Kinderbetreuungskosten

Mittwoch, 25. März 2015
Glarus
glarner woche 51
Kinderbetreuungskosten: Fifty-fifty für
Eltern und Öffentlichkeit
In der Gemeinde Glarus leben immer mehr Menschen, die sich für
flexible Familienmodelle entscheiden. Glarus unterstützt deshalb
Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nun definiert Glarus die Betreuung zusammen mit Eltern, Anbietern und Gemeinwesen
neu.
Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung werden von der Gemeinde angepasst.
Archivbild Jessica Loi
mitg. Die Gemeinde Glarus budgetiert 2015
rund 460 000 Franken für die familienergänzende Kinderbetreuung. Sie unterstützt
dadurch die Bedürfnisse der Glarner Familien, deren Lebensgestaltung sich in den
letzten Jahren verändert hat. Allein im Krippenalter erhöht die Gemeinde ihr Engagement von 300’000 Franken im Vorjahr auf
325’000 Franken im laufenden Jahr. Im
Fünfjahresvergleich handelt es sich insgesamt um eine Erhöhung des Budgets für die
familienergänzende Kinderbetreuung um
nahezu 150 Prozent.
Auch an der Landsgemeinde 2015 wird Kinderbetreuung ein Thema sein. Es geht dabei
um die Anpassung der kantonalgesetzlichen
Grundlagen, die ein höheres Engagement
des Kantons bei der Betreuung im Vorschulalter ermöglichen sollen.
«Die Gemeinde Glarus wird auch nach dem
Beschluss der Landsgemeinde an ihrem Engagement für Familien festhalten und sich
nicht zurückziehen», untermauert Gemeindepräsident Christian Marti, «schliesslich
geht es um die Zukunft der Gemeinde als attraktiver Wohnort für Familien.» Sowohl die
Kinderkrippen als auch die Tagesstrukturen
in der Gemeinde Glarus zeichnen sich durch
ihre Angebotsqualität und die grosszügigen
Öffnungszeiten von 6 bis 19 Uhr aus.
Neue Elternbeiträge ab 1. August
Mit der höheren Kostenübernahme durch
das Gemeinwesen geht auch eine Anpassung der individuellen Elternbeiträge einher.
«Die Anpassung der Elternbeiträge wurde
im Spannungsfeld der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sowie der Standortattraktivität und der Finanzlage der Gemeinde getroffen. Entscheidend für eine nachhaltige
Finanzierung ist eine vertretbare Aufteilung
der Kosten zwischen Familien und Gemeinwesen», erklärt Martin Bilger von der Hauptabteilung Bildung und Familie den Beschluss des Gemeinderats. Die Faustregeln
für die partnerschaftliche Kostenaufteilung
lauten: Fifty-fifty Öffentlichkeit und Eltern
sowie je tiefer das steuerbare Einkommen,
desto höher die Solidarität in Form von Gemeindesubventionen. Die Anpassungen im
Elternbeitragsreglement treten auf den 1.
August 2015 in Kraft.
Das Glarner Steuergesetz ermöglicht übrigens im Vergleich zu anderen Kantonen
einen höheren Abzug bei den Fremdbetreuungskosten. Der Maximalbetrag für den
steuerlichen Abzug der Elternbeiträge liegt
bei 12 000 Franken pro Familie. Diese Abzugsmöglichkeit unterstreicht die Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung auch aus Sicht des Kantons. Im
interkantonalen Vergleich fällt diese Abzugsmöglichkeit komfortabel aus.
Kinderkrippen für Vorschulalter
Die mit dem deutlich gesteigerten Kostenanteil von 325 000 Franken verbundene Ausweitung des Angebots an Krippenplätzen
führt zur Anpassung der Elternbeiträge auf
neu mindestens 23 Franken (bisher 21.50
Franken) und wie bisher auf maximal 100
Franken pro Kind und Tag. Dadurch profitieren steuerbare Einkommen bis 32 000
Franken von der höchsten Subvention. Im
vergleichbaren Fehraltorf ZH zum Beispiel
beträgt der Minimalbetrag 25 Franken und
der Maximalbetrag 110 Franken. Der maximale Elternbeitrag kommt in Glarus neu für
wirtschaftlich leistungsfähige Familien mit
steuerbaren Einkommen ab 92 500 Franken
zum Tragen.
Tagesstrukturen für schulpflichtige Kinder
Bei den Tagesstrukturen führt die Gemeinde
drei eigene Betriebe in Glarus, Ennenda und
Netstal. In Riedern bietet das Familienhaus
«Biälistogg» im Auftrag der Gemeinde weitere subventionierte Betreuungsplätze für
Schulkinder an. Überall sind die Module
Frühstücks-, Mittags-, Nachmittags- sowie
Ganztages- und Ferienbetreuung im Angebot. Die Frühstücksbetreuung gibt es bereits
frühmorgens ab 6 Uhr ab sechs Franken
(bisher ab fünf Franken) und die Nachmittagsbetreuung bis 19 Uhr ab 6.90 Franken
(bisher ab 6.45 Franken). Um die Tarifberechnung fairer zu gestalten, wird die Nachmittagsbetreuung ab August aufgeteilt. Die
Eltern bezahlen dadurch nur noch jenen
Teil, den sie effektiv beanspruchen. Der minimale Elternbeitrag pro Kind und ganzer
Tag liegt neu bei 19.80 Franken (bisher
17.90 Franken) sowie maximal bei 50 Franken (wie bisher) ab einem steuerbaren Einkommen von 77 000 Franken.
Korrigenda
In der letzten «Glarner Woche» hat sich
ein Fehler eingeschlichen. Die TB Glarus
senken den Erdgaspreis nicht um 43
Rappen pro Kilowattstunde, sondern um
0,43 Rappen pro Kilowattstunde.