Donnerstag, 22. Januar 2015 Seite 4 Aus den Verhandlungen des Regierungsrates Kanton Glarus 100 Franken pro Volk geleistet. Die- Leistungsvereinbarung wird ausge- Flatrate in der Landesbibliothek: Spitaltarif – Festsetzung der Tarife in der Klinik Im Park, ser Beschluss wird rückwirkend auf arbeitet. den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Zürich Keine Entschädigung wird geleistet: Personelles Der Basisfallpreis inklusive Anlagenutzungskosten für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für stationäre Patienten in der Klinik Im Park, Zürich, wird auf 9 480 Franken mit Wirkung ab 1. Januar 2012 definitiv festgesetzt. Dieser Basisfallpreis gilt für Versicherte der bei Tarifsuisse AG angeschlossenen Krankenkassen. Gleichzeitig werden Gesuche von Krankenversicherern ausserhalb von Tarifsuisse AG abgelehnt, welche Genehmigungen von Basisraten von über 10 000 Franken forderten. Der Kanton Glarus hat diese Tarife zu genehmigen, resp. festzusetzen, da die Klinik Im Park in Zürich auf der Spitalliste des Kantons Glarus, nicht aber auf derjenigen des Kantons Zürich aufgeführt ist. Beiträge Denkmalpflege Für drei Gesuche werden Denkmalpflege-Beiträge von rund 89000 Franken bewilligt; die Beiträge des Kantons betragen 69 400 Franken, diejenigen der Gemeinden 19 600 Franken. Darunter fallen der pauschale Jahresbeitrag 2014 von 40 000 Franken an den Glarner Heimatschutz für lokale bauliche Massnahmen (Ortsbild-Stiftungen) sowie ein Beitrag an die Gemeinde Glarus Süd für die Sanierung des Schulhausdaches und des Uhrturms in Schwändi mit anrechenbaren Kosten von rund 130 300 Franken und einem Beitrag von 20 Prozent oder maximal 26 064 Franken (Kantonsbeitrag 15 638 Franken, Gemeindebeitrag 10 426 Franken.) Entschädigungen für wegen Sauerbrut vernichtete Bienenvölker Imkerinnen und Imkern wird für Bienenvölker, die gestützt auf eine kantonstierärztliche Verfügung wegen Sauerbrut vernichtet werden müssen, eine Entschädigung von – für vor dem 1. Januar 2015 vernichtete Bienenvölker; – für nachweisbar vernachlässigte Bienenvölker; – bei zu später Meldung über den Befall der Bienenvölker. Im Kanton Glarus werden heute rund 1000 Bienenvölker betreut. Die Sauerbrut ist eine bakterielle Krankheit der Bienenvölker, welche die Bienenbrut befällt. Leider ist auch der Kanton Glarus davon betroffen. Um die Ausbreitung der Sauerbrut einzudämmen, werden die Imkerinnen und Imker in den nächsten drei Jahren bei den Ausmerzaktionen unterstützt, sofern dies gestützt auf eine kantonstierärztliche Verfügung erfolgt und sie auch ihren sonstigen Pflichten nachgekommen sind. Abgelehnt wurde eine je nach Stärke des Befalls der Völker abgestufte Vergütung. Für die Sauerbrutbekämpfung wird mit jährlichen Kosten von 6000 Franken gerechnet, für die Entschädigungen der Imkerinnen und Imker sind 5000 Franken vorgesehen. Änderung Verordnung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung Die Änderungen der Verordnung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung werden genehmigt und mit der Genehmigung durch den Bund in Kraft gesetzt. Es erfolgen vor allem redaktionelle Anpassungen in Artikel 7 des Erlasses und im Anhang. Inhaltliche Änderungen werden nur im Anhang aufgrund von neuen bundesrechtlichen Vorgaben bei den Anlagetypen vorgenommen. Am späten Freitagvormittag, 16. Januar, erfolgte im Garten des Kantonsspitals Glarus der Spatenstich zum zweigeschossigen Parkhaus, das im Februar 2016 eröffnet werden soll. Alle irgendwie Involvierten waren zugegen, und Verwaltungsratspräsident Bachmann, Spitaldirektor Hauser sowie Architekt Marti und Bauingenieur Jud stellten das Vorhaben vor. Sämtliche Verantwortlichen zum Spatenstich beim Bagger im Garten des Kantonsspitals Glarus. (Foto: mst.) D Statements der Verantwortlichen Verwaltungsratspräsident Dr. Arnold Bachmann sprach gar von ei- nem «Ereignis», einem «Element mehr in der guten Infrastruktur». Das Parkplatzangebot sei zu knapp. Seit 2013 