Rettungsassistenten und -sanitäter

Rettungsassistenten
und -sanitäter
bei der Bereitschaftspolizei
müssen Polizeivollzugsbeamte bleiben
In Gesprächen mit Innenminister Herrmann
und Verantwortlichen des BPP setzt sich die
Gewerkschaft der Polizei weiterhin entschlossen für eine Beibehaltung der Rettungsassistenten
und -sanitäter im Vollzugsdienst und
lkajdsöflkajdöslfkjaölsdkfjöalsdk
in der Folge eine Gleichbehandlung der im
Einsatz tätigen Sanitätsbeamten hinsichtlich
der Aufstiegsgruppe 1 mit den übrigen
Einsatzkräften ein!
Angesichts steigender Militanz von Störern und der Gewaltentwicklung bei
geschlossenen Einsätzen ist die ständige Präsenz des polizeiärztlichen
Dienstes, insbesondere der Rettungssanitäter als Vollzugsbeamte unverzichtbar. Die Versorgung verletzter Polizeibediensteter vor Ort stellt eine der
elementaren Pflichten des Dienstherrn dar.
Diese sensible Aufgabe kann auch in der Zukunft
keinesfalls Tarifbeschäftigten übertragen werden!
25. September