ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 05.05.2015 THEMA: Autor: EXPERTE IM STUDIO: Funktion: NICHT AUF DER STRECKE BLEIBEN Frank Aheimer KAY RODEGRA Rechtsanwalt Im Tarifkonflikt mit der Bahn verhandelt die Gewerkschaft der Lockführer nun schon seit Monaten. Die Bahn hat ein neues Angebot vorgelegt, das der GDL allerdings nicht genügt: Jetzt kommt es zum längsten Streik in der Geschichte der Bahn. Tausende Pendler werden eine Woche lang Probleme haben, zur Arbeit zu kommen, denn die meisten ICE-Züge und andere Fernverbindungen sowie Regionalzüge und S-Bahnen fahren wegen des Streiks der Lokführer nicht. Doch zu spät zur Arbeit sollten sie trotzdem nicht kommen! Die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitnehmer müssen trotz Bahnstreiks pünktlich im Büro sein. Sollte daher absehbar sein, dass Sie zu spät kommen, rufen Sie ihren in jedem Fall Ihren Chef an. Können Sie wegen eines Zugausfalls gar nicht im Betrieb erscheinen, sollten Sie zur Not einen Tag Urlaub nehmen - oder nach Absprache mit Ihrem Chef von zu Hause aus arbeiten. Infos zu den Auswirkungen des Streiks gibt es unter der kostenlosen ServiceNummer 08000 996633 oder über den DB Navigator, m.bahn.de oder auf der Internetseite unter: www.bahn.de/p/view/home/info/ersatzfahrplan.shtml Hier ein paar Tipps, welche Rechte Bahnreisende haben: Fahrgastrechte beim Streik Auch im Streikfall gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Das heißt, die Bahn muss ihren Kunden Entschädigungen zahlen. Dafür gibt es ein Formular, das man bei den Bahnbetrieben oder auch schon beim Personal im Zug bekommt. Füllen Sie es aus und reichen Sie es zusammen mit dem Fahrschein ein. Unbedingt vorher eine Kopie vom Fahrschein machen. Kann man bei Zugverspätung oder Ausfall sein Zugticket zurückgeben? Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, großen Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant mit der Bahn durchführen möchten, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Was ist, wenn man einen Anschlusszug verpasst? Kann man wegen einer Verspätung den Anschlusszug nicht erreichen und kommt es somit zu einer erwartenden Ankunftsverspätung am Zielort von 60 Minuten, kann man die Reise abbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurückfahren. Man bekommt dann den gesamten Ticketpreis wieder. Es muss ich aber um eine Reisekette handeln, das heißt, um einen einheitlichen Fahrschein über die Gesamtstrecke. Bekommt man eine Fahrpreisminderung, wenn man verspätet am Ziel ankommt? Wer mit 60 Minuten oder mehr zu spät ankommt, kann den Fahrpreis um 25 % mindern, wer gar 120 Minuten später ankommt, bekommt 50 % zurück. Das gilt auch bei einem Streik der Lokführer. Ein Bahnunternehmen kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Der europäische Gerichtshof hat in einem neueren Urteil klar festgelegt, dass die Bahn ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 05.05.2015 -2- auch bei Verspätungen, für die sie nichts kann, eine Preisminderung zahlen muss. Der Bahnkunde muss sich aber die Verspätung des Zuges auf seinem Ticket bestätigen lassen, entweder im Zug oder am Serviceschalter im Bahnhof. Darf man bei Verspätungen oder Zugausfällen auch auf andere Züge umsteigen? Man kann bei einer Verspätung von über 20 Minuten auf einen höherwertigen Zug umsteigen, also zum Beispiel von einem Regionalzug auf einen IC oder ICE ohne einen Aufpreis zahlen zu müssen! Hat man Anspruch auf Verpflegung bei längeren Wartezeiten? Die Bahnunternehmen müssen für Hilfeleistungen sorgen, wenn es zu Verspätungen von über einer Stunde kommt, also kostenfrei Mahlzeiten und Getränke anbieten, soweit solche verfügbar sind. Das gilt sowohl im Zug wie auch auf Bahnhöfen. Habe ich in überfüllten Zügen Anspruch auf meinen reservierten Sitzplatz? Die Reservierung behält ihre Gültigkeit. Fällt der Zug mit dem reservierten Platz aus und man nimmt einen anderen Zug, kann man sich die Reservierungsgebühr erstatten lassen. Das gilt auch, wenn der Zug wegen des Streiks ganz ausfällt. Was ist, wenn ich von einem Bahnhof mit der Bahn nicht mehr weiterkomme? Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen, zum Beispiel Bus oder Taxi. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 Euro erstattet. Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt. Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht mehr zumutbar, kann man vom Bahnunternehmen die Unterbringung in einem Hotel verlangen. Bekommt man auch eine Entschädigung, wenn man z. B. eine Monatskarte oder eine Bahncard 100 hat? Bei der Bahncard 100 erhält man bei einer Verspätung von 60 Minuten in der 2. Klasse pauschal 10 €, in der 1. Klasse 15 €. Bei einer Zeitkarte des Nahverkehrs oder bei einem Wochenendticket bekommt man 1,50 € in der 2. Klasse und 2,25 € in der 1. Klasse erstattet. Wenn man wegen eines verspäteten Zuges seinen Flug verpasst, weil man nicht rechtzeitig zum Flughafen kommt, zahlt das Bahnunternehmen das Ersatzticket? Nein. Das Wegerisiko tragen Bahnreisende. Anders bei einem sogenannten Rail & FlyTicket, das im Namen eines Reiseveranstalters verkauft wird. Hier hat der Kunde ggf. einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter. Weitere Informationen: So machen Sie ihre Ansprüche geltend: ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 05.05.2015 -3- Bei den Bahnbetrieben gibt es ein Formular (Fahrgastrechte-Formular), das sie auch beim Personal im Zug bekommen. Reichen Sie dies ausgefüllt, zusammen mit dem Fahrschein ein. Tipp: Unbedingt vorher eine Kopie vom Fahrschein machen. http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml http://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html Wenn es zum Streit kommt Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. finden sie Rat und Hilfe https://soep-online.de/
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