infoblatt Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Vorweg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für alle, die mich noch nicht kennen: Mein Name ist Leszek Nadolski. Ich bin der neu gewählte 1. Vorsitzende der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. und möchte Sie mit diesem „Infoblatt“ über Wichtiges und Neues rund um unser Gewerbe und die Innung informieren. Leider mussten wir unsere Zeitung aus Kostengründen einstellen. Deshalb hat der Vorstand entschieden, unseren Mitgliedern mit diesem „Infoblatt“ ein Plattform einzurichten, auf der auch Sie Ihre Meinung zum Ausdruck bringen können. Wir würden uns deshalb über viele Beiträge, Anregungen und auch kritische Anmerkungen aus den Reihen unserer Mitgliedschaft freuen. Für konstruktive Vorschläge sind wir jederzeit offen. Das „Infoblatt“ erscheint mit einer Auflage von 500 Stück. Es ist auch auf unseren Internetseiten als Download abrufbar. Die erste Ausgabe wird in Papierform an alle Mitglieder verschickt. Von April an informieren wir Sie per E-Mail, wann die nächste Ausgabe auf unserer Internetseite erscheint. Auf diese Weise verbessern wir die Kommunikation und sparen gleichzeitig die Druck- und Portokosten. Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, Ihre E-Mail-Adresse bei uns zu hinterlegen, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Unser „Infoblatt“ veröffentlicht auch Anzeigen. Diejenigen, die diese Möglichkeit zur Werbung nutzen möchten, bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen. Die erste Ausgabe wird von der WBT und der cab charge GmbH finanziert, die nächsten zwei Ausgaben durch die car-top Kfz-Technik und den Express Leihtaxi Service. Dafür sagen wir recht herzlichen Dank. Ich freue mich auf Ihre Reaktionen, wünsche eine gute Kasse und sende kollegiale Grüße, Leszek Nadolski März 2015 Aktuell Die ersten Lohnabrechnungen nach Einführung des Mindestlohns:höhere Lohnkosten – mehr Bürokratie - niedrigere Nettolöhne! Was absehbar war und was wir befürchten mussten, ist eingetreten: In allen steuer- ehrlichen Taxibetrieben sind Unternehmer und Beschäftigte gleichermaßen die Dummen. Das Ziel, den Mindestlohn branchenübergreifend und flächendeckend einzuführen, verstellte der Politik den Blick auf Besonderheiten einzelner Gewerbe und Regionen. Warum hat das Taxigewerbe mit dem Mindestlohn ein grundsätzliches Problem? Laut Statistischem Bundesamt erzielten die ca. 200.000 Taxifahrer Deutschlands vor der Einführung des Mindestlohns durchschnittlich 6,85 Euro brutto pro Stunde. Rund 55.000 Taxen sind jedoch nicht in der Lage, Umsatz und Gewinn so zu steigern, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro zu finanzieren ist. Es gibt zu viele Taxen und zu viele Fahrer. Jetzt wäre es wichtig, dass die Fahrpreiserhöhung so schnell wie möglich kommt. Wir hätten sie schon zum ersten Januar gebraucht. Wir wissen aber alle, warum das in Berlin mal wieder etwas länger dauert. Bereits seit Dezember liegen der Senatsverwaltung entscheidungsreife Vorschläge der Gewerbevertretungen auf dem Tisch. Dennoch wird es wohl Mai werden, bis es so weit ist. Fahrpreiserhöhungen helfen uns aber nur, wenn sie von unseren Kunden auch akzeptiert werden. Steigen die Preise zu stark, verlieren wir Kunden. In der jetzigen Situation ist eine deutliche Preiserhöhung aber unverzichtbar. Sie kann unser Problem mit dem Mindestlohn nicht allein lösen, hilft dabei aber gewaltig. Mit dem Mindestlohn kommen noch