Datum: 24.05.2012 Die SchreinerZeitung 8044 Zürich 044/ 267 81 00 www.schreinerzeitung.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 6'711 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 375.19 Abo-Nr.: 1074128 Seite: 14 Fläche: 73'809 mm² SICHERHEIT UND MÖBEL. Seit dem 1. Januar 2012 ist in der Schweiz das neue Produktsicherheits- gesetz (PrSG) für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten zwingend einzuhalten. Damit stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Möbel. Was muss ein Möbel alles aushalten? Wurde dieser Stuhl einfach falsch benutzt oder liegt der Schwerpunkt nicht an der richtigen Stelle? Solche Fragen beantworten Möbelprüfungen. Bild: AB% HOrn, fotalla.com «Wenn jemand durch ein fehlerhaftes Pro- tenen Fällen, in denen es dennoch zu einem dukt zu Schaden kommt, ist das nie schön», Schadensfall kommt, berücksichtigt ein Gestellt Christoph Männle von der Berner richt einen vorliegenden Prüfnachweis», so Fachhochschule in Biel (BFH) fest. Er leitet Männle. am schulinternen Möbelprüfinstitut den Be- Sicher nach Norm gebaut reich der Normprüfungen für Möbel. Wenn Wie geprüft wird, das besagen die Normen. der Schreiner für ein neuartiges Produkt Weit über hundert zählt allein die Liste der eine solche Prüfung mache und auch beste- gebräuchlichsten im Möbelbereich. Dabei he, dann könne er aber davon ausgehen, sei es ratsam, sich diese von Zeit zu Zeit dass sein Entwurf den Anforderungen des wieder zu beschaffen, mahnt Männle. Denn mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz, alltäglichen Gebrauchs genügt. «In den selwelches in der Schweiz seit 1. Januar 2012 Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 46185804 Ausschnitt Seite: 1/3 Datum: 24.05.2012 Die SchreinerZeitung 8044 Zürich 044/ 267 81 00 www.schreinerzeitung.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 6'711 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 375.19 Abo-Nr.: 1074128 Seite: 14 Fläche: 73'809 mm² anzuwenden ist, habe sich einiges verän- oder Missbrauch. «Liegt Missbrauch vor, dert. Das Gesetz ist geschaffen worden, um dann kann der Hersteller rechtlich nicht die Sicherheit von Produkten zu gewähr- haftbar gemacht werden», sagt Hans-Joaleisten und Schaden von Benutzern abzu- chim Hess. Der Rechtsanwalt mit Kanzlei wenden. in Zürich und Hamburg ist die richtige AnDer Grundsatz lautet, dass nur Produkte in sprechperson, wenn es um ProduktsicherVerkehr gebracht werden dürfen, die bei heit geht. Er leitet das Institut für techninormaler oder vernünftiger, vorhersehba- sche Sicherheitsberatung (EBDI). rer Verwendung weder die Sicherheit noch Kennzeichnung von Produkten die Gesundheit von Personen gefährden. Be- «Offensichtliche Gefahrenquellen müssen sondere Beachtung gilt Kindern, Menschen nicht deklariert werden», erläutert Joachim mit Behinderung oder älteren Leuten - Nut- Hess. «Ein eckiger Tisch warnt bereits durch zergruppen, die sich selbst oft nicht genü- seine Form vor den Ecken», zeigt er an gend schützen können. einem Beispiel. Und für das Unwissen von Statische Berechnungen gehen vor Kindern seien deren Eltern verantwortlich. Bevor gleich eine Möbelprüfung in Auftrag Im Euroraum seien noch keine Fälle begegeben wird, kann der Schreiner mithilfe kannt, wie man sie von den USA manchmal statischer Berechnungen bereits viel vom höre. «Hier haben die Richter noch gesunVerhalten seines Möbels vorwegnehmen. den Menschenverstand», schmunzelt Hess. Ob ein Schubladenstock beim Öffnen der Für den Kunden nicht ersichtliche Gefahschwer beladenen Hängeregistratur um- renpotenziale müssten aber klar deklariert fällt, ob die Tablarträger in den Reihenloch- werden. Die Warnung davor gehört in die bohrungen den Belastungen von oben Bedienungsanleitung des Möbels. «Heute standhalten und wie lange oder ob ein kann sie auch zusätzlich im Internet zum Stuhl den Einflüssen eines Restaurantbe- Herunterladen angeboten werden», erklärt triebs gerecht wird - das alles kann im Vo- Hess. «Für den Fall, dass die Anleitung nicht raus rechnerisch simuliert werden; fast