Anlage 1: Merkblatt zu den Projektvoranmeldungen 2015 Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Tabelle Planungsabfrage Priorisierung (Spalte A): Bitte geben Sie alle Projektvorschläge in der Reihenfolge Ihrer internen Priorisierung an Träger (Spalte B): Bitte tragen Sie Ihren Trägernamen in jeder Zeile erneut ein, dies erleichtert uns die elektronische Auswertung Kurztitel der Projektes (Spalte C): Aus der Bezeichnung sollte die Zielsetzung hervorgehen, nicht die Maßnahmen; z.B. „Verbesserung der Bildungssituation in xy“, nicht „Bau einer Schule in xy“ Stichwortartige Beschreibung (Spalte D): bitte max. 10-15 Stichpunkte zu Konzept, Maßnahmen, Instrumenten nennen, bei Projekten in Schwellenländern ergänzend stichwortartige Begründung. Land (Spalte E): Bei Projekten in Schwellenländern bitte beachten: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Schwellenländer den Ausbau der sozialen Infrastruktur selbst finanzieren können. Projekte wie der Bau von Grundschulen, Kindergärten und Gesundheitsstationen können daher nur noch gefördert werden, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Diese sollten in der Spalte D „stichwortartige Beschreibung“ genannt werden. Spalten F-J (Auswahl des Fördertitels): Bitte nur eine der fünf Spalten wählen, je nachdem, aus welchem Titel Ihrer Einschätzung nach das Projekt gefördert werden soll. Beim Anklicken der Zellen in den Spalten erscheint rechts ein Pfeil, auf den Sie klicken. Dann öffnet sich eine Dropdownliste, aus der Sie bitte den für das Projekt passsenden Förderbereich/Sektor/ Aktionsfeld auswählen. Titel Private Träger (Spalte F): Diese Spalte wählen Sie aus, wenn das Projekt nach Ihrer Einschätzung prioritär aus Mitteln des Titels 687 76 Private Träger (das ist der „normale“ bengo-Titel) gefördert werden soll. ESÜH (Spalte G): Die Fördermaßnahmen aus dem ESÜH-Titel werden von der Sondereinheit „Eine Welt ohne Hunger“ entsprechend der ESÜH-Richtlinien und bisherigen Konditionen bewilligt (100% Finanzierung; Laufzeit von drei bis vier Jahren, d. h. bis maximal einschließlich des Verpflichtungsermächtigungsjahrs 2018; größere Vorhaben mit einem Gesamt-Projektvolumen von min. 1 Mio. EUR). Ziel der ESÜH ist die Stärkung der Resilienz (Widerstandskraft) von Menschen und Institutionen in fragilen Staaten gegenüber Krisen, Konflikten und Katastrophen und umfasst vier Förderbereiche: • Mittel- bis langfristige Ernährungssicherung für Menschen im Kontext von Krisen, Katastrophen und Konflikten: Der Förderbereich umfasst Maßnahmen des verbesserten Zugangs zu Nahrungsmitteln, der Reduzierung von Unter- und Mangelernährung sowie des (Wieder-) Anschubs der landwirtschaftlichen Produktion. Dieser Förderbereich wird der Schwerpunkt der ESÜH in der laufenden Legislaturperiode sein. BMZ/bengo 07/2014 • • • Integration von Flüchtlingen und intern Vertriebenen im Kontext von Krisen, Katastrophen und Konflikten: Die ESÜH unterstützt entwicklungsorientierte Maßnahmen zur Integration und Reintegration von Flüchtlingen in die Aufnahme- und Herkunftsgesellschaft sowie Maßnahmen für die ansässige Bevölkerung in flüchtlingsbetroffenen Gebieten. Wiederaufbau von sozialer und wirtschaftlicher Basisinfrastruktur: Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung von Lebensgrundlagen, zum Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Bereitstellung von Basisinfrastruktur sowie den direkten Aufbau und die Instandsetzung von Infrastruktur. Katastrophenvorsorge: Die Förderung umfasst Maßnahmen des katastrophenresilienten Wiederaufbaus sozialer und produktiver Infrastruktur, der Katastrophenprävention und Minderung des Katastrophenrisikos, der Vorbereitung auf den Katastrophenfall (inkl. gemeindebasierter Katastrophenvorsorge-Maßnahmen) und der Anpassung an den Klimawandel. Die Förderung von ESÜH-Maßnahmen der Katastrophenvorsorge konzentriert sich auf Risikoländer und Post-Katastrophensituationen. Wenn Sie in dieser Spalte einen der vier Förderbereiche anklicken, bringen Sie damit zum Ausdruck, dass das Projekt nach Ihrer Einschätzung prioritär aus Mitteln des ESÜH-Titel 687 06 gefördert werden soll. Für die Einreichung von Projektskizzen zur ESÜH (bis 30.9.2014) gilt ein vorgegebenes Format (s. Anhang 