Bahnstreik - Hilfe aus dem Netz

ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE 23.04.2015
THEMA:
BAHNSTREIK - HILFE AUS DEM NETZ
Autor:
EXPERTE:
Funktion:
Frank Aheimer
ROBIN CUMPL
Fachjournalist
Die meisten ICE-Züge und andere Fernverbindungen sowie Regionalzüge und SBahnen fahren wegen des Streiks der Lokführer nicht. Doch zu spät zur Arbeit sollten
sie trotzdem nicht kommen! Die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitnehmer müssen trotz
Bahnstreiks pünktlich im Büro sein. Sollte daher absehbar sein, dass Sie zu spät kommen, rufen sie ihren in jedem Fall ihren Chef an. Können Sie wegen eines Zugausfalls
gar nicht im Betrieb erscheinen, sollten Sie zur Not einen Tag Urlaub nehmen - oder
nach Absprache mit Ihrem Chef von zuhause aus arbeiten.
Hier ein paar Tipps wie Sie mit Hilfe des Internets trotz Bahnstreiks ans Ziel kommen:
Alternativen prüfen
Es muss nicht immer nur der Zug sein. Es gibt auch andere Möglichkeiten, ans Ziel zu
kommen. Die APP Qixxit für Computer oder Smartphone zeigt Verbindungsalternativen
mit allen denkbaren Verkehrsmitteln. Unterwegs zeigt die APP in Echtzeit Umstiegs Zeiten und Verspätungen.
https://www.qixxit.de/
Busverbindungen
Etwa 70 Prozent aller Zugverbindungen fallen aus! Die Bahn hat einen Ersatzfahrplan
aufgestellt und will im Regional- und Fernverkehr ein Drittel des Angebots aufrechterhalten. Dabei werden auch Busse als Ersatzverkehr eingesetzt. Eine alternative sind
Fernbusse. Eine Fahrt mit dem Fernbus ist unschlagbar preiswert: Von Berlin nach
Hamburg für 8 Euro, von Köln nach München für 19 Euro. Reisende müssen allerdings
mehr Zeit einplanen, weil der Bus meist viel länger unterwegs ist als die Bahn.
Eine gute Fernbussuchmaschine ist www.busliniensuche.de/
Hier finden Sie den Fernbus, der sie ans Ziel bringt. Auch als APP fürs Smartphone.
Mitfahrzentralen
Autofahrer die ihre Kosten für eine Fahrt senken möchten, können ihre Reise bei einer
Mitfahrzentrale anmelden. Diese vermittelt dann einen potentiellen Mitfahrer. Es gibt die
traditionellen, stationären Mitfahrzentralen, welche Gebühren für die Vermittlung verlangen und Online-Mitfahrzentralen, bei denen die Vermittlung oft kostenlos erfolgt. Es gibt
sie auch als APP fürs Smartphone mit Anbindung an die Sozialen Netzwerke.
www.mitfahrzentrale.de/
www.mitfahrgelegenheit.de/
https://m.blablacar.de
https://flinc.org/mitfahrzentrale
Fahrgemeinschaften
Private Fahrgemeinschaften sind immer sinnvoll, auch wenn die Bahn nicht streikt. Statt
mit drei oder vier Autos sind Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen als Fahrgemeinschaft mit einem Auto unterwegs. Das rechnet sich. Die Mitfahrer teilen sich nicht nur
die Spritkosten. Je nach Vereinbarung verrechnen sie beispielsweise auch Steuern,
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Reparaturkosten, Versicherung, Hauptuntersuchung, Inspektionen und den Wertverlust
des Wagens.
www.pendlerportal.de/
www.fahrgemeinschaft.de/
Carsharing
Beim klassischen Carsharing wird meist ein Monatsbeitrag, evtl. zusätzlich noch eine
einmalige Aufnahmegebühr oder eine Kaution gezahlt. Die Miete besteht aus einem
Zeitanteil und einem Kilometerpreis. Fast immer stehen die Wagen an festen Stationen.
