März 2015 - Innung des Berliner Taxigewerbes eV

infoblatt
Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Vorweg
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
für alle, die mich noch nicht kennen: Mein Name ist
Leszek Nadolski. Ich bin der neu gewählte
1. Vorsitzende der Innung des Berliner Taxigewerbes
e.V. und möchte Sie mit diesem „Infoblatt“ über
Wichtiges und Neues rund um unser Gewerbe und die
Innung informieren.
Leider mussten wir unsere Zeitung aus
Kostengründen einstellen. Deshalb hat der Vorstand
entschieden, unseren Mitgliedern mit diesem „Infoblatt“
ein Plattform einzurichten, auf der auch Sie Ihre
Meinung zum Ausdruck bringen können. Wir würden
uns deshalb über viele Beiträge, Anregungen und auch
kritische Anmerkungen aus den Reihen unserer
Mitgliedschaft freuen. Für konstruktive Vorschläge sind
wir jederzeit offen.
Das „Infoblatt“ erscheint mit einer Auflage von 500
Stück. Es ist auch auf unseren Internetseiten als
Download abrufbar. Die erste Ausgabe wird in
Papierform an alle Mitglieder verschickt. Von April an
informieren wir Sie per E-Mail, wann die nächste
Ausgabe auf unserer Internetseite erscheint. Auf diese
Weise verbessern wir die Kommunikation und sparen
gleichzeitig die Druck- und Portokosten.
Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, Ihre
E-Mail-Adresse bei uns zu hinterlegen, sofern Sie dies
noch nicht getan haben.
Unser „Infoblatt“ veröffentlicht auch Anzeigen.
Diejenigen, die diese Möglichkeit zur Werbung nutzen
möchten, bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen. Die
erste Ausgabe wird von der WBT und der cab charge
GmbH finanziert, die nächsten zwei Ausgaben durch
die car-top Kfz-Technik und den Express Leihtaxi
Service. Dafür sagen wir recht herzlichen Dank.
Ich freue mich auf Ihre Reaktionen, wünsche eine gute
Kasse und sende kollegiale Grüße,
Leszek Nadolski
März 2015
Aktuell
Die ersten Lohnabrechnungen nach Einführung
des Mindestlohns:höhere Lohnkosten – mehr
Bürokratie - niedrigere Nettolöhne!
Was absehbar war und was wir befürchten mussten, ist
eingetreten: In allen steuer- ehrlichen Taxibetrieben
sind Unternehmer und Beschäftigte gleichermaßen die
Dummen. Das Ziel, den Mindestlohn
branchenübergreifend und flächendeckend
einzuführen, verstellte der Politik den Blick auf
Besonderheiten einzelner Gewerbe und Regionen.
Warum hat das Taxigewerbe mit dem Mindestlohn ein
grundsätzliches Problem? Laut Statistischem
Bundesamt erzielten die ca. 200.000 Taxifahrer
Deutschlands vor der Einführung des Mindestlohns
durchschnittlich 6,85 Euro brutto pro Stunde. Rund
55.000 Taxen sind jedoch nicht in der Lage, Umsatz
und Gewinn so zu steigern, dass ein Mindestlohn von
8,50 Euro zu finanzieren ist. Es gibt zu viele Taxen und
zu viele Fahrer.
Jetzt wäre es wichtig, dass die Fahrpreiserhöhung so
schnell wie möglich kommt. Wir hätten sie schon zum
ersten Januar gebraucht. Wir wissen aber alle, warum
das in Berlin mal wieder etwas länger dauert. Bereits
seit Dezember liegen der Senatsverwaltung
entscheidungsreife Vorschläge der Gewerbevertretungen auf dem Tisch. Dennoch wird es wohl Mai
werden, bis es so weit ist. Fahrpreiserhöhungen helfen
uns aber nur, wenn sie von unseren Kunden auch
akzeptiert werden. Steigen die Preise zu stark,
verlieren wir Kunden. In der jetzigen Situation ist eine
deutliche Preiserhöhung aber unverzichtbar. Sie kann
unser Problem mit dem Mindestlohn nicht allein lösen,
hilft dabei aber gewaltig.