3). Hierbei ist besonders auf die Punkte „Stärkung von Strukturen“, „Risikomanagement“, „Connectedness“ und „Ausstiegs- und Übergabeszenarien“ zu achten. Für die Auswahl von Vorhaben ist u. a. Teilziffer 4.1.2. der gültigen ENÜH/ESÜH-Richtlinien von Bedeutung: Die allgemeine und spezielle Qualifikation des Antragstellers für die Durchführung der beantragten Maßnahme – z. B. besondere Erfahrungen in Bezug auf den Sektor und das Land oder vorhandene Strukturen des Antragstellers bzw. dessen Partners vor Ort. Der antragstellende Träger soll außerdem Mitglied oder im Gaststatus beim Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe sein. Auch Konsortial-Projektskizzen und -Anträge sind möglich, sofern ein konsortialführender Träger als Hauptansprechpartner für das BMZ auftritt und sofern die einzelnen Aufgaben und Leistungen der teilnehmenden Träger aufgegliedert werden, auch in den späteren Zwischenverwendungsnachweisen und im Endverwendungsnachweis. Aufgaben und Leistungen der einzelnen Träger, die an einem Konsortium teilnehmen, sollen auch unter regionalen Aspekten (Standort des Projektes/ der einzelnen Aktivitäten) nachvollziehbar und sinnvoll sein. Der finanzielle Umfang eines Konsortialvorhabens (im Gesamten) soll – wie bei Einzelprojekten - nicht unter 1 Mio. Euro liegen. Eine Skizze zu einem Konsortialprojekt hat grundsätzlich keine höheren Chancen als eine einzelne Projektskizze, in die Auswahl zu gelangen. Spalten zu Sonderinitiativen (Spalten H-J): H: Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger (SI EWOH) Zu den folgenden globalen Zielen trägt diese Sonderinitiative bei: Überwindung von Hunger und Mangelernährung, Durchsetzung des Rechts auf Nahrung Arbeit und Beschäftigung durch Strukturwandel im ländlichen Raum Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im ländlichen Raum und damit langfristige Sicherung der Welternährung für eine wachsende Weltbevölkerung BMZ/bengo 07/2014 Verantwortungsvolle Landnutzung und Verbesserung des Zugangs zu Land als Beitrag zur Stärkung guter Regierungsführung Die Umsetzung der Sonderinitiative erfolgt in sechs Aktionsfeldern: 1. Multisektorale Ernährungssicherung 2. Steigerung von Resilienz 3. Innovationsförderung 4. Strukturwandel im ländlichen Raum 5. Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 6. Verantwortungsvolle Landnutzung und Verbesserung des Zugangs zu Land Anträge für die Länder Äthiopien, Burkina Faso, Haiti, Madagaskar, Malawi, Jemen, Somalia, DR Kongo, Südsudan und Burundi sind für das BMZ von besonderem Interesse. Die Vorhaben sollen im Einklang mit den EWOH-Zielen stehen und daher zu mindestens einem der folgenden Indikatoren einen messbaren Beitrag leisten: (1) Verbesserung Diversifizierung Ernährung von Frauen/Kleinkindern, (2) Reduzierung von Hungertagen, (3) Einkommenssteigerungen für Kleinbauern, (4) Ausbau landwirtschaftlicher Aus- und Fortbildungsangebote, (5) Erhöhung der Fläche rehabilitierter bzw. geschützter Böden, (6) Zunahme Anteil von Menschen mit Landtitel. I: Sonderinitiative Nordafrika und Naher Osten Ziel dieser Sonderinitiative ist es, durch konfliktmindernde und krisenpräventive Maßnahmen einen Beitrag zur Stabilisierung und Entwicklung in der Region Nordafrika und Nahost zu leisten. Wichtig ist, bestehende Strukturen zu nutzen, die sich als leistungsfähig erwiesen haben. Aktionsfelder sind: 1. Jugendbeschäftigung 2. Wirtschaftliche Stabilisierung 3. Demokratisierung 4. Stabilisierung von Nachbarländern in Krisen-Situationen J: Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge re-integrieren Mit der Sonderinitiative soll ein Beitrag dazu geleitstet werden, die Ursachen für Flucht zu reduzieren und die negativen Auswirkungen abzumildern. Aus der Zielsetzung wurden drei Aktionsfelder abgeleitet: 1. Bekämpfen von Fluchtursachen 2. Auswirkungen von Flüchtlingen auf aufnehmende Staaten und Gemeinden 3. Auswirkungen auf Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Rückkehrer Haushaltsjahre (Spalten L-P) Hier bitte die geplanten Zuwendungsmittel pro Haushaltsjahr eintragen. Bei den Sonderinitiativen ist eine Planung bis 2019 möglich, bei allen anderen Titeln nur bis 2018. BMZ/bengo 07/2014
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