Rettungsassistenten und -sanitäter bei der Bereitschaftspolizei müssen Polizeivollzugsbeamte bleiben In Gesprächen mit Innenminister Herrmann und Verantwortlichen des BPP setzt sich die Gewerkschaft der Polizei weiterhin entschlossen für eine Beibehaltung der Rettungsassistenten und -sanitäter im Vollzugsdienst und lkajdsöflkajdöslfkjaölsdkfjöalsdk in der Folge eine Gleichbehandlung der im Einsatz tätigen Sanitätsbeamten hinsichtlich der Aufstiegsgruppe 1 mit den übrigen Einsatzkräften ein! Angesichts steigender Militanz von Störern und der Gewaltentwicklung bei geschlossenen Einsätzen ist die ständige Präsenz des polizeiärztlichen Dienstes, insbesondere der Rettungssanitäter als Vollzugsbeamte unverzichtbar. Die Versorgung verletzter Polizeibediensteter vor Ort stellt eine der elementaren Pflichten des Dienstherrn dar. Diese sensible Aufgabe kann auch in der Zukunft keinesfalls Tarifbeschäftigten übertragen werden! 25. September
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