Steuerberater - Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Steuerberater
Anzeigen-Sonderveröffentlichung
www.hildesheimer-allgemeine.de
Steuerrechtsänderungen 2015 – das ändert sich für Sie!
steuerfrei bleiben. Bisher galt
eine Höchstgrenze von 40
Euro.
Durch Gesetzesänderungen,
neue Rechtsprechung oder
aktuelle Verwaltungsanweisungen ergeben sich steuerliche Änderungen. Oft treten
die Änderungen zum 1. Januar eines Jahres in Kraft.
Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland
ein gesetzlicher Mindestlohn
von 8,50 Euro die Stunde.
Nur wenige Branchen, Minderjährige und Auszubildende
sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Mindestlohn
gilt auch für Minijobs. Ab Januar 2015 kann ein Minijobber
nur noch rund 52 Stunden
pro Monat arbeiten, wenn
der Mindestlohn von 8,50
Euro die Stunde gezahlt wird.
Ist der Minijobber in einem
Unternehmen tätig, müssen
Arbeitsbeginn,
Arbeitsende
und Dauer der Tätigkeit aufgezeichnet werden. Wird die
Minijobgrenze von 450 Euro
durch den neuen Mindestlohn
überschritten, entsteht ab dem
1. Januar 2015 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis! Der Arbeitnehmer
ist bei der Minijobzentrale abund bei der Krankenkasse anzumelden.
Auch im Jahr 2015 gibt es
wieder
Neuerungen,
mit
denen sich die Steuerzahler
beschäftigen sollten, um gut
durch das neue Steuerjahr
zu kommen. Wichtige Veränderungen ergeben sich z.
B. durch den neuen Mindestlohn und bei den Altersvorsorgeaufwendungen. Der Bund
der Steuerzahler erklärt die
wichtigsten Neuregelungen.
Altersvorsorgeaufwendungen:
Vorsorgeaufwendungen für das Alter können
steuerlich besser abgesetzt
werden. Dazu gehören z. B.
die Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung oder zu
den berufsständischen Versorgungswerken. Für die
Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt ein neuer
Höchstbetrag von 22.172
Euro (2014: 20.000 Euro).
Maximal können im Jahr 2015
80 Prozent (2014: 78 Prozent)
abgesetzt werden. Das heißt,
Alleinstehende können jetzt
17.738 Euro und Ehepaare/
eingetragene Lebenspartner
35.476 Euro steuerlich geltend machen.
Betriebsveranstaltungen: Zuwendungen des Arbeitgebers
an seine Mitarbeiter bei einer
Jedes Jahr gibt es Änderungen im Steuerrecht, über die sich der Steuerzahler informieren sollte.
Betriebsveranstaltung
gehören nicht zum Arbeitslohn,
wenn die Veranstaltung im
überwiegenden betrieblichen
Interesse stattfindet. Aufwendungen bis zu 110 Euro je Veranstaltung bleiben steuer- und
sozialversicherungsfrei. Aber:
Aus der bisherigen Freigrenze
wird ein Freibetrag! Dies ist
für die Steuerzahler günstiger:
Wird der Betrag von 110 Euro
Steuerberaterin
Nadine Mahler
Erstellung von Steuererklärungen für
• Privatpersonen
• Rentner
• Unternehmer
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Ihre VLH-Beratungsstelle ist umgezogen.
Neugierig? Schauen Sie vorbei: Sa., 7. 2. 2015, von 13-16 Uhr
Beratungsstelle: Patricia Fischer
Unsere neue Adresse:
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Wir begleiten Sie gerne
Kompetent
und
Engagiert
durch den
Steuerdschungel
überschritten, so wird künftig
nicht mehr der komplette Betrag steuerpflichtig. Vielmehr
unterliegt nur der Teil, der den
Freibetrag übersteigt, der Besteuerung.
Bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf: Bestimmte
Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten
Arbeitslohn
EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
(ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten u. Versorgungsbezügen)
TA X Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beratungsstelle Hildesheim – Termine nach Vereinbarung
BS-Leiter Dipl.-Kfm. Helmut Müller
Bahnhofsallee 15 A, 31134 Hildesheim
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Dabei muss es sich um Betreuungsaufwand handeln, der
kurzfristig und aus beruflichen
Gründen entstanden ist. Dies
kann z. B. der Betreuungsbedarf bei einer plötzlichen
Erkrankung eines Kindes sein.
Maximal 600 Euro können im
Jahr steuerfrei bleiben.
Geschenke an Mitarbeiter:
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer zu besonderen Anlässen – wie zum Geburtstag
– können bis zu einem Betrag
von 60 Euro pro Geschenk
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Steuerberaterin
Karin Helbig
· Jahresabschlusserstellung · Steuererklärung
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Silberkamp 10 · 31188 Holle · Tel. 0 50 62/96 32 01
Termine nach Vereinbarung!
Kleiner Bonus vom Staat –
Prämien beantragen
wohnwirtschaftliche Verwendung weisen die Sparer der
Bausparkasse bei Zuteilungsannahme nach.
lps/Cb. Wer heute einen Bausparvertrag abschließt und
das Bausparkonto regelmäßig
bespart, kann entsprechend
dem Zinsniveau derzeit nur
mit geringen Guthabenzinsen
rechnen. Sinn des Bausparens
ist es allerdings, Kapital anzusparen und nach der Zuteilung
neben dem Guthaben auch ein
Darlehen zu garantiert niedrigen Zinsen zu erhalten.
Selbst Fachleute rechnen
nicht mit einer dauerhaften
Festschreibung
der
historischen Tiefstände auf dem
Kapitalmarkt. Außerdem lockt
der Staat auch weiterhin mit
der Wohnungsbauprämie als
Bonbon. Sie wird auf Antrag
gewährt, zunächst allerdings
durch die Bausparkasse als
Anrecht ausgewiesen. Nach
Ablauf der siebenjährigen
staatlichen Bindungsfrist ruft
lps/Cb. Bausparen wird gefördert.
die Bausparkasse die Prämien beim Finanzamt ab und
schlägt sie dem Guthaben
zu. Wird das Bausparkonto
weiter mit mindestens 50 Euro
pro Jahr bespart, werden die
Foto: Busche
beantragten und gewährten
Prämien ab diesem Zeitpunkt
jährlich dem Konto zugeschlagen. Nimmt ein Sparer die
Zuteilung an, kann über das
Guthaben verfügt werden. Die
Mit 8,8 Prozent Prämie werden
bis zu 512 Euro jährliche Sparleistung bei Alleinstehenden
und bis zu 1024 Euro bei
Verheirateten gefördert. Die
Prämie ist steuerrechtlich kein
Ertrag. Ein Anspruch auf die
Wohnungsbauprämie besteht
bereits ab dem 16. Lebensjahr.
Auch wer erst im Dezember
2015 das 16. Lebensjahr vollendet, hat deshalb für das Jahr
2015 den vollen Anspruch auf
die Prämie. Beantragen kann
man die Prämien jeweils zwei
Jahre rückwirkend. Wer bei
schon bestehenden Verträgen
für 2013 noch keinen Antrag
bei seiner Bausparkasse gestellt hat, sollte dies bis zum
Dezember 2015 tun.
Umzugsbedingte Kosten –
steuerlich geltend machen
lps/Cb. Viele Menschen ziehen in Deutschland aus beruflicher Veranlassung mehrmals
im Leben um. Wer für seinen
Arbeitsplatz einen Umzug
Weberstraße 24 A
Telefon (0 51 28) 94 45-0 [email protected]
31249 Hohenhameln Telefax (0 51 28) 94 45-55 www.steuerbuero-langeheine.de durchführt, kann auf Hilfe vom
Finanzamt hoffen. Kosten für
einen Umzug können auch
diejenigen geltend machen,
die durch den Wechsel des
Wohnortes eine doppelte
Haushaltsführung
beenden
oder einen weiten Weg zur Arbeitsstelle deutlich verkürzen
können. Dabei soll täglich mindestens eine Stunde Fahrtzeit
Unsere Beratungsstellenleiterin
eingespart werden. Bei berufKatharina Stock ist gerne für Sie da!
licher Veranlassung sind die
Bahnhofsplatz 2, 31191 Algermissen
Kosten für das Demontieren
Tel.