mehr auffindbar ist.» Von Deklarationen in alles jedenfalls. Denn wie sich unterschied- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rät liche, eigenständig geformte Materialien er ab. bei Belastung verhalten, dazu noch in Kom- Pflichten vor dem Inverkehrbringen bination mit ausgesuchten Verbindungen - Der Hersteller - oder bei importierten Pro- das sagt heute noch kein Rechenmodell dukten der Händler - haftet dem Kunden gegenüber für das verkaufte Objekt. Schweivoraus. Übrigens: Tablarträger, die nur aus Stiften zer Vertretungen ausländischer Marken tun bestehen, also keinen verstärkenden Win- deshalb gut daran, die eingegangene Ware kel aufweisen, erfüllen die Normanforde- gründlich zu prüfen. rungen in vielen Konstruktionen nicht. Zudem ist es die Pflicht von Möbel produzieNormalgebrauch oder Missbrauch? renden Betrieben, in ihrem Unternehmen Möbel erklären sich meist selbst. Ein Tisch den Stand des Wissens und der Technik ist ein Tisch und daran wird in der Regel ge- stets zu dokumentieren. Im Schadensfall gessen oder gearbeitet. Für den Normalge- verlangen die Behörden diese Dokumente. brauch haftet der Hersteller oder Händler. Über den Stand des Wissens und der TechDoch ein Objekt kann auch für Dinge ver- nik kann sich der Schreiner über drei Kanäwendet werden, für die es nicht konzipiert le informieren: über veröffentlichte Norist. Man spricht dann von Fehlgebrauch men, über eine Analyse des Marktumfelds Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 46185804 Ausschnitt Seite: 2/3 Datum: 24.05.2012 Die SchreinerZeitung 8044 Zürich 044/ 267 81 00 www.schreinerzeitung.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 6'711 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 375.19 Abo-Nr.: 1074128 Seite: 14 Fläche: 73'809 mm² sowie über Forschungsberichte, Veranstaltungen und Fachmedien. Wer ein Produkt in Verkehr bringt, der muss sich neu über die voraussichtliche Gebrauchsdauer im Klaren sein. Daraus ergibt sich der Reparaturzyklus. Mit Serviceverträgen können zeitgerechte Reparaturen gewährleistet werden. Aufgepasst bei Elektrifizierung Gut zu wissen ist, dass Möbel mit elektromotorisch verstellbaren Teilen zusätzlich zu den Möbel- auch die Maschinennormen erfüllen müssen. Am besten spricht man sich mit den entsprechenden Lieferanten der Bauteile und Komponenten ab. MW 4 WWW. a h b bfh c h -) www.ebdi.com Vorher prüfen ist besser als später zurückrufen: Ein Stuhl im Stresstest an der Berner Fachhochschule. MÖBEL IM STRESSTEST Wie läuft eine Möbelprüfung ab? Im Weiterbildungskurs «Sicherheit und Möbel» an der BFH erhielten die Teilnehmer Einblick in die Prüflabors. Fachhochschule zur Seite. Belasten Als Erstes wird beim Objekt auf die Scharfkantigkeit geachtet. In der Regel müssen Kanten eine kleine Fase oder Grundlage zu den Prüfungen bilden die für das Objekt relevanten Normen. Rundung mit Radius 2 mm aufweisen. Ein Stuhl muss je nach vorgesehenem Dann finden die Belastungsprüfungen Verwendungszweck eine unterschied- statt, wobei ein Stuhl im Wohnbereich liche Anzahl Belastungsprüfungen über mit 130 Newton auf der Sitzfläche belastet wird, während 450 Newton auf sich ergehen lassen. die Lehne drücken. Schliesslich finden Einrichten Dauerhaftigkeitsprüfungen statt, die, Für die einzelnen Prüfungen werden zuerst die Druckpunkte eruiert. Dafür je nach Einsatzgebiet des Möbels, arbeitet das Prüfpersonal mit Schablo- schnell mal bei 200000 Zyklen zu lienen, die sicherstellen, dass jeder Stuhl gen kommen. Eine Produktprüfung nach dem selben Prinzip geprüft wird. dauert ungefähr einen Monat. Nach dem Einrichten werden die Prü- Ein weiterer Kurs «Sicherheit und Möbel» ist geplant. Der nächste Anlass für fungszyklen von pneumatisch und die Möbel- und Innenausbaubranche hydraulisch angetriebenen Zylindern vorgenommen. Auch ein Knickarmro- an der BFH werden die Interiordays am 13. und 14. September 2012 sein. boter steht dem Prüfteam der Berner Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 46185804 Ausschnitt Seite: 3/3
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