Pressemitteilung Die Gretchenfrage der Mietpreisbremse: Ist die Mietpreisbremse ohne qualifizierten Mietspiegel wenig erfolgversprechend für Mieter? Erfurt • 20. November • Die Einführung der Mietpreisbremse für Erfurt und Jena ist zum 1. Januar 2016 gesetzt. Eine Voraussetzung für das Greifen des Mietnovellierungsgesetzes ist ein Mietspiegel. Beruft sich der Mieter später auf diesen in einem mietrechtlichen Prozess gegen den Vermieter, kommt es unter Umständen zu einem langwierigen Verfahren. Warum? Dem einfachen Mietspiegel kommt vor Gericht nicht dieselbe Beweiskraft zu wie einem qualifizierten. Möchte der Mieter seine Miete nach dem Mietnovellierungsgesetz anfechten und bezieht sich auf den Mietspiegel, muss er als Kläger mit möglichen Komplikationen rechnen. Grund dafür kann sein, dass Kommunen einen einfachen Mietspiegel bei Einführung der Mietpreisbremse bereitstellen. „Da ein einfacher Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird, kommt diesem nicht die Beweiskraft zu wie einem qualifizierten“, erklärt Sabine Möhler, Rechtsanwältin aus Meiningen. Werden vor Gericht Einwände gegen den einfachen Mietspiegel erhoben, können diese nicht ohne Weiteres entkräftet werden. Ein Sachverständigengutachten muss dann eingeholt werden. Für den Mieter bedeutet dies: Trotz Einführung der Mietpreisbremse wird kein hundertprozentiger Schutz vor zu hohen Mieten gewährleistet. „Wenn Kommunen mit der Mietpreisbremse tatsächlich etwas für Mieter erreichen wollen, kommen diese nicht umhin, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen,“ stellt Sabine Möhler fest. Die Erstellung solcher ist jedoch teuer und kompliziert. Die Mietpreisbremse könne so ihren Zweck – nämlich günstige Mieten – nicht erfüllen. Angesichts klammer Kommunenkassen können diese nicht die Kosten für einen qualifizierten Mietspiegel aufbringen. Folgekosten entstehen zusätzlich, da dieser alle 2 Jahre anzupassen ist (BGB § 588d Abs. 2). Dies bestätigt auch Peter Kleine, Bürgermeister der Stadt Weimar. Die Kosten eines qualifizierten Mietspiegels für Weimar belaufen sich auf rund 50.000 Euro. Für einen einfachen Mietspiegel müsste bei weitem nicht solch ein Betrag aufgebracht werden. Die derzeitige Haushaltslage sei angespannt, sodass keine zusätzlichen Mittel im Gesamthaushalt 2015 zur Verfügung stünden, um die Kosten komplett allein zu tragen. 20.000 Euro müssten von möglichen Partnern übernommen werden. Bisher habe sich lediglich die Weimarer Wohnstätte zu einer finanziellen Beteiligung bereit erklärt – andere Institutionen sähen hier keine Möglichkeit einer monetären Unterstützung. Zumal der qualifizierte Mietspiegel nach Ablauf von 2 Jahren angepasst und nach 2 weiteren Jahren wieder neu erstellt werden muss. Man befürchte hier eine fortwährende Beteiligung an der Finanzierung. Da sich solche Institutionen zumeist selbst aus Mitgliederbeiträgen finanzieren, könnten diese nicht entsprechende Summen aufbringen. Das Bereitstellen eines Mietspiegels wäre außerdem die Aufgabe der Kommune. Nach Bürgermeister Kleine wäre ein einfacher Mietspiegel ausreichend. Wenn dieser von alle Beteiligten, vor allem vom Mieterverein, anerkannt ist, hätte ein einfacher Mietspiegel vor Gericht ebenfalls die notwendige Beweiskraft. Aktuell nimmt Erfurt für sich in Anspruch, einen qualifizierten Mietspiegel zu haben. Im Falle von Jena wird die Sachlage durch das Landesverwaltungsamt geprüft. Geplant ist die Mietpreisbremse für Weimar zu Beginn 2016 nicht – Oberbürgermeister Stefan Wolf hatte sich allerdings für die Einführung dieser ausgesprochen, weshalb ein aktueller Mietspiegel wichtig sei. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte in Thüringen. Sie ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Thüringen gebildet und damit zuständig für die Landesgerichtsbezirke Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen. Ihr gehören rund 2.100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Mit der Zulassung zur Anwaltschaft wird jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied in der für seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer. Herausgeber: Rechtsanwaltskammer Thüringen Bahnhofstraße 46 99084 Erfurt Tel.: 03 61 / 654 88 - 0 Fax: 03 61 / 654 88 - 20 [email protected] www.rechtsanwaltskammer-thueringen.de Redaktion: PROFIL PR & Werbeagentur GmbH Ansprechpartner: Dr. Volker Hagenauer, Vanessa Finn (03 61 / 2 24 87 - 18) Cyriakstraße 27a, 99094 Erfurt Tel.: 03 61 / 2 24 87 - 0 Fax: 03 61 / 2 24 87 - 17 [email protected] [email protected] www.profilpr.de
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