Mittwoch, 25. März 2015 Glarus glarner woche 51 Kinderbetreuungskosten: Fifty-fifty für Eltern und Öffentlichkeit In der Gemeinde Glarus leben immer mehr Menschen, die sich für flexible Familienmodelle entscheiden. Glarus unterstützt deshalb Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nun definiert Glarus die Betreuung zusammen mit Eltern, Anbietern und Gemeinwesen neu. Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung werden von der Gemeinde angepasst. Archivbild Jessica Loi mitg. Die Gemeinde Glarus budgetiert 2015 rund 460 000 Franken für die familienergänzende Kinderbetreuung. Sie unterstützt dadurch die Bedürfnisse der Glarner Familien, deren Lebensgestaltung sich in den letzten Jahren verändert hat. Allein im Krippenalter erhöht die Gemeinde ihr Engagement von 300’000 Franken im Vorjahr auf 325’000 Franken im laufenden Jahr. Im Fünfjahresvergleich handelt es sich insgesamt um eine Erhöhung des Budgets für die familienergänzende Kinderbetreuung um nahezu 150 Prozent. Auch an der Landsgemeinde 2015 wird Kinderbetreuung ein Thema sein. Es geht dabei um die Anpassung der kantonalgesetzlichen Grundlagen, die ein höheres Engagement des Kantons bei der Betreuung im Vorschulalter ermöglichen sollen. «Die Gemeinde Glarus wird auch nach dem Beschluss der Landsgemeinde an ihrem Engagement für Familien festhalten und sich nicht zurückziehen», untermauert Gemeindepräsident Christian Marti, «schliesslich geht es um die Zukunft der Gemeinde als attraktiver Wohnort für Familien.» Sowohl die Kinderkrippen als auch die Tagesstrukturen in der Gemeinde Glarus zeichnen sich durch ihre Angebotsqualität und die grosszügigen Öffnungszeiten von 6 bis 19 Uhr aus. Neue Elternbeiträge ab 1. August Mit der höheren Kostenübernahme durch das Gemeinwesen geht auch eine Anpassung der individuellen Elternbeiträge einher. «Die Anpassung der Elternbeiträge wurde im Spannungsfeld der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Standortattraktivität und der Finanzlage der Gemeinde getroffen. Entscheidend für eine nachhaltige Finanzierung ist eine vertretbare Aufteilung der Kosten zwischen Familien und Gemeinwesen», erklärt Martin Bilger von der Hauptabteilung Bildung und Familie den Beschluss des Gemeinderats. Die Faustregeln für die partnerschaftliche Kostenaufteilung lauten: Fifty-fifty Öffentlichkeit und Eltern sowie je tiefer das steuerbare Einkommen, desto höher die Solidarität in Form von Gemeindesubventionen. Die Anpassungen im Elternbeitragsreglement treten auf den 1. August 2015 in Kraft. Das Glarner Steuergesetz ermöglicht übrigens im Vergleich zu anderen Kantonen einen höheren Abzug bei den Fremdbetreuungskosten. Der Maximalbetrag für den steuerlichen Abzug der Elternbeiträge liegt bei 12 000 Franken pro Familie. Diese Abzugsmöglichkeit unterstreicht die Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung auch aus Sicht des Kantons. Im interkantonalen Vergleich fällt diese Abzugsmöglichkeit komfortabel aus. Kinderkrippen für Vorschulalter Die mit dem deutlich gesteigerten Kostenanteil von 325 000 Franken verbundene Ausweitung des Angebots an Krippenplätzen führt zur Anpassung der Elternbeiträge auf neu mindestens 23 Franken (bisher 21.50 Franken) und wie bisher auf maximal 100 Franken pro Kind und Tag. Dadurch profitieren steuerbare Einkommen bis 32 000 Franken von der höchsten Subvention. Im vergleichbaren Fehraltorf ZH zum Beispiel beträgt der Minimalbetrag 25 Franken und der Maximalbetrag 110 Franken. Der maximale Elternbeitrag kommt in Glarus neu für wirtschaftlich leistungsfähige Familien mit steuerbaren Einkommen ab 92 500 Franken zum Tragen. Tagesstrukturen für schulpflichtige Kinder Bei den Tagesstrukturen führt die Gemeinde drei eigene Betriebe in Glarus, Ennenda und Netstal. In Riedern bietet das Familienhaus «Biälistogg» im Auftrag der Gemeinde weitere subventionierte Betreuungsplätze für Schulkinder an. Überall sind die Module Frühstücks-, Mittags-, Nachmittags- sowie Ganztages- und Ferienbetreuung im Angebot. Die Frühstücksbetreuung gibt es bereits frühmorgens ab 6 Uhr ab sechs Franken (bisher ab fünf Franken) und die Nachmittagsbetreuung bis 19 Uhr ab 6.90 Franken (bisher ab 6.45 Franken). Um die Tarifberechnung fairer zu gestalten, wird die Nachmittagsbetreuung ab August aufgeteilt. Die Eltern bezahlen dadurch nur noch jenen Teil, den sie effektiv beanspruchen. Der minimale Elternbeitrag pro Kind und ganzer Tag liegt neu bei 19.80 Franken (bisher 17.90 Franken) sowie maximal bei 50 Franken (wie bisher) ab einem steuerbaren Einkommen von 77 000 Franken. Korrigenda In der letzten «Glarner Woche» hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die TB Glarus senken den Erdgaspreis nicht um 43 Rappen pro Kilowattstunde, sondern um 0,43 Rappen pro Kilowattstunde.
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