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PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 25. Februar 2015
Haus & Grund begrüßt Raucher-Urteil
Raucher
des BGH
Kündigung wegen andauernder Geruchsbelästigung nach wie vor möglich
Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt das heutige Raucher-Urteil
Raucher Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 186/14). Danach ist eine Kündigung wegen andauernder
Geruchsbelästigung anderer Hausbewohner nach wie vor möglich. „Wenn ein Mieter trotz mehrfacher
Hinweise das friedliche Miteinander in einem Haus nachhaltig stört, müssen dem Vermieter Mittel zur
Verfügung stehen, um die anderen Bewohner zu schützen“, kommentiert Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer
von Haus & Grund Deutschland.
Warnecke weist darauf hin, dass Vermieter immer wieder in Konflikte zwischen Mietern gerieten und sich in
der Rolle des Schlichters keineswegs wohlfühlten. Er bedauerte auch, dass im vorliegenden Fall ein
langjähriger Mieter und jetziger Rentner möglicherweise seine
seine Wohnung verlieren werde. Die freie
Lebensführung – und dazu gehöre nach wie vor das Rauchen in der Wohnung – dürfe allerdings nicht so weit
gehen, dass andere Mieter dadurch belästigt oder gar gesundheitlich gefährdet werden.
Der Fall: Ein Rentner soll nach einer fristlosen Kündigung seine Wohnung räumen, die er seit 40 Jahren
bewohnt. Mangelnde Lüftung und volle Aschenbecher sollen die anderen Mieter im Hause stark belästigt
haben, da der Rauch und Gestank ins Treppenhaus zog. Der Vermieter hatte den Rentner
R
deswegen
mehrfach abgemahnt. Das Landgericht hatte dem Vermieter recht gegeben und zu seiner Entscheidung
ausgeführt, das Rauchen in der eigenen Wohnung sei grundsätzlich gestattet. Dies finde aber seine Grenze
im Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit. Den Pflichtverstoß bilde nicht das Rauchen, sondern
die fortgesetzte Geruchsbelästigung der Nachbarn.
Haus & Grund ist mit rund 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-,
Haus Wohnungsund Grundeigentümer in Deutschland.
chland. Den Zentralverband
Zentralver
mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über
900 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer
Immo
verfügen über 33,3 Millionen
llionen Wohnungen und bieten
66 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland an.
Pressekontakt:
Alexander Wiech
Telefon: 030/20216-508
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