Wie wird man Jäger - Jagdverein Wiesbaden eV

Wie wird man Jäger!
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Hessen (GVBl.v.16.12.2004, Seite 426) ist die neue
Jägerprüfungsordnung am 17. Dezember 2004 in Kraft getreten.
Ab Mai beginnt der neue Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung im
kommenden Jahr.
Zur Prüfungsvorbereitung werden den Jagdscheinanwärtern gemäß
einem Ausbildungsrahmenplan, umfassende praktische und theoretische
Kenntnisse vermittelt.
Die Ausbildung umfasst die Sachgebiete Wildtierkunde und -biologie,
Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Jagdrecht, Waffenrecht,
Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschl. Faustfeuerwaffen), Führung von Jagdhunden,
Behandlung des erlegten Wildes, Fleischhygienerechtliche Vorschriften, Tierschutz-, Naturschutz-,
Artenschutz- und Landschaftspflegerecht.
In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit den Jagdwaffen an allererster Stelle, die
Waffenhandhabung und das jagdliche Übungsschießen nehmen daher einen sehr breiten Raum im
Ausbildungsgeschehen ein. Durch die Novellierung der Jägerprüfungsordnung wurde das Schießen auf
den „laufenden Keiler“ und mit der fangschusstauglichen Kurzwaffe zusätzlich in das
Ausbildungsprogramm aufgenommen. Diese Schießdisziplinen sind nicht Bestandteil der Prüfung.
Der Unterricht erfolgt an zwei Abenden (Di. + Do.) pro Woche jeweils in der Zeit von 20-22 Uhr.
Das jagdliche Übungsschießen, findet ab August bis zur Prüfung, jeweils samstags in der Zeit von 9-12
Uhr statt. Zusätzlich sind fünf Übungsschießen auf den .Laufenden Keiler zu absolvieren. Das schießen
mit der Faustfeuerwaffe ist in den Schießbetrieb am Samstag integriert.
Als Lehrmittel sind professionelle Lehrsysteme (Heintges), eine umfangreiche Präparatesammlung,
Geweihe, Gehörne, Jagdutensilien und natürlich das breite Spektrum der einschlägigen Fachliteratur
vorhanden.
Die Jagd ist in allen Bereichen eng mit Recht und Gesetz verknüpft, daher werden im theoretischen
Unterricht umfassende juristische Kenntnisse auf den Gebieten Jagd-, Waffen – und
Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung und sonstiger Vorschriften vermittelt.
Die Fleischhygieneverordnung schreibt vor, wie der Jäger das erlegte Wild zu behandeln hat, um es
dem Verbraucher als einwandfreies Lebensmittel zuführen zu können. Gerade im Bereich der
Rechtskunde wird darauf geachtet, den Lehrstoff immer in Verbindung mit verständlichen Beispielen
aus der Praxis zu präsentieren.
Die Prüfungskandidaten müssen Fährte, Spur und Geläuf unseres heimischen Wildes unterscheiden
können, Aus der Vielzahl solcher Beobachtungen, auch Pirschzeichen genannt, kann der Jäger die
Bestandsdichte und Zusammensetzung der Wildarten in seinem Revier beurteilen oder einschätzen.
Praktische Unterweisungen bei Reviergängen, Jagdgebrauchs-Hundeprüfungen, im Jagdbetrieb
festigen
und vertiefen die im Unterricht erworbenen theoretischen Kenntnisse. Die Teilnahme an Exkursionen,
Tierbeobachtungen, Hegeschauen und Naturschutzveranstaltungen, Teilnahme an Herbstjagden,
aufbrechen und zerwirken von Wild rundet das Wissen ab.
Jungjägerausbildung
Jagdverein Wiesbaden
Was man als Jäger wissen muss
Zur Jagdausübung in Deutschland benötigt man einen auf seinen Namen
lautenden, gültigen Jagdschein, in Deutschland gibt es z.Zt. ca. 340 000
Jagdscheininhaber. Der Jagdschein berechtigt zugleich zum Erwerb,
Besitz und Tragen von Jagdwaffen. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die
staatliche Jägerprüfung werden von den Vereinen und Kreisgruppen der
jeweiligen Landesjagdverbände angeboten.
Wie kann man die Jagd ausüben?
In Deutschland erfolgt die Jagd in Jagdbezirken (Reviersystem). Private
Jäger, die kein eigenes oder gepachtetes Revier bejagen, können beispielsweise als Jagdgäste oder
als Inhaber eines Jagderlaubnisscheines an der Jagd beteiligt werden. Möglichkeiten hierzu bestehen
sowohl in privaten Revieren als auch in der Regiejagd der staatlichen Forstverwaltungen. Jagdlichen
Anschluss zu privaten Revieren findet man zumeist im Umfeld der örtlichen Jagdvereine, Kontakte zu
den staatlichen Revieren knüpft man direkt über die Forstämter bzw. über die Landesforstverwaltung
wie z.B. Hessen-Forst. So individuell wie die angebotenen Jagdmöglichkeiten, stellen sich auch die
damit verbundenen Kosten dar. Das Spektrum reicht von der einfachen Mithilfe im zumeist privaten
Revier bis zur entgeltlichen Jagderlaubnis im Bereich der Staatsforstverwaltung, hier sind durchaus
einige hundert Euro zu berappen.
Wie und zu welchen Bedingungen wird man Jagdpächter?
Ein Jäger muss zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Bundesjagdgesetz BJG
erfüllen und jagdpachtfähig sein, das heißt, im Besitz des vierten Jahresjagdscheins sein und einen
solchen auch volle drei Jahre vorher besessen haben.
Ist diese Bedingung erfüllt, kann der Jäger einen sogenannten gemeinschaftlichen Jagdbezirk einer
Jagdgenossenschaft oder einen Eigenjagdbezirk pachten. Für die Größe der Jagdbezirke und die
Mindestpachtzeit gibt es unterschiedliche, landesrechtliche Vorschriften, so ist in Hessen
beispielsweise eine Mindestpachtzeit von 10 Jahren einzuhalten. Bei den Pachtkosten (20-40 Euro pro
Hektar und Jahr) ist neben der Jagdbezirksgröße (Fläche) auch zu beachten, ob es sich um eine Hochoder Niederwildjagd handelt. Bei den Hochwildjagden ist fast ausnahmslos mit höheren Hektarpreisen
zu rechnen, oft wird nach dem sogenannten Meistgebotsverfahren der Zuschlag erteilt.
Was wird in Deutschland gejagt?
Rotwild, Damwild, Gamswild, Muffelwild, Schwarzwild, und Rehwild. Feldhase, Wildkaninchen,
Fasanen, Rebhühner, Waldschnepfen, Wildgänse, Wildenten, Wildtauben. Füchse, Dachse, Baumund Steinmarder sowie nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria und Mink.
Grundsätzlich gibt es regional sehr unterschiedliche Möglichkeiten, was das zu bejagende Wild betrifft.
Neben dem Vorkommen der o.g. genannten Arten sind insbesondere länderspezifische Jagd- und
Schonzeiten zu beachten.