Verteiler Private Träger Ihr Zeichen Telefon 0228 20717-275 E-Mail [email protected] Unser Zeichen Telefax Datum 15. Juli 2015 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern Projektvoranmeldungen für das Haushaltsjahr 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben bitten wir Sie um Rückmeldung zu Ihren Planungen für das Jahr 2016 entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren. Die gute Nachricht vorweg: Wir rechnen mit einem deutlichen Aufwuchs der Mittel für private Träger für das Jahr 2016 (die endgültige Entscheidung über den Bundeshaushalt fällt voraussichtlich im Herbst). Darüber hinaus gibt es einige weitere wichtige Neuerungen, die Sie bei Ihren Projektanmeldungen berücksichtigen sollten. An erster Stelle sind die überarbeiteten „Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger (Kapitel 2302 Titel 687 76)“ einschließlich der Besonderen Nebenbestimmungen (s. Anlage 1) zu nennen. Wichtige Veränderungen sind: - Mehr Flexibilität bei Förderung: Mit den neuen Förderrichtlinien müssen Vorhaben nicht mehr (ausschließlich) auf die unmittelbare Verbesserung der Situation armer Zielgruppen ausgerichtet sein. Zukünftig können auch Maßnahmen wie z.B. zu Capacity Development lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen, Advocacy-Arbeit, Netzwerkstärkung und Wissensaustauch gezielter gefördert werden. Strukturbildende Maßnahmen (Capacity Development) der lokalen Trägerorganisationen und Zielgruppen sind erwünscht und möglich, um langfristig und nachhaltig die Situation armer, benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu verbessern. - Stärkere Orientierung auf Wirkungen: Entwicklungswirksamkeit von Vorhaben zivilgesellschaftlicher Organisationen ist mit den neuen Förderrichtlinien explizite Anforderung. Damit wird künftig eine stärkere Orientie- rung hin auf Ziele und zu erwartende Wirkungen von Vorhaben erfolgen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der OECD-DAC-Kriterien Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Signifikanz und Nachhaltigkeit - in Verbindung mit Capacity Development und Menschenrechtsorientierung (einschl. Empowerment, Partizipation, Transparenz und Rechenschaftspflicht). - Höhere Förderbeträge: Erstantragsteller können mit bis zu 50.000 Euro (statt bisher 37.500 Euro) gefördert werden. Erfahrene Träger können auch mit Beträgen deutlich über 500.000 Euro gefördert werden, sofern eine angemessene Prüfung der Machbarkeit des Vorhabens und der Risiken für die Umsetzung vorgenommen wurde. Eine entsprechende Studie sollte 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und von unabhängigen Gutachtern (sofern alle relevanten Informationen bereits vorliegen im Ausnahmefall auch vom deutschen Träger) erstellt werden. - Bei komplexeren Vorhaben mit Schwerpunkt auf Meso- bzw. Makroebene höhere Verwaltungskosten ansetzbar: Ab 2016 sind neben Ansatzpunkten auf Mikroebene zur unmittelbaren Armutsbekämpfung auch strukturbildende Komponenten auf Meso- und Makroebene finanzierbar. Um dem höheren Verwaltungsaufwand Rechnung zu tragen, können im Einzelfall auch höhere Verwaltungskostenpauschalen von 10% (Mesoebene) und 14% (Makroebene) angesetzt werden. Zur Abgrenzung dienen folgende Kriterien: o Mikroebene: Vorwiegend investive Vorhaben zur Verbesserung physischer Infrastruktur. o Mesoebene: Komplexere Vorhaben zum Kapazitätsaufbau beim lokalem Träger und/oder Zielgruppenorganisationen mit Wirkungen auf regionaler Ebene. o Makroebene: Vorhaben zur Verbesserung von institutionellen Rahmenbedingungen, Gesetzgebung, Normensetzung auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene. - Eigenleistungen und Valorisierung: Der private deutsche Träger muss i.d.R. mindestens 25% an eigenen Mitteln aufbringen. Eine Valorisierung von Eigenleistungen ist nicht mehr möglich. Das BMZ kann in begründeten Einzelfällen bei besonders schwach entwickelter Zivilgesellschaft und sehr schwierigen Rahmenbedingungen Ausnahmen genehmigen, der Eigenanteil darf jedoch nicht unter 10% liegen. Für 2016 sind hierfür folgende Länder vorgesehen: Afghanistan, Ägypten, ExEbola-Länder (Guinea, Liberia, Sierra Leone), Jemen, Jordanien, Libyen, Madagaskar, Mali, Myanmar, Pakistan, Türkei (Flüchtlingsvorhaben), Westbank, Zentralafrikanische Republik. Für diese Länder kann in beigefügter Excel-Tabelle (Anlage 3) in der Spalte D der Wunsch einer Reduzierung des Eigenanteils auf 10% markiert werden. Die