Rechte der naldo-Kunden naldo-Fahrgäste haben

 Rechte der naldo-Kunden
naldo-Fahrgäste haben die Möglichkeit, die naldo-Mobilitätsgarantie zu nutzen. Im
Schienenbereich gibt es zusätzliche Rechte für naldo-Abo-Kunden. Bitte beachten Sie, dass
Ansprüche aus demselben Sachverhalt nur einmal geltend gemacht werden können:
1) Die naldo-Mobilitätsgarantie
In ihrem Rahmen übernimmt naldo die Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn Sie
Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später
als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere Fahrtalternative mit Bussen
und Bahnen zur Verfügung steht.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die Mobilitätsgarantie haben Fahrgäste mit bestimmten Zeitfahrausweisen
(Monatskarten, naldo-Jahres-Abos, Abo 63 plus, Eltern-Spar-Karten und Job-Tickets) sowie
schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Bei
Schülermonats- und jahreskarten, Schülerwochenkarten, Semestertickets, Tricky Tickets,
Anschluss-Semestertickets, naldoneuland-Tickets, Gästekarten sowie bei Fahrscheinen des
Gelegenheitsverkehrs (z.B. Tagestickets oder Einzelfahrscheinen) gibt es leider keine
Erstattung.
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Taxikosten können bis maximal 35 Euro erstattet werden. Beim übertragbaren naldo-JahresAbo werden sogar Taxikosten bis maximal 50 Euro erstattet.
Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das
Verschulden bei einem der im naldo kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer
Gewalt wie z.B. Unwettern, widrigen Witterungsbedingungen, Bombendrohungen, Streik und
Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht leider kein
Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der
Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war.
Wie funktioniert´s?
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem
Originalbeleg der Taxiquittung sowie einer Kopie Ihres Zeitfahrscheins oder des
Schwerbehindertenausweises inkl. Freifahrtberechtigung bzw. der Angabe Ihrer Abonummer
innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an die naldo-Verbund-GmbH in Hechingen
(Tübinger Straße 14, 72379 Hechingen). Nach der Prüfung des Anspruchs erfolgt die
Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie eine
Verrechnung beim Ticketkauf sind ausgeschlossen. Sollten mehrere Personen gemeinsam
ein Taxi nutzen, muss dies auf der Taxiquittung entsprechend vermerkt sein. Wir benötigen
dann von jedem anspruchsberechtigten Fahrgast einen Erstattungsantrag mit den
erforderlichen Nachweisen.
Die Vorlage für den Erstattungsantrag finden Sie unter www.naldo.de >> tickets-und-preise
>> tarifhinweise >> details >> mobilitaetsgarantien.
[1] 2) Fahrgastrechte im Schienenverkehr
Seit 29. Juli 2009 gilt bundesweit ein neues Fahrgastrechtegesetz für Reisende im
Eisenbahnverkehr, durch das der betroffene Kunde bei einer Verspätung ein Anrecht auf
Entschädigung hat.
Für naldo-Kunden gelten somit folgende Regelungen:
 Anspruch auf Entschädigung haben auch naldo-Kunden, die mit einem naldoFahrschein eine Zugstrecke innerhalb des naldo nutzen und es zu einer Verspätung
kommt. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie bei der Deutschen Bahn (im
Busverkehr gelten diese Regelungen nicht).
 Anträge auf Entschädigung für alle Schienenunternehmen können ausschließlich bei
der Deutschen Bahn gestellt werden, sie wickelt dies - auch für naldo-Fahrscheine
(!!!) - komplett ab.
 Bei inhaltlichen Fragen stehen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn vor Ort und der
Regionale Kundendialog der Deutschen Bahn (Tel. 0711/20927087, [email protected]) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen
sowie das Erstattungsformular finden Sie unter www.fahrgastrechte.info sowie
www.bahn.de
Streik im Schienenverkehr
Bitte beachten Sie, dass die naldo-Mobilitätsgarantie, die die Erstattung von naldoFahrkarten regelt, Streik explizit ausschließt. naldo-Kunden können jedoch die
„Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr“ geltend machen, die auf einer EU-Verordnung
basieren und nach geltender europäischer Rechtssprechung auch bei Streik von der
Deutschen Bahn angewendet werden müssen.
Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere auch bei mehrwöchigen Sperrungen
von Straßen- oder Schienenstrecken eine Stilllegung des naldo-Abos nicht möglich
ist. Die Verkehrsunternehmen im naldo erstellen in diesen Fällen Umleitungsfahrpläne
bzw. organisieren Schienenersatzverkehre im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten,
um die naldo-Fahrgäste bestmöglich zu befördern.
Ihr naldo
Stand: 8. Dezember 2015
[2]