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Donnerstag, 22. Januar 2015
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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Kanton Glarus
100 Franken pro Volk geleistet. Die- Leistungsvereinbarung wird ausge- Flatrate in der Landesbibliothek:
Spitaltarif – Festsetzung
der Tarife in der Klinik Im Park, ser Beschluss wird rückwirkend auf arbeitet.
den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
Zürich
Keine Entschädigung wird geleistet: Personelles
Der Basisfallpreis inklusive Anlagenutzungskosten für Leistungen der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für
stationäre Patienten in der Klinik
Im Park, Zürich, wird auf 9 480
Franken mit Wirkung ab 1. Januar
2012 definitiv festgesetzt. Dieser
Basisfallpreis gilt für Versicherte der
bei Tarifsuisse AG angeschlossenen
Krankenkassen.
Gleichzeitig werden Gesuche von
Krankenversicherern ausserhalb
von Tarifsuisse AG abgelehnt, welche Genehmigungen von Basisraten von über 10 000 Franken forderten. Der Kanton Glarus hat
diese Tarife zu genehmigen, resp.
festzusetzen, da die Klinik Im Park
in Zürich auf der Spitalliste des
Kantons Glarus, nicht aber auf derjenigen des Kantons Zürich aufgeführt ist.
Beiträge Denkmalpflege
Für drei Gesuche werden Denkmalpflege-Beiträge von rund 89000
Franken bewilligt; die Beiträge des
Kantons betragen 69 400 Franken,
diejenigen der Gemeinden 19 600
Franken.
Darunter fallen der pauschale Jahresbeitrag 2014 von 40 000 Franken
an den Glarner Heimatschutz für
lokale bauliche Massnahmen (Ortsbild-Stiftungen) sowie ein Beitrag
an die Gemeinde Glarus Süd für
die Sanierung des Schulhausdaches
und des Uhrturms in Schwändi mit
anrechenbaren Kosten von rund
130 300 Franken und einem Beitrag von 20 Prozent oder maximal
26 064 Franken (Kantonsbeitrag
15 638 Franken, Gemeindebeitrag
10 426 Franken.)
Entschädigungen für
wegen Sauerbrut vernichtete
Bienenvölker
Imkerinnen und Imkern wird für
Bienenvölker, die gestützt auf eine
kantonstierärztliche Verfügung wegen Sauerbrut vernichtet werden
müssen, eine Entschädigung von
– für vor dem 1. Januar 2015 vernichtete Bienenvölker;
– für nachweisbar vernachlässigte
Bienenvölker;
– bei zu später Meldung über den
Befall der Bienenvölker.
Im Kanton Glarus werden heute
rund 1000 Bienenvölker betreut.
Die Sauerbrut ist eine bakterielle
Krankheit der Bienenvölker, welche
die Bienenbrut befällt. Leider ist
auch der Kanton Glarus davon betroffen. Um die Ausbreitung der
Sauerbrut einzudämmen, werden
die Imkerinnen und Imker in den
nächsten drei Jahren bei den Ausmerzaktionen unterstützt, sofern
dies gestützt auf eine kantonstierärztliche Verfügung erfolgt und sie
auch ihren sonstigen Pflichten nachgekommen sind. Abgelehnt wurde
eine je nach Stärke des Befalls der
Völker abgestufte Vergütung. Für
die Sauerbrutbekämpfung wird mit
jährlichen Kosten von 6000 Franken gerechnet, für die Entschädigungen der Imkerinnen und Imker
sind 5000 Franken vorgesehen.
Änderung Verordnung über
die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Änderungen der Verordnung
über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung werden
genehmigt und mit der Genehmigung durch den Bund in Kraft
gesetzt. Es erfolgen vor allem redaktionelle Anpassungen in Artikel 7 des Erlasses und im Anhang.
Inhaltliche Änderungen werden
nur im Anhang aufgrund von
neuen bundesrechtlichen Vorgaben
bei den Anlagetypen vorgenommen.
Am späten Freitagvormittag, 16. Januar, erfolgte im Garten des Kantonsspitals Glarus der Spatenstich zum zweigeschossigen Parkhaus, das im Februar
2016 eröffnet werden soll. Alle irgendwie Involvierten waren zugegen, und Verwaltungsratspräsident Bachmann, Spitaldirektor Hauser sowie Architekt Marti
und Bauingenieur Jud stellten das Vorhaben vor.
Sämtliche Verantwortlichen zum Spatenstich beim Bagger im Garten
des Kantonsspitals Glarus.
(Foto: mst.)
D
Statements der Verantwortlichen
Verwaltungsratspräsident Dr. Arnold Bachmann sprach gar von ei-
nem «Ereignis», einem «Element
mehr in der guten Infrastruktur».
Das Parkplatzangebot sei zu knapp.
