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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY170704
Dienstag, 28. März 2017
Künstlerhaus
Lenbachplatz 8
80333 München
Telefon: 089 5991840
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Starkregen, Sturzfluten,
Hochwasser
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
28. März 2017
München
Gefahren- und
Risikomanagement
im Zeichen des
Klimawandels
Titelmotiv: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Hochwasserereignisse des Jahres 2016 waren geprägt von Starkregen
und Sturzfluten. In vielen Teilen Bayerns hatten diese dramatische Auswirkungen, zuvorderst in Simbach am Inn und Triftern im Landkreis Rottal-Inn.
Die Ereignisse zeigen eine besondere Charakteristik von Hochwasser. Nicht
mehr das Flusshochwasser mit zum Teil mehrtägigen Vorwarnzeiten aufgrund flächiger starker längerdauernder Niederschlagsereignisse bringt die
Hochwassergefahr. Vor allem die Folgen von Starkregen und Sturzfluten
führen zu verheerenden Schäden an kommunaler Infrastruktur, Gebäuden
und persönlichem Eigentum.
Binnen kürzester Zeit werden Kleingewässer in ihrer Abflusskapazität überlastet, Wasser läuft wild über Hänge ab und führt zu Bodenerosion,
Schlammlawinen und Murenabgängen.
•• Wie können wir uns als Gesellschaft, aber zu allererst als Kommunen und
Landkreise vor solchen Ereignissen schützen und uns auf solche Ereignisse vorbereiten?
•• Welche Handlungsmöglichkeiten der Vorsorge und der Risikominimierung bestehen?
•• Was kann der Einzelne, was kann und muss die Gemeinschaft tun, um
diesen zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels angemessen begegnen zu können?
Die Referenten machen Sie mit Entstehung und Auswirkungen von Starkregen
vertraut. Auf Basis der strategischen Ansätze des Risikomanagements zeigen
sie praktische Maßnahmen und Handlungsweisen zur Vorsorge auf, die geeignet sind, Risiken und Schäden aus Starkregenereignissen zumindest zu minimieren. Sie erläutern die hierfür derzeit bestehenden insbesondere wassergesetzlichen Vorgaben. Schließlich wird auf das neue Hochwasserschutzgesetz II
des Bundes eingegangen, mit dem auf die Flusshochwasserereignisse des Jahres 2013 reagiert wird. Dabei sind auch erste Ansätze für bundesrechtliche Regelungen zum Risikomanagement von Starkregen erkennbar.
IHRE REFERENTEN
Ulrich Drost
Ministerialrat a.D. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, ehem. Leiter des Referats Wasserrecht. Autor des Kommentars „Das
neue Wasserrecht in Bayern“ sowie des Lehrbuchs „Das neue Wasserrecht“
sowie sonstiger zahlreicher Veröffentlichungen zum Wasserrecht
Dr.-Ing. Tobias Hafner
Bauoberrat an der obersten Wasserbehörde in Bayern im Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz, tätig im Referat „Wasserwirtschaft im
ländlichen Raum, Gewässerökologie und Wildbäche“; Mitglied in der Bayerischen Plattform Naturgefahren
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Wasserversorgung sowie Experten
von Verbänden und Kammern.
DIENSTAG, 28. MÄRZ 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser
10:00 Uhr Beginn des Seminars
A.Die Starkregenereignisse 2016 – Wetterphänomen und
Vorbote des Klimawandels; Sturzfluten und Hochwasser­
entstehung, Charakteristik und Auswirkungen
B.Strategische Ansätze des Risikomanagements
•• Gefährdungen und Risiken erkennen:
–– Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten / Starkregengefahrenkarten
–– Hochwasseraudits / Gewässerbegehungen und Schwachstellen
erkennen
•• Möglichkeiten und Instrumente der Vorhersage, Frühwarnung und
Gewässerüberwachung
•• Wasserbauliche Maßnahmen
–– Pflege-, Entwicklungs- sowie technische und ökologi­sche Schutzmaßnahmen an kleinen Gewässern
•• Finanzielle Fördermöglichkeiten für Kommunen und Beispiele der
Umsetzung
•• Vorsorgemaßnahmen
–– Kommunale Alarm- und Einsatzpläne; Gewässerschau; finanzielle
Vorsorge und Elementarschadenversicherung; Verhaltensvorsorge:
was müssen Private tun?; Maßnahmen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung / Erosionsschutz
•• Vermeidung als zentraler Baustein des kommunalen StarkregenManagements
–– Planerische Ansätze (Flächennutzungsplanung, Bauleit­planung);
–– Objektschutzmaßnahmen
•• Beispiele von abgelaufenen Ereignissen
C.Bestehende rechtliche Vorgaben zum kommunalen Stark­
regenmanagement
•• Vorgaben des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit, des
Planungsrechts, des Naturschutzrechts, des Bodenschutzrechts
•• Vorgaben des Wasserrechts
–– Regelungen zur Gewässerunterhaltung; zum Gewässerausbau,
–– zum nicht aus Quellen wildabfließenden Wasser und zum
vorbeugenden Hochwasserschutz
D.Hochwasserschutzgesetz II
Änderung des WHG, BauGB, BNatSchG und der VwGO
16:30 Uhr Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Mittagspause
15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause
Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser
BY170704, Dienstag, 28. März 2017, München
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Datum
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Weitere Informationen unter www.vhw.de