Antrag auf Entschädigung und Rückzahlung bei Zugverspätungen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Wir entschuldigen uns für die Verspätung. Es tut uns leid, dass Sie dadurch in eine unangenehme Situation gekommen sind. Nach den Regeln für Reisen mit den ÖBB haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung. Diese Regeln heißen Beförderungs-Bedingungen. Die Grundlage für diese Regeln ist die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Welche Entschädigung bekommen Sie? Wenn Sie eine Einzel- Ticket gekauft haben: Ab einer Verspätung von 1 Stunde bekommen Sie 25 % des Ticket-Preises zurück. Das ist ein Viertel des Preises. Ab einer Verspätung von 2 Stunden bekommen Sie 50 % des Ticket Preises zurück. Das ist die Hälfte des Preises. Zum Ticket-Preis zählen auch Reservierungs-Kosten und andere Aufzahlungen. BuchungsKosten zählen nicht dazu. Sie bekommen keine Entschädigung, wenn Sie nur Züge des Nahund Regionalverkehrs benutzt haben: Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn. Entschädigungs-Beträge unter € 4,- werden nicht ausbezahlt. Sie bekommen dafür auch keinen Gutschein. Wenn Sie eine ÖSTERREICHCARD besitzen: Wenn der Zug 3 Mal mehr als eine Stunden Verspätung hat erhalten Sie: • € 20,-, wenn Sie in der 2. Klasse reisen. • € 30,-, wenn Sie in der 1. Klasse reisen. Sie bekommen aber höchstens 10 % des Kaufpreises Ihrer ÖSTERREICHCARD im Jahr. Bitte schicken Sie uns die Bestätigungen der Verspätungen mit dem Antrag. Wenn Sie eine Zeitkarte haben: Achtung: Diese Information gilt nicht für Jahreskarten! Sie bekommen eine Entschädigung, wenn Ihr Zug mindestens 6 Mal um mehr als 30 Minuten verspätet ist. Für jede Verspätung bekommen Sie 75 Cent. Sie erhalten die Entschädigung beim Ticketschalter. Dazu müssen Sie für jede Verspätung eine Bestätigung mitbringen. Eine 1 Bestätigung bekommen Sie direkt im verspäteten Zug. Sie können sich die Verspätung auch am Ticketschalter bestätigen lassen. Das müssen Sie spätestens 60 Minuten nach Ihrer Ankunft mit dem verspäteten Zug tun. Folgende Möglichkeiten können Sie bis Mitternacht am Tag nach der Verspätung nutzen: Sie können beim ÖBB-Kundenservice eine Bestätigung bekommen. Die Telefon-Nummer ist 05 – 1717. Sie können Ihre Bestätigung unter www.oebb.at/fahrgastrechte abrufen. Das Formular finden Sie unter dem Punkt https://www.oebb.at/file_source/reiseportal/downloads/Formulare/OeBB_AntragEntschaedigung_Stand_09-2015.pdf Tragen Sie in das Formular auf der Internetseite bitte auch die Nummer Ihrer Zeitkarte ein. Jahreskarten Für Jahreskarten und Angebote für Reisen ins Ausland gibt es besondere Regeln. Diese Regeln finden Sie im Internet unter www.oebb.at/fahrgastrechte. Wofür gibt es noch Entschädigungen? Es kann sein, dass Sie nicht abreisen können oder nicht weiterreisen können, • weil ein Zug ausfällt • weil der Zug um mehr als 1 Stunde verspätet ist • oder weil Sie wegen einer Verspätung den letzten Anschluss-Zug des Tages versäumen. Dann ersetzen wir Ihnen auch folgende Kosten: • Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel bis zu Ihrem Reiseziel • Kosten für ein Taxi, wenn kein anderes Verkehrsmittel in Frage kommt • Kosten für die Übernachtung in einem Hotel durchschnittlichen Preisen • Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung? 2 Formular Füllen Sie das Formular bitte vollständig und in deutlichen BLOCKBUCHSTABEN aus. Unterschreiben Sie das Formular Wir können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare bearbeiten. Weitere Unterlagen Schicken Sie uns bitte auch folgende Unterlagen: • Ihr Ticket und Reservierungen • die Bestätigungen der Verspätungen • Rechnungen von Taxifahrten oder Übernachtungen im Hotel • andere Bestätigungen, im Zusammenhang ihrer Verspätung Wenn Sie die Originale der Unterlagen später wieder brauchen, schreiben Sie das bitte in das Feld „Raum für Bemerkungen". Sie können auch Kopien der Unterlagen beilegen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der ÖBB muss bestätigen, dass die Kopien echt sind. So eine Bestätigung bekommen Sie am Ticketschalter, wenn Sie die Originale und die Kopien mitbringen. Kontaktadresse Schicken Sie dieses Formular und die anderen Unterlagen mit der Post an folgende Adresse: ÖBB-Personenverkehr AG Fahrgastrechte Postfach 75 A – 1020 Wien Diese Adresse ist nur zuständig für Anträge auf Entschädigung nach Zugverspätungen oder Zugausfällen. Wenn Sie eine Entschädigung bekommen, bekommen Sie auch das Brief-Porto zurück. Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen, können Sie den Antrag direkt beim Ticketschalter abgeben. Das gilt für alle Zeitkarten außer Jahreskarten. Für welches Ticket können wir Sie entschädigen? Wenn wir Ihren Antrag bekommen, erhalten Sie nicht automatisch eine Entschädigung. Für folgende Tickets können wir Sie entschädigen: 3 • Tickets der ÖBB • Zeitkarten eines Verkehrsverbundes, bei dem die Verspätung durch eine Fahrt mit den ÖBB passiert ist Tickets von anderen Eisenbahnunternehmen leiten wir an die richtige Stelle weiter. Welche Möglichkeiten der Entschädigung gibt es? • Gutscheine für alle Leistungen der ÖBB Diese Gutscheine können Sie an allen Ticketschalter einlösen. • Überweisung auf Ihr Bank-Konto • Postanweisung Sie können Ihr Geld auf der Post abholen. • Rückzahlung auf die Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde Mit einer Zeitkarte bekommen Sie die Entschädigung üblicherweise bar an unserem Ticketschalter. Wenn Sie möchten, überweisen wir den Betrag aber auch gerne auf Ihr BankKonto. Genauere Informationen zu Ihren Rechten als Fahrgast finden Sie auf unserer Internetseite unter www.oebb.at/fahrgastrechte. Beachten Sie besonders folgende Informationen: • In welchen Fällen haben Sie kein Recht auf Entschädigung? • Wie hoch kann die Entschädigung für Taxikosten und Hotelkosten höchstens sein? • Antrag auf Entschädigung und Rückzahlung bei Zugverspätungen Zum Formular: Antrag auf Entschädigung und Rückzahlung bei Zugverspätungen 4
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