Seit 2013 habe man es mit der
Bewirtschaftung der Plätze versucht, was eine Pionierrolle für
Glarus gespielt habe. Die unterirdische geschützte Operationsstelle
(GOPS) werde nicht mehr ge-
Die neue Gebührenordnung der Landesbibliothek wird deutlich einfacher. So
fallen die Ausleihgebühren für CDs, DVDs und CD-ROM weg, Reservationen
sind künftig ebenfalls kostenlos. Im Gegenzug wird die Jahresgebühr angepasst. Neu eingeführt werden Partnerkarten und Schnupperabos.
A
uf den 1. April führt die Landesbibliothek Glarus eine
neue Gebührenordnung ein.
Damit kommt sie einem Auftrag
aus der kantonalen Effektivitätsanalyse nach. Gleichzeitig setzt die Landesbibliothek damit aber auch ihre
Serviceoffensive fort. Jetzt wird die
Gebührenordnung deutlich vereinfacht. Im Zentrum steht die neue
Flatrate: einmal zahlen und ein ganzes Jahr Bücher, Hörbücher, Musik-CDs,
DVDs,
CD-ROM,
Sprachkurse und Zeitschriften kostenlos ausleihen. Die bisherigen
Ausleihgebühren für CDs, DVDs
und CD-ROM fallen weg.
Die Kundinnen und Kunden können vor Ort aus mehr als 100 000
Medien auswählen. Zusätzlich können sie bei der Digitalen Bibliothek
Ostschweiz (www.dibiost) 24 Stun-
den am Tag, 7 Tage die Woche digitale Medien elektronisch ausleihen – ebenfalls kostenlos.
Abonnemente
Erwachsene zahlen neu 40 Franken
Jahresgebühr für die Flatrate. Die
Jahresgebühr wird damit an das Gebührenniveau von öffentlichen Bibliotheken gleicher Grössenordnung angepasst.
Familien profitieren besonders von
der neuen Gebührenordnung. Wie
bisher zahlen Kinder und Jugendliche keine Jahresgebühr, für junge
Erwachsene (18 bis 24 Jahre) bleibt
die Jahresgebühr gleich.
Die neue Gebührenordnung sowie
die aktualisierte Benutzerordnung
sind ab dem 22. Januar einsehbar
unter: www.gl.ch/landesbibliothek
unter «Benutzung». ●
Interpellation
betreffend «Fracking in der Schweiz»
Fracking boomt – nicht nur in den USA, sondern zunehmend auch in der
Schweiz. Projekte zur Förderung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking finden sich von der Bodenseeregion bis zum Genfersee. In diesem Zusammenhang drängen vermehrt globale Unternehmen auf den Schweizer Markt.
B
Der Zuschlag für den Abschluss
einer Leistungsvereinbarung für die
landwirtschaftliche Beratung wird
dem landwirtschaftlichen Bildungsund Beratungszentrum (LBBZ)
Plantahof erteilt. Eine entsprechende
Parkhaus soll
Anfang 2016 eröffnen
Einmal zahlen – und ein
Jahr lang alles ausleihen
Vorstoss
Landwirtschaftliche
Beratung – Arbeitsvergabe
Spatenstich zum Parkhaus des Kantonsspitals:
ie Freude war gross, dass es
nun am Montag, 19 . Januar,
endlich mit den Bauarbeiten –
zuerst mit dem Aushub – losgehen
würde.
Durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres wurde Abiola
Marti, Sool, als kaufmännische
Fachspezialistin, mit einem Pensum
von 80 Prozent und Stellenantritt
per 19. Januar 2015, angestellt.
Der Regierungsrat gratuliert zu folgenden Dienstjubiläen, welche anfangs Februar 2015 gefeiert werden
können:
– Regula Martin, Näfels, Zentrale
Dienste Steuern, 30 Jahre;
– Kurt Baumgartner, Mollis, Kantonspolizei, 30 Jahre;
– Peter Schadegg, Netstal, Kantonspolizei, 30 Jahre;
– Urs Baumgartner, Mollis, Gewerbliche Berufsfachschule, 25 Jahre;
– Karl Zweifel, Oberurnen, Grundbuchamt, 25 Jahre;
– Hanspeter Cadonau, Mitlödi,
Militärbetriebe, 25 Jahre;
– Alda Städler, Kaltbrunn, Gewerbliche Berufsfachschule, 20 Jahre;
– Christoph Hefti, Niederurnen,
Kantonspolizei, 20 Jahre;
– Urs Landolt, Glarus, Kantonspolizei, 20 Jahre;
– Fritz Steinmann, Oberurnen, Gewerbliche Berufsfachschule, 15
Jahre;
– Christian Eggenberger, Glarus,
Kantonspolizei, 15 Jahre. ●
braucht und nun rückgebaut. Das
Resultat werden genügend Parkplätze sein, zudem gedeckt, es gebe
keine Abhängigkeit von den diversen heutigen Eigentümern mehr
und ein direkter Zugang zum Spital
sei gewährleistet.
