Rechte der naldo-Kunden naldo-Fahrgäste haben die Möglichkeit, die naldo-Mobilitätsgarantie zu nutzen. Im Schienenbereich gibt es zusätzliche Rechte für naldo-Abo-Kunden. Bitte beachten Sie, dass Ansprüche aus demselben Sachverhalt nur einmal geltend gemacht werden können: 1) Die naldo-Mobilitätsgarantie In ihrem Rahmen übernimmt naldo die Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht. Wer hat Anspruch? Anspruch auf die Mobilitätsgarantie haben Fahrgäste mit bestimmten Zeitfahrausweisen (Monatskarten, naldo-Jahres-Abos, Abo 63 plus, Eltern-Spar-Karten und Job-Tickets) sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Bei Schülermonats- und jahreskarten, Schülerwochenkarten, Semestertickets, Tricky Tickets, Anschluss-Semestertickets, naldoneuland-Tickets, Gästekarten sowie bei Fahrscheinen des Gelegenheitsverkehrs (z.B. Tagestickets oder Einzelfahrscheinen) gibt es leider keine Erstattung. In welcher Höhe werden die Kosten erstattet? Taxikosten können bis maximal 35 Euro erstattet werden. Beim übertragbaren naldo-JahresAbo werden sogar Taxikosten bis maximal 50 Euro erstattet. Wann ist die Erstattung ausgeschlossen? Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im naldo kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, widrigen Witterungsbedingungen, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war. Wie funktioniert´s? Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung sowie einer Kopie Ihres Zeitfahrscheins oder des Schwerbehindertenausweises inkl. Freifahrtberechtigung bzw. der Angabe Ihrer Abonummer innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an die naldo-Verbund-GmbH in Hechingen (Tübinger Straße 14, 72379 Hechingen). Nach der Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind ausgeschlossen. Sollten mehrere Personen gemeinsam ein Taxi nutzen, muss dies auf der Taxiquittung entsprechend vermerkt sein. Wir benötigen dann von jedem anspruchsberechtigten Fahrgast einen Erstattungsantrag mit den erforderlichen Nachweisen. Die Vorlage für den Erstattungsantrag finden Sie unter www.naldo.de >> tickets-und-preise >> tarifhinweise >> details >> mobilitaetsgarantien. [1] 2) Fahrgastrechte im Schienenverkehr Seit 29. Juli 2009 gilt bundesweit ein neues Fahrgastrechtegesetz für Reisende im Eisenbahnverkehr, durch das der betroffene Kunde bei einer Verspätung ein Anrecht auf Entschädigung hat. Für naldo-Kunden gelten somit folgende Regelungen: Anspruch auf Entschädigung haben auch naldo-Kunden, die mit einem naldoFahrschein eine Zugstrecke innerhalb des naldo nutzen und es zu einer Verspätung kommt. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie bei der Deutschen Bahn (im Busverkehr gelten diese Regelungen nicht). Anträge auf Entschädigung für alle Schienenunternehmen können ausschließlich bei der Deutschen Bahn gestellt werden, sie wickelt dies - auch für naldo-Fahrscheine (!!!) - komplett ab. Bei inhaltlichen Fragen stehen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn vor Ort und der Regionale Kundendialog der Deutschen Bahn (Tel. 0711/20927087, [email protected]) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sowie das Erstattungsformular finden Sie unter www.fahrgastrechte.info sowie www.bahn.de Streik im Schienenverkehr Bitte beachten Sie, dass die naldo-Mobilitätsgarantie, die die Erstattung von naldoFahrkarten regelt, Streik explizit ausschließt. naldo-Kunden können jedoch die „Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr“ geltend machen, die auf einer EU-Verordnung basieren und nach geltender europäischer Rechtssprechung auch bei Streik von der Deutschen Bahn angewendet werden müssen. Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere auch bei mehrwöchigen Sperrungen von Straßen- oder Schienenstrecken eine Stilllegung des naldo-Abos nicht möglich ist. Die Verkehrsunternehmen im naldo erstellen in diesen Fällen Umleitungsfahrpläne bzw. organisieren Schienenersatzverkehre im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, um die naldo-Fahrgäste bestmöglich zu befördern. Ihr naldo Stand: 8. Dezember 2015 [2]
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