Stand: 24.02.2015 Ausfüllhinweise der flächenbezogenen Anlage zu dem Antragsverfahren 2015 ELER-Flächennachweis (vormals AUKMNutzungsnachweis ) für die Anträge auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Natura 2000-Ausgleich des Landes Sachsen-Anhalt mit Beginn des Verpflichtungszeitraumes/Bezugszeitraumes 1.1.2016 1. Allgemeines zum Verfahren Lesen Sie bitte hierzu aufmerksam die nachfolgenden Ausfüllhinweise, ebenso auch die Hinweise zu den Anträgen auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Natura 2000-Ausgleich 2016. Der ELER-Flächennachweis (vormals AUKM-Nutzungsnachweis) ist eine notwendige Anlage zu Ihren Anträgen auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Natura 2000-Ausgleich mit Beginn des Verpflichtungszeitraumes bzw. Bezugszeitraumes 1.1.2016. Er enthält für Ihre Antragsflächen neben den Informationen zur Flächenidentifikation (Feldblockident, Parzellennummer) die Parzellengröße, die Nutzungsart der Hauptnutzung des Verpflichtungsjahres bzw. Bezugsjahres 2016, die neu beantragten Bindungen sowie bei Flächenübernahmen die Angaben des Übergebers. 2. Flächenbearbeitung mittels Antragssoftware 2.1 Flächen des Nutzungsnachweises 2015 Die Nutzung der Antragssoftware bietet Ihnen die Möglichkeit, mittels des GIS-Werkzeugs „AgroView“ Ihre Flächenangaben zu bearbeiten. Sofern Ihre Antragstellung ausschließlich Parzellen (Schläge) betrifft, die Bestandteil Ihres Nutzungsnachweises 2015 sind, erfolgen die für die Antragstellung relevanten Angaben (Bindung, Nutzung 2016) im Nutzungsnachweis (NN). Nach Anklicken des Feldes „Bindung für andere Förderprogramme“ in Spalte 15 mit der linken Maustaste erscheint ein Auswahlkasten zur Eingabe der neu beantragten Bindung(en). Die noch geltenden Bindungen aus dem Vorjahr mit dem jeweiligen Verpflichtungsjahr werden vorgetragen. Zur wirksamen Neubeantragung einer Parzelle ist die Auswahl des Verpflichtungsbeginns 1.1.2016 unbedingt erforderlich. Bei Auswahl des Verpflichtungsbeginns „1.1.2016“ werden Sie zur Eingabe des Nutzungscodes (NC) des Folgejahres aufgefordert. Durch Anklicken des mit „?“ markierten Feldes mit der linken Maustaste erscheint ein Auswahlkasten zur Auswahl des NC. Die NC sind alphabetisch sortiert. Die Eingabe der ersten Buchstaben des gesuchten NC ermöglicht ein Springen in der Auswahlliste. Durch die gleichzeitige Zuordnung der Bindungen und Nutzcodes für 2015 und 2016 müssen Schläge ggf. geteilt werden, um bindungs- und NC-reine Schläge zu bilden. Beispiel: Die mittels AgroView erfassten Daten werden über die Standardschnittstelle nach profil inet (pi) übertragen. Der ELER-Flächennachweis sucht sich aus der Datenmenge, die durch die Standardschnittstelle übergeben wird, die Datensätze mit Verpflichtungsbeginn 01.01.2016. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung von Flächendaten, die Bestandteil des NN2015 sind, im EFN nicht möglich ist; bitte ändern Sie die Daten im NN mittels AgroView. 2.2 Übergabe-/Übernahmeflächen Antragsflächen, die nicht Bestandteil des NN 2015 sind, da die Übertragung des Nutzungsrechts an diesen Flächen erst nach dem 2015 wirksam wird, werden ausschließlich im EFN erfasst werden. Zur Erfassung der Übernahmeflächen können Zeilen hinzuzugefügt, ausgefüllt und auch gelöscht werden. Die von AV vorgetragenen Flächen bleiben davon völlig unberührt. Sie können im EFN nicht verändert werden. Das Aktualisieren von AV-Daten ist ohne Einfluss auf die im EFN erfassten Übernahmeflächen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie bei der Erfassung neuer Schläge im EFN in Spalte 3 keine bereits für betriebliche Schläge im NN2015 verwendeten Schlagnummern eintragen. Für das Erfassen von Übernahmeflächen gelten die Spalten-Erläuterungen für die Papiereinreichung des EFN. 3. Erläuterungen zum EFN 2016 Die folgenden Erläuterungen zu den Spalten 1 bis 13 gelten für die Papiereinreichung des Formulars EFN. Die genannten Spalten werden im elektronischen