Mit dem Mindestlohn kommen noch bürokratische
Vorschriften auf uns zu. Während wir auf der Website
des Bundesministeriums der Finanzen „Zoll online“
lesen, dass „lediglich Beginn, Ende und Dauer der
täglichen Arbeitszeit (...) zu erfassen (sind), nicht
jedoch die exakte Lage und Dauer der einzelnen
Pausen“, empfiehlt der BZP, die Anforderungen der
vollen Aufzeichnungspflicht zu erfüllen. Wer auf
Nummer Sicher gehen will, muss also den hohen
bürokratischen Aufwand auf sich nehmen.
weiter Seite 3
Ihr Recht - Aktuell
Sächsische Straße 70
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Wer hat Schuld beim Auffahrunfall? Teilschuld bei grundlosem Bremsen?
Achtung Taxifahrer! Sie kennen sicher alle die Situation: Sie fahren nichts ahnend auf einer
Hauptstraße und plötzlich drängelt sich ein Fahrzeug aus der Nebenstraße vor Sie, ein Radfahrer
kreuzt rücksichtslos die Fahrbahn oder ein orientierungsloser Fußgänger steht plötzlich mitten im
Weg. Hier sind gute Reaktionen gefragt. Unter Umständen können Sie dann nur durch die
schnelle Einleitung einer Gefahrenbremsung vor größeren Schäden bewahren – und
möglicherweise Leben retten. Doch dies kann auch nachteilige Folgen für Sie haben, nämlich
dann, wenn das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen kommt und Ihnen
hinten reinrauscht. Mit viel Glück haben Sie dann „nur“ einen Sachschaden am Fahrzeug.
Aber Sie haben regelmäßig gute Chancen, dass die Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers Ihren Schaden ersetzt. Auch die Gerichte sehen bei Auffahrunfällen
regelmäßig die alleinige Schuld am Unfall beim Auffahrenden, da davon auszugehen ist, dass der
Auffahrende nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat, zu schnell gefahren ist oder
sonst falsch reagiert hat. In wohl eher seltenen Fällen kann es jedoch sein, dass auch dem
Vorausfahrenden eine Teilschuld angelastet wird. Das AG München hat in einer brandaktuellen
Entscheidung einer Fahrerin eine Teilschuld in Höhe von 30% angelastet. Die Fahrerin hatte
unvermittelt gebremst, da sie glaubte, sich verfahren zu haben. Der Fahrer des hinter ihr
fahrenden Pkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr ihr auf. Da die Fahrerin ohne
verkehrsbedingten Grund und somit vollkommen grundlos abgebremst hat, sei es gerechtfertigt,
ihr eine Mitschuld am Unfall zu geben.
Weiterhin gute Fahrt und gute Einnahmen wünscht Ihr Anwaltsteam
Aktuell
Rauchen in der Taxe
Wenn man an den Taxen, die am Halteplatz auf Kundschaft warten, vorbeigeht, fällt einem sehr oft auf, dass das
Rauchverbot in Taxen offensichtlich nicht von jedem befolgt wird. Die Kollegen sitzen in der Taxe und qualmen,
dass es nur so raucht. Spricht man sie an, kommen die abenteuerlichsten Aussagen. Angefangen mit: „Das ist
meine Taxe und da lass ich es mir von niemanden vorschreiben, ob ich rauche oder nicht! „über „Ich habe doch
alle Fenster auf!“ bis „Hast du keine anderen Sorgen?“
Dabei ist den meisten gar nicht bewusst, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Im schlimmsten Fall werden
sie mit einer Strafe bis zu 1.000,00 € belegt. Dass bei einem angestellten Fahrer auch der Unternehmer
Schwierigkeiten bekommen kann, muss ja nicht extra erwähnt werden. Dass wiederholt angezeigte Verstöße bei
der Verlängerung des FzF-Scheins Probleme bereiten können, sei nur am Rande bemerkt.
Da es dieses Gesetz schon seit mehr als 7 Jahren gibt, sollte man davon ausgehen, dass es bei allen Taxifahrern
hinreichend bekannt ist. Nur wenn der Fahrgast das Gefühl bekommt, dass der Taxifahrer alles dafür tut, dass
sich der Fahrgast wohlfühlt, wird er sich beim nächsten Mal wieder gerne eine Taxe nehmen. Nur durch gute
Dienstleistung können wir verlorengegangene Kunden zurückgewinnen.