neuen Förderrichtlinien treten am 01.01.2016 in Kraft und gelten somit für alle von dieser Planungsabfrage betroffenen Vorhaben. Die bis einschließlich Jahresende 2015 bewilligten Vorhaben werden vollständig nach den bislang geltenden Förderrichtlinien abgewickelt. Auch für 2016 wird diese Abfrage wieder ausgeweitet auf die BMZ-Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ (SEWOH). Neben dem Titel Private Träger können Sie also Vorhaben für diese Sonderinitiative anmelden. Informationen zur Sonderinitiative finden Sie in der beigefügten Handreichung (Anlage 2). Bitte beachten Sie besonders die z.T. abweichenden Regeln für Vorhaben aus der Sonderinitiative im Vergleich zu den im Titel Private Träger geförderten Vorhaben. Neu hingegen ist, dass in Ländern, die aus dem Titel „Übergangshilfe“ (ÜH; früher „Entwicklungsfördernde und Strukturbildende Übergangshilfe“ – ESÜH) bedient werden, keine Projekte mehr aus dem Titel Private Träger finanziert werden können. Für diese wird es eine gesonderte Abfrage geben, die Konditionen weichen von denen für den Titel Private Träger ab. Dies betrifft folgende Länder/Regionen: Gaza, Haiti, Irak, DR Kongo, Libanon, Myanmar, Somalia, Süd-Sudan, Syrien, Tschad und Ukraine. Bitte beachten Sie also, dass für diese Länder keine Vorhaben aus dem Titel Private Träger oder der Sonderinitiative EWOH beantragt werden können. Ausnahme ist hier lediglich ÜH-Land Myanmar, für das in 2016 auch Vorhaben aus dem Titel Private Träger beantragt werden können (ab 2017 voraussichtlich kein ÜH-Land mehr). Ansprechpartnerinnen im BMZ für die ÜH sind: Frau Levenhagen ([email protected]): Myanmar, Ukraine; Frau Popovic ([email protected]): alle betroffenen afrikanischen Länder; Frau Klasen ([email protected]): Naher Osten, Haiti. Wir bitten Sie, sich für vorliegende Planungsabfrage zunächst bei jedem Vorhaben zu überlegen, ob es aus dem Titel Private Träger oder der Sonderinitiative EWOH finanziert werden soll. Tragen Sie die Anmeldung in die entsprechende Spalte (F oder G) der beigefügten Excel-Tabelle (Anlage 3) ein. Angemeldete Projekte, die nicht aus der Sonderinitiative EWOH finanziert werden können, werden automatisch auch für den Titel Private Träger berücksichtigt, sofern die konzeptionelle Ausgestaltung dies zulässt. Für alle Projektvoranmeldungen gilt die einheitliche Frist bis spätestens 15.09.2015. Bitte übermitteln Sie bis zu diesem Termin die ausgefüllte Excel-Tabelle an [email protected]. Bitte beachten Sie für Ihre Anmeldungen das beigefügte Merkblatt (Anlage 4) und folgende Hinweise: Melden Sie nur Projekte an, bei denen Sie davon ausgehen, dass der Antrag nächstes Jahr tatsächlich eingereicht werden kann. Nehmen Sie auch die Projekte in die Liste auf, - die bereits als Antrag bei bengo vorliegen und deren Laufzeitbeginn sich nach 2016 verschieben wird. Ergänzen Sie in diesen Fällen bitte die Anmeldung um die bengoAntragsnummer, damit wir die Projekte korrekt zuordnen können. - die bereits für 2015 angemeldet, aber bislang noch nicht eingereicht oder bewilligt wurden. Bitte überprüfen Sie Ihre Planung und teilen uns dann ggf. in der Begleitmail zur Anmeldung für 2016 mit, welche Projekte Sie nach 2016 verschieben möchten, damit wir die Liste für 2015 entsprechend aktualisieren können. Bitte beachten Sie, dass kein automatisches Verschieben solcher Projekte nach 2016 erfolgt. Wenn Sie mehrere Projekte anmelden, tragen Sie sie in der Reihenfolge Ihrer eigenen Prioritätensetzung in die Liste ein. Berücksichtigen Sie bitte bei der zeitlichen Projektplanung die erforderlichen Bearbeitungszeiten. Ihre Anträge sollten uns vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn vorliegen. Planen Sie für die Antragsabgabe ein realistisches Datum ein. Aufgrund Ihrer Erfahrungen wissen Sie vermutlich, welche Vorläufe auch Ihre Projektpartner vor Ort benötigen. Über die Auswertung der Voranmeldungen wird Sie das BMZ zeitnah informieren. Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachberater/-innen bei bengo wenden. Von Nachfragen an BMZ Referat 110 bitten wir abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Niels Albers Leiter Abteilung Förderung Auslandsprojekte Anlagen: 1 Richtlinie Private Träger NEU 2 Handreichung Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger 3 Tabelle Planungsabfrage 2016 4 Merkblatt – Hinweise zum Ausfüllen der Planungsabfrage
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