Reform 3/2012 Wenn diese Reform wie geplant umgesetzt wird bedeutet dies: Für Beamte in Ausbildung und Einsatzbeamte Welchsende Dienstorte von Ausbildungs-/Einsatz(beamten)zeiten Kaum Chancen auf eine heimatnahe Verwendung. Über mehr als 6 Jahre erschwerte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Über Jahre hinweg lange Anfahrtswege/-kosten für Fahrten zur Dienststelle Für das Stammpersonal (über 1200 Betroffene) Unsichere Zukunft „Jeder muss sich auf (s)eine Stelle bewerben“ Großer Konkurrenzkampf um Stellen am bisherigen Standort Stellen im Polizeieinzeldienst sind begehrt, da dort ebenfalls große Einschnitte An anderen Standorten werden Spezialisten benötigt Gefahren der Zwangsversetzung/Zwangsabordnung Auswirkungen auf die Familie und das Privatleben sind ungewiss Für Tarifbeschäftige/Verwaltungsbeamte (über 320 Betroffene) Abbau/Umverlagerung von Stellen Unsichere Zukunft; Angst um des Arbeitsplatz Auswirkungen auf Familie und das Privatleben Geringe Arbeitsplatzangebote im nahen Umfeld DPolG Baden-Württemberg, Kernerstr. 5, 70182 Stuttgart - Internet: www:dpolg-bw.de; E-Mail: [email protected] Innenministerium Landespolizeipräsidium Beauftragte für Chancengleichheit Hauptschwerbehindertenvertretung Hauptpersonalrat der Polizei Polizeipräsidien 1 - 12 Landeskriminalamt Polizeipräsidium Einsatz Präsidium Technik, Logistik, Service Direktion Polizeireviere Kriminalpolizeidirektion Präsidium Bildung und Personalgewinnung Zentrale Dienste Bereitschaftspolizeidirektion 1 Grundsatz / Verwaltung Verwaltung Cyberkriminalität / Digitale Spuren Bereitschaftspolizeidirektion 2 Informationstechnik und Anwendungen Bildungsbetrieb / Prüfungsamt Einsatz- und Ermittlungsunterstützung Direktion Spezialeinheiten Kommunikationstechnik Hochschule für Polizei Ermittlungen / Auswertungen Polizeihubschrauberstaffel Einsatztechnik Institut für Fortbildung und Management Staatsschutz Wasserschutzpolizeidirektion Polizeiärztlicher Dienst Sanitätsdienst Arbeitssicherheit Institut für Ausbildung und Training Kampfmittelbeseitigungsdienst Institut für Personalgewinnung Verkehrspolizeidirektion Kriminaltechnisches Institut Möglichst Ausschöpfen der Ermessensspielräume beamtenrechtlicher Vorschriften und tarifrechtlicher Regelungen zugunsten der betroffenen Beschäftigten. Statusgleiche Versetzung von Beamtinnen und Beamten. Prüfung im Rahmen des Umsetzungsprojekts, ob während der Umsetzungsphase vor Versetzungs‐verfügungen Abordnungen mit Rückkehroption möglich sind …. Für sämtliche reformbedingten Stellenbesetzungsverfahren im Polizeivollzugsdienst und im Bereich des Nichtvollzugs empfiehlt die Projektgruppe vorrangig die Nutzung des Instruments eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) und ggf. subsidiär Stellenausschreibungen nach der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 5 GG. … Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Beamter/in keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm/ihr übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten). Ein Beamter/in muss daher rechtlich eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen, nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn hinnehmen. .. Versetzung von Tarifbeschäftigten auf Basis der Vorschriften der Rationalisierungstarifverträge (RatSchTV). Gewährleistung der Arbeitsplatzsicherung bei Versetzung von Tarifbeschäftigten in Ergänzung zu den o.a. Vorschriften wie folgt: Mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz, d.h. keine Änderung der bisherigen Eingruppierung/des Beschäftigungs‐ umfangs. Grundsicherung des Arbeitsplatzes durch Angebot eines neuen Arbeitsplatzes im Umkreis von 30 km. In Fällen, in denen eine eingruppierungsgerechte Umsetzung nicht möglich ist, sollte … Besitzstandswahrung ...
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