Steuerberater Anzeigen-Sonderveröffentlichung www.hildesheimer-allgemeine.de Steuerrechtsänderungen 2015 – das ändert sich für Sie! steuerfrei bleiben. Bisher galt eine Höchstgrenze von 40 Euro. Durch Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung oder aktuelle Verwaltungsanweisungen ergeben sich steuerliche Änderungen. Oft treten die Änderungen zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Nur wenige Branchen, Minderjährige und Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Ab Januar 2015 kann ein Minijobber nur noch rund 52 Stunden pro Monat arbeiten, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gezahlt wird. Ist der Minijobber in einem Unternehmen tätig, müssen Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Dauer der Tätigkeit aufgezeichnet werden. Wird die Minijobgrenze von 450 Euro durch den neuen Mindestlohn überschritten, entsteht ab dem 1. Januar 2015 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis! Der Arbeitnehmer ist bei der Minijobzentrale abund bei der Krankenkasse anzumelden. Auch im Jahr 2015 gibt es wieder Neuerungen, mit denen sich die Steuerzahler beschäftigen sollten, um gut durch das neue Steuerjahr zu kommen. Wichtige Veränderungen ergeben sich z. B. durch den neuen Mindestlohn und bei den Altersvorsorgeaufwendungen. Der Bund der Steuerzahler erklärt die wichtigsten Neuregelungen. Altersvorsorgeaufwendungen: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt ein neuer Höchstbetrag von 22.172 Euro (2014: 20.000 Euro). Maximal können im Jahr 2015 80 Prozent (2014: 78 Prozent) abgesetzt werden. Das heißt, Alleinstehende können jetzt 17.738 Euro und Ehepaare/ eingetragene Lebenspartner 35.476 Euro steuerlich geltend machen. Betriebsveranstaltungen: Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter bei einer Jedes Jahr gibt es Änderungen im Steuerrecht, über die sich der Steuerzahler informieren sollte. Betriebsveranstaltung gehören nicht zum Arbeitslohn, wenn die Veranstaltung im überwiegenden betrieblichen Interesse stattfindet. Aufwendungen bis zu 110 Euro je Veranstaltung bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag! Dies ist für die Steuerzahler günstiger: Wird der Betrag von 110 Euro Steuerberaterin Nadine Mahler Erstellung von Steuererklärungen für • Privatpersonen • Rentner • Unternehmer sowie von Jahresabschlüssen / Buchhaltungen Im Mittelfelde 37 · 31157 Sarstedt · Telefon (0 50 66) 99 64 64 Ihre VLH-Beratungsstelle ist umgezogen. Neugierig? Schauen Sie vorbei: Sa., 7. 2. 2015, von 13-16 Uhr Beratungsstelle: Patricia Fischer Unsere neue Adresse: Gudewillstraße 9 31061 Alfeld Telefon (0 51 81) 85 56 59 Fax (0 51 81) 85 56 76 E-Mail: [email protected] www.vlh.de/bst/3297 Müller und Langeheine Steuerberater Part GmbB Steuererklärungen Lohnbuchführungen Buchführungen Vermögensplanung Existenzgründungen Jahresabschlüsse ENGAGEMENT UND KOMPETENZ § Wir begleiten Sie gerne Kompetent und Engagiert durch den Steuerdschungel überschritten, so wird künftig nicht mehr der komplette Betrag steuerpflichtig. Vielmehr unterliegt nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, der Besteuerung. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Bestimmte Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG (ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten u. Versorgungsbezügen) TA X Lohnsteuerhilfeverein e.V. Beratungsstelle Hildesheim – Termine nach Vereinbarung BS-Leiter Dipl.