Es wäre schön, wenn dieser Bericht vielleicht bei dem einen oder anderen zum Nachdenken angeregt hat. In
diesem Sinne verbleibe ich mit dem Wunsch, dass die Kasse immer schön voll ist.
Rolf Feja
Aktuell
Fortsetzung
Die ersten Lohnabrechnungen nach Einführung
des Mindestlohns:höhere Lohnkosten – mehr
Bürokratie - niedrigere Nettolöhne!
Wie haben wir Taxiunternehmer uns für den
Mindestlohn gerüstet? Zunächst einmal mussten wir
technisch aufrüsten. Neue Taxameter und eine neue
Software ermöglichen es uns jetzt, alle Pausen und
Betriebsunterbrechungen exakt festzuhalten. Das
konnten wir bei unserem Provisionslohnmodell bisher
vernachlässigen, jetzt aber hat die Dokumentation der
tatsächlich geleisteten Arbeitszeit oberste Priorität.
Dies erforderte Investitionen in Höhe von ca. 500 Euro
pro Taxi. Für die monatliche Lohnabrechnung bedeutet
die minutengenaue Erfassung und Aufzeichnung der
Arbeits- und Pausenzeiten einen deutlich höheren
Arbeitsaufwand.
Was aber das Ärgerlichste ist: Sollte der Mindestlohn
doch mehr Geld in die Taschen unserer Beschäftigten
bringen, so profitieren lediglich die Sozialversicherung
und das Finanzamt davon. Beim Provisionslohnmodell
kamen unsere Fahrer in den Genuss hoher
steuerfreier Zulagen, die auch nicht
sozialversicherungspflichtig waren. Auf völlig legale
Weise hielten sich damit die Abgaben unserer
Mitarbeiter im Rahmen und ihnen blieb relativ viel
Netto vom Brutto. Jetzt, bei einem Stundengrundlohn
von 8,50 Euro, mussten nahezu alle vorher freiwillig
gezahlten steuerfreien Zuschläge gestrichen werden,
die zusätzlich zu den 8,50 gezahlt werden müssten.
Das ist oft nicht möglich. Folglich ist fast der gesamte
Bruttolohn steuerpflichtig, und durch die höheren
Abzüge bleibt den Beschäftigten weniger netto. Auch
müssen wir deutlich höhere Beiträge an die
Krankenkassen zahlen.
Fazit: Aufwand erhöht, Lohnkosten erhöht,
Nettolöhne gesenkt. Ob sich das Frau Nahles
mal so gedacht hatte?
Stephan Berndt.
Saatwinkler Damm 65 13627 Berlin Tel: 030/60501165
Impressum
Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Storkower Straße 101
10407 Berlin
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Leszek Nadolski, Bernd Dörendahl
Vereinsregister Nr.1098B Amtsgericht Charlottenburg Berlin
Information an die Mitglieder
Erbitten Anruf um Parkmöglichkeit anzubieten!
