„Einladung von Helga Kühn-Mengel“

Ausgabe Mai 2015
„Einladung von Helga Kühn-Mengel“
Einladung zum politischen Frühstück mit Helga Kühn-Mengel, MdB
Unsere Bundestagsabgeordnete Helga Kühn-Mengel möchte
gerne eine alte Tradition aus vergangenen Jahren wieder aufleben lassen. Daher sind alle Genossinnen und Genossen aus
dem OV-Wesseling ganz herzlich zu einem gemeinsamen
Frühstück im "Hotel am Rhein eingeladen".
02. Mai 2015 / 10.00 Uhr
Hotel am Rhein
Straße: Auf dem Rheinberg 2
Ort: 50389 Wesseling
An diesem Vormittag wird uns Helga Informationen über aktuelle Gesetzesvorhaben und Initiativen
aus Berlin geben. Die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit Helga wird auch gegeben
sein.
Zur besseren Planung wird ausdrücklich um Anmeldung bis zum 28. April gebeten.
Die Anmeldung bitte an:
Thomas Krupp
Fritz-Erler-Haus
Fritz-Erler-Str. 2
50374 Erftstadt
Tel.: 02235 - 988 177 6 oder per Mail an [email protected]
In dieser Ausgabe: Einladung zum politischen Frühstück; Aktuelles aus der Fraktion; 100 Tage gesetzlicher Mindestlohn; SPD-Trödelmarkt; Termine und Geburtstage
>>Aktuelles aus der Fraktion <<
Wesseling, 15.04.2015
„Taschengeldbörse“ für Wesseling?
– Jugendhilfeausschuss arbeitet jetzt gemeinsam an SPDInitiative
Der Antrag der Wesselinger SPD-Fraktion auf die Einrichtung einer Taschengeldbörse ist im Jugendhilfeausschuss auf großes Interesse gestoßen. Gemeinsam wurde beschlossen, entsprechende Experten des Projektes Taschengeldbörse NRW zur nächsten Sitzung am 29. April ins Wesselinger Rathaus einzuladen. „Schön, dass die anderen Fraktionen unserer Idee offen gegenüberstehen. Die rechtlichen und organisatorischen Fragen, die einige noch zögern lassen, können in diesem Gespräch sicher geklärt werden. Ein solches Projekt,
das die Generationen zusammenbringt, steht umso sicherer auf fraktionsüberTanja Florin
greifenden Füßen“, findet Tanja Florin, Sprecherin der Sozialdemokraten im
Ausschuss. Im Anschluss könne dann der Rhein-Erft-Kreis mit der Suche nach einem Träger dieses sinnvollen
Angebotes beauftragt werden.
Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und an junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren. Jobanbieterinnen und -anbieter sind Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und
unregelmäßige Arbeiten zu verrichten haben. Die tägliche Arbeitszeit für die Jugendlichen soll die Dauer von nicht mehr als
zwei Stunden täglich und zehn Stunden in der Woche (bis ca.
fünf Stunden pro Monat im Durchschnitt) nicht überschreiten.
Die Einrichtung einer Taschengeldbörse könnte gemeinsam mit
freien Trägern aus Wesseling realisiert und organisiert werden.
Zudem können Fördergelder aus dem Programm „Servicebrücke
Jugend-Alter in NRW“ beantragt werden. „Wir möchten damit
jungen Leuten die Möglichkeit geben, ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig z.B. älteren Menschen in ihrem Alltag
zu helfen“, erläutert Tanja Florin ihre Initiative. „Wir glauben daran, dass dieses Projekt ein weiterer Baustein für ein besseres gesellschaftliches Miteinander sein kann. Mehr
Kontakte zwischen Jung und Alt mit einem Gewinn auf beiden Seiten mehren auch das gegenseitige Verständnis.“
gez.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling
<<100 Tage gesetzlicher Mindestlohn >>
100 Tage gesetzlicher Mindestlohn
Seit Januar profitieren rund 3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer verbindlichen Lohnuntergrenze.
Das Gesetz sei ein Erfolg, erklärte Bundesarbeitsministerin Nahles. "Wir haben keine Arbeitsplatzverluste."
Mindestlöhne gibt es in fast allen europäischen Staaten. Am 10. April gilt er seit 100 Tagen. Die verbindliche Lohnuntergrenze sorgt dafür, dass ein Arbeitseinkommen zum Leben reicht.
Für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist der Mindestlohn ein Erfolg. "Wir stärken das Einkommen der arbeitenden
Bevölkerung. Rund 50.000 Menschen müssen nicht mehr ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV aufstocken", bilanzierte sie.
Derzeit führt das Bundesarbeitsministerium mit vielen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen Branchendialog
zum Mindestlohngesetz. Bei der Bestandsaufnahme tragen alle Beteiligten zusammen, was gut läuft, und welche Probleme
in der Praxis bestehen. Auf dieser Grundlage lassen sich dann die ersten Erfahrungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn
bewerten.
