Eingangsstempel Flächenverzeichnis zum Sammelantrag 2015 - Anlage FV 2015 – Betriebsnummer (BNR10) Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Kurz-FLIK ausschließlich im sächsischen Antragsverfahren verwendet werden darf. Für Flächenmeldungen an Bundesbehörden (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE) sowie bei Anträgen in anderen Bundesländern ist generell der Lang-FLIK zu verwenden. Die Anlage ist bis zum 15. Mai 2015 bei dem zuständigen Förder- und Fachbildungszentrum bzw. der zugehörigen Informations- und Servicestelle des LfULG einzureichen. Bundesland: lfd. Nr. 1 Blatt-Nr.: Bruttofläche Feldblock: FLIK 2 Feldstück 3 Schlag 4 Hektar Ar 5 6 Kultur gemäß Anlage NC Zusätzliches Merkmal Beantragung von BPR AZL UM ÖW LU AUK TWN 7 8 9 10 11 12 13 14 (GPE, EFA, ÖKO, unter Glas) 15 1. Ansaatjahr bei ununterbrochener Nutzung eines der NC 221, 421 – 425, 441 – 443, 912, 913 BearbeitungsVermerk des LfULG 16 1. Anlage wurde sichtgeprüft Datum/Signum 2. Vollständige und richtige Datenerfassung Datum/Signum Seite 1 von 2 Anlage FV 2015 Spalte 2: Spalten 3/4: Spalte 5/6: Spalte 7: Spalten 8 bis 14: Spalte 15: Spalte 16: Für Flächen außerhalb Sachsens sind die Angaben von der zuständigen Behörde des betreffenden Bundeslandes einzuholen und die dort gültige Flächenbezeichnung einzutragen. Die Bezeichnungen und Lage der Feldstücke im Feldblock sind stets beizubehalten (vgl. Feldblockskizze). Die einem Feldstück zugeordneten Schläge müssen aneinander angrenzen. Anzugeben ist die Bruttofläche des Schlages inklusive aller zum Schlag zugehörigen Landschaftselemente (LE) und ökologischen Vorrangflächen (EFA). Anzugeben ist die Kultur, die zum 1. Juni auf der jeweiligen Fläche angebaut wird Schlag kennzeichnen mit entsprechender Beantragung: BPR = Aktivierung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie. Dazu muss die Fläche des Schlages zum 15. Mai zur Verfügung stehen und die Beihilfefähigkeit für das gesamte Kalenderjahr gegeben sein. Die Mindestflächengröße für BPR beträgt 0,3 ha. AZL = Ausgleichszulage, die Mindestflächengröße für AZL beträgt 0,3 ha. UM = flächenbezogene Agrarförderung gemäß RL AuW/2007 Teil A UM (nur noch möglich für S3, G10, Ö1, Ö2, Ö3, Ö 4), ÖW = flächenbezogene Agrarförderung gemäß RL AuW/2007 Teil B ÖW. Bei Beantragung der ÖW-Prämie (große EVP für NC 564) kann eine Zahlung nur erfolgen, wenn nicht gleichzeitig die Aktivierung von ZA für die Basisprämie (BPR) beantragt wurde. LU = flächenbezogene Agrarförderung nach UL-RL 73/1994, 73/1999 bzw. 73/2000, AUK = Förderung von Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen gemäß RL AUK/2015 TWN = Förderung von Teichmaßnahmen, gemäß RL TWN/2015. Angabe zusätzlicher Merkmale gemäß Nutzungscodeliste bzw. wenn die Fläche ökologisch/biologisch bewirtschaftet wird oder zur Fläche ökologische Vorrangflächen angerechnet werden sollen. Folgende Angaben sind möglich: GPE = Ganzpflanzenernte, EFA = Anrechnung der Fläche oder auch eines Teils der Fläche als ökologische Vorrangfläche, hier weitere erforderliche Angaben sind in der Anlage EFA vorzunehmen ÖKO = diese Fläche wird ökologisch/biologisch bewirtschaftet Unter Glas = anzugeben wenn die Kultur im Gewächshaus angebaut wird anzugeben ist das Ansaatjahr, in dem eine der Kulturen mit dem NC 221, 421, 422, 423, 424, 425, 441, 442, 443, 912 oder 913 erstmals angebaut und die Fläche seitdem ununterbrochen mit einer der entsprechenden Kulturen (221, 421 – 425, 441 – 443, 912, 913) bewirtschaftet wurde. Ein zwischenzeitlicher Wechsel der Kultur, ein Umbruch oder auch Nachsaat sind dabei unerheblich. Datum Seite 2 von 2 Unterschrift Antragsteller(in) Anlage FV 2015
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