Bürozeiten
Mo-Do 09:00 Uhr – bis 15:00 Uhr
Fr. Geschlossen
Telefon:
Sekretariat: 030/23627201 Fax 030/3446069
Kasse: 030/23627204
E-mail
[email protected]
Internet:
http://www.taxiinnung.org
http://www.taxiinnung.berlin
https://www.facebook.com/Taxiinnung
Bankverbindungen
Berliner Volksbank
IBAN – DE 02 1009 0000 5412 2080 23
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Postbank
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BIC – PBNKDEFFXXX
Sprechstunden und Beratung
Versicherung: Berliner Taxiservice
Dienstag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Tel.: 030/23 62 72 05
Rechtsberatung: RA Waldheim
Dienstag 13.00 Uhr - 14.30 Uhr
„Taxicom“ jeden 1. Mittwoch 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Geburtstage
März
50 Sandau, Sven
60 Schilke, Roman
65 Menge, Lutz
65 Najda, Slavka
70 Palm, Hans-Joachim
70 Brunöhler, Hans- Peter
71 Guthammer, Siegfried
72 von der Planitz, Bodo
73 Lehmann, Hans-Joachim
74 Brandt, Peter
74 Kromer, Ursula
76 Liesche, Klaus
76 Netzband, Horst
80 Parnow, Gisela
81 Weber, Brigitta
83 Neubacher, Gerd
88 Mochow, Rudi
89 Oppermann, Doris
Für und Wider zur Kreditkartenpflicht
Nach der neuen Verordnung muss jeder Taxiunternehmer mindestens drei verschiedene, gängige
Kreditkarten akzeptieren können. Er darf keine Person im Taxi befördern, solange kein
funktionsfähiges Abrechnungsgerät zur Verfügung steht. Meiner Meinung nach, sollte die
Annahme von Kreditkarten jedoch weiterhin freiwillig bleiben. Diese Verordnung ist für mich ein
Eingriff in die unternehmerische Freiheit und damit nicht akzeptabel. Ich verstehe zwar, dass
Taxifahrer, die oft an Flughäfen oder Bahnhöfen ihre Routen beginnen, eine Kreditkarte
annehmen sollten, da Berlin oft von Gästen verschiedener Nationalitäten besucht wird. In den
USA ist es beispielsweise selbstverständlich, überall bargeldlos bezahlen zu können.
Bei uns gibt es jedoch eine große Gruppe von Taxiunternehmern, die nur in Randbezirken fahren.
Dort wird die Kreditkarte nur ganz selten als Zahlungsmittel angewendet. Für diese Gruppe sollte
die Akzeptanz der Kreditkarte weiterhin freiwillig bleiben. Die neue Verordnung würde dies aber
nicht zulassen und alle dazu zwingen, die nötigen Geräte anzumieten. Dabei würden teilweise
dann unnötige finanzielle Belastungen entstehen. Sollte zudem der Zuschlag von 1,50 Euro
abgeschafft werden, so bleiben allein die Unternehmer auf allen Kosten sitzen. Nicht nur die
Gerätemiete ist zu zahlen, sondern auch ein Disagio und eine Verwaltungsgebühr müssen an die
Banken abgetreten werden.
Die Kreditkartenpflicht hat aber auch positive Auswirkungen. Das betrifft vor allem die Sicherheit
unserer Fahrerinnen und Fahrer. Je weniger Bargeld in den Taxen, umso geringer die Angst vor
Überfällen. Wie immer die Sichtweise auf die Kreditkartenpflicht auch ausfällt: Aus meiner Sicht
überwiegen die Nachteile. Es gibt immer ein Für und Wider.
Leszek Nadolski
Monopolkommission fordert Liberalisierung der Taxi – Märkte.
Die Lobby-Arbeit von Uber scheint schon die ersten Früchte zu tragen. Die Monopolkommission,
„ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die
gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des
Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät“ (Quelle: www.monopolkommission.de), empfiehlt
dem Gesetzgeber, den deutschen Taximarkt zu liberalisieren.
Die Kommission spricht sich grundsätzlich für die Aufhebung von Konzessionsbeschränkungen
und staatlich festgelegter Beförderungsentgelte aus, da dies aus ihrer Sicht „zu einer
Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“ könnte.
Rückkehrpflicht und Bereithalteverbot für Mietwagen sollen abgeschafft werden und auch die
Aufnahme von Fahrgästen außerhalb des eigenen Pflichtfahrbereichs soll erlaubt werden (LDS
wird es freuen). Probleme würden durch die Liberalisierung keine entstehen, denn
Überkapazitäten seien „aufgrund geringer Marktaustrittsbarrieren und eines funktionsfähigen
Gebrauchtwagenmarktes“ schnell und „schmerzlos“ abbaubar.
(Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_09/-/329642)
Soziale Aspekte dieser radikalen Marktöffnung, wie die Löhne der Fahrer oder die Preissicherheit
unserer Kunden, werden dabei völlig ausgeblendet. So warnt auch der Deutsche Taxi- und
Mietwagenverband BZP, die Freigabe der Tarife könnte dazu führen, dass die Fahrpreise,
abhängig von der Nachfrage, schwanken wie Börsenkurse. Je nachdem, ob es regnet oder ob die
Sonne scheint.
Stephan Berndt.