bürokratische Vorschriften auf uns zu. Während wir auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen „Zoll online“ lesen, dass „lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (...) zu erfassen (sind), nicht jedoch die exakte Lage und Dauer der einzelnen Pausen“, empfiehlt der BZP, die Anforderungen der vollen Aufzeichnungspflicht zu erfüllen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, muss also den hohen bürokratischen Aufwand auf sich nehmen. weiter Seite 3 Ihr Recht - Aktuell Sächsische Straße 70 10707 Berlin T 030 859089-0 F 030 859089-22 E [email protected] W www.wws-law.de Wer hat Schuld beim Auffahrunfall? Teilschuld bei grundlosem Bremsen? Achtung Taxifahrer! Sie kennen sicher alle die Situation: Sie fahren nichts ahnend auf einer Hauptstraße und plötzlich drängelt sich ein Fahrzeug aus der Nebenstraße vor Sie, ein Radfahrer kreuzt rücksichtslos die Fahrbahn oder ein orientierungsloser Fußgänger steht plötzlich mitten im Weg. Hier sind gute Reaktionen gefragt. Unter Umständen können Sie dann nur durch die schnelle Einleitung einer Gefahrenbremsung vor größeren Schäden bewahren – und möglicherweise Leben retten. Doch dies kann auch nachteilige Folgen für Sie haben, nämlich dann, wenn das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen kommt und Ihnen hinten reinrauscht. Mit viel Glück haben Sie dann „nur“ einen Sachschaden am Fahrzeug. Aber Sie haben regelmäßig gute Chancen, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden ersetzt. Auch die Gerichte sehen bei Auffahrunfällen regelmäßig die alleinige Schuld am Unfall beim Auffahrenden, da davon auszugehen ist, dass der Auffahrende nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat, zu schnell gefahren ist oder sonst falsch reagiert hat. In wohl eher seltenen Fällen kann es jedoch sein, dass auch dem Vorausfahrenden eine Teilschuld angelastet wird. Das AG München hat in einer brandaktuellen Entscheidung einer Fahrerin eine Teilschuld in Höhe von 30% angelastet. Die Fahrerin hatte unvermittelt gebremst, da sie glaubte, sich verfahren zu haben. Der Fahrer des hinter ihr fahrenden Pkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr ihr auf. Da die Fahrerin ohne verkehrsbedingten Grund und somit vollkommen grundlos abgebremst hat, sei es gerechtfertigt, ihr eine Mitschuld am Unfall zu geben. Weiterhin gute Fahrt und gute Einnahmen wünscht Ihr Anwaltsteam Aktuell Rauchen in der Taxe Wenn man an den Taxen, die am Halteplatz auf Kundschaft warten, vorbeigeht, fällt einem sehr oft auf, dass das Rauchverbot in Taxen offensichtlich nicht von jedem befolgt wird. Die Kollegen sitzen in der Taxe und qualmen, dass es nur so raucht. Spricht man sie an, kommen die abenteuerlichsten Aussagen. Angefangen mit: „Das ist meine Taxe und da lass ich es mir von niemanden vorschreiben, ob ich rauche oder nicht! „über „Ich habe doch alle Fenster auf!“ bis „Hast du keine anderen Sorgen?“ Dabei ist den meisten gar nicht bewusst, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Im schlimmsten Fall werden sie mit einer Strafe bis zu 1.000,00 € belegt. Dass bei einem angestellten Fahrer auch der Unternehmer Schwierigkeiten bekommen kann, muss ja nicht extra erwähnt werden. Dass wiederholt angezeigte Verstöße bei der Verlängerung des FzF-Scheins Probleme bereiten können, sei nur am Rande bemerkt. Da es dieses Gesetz schon seit mehr als 7 Jahren gibt, sollte man davon ausgehen, dass es bei allen Taxifahrern hinreichend bekannt