Was ist ein Mietspiegel

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zum Mietspiegel 1. Was ist ein Mietspiegel? Die gesetzlichen Vorschriften über Mietspiegel finden Sie im BGB in den § 558c BGB:
„Ein Mietspiegel, ist eine Übersicht über die ortsübliche
Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von
Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam
erstellt oder anerkannt worden ist“.
Dafür werden die aktuellen Mietpreise in regelmäßigen Abständen durch Mieterbefragungen
erhoben und daraus eine Übersicht erstellt. Das muss für eine Anpassung an die
Preisentwicklung mindestens alle 2 Jahre erfolgen (§ 558d Abs. 2 BGB)
Eine einfache Preisübersicht reicht also nicht aus. Damit es sich um einen Mietspiegel
handelt, müssen die gesetzlichen Vergleichskriterien aufgelistet sein:
• Art
• Größe
• Beschaffenheit
• Ausstattung
• Lage.
Einen Mietspiegel darf auch nicht jeder erstellen. Er kann nur von der jeweiligen Gemeinde
oder den örtlichen Interessenvertretern der Vermieter oder Mieter erstellt werden. Er kann
auch von einer anderen Institution im Auftrag der Gemeinde erstellt werden. Oder die
Gemeinde erkennt eine Übersicht über die Mieten ausdrücklich als Mietspiegel an.
2. Wann brauche ich einen Mietspiegel? •
Für Mieter liefert ein Mietspiegel Anhaltspunkte für angemessene Mietpreise. Er hilft
bei der Beurteilung, ob der Mietpreis für eine Wohnung angemessen ist.
•
Vermieter sind gesetzliche verpflichtet, die Mietwerte eines aktuellen qualifizierten
Mietspiegels dem Mieter mitzuteilen – soweit für die Gemeinde ein solcher existiert –,
wenn sie die Miete erhöhen wollen. Das gilt auch, wenn die Mieterhöhung aus einem
anderen Grund erfolgen soll, als der allgemeinen Mietpreissteigerung aus dem
Mietspiegel. Ohne Mietspiegel zum Mieterhöhungsschreiben wäre eine Mieterhöhung
unwirksam.
3. Was ist ein qualifizierter Mietspiegel? Wichtig ist, dass Sie einen qualifizierter Mietspiegel haben. Das ist nach der gesetzlichen
Definition „ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt“
ist. Nur bei einem qualifizierten Mietpreisspiegel können Sie davon ausgehen, dass die darin
aufgeführten Preisspannen auch im Streitfall vor Gericht als Maßstab für die ortsübliche
Vergleichsmiete anerkannt würden.
Sie können davon ausgehen, dass ein Mietspiegel, der von der Kommune als „qualifizierter
Mietspiegel“ veröffentlicht wurde als solcher verbindlich ist. Achten Sie zusätzlich darauf,
dass der Mietspiegel noch aktuell ist. Ein Mietspiegel muss mindestens alle 2 Jahre
aktualisiert werden, sonst gilt er nicht mehr als „qualifiziert“.
4. Woher bekomme ich einen Mietspiegel? Um einen Mietspiegel zu bekommen, wenden Sie sich an die Stadt oder Gemeinde, in der
Ihre Mietwohnung liegt. Sie können sich dazu telefonisch an die Verwaltung wenden. Viele
Kommunen stellen den Mietspiegel auch zum Download ins Internet. Schauen Sie also auch
auf der Internet-Seite nach. So kommen Sie meist schneller und dazu kostenlos an das
Zahlenmaterial.
Tipp: Einige Kommunen stellen auch online-Rechner zur Verfügung. Die können Sie nutzen,
um einen schnellen Überblick über die für Sie relevanten Mietpreise zu bekommen.
5. Wie finde ich die Vergleichsmiete für eine Wohnung? Mietspiegel sind nicht immer identisch strukturiert. Um die Vergleichsmiete für Ihr
Mietverhältnis zu finden, brauchen Sie deshalb nicht nur die Tabelle oder die Tabellen des
jeweiligen Mietspiegels, sondern zusätzlich den Erläuterungstext.
