendungen gegen die Niederschriften über den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen am 09.12.2014 und 24.02.2015 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorlage B/0175/2015 5 Aufnahme eines Kommunalkredites Beschlussvorlage B/0197/2015 6 Stundung der Kreisumlage 2014 und 2015 der Gemeinde Wolmirsleben Beschlussvorlage B/0186/2015 gez. Christian Jethon Ausschussvorsitzender 7 Stundung der Kreisumlage 2015 der Stadt Güsten Beschlussvorlage B/0188/2015 8 Stundung der Kreisumlage 2015 der Gemeinde Plötzkau Beschlussvorlage B/0192/2015 9 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich Tätige vom 19. Dezember 2014 Beschlussvorlage B/0201/2015 10 Vertrag zur Aufhebung der Vereinbarung „Mittelverbund“ vom 24.06.2010 zwischen den Landkreisen Börde, Harz und Salzlandkreis sowie die bilaterale Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Salzlandkreis Beschlussvorlage B/0203/2015 11 Anfragen und Anregungen 12 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung 17.2 18 Anfragen und Anregungen 19 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung Sitzung des Kreisausschusses am 06.05.2015 Datum: Mittwoch, 06.05.2015, 17:00 Uhr Ort: Salzlandkreis, Bernburg Haus 1, 3. Obergeschoss, Zimmer 413 Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwohnerfragestunde 1.4 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.02.2015 Nicht öffentlicher Teil 2 Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes des Salzlandkreises Mitteilungsvorlage M/0064/2015 13 Geschäftsordnung 13.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 13.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 25.05.2015 127 Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015 14 Externe unbefristete Einstellung Fachdienst Gesundheit (FD 34) Beschlussvorlage B/0193/2015 B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften 15 Unbefristete Weiterbeschäftigung im Fachdienst Gebäudemanagement (FD 13) Mitteilungsvorlage M/0063/2015 Stadt Hecklingen 16 17 18 Vergabe – K 2104 Verbindungsstraße Bernburg – Peißen, einschließlich Kreisverkehr Krakauer Berg, 2. Abschnitt, Gewerk: Verkehrswege- und Landschaftsbau, einschließlich Entwässerungskanalarbeiten Beschlussvorlage B/0191/2015 Vergabe – Kreishaus 4, ThomasMünzer-Straße 41, 06406 Bernburg (Saale) – Unterhaltsreinigung Beschlussvorlage B/0195/2015 Vergabe – Abschluss eines EVB-IT Systemvertrages zur Herstellung einer Systemlösung (Applikationspark) und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems für die Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises einschließlich Pflege- und Supportleistung im Rahmen des Projektes „IT macht Schule“ Beschlussvorlage B/0199/2015 19 Vergabe – Salzlandkreis – Miete von Arbeitsplatztechnik PC/Monitor Beschlussvorlage B/0200/2015 20 Anfragen und Anregungen 21 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Markus Bauer Ausschussvorsitzender 1. Bekanntmachung über die Wasserqualität des gelieferten Trinkwassers im Jahre 2014 aus dem Wasserwerk Colbitz für die Städte und Gemeinden, die durch den Wasserund Abwasserzweckverband „BodeWipper“ versorgt werden 2. Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Die Bekanntmachungen 1. und 2. sind als Anlagen beigefügt. C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Jobcenter Salzlandkreis Standort Staßfurt Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz Herr Tommy Ulze, geboren am 21.07.1980 in Staßfurt, letzte bekannte Anschrift: 39435 Egeln, Am Mühlenholz 2a, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass folgendes für ihn bestimmte Schriftstücke: endgültiger Bewilligungsbescheid des Jobcenter Salzlandkreis, endgültiger Ablehnungsbescheid des Jobcenter Salzlandkreis und Erstattungsbescheid des Jobcenter Salzlandkreis vom 20.04.2015 Aktenzeichen: 551100.11.036417 128 Amtsblatt Nr. 19/2015 vom 29. April 2015 beim Jobcenter Salzlandkreis, Standort Staßfurt, Bernburger Straße 26, 39418 Staßfurt im Zimmer 204 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann. Die Bescheide gelten an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bernburg (Saale), 20.04.2015 gez. Völksch Betriebsleiterin 129 Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ - Körperschaft öffentlichen Rechts Der Verbandsgeschäftsführer Bekanntmachung über die Wasserqualität des gelieferten Trinkwassers im Jahre 2014 aus dem Wasserwerk Colbitz für die Städte und Gemeinden, die durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ versorgt werden Bezeichnung berechnet als Grenzwert