ist. Nur wenn der Fahrgast das Gefühl bekommt, dass der Taxifahrer alles dafür tut, dass sich der Fahrgast wohlfühlt, wird er sich beim nächsten Mal wieder gerne eine Taxe nehmen. Nur durch gute Dienstleistung können wir verlorengegangene Kunden zurückgewinnen. Es wäre schön, wenn dieser Bericht vielleicht bei dem einen oder anderen zum Nachdenken angeregt hat. In diesem Sinne verbleibe ich mit dem Wunsch, dass die Kasse immer schön voll ist. Rolf Feja Aktuell Fortsetzung Die ersten Lohnabrechnungen nach Einführung des Mindestlohns:höhere Lohnkosten – mehr Bürokratie - niedrigere Nettolöhne! Wie haben wir Taxiunternehmer uns für den Mindestlohn gerüstet? Zunächst einmal mussten wir technisch aufrüsten. Neue Taxameter und eine neue Software ermöglichen es uns jetzt, alle Pausen und Betriebsunterbrechungen exakt festzuhalten. Das konnten wir bei unserem Provisionslohnmodell bisher vernachlässigen, jetzt aber hat die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit oberste Priorität. Dies erforderte Investitionen in Höhe von ca. 500 Euro pro Taxi. Für die monatliche Lohnabrechnung bedeutet die minutengenaue Erfassung und Aufzeichnung der Arbeits- und Pausenzeiten einen deutlich höheren Arbeitsaufwand. Was aber das Ärgerlichste ist: Sollte der Mindestlohn doch mehr Geld in die Taschen unserer Beschäftigten bringen, so profitieren lediglich die Sozialversicherung und das Finanzamt davon. Beim Provisionslohnmodell kamen unsere Fahrer in den Genuss hoher steuerfreier Zulagen, die auch nicht sozialversicherungspflichtig waren. Auf völlig legale Weise hielten sich damit die Abgaben unserer Mitarbeiter im Rahmen und ihnen blieb relativ viel Netto vom Brutto. Jetzt, bei einem Stundengrundlohn von 8,50 Euro, mussten nahezu alle vorher freiwillig gezahlten steuerfreien Zuschläge gestrichen werden, die zusätzlich zu den 8,50 gezahlt werden müssten. Das ist oft nicht möglich. Folglich ist fast der gesamte Bruttolohn steuerpflichtig, und durch die höheren Abzüge bleibt den Beschäftigten weniger netto. Auch müssen wir deutlich höhere Beiträge an die Krankenkassen zahlen. Fazit: Aufwand erhöht, Lohnkosten erhöht, Nettolöhne gesenkt. Ob sich das Frau Nahles mal so gedacht hatte? Stephan Berndt. Saatwinkler Damm 65 13627 Berlin Tel: 030/60501165 Impressum Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Storkower Straße 101 10407 Berlin Vertretungsberechtigter Vorstand: Leszek Nadolski, Bernd Dörendahl Vereinsregister Nr.1098B Amtsgericht Charlottenburg Berlin Information an die Mitglieder Erbitten Anruf um Parkmöglichkeit anzubieten! Bürozeiten Mo-Do 09:00 Uhr – bis 15:00 Uhr Fr. Geschlossen Telefon: Sekretariat: 030/23627201 Fax 030/3446069 Kasse: 030/23627204 E-mail [email protected] Internet: http://www.taxiinnung.org http://www.taxiinnung.berlin https://www.facebook.com/Taxiinnung Bankverbindungen Berliner Volksbank IBAN – DE 02 1009 0000 5412 2080 23 BIC – BEVODEBBXXX Postbank IBAN – DE 47 1001 0010 0068 6371 00 BIC – PBNKDEFFXXX Sprechstunden und Beratung Versicherung: Berliner Taxiservice Dienstag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Tel.: 030/23 62 72 05 Rechtsberatung: RA Waldheim Dienstag 13.00 Uhr - 14.30 Uhr „Taxicom“ jeden 1. Mittwoch 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Geburtstage März 50 Sandau, Sven 60 Schilke, Roman 65 Menge, Lutz 65 Najda, Slavka 70 Palm, Hans-Joachim 70 Brunöhler, Hans- Peter 71 Guthammer, Siegfried 72 von der Planitz, Bodo 73 Lehmann, Hans-Joachim 