Was für alle Mietspiegel gleich ist: Die Mietverhältnisse werden nach den gesetzlich
vorgegebenen Vergleichsmerkmalen gruppiert. Dies sind die Merkmale:
• Art
• Größe
• Ausstattung
• Beschaffenheit
• Lage.
Baualter (Art & Beschaffenheit)
Ausgangspunkt für die Einordnung einer konkreten Wohnung ist bei fast allen Mietspiegeln
das Baualter der Wohnung. Das Baualter charakterisiert einerseits eine bestimmte
Wohnungsart, beispielsweise Altbau- oder Neubauwohnung. Darüber hinaus ist es Ausdruck
einer bestimmten Beschaffenheit, denn mit einem bestimmten Baualter ist fast immer eine
konkrete Bauweise, ein typischer Wohnungszuschnitt und ein typischer baulicher Zustand
verbunden.
Entscheidend für das Baualter ist, in welchem Jahr die Wohnung erstmals bezugsfertig wurde.
Dies gilt prinzipiell auch dann, wenn in späteren Jahren oder Jahrzehnten Modernisierungen
durchgeführt wurden. Einzelne Modernisierungsmaßnahmen werden als durchaus üblich
angesehen und reichen deshalb für die Einordnung in eine jüngere Baualtersklasse im
Allgemeinen nicht aus.
Wurden aber umfangreiche Modernisierung vorgenommen, so dass die Wohnung in weiten
Teilen den baulichen Standard einer Neubauwohnung erhalten hat, dann kommt die
Einordnung in eine jüngere Baualtersklasse in Betracht. Meist finden Sie in den Mietspiegeln
konkrete Vorgaben für die Einordnung derart modernisierter Wohnungen.
Je nach Baualter der Mietwohnung finden Sie die dazugehörige Vergleichsmiete in der
entsprechenden Baualtersrubrik der Mietspiegeltabelle. Manche Mietspiegel weisen für
unterschiedliche Baualtersklassen nicht nur eigene Spalten sondern komplett eigene Tabellen
aus.
Größe der Wohnung
Ein weiteres Kriterium ist die Größe der Wohnung. Sie müssen also innerhalb der
zutreffenden Baualtersklasse im Mietspiegel die Rubrik mit der passenden Wohnungsgröße
heraussuchen. Entscheidend ist in der Regel die Wohnfläche, berechnet nach der
Wohnflächenverordnung.
Ausstattung der Wohnung
Das Vergleichsmerkmal Ausstattung bezieht sich auf die Gegenstände, die zur ständigen
Benutzung eingebaut oder installiert sind. Welche Ausstattungsmerkmale den Mietpreis vor
allem bestimmen, hängt vom üblichen Ausstattungsniveau der Mietwohnungen am Ort ab.
Auch die im Laufe der Zeit sich ändernden Nachfrageprioritäten der Mieter spielen eine
Rolle.
Die klassische Untergliederung zahlreicher Mietspiegel orientiert sich daran, ob die Wohnung
mit einer Heizung/Sammelheizung (Abkürzung: SH), mit Bad und/oder Dusche und mit
einem in der Wohnung liegenden WC (Abkürzungen: Innen WC, IWC) ausgestattet ist oder
nicht. Diese Ausstattungskriterien können bereits in die Mietspiegeltabelle integriert sein.
Dann müssen Sie innerhalb der für Ihre Wohnung zutreffenden Baualtersklasse und
Wohnungsgröße die Spalte mit der zutreffenden Wohnungsausstattung heraussuchen.