habe man es mit der Bewirtschaftung der Plätze versucht, was eine Pionierrolle für Glarus gespielt habe. Die unterirdische geschützte Operationsstelle (GOPS) werde nicht mehr ge- Die neue Gebührenordnung der Landesbibliothek wird deutlich einfacher. So fallen die Ausleihgebühren für CDs, DVDs und CD-ROM weg, Reservationen sind künftig ebenfalls kostenlos. Im Gegenzug wird die Jahresgebühr angepasst. Neu eingeführt werden Partnerkarten und Schnupperabos. A uf den 1. April führt die Landesbibliothek Glarus eine neue Gebührenordnung ein. Damit kommt sie einem Auftrag aus der kantonalen Effektivitätsanalyse nach. Gleichzeitig setzt die Landesbibliothek damit aber auch ihre Serviceoffensive fort. Jetzt wird die Gebührenordnung deutlich vereinfacht. Im Zentrum steht die neue Flatrate: einmal zahlen und ein ganzes Jahr Bücher, Hörbücher, Musik-CDs, DVDs, CD-ROM, Sprachkurse und Zeitschriften kostenlos ausleihen. Die bisherigen Ausleihgebühren für CDs, DVDs und CD-ROM fallen weg. Die Kundinnen und Kunden können vor Ort aus mehr als 100 000 Medien auswählen. Zusätzlich können sie bei der Digitalen Bibliothek Ostschweiz (www.dibiost) 24 Stun- den am Tag, 7 Tage die Woche digitale Medien elektronisch ausleihen – ebenfalls kostenlos. Abonnemente Erwachsene zahlen neu 40 Franken Jahresgebühr für die Flatrate. Die Jahresgebühr wird damit an das Gebührenniveau von öffentlichen Bibliotheken gleicher Grössenordnung angepasst. Familien profitieren besonders von der neuen Gebührenordnung. Wie bisher zahlen Kinder und Jugendliche keine Jahresgebühr, für junge Erwachsene (18 bis 24 Jahre) bleibt die Jahresgebühr gleich. Die neue Gebührenordnung sowie die aktualisierte Benutzerordnung sind ab dem 22. Januar einsehbar unter: www.gl.ch/landesbibliothek unter «Benutzung». ● Interpellation betreffend «Fracking in der Schweiz» Fracking boomt – nicht nur in den USA, sondern zunehmend auch in der Schweiz. Projekte zur Förderung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking finden sich von der Bodenseeregion bis zum Genfersee. In diesem Zusammenhang drängen vermehrt globale Unternehmen auf den Schweizer Markt. B Der Zuschlag für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die landwirtschaftliche Beratung wird dem landwirtschaftlichen Bildungsund Beratungszentrum (LBBZ) Plantahof erteilt. Eine entsprechende Parkhaus soll Anfang 2016 eröffnen Einmal zahlen – und ein Jahr lang alles ausleihen Vorstoss Landwirtschaftliche Beratung – Arbeitsvergabe Spatenstich zum Parkhaus des Kantonsspitals: ie Freude war gross, dass es nun am Montag, 19 . Januar, endlich mit den Bauarbeiten – zuerst mit dem Aushub – losgehen würde. Durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres wurde Abiola Marti, Sool, als kaufmännische Fachspezialistin, mit einem Pensum von 80 Prozent und Stellenantritt per 19. Januar 2015, angestellt. Der Regierungsrat gratuliert zu folgenden Dienstjubiläen, welche anfangs Februar 2015 gefeiert werden können: – Regula Martin, Näfels, Zentrale Dienste Steuern, 30 Jahre; – Kurt Baumgartner, Mollis, Kantonspolizei, 30 Jahre; – Peter Schadegg, Netstal, Kantonspolizei, 30 Jahre; – Urs Baumgartner, Mollis, Gewerbliche Berufsfachschule, 25 Jahre; – Karl Zweifel, Oberurnen, Grundbuchamt, 25 Jahre; – Hanspeter Cadonau, Mitlödi, Militärbetriebe, 25 Jahre; – Alda Städler, Kaltbrunn, Gewerbliche Berufsfachschule, 20 Jahre; – Christoph Hefti, Niederurnen, Kantonspolizei, 20 Jahre; – Urs Landolt, Glarus, Kantonspolizei, 20 Jahre; – Fritz Steinmann, Oberurnen, Gewerbliche Berufsfachschule, 15 Jahre; – Christian Eggenberger, Glarus, Kantonspolizei, 15 Jahre. ● braucht und nun rückgebaut. Das Resultat werden genügend Parkplätze sein, zudem gedeckt, es gebe keine Abhängigkeit von den diversen heutigen Eigentümern mehr und ein direkter Zugang zum Spital sei gewährleistet. «Wir werden schliesslich 53 Plätze mehr haben», sagte Spitaldirektor Markus Hauser zu den Anwesenden. Das ganze Projekt koste 6,3 Mio. Fr. Es