Arbeitsgemeinschaft BGB aT Dr. Posselt AP 5, Fall 10: Vollmachtsurkunde gem. § 172. 1/2 Arbeitsgemeinschaft BGB aT Dr. Posselt AP 5, Fall 10: Anfechtung ausgeübter Innenvollmacht. 1/2 Merke: Sind die Voraussetzungen erfüllt, erzeugt der Rechtsschein der Ur- Merke: Vor Gebrauch kann die Vollmacht gem. § 168 S1 grds. frei widerru- kunde Vertretungsmacht, selbst wenn die Vollmacht erloschen ist. fen werden; die Frage nach einer Anfechtung stellt sich erst nach Gebrauch I. Vollmachtsurkunde oder bei unwiderruflicher Vollmacht. >> Schriftlich, vom Vertretenen unterzeichnet. Merke: Anfechtung führt Regresskette: Vertragspartner kann sich gem. II. Aushändigung § 179 (extra Karte) an Vertreter und dieser gem. § 122 an Vertretenen halten. e.A.: Bevollmächtigung nach Vollmachtsgebrauch nicht mehr anfechtbar. >> Willentliche Überlassung durch Vertretenen an Vertreter. III. Vorlegen pro: Ziel der Anfechtung ist das fehlerfreie Vertretergeschäft; die Regresskette >> Original bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorgelegt. kann durch Insolvenzen gestört sein. IV. Gutgläubigkeit con: Wortlaut von § 142 I; Bevollmächtigung ist Rechtsgeschäft. Kette durch >> Keine Kenntnis o. fahrlässige Unkenntnis vom Erlöschen, § 173. ... Arbeitsgemeinschaft BGB aT Dr. Posselt AP 5, Fall 10: Vollmachtsurkunde. 2/2 Anspruch Vertragspartner gegen Vertretenen aus § 122 vermeidbar. Arbeitsgemeinschaft BGB aT Dr. Posselt AP 5, Fall 10: Anfechtung ausgeübter Innenvollmacht. 2/2 Im Gutachten folgt § 172 I, wenn eine Vollmacht zB durch Anfechtung a.A. (Medicus/Petersen, BürglR, Rn. 96, m.N. für e.A.): Die Bevollmächti- oder Widerruf erloschen ist: „Die Bevollmächtigung ist nichtig. In Betracht gung ist anfechtbar, allerdings unter zusätzlichen Voraussetzungen: kommt aber eine Vollmacht kraft Rechtsscheins gem. § 172 I. Das setzt ...“ I. Merke: Das Original muss bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorgelegt werden; das ist im Fall nicht ersichtlich. Fehleridentität >> Mangel bei der Bevollmächtigung prägt Vertretergeschäft. II. Anfechtungserklärung Anfechtungserklärung gegenüber Vertreter und Vertragspartner. Im Gutachten bei der Anfechtung (extra Karte) ausw. als ersten Punkt „Anfechtbarkeit“ prüfen und den Streit darstellen; bei Befürwortung einer Anfechtung, beim Anfechtungsgrund die Fehleridentität und bei der Anfechtungserklärung den zweiten Gegner ergänzen.
© Copyright 2024 ExpyDoc