ermittelter Wert pH – Wert Leitfähigkeit 20°C µS/cm Coliforme Bakterien 100ml Escherichia coli (E.coli) 100ml Fluorid mg/l Nitrat mg/l Pflanzenschutzmittel mg/l Blei mg/l Kupfer mg/l Nitrit mg/l Eisen mg/l Sulfat mg/l Gesamthärte °dH Gesamthärte (WRMG) mmol/l CaCo3 Härtebereich (nach Wasch- 6,5 - 9,5 2500 0 0 1,5 50 0,0005 0,025 2,0 0,5 0,2 240 - 7,61 564 0 0 <0,20 <1,0 <0,0005 <0,001 <0,002 <0,010 <0,013 96,8 13,3 2,35 und Reinigungsmittelgesetz) mittel Das Wasser aus dem WW Colbitz wird allen Ansprüchen an ein Trinkwasser nach der TrinkwV 2001, i.d.F.vom 14.12.2012 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), insbes. der DIN 2000, der DIN 1988 und der DIN 50930-6 gerecht. Der relativ niedrige Salzgehalt prädestiniert das Wasser für den Einsatz im Haushalt wie auch für techn. Zwecke Die naturnahe Aufbereitung frei von Zusatzstoffen und die enthaltenen natürlichen Wasserinhaltsstoffe sorgen für einen guten und erfrischenden Geschmack Das für die Trinkwasseraufbereitung aus genügender Tiefe gewonnene und über ein ausreichend undurchlässiges Deckgebirgssystem geschützte Grundwasser weist eine einwandfreie bakteriologische Beschaffenheit auf, so dass auf eine Desinfektion des Trinkwassers verzichtet werden kann. Spurenstoffe, wie z. B. Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel- und Biozidproduktwirkstoffe, liegen unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. Der Nitratgehalt ist kleiner als 1,0 mg/l (Grenzwert 50 mg/l). Das Wasser weist eine Gesamthärte von 13,3 °dH auf, welche nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) einer Härte von 2,35 mmol/l CaCO3 und dem Härtebereich "Mittel" entspricht. Es liegt ein Gleichgewichtswasser vor, das die maximal erlaubte Calcitlösekapazität von 5 mg/l nicht überschreitet. Nach DIN 50930-6 können alle Werkstoffe mit Ausnahme schmelztauchverzinkter Stähle in der Trinkwasser-Installation verwendet werden, sofern die Bauausführung und der Betrieb der Trinkwasser-Installation den a.a.R.d.T. entspricht. Im Jahr 2014 war kein Blei im Trinkwasser enthalten. Es wird regelmäßig kontrolliert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Weitere Angaben erhalten Sie beim Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ in Staßfurt durch unsere Mitarbeiterin Frau Langner, Tel.-Nr. 03925/ 925717 oder unter www.bode-wipper.de . Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Hecklingen am 7. Juni 2015 1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Wahlbezirke der Stadt Hecklingen kann in der Zeit vom 14.05.2015 bis 23.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo: geschlossen Di: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr und am 23.05.2015 von 09.00 bis 12.00 Uhr in der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, 39444 Hecklingen, OT Hecklingen eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 23.05.2015, 12.00 Uhr. Bei Führung im automatisierten Verfahren ist die Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses auch durch ein Datensichtgerät möglich. Das Datensichtgerät darf nur von einem Bediensteten der Gemeinde bedient 2) werden. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme, ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen des Wahlberechtigten ist in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich zu machen. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält kann innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens bis 23.05.2015, 12.00 Uhr bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, 39444 Hecklingen, OT Hecklingen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag ist schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 13.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis zum 05.06.2015, 18.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, 39444 Hecklingen, OT Hecklingen beantragt werden. Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist. Der Schriftform wird auch durch E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erteilt werden. Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berichtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Es dürfen von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Weitere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen. Hecklingen, den 28. April 2015 gez. Nancy Funke Gemeindewahlleiterin 1) 2) Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben. Streichen, wenn das Wählerverzeichnis nicht im automatisierten Verfahren geführt wird.
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