Der Entwurf zur Novellierung des

Der Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes liegt vor.
Demnach wird der Schiessnachweis zur Pflicht. Er nennt sich dann
Übungsschiessnachweis.
Es ist davon auszugehen dass dieses Gesetz im Herbst beschlossen wird.
Das bedeutet, es gibt eine Nachweispflicht für den Jäger, wenn er auf
Niederwild- oder Bewegungsjagd mit Flinte oder Büchse will.
Unser Vizepräsident Axel Clausen sagte in aller Deutlichkeit, wenn das Gesetz
im Herbst beschlossen wird, dass jeder der im Herbst auf Jagd gehen will,
entsprechende Nachweise zusätzlich zum Jagdschein vorlegen muss.
In welcher Form es eine einheitliche Bescheinigung geben wird (wie aktuell
schon in den Landesforsten), wie schnell umsetzbar und ob es eine
Übergangsfrist gibt, ist noch nicht bekannt.
Es ist aber zu befürchten, dass unser grüner Umweltminister das Gesetz sofort
anordnet.
Daher der Rat an alle Jäger:
Besucht rechtzeitig die Schießstände, lasst Euch die Nachweise abstempeln
bzw. neue ausstellen.
Nicht dass es nachher zu Engpässen kommt da einige Stände schon geschlossen
sind.
Das würde ggf. bedeuten, an keiner Gesellschaftsjagd teilnehmen zu dürfen.
Ich werde Euch an dieser Stelle über jede Neuerung informieren. Bedeutende
und rechtliche Beschlüsse gehen auch schriftlich an die Revierleiter.
Für Fragen stehe ich immer zur Verfügung.
Waidmannsheil
Kersten Krause, Schießobmann
P.S. Für die Kreismeisterschaft am 07. Mai in Alt Bennebek muss unser
Hegering 2 Aufsichten stellen.
Wer sich bereit erklärt, bitte bis zum 2. Mai bei mir melden.