Wenn diese Reform wie geplant umgesetzt wird bedeutet - DPolG

Reform 3/2012
Wenn diese Reform wie geplant umgesetzt wird bedeutet dies:
Für Beamte in Ausbildung und Einsatzbeamte
Welchsende Dienstorte von Ausbildungs-/Einsatz(beamten)zeiten
Kaum Chancen auf eine heimatnahe Verwendung.
Über mehr als 6 Jahre erschwerte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Über Jahre hinweg lange Anfahrtswege/-kosten für Fahrten zur Dienststelle
Für das Stammpersonal (über 1200 Betroffene)
Unsichere Zukunft „Jeder muss sich auf (s)eine Stelle bewerben“
Großer Konkurrenzkampf um Stellen am bisherigen Standort
Stellen im Polizeieinzeldienst sind begehrt, da dort ebenfalls große Einschnitte
An anderen Standorten werden Spezialisten benötigt
Gefahren der Zwangsversetzung/Zwangsabordnung
Auswirkungen auf die Familie und das Privatleben sind ungewiss
Für Tarifbeschäftige/Verwaltungsbeamte (über 320 Betroffene)
Abbau/Umverlagerung von Stellen
Unsichere Zukunft; Angst um des Arbeitsplatz
Auswirkungen auf Familie und das Privatleben
Geringe Arbeitsplatzangebote im nahen Umfeld
DPolG Baden-Württemberg, Kernerstr. 5, 70182 Stuttgart - Internet: www:dpolg-bw.de; E-Mail: [email protected]
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Möglichst Ausschöpfen der Ermessensspielräume beamtenrechtlicher Vorschriften und tarifrechtlicher Regelungen zugunsten der betroffenen Beschäftigten. Statusgleiche Versetzung von Beamtinnen und Beamten. Prüfung im Rahmen des Umsetzungsprojekts, ob während der Umsetzungsphase vor Versetzungs‐verfügungen Abordnungen mit Rückkehroption möglich sind …. Für sämtliche reformbedingten Stellenbesetzungsverfahren im Polizeivollzugsdienst und im Bereich des Nichtvollzugs empfiehlt die Projektgruppe vorrangig die Nutzung des Instruments eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) und ggf. subsidiär Stellenausschreibungen nach der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 5 GG. … Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Beamter/in keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm/ihr übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten). Ein Beamter/in muss daher rechtlich eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen, nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn hinnehmen. .. Versetzung von Tarifbeschäftigten auf Basis der Vorschriften der Rationalisierungstarifverträge (RatSchTV). Gewährleistung der Arbeitsplatzsicherung bei Versetzung von Tarifbeschäftigten in Ergänzung zu den o.a. Vorschriften wie folgt:  Mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz, d.h. keine Änderung der bisherigen Eingruppierung/des Beschäftigungs‐
umfangs.  Grundsicherung des Arbeitsplatzes durch Angebot eines neuen Arbeitsplatzes im Umkreis von 30 km.  In Fällen, in denen eine eingruppierungsgerechte Umsetzung nicht möglich ist, sollte … Besitzstandswahrung ...