Verfahren entsprechend Ihrer Angaben automatisch aus dem NN gefüllt. Kopf Die im Kopf vorgesehenen Angaben sind entsprechend von Ihnen auszufüllen. Name des Betriebes und die 12-stellige EU-Betriebsnummer sind auf jeder Seite Ihres Leerformulars anzugeben. Wenn Sie mehr als eine Seite des Leerformulars angeben, ist ab Seite 2 auch die fortlaufende Seitenzahl einzutragen. Spalte 1 Laufende Nummer für die Anzahl der Schläge. Spalte 2 Der Feldblock ist in Sachsen- Anhalt die maßgebliche Referenz für die Ermittlung der beantragten Flächen. Die Angabe des Feldblockident ist zwingend erforderlich. Diese kann der Antragssoftware entnommen oder gegebenenfalls bei dem zuständigen ALFF angefordert werden. Dabei ist zu beachten, dass der vollständige FLIK angegeben wird. Spalte 3 Eine Schlagnummer muss innerhalb des Betriebes eindeutig sein, d. h. sie darf nur einmal im Betrieb und nur als ganze arabische Zahl im Bereich 1 bis 9999999 vergeben werden. Ein Schlag kann nur in einem Feldblock liegen. Die Summe der Flächen der Schläge eines Feldblocks darf die Gesamtgröße des Feldblocks nicht übersteigen. Spalte 4 Die Größe jedes Schlages ist in ha, ar und m² anzugeben. Die hier angegebene /beantragte Fläche bildet die Grundlage für die Bewilligung für die jeweilige Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass hier die Nettofläche als die tatsächlich bewirtschaftbare Fläche anzugeben ist. Spalte 5 und 6 In Spalte 5 und 6 ist die Bezeichnung und der Code der Nutzungsart anzugeben, die auf dem entsprechenden Feldblock bzw. Schlag zur Ernte 2016 als Hauptfrucht angebaut oder aus der Produktion genommen wird. Den angebotenen Kulturen ist die richtige Codierung zuzuordnen. Spalte 7 Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland ist auch dessen (Neu-)Entstehung durch das Ansaatjahr anzugeben. Diese Spalte ist für alle Nutzcodes 221, 421 – 492, 592, 702,912 und 913 (außer NC 429) und 592 ein Pflichtfeld. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Spalte 14 der „Erläuterungen zum Nutzungsnachweis 2015“. Spalte 8 Für die Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Natura 2000-Ausgleich ist jeweils in der Spalte 8 die Bindung der beantragten Maßnahme des Förderprogramms einzutragen. Die Schlüsselnummern für die beantragten Maßnahmen sind der Antragssoftware oder dem Schlüsselnummernkatalog zu entnehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Merkblätter zu den jeweiligen Antragsverfahren 2015 verwiesen. Spalte 9 Für die Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Natura 2000-Ausgleich ist jeweils in der Spalte 9 der Beginn der Verpflichtung (1.1.2016) einzutragen. Flächenübernahmen (Angaben zum Übergeber) Spalte 10 Als Änderungskennzeichen wird in Spalte 10 „m“ bei Übertragung von Flächen mit Verpflichtung (aufgrund der Übernahme einer Fläche mit einer bereits bestehenden Verpflichtung) und „o“ bei Übertragung von Flächen ohne Verpflichtung eingetragen. Spalte 11 und 12 Bei Flächenübernahmen sind in den Spalten 11 und 12 die Angaben des Übergebers auszufüllen. Diese Spalten sind neu und werden nicht vorgetragen. Sie sind bei Bedarf manuell im elektronischen Verfahren, sowie im Papierverfahren auszufüllen. Es die Betriebsnummer (BNRZD, 12- stellig) und die Schlag-Nr. des abgebenden Betriebes anzugeben. Somit wird gewährleistet, dass eine klare Übergabe und genaue Identifikation der Flächen im System stattfinden kann. Spalte 13 Diese Spalte im Formular bleibt dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten für Eintragungen vorbehalten. Unterschrift Als Unterschrift im Falle der elektronischen Einreichung Ihres Antrages gilt die Unterschrift auf dem Datenbegleitschein. Bei Papiereinreichung ist der Nutzungsnachweis von Ihnen mit Datum auf der letzten Seite zu unterschreiben. Im Übrigen entnehmen Sie die weiteren Informationen bitte den Ausfüllhinweisen aus der Antragstellung zum 15.05.2015.
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