0 51 26 / 8 04 75 20
Fax
0 51 26 / 80 31 15
und Montieren der Möbel, das
E-Mail [email protected]
Ein- und Auspacken sowie die
Beförderung des gesamten
Umzugsgutes einschließlich
Wir beraten Sie und erstellen im Rahmen einer Mitgliedschaft Ihre
erbringt, können steuerfrei
bleiben. Ab dem Jahr 2015
gilt dies auch für zusätzliche
Leistungen des Arbeitgebers
für die Betreuung von Kindern
oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Rentenbesteuerung: Bei der
Rentenbesteuerung
erhöht
sich 2015 der steuerpflichtige
Rentenanteil von 68 auf 70
Prozent. Somit bleiben nur
noch 30 Prozent der ersten
vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im
Jahr 2015 für neu hinzukommende
Rentnerjahrgänge.
Bei Bestandsrenten bleibt der
festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
Schützenwiese 41 ∙ 31137 Hildesheim
Telefon (0 51 21) 9 73 40 ∙ Fax 97 34 34
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schaffung von Öfen und Kochherden oder durch den Umzug
erforderlicher Förderunterricht
für Kinder.
lps/Cb. Bei Umzugskosten kann man auf Hilfe vom Finanzamt
hoffen.
Foto: Busche
Packmaterial wie Kartons und
Seidenpapier in voller Höhe als
Werbungskosten absetzbar.
Anerkannt werden auch nachgewiesene Aufwendungen im
Vorfeld oder im Nachgang des
Umzugs, zum Beispiel Reisekosten für Besichtigungen
eines neuen Domizils und an
den Umzugstagen, die An-
Für weitere Kosten, die durch
den Umzug mittelbar entstehen, kann eine Umzugskostenpauschale in Anspruch
genommen werden. Dazu
gehören das Ummelden von
Fahrzeugen, das Ändern von
Personalausweisen, die Ummeldung oder Einrichtung von
Telekommunikationsanschlüssen. Fachleute empfehlen,
zunächst Nachweise für alle
Kosten zu sammeln, die im
Zusammenhang mit dem
Umzug stehen. Steuerberater
geben gern Auskunft zu allen
steuerlichen Fragen eines Umzugs.
Fehler im Steuerbescheid?
lps/Cb. Nicht jeder Steuerbescheid berücksichtigt alle
Angaben und eingereichten
Belege. Steuerpflichtige sollten gleich nach Erhalt ihres
Steuerbescheides
selbst
nachrechnen oder ihren Steuerberater um eine Prüfung bitten. Bei größeren Abweichun-
gen lohnt sich die Nachfrage
beim Finanzamt. Arbeitgeber,
Krankenkassen,
Jobcenter,
staatliche
Rentenversicherungen und Elterngeld- bzw.
Betreuungsgeldstellen übermitteln inzwischen alle wichtigen Daten elektronisch an das
Finanzamt. Dabei sind die ge-
speicherten Daten nicht immer
richtig. Wenn die übermittelten
Daten von den Angaben in der
Einkommensteuererklärung
abweichen, greifen die Finanzämter üblicherweise auf die
elektronischen Daten zurück.
Solche Fehler sind nicht immer
gleich erkennbar.
Anzeigen-Sonderveröffentlichung Hildesheimer Allgemeine Zeitung, Sonnabend, 31. Januar 2015
Dipl.-Kfm.
Jan-Eckhard von Horn
Steuerberater
Thomas-Mann-Straße 8
31224 Peine
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• Steuerberatung zur Senkung der Steuerbelastung
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Gesellschafter, Einzelunternehmer, Freiberufler, Arbeitnehmer,
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Beratungsstellenleiterin Ingelore Unruh-Flöckher
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Beratungsstellenleiterin Svenja Flöckher
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