AP 5, Fall 10: Vollmachtsurkunde gem. § 172. 1/2 • Merke: Sind die

Arbeitsgemeinschaft BGB aT
Dr. Posselt
AP 5, Fall 10: Vollmachtsurkunde gem. § 172.
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AP 5, Fall 10: Anfechtung ausgeübter Innenvollmacht.
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 Merke: Sind die Voraussetzungen erfüllt, erzeugt der Rechtsschein der Ur-
 Merke: Vor Gebrauch kann die Vollmacht gem. § 168 S1 grds. frei widerru-
kunde Vertretungsmacht, selbst wenn die Vollmacht erloschen ist.
fen werden; die Frage nach einer Anfechtung stellt sich erst nach Gebrauch
I.
Vollmachtsurkunde
oder bei unwiderruflicher Vollmacht.
>> Schriftlich, vom Vertretenen unterzeichnet.
 Merke: Anfechtung führt Regresskette: Vertragspartner kann sich gem.
II. Aushändigung
§ 179 (extra Karte) an Vertreter und dieser gem. § 122 an Vertretenen halten.
 e.A.: Bevollmächtigung nach Vollmachtsgebrauch nicht mehr anfechtbar.
>> Willentliche Überlassung durch Vertretenen an Vertreter.
III. Vorlegen
pro: Ziel der Anfechtung ist das fehlerfreie Vertretergeschäft; die Regresskette
>> Original bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorgelegt.
kann durch Insolvenzen gestört sein.
IV. Gutgläubigkeit
con: Wortlaut von § 142 I; Bevollmächtigung ist Rechtsgeschäft. Kette durch
>> Keine Kenntnis o. fahrlässige Unkenntnis vom Erlöschen, § 173. ...
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AP 5, Fall 10: Vollmachtsurkunde.
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Anspruch Vertragspartner gegen Vertretenen aus § 122 vermeidbar.
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AP 5, Fall 10: Anfechtung ausgeübter Innenvollmacht.
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 Im Gutachten folgt § 172 I, wenn eine Vollmacht zB durch Anfechtung
 a.A. (Medicus/Petersen, BürglR, Rn. 96, m.N. für e.A.): Die Bevollmächti-
oder Widerruf erloschen ist: „Die Bevollmächtigung ist nichtig. In Betracht
gung ist anfechtbar, allerdings unter zusätzlichen Voraussetzungen:
kommt aber eine Vollmacht kraft Rechtsscheins gem. § 172 I. Das setzt ...“
I.
 Merke: Das Original muss bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorgelegt
werden; das ist im Fall nicht ersichtlich.
Fehleridentität
>> Mangel bei der Bevollmächtigung prägt Vertretergeschäft.
II. Anfechtungserklärung
Anfechtungserklärung gegenüber Vertreter und Vertragspartner.
 Im Gutachten bei der Anfechtung (extra Karte) ausw. als ersten Punkt „Anfechtbarkeit“ prüfen und den Streit darstellen; bei Befürwortung einer Anfechtung, beim Anfechtungsgrund die Fehleridentität und bei der Anfechtungserklärung den zweiten Gegner ergänzen.