hätten Informationsanlässe für die Nachbarn wegen des entstehenden Lärms stattgefunden. Kaspar Marti vom Architekturbüro Hauser & Marti stellte das eigentliche Bauvorhaben vor. «Es entstehen zwei Geschosse, in die man von der Spitalstrasse wird einfahren können.», meinte er. Zudem würden Indikatoren, ein modernes Parkleitsystem, die noch freien der 158 Parkplätze anzeigen. Der Platz auf der Wiese Streiff wird während den Bauarbeiten benützt werden können, diejenigen an der Spitalstrasse hingegen nicht. Der Nebeneingang über den Garten werde in dieser Zeit nicht mehr zu begehen sein. Der Streiff-Parkplatz und diejenigen an der Spitalstrasse würden anschliessend rückgebaut. Relativ viel Erdreich werde ausgebaggert werden müssen, klärte Ingenieur Markus Jud die Gäste auf, nämlich 13 600 Kubikmeter. Und Gemeinderat Christian Büttiker teilte mit, der Parkplatz Streiff sei ohnehin nur als Provisorium von der Gemeinde toleriert worden. Sie sei froh, dass dieser jetzt aufgehoben werde. ● mst. Inseraten-Annahme Telefon 055 6474747 eim Fracking-Verfahren werden Risse im Gestein erzeugt, indem mit hohem Druck ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in den Untergrund gepresst wird. Aus den so erzeugten Bruchstellen lässt sich Erdgas und Erdöl, aber auch heisses Wasser für die geothermische Nutzung an die Oberfläche fördern. Fracking nach fossilen Energieträgern hat zumindest in den USA eine Spur der Zerstörung hinterlassen, mit katastrophalen Folgen für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser. Auch wird damit ein «schmutziger» Energieträger gefördert, der massgeblich zur globalen Klimaerwärmung beiträgt. Es braucht also ein Handlungskonzept resp. Massnahmen gegenüber Fracking. Im Januar 2014 veröffentlichte die Eidgenössisch Geologische Fachkommission (EGK) erste Empfehlungen über die Nutzung des tiefen Untergrundes, eine Konkretisierung erfolgte Anfang Dezember 2014. Auf Bundesebene sind verschiedene Vorstösse zum Thema Fracking hängig. Da Bodenschätze jedoch Regalien der Kantone sind, müssen Regelungen zur Nutzung auf kantonaler Ebene erfolgen. In mehreren Kantonen sind deshalb in den letzten Monaten Verbote oder Moratorien zum Fracking von fossilen Energieträgern erlassen worden bzw. werden diskutiert, so beispielsweise in Freiburg, der Waadt oder in Bern. Der Kanton Glarus regelte bislang Fragen der Gewinnung von fossilen Energieträgern im Rahmen des Konkordates betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl, dem vorwiegend Kantone der Ostschweiz angehörten. Im August 2014 trat der Kanton Glarus gemäss Mitteilung im Amtsblatt aus diesem Konkordat aus. Im Kanton Thurgau, einem bisherigen Konkordatsmitglied, ist in der Zwischenzeit ein Gesetz in der Vernehmlassung (Gesetz über die Nutzung des Untergrundes), dessen Grundlagen noch im Auftrag des Konkordates erarbeitet wurden. Wo aber steht der Kanton Glarus in dieser Diskussion? Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen: Fragen • Aus welchen Gründen ist der Kanton Glarus im August 2014 aus dem Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl ausgetreten? Welchen Zusammenhang gibt es allenfalls mit dem Fracking? • Welche Folgen hat der Austritt aus dem Konkordat für die Regelung der Nutzung des Untergrundes? • Wird zurzeit an neuen gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Nutzung des Untergrundes gearbeitet? • Wird mit Nachbarkantonen, beispielsweise den ehemaligen Konkordatsmitgliedern, das Gespräch zum Thema Fracking gepflegt? Ist der Regierungsrat an einem gemeinsamen Vorgehen interessiert? • Erachtet der Regierungsrat ein Verbot oder ein Moratorium von Fracking zur Gewinnung von fossilen Brennstoffen für zweckmässig? Wenn nein, warum nicht? • Hat sich der Regierungsrat mit der Materie Geothermie befasst? Ist er in irgendeiner Art und Weise aktiv geworden? ● Für die Grüne Landratsfraktion Landrätin Regula N. Keller, Ennenda
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