-Kfm. Helmut Müller Bahnhofsallee 15 A, 31134 Hildesheim Tel. 0 51 21/2 06 05 97, Fax 0 51 21/2 06 05 98 E-Mail: [email protected], www.tax-hildesheim.de Dabei muss es sich um Betreuungsaufwand handeln, der kurzfristig und aus beruflichen Gründen entstanden ist. Dies kann z. B. der Betreuungsbedarf bei einer plötzlichen Erkrankung eines Kindes sein. Maximal 600 Euro können im Jahr steuerfrei bleiben. Geschenke an Mitarbeiter: Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer zu besonderen Anlässen – wie zum Geburtstag – können bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Geschenk S I N D U N S E R E S T Ä R K E N Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg: Ausgezeichnete Steuerberatung für Ärzte! Erfolgreich seit 80 Jahren BUST Niederlassung Hildesheim Goschenstraße 80, 31134 Hildesheim Telefon: 05121 934 982-0 E-Mail: [email protected] www.BUST.de Steuerberaterin Karin Helbig · Jahresabschlusserstellung · Steuererklärung · betriebswirtschaftl. Beratung · Finanzbuchhaltung · Existenzgründungsberatung · Erbschaftssteuer Silberkamp 10 · 31188 Holle · Tel. 0 50 62/96 32 01 Termine nach Vereinbarung! Kleiner Bonus vom Staat – Prämien beantragen wohnwirtschaftliche Verwendung weisen die Sparer der Bausparkasse bei Zuteilungsannahme nach. lps/Cb. Wer heute einen Bausparvertrag abschließt und das Bausparkonto regelmäßig bespart, kann entsprechend dem Zinsniveau derzeit nur mit geringen Guthabenzinsen rechnen. Sinn des Bausparens ist es allerdings, Kapital anzusparen und nach der Zuteilung neben dem Guthaben auch ein Darlehen zu garantiert niedrigen Zinsen zu erhalten. Selbst Fachleute rechnen nicht mit einer dauerhaften Festschreibung der historischen Tiefstände auf dem Kapitalmarkt. Außerdem lockt der Staat auch weiterhin mit der Wohnungsbauprämie als Bonbon. Sie wird auf Antrag gewährt, zunächst allerdings durch die Bausparkasse als Anrecht ausgewiesen. Nach Ablauf der siebenjährigen staatlichen Bindungsfrist ruft lps/Cb. Bausparen wird gefördert. die Bausparkasse die Prämien beim Finanzamt ab und schlägt sie dem Guthaben zu. Wird das Bausparkonto weiter mit mindestens 50 Euro pro Jahr bespart, werden die Foto: Busche beantragten und gewährten Prämien ab diesem Zeitpunkt jährlich dem Konto zugeschlagen. Nimmt ein Sparer die Zuteilung an, kann über das Guthaben verfügt werden. Die Mit 8,8 Prozent Prämie werden bis zu 512 Euro jährliche Sparleistung bei Alleinstehenden und bis zu 1024 Euro bei Verheirateten gefördert. Die Prämie ist steuerrechtlich kein Ertrag. Ein Anspruch auf die Wohnungsbauprämie besteht bereits ab dem 16. Lebensjahr. Auch wer erst im Dezember 2015 das 16. Lebensjahr vollendet, hat deshalb für das Jahr 2015 den vollen Anspruch auf die Prämie. Beantragen kann man die Prämien jeweils zwei Jahre rückwirkend. Wer bei schon bestehenden Verträgen für 2013 noch keinen Antrag bei seiner Bausparkasse gestellt hat, sollte dies bis zum Dezember 2015 tun. Umzugsbedingte Kosten – steuerlich geltend machen lps/Cb. Viele Menschen ziehen in Deutschland aus beruflicher Veranlassung mehrmals im Leben um. Wer für seinen Arbeitsplatz einen Umzug Weberstraße 24 A Telefon (0 51 28) 94 45-0 [email protected] 31249 Hohenhameln Telefax (0 51 28) 94 45-55 www.steuerbuero-langeheine.de durchführt, kann auf Hilfe vom Finanzamt hoffen. Kosten für einen Umzug können auch diejenigen geltend machen, die durch den Wechsel des Wohnortes eine doppelte Haushaltsführung beenden oder einen weiten Weg zur Arbeitsstelle deutlich verkürzen können. Dabei soll täglich mindestens eine Stunde Fahrtzeit Unsere Beratungsstellenleiterin eingespart werden. Bei berufKatharina Stock ist gerne für Sie da! licher Veranlassung sind die Bahnhofsplatz 2, 31191 Algermissen Kosten für das Demontieren Tel. 0 51 26 / 8 04 75 20 Fax 0 51 26 / 80 31 15 und Montieren der Möbel, das E-Mail [email protected] Ein- und Auspacken sowie die Beförderung des gesamten Umzugsgutes einschließlich Wir beraten Sie und erstellen im Rahmen einer