74 Brandt, Peter 74 Kromer, Ursula 76 Liesche, Klaus 76 Netzband, Horst 80 Parnow, Gisela 81 Weber, Brigitta 83 Neubacher, Gerd 88 Mochow, Rudi 89 Oppermann, Doris Für und Wider zur Kreditkartenpflicht Nach der neuen Verordnung muss jeder Taxiunternehmer mindestens drei verschiedene, gängige Kreditkarten akzeptieren können. Er darf keine Person im Taxi befördern, solange kein funktionsfähiges Abrechnungsgerät zur Verfügung steht. Meiner Meinung nach, sollte die Annahme von Kreditkarten jedoch weiterhin freiwillig bleiben. Diese Verordnung ist für mich ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit und damit nicht akzeptabel. Ich verstehe zwar, dass Taxifahrer, die oft an Flughäfen oder Bahnhöfen ihre Routen beginnen, eine Kreditkarte annehmen sollten, da Berlin oft von Gästen verschiedener Nationalitäten besucht wird. In den USA ist es beispielsweise selbstverständlich, überall bargeldlos bezahlen zu können. Bei uns gibt es jedoch eine große Gruppe von Taxiunternehmern, die nur in Randbezirken fahren. Dort wird die Kreditkarte nur ganz selten als Zahlungsmittel angewendet. Für diese Gruppe sollte die Akzeptanz der Kreditkarte weiterhin freiwillig bleiben. Die neue Verordnung würde dies aber nicht zulassen und alle dazu zwingen, die nötigen Geräte anzumieten. Dabei würden teilweise dann unnötige finanzielle Belastungen entstehen. Sollte zudem der Zuschlag von 1,50 Euro abgeschafft werden, so bleiben allein die Unternehmer auf allen Kosten sitzen. Nicht nur die Gerätemiete ist zu zahlen, sondern auch ein Disagio und eine Verwaltungsgebühr müssen an die Banken abgetreten werden. Die Kreditkartenpflicht hat aber auch positive Auswirkungen. Das betrifft vor allem die Sicherheit unserer Fahrerinnen und Fahrer. Je weniger Bargeld in den Taxen, umso geringer die Angst vor Überfällen. Wie immer die Sichtweise auf die Kreditkartenpflicht auch ausfällt: Aus meiner Sicht überwiegen die Nachteile. Es gibt immer ein Für und Wider. Leszek Nadolski Monopolkommission fordert Liberalisierung der Taxi – Märkte. Die Lobby-Arbeit von Uber scheint schon die ersten Früchte zu tragen. Die Monopolkommission, „ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät“ (Quelle: www.monopolkommission.de), empfiehlt dem Gesetzgeber, den deutschen Taximarkt zu liberalisieren. Die Kommission spricht sich grundsätzlich für die Aufhebung von Konzessionsbeschränkungen und staatlich festgelegter Beförderungsentgelte aus, da dies aus ihrer Sicht „zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“ könnte. Rückkehrpflicht und Bereithalteverbot für Mietwagen sollen abgeschafft werden und auch die Aufnahme von Fahrgästen außerhalb des eigenen Pflichtfahrbereichs soll erlaubt werden (LDS wird es freuen). Probleme würden durch die Liberalisierung keine entstehen, denn Überkapazitäten seien „aufgrund geringer Marktaustrittsbarrieren und eines funktionsfähigen Gebrauchtwagenmarktes“ schnell und „schmerzlos“ abbaubar. (Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_09/-/329642) Soziale Aspekte dieser radikalen Marktöffnung, wie die Löhne der Fahrer oder die Preissicherheit unserer Kunden, werden dabei völlig ausgeblendet. So warnt auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP, die Freigabe der Tarife könnte dazu führen, dass die Fahrpreise, abhängig von der Nachfrage, schwanken wie Börsenkurse. Je nachdem, ob es regnet oder ob die Sonne scheint. Stephan Berndt.
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