«Wir werden schliesslich 53 Plätze
mehr haben», sagte Spitaldirektor
Markus Hauser zu den Anwesenden. Das ganze Projekt koste 6,3
Mio. Fr. Es hätten Informationsanlässe für die Nachbarn wegen des
entstehenden Lärms stattgefunden.
Kaspar Marti vom Architekturbüro
Hauser & Marti stellte das eigentliche Bauvorhaben vor. «Es entstehen zwei Geschosse, in die man von
der Spitalstrasse wird einfahren
können.», meinte er. Zudem würden Indikatoren, ein modernes Parkleitsystem, die noch freien der 158
Parkplätze anzeigen. Der Platz auf
der Wiese Streiff wird während den
Bauarbeiten benützt werden können, diejenigen an der Spitalstrasse
hingegen nicht. Der Nebeneingang
über den Garten werde in dieser
Zeit nicht mehr zu begehen sein.
Der Streiff-Parkplatz und diejenigen an der Spitalstrasse würden
anschliessend rückgebaut.
Relativ viel Erdreich werde ausgebaggert werden müssen, klärte Ingenieur Markus Jud die Gäste auf,
nämlich 13 600 Kubikmeter. Und
Gemeinderat Christian Büttiker
teilte mit, der Parkplatz Streiff sei
ohnehin nur als Provisorium von
der Gemeinde toleriert worden. Sie
sei froh, dass dieser jetzt aufgehoben werde. ●
mst.
Inseraten-Annahme
Telefon 055 6474747
eim Fracking-Verfahren werden Risse im Gestein erzeugt,
indem mit hohem Druck ein
Gemisch aus Sand, Wasser und
Chemikalien in den Untergrund gepresst wird. Aus den so erzeugten
Bruchstellen lässt sich Erdgas und
Erdöl, aber auch heisses Wasser für
die geothermische Nutzung an die
Oberfläche fördern. Fracking nach
fossilen Energieträgern hat zumindest in den USA eine Spur der Zerstörung hinterlassen, mit katastrophalen Folgen für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser.
Auch wird damit ein «schmutziger»
Energieträger gefördert, der massgeblich zur globalen Klimaerwärmung beiträgt. Es braucht also ein
Handlungskonzept resp. Massnahmen gegenüber Fracking.
Im Januar 2014 veröffentlichte die
Eidgenössisch Geologische Fachkommission (EGK) erste Empfehlungen über die Nutzung des tiefen
Untergrundes, eine Konkretisierung erfolgte Anfang Dezember
2014. Auf Bundesebene sind verschiedene Vorstösse zum Thema
Fracking hängig.
Da Bodenschätze jedoch Regalien
der Kantone sind, müssen Regelungen zur Nutzung auf kantonaler
Ebene erfolgen. In mehreren Kantonen sind deshalb in den letzten
Monaten Verbote oder Moratorien
zum Fracking von fossilen Energieträgern erlassen worden bzw. werden diskutiert, so beispielsweise in
Freiburg, der Waadt oder in Bern.
Der Kanton Glarus regelte bislang
Fragen der Gewinnung von fossilen
Energieträgern im Rahmen des
Konkordates betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl,
dem vorwiegend Kantone der Ostschweiz angehörten. Im August
2014 trat der Kanton Glarus gemäss
Mitteilung im Amtsblatt aus diesem
Konkordat aus. Im Kanton Thurgau, einem bisherigen Konkordatsmitglied, ist in der Zwischenzeit ein
Gesetz in der Vernehmlassung (Gesetz über die Nutzung des Untergrundes), dessen Grundlagen noch
im Auftrag des Konkordates erarbeitet wurden.
Wo aber steht der Kanton Glarus in
dieser Diskussion? Wir bitten den
Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen
• Aus welchen Gründen ist der
Kanton Glarus im August 2014
aus dem Konkordat betreffend die
Schürfung und Ausbeutung von
Erdöl ausgetreten? Welchen Zusammenhang gibt es allenfalls mit
dem Fracking?
• Welche Folgen hat der Austritt
aus dem Konkordat für die Regelung der Nutzung des Untergrundes?
• Wird zurzeit an neuen gesetzlichen Grundlagen bezüglich der
Nutzung des Untergrundes gearbeitet?
• Wird mit Nachbarkantonen, beispielsweise den ehemaligen Konkordatsmitgliedern, das Gespräch
zum Thema Fracking gepflegt? Ist
der Regierungsrat an einem gemeinsamen Vorgehen interessiert?
• Erachtet der Regierungsrat ein
Verbot oder ein Moratorium von
Fracking zur Gewinnung von fossilen Brennstoffen für zweckmässig? Wenn nein, warum nicht?
• Hat sich der Regierungsrat mit der
Materie Geothermie befasst? Ist
er in irgendeiner Art und Weise
aktiv geworden? ●
Für die Grüne Landratsfraktion
Landrätin Regula N. Keller, Ennenda