Andere Mietspiegel differenzieren nach verschiedenen Ausstattungsklassen „gut“, „mittel“
und „schlecht“ oder auch „einfach“, „normal“ und „gut“. In welche Ausstattungsklasse eine
konkrete Wohnung einzuordnen ist, müssen Sie dann anhand einer zusätzlichen Liste von
Ausstattungsmerkmalen ermitteln. Prüfen Sie bei jedem positiven und negativen Merkmal, ob
es für Ihre Mietwohnung zutrifft. Für jedes „ja“ erhält Ihre Wohnung die jeweils angegebene
Punktzahl. Zum Schluss addieren Sie dann die Plus- und Minuspunkte und können die
Wohnung anhand des Zuordnungsschlüssels in die entsprechende Ausstattungsrubrik
einordnen.
Beispiel für eine Differenzierung nach Positiv- und Negativmerkmalen:
Positive Merkmale
Punkte
Fenster mit Isolierverglasung
+2
Abstellraum über 1 m2 in der Wohnung
+1
Balkon oder Loggia bis 8 m2
+1
Balkon, Loggia oder Terrasse über 8 m2
+2
Negative Merkmale
Punkte
Toilette außerhalb der Wohnung
–3
Warmwasser durch Mieter gestellt
–1
Einfachverglaste Fenster
–2
Kein Abstellraum außerhalb der Wohnung
–2
Zuordnungsschlüssel: Eine Wohnung gilt als
• gut, wenn sie 4 und mehr Punkte,
• normal, wenn sie 0 bis unter 4 Punkte
• einfach, wenn sie weniger als 0 Punkte erhält.
In manchen Mietspiegeln finden Sie auch an Stelle oder neben einer Untergliederung nach
Grundausstattung eine Auflistung weiterer positiver oder negativer Ausstattungsmerkmale,
bei deren Vorhandensein Sie jeweils Zu- oder Abschläge in Höhe eines bestimmten Euro- und
Cent-Betrages von der nach Baualter und Größe zutreffenden Miete machen müssen.
Beispiel für die Differenzierung mittels Zu- und Abschlägen in Euro
Sondermerkmale
Zu-/Abschläge in Euro/m2 monatlich
Modernes Bad
+ 0,37
Dusche und Badewanne getrennt
+ 0,22
Moderne Einbauküche
+ 0,24
Hochwertiger Bodenbelag
+ 0,20
Bad mit WC ohne Fenster
– 0,11
Hier addieren Sie nach Prüfung aller Merkmale die angegebenen Euro- und Cent-Beträge.
Den gefundenen Wert müssen Sie dann zu dem Mietwert aus der Baualters-Wohnungsgrößen
Tabelle hinzurechnen. Das Ergebnis ist die für Ihre Wohnung maßgebliche ortsübliche
Vergleichsmiete.
Art der Wohnung
Das Vergleichsmerkmal Art bezieht sich auf die Gebäudeart sowie den Wohnungstyp.
Mitunter werden bestimmte Gebäudearten oder Wohnungstypen von vornherein aus dem
Anwendungsbereich eines Mietspiegels herausgenommen. Eine darüber hinausgehende
Differenzierung hinsichtlich der Wohnungsart findet in einigen Mietspiegeln dann nicht mehr
statt. Manchmal wird erläutert, wie andere Wohnungsarten abgeleitet werden können.
Lage
Auch bei der Differenzierung nach der Wohnlage gehen einzelne Mietspiegel
unterschiedliche Wege. Manche Mietspiegel enthalten Wohnlagekarten. Hier sind dann in
einer Karte des Gemeindegebietes die unterschiedlich guten beziehungsweise schlechten
Wohnlagen mit unterschiedlichen Farben gekennzeichnet.
In anderen Mietspiegeln finden Sie eine Beschreibung, was unter guter oder einfacher Lage
zu verstehen ist. Je nachdem, welche der beschriebenen Merkmale dann für Ihre Wohnung
zutreffen, müssen Sie die Wohnung in die entsprechende Rubrik der Mietspiegeltabelle
einordnen.
Schließlich sehen auch bei der Wohnlage etliche Mietspiegel entweder Plus- und
Minuspunkte hinsichtlich der Wohnungsqualität oder Zu- oder Abschläge in Höhe bestimmter
Euro- und Cent-Beträge von der nach Baualter und Größe zutreffenden Miete vor.