HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY170704 Dienstag, 28. März 2017 Künstlerhaus Lenbachplatz 8 80333 München Telefon: 089 5991840 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Dienstag 28. März 2017 München Gefahren- und Risikomanagement im Zeichen des Klimawandels Titelmotiv: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Hochwasserereignisse des Jahres 2016 waren geprägt von Starkregen und Sturzfluten. In vielen Teilen Bayerns hatten diese dramatische Auswirkungen, zuvorderst in Simbach am Inn und Triftern im Landkreis Rottal-Inn. Die Ereignisse zeigen eine besondere Charakteristik von Hochwasser. Nicht mehr das Flusshochwasser mit zum Teil mehrtägigen Vorwarnzeiten aufgrund flächiger starker längerdauernder Niederschlagsereignisse bringt die Hochwassergefahr. Vor allem die Folgen von Starkregen und Sturzfluten führen zu verheerenden Schäden an kommunaler Infrastruktur, Gebäuden und persönlichem Eigentum. Binnen kürzester Zeit werden Kleingewässer in ihrer Abflusskapazität überlastet, Wasser läuft wild über Hänge ab und führt zu Bodenerosion, Schlammlawinen und Murenabgängen. •• Wie können wir uns als Gesellschaft, aber zu allererst als Kommunen und Landkreise vor solchen Ereignissen schützen und uns auf solche Ereignisse vorbereiten? •• Welche Handlungsmöglichkeiten der Vorsorge und der Risikominimierung bestehen? •• Was kann der Einzelne, was kann und muss die Gemeinschaft tun, um diesen zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels angemessen begegnen zu können? Die Referenten machen Sie mit Entstehung und Auswirkungen von Starkregen vertraut. Auf Basis der strategischen Ansätze des Risikomanagements zeigen sie praktische Maßnahmen und Handlungsweisen zur Vorsorge auf, die geeignet sind, Risiken und Schäden aus Starkregenereignissen zumindest zu minimieren. Sie erläutern die hierfür derzeit bestehenden insbesondere wassergesetzlichen Vorgaben. Schließlich wird auf das neue Hochwasserschutzgesetz II des Bundes eingegangen, mit dem auf die Flusshochwasserereignisse des Jahres 2013 reagiert wird. Dabei sind auch erste Ansätze für bundesrechtliche Regelungen zum Risikomanagement von Starkregen erkennbar. IHRE REFERENTEN Ulrich Drost Ministerialrat a.D. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, ehem. Leiter des Referats Wasserrecht. Autor des Kommentars „Das neue Wasserrecht in Bayern“ sowie des Lehrbuchs „Das neue Wasserrecht“ sowie sonstiger zahlreicher Veröffentlichungen zum Wasserrecht Dr.-Ing. Tobias Hafner Bauoberrat an der obersten Wasserbehörde in Bayern im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, tätig im Referat „Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie und Wildbäche“; Mitglied in der Bayerischen Plattform Naturgefahren AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Wasserversorgung sowie Experten von Verbänden und Kammern. DIENSTAG, 28. MÄRZ 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser 10:00 Uhr Beginn des Seminars A.Die Starkregenereignisse 2016 – Wetterphänomen und Vorbote des Klimawandels; Sturzfluten und Hochwasser entstehung, Charakteristik und Auswirkungen B.Strategische Ansätze des Risikomanagements •• Gefährdungen und Risiken erkennen: –– Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten / Starkregengefahrenkarten –– Hochwasseraudits / Gewässerbegehungen und Schwachstellen erkennen •• Möglichkeiten und Instrumente der Vorhersage, Frühwarnung und Gewässerüberwachung •• Wasserbauliche Maßnahmen –– Pflege-, Entwicklungs- sowie technische und ökologische Schutzmaßnahmen an kleinen Gewässern •• Finanzielle Fördermöglichkeiten für Kommunen und Beispiele der Umsetzung •• Vorsorgemaßnahmen –– Kommunale Alarm- und Einsatzpläne; Gewässerschau; finanzielle Vorsorge und Elementarschadenversicherung; Verhaltensvorsorge: was müssen Private tun?; Maßnahmen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung / Erosionsschutz •• Vermeidung als zentraler Baustein des kommunalen StarkregenManagements –– Planerische Ansätze (Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung); –– Objektschutzmaßnahmen •• Beispiele von abgelaufenen Ereignissen C.Bestehende rechtliche Vorgaben zum kommunalen Stark regenmanagement •• Vorgaben des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit, des Planungsrechts, des Naturschutzrechts, des Bodenschutzrechts •• Vorgaben des Wasserrechts –– Regelungen zur Gewässerunterhaltung; zum Gewässerausbau, –– zum nicht aus Quellen wildabfließenden Wasser und zum vorbeugenden Hochwasserschutz D.Hochwasserschutzgesetz II Änderung des WHG, BauGB, BNatSchG und der VwGO 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause 13:00 bis 14:00 Uhr Mittagspause 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser BY170704, Dienstag, 28. März 2017, München Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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