Mitgliedschaft Ihre erbringt, können steuerfrei bleiben. Ab dem Jahr 2015 gilt dies auch für zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Rentenbesteuerung: Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2015 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen. Schützenwiese 41 ∙ 31137 Hildesheim Telefon (0 51 21) 9 73 40 ∙ Fax 97 34 34 [email protected] www.kliemann-stb.de schaffung von Öfen und Kochherden oder durch den Umzug erforderlicher Förderunterricht für Kinder. lps/Cb. Bei Umzugskosten kann man auf Hilfe vom Finanzamt hoffen. Foto: Busche Packmaterial wie Kartons und Seidenpapier in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Anerkannt werden auch nachgewiesene Aufwendungen im Vorfeld oder im Nachgang des Umzugs, zum Beispiel Reisekosten für Besichtigungen eines neuen Domizils und an den Umzugstagen, die An- Für weitere Kosten, die durch den Umzug mittelbar entstehen, kann eine Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden. Dazu gehören das Ummelden von Fahrzeugen, das Ändern von Personalausweisen, die Ummeldung oder Einrichtung von Telekommunikationsanschlüssen. Fachleute empfehlen, zunächst Nachweise für alle Kosten zu sammeln, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Steuerberater geben gern Auskunft zu allen steuerlichen Fragen eines Umzugs. Fehler im Steuerbescheid? lps/Cb. Nicht jeder Steuerbescheid berücksichtigt alle Angaben und eingereichten Belege. Steuerpflichtige sollten gleich nach Erhalt ihres Steuerbescheides selbst nachrechnen oder ihren Steuerberater um eine Prüfung bitten. Bei größeren Abweichun- gen lohnt sich die Nachfrage beim Finanzamt. Arbeitgeber, Krankenkassen, Jobcenter, staatliche Rentenversicherungen und Elterngeld- bzw. Betreuungsgeldstellen übermitteln inzwischen alle wichtigen Daten elektronisch an das Finanzamt. Dabei sind die ge- speicherten Daten nicht immer richtig. Wenn die übermittelten Daten von den Angaben in der Einkommensteuererklärung abweichen, greifen die Finanzämter üblicherweise auf die elektronischen Daten zurück. Solche Fehler sind nicht immer gleich erkennbar. Anzeigen-Sonderveröffentlichung Hildesheimer Allgemeine Zeitung, Sonnabend, 31. Januar 2015 Dipl.-Kfm. Jan-Eckhard von Horn Steuerberater Thomas-Mann-Straße 8 31224 Peine Tel. 0 51 71 ▪ 99 17 0 Fax: 0 5171▪ 99 17 66 [email protected] www.stb-vonhorn.de Unser Leistungsspektrum: • Steuerberatung zur Senkung der Steuerbelastung • Laufende Buchführung und Lohnbuchhaltung • Aktuelle Informationen über steuerliche Veränderungen • Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte • Erstellung von Steuererklärungen für Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer, Freiberufler, Arbeitnehmer, Rentner • Beratung bei steuerlichen Auswirkungen geplanter Entscheidungen • Steuerliche Beratung bei Erbschaftsfragen • Konzeptionierung von Existenzgründungen LVHN Steuerberatungsgesellschaft mbH Hannover ∙ Wunstorf ∙ Burgdorf ∙ Alfeld LVHN Steuerberatungsgesellschaft mbH Frau StB Edda Siekmann Burgfreiheit 4 ∙ 31061 Alfeld Telefon (0 51 81) 8 40 40 [email protected] ∙ www.lvhn.de Wir machen Ihre Steuererklärung! KLARER PREIS. SCHNELLE HILFE. ENGAGIERTE BERATER. Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) Beratungsstellenleiterin Ingelore Unruh-Flöckher Neetjebusch 1 | 31141 Hildesheim Tel. 05064–7107 | ingelore.unruh-fl[email protected] www.steuerring.de/unruh-floeckher Beratungsstellenleiterin Svenja Flöckher Marienburger Platz 14 | 31141 Hildesheim Tel. 05121–8847391 | svenja.fl[email protected] www.steuerring.de/floeckher Wir erstellen Ihre Steuererklärung – für Mitglieder, nur bei Arbeitseinkommen, Renten und Pensionen.
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