Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR R 3 Anfechtung I. Einstiegsfall Karin Käufer bestellt "Sneaker" beim Versandhaus "Sport-Schiller". Als die Ware eintrifft stellt sie fest, dass es sich bei Sneakern um Turnschuhe und nicht um Strumpfhosen handelt, die auf dem Prospekt auch abgebildet waren. Muss K die Schuhe abnehmen und bezahlen? © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Die Anfechtung Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung II. Grundsatz - Fehlerhafte Willenserklärung Der eigentliche Grundsatz lautet: "Pacta sunt servanda". Also muss Karin den Kaufvertrag erfüllen. Die WE ist aber fehlerhaft, zwar sind Handlungswille und Erklärungsbewußtsein vorhanden, aber der Geschäftswille ist nicht gegeben. § 119 gibt eine Möglichkeit, vom Vertrag mit allen seinen Pflichten wieder loszukommen. Führe eine Normenanalyse des § 119 durch! © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung III. Normenanalyse §119 § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung III. Normenanalyse §119 § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Zeichne eine Lösungsskizze des §119! © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung III. Normenanalyse §119 Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft Anfechtung möglich Die Rechtsfolge zeigt, dass die Anfechtung möglich ist! Die Anfechtungserklärung wird in § 143 beschrieben. Dass eine Anfechtung möglich ist, bedeutet noch nicht, dass es eine Wirkung entfaltet. Lese § 121! © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung III. Normenanalyse §119 Erklärung der Anfechtung (WE) unverzüglich © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] erste WE unwirksam (ex tunc) SE auf negatives Interesse Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung IV. Ausgleich für das Recht des Anfechtens Es wäre sicherlich nicht richtig, wenn der Anfechtungsgegner, nun nicht seinen Schaden ersetzt bekäme, den er erleidet, weil er auf die Erfüllung des Vertrages vertraut. § 122 gibt dann auch den Anspruch auf Schadensersatz SE, allerdings nur auf das negative Interesse des Vertragspartners begrenzt. © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung IV. Ausgleich für das Recht des Anfechtens Beispiel 1: V vekauft dem K eines von 10 gleichen Fahrrädern aus seinem Laden, Einkaufspreis 100,00 EUR Verkaufspreis 200,00 EUR. K ficht erfolgreich den Vertrag an. V hat keinen Schaden, der entgangene Gewinn stellt keinen Schaden dar, der über das negative Interesse hinausgeht. V soll so gestellt werden, als hätte er von dem Vertrag nie etwas gewußt. © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung IV. Ausgleich für das Recht des Anfechtens Beispiel 2: V vekauft dem K eines von 10 gleichen Fahrrädern aus seinem Laden, Einkaufspreis 100,00 EUR Verkaufspreis 200,00 EUR. V schickt dem K das Fahrrad mit einer Spedition, Kosten 30 EUR. K ficht erfolgreich den Vertrag an. V hat einen Schaden von 30 EUR, denn hätte er von dem Vertrag nie etwas gewusst, dann hätte er ein Vermögen, das 30 EUR mehr wäre. Diesen Schaden hat K zu ersetzen. © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung IV. Ausgleich für das Recht des Anfechtens Beispiel 3: V vekauft dem K den einzigen Korb Pilze, den er im Laden hat. Ein anderer Kunde hätte die Pilze auch gerne gekauft, K schnappt sie ihm aber vor der Nase weg. Einkaufspreis 50,00 EUR Verkaufspreis 100,00 EUR. K ficht erfolgreich den Vertrag an. V hat einen Schaden von 50 EUR, wenn er von dem ersten Vertrag nichts erfahren hätte, dann hätte er sicherlich die Pilze verkaufen können (was V beweisen muss!), nun bringt V die Pilze zurück... [dieser Fall ist sehr konstruiert, wir wissen nicht, wie die Gerichte in diesem Fall wirklich entscheiden würden...] © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung V. Der Bote ist schuld... Beispiel 4: K gibt seinem Angestellten B einen Bestellzettel, den er bei G abgeben soll, um 100 kg Mehl zu bestellen. Der B geht aber aus Versehen nicht zu G, sondern zu V, der den Vertrag gerne annimmt. Ob K hier anfechten kann ergibt sich aus §120 (Lesen!). © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung V. Na, na na ... Beispiel 5: Der Bankangestellte B täuscht den ahnungslosen K zum Abschluss eines Kreditvertrages, den er häute noch abschließen müsse, da am nächsten Tag die Zinsen um mehrere Prozentpunkte steigen würden. Beispiel 6: Wie 5, aber diesmal droht B dem K, wenn er den Kredit nicht nehme, würde er dafür sorgen, dass seine Kreditlinie gestrichen werde... Löse diese Fälle unter Zuhilfenahme des §123! Wann muss die Anfechtungserklärung in diesem Fall erfolgen? © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung V. Na, na na ... Beispiel 7: A verkauft im Auftrag der Bank B Mietwohnungen, die zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden, an den Mieter M. Neben dem Kaufvertrag schließt A gleich für B die Kreditverträge mit ab, wofür er eine Provision erhält. Allerdings täuscht A den ahnungslosen M über den Wert der Immobilie, indem er ihnen erzählt, dass alles im Haus vorher noch generalsaniert werde, was nicht stimmt... Kann M den Kreditvertrag anfechten? Lies dazu §123 II © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung VI. Irren ist menschlich ... Wer sich einfach nur irrt, kommt eigentlich vom Vertrag nicht los. Wenn man sich allerdings in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft irrt, so kann man die WE doch anfechten. Eigenschaften sind alle wertbildenden Faktoren, aber nicht das Ergebnis dieser Wertbildung (Keine Anfechtung, weil man sich im Preis geirrt hat!) © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung VII. Und was ist mit dem Abstraktionsprinzip ... Wird eine WE erfolgreich angefochten, hat es den Vertrag nie gegeben, man tut jedenfalls so! Sind damit alle Verträge ex tunc (von Anfang an) hinfällig? Wenn nein, wie erfolgt ein Ausgleich diese doch wohl ungerechtfertigten Bereicherung? Lese §812 ! © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Anfechtung VII. Und was ist mit dem Abstraktionsprinzip ... § 812 Herausgabeanspruch bei Ungerechtfertigter Bereicherung (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf desssen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Sonstiges VIII. Was sonst noch alles wichtig sein könnte... Aufstellung, wann man an einen Antrag nicht gebunden ist: - wenn die Bindung ausgeschlossen ist (solange Vorrat reicht), sog. Freizeichnungsklauseln - rechtzeitiger Widerruf (§130) - unter Anwesenden nicht sofort angenommen wird (§147 I) - unter Abensenden die Frist verstrichen ist, nach der man üblicherweise mit einer Annahme rechnen muss - wenn der Antragende eine Frist setzt (§148) - Abänderung des Antrages (= neuer Antrag) (§150) - wenn er abgelehnt wird (§146) auch Schaufenster, Zeitungsanzeigen, Werbeblätter (sog. "invitatio ad offerendum") © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected] Schiller-Gymnasium Hof Manuel Friedrich StR Die Anfechtung R 3 Sonstiges VIII. Was sonst noch alles wichtig sein könnte... Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn die beiden WE nicht übereinstimmen: - offener Einigungsmangel (§154), daher oft sog. Salvatorische Klausel - versteckter Einigungmangel (§155, aber hier gilt auch §157!!) © 2005 Manuel Friedrich - eMail: [email protected]
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