PRESSEMITTEILUNG Berlin, 25. Februar 2015 Haus & Grund begrüßt Raucher-Urteil Raucher des BGH Kündigung wegen andauernder Geruchsbelästigung nach wie vor möglich Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt das heutige Raucher-Urteil Raucher Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 186/14). Danach ist eine Kündigung wegen andauernder Geruchsbelästigung anderer Hausbewohner nach wie vor möglich. „Wenn ein Mieter trotz mehrfacher Hinweise das friedliche Miteinander in einem Haus nachhaltig stört, müssen dem Vermieter Mittel zur Verfügung stehen, um die anderen Bewohner zu schützen“, kommentiert Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland. Warnecke weist darauf hin, dass Vermieter immer wieder in Konflikte zwischen Mietern gerieten und sich in der Rolle des Schlichters keineswegs wohlfühlten. Er bedauerte auch, dass im vorliegenden Fall ein langjähriger Mieter und jetziger Rentner möglicherweise seine seine Wohnung verlieren werde. Die freie Lebensführung – und dazu gehöre nach wie vor das Rauchen in der Wohnung – dürfe allerdings nicht so weit gehen, dass andere Mieter dadurch belästigt oder gar gesundheitlich gefährdet werden. Der Fall: Ein Rentner soll nach einer fristlosen Kündigung seine Wohnung räumen, die er seit 40 Jahren bewohnt. Mangelnde Lüftung und volle Aschenbecher sollen die anderen Mieter im Hause stark belästigt haben, da der Rauch und Gestank ins Treppenhaus zog. Der Vermieter hatte den Rentner R deswegen mehrfach abgemahnt. Das Landgericht hatte dem Vermieter recht gegeben und zu seiner Entscheidung ausgeführt, das Rauchen in der eigenen Wohnung sei grundsätzlich gestattet. Dies finde aber seine Grenze im Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit. Den Pflichtverstoß bilde nicht das Rauchen, sondern die fortgesetzte Geruchsbelästigung der Nachbarn. Haus & Grund ist mit rund 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Haus Wohnungsund Grundeigentümer in Deutschland. chland. Den Zentralverband Zentralver mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer Immo verfügen über 33,3 Millionen llionen Wohnungen und bieten 66 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland an. Pressekontakt: Alexander Wiech Telefon: 030/20216-508 [email protected] Besuchen Sie uns auf Facebook Folgen Sie uns auf Twitter Haus & Grund Deutschland, Mohrenstraße 33, 10117 Berlin [email protected], www.hausundgrund.de T 030-2 2 02 16-0 16 F 030-2 2 02 16-5 16 55
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