Der aktuell geltende flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro entspricht etwa 52 Prozent des mittleren Stundenlohns in
Deutschland. Deutschland liegt damit unter dem Niveau, das in Frankreich, Belgien und Niederlanden gilt. In Westdeutschland können 13 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn profitieren, in Ostdeutschland rund 20 Prozent. Rund zwölf
Prozent der Betriebe müssen sich auf den Mindestlohn einstellen. Je nach Branche und Betriebsgröße sind Betriebe unterschiedlich betroffen: Vor allem im Gastgewerbe, im Einzelhandel, in der Nahrungsmittel- und Genussmittelbranche, bei den
Sonstigen Dienstleistungen sowie bei Verkehr und Lagerei gab es bislang Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro.
Um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer tatsächlich für jede Arbeitsstunde richtig bezahlt werden, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstunden zu notieren.
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte - eine Ausnahme sind die Minijobber im privaten
Bereich. Zudem gilt sie für Wirtschaftsbereiche, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind und in denen eine
besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen etwa das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, der Speditions-,
Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft sowie Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft.
Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.
Seit Einführung des Mindestlohnes am 1. Januar 2015 hat die Bundesregierung inzwischen mit einigen Klarstellungen für
Rechtssicherheit im Umgang mit dem Mindestlohn gesorgt.
So fallen ehrenamtliche Tätigkeiten nicht unter den Mindestlohn. Es muss sich dabei aber tatsächlich um ein Ehrenamt und
nicht etwa um einen Minijob handeln. Einem Vereinsmitglied etwa, das in einer Wald- oder Wanderhütte ausschenkt, darf
lediglich eine Aufwandsentschädigung bezahlt werden. Auch für Vertragsamateure im Sport gilt kein Mindestlohn.
Für ausländische Lkw-Fahrer auf Durchreise ist der Mindestlohn ausgesetzt. Derzeit prüft die EU-Kommission, ob durch den
deutschen Mindestlohn Spediteuren aus anderen EU-Staaten Nachteile entstehen. Bei Schaustellern dürfen Kost und Logis,
wie bei Saisonkräften in der Landwirtschaft, zum Teil auf den Lohn angerechnet werden.
Um den Branchen, deren Löhne zurzeit deutlich unter 8,50 Euro liegen, den Einstieg in den Mindestlohn zu erleichtern,
gelten bis zum 31. Dezember 2016 Übergangsregelungen.
Für Erntehelfer wurde eine auf vier Jahre befristete Sonderregelung vereinbart, um die Einführung des Mindestlohns für
diese Branche zu erleichtern. Die Grenze für die sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigung wird von 50 auf 70 Tage
angehoben. Zeitungsausträger haben 2015 Anspruch auf 75 Prozent und 2016 auf 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. 2017 müssen sie die vollen 8,50 Euro erhalten.
Langzeitarbeitslose haben es immer noch schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Um ihnen den Einstieg zu erleichtern, sollen
sie in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung auch unter dem Mindestlohn bezahlt werden können. Ob diese Regelung hilft, Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt zu bringen, wird Mitte 2016 überprüft.
Auch die Dokumentationspflicht gäbe keinen Anlass zu glauben, dass überflüssige Bürokratie zu Beschäftigungsverlust
führe. "Der Mindestlohn hat nicht zu Verwerfungen geführt", sagte Nahles.
Zum 30. Juni 2016 wird die Höhe des derzeit geltenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro erstmals überprüft. Dann werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017
sein wird.
Orientierung bei der Festsetzung des Mindestlohns gibt die Tarifentwicklung in Deutschland. Die Kommission prüft, welcher
Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht
und die Beschäftigung nicht gefährdet. Das Gesetz sieht ab 2017 vor, alle zwei Jahre den Mindestlohn anzupassen.
Termine (Ausschüsse etc.)
alle 18.00 Uhr (wenn nicht anders angegeben)
montags in der Regel Fraktionssitzung
06.05. Integrationsrat
07.05. Seniorenbeirat (15 h)
Geburtstage
Die SPD Wesseling
gratuliert zum Geburtstag.
Im Mai:
Gerhard Clausen (13.), Britta Svoboda (16.), Ingrid
13.05. Schulausschuss
Hoffmann (18.), Wilhelm Landsch (19.), Fred Loose
19.05. Ausschuss für Sport und Freizeit
(23.), Frank Raschke (24.), Markus Schulze (30.)
26.05. Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren
Liebe Genossinnen und Genossen,
der nächste SPD Stammtisch findet
statt am
Mittwoch, 13. Mai 2015
19:30 Uhr
Gaststätte zur Waage,
Kölner Straße 4
Eine Anmeldung ist nicht nötig!
Seid herzlich willkommen
Euer
Detlef Kornmüller
OV-Vorsitzender
Impressum: Verantwortlich im Sinne des Presserechts, SPD-Vorstand Wesseling
Detlef Kornmüller, Oppelner Straße 40, 50389 Wesseling
www.spd-wesseling.de, Auflage: 200 Stück