Anlage Flächenverzeichnis - Landwirtschaft in Sachsen

Eingangsstempel
Flächenverzeichnis
zum Sammelantrag 2015
- Anlage FV 2015 –
Betriebsnummer (BNR10)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Kurz-FLIK ausschließlich im sächsischen Antragsverfahren verwendet werden darf. Für Flächenmeldungen an Bundesbehörden (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
BLE) sowie bei Anträgen in anderen Bundesländern ist generell der Lang-FLIK zu verwenden.
Die Anlage ist bis zum 15. Mai 2015 bei dem zuständigen Förder- und Fachbildungszentrum bzw. der zugehörigen Informations- und Servicestelle des LfULG einzureichen.
Bundesland:
lfd.
Nr.
1
Blatt-Nr.:
Bruttofläche
Feldblock: FLIK
2
Feldstück
3
Schlag
4
Hektar
Ar
5
6
Kultur
gemäß
Anlage
NC
Zusätzliches
Merkmal
Beantragung von
BPR AZL UM ÖW LU AUK TWN
7
8
9
10
11
12
13
14
(GPE, EFA, ÖKO,
unter Glas)
15
1. Ansaatjahr bei
ununterbrochener
Nutzung eines der
NC 221, 421 – 425,
441 – 443, 912, 913
BearbeitungsVermerk des LfULG
16
1. Anlage wurde sichtgeprüft
Datum/Signum
2. Vollständige
und richtige Datenerfassung
Datum/Signum
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Anlage FV 2015
Spalte 2:
Spalten 3/4:
Spalte 5/6:
Spalte 7:
Spalten 8 bis 14:
Spalte 15:
Spalte 16:
Für Flächen außerhalb Sachsens sind die Angaben von der zuständigen Behörde des betreffenden Bundeslandes einzuholen und die dort gültige Flächenbezeichnung einzutragen.
Die Bezeichnungen und Lage der Feldstücke im Feldblock sind stets beizubehalten (vgl. Feldblockskizze). Die einem Feldstück zugeordneten Schläge müssen aneinander angrenzen.
Anzugeben ist die Bruttofläche des Schlages inklusive aller zum Schlag zugehörigen Landschaftselemente (LE) und ökologischen Vorrangflächen (EFA).
Anzugeben ist die Kultur, die zum 1. Juni auf der jeweiligen Fläche angebaut wird
Schlag kennzeichnen mit entsprechender Beantragung:
BPR = Aktivierung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie. Dazu muss die Fläche des Schlages zum 15. Mai zur Verfügung stehen und die Beihilfefähigkeit für das gesamte Kalenderjahr
gegeben sein. Die Mindestflächengröße für BPR beträgt 0,3 ha.
AZL = Ausgleichszulage, die Mindestflächengröße für AZL beträgt 0,3 ha.
UM = flächenbezogene Agrarförderung gemäß RL AuW/2007 Teil A UM (nur noch möglich für S3, G10, Ö1, Ö2, Ö3, Ö 4),
ÖW = flächenbezogene Agrarförderung gemäß RL AuW/2007 Teil B ÖW. Bei Beantragung der ÖW-Prämie (große EVP für NC 564) kann eine Zahlung nur erfolgen, wenn nicht gleichzeitig die
Aktivierung von ZA für die Basisprämie (BPR) beantragt wurde.
LU = flächenbezogene Agrarförderung nach UL-RL 73/1994, 73/1999 bzw. 73/2000,
AUK = Förderung von Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen gemäß RL AUK/2015
TWN = Förderung von Teichmaßnahmen, gemäß RL TWN/2015.
Angabe zusätzlicher Merkmale gemäß Nutzungscodeliste bzw. wenn die Fläche ökologisch/biologisch bewirtschaftet wird oder zur Fläche ökologische Vorrangflächen angerechnet werden sollen.
Folgende Angaben sind möglich:
GPE = Ganzpflanzenernte,
EFA = Anrechnung der Fläche oder auch eines Teils der Fläche als ökologische Vorrangfläche, hier weitere erforderliche Angaben sind in der Anlage EFA vorzunehmen
ÖKO = diese Fläche wird ökologisch/biologisch bewirtschaftet
Unter Glas = anzugeben wenn die Kultur im Gewächshaus angebaut wird
anzugeben ist das Ansaatjahr, in dem eine der Kulturen mit dem NC 221, 421, 422, 423, 424, 425, 441, 442, 443, 912 oder 913 erstmals angebaut und die Fläche seitdem ununterbrochen mit einer der
entsprechenden Kulturen (221, 421 – 425, 441 – 443, 912, 913) bewirtschaftet wurde. Ein zwischenzeitlicher Wechsel der Kultur, ein Umbruch oder auch Nachsaat sind dabei unerheblich.
Datum
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Unterschrift Antragsteller(in)
Anlage FV 2015