15.05.05 Nicht auf der Strecke bleiben (Bahnstreik)

ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 05.05.2015
THEMA:
Autor:
EXPERTE IM STUDIO:
Funktion:
NICHT AUF DER STRECKE BLEIBEN
Frank Aheimer
KAY RODEGRA
Rechtsanwalt
Im Tarifkonflikt mit der Bahn verhandelt die Gewerkschaft der Lockführer nun schon seit
Monaten. Die Bahn hat ein neues Angebot vorgelegt, das der GDL allerdings nicht genügt: Jetzt kommt es zum längsten Streik in der Geschichte der Bahn. Tausende Pendler werden eine Woche lang Probleme haben, zur Arbeit zu kommen, denn die meisten
ICE-Züge und andere Fernverbindungen sowie Regionalzüge und S-Bahnen fahren
wegen des Streiks der Lokführer nicht. Doch zu spät zur Arbeit sollten sie trotzdem
nicht kommen! Die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitnehmer müssen trotz Bahnstreiks
pünktlich im Büro sein. Sollte daher absehbar sein, dass Sie zu spät kommen, rufen Sie
ihren in jedem Fall Ihren Chef an. Können Sie wegen eines Zugausfalls gar nicht im
Betrieb erscheinen, sollten Sie zur Not einen Tag Urlaub nehmen - oder nach Absprache mit Ihrem Chef von zu Hause aus arbeiten.
Infos zu den Auswirkungen des Streiks gibt es unter der kostenlosen ServiceNummer 08000 996633 oder über den DB Navigator, m.bahn.de oder auf der Internetseite unter: www.bahn.de/p/view/home/info/ersatzfahrplan.shtml
Hier ein paar Tipps, welche Rechte Bahnreisende haben:
Fahrgastrechte beim Streik
Auch im Streikfall gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Das heißt, die Bahn muss
ihren Kunden Entschädigungen zahlen. Dafür gibt es ein Formular, das man bei den
Bahnbetrieben oder auch schon beim Personal im Zug bekommt. Füllen Sie es aus und
reichen Sie es zusammen mit dem Fahrschein ein. Unbedingt vorher eine Kopie vom
Fahrschein machen.
Kann man bei Zugverspätung oder Ausfall sein Zugticket zurückgeben?
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, großen Verspätungen oder
Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant mit der Bahn durchführen möchten,
können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen.
Was ist, wenn man einen Anschlusszug verpasst?
Kann man wegen einer Verspätung den Anschlusszug nicht erreichen und kommt es
somit zu einer erwartenden Ankunftsverspätung am Zielort von 60 Minuten, kann man
die Reise abbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurückfahren. Man bekommt dann
den gesamten Ticketpreis wieder. Es muss ich aber um eine Reisekette handeln, das
heißt, um einen einheitlichen Fahrschein über die Gesamtstrecke.
Bekommt man eine Fahrpreisminderung, wenn man verspätet am Ziel ankommt?
Wer mit 60 Minuten oder mehr zu spät ankommt, kann den Fahrpreis um 25 % mindern,
wer gar 120 Minuten später ankommt, bekommt 50 % zurück. Das gilt auch bei einem
Streik der Lokführer. Ein Bahnunternehmen kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen.
Der europäische Gerichtshof hat in einem neueren Urteil klar festgelegt, dass die Bahn
ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 05.05.2015
-2-
auch bei Verspätungen, für die sie nichts kann, eine Preisminderung zahlen muss. Der
Bahnkunde muss sich aber die Verspätung des Zuges auf seinem Ticket bestätigen
lassen, entweder im Zug oder am Serviceschalter im Bahnhof.
Darf man bei Verspätungen oder Zugausfällen auch auf andere Züge umsteigen?
Man kann bei einer Verspätung von über 20 Minuten auf einen höherwertigen Zug umsteigen, also zum Beispiel von einem Regionalzug auf einen IC oder ICE ohne einen
Aufpreis zahlen zu müssen!
Hat man Anspruch auf Verpflegung bei längeren Wartezeiten?
Die Bahnunternehmen müssen für Hilfeleistungen sorgen, wenn es zu Verspätungen
von über einer Stunde kommt, also kostenfrei Mahlzeiten und Getränke anbieten, soweit solche verfügbar sind. Das gilt sowohl im Zug wie auch auf Bahnhöfen.
Habe ich in überfüllten Zügen Anspruch auf meinen reservierten Sitzplatz?
Die Reservierung behält ihre Gültigkeit. Fällt der Zug mit dem reservierten Platz aus
und man nimmt einen anderen Zug, kann man sich die Reservierungsgebühr erstatten
lassen. Das gilt auch, wenn der Zug wegen des Streiks ganz ausfällt.
Was ist, wenn ich von einem Bahnhof mit der Bahn nicht mehr weiterkomme?
Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer Ankunftszeit zwischen 0
und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen, zum Beispiel Bus oder Taxi. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 Euro erstattet. Dies gilt
ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige
Verbindung des Tages handelt. Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung
eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht
mehr zumutbar, kann man vom Bahnunternehmen die Unterbringung in einem Hotel
verlangen.
Bekommt man auch eine Entschädigung, wenn man z. B. eine Monatskarte oder
eine Bahncard 100 hat?
Bei der Bahncard 100 erhält man bei einer Verspätung von 60 Minuten in der 2. Klasse
pauschal 10 €, in der 1. Klasse 15 €. Bei einer Zeitkarte des Nahverkehrs oder bei einem Wochenendticket bekommt man 1,50 € in der 2. Klasse und 2,25 € in der 1. Klasse
erstattet.
Wenn man wegen eines verspäteten Zuges seinen Flug verpasst, weil man nicht
rechtzeitig zum Flughafen kommt, zahlt das Bahnunternehmen das Ersatzticket?
Nein. Das Wegerisiko tragen Bahnreisende. Anders bei einem sogenannten Rail & FlyTicket, das im Namen eines Reiseveranstalters verkauft wird. Hier hat der Kunde ggf.
einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter.
Weitere Informationen:
So machen Sie ihre Ansprüche geltend:
ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 05.05.2015
-3-
Bei den Bahnbetrieben gibt es ein Formular (Fahrgastrechte-Formular), das sie auch
beim Personal im Zug bekommen. Reichen Sie dies ausgefüllt, zusammen mit dem
Fahrschein ein.
Tipp: Unbedingt vorher eine Kopie vom Fahrschein machen.
http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml
http://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html
Wenn es zum Streit kommt
Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. finden sie Rat und
Hilfe https://soep-online.de/