Inzwischen sind auch einige Autohersteller wie BMW oder Daimler eingestiegen. Sie
machen das mieten besonders einfach. Der Kunde meldet sich einmal an und kann jederzeit ein Auto innerhalb des Geschäftsgebietes nutzen. Suchen kann er es per Handy. Es gibt keine festen Stationen. Bezahlt wird nach Zeit.
www.flikster.de
www.drive-now.com
www.car2go.com
Carsharing Übersicht für die einzelnen Städte
http://www.carsharing-experten.de/carsharing-staedteuebersicht
Fahrrad
Kürzere Strecken können Sie auch mit dem Fahrrad zurücklegen. In vielen Städten gibt
es Fahrradverleihstationen zum Beispiel vom ADFC. Teilweise können auch E-Bikes
gemietet werden. Wer vom Bahnhof weg möchte, der kann auch den Fahrradverleih der
Deutschen Bahn nutzen.
https://www.callabike-interaktiv.de/kundenbuchung/process.php?proc=bikesuche
Fahrgastrechte beim Streik
Auch im Streikfall gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Das heißt, die Bahn muss
ihren Kunden Entschädigungen zahlen oder für entstehende Mehrkosten aufkommen.
Dafür gibt es ein Formular, das man bei den Bahnbetrieben oder auch schon beim Personal im Zug bekommt. Füllen Sie es aus und reichen Sie es zusammen mit dem Fahrschein ein. Unbedingt vorher eine Kopie vom Fahrschein machen.
Kann man bei Zugverspätung oder Ausfall sein Zugticket zurückgeben?
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant mit der Bahn durchführen möchten, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen
kostenlos erstatten lassen.
Bekommt man eine Fahrpreisminderung, wenn man verspätet am Ziel ankommt?
Wer 60 Minuten zu spät ankommt, kann den Fahrpreis um 25 % mindern, wer 120 Minuten später ankommt, bekommt 50 % zurück. Das gilt auch bei einem Streik der Lokführer. Ein Bahnunternehmen kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Der Bahnkunde muss sich aber die Verspätung des Zuges auf seinem Ticket bestätigen lassen,
entweder im Zug oder am Serviceschalter im Bahnhof.
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Darf man bei Verspätungen oder Zugausfällen auch auf andere Züge umsteigen?
Bei einer Verspätung von über 20 Minuten kann man auf einen höherwertigen Zug umsteigen, also zum Beispiel von einem Regionalzug auf einen IC oder ICE.
Hat man Anspruch auf Verpflegung bei längeren Wartezeiten?
Die Bahnunternehmen müssen für Hilfeleistungen sorgen, wenn es zu Verspätungen
von über einer Stunde kommt, also kostenfrei Mahlzeiten und Getränke anbieten, soweit solche verfügbar sind. Das gilt sowohl im Zug wie auch auf Bahnhöfen.
Was ist, wenn ich von einem Bahnhof mit der Bahn nicht mehr weiterkomme?
Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer Ankunftszeit zwischen 0
und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen, zum Beispiel Bus oder Taxi. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 Euro erstattet. Dies gilt
ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige
Verbindung des Tages handelt. Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung
eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht
mehr zumutbar, kann man vom Bahnunternehmen die Unterbringung in einem Hotel
verlangen.
Weitere Informationen:
Infos zu den Auswirkungen des Streiks gibt es unter der kostenlosen ServiceNummer 08000 996633 oder über den DB Navigator, m.bahn.de oder auf der Internetseite unter: www.
Autofahrer können sich auf der Internetseite www.wdr.de/verkehrslage/ über die aktuelle Verkehrslage in NRW informieren
Formular zur Beantragung von Ansprüchen bei Verspätungen und Zugausfällen:
http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml
http://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html
Bei Problemen:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
https://soep-online.de/