Wie wird man Jäger! Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.v.16.12.2004, Seite 426) ist die neue Jägerprüfungsordnung am 17. Dezember 2004 in Kraft getreten. Ab Mai beginnt der neue Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung im kommenden Jahr. Zur Prüfungsvorbereitung werden den Jagdscheinanwärtern gemäß einem Ausbildungsrahmenplan, umfassende praktische und theoretische Kenntnisse vermittelt. Die Ausbildung umfasst die Sachgebiete Wildtierkunde und -biologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Jagdrecht, Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschl. Faustfeuerwaffen), Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes, Fleischhygienerechtliche Vorschriften, Tierschutz-, Naturschutz-, Artenschutz- und Landschaftspflegerecht. In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit den Jagdwaffen an allererster Stelle, die Waffenhandhabung und das jagdliche Übungsschießen nehmen daher einen sehr breiten Raum im Ausbildungsgeschehen ein. Durch die Novellierung der Jägerprüfungsordnung wurde das Schießen auf den „laufenden Keiler“ und mit der fangschusstauglichen Kurzwaffe zusätzlich in das Ausbildungsprogramm aufgenommen. Diese Schießdisziplinen sind nicht Bestandteil der Prüfung. Der Unterricht erfolgt an zwei Abenden (Di. + Do.) pro Woche jeweils in der Zeit von 20-22 Uhr. Das jagdliche Übungsschießen, findet ab August bis zur Prüfung, jeweils samstags in der Zeit von 9-12 Uhr statt. Zusätzlich sind fünf Übungsschießen auf den .Laufenden Keiler zu absolvieren. Das schießen mit der Faustfeuerwaffe ist in den Schießbetrieb am Samstag integriert. Als Lehrmittel sind professionelle Lehrsysteme (Heintges), eine umfangreiche Präparatesammlung, Geweihe, Gehörne, Jagdutensilien und natürlich das breite Spektrum der einschlägigen Fachliteratur vorhanden. Die Jagd ist in allen Bereichen eng mit Recht und Gesetz verknüpft, daher werden im theoretischen Unterricht umfassende juristische Kenntnisse auf den Gebieten Jagd-, Waffen – und Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung und sonstiger Vorschriften vermittelt. Die Fleischhygieneverordnung schreibt vor, wie der Jäger das erlegte Wild zu behandeln hat, um es dem Verbraucher als einwandfreies Lebensmittel zuführen zu können. Gerade im Bereich der Rechtskunde wird darauf geachtet, den Lehrstoff immer in Verbindung mit verständlichen Beispielen aus der Praxis zu präsentieren. Die Prüfungskandidaten müssen Fährte, Spur und Geläuf unseres heimischen Wildes unterscheiden können, Aus der Vielzahl solcher Beobachtungen, auch Pirschzeichen genannt, kann der Jäger die Bestandsdichte und Zusammensetzung der Wildarten in seinem Revier beurteilen oder einschätzen. Praktische Unterweisungen bei Reviergängen, Jagdgebrauchs-Hundeprüfungen, im Jagdbetrieb festigen und vertiefen die im Unterricht erworbenen theoretischen Kenntnisse. Die Teilnahme an Exkursionen, Tierbeobachtungen, Hegeschauen und Naturschutzveranstaltungen, Teilnahme an Herbstjagden, aufbrechen und zerwirken von Wild rundet das Wissen ab. Jungjägerausbildung Jagdverein Wiesbaden Was man als Jäger wissen muss Zur Jagdausübung in Deutschland benötigt man einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein, in Deutschland gibt es z.Zt. ca. 340 000 Jagdscheininhaber. Der Jagdschein berechtigt zugleich zum Erwerb, Besitz und Tragen von Jagdwaffen. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die staatliche Jägerprüfung werden von den Vereinen und Kreisgruppen der jeweiligen Landesjagdverbände angeboten. Wie kann man die Jagd ausüben? In Deutschland erfolgt die Jagd in Jagdbezirken (Reviersystem). Private Jäger, die kein eigenes oder gepachtetes Revier bejagen, können beispielsweise als Jagdgäste oder als Inhaber eines Jagderlaubnisscheines an der Jagd beteiligt werden. Möglichkeiten hierzu bestehen sowohl in privaten Revieren als auch in der Regiejagd der staatlichen Forstverwaltungen. Jagdlichen Anschluss zu privaten Revieren findet man zumeist im Umfeld der örtlichen Jagdvereine, Kontakte zu den staatlichen Revieren knüpft man direkt über die Forstämter bzw. über die Landesforstverwaltung wie z.B. Hessen-Forst. So individuell wie die angebotenen Jagdmöglichkeiten, stellen sich auch die damit verbundenen Kosten dar. Das Spektrum reicht von der einfachen Mithilfe im zumeist privaten Revier bis zur entgeltlichen Jagderlaubnis im Bereich der Staatsforstverwaltung, hier sind durchaus einige hundert Euro zu berappen. Wie und zu welchen Bedingungen wird man Jagdpächter? Ein Jäger muss zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Bundesjagdgesetz BJG erfüllen und jagdpachtfähig sein, das heißt, im Besitz des vierten Jahresjagdscheins sein und einen solchen auch volle drei Jahre vorher besessen haben. Ist diese Bedingung erfüllt, kann der Jäger einen sogenannten gemeinschaftlichen Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft oder einen Eigenjagdbezirk pachten. Für die Größe der Jagdbezirke und die Mindestpachtzeit gibt es unterschiedliche, landesrechtliche Vorschriften, so ist in Hessen beispielsweise eine Mindestpachtzeit von 10 Jahren einzuhalten. Bei den Pachtkosten (20-40 Euro pro Hektar und Jahr) ist neben der Jagdbezirksgröße (Fläche) auch zu beachten, ob es sich um eine Hochoder Niederwildjagd handelt. Bei den Hochwildjagden ist fast ausnahmslos mit höheren Hektarpreisen zu rechnen, oft wird nach dem sogenannten Meistgebotsverfahren der Zuschlag erteilt. Was wird in Deutschland gejagt? Rotwild, Damwild, Gamswild, Muffelwild, Schwarzwild, und Rehwild. Feldhase, Wildkaninchen, Fasanen, Rebhühner, Waldschnepfen, Wildgänse, Wildenten, Wildtauben. Füchse, Dachse, Baumund Steinmarder sowie nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria und Mink. Grundsätzlich gibt es regional sehr unterschiedliche Möglichkeiten, was das zu bejagende Wild betrifft. Neben dem Vorkommen der o.g. genannten Arten sind insbesondere länderspezifische Jagd- und Schonzeiten zu beachten.
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